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Weiss Medien AG I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I Telefax 058 200 5701 I www.weissmedien.ch I Auflage 24 280 I AZ 8910 Affoltern a. A.

aus dem bezirk affoltern I Nr. 37 I 169. Jahrgang I Dienstag, 12. Mai 2015

Das Label verdient

Weniger Einnahmen

Mettmenstetten: Energietag mit Übergabe der Auszeichnung «Energiestadt». > Seite 3

Hedinger Jahresrechnung 2014 schliesst schlechter ab als budgetiert. > Seite 3

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83 Prozent Ja 21,06 Mio. Franken für die Erweiterung der Schulanlage Mettlen in Wettswil. > Seite 5

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Klimaziele fixieren Umweltpreisträger – darunter Regula Ochsner – warnen vor den Folgen des Klimawandels. > Seite 7

Kein Strafverfahren gegen den ehemaligen Spitaldirektor Jahresrechnungen 2012: Für Staatsanwaltschaft ist Urkundenfälschung nicht erwiesen Für die Staatsanwaltschaft sind die Voraussetzungen für eine Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Affoltemer Spitaldirektor nicht gegeben. Sie stellt sich damit gegen das kantonale Gemeindeamt, das nach einer Prüfung der Jahresrechnungen Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erstattet hatte. ................................................... von werner schneiter

Rechnungslegungen bei Spitälern erfolgen gemäss kantonalem Recht nach zwei verschiedenen Standards: nach «harmonisiertem Rechnungsmodell 1 (HRM 1) und zusätzlich nach den Standards des Branchenverbandes schweizerischer Spitäler (H+). Das Gemeindeamt des Kantons Zürich machte in ihrer Strafanzeige den Verdacht der Urkundenfälschung im Amt geltend, die bei der HRM-1-Rechnung begangen worden sei. Eine vertiefte Prüfung der HRM-1-Rechnung habe ergeben, dass in diese Jahresrechnung der Prüfungsbericht der unabhängigen Wirtschafts-

prüfungsgesellschaft KPMG sowie der RPK-Abschied integriert worden seien. Weder der KPMG-Prüfungsbericht noch der RPK-Abschied würden sich jedoch auf diese Rechnung beziehen. Vielmehr seien beide Dokumente für die nach dem Rechnungslegungsstandard H+ geführten «Kennzahlen 2012» erstellt worden. So finde sich der identische, in der HRM-1-Rechnung abgedruckte Prüfbericht auch in der H+Jahresrechnung 2012. Mit dieser Integration habe der Spitaldirektor eine echte, aber inhaltlich unwahre Urkunde erstellt. Die nach HRM 1 erstellte Jahresrechnung 2012 enthalte ein unwahre Aussage, indem sie den Anschein erwecke, dass die Prüfung erfolgreich nach dem HRM-1-Standard erfolgt sei, monierte das Gemeindeamt.

Auch die Vorgänger haben es so gemacht Die Staatsanwaltschaft räumt ein, dass die Feststellungen zum Aufbau der nach HRM 1 geführten Jahresrechnung 2012 «grundsätzlich korrekt» sind. Frühere Unterlagen aus den Jahren 2008 bis 2012 zeigten jedoch, dass

die HRM-1-Jahresrechnungen auf exakt diese Weise erstellt wurden, mindestens seit 2008, also schon unter zwei Vorgängern des 2011 eingestellten Direktors. Dieser habe das zuvor bestehende Handling als «Courant normal» weitergeführt.

Überflüssige und unvollständige Informationen Insgesamt stimmen die Zahlen der beiden Jahresrechnungen überein. «Unter solchen Umständen kann von einer qualifizierten Lüge nicht die Rede sein», folgert die Staatsanwaltschaft. Die HRM-1-Jahresrechnung 2012 enthalte zwar überflüssige Informationen und sei andererseits unvollständig. Diese Mängel seien aber nicht als Falschbeurkundung zu qualifizieren, sondern als «Arbeitsfehler» zu betrachten. Deshalb seien keine Voraussetzungen zur Eröffnung eines Strafverfahrens vorhanden, hält die Staatsanwaltschaft fest.

Statutarische Pflichtverletzungen Gleichwohl übt sie Kritik am Vorgehen des ehemaligen Direktors. Als er-

fahrener Manager hätte er wissen müssen, dass der Kanton Zürich hinsichtlich Rechnungsstandards andere Vorschriften kennt als jene Kantone, in denen der Direktor früher tätig gewesen sei. Er habe es versäumt, die nötigen Abnahmeverfahren anzustossen und den Bezirksrat sowie das Gemeindeamt nach Durchführung des Rechnungsgenehmigungsverfahrens mit korrekten und vollständigen Unterlagen zu bedienen. Deshalb habe er eine Verletzung statutarisch festgesetzter Pflichten begangen, was zur Anzeige geführt habe – auf leichtfertige Weise. Deshalb sei ihm weder eine Entschädigung noch eine Genugtuung auszusprechen, hält die Staatsanwaltschaft fest.

«Nehme den Befund zur Kenntnis» «Ich bin sehr froh, dass die Staatsanwaltschaft die Kernpunkte gut herausgearbeitet hat und auf ein Strafverfahren verzichtet», sagte der ehemalige Direktor auf Anfrage. Arthur Helbling, der Chef des Gemeindeamtes, will sich nicht zum Fall äussern. «Ich nehme den Befund der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis», hielt er fest.

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«Wohlfühloase» Betagte äussern sich ein Jahr nach Eröffung der Senevita in Affoltern. > Seite 7

Amtsgeheimnis verletzt? Wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses hat Statthalter Claude Schmidt, auch Präsident des Bezirksrates, bei der Kantonspolizei Strafanzeige gegen unbekannt erstattet. Es geht hierbei um die vom Verein Pro Zweckverband lancierten Rekurs- und aufsichtsrechtlichen Beschwerdeverfahren gegen die Spital-Delegiertenversammlung oder die Betriebskommission. In diesem Rahmen sei der Verdacht aufgekommen, dass eine oder mehrere Personen aus der Betriebskommission und/oder Delegiertenversammlung Informationen an den Verein Pro Zweckverband weitergegeben hätten, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen.

Sensible Personendaten Zudem habe der Präsident des Vereins Pro Zweckverband Informationen über die gegen den ehemaligen Direktor ausgesprochene Kündigung erhalten. Solche Informationen seien nur von Personen zu bekommen, die Zugang zu Personaldossiers haben (oder hatten). Nur einem exklusiven Personenkreis sei der Zugang zu solch sensiblen Personendaten gestattet, hält der Statthalter zuhanden der Kantonspolizei fest. (-ter.)

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Stephan Schmidlin gestaltet Tor zu Zürich Die Wohn- und Gewerbeüberbauung «Sihlbogen» der Baugenossenschaft Zurlinden in Zürich Leimbach hat ein Wahrzeichen erhalten: Die 26 Tonnen schwere Holzskulptur des Affoltemers Stephan Schmidlin, die in den letzten vier Jahren aus der ersten Idee, die der Künstler vorgelegt hat, entstanden ist. Der «Sihlbogen» markiert den Eingang zur Stadt vom Sihltal her und gilt als Mustersiedlung: Die Überbauung der Baugenossenschaft Zurlinden mit 220 Wohnungen erfüllt die Ziele der «2000-Watt-Gesellschaft», die gemäss dem Entscheid der Stadtzürcher Stimmberechtigten bis 2050 umgesetzt werden muss, mit 35 Jahren Vorsprung auf den Zeitplan. Gleichzeitig mit der Enthüllung der Skulptur von Stephan Schmidlin wurde die Siedlung offiziell eingeweiht. Der Zürcher Stadtrat Daniel Leupi hob aus diesem Anlass hervor, dass die Siedlung Wohnen, Arbeit und Freizeit in idealer Weise verbinde. Die Überbauung verfüge über einen eigenen Bahnhof – die Haltestelle Leimbach der Sihltalbahn – und über einen direkten Zugang zum Stadtzentrum per Velo auf dem Radweg entlang der Sihl. Die Allmend Brunau und das Üetliberggebiet grenzen ebenso wie die

Die riesige Skulptur «Sihlbogen» von Stephan Schmidlin wirkt wie ein Eingangstor zu Zürich. (Bild Bernhard Schneider) Sihl direkt an den «Sihlbogen», der dank dieser verkehrsgünstigen Lage nur über wenige Parkplätze für Autos verfüge. Stephan Schmidlin erhielt den Auftrag, die 2000-Watt-Idee künstle-

risch mit einer Skulptur umzusetzen, «die grösser ist als der Fifa-Baum, den Schmidlin für Sepp Blatter geschnitzt hat», wie Zurlinden-Präsident Urs Frei schmunzelnd festhielt. Tatsächlich ist die Skulptur «100 Jahre Fifa» von 2004

mit 10.5 Metern höher als der «Sihlbogen», dessen Baubewilligung maximal 8 Meter zuliess, doch mit 5 Tonnen deutlich leichter. (bs.) ................................................... > Bericht auf Seite 11

200 20 9 771661 391004


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