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> AUS SOLOTHURN UND LEBERN

Amtlicher Anzeiger | 22. August 2019

Gemeinde: 2545 Selzach

Altmetallabfuhr

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Einwohnergemeinde Selzach

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Mittwoch, 28. August 2019 Siehe Entsorgungsblatt Bau- und Werkverwaltung Einwohnergemeinde Selzach

Papiersammlung Montag, 26. August 2019 Geschätzte Selzacherinnen und Selzacher Stellen Sie Ihr Altpapier bitte gut gebündelt und sichtbar dorthin, wo Sie auch die Kehrichtsäcke deponieren! Achten Sie darauf, dass die Papierbündel höchstens 20 cm hoch und nicht schwerer als 5 kg sind. Danke! Wir nehmen kein Altpapier in Papiertragtaschen, Kartonschachteln usw. und die Bündel dürfen keine Plastikfolien und keinen Karton enthalten. Altpapier in Hauseingängen oder Garagen können wir leider nicht mitnehmen. Für Ihre wertvolle Mitarbeit danken wir Ihnen bestens. Notfalltelefon: 10.30 bis 12.00 Uhr, Tel. 032 641 70 59 Primarschule Selzach 3. bis 6. Klasse: Schülerinnen, Schüler, Lehrpersonen und Schulleitung

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Öffentliche Planauflage für: S-0173595.1 Transformatorenstation TS 39 Fuchsenwald – Neubau Trafostation auf Parzelle 2766 der Gemeinde Selzach Koordinaten: 2601371 / 1230198 L-0229975.1 0.4 kV-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation 39 Fuchsenwald – Erstellen der Verkabelung L-0229854.1 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen 9 Känelmoos und 39 Fuchsenwald – Erstellen der neuen Kabelverbindung Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die AEK Energie AG, Westbahnhofstrasse 3, 4500 Solothurn, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht. Die Gesuchsunterlagen werden vom 26. August 2019 bis zum 24. September 2019 an folgenden Orten öffentlich aufgelegt: – Amt für Raumplanung Werkhofstrasse 59 4509 Solothurn – Bauverwaltung Selzach Schänzlistrasse 2 2545 Selzach (während der Öffnungszeiten) Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagezeit beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf

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