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Mehr Winterstrom dank Wasserreserve

Zürichsee-Pegel bleibt auf Sommer-Niveau

Dass es im Winter zum Strommangel kommt, ist unwahrscheinlich, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Um mehr Strom produzieren zu können, behält der Kanton Zürich den Zürichseepegel deshalb höher.

Der Pegel des Zürichsees wird mit dem Platzspitzwehr in der Limmat in Zürich reguliert. Das Wehr dient dazu, den Zürichseepegel möglichst stabil zu halten. Zudem hat es die Aufgabe, Zürichseewasser in das Kraftwerk Letten zu leiten, das damit Strom produziert wird. Üblicherweise wird der Zürichseepegel im Winter abgesenkt, um die natürliche saisonale Schwankung zu simulieren. Angesichts der angespannten Energieversorgungslage hat sich der Kanton Zürich mit den anderen Anrainern und dem Bund darauf verständigt, diese saisonale Absenkung bis Mitte Februar aufzuschieben, wie der Regierungsrat mitteilt. Damit steht in der kritischen Versorgungsphase mehr Wasser zur Verfügung, um Strom zu produzieren. Bis Mitte März wird der Zürichseepegel dann, wie im Reglement vorgesehen, auf dem Tiefststand angelangt sein, sodass er das mit dem Einsetzen der Schneeschmelze zu erwartende Schmelzwasser aufnehmen kann. Zudem soll über die Wintermonate bei starken Niederschlägen und ansteigendem Zürichseepegel mehr Strom aus Zürichseewasser produziert werden. Dazu wird das Platzspitzwehr die maximal turbinierbare Wassermenge zum Kraftwerk leiten und möglichst wenig über das Wehr ablassen – sofern es die Hochwassersituation erlaubt. Dank dieser beiden Massnahmen kann ein Teil der Stromproduktion vom Herbst in die kritische Zeit im Winter verlagert und darüber hinaus zusätzlicher Strom produziert werden. Insgesamt dürften im Winter 2022/23 zwischen drei und fünf Gigawattstunden mehr Strom produziert werden können als üblich. Das entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch von rund 4000 Vierpersonenhaushalten während dreier Monate. (red.)

Über 30 000 Franken Genugtuung für 203 Tage Haft

Bezirksgericht Affoltern: Verfahrenseinstellung und Freispruch

Das Bezirksgericht hat das Verfahren gegen einen arbeitslosen Studenten wegen Drohungen gegenüber seiner Mutter eingestellt. Vom Vorwurf des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen wurde er freigesprochen. Übrig bleibt nur eine bedingte Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs.

Zweimal erschien der aus Bosnien stammende Angeklagte nicht vor Gericht. Die Gründe sind nicht bekannt. Tatsache ist, dass der 33-jährige Student wegen psychischer Störungen vorübergehend auf der Bewachungsstation des Inselspitals in Bern lag. Laut Anklage soll er im März 2021 über Facebook massive Drohungen gegen seine Mutter geäussert haben. Durch diesen Post sei die Geschädigte in grosse Furcht um ihre körperliche Unversehrtheit geraten. Sie habe befürchtet, dass der Sohn ihr und ihrem Ehegatten körperliches Leid antue oder den Gatten gar töten könne. Zwei Tage zuvor habe er die Wohnung der Mutter betreten, obwohl ihm die Kantonspolizei ein Betret- und Kontaktverbot auferlegt habe, heisst es in der Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn ferner, trotz Haus- und Rayonverbot, die Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Affoltern betreten zu haben. Sie sieht darin Hausfriedensbruch. Der Staatsanwalt forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten, eine Busse von 600 Franken sowie eine ambulante Behandlung unter Aufschub des Strafvollzugs. Es sei eine ambulante Therapie durch eine zweimonatige stationäre Behandlung einzuleiten, so der Antrag der Anklagebehörde.

Mutter hat Strafantrag zurückgezogen

Das Bezirksgericht Affoltern hat nun das Verfahren wegen der Drohungen des Studenten eingestellt, wie dem Urteilsdispositiv zu entnehmen ist; eine Begründung liegt dem «Anzeiger» nicht vor. Klar ist aber, dass seine Mutter den Strafantrag zurückgezogen hat, weshalb hier das Gericht das Verfahren eingestellt hat. Zudem ist nicht klar, ob er beim Vorwurf des Ungehorsams gegen amtliche Verfügung in allen Teilen informiert gewesen ist. Deshalb der Freispruch. Einen Schuldspruch gabs nur beim Hausfriedensbruch, nämlich eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 30 Franken. Diese ist durch Haft bereits geleistet worden. Hier beträgt die Probezeit vier Jahre. Ausserdem verzichtet das Bezirksgericht auf eine ambulante Behandlung von psychischen Störungen. Für die erstandene Haft von 203 Tagen wird dem Beschuldigten ausserdem eine Genugtuung in der Höhe von 30 450 Franken zugesprochen. Ein teures Verfahren zulasten der Staatskasse, belaufen sich doch die Gesamtkosten –ohne Genugtuung – auf fast 64 000 Franken. (-ter.)

Urteil GG 210012 vom 6. Dezember 2022, noch nicht rechtskräftig.

ÄMTLER KANTONSRRÄTE MEINEN

Marc Bochsler, SVP, Wettswil Schlussspurt 2022 im Kantonsrat

Der Kantonsrat nähert sich in grossen Schritten dem Jahresende. Bevor die Mitglieder des Kantonsrats in den Weihnachtsurlaub entlassen werden, steht noch eine intensive Budgetberatung an. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat ein Budget mit einem Aufwandüberschuss von 568 Mio. und Investitionsausgaben über 1,25 Mrd. Franken. Störend ist, dass der Regierungsrat in seinem Budget nach wie vor von einer zweifachen Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank über 237 Mio.Franken rechnet, was aufgrund der veröffentlichten Zwischenberichte 2022 der Schweizerischen Nationalbank als illusorisch erscheint.

Ein weiterer grosser Treiber dieses Aufwandüberschusses resultiert aus dem Teuerungsausgleich von 3,5 Prozent für die kantonalen Angestellten. Zusätzlich zu weiteren lohnwirksamen Massnahmen von durchschnittlich 0,8 Prozent, sichert der Regierungsrat den kantonalen Angestellten Lohnerhöhungen von durchschnittlich 4,3 Prozent zu. Lohnumfragen in diesem Jahr kommen zum Schluss, dass der Teuerungsausgleich in der Privatwirtschaft bei 2,2 Prozent liegt, was etwa die Hälfte der lohnwirksamen Massnahmen des Kantons Zürich entspricht. Die bürgerlichen Parteien (SVP, FDP und die Mitte) schlagen deshalb vor, das Budget 2023 per Pauschalantrag, um Total 337 Millionen zu verbessern. Mit diesem Pauschalantrag wird der Regierungsrat aufgefordert, seinen Gestaltungsfreiraum zu nutzen und zu entscheiden, wo und wie er diese Einsparungen vornehmen will.

Die geplanten Investitionsausgaben für die Jahre 2023 bis 2026 von insgesamt 5,6 Mrd. Franken, zeigen uns eindrücklich auf, was der Grünrutsch in dieser Legislatur für uns Steuerzahlerinnen und -zahler heisst. Die geplanten Investitionen können nur zu 40 Prozent aus eigenen Mitteln und die restlichen 2,9 Mrd. Franken müssen durch Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital finanziert werden.

Seit 2017 haben die Aufwendungen des Kantons Zürich um 3 Mrd. Franken zugenommen, von 15,2 Mrd. auf 18,2 Mrd. Franken. Während der nächsten Legislatur muss davon ausgegangen werden, dass der Aufwand durchschnittlich mit 1,7 Prozent pro Jahr weiter ansteigen wird. Die aktuelle Situation und auch ein Blick in die Zukunft sind sehr düster. Die steigenden Energiepreise und die weltweite Unsicherheit werden die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beinträchtigen und die privaten Haushalte massiv belasten. Die aktuelle Teuerung wird auch nicht zur Verbesserung dieser Situation beitragen. Aus diesem Grund ist es für mich zwingend, dass die Mehrausgaben im Rat für links-grüne Projekte gestoppt werden und wieder eine klare bürgerliche Politik in unserem Kanton gemacht wird, welche sich nicht am Wünschbaren, sondern am Notwendigen orientiert.

Geschätzte Leserinnen und Leser, wir haben es im nächsten Jahr in der Hand, wer uns im zürcherischen und nationalen Parlament vertreten soll. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie frohe Festtage und bereits heute einen guten Rutsch ins neue Jahr.

FORUM

Regierungsrat Neukom in Affoltern

Auf Einladung der Grünen Bezirk Affoltern stand der Baudirektor in der Galerie Märtplatz Rede und Antwort. Im Fokus standen Klimawandel und Energiepolitik sowie Artenschwund und Biodiversität. Als einer der Höhepunkte der bisherigen Legislatur bezeichnete Regierungsrat Martin Neukom die deutliche Annahme des Energiegesetzes. Nach der verlorenen CO2-Abstimmung, markierte das Ja zum Energiegesetz eine Wende. Das Verbot neuer fossiler Heizungen hat eine deutliche Bevölkerungsmehrheit. Beim Ausbau der erneuerbaren Energie müssten alle Möglichkeiten genutzt werden. Bei der Überdeckung der Autobahn mit Solarpanels in Knonau sei er involviert und versuche Hürden aus dem Weg zu räumen. Das Potenzial für Windenergie sei im Knonauer Amt gering und die von der Energieregion avisierte Zielsetzung, 80 Prozent der benötigten Energie in der Region zu produzieren, sehr ambitioniert. Im zweiten Teil des Gesprächs, das von Marina Gantert moderiert wurde, skizzierte Neukom die Herausforderungen bezüglich Biodiversität. Zentral für den Artenschwund sei eine bessere Vernetzung ökologisch wertvoller Gebiete, denn Tiere und Pflanzen benötigen Austausch, um langfristig überleben zu können. Weitere Herausforderungen seien die Reduktion des Schadstoffeintrags und der Eutrophierung, die Verdrängung durch Neophyten, aber auch Lichtemissionen und insbesondere der Klimawandel. Mit der Aufstockung des Natur- und Heimatschutzfonds stehen Gelder für die Unterstützung von Projekten bereit. Eine verstärkte überkommunale Zusammenarbeit, wie im Naturnetz Pfannenstil, sollte Vorbild auch für andere Regionen werden. Am Schluss wurde Martin Neukom mit Ämtler Spezialitäten beschenkt.

Grüne Bezirk Affoltern, Thomas Schweizer

Martin Neukom (2.v.l.) mit den Kantonsratskandidierenden der Grünen, von links: Marina Gantert, Thomas Schweizer, Balz Hedinger und Sonja Estermann. (Bild zvg.)

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