Woche 49c

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GEMEINDE KILLWANGEN Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die folgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2013 veröffentlicht: 1. Genehmigung des Protokolls der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 25. September 2013 2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an: a) Farhana Hashmi, 1988, pakistanische Staatsangehörige, Brühlstrasse 31 b) Dejan Milosavljevic, 1976, serbischer Staatsangehöriger, Sanja Milosavljevic, 1976, kroatische Staatsangehörige, mit den Kindern Luka, 2006, Lea, 2008, und Pavle, 2010, serbische Staatsangehörige, Zürcherstrasse 10 3. Erteilung eines Baukredites an die EW-Erschliessung Sennenberg von Fr. 94 000.– 4. Genehmigung eines Baukredites von Fr. 6 150 000.– für den Umbau und die Erweiterung der Schulanlage Zelgli 5. Genehmigung des Voranschlags 2014 mit einem Steuerfuss von 105% Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung – mit Ausnahme der Einbürgerungen – unterliegen dem fakultativen Referendum. Das heisst, sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung verlangt wird. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste auf der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist für ein Referendumsbegehren dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden. Die gefassten Einbürgerungsentscheide gemäss Ziffer 2 sind definitiv, da Urnenabstimmungen über Einbürgerungen nicht verfassungskonform sind. Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2014 Killwangen, 5. Dezember 2013 Gemeinderat Killwangen

Gemeinde Killwangen

Christbaumverkauf Samstag, 21. Dezember 2013 von 9.00 bis 12.00 Uhr beim Werkgebäude in Killwangen Killwangen, im Dezember 2013 GEMEINDERAT KILLWANGEN GEMEINDE KILLWANGEN

Baugesuch Bauherrschaft: Haqif Haziri, Fluestrasse 44 8957 Spreitenbach Grundeigent.: do. Bauobjekt: Steinigstrasse 1, 8956 Killwangen (Parz.-Nr. 921) Bauvorhaben: Liftanbau Hotel Meierhof (Rollstuhlgängigkeit der Zimmer) Das Baugesuch liegt vom 5. Dezember 2013 bis 6. Januar 2014 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Killwangen zu richten. Eine Einsprache hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.


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