Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.
Telefon 144 für Sanitäts-Notruf
Konkurspublikation/ Schuldenruf Schuldner: Reich Marcel, geb. 27. März 1963, von Uzwil SG, Alte Hedingerstrasse 44b, 8910 Affoltern am Albis Datum der Konkurseröffnung: 3. März 2016 Verfahrensart: summarisch nach Art. 231 SchKG Eingabefrist für Forderungen: 2. August 2016 Bemerkungen: Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma Reich Unternehmensberatung, Alte Hedingerstrasse 44b, 8910 Affoltern am Albis, UID: CHE-489.625.103 Konkursamt Affoltern Postfach 574 8910 Affoltern am Albis
Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 16. Juni 2016 A. Reformierte Kirchgemeinde 1. Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2015 des reformierten Kirchengutes. B. Primarschulgemeinde 1. Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2015 des Primarschulgutes. C. Politische Gemeinde 1. Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2015 des politischen Gemeindegutes. 2. Genehmigung der Bauabrechnung für die Erstellung bzw. Anpassung der Kehrichtsammelstellen an das neue Entsorgungssystem. 3. Genehmigung der Abrechnung für den Beizug des Ortsplaners im Rahmen der Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung der Gemeinde Aeugst Albis. 4. Genehmigung der Optionserhöhung 2020 bis -2030 der Bezugsrechte bei der Gruppenwasserversorgung Amt für die Wasserversorgung Aeugst am Albis.
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Briefmarkensammlung Ersatzwahl eines Mitglieds und Präsidium der Primarschulpflege
Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission
Provisorische Wahlvorschläge
Provisorischer Wahlvorschlag
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 20. Mai 2016 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds und des Präsidiums der Primarschulpflege (Rest der Amtsdauer 2014/2018) innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 13. Mai 2016 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission (Rest der Amtsdauer 2014/2018) innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
als Mitglied
Teresa Bartesaghi, 1963, Buchhalterin mit eidg. Fachausweis, Loomattstrasse 32d, Stallikon (neu/FDP)
– Robert Brand, 1951, techn. Kaufmann, Büelstrasse 14, Stallikon (neu/FDP) als Präsident – Fernando Treyer, 1968, Bankangestellter, Gamlikon 5, Stallikon (zurzeit Mitglied der Schulpflege) In Anwendung von Art. 15 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist bis Freitag, 8. Juli 2016, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag schriftlich zurückgezogen, geändert oder neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden können. Zum Rückzug berechtigt ist der Erstunterzeichner des Wahlvorschlages. Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angaben von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindekanzlei (Schalter Einwohnerkontrolle) erhältlich. Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Urnenwahl am Sonntag, 25. September 2016, mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Stallikon, 1. Juli 2016 Gemeinderat Stallikon
In Anwendung von Art. 15 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist bis Freitag, 8. Juli 2016, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag schriftlich zurückgezogen, geändert oder neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden können. Zum Rückzug berechtigt ist der Erstunterzeichner des Wahlvorschlages. Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angaben von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindekanzlei (Schalter Einwohnerkontrolle) erhältlich. Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagene als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Urnenwahl am Sonntag, 25. September 2016, mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Stallikon, 1. Juli 2016 Gemeinderat Stallikon
Todesfälle Affoltern am Albis Am 26. Juni 2016 ist in Affoltern am Albis ZH gestorben:
Dora Vollenweider geb. Bolli geb. 3. April 1927 wohnhaft gewesen in Affoltern am Albis ZH. Bestattungsamt Affoltern am Albis
Rechtsmittelbelehrung Stimmrechtsrekurs Im Zusammenhang mit dieser Gemeindeversammlung kann die Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über die Ausübung mit Stimmrechtsrekurs gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte spätestens innert 5 Tagen, ab der Publikation, beim Bezirksrat Affoltern am Albis geltend gemacht werden (§ 151a Gemeindegesetz). Gemeindebeschwerde Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung können von den Gemeindebehörden, von Stimmberechtigten und von denjenigen Personen, die gemäss § 21 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes berechtigt sind, innert 30 Tagen, ab Publikation, durch Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern angefochten werden (§ 151 Gemeindegesetz). Protokollberichtigungsrekurs Ein Rekurs gegen die Richtigkeit der Protokolle muss innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern eingereicht werden (gemäss § 54 Gemeindegesetz). Die Protokolle liegen ab Dienstag, 5. Juli 2016, zur Einsicht auf. Aeugst am Albis, 29. Juni 2016 Gemeinderat Aeugst am Albis
Hausen am Albis Am 28. Juni 2016 ist in Hausen am Albis gestorben:
Schiessvereine
FeldschützenGesellschaft Zwillikon Sonntag, 3. Juli
9.00 bis 11.30 Uhr
Obligatorische und freiwillige Übung mit Gewehrreinigung Der Vorstand
Anna Baumann-Frick geb. 4. Juli 1955, von Hausen am Albis, wohnhaft gewesen in Hausen am Albis. Die Beerdigung findet am Samstag, 2. Juli 2016, um 13.30 Uhr auf dem Friedhof Hausen am Albis mit anschliessender Abdankung in der reformierten Kirche Hausen am Albis statt. Bestattungsamt Hausen am Albis
Feldschützenverein Bonstetten Schiessen im Schützenhaus Lochenfeld: Freiwillige Übung und Jungschützenkurs Freitag, 1. Juli 2016 18.00 bis 20.00 Uhr Oblig. Bundesübung Freitag, 19. August 2016 18.00 bis 20.00 Uhr Oblig. Bundesübung Mittwoch, 31. August 2016 18.00 bis 20.00 Uhr Der Vorstand
Obfelden Am 21. Juni 2016 ist in Zürich ZH gestorben:
Waffenschmidt-Thummel Jörg Lutz geb. 13. Juli 1957, von Schmiedrued AG, wohnhaft gewesen in Obfelden, Räschstrasse 2, Ehemann der Waffenschmidt Mirjam. Beisetzung am Dienstag, 5. Juli 2016, um 14.00 Uhr auf dem Friedhof Obfelden. Die Friedhofvorsteherin
Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (EMails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben.
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Affoltern am Albis Planauflage: Gemeindeverwaltung, Kopfbau Kasino Obere Bahnhofstrasse 7 Hochbauabteilung, 1. OG, Büro K13 Bauherrschaft: Arben und Jsmail Murseli, Untere Kirchfeldstrasse 8, 8910 Affoltern am Albis Bauvorhaben: Projektanpassung Umbau und Erweiterung Einfamilienhaus, Vers.-Nr. 1244, Kat.-Nr. 5868, Zürichstrasse 43, Zentrumszone Z4
Hausen am Albis Gesuchsteller: Ruth Wenger, Rosrainstrasse 93, 8915 Hausen am Albis Bauprojekt: Terrassenanbau gemäss GP Rosrain auf Kat.-Nr. 2190, Rosrainstrasse 93 (W/1.2)
Stallikon Bauherrschaft: Susanne und Boris Reinhard, Massholderenstrasse 46, 8143 Stallikon, Bauvorhaben: Neubau Autoabstellplatz mit Stützmauer, Massholderenstrasse 46, Kat.-Nr. 392, Zone Quartiererhaltungszone B
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