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MÜNCHENSTEIN

Donnerstag, 11. Januar 2018 Nr. 02

Amtliche Publikationen

MÜNCHENSTEIN

www.muenchenstein.ch gemeindeverwaltung@muenchenstein.ch

Baupublikationen Nr. 2018-0008 Gesuchsteller: Bley Alexandra und Christian, Im Link 8, 4142 Münchenstein – Projekt: Wohnraumerweiterung, Parzelle: 974, Im Link 8, 4142 Münchenstein – Projektverfasser: Marcus Gardini Architecture AG, Steinenring 41, 4001 Basel Nr. 2018-0011 Gesuchsteller: Furrer Treuhand AG, Hauptstrasse 64, 4132 Muttenz – Projekt: Carport, Parzelle: 2963, Entenweidstrasse 16 A, 4142 Münchenstein – Projektverfasser: Rüegg und Partner Architekten AG, In den Böden 6, 4143 Dornach Nr. 2018-0043 Gesuchsteller: Blumberger-Syz Nelli, Zelgweg 25, 4142 Münchenstein – Projekt: Sitzplatzüberdachung, Parzelle: 2058, Zelgweg 25, 4142 Münchenstein – Projektverfasser: architekturbüro honegger GmbH, Kasernenstrasse 1, 8184 Bachenbülach Auflagefrist: 22.01.2018 Einsprachen sind 4-fach an das Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal zu richten.

Planungszone Siedlung Gartenstadt Gestützt auf § 53 Raumplanungs- und Baugesetz Basel-Landschaft erlässt der Gemeinderat Münchenstein für die Grundstücke Nr. 1698, 1697, 1696, 1695, 1694, 1693, 1692, 5504, 1690, 1689, 1706, 1707, 1708, 1709, 1989, 1990, 1991, 1992, 1993, 1712, 1713, 1714, 1715, 1716, 1717, 1718, 1719, 1720, 1721, 2041, 2040 und 2039 eine Planungszone, um die Ausscheidung der Denkmalschutzzone Siedlung Gartenstadt im Rahmen der laufenden Schutz- und Schonzonenplanung zu sichern. Die Planungszone wird auf den genannten Grundstücken für die Dauer der Planungszone im Grundbuch zur Anmerkung angemeldet. Innerhalb der Planungszone zulässig sind baubewilligungspflichtige Vorkehren, die den Schutzvorschriften Siedlung Gartenstadt entsprechen. Alle dem aktuellen Stand der Schutzvorschriften Siedlung Gartenstadt (Stand 28. November 2017, verabschiedet vom Gemeinderat am 5. Dezember 2017) bzw. der darauf basierend weiterentwickelten Schutzvorschriften Siedlung Gartenstadt zu wider laufenden baulichen Eingriffe sind unzulässig. Der jeweils aktuelle Stand der Schutzvorschriften Siedlung Gartenstadt liegt auf der Gemeindeverwaltung Münchenstein zur Einsicht auf. Die Planungszone gemäss § 53 RBG BL für die oben genannten Grundstücke in der Gemeinde Münchenstein gilt ab Datum der Publikation der gemeinderätlichen Verfügung der Planungszone im Amtsblatt für maximal 5 Jahre bzw. bis zum früheren rechtskräftigen regierungsrätlichen Genehmigungsbeschluss über die Schutzvorschriften für die Denkmalschutzzone Siedlung Gartenstadt bzw. bis zum früheren rechtskräftigen Beschluss der Einwohnergemeinde Münchenstein, diese Schutzvorschriften Siedlung Gartenstadt nicht zu erlassen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 10 Tagen ab deren Publikation im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft schriftlich und begründet beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und eine Kopie der angefochtenen Verfügung ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig (Entscheidgebühren im Regelfall zwischen Fr. 300.00 und 600.00). Die Beschwerde gegen den gemeinderätlichen Erlass einer Planungszone hat nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung. Die Bauverwaltung Förderprogramm Energiestadt Münchenstein:

Beiträge an Private 2018

Der Energiestadt Münchenstein stehen im neuen Jahr 2018 erneut Fr. 25 000.00 für Förderbeiträge an Private zur Verfügung. Mit diesem Betrag werden Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert. Wie bereits in den vergangenen zwei Jahren werden auch dieses Jahr die Energieberatung und -analyse

Der beste Bäcker-Konditor der Schweiz kommt aus Münchenstein

(GEAK Plus), thermische Solaranlagen und Wärmepumpen finanziell unterstützt. Diese drei Massnahmen werden auch vom kantonalen Förderprogramm («Energiepaket») unterstützt. Das Bewilligungsverfahren läuft dementsprechend via Kanton Basel-Landschaft. Neu ist allerdings, dass das kommunale Gesuch auch bereits vor Installationsbeginn (bei thermischen Solaranlagen und Wärmepumpen) respektive bei vorliegender Offerte (Energieberatung) eingereicht werden muss. Weitere Informationen sind den Richtlinien zu entnehmen.

Weiterhin werden auch der Erwerb von Haushaltsgeräten der besten Energieverbrauchskategorie sowie das Programm Jobticket (gilt für Arbeitsplätze in der Gemeinde Münchenstein) gefördert. Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm sowie die Richtlinien und Gesuchformulare sind auf der Gemeinde-Website www.muenchenstein.ch unter der Rubrik «Projekte» abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt gerne auch das Sekretariat der Bauverwaltung: Tel. 061 416 11 50 / E-Mail: bauverwaltung@muenchenstein.ch. Die Bauverwaltung Mit der Goldmedaille belohnt: Dominique Buchmann sicherte sich mit seinem Sauerteigbrot den Titel des Schweizer Meisters.

Weihnachtsbäume:

Gebührenfreie Entsorgung am 11. und 25. Januar 2018 Die Grünabfuhr von heute Donnerstag, 11. Januar 2018, wie auch vom Donnerstag, 25. Januar 2018, nimmt kostenfrei Weihnachtsbäume mit. Die Bäume müssen vorgängig von jeglichem Schmuck (Lametta, Kerzen etc.) befreit und bis spätestens 7.00 Uhr morgens an der Strasse bereitgestellt werden. Die kostenlose Entsorgung gilt ausschliesslich für Weihnachtsbäume. Die üblichen Garten- wie auch Bioabfälle sind gebührenpflichtig und können – mit den entsprechenden Marken respektive Jahresvignetten versehen – ebenfalls an den beiden Abfuhrtagen bereitgestellt werden. Als alternative Verwertungsmöglichkeit von Weihnachtsbäumen wird die Nutzung der Tannenäste als Abdeckung von Rosenbeeten etc. empfohlen. Wird der Weihnachtsbaum der Kehrichtabfuhr mitgegeben, sind pro Baum zwei orange Abfallmarken à Fr. 2.00 anzubringen; für Bäume, die kleiner als 130 cm sind, reicht eine orange Marke. Die Bauverwaltung

Informationen zur Steuererklärung 2017 Wie die Steuerverwaltung des Kantons BaselLandschaft mitteilt, erhalten die Steuerpflichtigen Anfang Februar 2018 ihre Steuererklärungsformulare 2017. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mit den notwendigen Beilagen bis am 31. März 2018 (Unselbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30. Juni 2018 (Selbstständigerwerbende) einzureichen. Allen Steuerpflichtigen wird automatisch eine stillschweigende Frist von zwei Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Davon ausgenommen sind unterjährige Steuererklärungen (Wegzug, Todesfall). Eine darüber hinausgehende Frist kann im Internet unter www.steuern.bl.ch unter dem Link «Fristerstreckung für Privatpersonen» online beantragt werden. Viele Einwohnerinnen und Einwohner füllen die Steuererklärung mit Hilfe einer Deklarationssoftware aus. Das beliebte Programm «EasyTax 2017» wird Anfang Februar 2018 auf der Website www.easytax.bl.ch zum Herunterladen zur Verfügung stehen. Da die Nachfrage nach der Software auf CD in den letzten Jahren stark abgenommen hat, stellt die Steuerverwaltung die Datenträger bei Bedarf in Eigenregie her. Die CD kann per Post bei folgender Adresse bestellt werden: Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft EasyTax (Support) Rheinstrasse 33, 4410 Liestal Bitte mit selbst adressiertem und frankiertem (Fortsetzung auf Seite 17)

FOTO: CASPAR REIMER

Dominique Buchmann ist Schweizer Meister der Bäcker-Konditor-ConfiseurBranche. Der Münchensteiner will einmal den Betrieb seiner Eltern weiterführen. Caspar Reimer

D

er 21-jährige Münchensteiner Dominique Buchmann, Junior der Konditor-Familie Buchmann, ist der beste Bäcker-Konditor der Schweiz. Bei den Schweizer Meisterschaften der Branche treten nur die Besten der Besten an. Buchmann, der seine Ausbildung bei der Bäckerei-Konditorei Kreyenbühl in Luzern absolvierte und im 2016 als bester Lehrling des Kantons gekürt wurde, gehört zweifelsfrei dazu. Diese Auszeichnung zum besten Lehrling hat Buchmann angespornt, an den Meisterschaften teilzunehmen. Hatte es vor zwei Jahren mit seiner PralinéKreation «Choco Emotion» bereits für den zweiten Platz als Konditor-Confiseur gereicht, konnte sich Buchmann mit der Herstellung eines Sauerteigbrots im vergangenen November in Luzern gegen neun andere Meisterschaftsteilnehmer in der Kategorie Bäckerei-Konditorei durchsetzen.

Sauerteige enthalten Mikroorganismen, die den Teig auflockern und Verdaulichkeit, Aroma und Haltbarkeit der Backwaren verbessern. Einen Sauerteig herzustellen, erfordert viel Zeit und Geduld: «Man muss den Teig jeden Tag pflegen, mit Mehl und mit Wasser auffrischen. So vergrössert sich das Volumen des Teiges stetig», erzählt Buchmann. Der Sauerteig bildet für das Brot aber nur die Basis, im Fachjargon Mutterteig genannt. Der Teig wird später mit anderen Teigen vermischt und veredelt – dies immer mit dem Gedanken, das bestmögliche Brot zu backen. «Ich mag es, so lange an einem Teig zu arbeiten, bis er perfekt ist», so Buchmann. Dies steht wohl sinnbildlich für den Unterschied von industriell hergestelltem und handgemachtem Brot. «In der Backstube können wir uns Zeit nehmen, zu tüfteln und auszuprobieren. Da steckt viel Liebe zum Handwerk drin», so Buchmann. Damit auch junge Menschen den Unterschied zwischen industriell angefertigtem und aufwendig hergestelltem Brot vom Beck kennen, ist die Konditorei Buchmann auf Instagram (konditoreibuchmann) und Facebook (Konditorei Buchmann AG) präsent. Eiffelturm aus Sirupteig Neben dem Sauerteigbrot, das die Jury überzeugt hatte, gab es an den Meisterschaften noch zahlreiche weitere Kriterien, die beachtet wurden. Dazu gehör-

ten auch Hygiene und die optische Präsentation der Ware. Hier hatte sich Buchmann etwas Spezielles einfallen lassen: Da das Thema der Meisterschaften «Traumstadt» war, kreierte er einen Eiffelturm aus Sirupteig. Leben über der Backstube Buchmann hat sichtlich Freude an seinem Beruf. Da er in der Wohnung oberhalb der Backstube vis-a-vis der Gartenstadt aufwuchs, gehörte das Backen von Anfang an zu seinem Leben dazu. Keineswegs war aber klar, ob er beruflich in die Fusstapfen seiner Eltern treten würde: «Ich wollte zuerst etwas anderes machen, als Gärtner und Zimmermann hatte ich geschnuppert. Dann hat es mich doch in die Backstube gezogen. Hier ist es immer schön warm», so Buchmann. Zudem war klar, dass er die Konditorei als Nachfolger seiner Eltern nur würde weiterführen können, wenn er auch den Beruf erlernt. Noch führt sein Vater die Backstube in Münchenstein: «Ich möchte noch ein paar Jahre Erfahrungen sammeln, bevor ich in die Backstube in Münchenstein zurückkehre.» Derzeit arbeitet er bei Patissier-Weltmeister Rolf Mürner im bernischen Rüeggisberg. Die hiesige Konditorei Buchmann profitiert allerdings bereits von den Backkünsten des jungen Konditors: Das siegreiche Sauerteigbrot à la Dominique Buchmann ist ab jetzt in der Konditorei erhältlich.

REF. KIRCHGEMEINDE

Orgel-Plus-Gottesdienst Schweben Sie im siebten Himmel, wenn Sie festliche Orgelmusik hören? Dann feiern Sie mit uns einen Gottesdienst, in dem die Orgel Takt und Thema angibt. Er findet statt am Sonntag, 14. Januar, um 9 Uhr in der Dorfkirche und um

10.15 Uhr im KGH (Lärchenstrasse 3). Luigi Collarile spielt Stücke zum Thema «Wunder», die Predigt greift das Thema auf und variiert es weiter. Organist Luigi Collarile und Pfarrer Markus Perrenoud

REF. KIRCHGEMEINDE

Verführung und Widerstand Theo Meyer ist Architekt, Altnationalrat, Entwicklungshelfer und theologisch interessierter Zeitgenosse. Er hat über das Verhalten der Kirchen im Nationalsozialismus geforscht und dazu 2017 ein Buch veröffentlicht. Am Mittwoch, 17. Januar, 19.45 Uhr im KGH, Lärchenstrasse 3, kommt er mit uns ins Gespräch: Warum liessen sich so viele Christinnen und Christen vom Natio-

nalsozialismus verführen? Was ist mit den Christinnen und Christen, die standhaft blieben: Was gab ihnen die Kraft dazu? Und wie ist das mit uns selber: Wo wären wir selber gestanden, wenn wir 1933 als 20-Jährige in Deutschland gelebt hätten? Herzlich laden ein Bruno Krähenbühl, Walter Bielser und Markus Perrenoud


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