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Synode
AUS DEM GEMEINDERAT
Publikation von Gesuchen um ordent-
liche Einbürgerung Folgende in Wettingen wohnhafte Personen haben bei der Gemeinde Wettingen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: Laaser Elena, geb. 1986, usbekische Staatsangehörige, Staffelstrasse 102; Wälker Alex Daniel, geb. 2000, deutscher Staatsangehöriger, Hardstrasse 63F; Wälker Daniel, geb. 1967, Wälker Dagmar, geb. 1966, beide deutsche Staatsangehörige, Hardstrasse 63F; Petrovski Ivana, geb. 1977, Petrovski Dragan, geb. 1976, Petrovski Andjela, geb. 2009, Petrovski Petar, geb. 2012, alle serbische Staatsangehörige, Antoniusstrasse 3. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zu den einzelnen Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwal-
tung Es gelten für alle Abteilungen der Gemeindeverwaltung folgende Öffnungszeiten (Schalter und Telefon): Mo.: 8.30–12 / 13.30–18.30 Uhr; Di. –Fr.: 8.30–12 / 13.30–16 Uhr. Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung sind gerne bereit, telefonisch auch Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.
Bauliche Massnahmen nötig
Personelle Verstärkung für die Bau- und Planungsabteilung sowie Investitionen in die Liegenschaften der Gemeinde sind geplant.
CORINNE BÜRKI Im Hinblick auf die Einwohnerratssitzung Anfang September hat der Gemeinderat über vier Traktanden informiert. Die Pressekonferenz wurde von Gemeindeammann Roland Kuster (Die Mitte) mit den Worten «Es ist eine baulastige Traktandenliste» eröffnet. Der Einwohnerrat hat dem Gemeinderat öfters zurückgemeldet, dass einige Aufgaben im Bereich der Planung und vor allem im Bereich der Liegenschaftsverwaltung ungenügend bearbeitet worden seien. Dessen ist sich auch Kuster bewusst und eine Analyse hat bestätigt, dass es zusätzlich vier Vollzeitstellen benötige. Da die sofortige Aufstockung von vier Stellen aber «nicht realistisch» sei, so der Gemeindeammann, werden die 400 Prozent gestaffelt dazukommen. Im ersten Zug wird in der Planung und bei den Liegenschaften je eine Stelle geschaffen. Diese wurden im Budget 2023 bereits berücksichtigt. Die weiteren 200 Stellenprozente sollen im Bereich der Liegenschaften im Jahr 2024 dazukommen.
«Es wird nicht weniger»
Im Rahmen der neuen Immobilienstrategie soll und muss in die Liegenschaften der Gemeinde Wettingen investiert werden. Dabei gilt es, zwischen zwei verschiedenen Arten Beim Gebäude an der Rigistrasse 10 muss dringend gehandelt werden. Andreas Fretz

zu unterscheiden. Die, die sich im Verwaltungsvermögen befinden, sind zum Beispiel Schulen oder Friedhöfe. Im Finanzvermögen hingegen befinden sich Wohnhäuser, Gewerbehäuser und Nebengebäude. Die 61 Objekte, die sich im Verwaltungsvermögen befinden, belaufen sich in diesem Jahr auf rund 255 Mio. Franken. In den letzten beiden Jahren wurden Zustandserfassungen der Liegenschaften durchgeführt, die zeigten, dass dringliche bauliche Massnahmen nötig sind, die sich bis ins Jahr 2040 auf mindestens 70 Mio. Franken belaufen werden. Gemeinderat Martin Egloff (FDP) ist sich der grossen Zahl bewusst. «Wir hinken mit dem Unterhalt hinterher», und ergänzt: «Aber wenn wir jetzt nichts unternehmen, dann wird es mit Sicherheit nicht weniger.» Gerade das Objekt an der Rigistrasse 10 weise einen dringenden Handlungsbedarf auf. Der Gemeinderat stellt deswegen in einem separaten Traktandum ein Kreditbegehren von 930 000 Franken für die dringliche Sanierung der Gebäudehülle sowie der Aufzugsanlage und des Erdgeschosses, um allfällige Personenschäden zu verhindern. Bei den Liegenschaften im Finanzvermögen handelt es sich um 16 Objekte mit einem Vermögen von zirka 15 Mio. Franken. Einige dieser Liegenschaften befänden sich in einem schlechten Zustand. Die erarbeitete Immobilienstrategie, die dem Einwohnerrat zur Kenntnisnahme vorliegt, soll als Grundlage für den Umgang mit Infrastrukturbauten dienen und fokussiert sich auf die Aspekte Ökologie, Ökonomie und Soziales. Bedeutet, die Bauten sollen nachhaltig umgesetzt werden. Gemäss Kuster ist vorstellbar, dass ein Teil des Erlöses aus dem Verkauf des Ferienheims Ftan im Sinne der Strategie für die Liegenschaften des Finanzvermögens eingesetzt werden könnte.
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Kauf abgelehnt
Die Ortsbürger kaufen das Ferienheim Ftan nicht. Das entschied die Mehrheit vergangene Woche.
82 von 700 Ortsbürgern nahmen an der ausserordentlichen Versammlung teil. 33 waren für, 49 gegen den Kauf. Das Geld habe den Ausschlag gegeben, so ein Ortsbürger. Somit läuft das vorgesehene Prozedere weiter: Der Einwohnerrat wird am 20. Oktober über den Verkauf abstimmen. Dies, nachdem er eine professionelle öffentliche Ausschreibung verlangte. Zuvor hatte der Gemeinderat einen Vorvertrag mit einer sechsköpfigen ortsansässigen Familie gemacht. (bär)
LESERBRIEF ZUM FERIENHEIM FTAN
Nachdem die Wettinger Ortsbürger sich nicht auf eine Rettungsaktion für das Ferienheim Chasa Curtins in Ftan einigen konnten, nimmt das verkaufspreistreibende Bietverfahren nun unaufhaltsam seinen beabsichtigten Gang. Neben der Erlösmaximierung und der Verhinderung von grob spekulativem Unfug sollte die Verkäuferin für den Zuschlagsentscheid auch die prekäre Wohnsituation der Standortregion in ihre Überlegungen mitaufnehmen. Mit dem Hinweis darauf, dass auch Einheimische ihre Liegenschaften an den Meistbietenden verscherbeln, lässt sich nämlich eine blosse Verkaufspreismaximierung nicht rechtfertigen. Klar, die aktuelle Wohnraumknappheit für Unterengadiner hätten Letztere selbst rechtzeitig angehen sollen. Aber nach vielen Jahren der Gastfreundschaft und der vielen positiven Erfahrungen der Ferienheimnutzer und in Anbetracht dessen, dass die Gemeinden im Unterengadin niemals die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden im Limmattal haben werden, würde es der Verkäuferin gut anstehen, sich hier etwas grosszügig zu zeigen. Konkret sollte nachhaltigen Projekten mit Nutzung als Erstwohnraum von Mitbietenden mit lokalem Bezug für die Entscheidfindung ein Bonus zugesprochen beziehungsweise für diese ein gegenüber dem Maximum möglicherweise reduzierter Erlös akzeptiert werden. Verkauf von Bauland oder Liegenschaften durch die Gemeinde Wettingen ist zwar nicht neu, die erzielten Erträge waren und bleiben aber ausserordentlich und tragen wenig zur angestrebten langfristigen Sanierung der Gemeindefinanzen bei. Jürg Meier, Wettingen