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Hohe Ehrung für Ole Müller

Hohe Ehrung!

Ole Müller wurde zum Ehrenmitglied des Badischen Tennisverbandes ernannt

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Ole Müller ist neues Ehrenmitglied des Badischen Tennisverbands (BTV). Der 74Jährige wurde auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des BTV in der Sportschule Baden-Baden Steinbach einstimmig gewählt.

Der in Ehrenkirchen wohnende Müller ist bereits seit 1986 für den Badischen Tennisverband tätig. Ob als Bezirksjugendwart, Bezirkssportwart, Bezirksvorsitzender oder Vizepräsident für Mannschaftssport – es gibt kaum eine Rolle, die Müller bislang noch nicht ausgeübt hat. In den Jahren zuvor wurden ihm deshalb bereits mehrere Ehrennadeln verliehen, außerdem wurde er 2013 zum Ehrenvorsitzenden des Bezirks Breisgau-Hochschwarzwald ernannt und ist in dieser Rolle noch immer im Bezirksvorstand aktiv. Darüber hinaus engagiert er sich seit vielen Jahren im gesamten badischen Sport, hat bzw. hatte mehrere Funktionen im Badischen Sportbund Freiburg sowie im Landessportverband Baden-Württemberg inne. Derzeit ist Ole Müller Beisitzer im BSB-Präsidium. Nach Steffi Graf, Boris Becker, Rudolf Müller, Dr. Helmut Vollmar, Gerhard Wörner, Manfred Lempart, Anke Huber, Gert Kindler und Dr. Michael David ist Ole Müller nun das zehnte Ehrenmitglied des BTV. n

BTB / Joachim Spägele

BTB-Vizepräsident Bernd Greiner überreichte Ole Müller im Auftrag des verhinderten Präsidenten Stefan Bitenc die Ehrenurkunde zur Ernennung als BTB-Ehrenmitglied. Foto: BTB

Fahrradausflug im Verein: Wie ist ein Wegeunfall abgesichert?

Es ist strahlend sonniges Wetter: die perfekte Mischung für eine gemeinsame Fahrradtour für „Jung und Alt“. Ein Sportverein hatte alle Vereinsmitglieder eingeladen und einen Grillplatz reserviert. Für versierte und Langstreckenradler war eine Strecke von 25 km geplant; Familien sollten eine Kurzdistanz von zehn km bis zum Grillplatz radeln.

Alle starteten am Treffpunkt zu unterschiedlichen Zeiten, damit sie rechtzeitig zum gemeinsamen Grillen um 18.00 Uhr ihr Ziel erreichen konnten. In der Familiengruppe zog Vereinsmitglied Martin E. seine Tochter im Kinder-Fahrradanhänger mit; Frau und Sohn fuhren mit ihren eigenen Fahrrädern. Gemeinsam radelten sie gemütlich in Gespräche mit anderen Vereinsmitgliedern vertieft auf den ländlichen Radwegen. Kurz vor dem Ziel kreuzte eine Straße den Radweg. Von links kam ein Pkw gefahren, dessen Fahrer den von rechts kommenden Radfahrer Martin E. zu spät sah. Der Autofahrer bremste zwar, jedoch kollidierte er mit dem Fahrradanhänger an der Seite. Dadurch drehte sich der Anhänger und Martin E. stürzte in der Folge mit seinem Fahrrad. Der Autofahrer stieg aus und kam dem Verunglückten als auch seiner Tochter, die weiterhin im Anhänger saß, zur Hilfe. Glück gehabt: die Tochter blieb unverletzt. Martin E. zog sich bei dem Sturz eine Schienbeinfraktur zu und musste von einem herbeigerufenen Krankenwagen in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht und medizinisch versorgt werden. Seine Frau und die übrigen Vereinsmitglieder kümmerten sich um Tochter, Fahrrad und den beschädigten Anhänger.

Was passiert nach einem Wegeunfall?

Zum Glück war das der einzige Zwischenfall an diesem Tag. Am Grillplatz waren alle übrigen Vereinsmitglieder gesund und gut gelaunt eingetroffen. Das Grillfest nahm fröhlich seinen Lauf: das Eventteam hatte gute Arbeit geleistet! So auch der Verein und die ARAG nach dem Unfall. Der Vereinsvorsitzende füllte mit dem verletzten Martin E. eine Sport-Schadenmeldung für Unfallschäden aus und reichte sie dem Versicherungsbüro beim BSB ein.

Gut zu wissen

Gesellige Veranstaltungen – wie auch diese Fahrradtour und das anschließende Grillfest – sind für den Sportverein als Veranstalter vom Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrages des BSB umfasst. Daher war auch Martin E. als Vereinsmitglied bei der Teilnahme an dieser Vereinsaktivität abgesichert. Sollte er beim Unfall bleibende Schäden davongetragen haben, ist beispielsweise eine Invaliditätsleistung vereinbart, die eine unfallbedingte auf Dauer bestehende körperliche oder geistige Funktionsbeeinträchtigung entschädigt. Und der kaputte Fahrrad-Anhänger? Ersatz kann Martin E. nur vom schadenverursachenden Pkw-Fahrer bzw. dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erhalten. n

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