20190516_WOZ_LIWANZ

Page 22

LIMMATTAL Gemeinden Killwangen, Neuenhof, Wettingen

Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Fahrbahnerneuerung KillwangenSpreitenbach-Wettingen, Gl. 611, 711 Betroffene Gemeinden Gesuchstellerin Gegenstand

Verfahren

Öffentliche Auflage

Aussteckung

Einsprachen

Enteignungsbann

Killwangen, Neuenhof, Wettingen Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur Projekte, Bahnhofstrasse 12, 4601 Olten Infolge Abnutzung und Verschleiss des Gleiskörpers haben die Gleise 84-104-612-613-614 und 85-105-125-712-713-714 ihre Lebensdauer erreicht und müssen erneuert werden. Zusätzlich sind bei der Haltestelle Neuenhof die Perrons Seite Wettingen mit einer Überhöhung im Gleis von 144mm nicht BehiG-konform. Im Laufe der Fahrbahnerneuerung wird dieser Mangel behoben. Die Überhöhung beider Gleise wird auf 75 mm reduziert, die Gleisgeometrie leicht angepasst und die Perronkanten entsprechend neu erstellt. Die beiden Perrons werden auf die Länge der Kanten angepasst. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Die Planunterlagen können vom 20. Mai 2019 bis 18. Juni 2019 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: • Gemeindekanzlei, Schürweg 2, 8956 Killwangen • Abteilung Bau, Zürcherstrasse 107, 5432 Neuenhof • Bauverwaltung und Planung, AlberichZwyssig-Strasse 76, 5430 Wettingen Auf eine Ausstreckung im Gelände wird verzichtet, da sich die Anlageteile vorwiegend im Sicherheitsbereich der Bahn befinden und die Installationsplätze im Bereich von Verkehrswegen liegen und nicht sinnvoll ausgesteckt werden können. Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern, eingereicht werden. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung gelten zu machen (vgl. Art. 18f. Abs 2. EBG in Verbindung mit Art. 35–37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f. Abs. 1 EBG). Einwände gegen die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen. Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Planauflage an dürfen ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der Enteignung getroffen werden (Enteignungsbann; Art. 42 EntG).

Aarau, 29. April 2019 Namens des Bundesamts für Verkehr (BAV) Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Velos als Vorboten Mit einer Velotour startete die «Regionale 2025 auf Tour» und zeigte der Bevölkerung den Zwischenstand von geplanten Projekten im Limmattal.

GABY KOST

Ein Plakatwald und ein Festzelt prägten am vergangenen Samstag den Zentrumsplatz in Wettingen. Grund dafür war der erste Teil einer Ausstellung von regionalen Projekten. Sie trägt das Motto «Regionale 2025 auf Tour». Diese Zwischenschau ist Teil der Projektschau «Regionale 2025» und endet mit einem Nachbarschaftsfest am 13. September. Der erste Teil wurde mit einer Velotour von Wettingen nach Schlieren realisiert. Bei diesem Auftakt trafen sich hochrangige Politiker aus den Kantonen Aargau und Zürich. DER FESTAKT begann mit einem starken Platzregen. Die Zürcherin Brigitta Johner, Präsidentin der «Regionale 2025», begrüsste die Anwesenden. Regierungsrat Markus Dieth erwähnte die Chance der weitsichtigen, kantonsübergreifenden Projekte und befürwortete die Investition in die Entwicklung des Limmattales. Danach hielt der neue Zürcher Kantonsratspräsident, Dieter Kläy, in seiner ersten Ansprache fest, dass die verkehrstechnische Pioniertat zwischen Zürich und Baden bereits 1847 mit der Spanisch-Brötli-Bahn erfolgte. Die Limmattal-

Neuenhofs Gemeindeammann Susanne bahn sei ein weiteres Zusammenrücken der Kantone Zürich und Aargau mit einer dynamischen Entwicklung. Der Wettinger Gemeindeammann Roland Kuster, Präsident des Regionalplanungsverbandes «Regio Baden», sprach aus Wettinger Sicht vom Beitrag an gemeinsamen Problemlösungen, damit die Projekte erfolgreich realisiert werden können. RUND 40 PERSONEN traten am

Samstag in die Pedalen für die 20 Kilometer lange Velotour, die an einzelnen Projektstandorten vorbeiführte. Bei Zwischenstopps in Neuenhof, Würenlos, Dietikon und Schlieren konnten sich die Teilnehmer verpflegen und sich mit spannenden Kurzprogrammen über die Projekte informieren.

230 Millionen für Limmattalbahn Für den Bau der zweiten Etappe der Limmattalbahn hat deren Betreiberin, die Limmattalbahn AG, vier Tiefbauaufträge vergeben. Sie kosten total 230 Millionen Franken. Dies gibt die Limmattalbahn in einer Medienmitteilung bekannt. Diese vier Aufträge sind die grössten Einzelaufträge, die die Limmattalbahn für den Bau der zweiten Etappe zu vergeben hatte. Die Betreiberin hat die Aufträ-

ge in einem offenen Verfahren ausgeschrieben. Pro Bauabschnitt wurden drei bis fünf Angebote eingereicht. Den Zuschlag für die vier Bauabschnitte erhielten drei Arbeitsgruppen. Pro Bauabschnitt gibt es eine Firma, die die Führung übernimmt. Es sind dies folgende Firmen: Specogna Bau AG aus Kloten, Jak. Scheifele AG aus Zürich, Strabag AG aus Schlieren und Aarvia Bau AG aus Würenlingen. (LiWe)


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.