ABA_43_2011

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Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 2. Juni 2011 (Auffahrt) und Freitag, 3. Juni 2011 (EDV-Umstellung) geschlossen. Schalterschluss: Mittwoch, 1. Juni 2011, um 15.00 Uhr. Bei Todesfällen steht Ihnen das Bestattungsamt am Freitag, 3. Juni 2011, von 10.00 bis 12.00 Uhr unter Telefon 079 527 10 11 zur Verfügung. Ab Montag, 6. Juni 2011, sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung

Schulzweckverband Bezirk Affoltern Donnerstag, 23. Juni 2011 19.00 Uhr: Delegiertenversammlung des Schulzweckverbandes Bezirk Affoltern im Mehrzweckgebäude Brunnmatt, 8912 Obfelden. Die Akten liegen ab 3. Juni 2011 im Sekretariat, Breitenstrasse 18, 8910 Affoltern a. A., zur Einsicht auf. Die Versammlung ist öffentlich. Verbandsschulpflege Schulzweckverband Bezirk Affoltern

Gemeindeverwaltung Bonstetten Die Büros der Gemeindeverwaltung sind über Auffahrt an folgenden Tagen geschlossen:

Kontrolle von Hydranten und Wasserschiebern auf privaten Grundstücken Die Firma Hinni AG wird im Auftrag der Wasserversorgung ab dem 6. Juni 2011 während 3 bis 4 Wochen auf dem ganzen Gemeindegebiet von Hausen am Albis die Wasserschieber auf die Gebrauchstauglichkeit kontrollieren. Damit die Kontrolle der Wasserschieber reibungslos getätigt werden kann, ist von allen Grundeigentümern die einen Wasserschieber auf ihrem Grundstück haben, die Zugänglichkeit zu gewährleisten. Zur gleichen Zeit werden von der Firma Hinni AG auf dem Gemeindegebiet Hausen am Albis die vorhandenen Hydranten auf die Gebrauchstauglichkeit kontrolliert. Auch hier werden die Grundeigentümer gebeten, die Zugänglichkeit sicherzustellen. Die Zugänglichkeit ist gewährleistet, wenn die Hydranten nicht überwachsen sind, die Erreichbarkeit der Hydranten ohne Hindernisse jederzeit sichergestellt ist und rings um die Hydranten eine begehbare Fläche vorhanden ist. Sollte die Zugänglichkeit nicht gewährleistet sein, wird die ausführende Firma in Zusammenarbeit mit der Wasserversorgung die nötigen Massnahmen veranlassen. Kleinere Anpassungen, z. B. Rückschnitte einzelner Äste und dgl., werden während der Kontrollarbeiten ohne Rücksprache mit dem Grundeigentümer ausgeführt. Für Ihre Zusammenarbeit danken der Gemeinderat und die Wasserversorgung, denn sie ist ein wertvoller Beitrag zur Sicherstellung der Trink- und Löschwasserversorgung. Bei Fragen stehen die Wasserversorgung (Reto Götschi, Telefon 044 764 19 77) gerne zur Verfügung. Hausen am Albis, 24. Mai 2011 Gemeinderat Hausen am Albis

Bei Todesfällen wählen Sie bitte folgende Tel.-Nummer: 044 701 22 40 (Telefonbeantworter)

Mit Beschluss vom 17. Mai 2011 hat der Gemeinderat unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung in das Bürgerrecht der Gemeinde Hausen am Albis aufgenommen: Maksimovic, Valentina, geb. 1991, mit Staatsangehörigkeit Republik Serbien, wohnhaft Zugerstrasse 19, Hausen am Albis Im Sinne von § 17 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung wird diese Einbürgerung hiermit zur Kenntnis gebracht.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege Hedingen für den Rest der Amtsdauer 2010/2014 Gestützt auf die Wahlanordnung vom 15. April 2011 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege Hedingen für den Rest der Amtsdauer 2010/2014 innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden: Grossmann Jeanine, 1967, Sekretärin/Studentin, wohnhaft Lettenackerstrasse 17, 8908 Hedingen In Anwendung der Vorschriften des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte und der Kirchgemeindeordnung wird dieser Wahlvorschlag amtlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird hiermit eine neue Frist von sieben Tagen, das heisst bis 3. Juni 2011 angesetzt. Während dieser Frist kann bei Herrn P. Ott, Präsident der ref. Kirchenpflege, Frohmoosstrasse 34a, 8908 Hedingen, der Wahlvorschlag zurückgezogen oder es kann ein neuer Vorschlag eingereicht werden. Ein solcher Vorschlag (mit Angabe von Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort) muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Hedingen (mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse) unterzeichnet sein.

27. Mai 2011

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Obfelden

Wahlanordnung Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 22. Mai 2011 1. Rechnung 2010 wurde genehmigt. 2. Die Abrechnung für die Neugestaltung Platz wurde genehmigt 3. Die Abrechnung Orgelrenovation wurde genehmigt Beim Bezirksrat Affoltern am Albis, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, können – von der Veröffentlichung an gerechnet – schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden: – innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung (gemäss § 147 Gesetz über die politischen Rechte); – innert 30 Tagen Rekurs mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls (gemäss § 54 Gemeindegesetz); – innert 30 Tagen Beschwerde gegen die gefassten Beschlüsse (gemäss § 151 Gemeindegesetz). Die Rechtsmittel müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Protokolle liegen zu den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindekanzlei Mettmenstetten zur Einsicht auf. Evangelisch-reformierte Kirchenpflege

Kirchenpflege Hedingen

Für die Anmeldung von Todesfällen ist das Bestattungsamt am Freitag, 3. Juni 2010, zwischen 10.00 und 11.00 Uhr, unter Telefon 044 762 25 54 erreichbar.

Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben

Die Sammelstelle Vordere Zelglistrasse ist am Mittwoch, 1. Juni 2011, und am Samstag, 4. Juni 2011, wie gewohnt geöffnet. Gemeindeverwaltung Hedingen

Verschiebung der Kehricht- und Grüngutsammlungen an Auffahrt (Christi Himmelfahrt)

ab Mittwoch, 1. Juni 2011, 15.00 Uhr, bis Montag, 6. Juni 2011, 08.00 Uhr, geschlossen. Für Notfälle (Todesfälle) steht folgende Telefonnummer jeweils von 13.00 bis 15.00 Uhr zur Verfügung: 079 862 73 17. Die Sammelstelle Brunnmatt ist am Donnerstag, 2. Juni, und am folgenden Samstag, 4. Juni 2011, ebenfalls geschlossen. Gemeindeverwaltung und Gemeindewerke Obfelden

Infolge des Christi Himmelfahrtstags (Auffahrt) am Donnerstag, 2. Juni 2011, finden die Kehricht- und Grüngutsammlungen in den jeweils am Donnerstag bedienten Gemeinden wie folgt statt: Haus-, Gewerbe- und Industriekehricht Donnerstag 2. Juni 2011 keine Abfuhr Freitag 3. Juni 2011 Aeugst a. A., Jonen AG Hedingen keine Abfuhr Wettswil a. A.

Die Dileca wünscht Ihnen einen angenehmen Feiertag. Affoltern a. A., 31. Mai 2011

1. Publikation des Wahlvorschlages

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt 2011

Aeugst a. A., Hedingen, Jonen AG und Wettswil a. A.

1. Juni 2011 2. Juni 2011 3. Juni 2011

Ref. Kirchgemeinde Hedingen

Die Büros der Gemeindeverwaltung Hedingen bleiben von Mittwoch, 1. Juni 2011, 11.30 Uhr, bis und mit Sonntag, 5. Juni 2011, geschlossen.

Gemeinderat Hausen am Albis

Grüngut Mittwoch Donnerstag Freitag

Das Bestattungsamt ist am Freitag zwischen 9.00 und 11.00 Uhr über die Telefonnummer 076 574 60 02 erreichbar.

Wird während dieser Frist der vorstehende Wahlvorschlag nicht zurückgezogen und kein neuer eingereicht, erklärt die Kirchenpflege die Vorgeschlagene bzw. den Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt (§ 54 GPR). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird am Sonntag, den 28. November 2011, eine ordentliche Urnenwahl durchgeführt.

Mittwoch, 1. Juni 2011, ab 15.00 Uhr Donnerstag, 2. Juni 2011 Freitag, 3. Juni 2011

Einbürgerung

Die Gemeindeverwaltung Kappel am Albis bleibt am Donnerstag, 2. Juni 2011 (Auffahrt), und Freitag, 3. Juni 2011, geschlossen.

Dileca

Ersatzwahl eines Mitgliedes und des Präsidenten der Kirchenpflege Obfelden für den Rest der Amtsdauer 2010/2014 Für den aus der Kirchenpflege zurücktretenden Frans Luttikhuis ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der Amtsdauer 2010/2014 zu wählen. Ebenfalls ist eine neue Präsidentin bzw. ein neuer Präsident für den Rest der Amtsdauer 2010/2014 zu wählen. In Anwendung von Artikel 6 der Kirchgemeindeordnung sowie den entsprechenden Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können bis zum 10. Juli 2011 Wahlvorschläge (mit Angabe von Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Konfession, Beruf, Adresse und Heimatort) eingereicht werden (§ 49 ff GPR). Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der ref. Kirchgemeinde Obfelden (mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse) unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Die Wahlvorschläge sind schriftlich an den Präsidenten der Kirchenpflege, Herrn F. Luttikhuis, Höhlibachstrasse 105, 8912 Obfelden, einzureichen. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist vom 10. Juli 2011 veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden. Wird für die Vakanzen je nur eine Person vorgeschlagen und stimmt der zunächst eingereichte Vorschlag mit dem definitiven Vorschlag überein, erklärt die Kirchenpflege die Vorgeschlagene bzw. den Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt (§ 54 GPR). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird am Sonntag, 27. November 2011, eine ordentliche Urnenwahl durchgeführt. Obfelden, 27. Mai 2011 Kirchenpflege der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Obfelden


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