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Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 29. Mai 2014 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

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Amtliches Baugesuch Einwohnerrat Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2014 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Folgenden Bewerbern wird das Gemeindebürgerrecht von Lenzburg zugesichert: a) Albulena Ajrizi, geboren 1998, Staatsangehörige von Kosovo b) Edona Ajrizi, geboren 2000, Staatsangehörige von Kosovo c) Sarmand Aziz, geboren 1983, irakischer Staatsangehöriger d) Gordana Baresic geb. Vidovic, geboren 1971, zusammen mit ihrem Ehemann Jedinko Baresic, geboren 1971, und dem Sohn Marko, geboren 1999, Staatsangehörige von Kroatien e) Marin Baresic, geboren 1996, Staatsangehöriger von Kroatien f) Fabio Ferreira Meneses, geboren 1994, Staatsangehöriger von Portugal g) Jessica Ferreira Meneses, geboren 1997, Staatsangehörige von Portugal

Notfall-Apotheke

2. Das Postulat der SP Lenzburg betreffend Tempo 30 rund um den Bahnhof (Zwiebelschalenprinzip) wird nicht überwiesen.

Römer-Apotheke Lenzburg

3. Der Sanierung der Zeughausstrasse – ohne Verlegung der Bushaltestellen – wird zugestimmt und für die Ausführung des Vorhabens ein Verpflichtungskredit von Fr. 277 000.– (Kostenstand März 2014), zuzüglich teuerungsbedingter Mehrkosten, bewilligt.

Tel. 062 891 29 51, Aavorstadt 8 Notfall: 0800 300 001 In sehr dringenden Fällen an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen nach ortsüblichem Geschäftsschluss nur telefonischer Dienst.

4. Der Sanierung der dritten Etappe des Bannhaldenwegs wird zugestimmt und für die Ausführung des Vorhabens ein Verpflichtungskredit von Fr. 220 000.– (Kostenstand April 2014), zuzüglich teuerungsbedingter Mehrkosten, bewilligt.

An Sonn-, Fest- und Feiertagen geöffnet 10.00–11.30, 17.30–18.30 Uhr

5. Die Kreditabrechnung für die Sanierung des Steinbrüchliwegs, Abschnitt West, schliessend mit Aufwendungen von Fr. 260 556.95, wird genehmigt

Samstag, 31. Mai, 16.00 Uhr bis Samstag, 7. Juni 2014 Dr. P. + E. Schmid-Huber

159. Jahrgang 91. Jahrgang Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden Ammerswil, Auenstein, Bettwil, Birrwil, Boniswil, Brunegg, Dintikon, Dürrenäsch, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hendschiken, Holderbank, Hunzenschwil, Lenzburg, Leutwil, Meisterschwanden-Tennwil, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Othmarsingen, Rupperswil, Sarmenstorf, Schafisheim, Seengen, Seon, Staufen und Veltheim. Regionale Wochenzeitung der Gemeinde Beinwil am See. Herausgeberin: AZ Anzeiger AG Geschäftsführer: Stefan Biedermann Adresse Redaktion/Verlag/Anzeigen: AZ Anzeiger AG Kronenplatz 12, 5600 Lenzburg 2 www.lba.azmedien.ch Kennzahlen: Gesamtauflage: 30 314 Ex. Erscheint jeden Donnerstag Kontakt: Alle Mitarbeiter erreichen Sie unter: vorname.name@azmedien.ch Redaktion redaktion@lenzburger-lba.ch Telefon 058 200 58 12 Redaktionsleitung: Beatrice Strässle (ST) Redaktionsteam: Graziella Jämsä (GRJ) Redaktionelle Mitarbeit: Alfred Gassmann (AG), Pia Weber (PW) Redaktionsschluss: Dienstag, 12 Uhr Copyright: Herausgeberin Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandtes Material Anzeigen inserate@lenzburger-lba.ch Telefon 058 200 54 91, Fax 058 200 54 95 Susanne Basler susanne.basler@azmedien.ch Telefon 058 200 58 28, Fax 058 200 58 21 Petra Frei petra.frei@azmedien.ch Telefon 058 200 58 27 Inseratenannahmeschluss: Dienstag, 16 Uhr Probeabzüge: Freitag, 12 Uhr, Vorwoche Sistierungen/Korrekturen: Dienstag, 12 Uhr Todesanzeigen: Mittwoch, 11 Uhr Marketing Nathalie Enseroth nathalie.enseroth@azmedien.ch Telefon 058 200 58 18, Fax 058 200 58 21 Vertrieb: Die Post Aboservice und Zustellung abo@azmedien.ch Telefon 058 200 55 86, Fax 058 200 55 56 Preise 2014 inkl. 2,4% MwSt: Fr. 96.– (12 Monate) Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG Neumattstrasse 1, 5001 Aarau Ein Produkt der Verleger: Peter Wanner www.azmedien.ch Namhafte Beteiligungen nach Art. 322 Abs. 2 StGB: AZ Anzeiger AG, AZ Fachverlage AG, AZ Management Services AG, AZ Regionalfernsehen AG, AZ TV Productions AG, AZ Verlagsservice AG, AZ Vertriebs AG, AZ Zeitungen AG, Belcom AG, Dietschi AG, Media Factory AG, Mittelland Zeitungsdruck AG, Vogt-Schild Druck AG, Vogt-Schild Vertriebs GmbH, Weiss Medien AG

Zählerablesung Ab Dienstag, 3. Juni 2014, werden unsere Zählerableser für die Ablesung von Strom-, Erdgas-, Fernwärme- und Wasserzählern unterwegs sein. Wir bitten Sie, diesen Personen uneingeschränkten Zutritt zu den Messeinrichtungen zu gewähren. Lenzburg, 28. Mai 2014 SWL ENERGIE AG, Lenzburg

EGLISWIL

Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Veröffentlichung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Mai 2014 veröffentlicht. Alle Beschlüsse wurden positiv gefasst und unterstehen dem fakultativen Referendum. Einwohnergemeindeversammlung 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. November 2013 2. Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2013 3. Rechenschaftsbericht 2013 4. Baukredit von Fr. 1 600 000.– für den Werkleitungsersatz Netzwasser und Kanalisation K376 (Los 2) 5. Baukredit von Fr. 600 000.– für den Werkleitungsersatz Netzwasser K376 (Los 3) 6. Kreditabrechnung Baubeitrag an ARA-Verband 7. Einbürgerung Petr Blàha 8. Einbürgerung Familie Zoran Stojanovic Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juni 2014 Ammerswil, 28. Mai 2014 Gemeinderat

BONISWIL www.boniswil.ch

Anlässlich der diesjährigen Rechnungsgemeindeversammlungen haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger folgende positive Beschlüsse gefasst: Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Mai 2014 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2013 2. Genehmigung der Verwaltungsrechnungen der Einwohnergemeinde pro 2013 und des Rechenschaftsberichtes des Gemeinderates pro 2013 3. Zusicherung des Einwohnerbürgerrechts an Herrn Ludvik Demsar, 1948, Egliswil 4. Entwidmung eines Teilstücks des Zopfweges (Parz. 743) und Ermächtigung zum Verkauf an Herrn Urs Weber-Wernli, Egliswil, zum Preise von Fr. 18.–/m² Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Mai 2014, mit Ausnahme der Zusicherung des Einwohnerbürgerrechts an Herrn Ludvik Demsar, Egliswil, gemäss Traktandum 3, unterliegen dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Urnenabstimmung kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, seit Veröffentlichung, schriftlich verlangt werden. Die Beschlussfassung, Herrn Ludvik Demsar das Einwohnerbürgerrecht von Egliswil zuzusichern, ist definitiv erfolgt. Dieser Entscheid untersteht gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht dem fakultativen Referendum.

Baugesuch

Montag, 16. Juni 2014, 19.30 Uhr in der Aula des Bezirksschulhauses Traktanden: 1. Protokoll 2. Gesuche um Aufnahme in das Ortsbürgerrecht: a) Philipp Randon und seine Ehefrau Gertrud Randon geb. Blaser, beide von Lenzburg AG und Thalwil ZH, General-Herzog-Strasse 42 b) Michelle Stephanie Randon, von Lenzburg AG und Thalwil ZH, Erlengut 13 3. Passation des Rechenschaftsberichts und der Rechnungen der Ortsbürgergemeinde sowie der Forstdienste Lenzia für das Jahr 2013 4. Verschiedenes und Umfrage Die Rechnungsakten liegen während der ordentlichen Bürozeit auf der Finanzverwaltung im Parterre des Rathauses zur Einsichtnahme auf. Die weiteren Akten können auf der Stadtkanzlei im 2. Stock des Rathauses eingesehen werden. Lenzburg, 28. Mai 2014 Stadrat

Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. Mai 2014 1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. November 2013 2. Genehmigung der Verwaltungsrechnungen der Ortsbürgergemeinde pro 2013 und des Rechenschaftsberichtes des Gemeinderates pro 2013 Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sind abschliessend gefasst worden und unterliegen somit nicht dem Referendum. Sie sind rechtskräftig. Egliswil, 28. Mai 2014 Gemeinderat

Baugesuch-Planauflage

Publikation von Gesuchen um ordentliche Einbürgerung

Zählerablesung

6. Die Kreditabrechnung für die Sanierung und den Ausbau der Burghaldenstrasse (K374, einschliesslich Anteil Gemeindestrasse), schliessend mit Aufwendungen von Fr. 1 016 714.35, wird genehmigt.

114. Jahrgang

Landi Maiengrün Genossenschaft Planverfasser: Eichenberger AG Zelglistrasse 47, Lenzburg Bauobjekt: Anpassung Aussenanlagen Neugestaltung Parkplätze Bauplatz: Sägestrasse 10 (Landi-Laden) Parzelle Nr. 1802 Öffentliche Auflage auf der Bauverwaltung vom 31. Mai bis 30. Juni 2014. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Stadtrat schriftlich (mit Begehren und Begründung) einzureichen. Lenzburg, 28. Mai 2014 Stadtrat

AMMERSWIL

Bauherr:

Die Beschlüsse gemäss Ziff. 3 bis 6 unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens der zehnte Teil der Stimmberechtigten der Gemeinde in einem Referendumsbegehren innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Lenzburger Bezirks-Anzeiger verlangt. Bei der Stadtkanzlei kann das Muster einer Unterschriftenliste bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. Die Referendumsfrist läuft am 30. Juni 2014 ab. Die Beschlüsse gemäss Ziff. 1 und 2 unterliegen nicht dem fakultativen Referendum. Lenzburg, 28. Mai 2014 Gemeinderat

Ortsbürgergemeindevesammlung

Folgende Person hat bei der Einwohnergemeinde Lenzburg ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: Gerhard Girmscheid, 1949, männlich von Deutschland in 5600 Lenzburg, Othmarsingerstrasse 33 Innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation kann jede Person bei der Stadtkanzlei eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingabe kann sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten und wird ins Verfahren einbezogen. Lenzburg, 28. Mai 2014 Stadtkanzlei

Bauherrschaft: Hunziker Felix und Ursula Forstweg 6, Suhr Projektverf.: Frei Roland, Architekt HTL Rombachtäli 27, Rombach Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus Geb. Vers. Nr. 142 Ortslage: Parzelle Nr. 471, Bachstrasse 2 Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 2. Juni bis und mit 1. Juli 2014. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 28. Mai 2014 Gemeinderat

Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung Mittwoch, 4. Juni 2014, 20.15 Uhr im Saalbau Der Gemeinderat lädt alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger herzlich ein zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung. Boniswil, 28. Mai 2014 Gemeinderat

HALLWIL

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Hallwil Hallwil Grundeigent.: Staat Aargau Entfelderstrasse 22, Aarau Bauobjekt: Kreiselschmuck Bauplatz: Parz.Nr. 804, Seetalstrasse Auflagefrist: 2. Juni bis 1. Juli 2014 Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind dem Gemeinderat während der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen. Hallwil, 28. Mai 2014 Gemeinderat

Baugesuch-Planauflage

Im Juni sind die Zählerableser für die halbjährliche Erfassung der Zählerstände von Elektrizität, Wasser und Gas wieder unterwegs. Das Ableseteam ist für den freien Zugang zu den Zählern dankbar. Die Ablesungen erfolgen in der Regel von Montag bis Samstag tagsüber, werktags auch in den frühen Abendstunden. Falls Sie nicht zu Hause sind, erhalten Sie Ablesekarten, die Sie gemäss den Anweisungen auf den Karten bitte möglichst umgehend retournieren wollen. Für allfällige Fragen stehen die Energie Hunzenschwil AG (Tel. 062 897 37 43) oder die Finanzverwaltung Hunzenschwil (Tel. 062 889 03 20) gerne zur Verfügung. Hunzenschwil, 28. Mai 2014 Energie Hunzenschwil AG

Bauherrschaft: Heinrich und Gabriela Studer Mürbe 318, Hallwil Grundeigent.: do. Bauobjekt: Erstellen Betonstützmauer mit Absturzsicherung Bauplatz: Parz. Nr. 1334, Mürbe 318 Auflagefrist: 2. Juni bis 1. Juli 2014 Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind dem Gemeinderat während der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen. Hallwil, 28. Mai 2014 Gemeinderat

Baugesuch-Planauflage Bauherrschaft: Markus Gautschi, Dürrenäscherstrasse 108, Hallwil Grundeigent.: do. Bauobjekt: Ersatz bestehende Thujahecke durch Sichtschutzwand Bauplatz: Parz. Nr. 754 Dürrenäscherstrasse 108 Auflagefrist: 2. Juni bis 1. Juli 2014 Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind dem Gemeinderat während der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen. Hallwil, 28. Mai 2014 Gemeinderat

Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse Gestützt auf Paragraph 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und Paragraph 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Mai 2014 veröffentlicht: A. Einwohnergemeindeversammlung 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2013 2. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2013 3. Kenntnisnahme vom Rechenschaftsbericht 2013 4. Genehmigung der Kreditabrechnung Genereller Entwässerungsplan (GEP) 5. Genehmigung des Verpflichtungskredits von Fr. 90 000.– für den Ersatz des Kommunaltraktors 6. Zustimmung zur Verlegung der Wasserleitungserweiterung Riedackerweg-Grenzweg und Genehmigung des Verpflichtungskredits von Fr. 112 500.– B. Ortsbürgergemeindeversammlung 1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2013 2. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2013 3. Kenntnisnahme vom Rechenschaftsbericht 2013 Es unterstehen sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung dem fakultativen Referendum. Ein solches kann von einem Viertel (Ortsbürgergemeinde einem Zehntel) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Publikation ergriffen werden. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens sind die von der Gemeindekanzlei erstellten Unterschriftenlisten zu beziehen, welche vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden können. Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juni 2014 Hallwil, 28. Mai 2014 Gemeinderat

PRO SENECTUTE Senioren-Mittagessen Datum/Zeit: Dienstag, 3. Juni 2014, 11.30 Uhr Ort/Restaurant: Meisterschwanden, Landgasthof Löwen An- und Abmeldungen zum Mittagessen oder Informationen zum Fahrdienst erhalten Sie bei Frau Mareike Hauri, Tel. 056 667 20 12. Meisterschwanden, 28. Mai 2014 Gemeindekanzlei

Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürgergemeinde veröffentlicht. Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. Mai 2014 hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2013 2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2013 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2013 der Ortsbürgergemeinde Meisterschwanden Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden endgültig gefasst. Meisterschwanden, 28. Mai 2014 Gemeinderat


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