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ARAG Sportversicherung informiert

Schadensfall des Monats:

Abmahnung wegen Datenschutzverstoß auf der Vereinswebsite – und wie man sich schützen kann

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Ein Sportverein hatte Anfang des Jahres seine Website neu gestaltet. Neben der farblichen Anpassung und Ergänzung neuer Rubriken, wurde auch eine Karte von Google Maps verlinkt.

Zur Freude der Verantwortlichen stiegen die Zugriffe sprunghaft an. Fragen, wie man den Verein erreicht, blieben aus, da mit der Kartenverlinkung das Vereinsgelände fortan gut gefunden werden konnte.

Was passiert, wenn der Datenschutz verletzt wird?

Nach einigen Monaten fiel der Verein „aus allen Wolken“, als er von einem Anwaltsbüro ein sogenanntes Abmahnschreiben erhielt. Die Anwälte warfen dem Verein eine Verletzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor, da mit der Verlinkung zu Google Maps und den hinterlegten Google Fonts die IP Adresse des Besuchers an Google gesendet wurde, was eine Verletzung der DSGVO sei. Ein Besucher der Website hatte das Anwaltsbüro beauftragt, Schadensersatz für den Verstoß zu fordern und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die Forderung belief sich inklusive der Anwaltsgebühren auf mehr als 450 Euro. Solche Forderungen könnten auch weitere Personen zum selben Sachverhalt stellen, solange die Google Fonts nicht von der Homepage genommen würden.

So können Vereine Rechtssicherheit erlangen und sich vor Forderungen schützen

Der Betrieb einer Vereinswebsite ist mit hohen Anforderungen verbunden. Neben der Einhaltung des Datenschutzes und der Umsetzung von Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes ist vor allem bei Verlinkungen auf andere Dienste erhöhte Vorsicht geboten. Die ARAG Sportversicherung hat den Bedarf und die Risiken in diesem Bereich erkannt und bietet in ihrer Cyberschutzversicherung für Vereine bis 1.000 Mitglieder einen kostenlosen Web-Check der Vereinswebsite an. Versierte Juristen prüfen den Auftritt und erstellen eine detaillierte Übersicht mit Hinweisen, an welchen Stellen nachgebessert werden muss und wo die Inhalte den Anforderungen gerecht werden. So können Vereine rechtssichere Informationen und Services anbieten und brauchen keine Angst vor Forderungen zu haben. Und das ist noch nicht alles: Neben der fundierten Website-Prüfung sichert der ARAG Cyberschutz auch Schäden durch Trojaner, Cryptolocker, Malware, Phishing, Hacker- und DoS-Angriffe ab. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro kostet der ARAG Cyberschutz gerade einmal 129 Euro pro Jahr. Interessiert? Dann machen Sie den nächsten Schritt, informieren Sie sich auf www. ARAG-Sport.de und schließen den ARAG Cyberschutz ab. Dabei helfen Ihnen gerne die Mitarbeiter des Versicherungsbüros beim Badischen Sportbund. n

Sie helfen einem Vereinsmitglied in Not? Wir unterstützen das!

Soziales Engagement muss man einfach unterstützen! Ein jugendliches Vereinsmitglied war beim Bergwandern im Urlaub in der Türkei so schwer gestürzt, dass es in einer Klinik für mehrere Monate stationär behandelt werden musste. Die Eltern hatten keine ausreichende Vorsorge wie beispielsweise durch eine private Unfallversicherung getroffen, so dass hohe Kosten auf sie zukam. So beschloss die Mutter, ihren Aufenthalt zu verlängern und musste die Kosten für die Unterbringung und ihren Verdienstausfall selbst tragen.

So half der Verein der Familie

Der Jugendliche war Mitglied in einem Sportverein und hier wurde sofort beraten, wie man den Kameraden und seine Familie unterstützen könnte. Der Erlös aus dem Kuchenverkauf bei den Heimspielen ging fortan nicht mehr in die Vereinskasse, sondern kam der finanziell in Not geratenen Familie zugute. Ein Benefizspiel und ein Spendenlauf brachten zusätzliche Einnahmen.

So unterstützt die ARAG Sportversicherung soziales Engagement

Die Unterstützung von Vereinsmitgliedern in Notlagen zählen genauso wie wohltätige Aktionen zu den „üblichen und gebräuchlichen Tätigkeiten“ eines Sportvereins. Daher gilt der gesamte Schutz der ARAG Sportversicherung auch hier. Einzige Voraussetzung: Die Aktivitäten müssen vom Vorstand beschlossen werden und es muss ein klarer Auftrag an die Vereinsmitglieder und Helferinnen und Helfer vorliegen. n

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