LiWe_41_2012

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GEMEINDE NEUENHOF

GEMEINDE NEUENHOF

Baugesuchspublikation

Baugesuchspublikation

Baugesuch Nr. 2012–0046

Baugesuch Nr. 2012–0045 Bauherrschaft: Gottesleben Urs Ringstrasse 2, Neuenhof Lage: Parzelle 294 Ringstrasse 2, Neuenhof Bauvorhaben: Anbau Werkstattgebäude Zust. Kanton: SBB- oder Nebenbahnlinie Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)

Bauherrschaft: Nicole Walter Dorfstrasse 44, Neuenhof Lage: Parzelle 3073 Dorfstrasse 44, Neuenhof Bauvorhaben: Einbau Dachfenster Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 11. Oktober bis 12. November 2012 im Gemeindehaus, Abteilung Bau, 2. Stock, öffentlich auf. Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen. Abteilung Bau Neuenhof

Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 11. Oktober bis 12. November 2012 im Gemeindehaus, Abteilung Bau, 2. Stock, öffentlich auf. Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen. Abteilung Bau Neuenhof

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Baugesuchspublikation Baugesuch Nr. 2012–0048 Bauherrschaft: Montena emc SA, Rue de Montena 75, 1728 Rossens Lage: Parzelle 1782.2 Ringstrasse 10, Neuenhof Bauvorhaben: Einbau eines Kamins für eine Gas-Deckenheizung Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 11. Oktober bis 12. November 2012 im Gemeindehaus, Abteilung Bau, 2. Stock, öffentlich auf. Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen. Abteilung Bau Neuenhof

Fahrweid, im Oktober 2012 Sterben ist wie das Verblassen der Lampe im Morgenlicht, wenn die Sonne neu geboren wird.

Nach kurzer Krankheit ist am letzten Samstag

Rolf Gehrig PC-DOKTOR 11. April 1962 bis 29. September 2012 unerwartet gestorben. Tieftraurig nehmen wir Abschied.

Klara Gehrig-Gloor Mark und Angela Gehrig-Weuste Susanne Gehrig und Rolf Schindler Petra Cisullo mit Jenny, Steffi mit Jamie, und Vani Auf Wunsch von Rolf findet eine Abschiedsfeier mit Freunden und Verwandten statt. Diese wurde auf den 27. Oktober 2012 festgelegt. Anstelle von Blumen möchten wir die Ita Wegman Klinik, Arlesheim, berücksichtigen, Postkonto 40-610043-5. Traueradresse: Klara Gehrig-Gloor, Felberweg 5, 5600 Ammerswil Es werden keine Leidzirkulare versandt.

NOTFALLDIENSTE Notfallapotheke

Tierärztlicher Notfalldienst

Notfalldienst der Apotheken im Bezirk Baden:

Zuerst den eigenen Tierarzt anrufen.

24-Stunden-Apotheke Husmatt beim Kantonsspital Baden-Dättwil Telefon 0844 844 600

13. und 14. Oktober

Ärztlicher Notfalldienst Notfallpraxis für den Bezirk Baden im KS Baden: Für Erwachsene: Telefon 0844 844 500 Für Kinder bis 16 Jahre: Telefon 0844 844 100

F. Liechti + J. Maurer Ländliweg 4a 5400 Baden Tel. 056 210 97 00 Fax 056 210 97 01 Spitex Neuenhof Spreitenbach Würenlos

Tel. 056 406 23 23 Tel. 056 401 17 24 Tel. 056 424 12 86


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