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Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 25. Juni 2015 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

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Amtliches

«Ich bin im Spital Menziken geboren»

Baugesuche Bauherren:

Olivia Furter + Tobias Meyer Bachstrasse 111, Aarau Dina + Andreas Kamber, Burghaldenstrasse 48, Lenzburg Planverfasser: am-architektur gmbh Aavorstadt 1, Lenzburg Bauobjekt: Abbruch bestehendes EFH (Assek. 1863), Neubau 2 EFH mit Garage, Photovoltaikanlagen auf Dächern Bauplatz: Schlossgasse 7 und 9 Parzelle 2840 Bauherr:

Urs + Käthy Hunziker, Ammerswilerstrasse 94, Lenzburg Bauobjekt: Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung Bauplatz: Ammerswilerstrasse 94 Parzelle Nr. 2488 Zus. Bewillig.: AfB Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei vom 26. Juni bis 27. Juli 2015.

No all-Apotheke Region Lenzburg

Silas Lionel, 27.04.2015

Nach Geschä sschluss bis 22.00 Uhr sowie an Sonn-, Fest- und Feiertagen: Bahnhof-Apotheke Aarau: 062 824 44 44 (geöffnet von 7.00 bis 22.00 Uhr) Während der Nacht von 22.00 bis 7.00 Uhr: Regionale Dienstapotheke Tel. 0800 300 001

Chiara, 04.05.2015

Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Stadtrat schriftlich (mit Begehren und Begründung) einzureichen. Lenzburg, 24. Juni 2015 Stadtrat

Blumensammlung für das Jugendfest Die Bevölkerung von Lenzburg wird höflich gebeten, auch dieses Jahr durch Blumenspenden den Schmuck der Stadtkirche zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule werden am Donnerstag, 9. Juli, ab 7.30 Uhr die Sammlung durchführen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Lenzburg, 24. Juni 2014 Bezirksschule

Dekoration am Jugendfest

116. Jahrgang

Die Bevölkerung von Lenzburg wird herzlich eingeladen, die Stadt für das Jugendfest in traditioneller Weise zu beflaggen und zu bekränzen. Die Schulen liefern am Dienstagabend der Jugendfestwoche die bekränzten Brunnensprüche und am Donnerstagvormittag die Kränze. Lenzburg, 24. Juni 2015 Bezirksschule

Damiano, 18.05.2015 161. Jahrgang 93. Jahrgang Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden Ammerswil, Auenstein, Bettwil, Birrwil, Boniswil, Brunegg, Dintikon, Dürrenäsch, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hendschiken, Holderbank, Hunzenschwil, Lenzburg, Leutwil, Meisterschwanden-Tennwil, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Othmarsingen, Rupperswil, Sarmenstorf, Schafisheim, Seengen, Seon, Staufen und Veltheim.

Sofija, 26.05.2015

Noar, 03.06.2015

Lionel, 03.06.2015

Regionale Wochenzeitung der Gemeinde Beinwil am See. Herausgeberin: AZ Anzeiger AG Geschäftsführer: Stefan Biedermann Adresse Redaktion/Verlag/Anzeigen: AZ Anzeiger AG Kronenplatz 12, 5600 Lenzburg 2 www.lba.azmedien.ch Kennzahlen: Gesamtauflage: 31 939 Ex. Erscheint jeden Donnerstag Kontakt: Alle Mitarbeiter erreichen Sie unter: vorname.name@azmedien.ch Redaktion redaktion@lenzburger-lba.ch Telefon 058 200 58 12 Redaktionsleitung: Beatrice Strässle (ST) Redaktionsteam: Melanie Solloso (MS) Redaktionelle Mitarbeit: Selina Berner (SB), Alfred Gassmann (AG), Rahel Stauffer (RSt), Alexander Studer (Ast), Pia Weber (PW), Peter Winkelmann (PWi) Redaktionsschluss: Dienstag, 12 Uhr Copyright: Herausgeberin Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandtes Material Anzeigen inserate@lenzburger-lba.ch Telefon 058 200 54 91, Fax 058 200 54 95 Susanne Basler susanne.basler@azmedien.ch Telefon 058 200 58 28, Fax 058 200 58 21

Elena, 05.06.2015

Christian, 09.06.2015 Asana Gruppe Spital Menziken 5737 Menziken Telefon 062 765 31 31 Telefon Hebammen 062 765 32 95 www.spitalmenziken.ch

Inseratenannahmeschluss: Dienstag, 16 Uhr Probeabzüge: Freitag, 12 Uhr, Vorwoche Sistierungen/Korrekturen: Dienstag, 12 Uhr Todesanzeigen: Mittwoch, 11 Uhr Marketing Nino Russo nino.russo@azmedien.ch Telefon 058 200 58 18, Fax 058 200 58 21 Vertrieb: Die Post Aboservice und Zustellung abo@azmedien.ch Telefon 058 200 55 86, Fax 058 200 55 56 Preise 2014 inkl. 2,4% MwSt: Fr. 96.– (12 Monate) Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG Neumattstrasse 1, 5001 Aarau Ein Produkt der Verleger: Peter Wanner www.azmedien.ch Namhafte Beteiligungen nach Art. 322 Abs. 2 StGB: AZ Anzeiger AG, AZ Fachverlage AG, AZ Management Services AG, AZ Regionalfernsehen AG, AZ TV Productions AG, AZ Verlagsservice AG, AZ Vertriebs AG, AZ Zeitungen AG, Belcom AG, Dietschi AG, Media Factory AG, Mittelland Zeitungsdruck AG, Vogt-Schild Druck AG, Vogt-Schild Vertriebs GmbH, Weiss Medien AG

Verkehrsanordnungen Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2–4 SVG und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 6. März 1984 werden folgende Verkehrsanordnungen verfügt. Lenzburg: Hammermattenstrasse, ab Sägestrasse bis Abzweigung Hammermatten-Areal, «Parkieren verboten» (Signal 2.50) mit Zusatztext «Beidseitig». Hammermattenstrasse, ab Abzweigung in das Hammermatten-Areal bis zur Gemeindegrenze Niederlenz, «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» (Signal 2.14) mit Zusatztext «Ausgenommen Mitarbeitende Kletterhalle, Landwirtschaft und öffentliche Dienste». Einsprachen Gegen diese Verkehrsanordnungen kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt vom 26. Juni 2015 beim Stadtrat Lenzburg schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Lenzburg, 24. Juni 2015 Stadtrat

HENDSCHIKEN

Baugesuch Bauherr

Einwohnergemeinde Hendschiken c/o Gemeindeverwaltung Schulweg 3, Hendschiken Bauobjekt Turm des alten Schulhauses auf Schulareal, Spielplatz, aufstellen Bauplatz Parzelle 185, Schulareal Öffentliche Auflage des Gesuchs bei der Gemeindeverwaltung, Schulweg 3, vom 26. Juni bis und mit 27. Juli 2015, während der üblichen Schalteröffnungszeiten der Kanzlei oder nach Absprache. Einwendungen sind dem Gemeinderat innerhalb der Auflagefrist schriftlich mit Begehren und Begründung einzureichen. Hendschiken, 24. Juni 2015 Gemeinderat

Baugesuch Bauherr

Walter Iten Moosweg 1, Lenzburg Bauobjekt Umbau/Umnutzung der ehem. Papierlagerhalle zu Kistenfabrik Anpassung der Parkierung Bauplatz Industriestrasse, Parzelle 1028 Zus. Bew. Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen Öffentliche Auflage des Gesuchs bei der Gemeindeverwaltung, Schulweg 3, vom 26. Juni bis und mit 27. Juli 2015, während der üblichen Schalteröffnungszeiten der Kanzlei oder nach Absprache. Einwendungen sind dem Gemeinderat innerhalb der Auflagefrist schriftlich mit Begehren und Begründung einzureichen. Hendschiken, 24. Juni 2015 Gemeinderat

Baubewilligung mit Umweltverträglichkeitsbericht Der Gemeinderat Auenstein hat am 7. April 2015 / 16. Juni 2015 den Jura-Cement-Fabriken, 5103 Wildegg, die Baubewilligung für die Wiederauffüllung des Steinbruchs Oberegg und einer Förderbandanlage erteilt. Gestützt auf § 34 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer vom 4. September 2007 (EG Umweltrecht, EG UWR) können der Bericht über die Umweltverträglichkeit, die definitive Beurteilung und die ergangenen Entscheide (gemeinderätliche Baubewilligung mit den zugehörenden Planunterlagen sowie die Bewilligungen und Zustimmungen kantonaler Fachbehörden) vom 29. Juni bis 28. Juli 2015 während der ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Auenstein eingesehen werden. Auenstein, 24. Juni 2015 Gemeinderat

Baugesuch Bauherrschaft: Wolfensberger-Frei Rolf Rainweg 14, Auenstein Strasse/ Rainweg 14 Parz. Nr.: 326 Bauvorhaben: Sichtschutzwand Dieses Baugesuch liegt vom 29. Juni bis 28. Juli 2015 während der ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Auenstein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Auenstein, 5105 Auenstein, zu richten. Auenstein, 24. Juni 2015 Gemeinderat

Publikation von Gemeindeversammlungsbeschlüssen Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni bzw. 22. Juni 2015 veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens auf der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Einwohnergemeindeversammlung Die Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2015 hat folgende zustimmende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. November 2014 2. Zustimmung zur Rechnungsablage 2014 3. Rechenschaftsbericht 2014 4. Gemeindeverband «Soziale Dienstleistungen Region Brugg», Verbandsbeitritt und Genehmigung der Satzungen 5. Teilrevision der Satzungen des Abwasserverbands Region Lenzburg 6. Wasserversorgung, Ringschluss Rütigasse – Unter dem Stock – Kreditabschluss 7. Einbürgerungen: Jerinic-Pavlovic Vesna, serbische Staatsangehörige, und Meier Ursula, deutsche Staatsangehörige Ortsbürgergemeinde Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2015 hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2014 2. Zustimmung zur Rechnungsablage 2014 3. Rechenschaftsbericht 2014 Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum, mit Ausnahme von Beschluss 7 – Einbürgerungen. Auf Gemeindeebene kommt der Gemeindeversammlung im Verfahren auf Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern die endgültige Entscheidungsbefugnis zu. Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2015 Auenstein, 24. Juni 2015 Gemeindeverwaltung

DÜRRENÄSCH

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Sommerferien Wegen Ferienabwesenheiten wird die Gemeindeverwaltung Dürrenäsch in der Zeit vom Montag, 6. Juli, bis und mit Freitag, 7. August 2015, jeweils nur am Vormittag von 9.00 bis 11.30 Uhr geöffnet. Zusätzlich bleibt die Gemeindeverwaltung aufgrund einer Teilrenovation des Gemeindehauses in der Woche vom 13. bis 17. Juli 2015, ganz geschlossen. In Not- und Todesfällen steht Ihnen die Telefonnummer 062 767 71 17 zur Verfügung. Ferienzeit ist auch Reisezeit, prüfen Sie deshalb frühzeitig, ob Ihre Identitätskarte oder Ihr Reisepass noch gültig ist. Für die Ausstellung eines neuen Ausweises muss mit einer Lieferfrist von ca. 10 Tagen gerechnet werden. Die Identitätskarte kann weiterhin auf der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Ein Reisepass oder Reisepass und Identitätskarte in Kombination muss mittels eines Termins beim Passamt Aarau (www.schweizerpass.ch oder 062 835 19 28) beantragt werden. Der Bevölkerung wird für das Verständnis bestens gedankt. Dürrenäsch, 24. Juni 2015 Gemeinderat

Beschlüsse Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 11. Juni und 19. Juni 2015 veröffentlicht. Einwohnergemeinde 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2014; Genehmigung 2. Rechenschaftsbericht 2014 der Einwohnergemeinde Fahrwangen; Genehmigung 3. Jahresrechnung 2014 der Einwohnergemeinde Fahrwangen; Genehmigung 4. Abwasserverband Hallwilersee; Revision der Verbandssatzungen; Genehmigung 5. Einbürgerungen; Zusicherungen Gemeindebürgerrecht Einwohnergemeinde Fahrwangen an: 5.1 Abazaj, Armend, 1981, männlich, Kosovo Abazaj-Berisha, Valentina, 1986, weiblich, Kosovo Abazaj, Erion, 2009, männlich, Kosovo Abazaj, Endrit, 2011, männlich, Kosovo 5.2 Berisha-Abazaj, Vlorentina, 1985, weiblich, Kosovo Berisha, Fiona, 2007, weiblich, Kosovo 5.3 Cil, Büsra, 1992, weiblich, Türkei 5.4 Cil, Engin, 1968, männlich, Türkei 5.5 Cil, Tolgahan, 1989, männlich, Türkei 5.6 Lubben, Marlou, 1997, weiblich, Deutschland 5.7 Yilmaz, Rabia, 1992, weiblich, Türkei Den Bürgerrechtsbewerbern wurde das Gemeindebürgerrecht der Einwohnergemeinde Fahrwangen zugesichert. Ortsbürgergemeinde 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2014; Genehmigung 2. Rechenschaftsbericht 2014 der Ortsbürgergemeinde; Genehmigung 3. Jahresrechnung 2014 der Ortsbürgergemeinde Fahrwangen und Kenntnisnahme Jahresrechnung 2014 Forstbetrieb Lindenberg; Genehmigung 4. Einbürgerung Familie Wipf-Peppicelli, Pirmin und Claudine mit Nicolas, Raphael und Yannic Den Bürgerrechtsbewerbern wurde das Gemeindebürgerrecht der Ortsbürgergemeinde Fahrwangen zugesichert. 5. Verschiedenes und Umfrage Gutheissung Überweisungsantrag Erlass eines Reglements über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht Gutheissung Überweisungsantrag: Abklärung Beteiligung am Projekt Wohnbaugenossenschaft Oberes Seetal (WGOS) Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum – mit Ausnahme des Traktandums 5 (Einbürgerungen) der Einwohnergemeindeversammlung, welches nicht dem fakultativen Referendum unterliegt. Das Referendum kann gemäss § 31 Abs. 1 Gemeindegesetz von einem Zehntel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst und unterliegen somit nicht dem fakultativen Referendum. Das Traktandum 4 (Einbürgerung) untersteht nicht dem fakultativen Referendum. Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2015 Fahrwangen, 24. Juni 2015 Gemeinderat

Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand Ab Mitte Juni bis Ende September sind die feuerbrandverantwortlichen Personen der Gemeinden (Urs Meyer und Daniel Lüscher, Mitarbeiter vom Forstbetrieb Lindenberg) unterwegs. Sie kontrollieren die Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall. Der Feuerbrand ist eine hoch ansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütenzeit im Frühjahr erfolgt die Übertragung sowohl durch Insekten, Vögel sowie des Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden ausser der Kernobstbäumen auch einige Büsche und Bodendecker: Alle Cotoneasterarten, Weissdorn, Feuerdorn, Scheinquitte, Vogelbeere, Mehlbeere und Stranvaesia. Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an den oben aufgeführten Pflanzen nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!), sondern unverzüglich einer der feuerbrandverantwortlichen Personen zu melden (Urs Meyer, 079 215 10 36, oder Daniel Lüscher, 079 433 78 59). Die feuerbrandverantwortliche Person wird bei Ihnen vorbeikommen und wenn nötig die richtigen Massnahmen ergreifen. Fahrwangen, 24. Juni 2015 Gemeinderat


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