011_2019

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Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des AERZTEFON: 0800 33 66 55. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.

Telefon 144 für Sanitäts-Notruf

Wahlen der Baukommissionen Hausen am Albis vom 19. Mai 2019 (1. Wahlgang) für die Amtsdauer 2019 – 2022

Dieser Aufruf geht an den Eigentümer des Motorfahrzeuges Citroën XSARA 2.0 HDI 90 (silbergrau) mit dem Kontrollschild E (Spanien) 1091 CGY (Fahrgestell-Nummer: VF7N1RHYB73739030).

Der Gemeinderat Hausen am Albis hat den 1. Wahlgang für die Wahl nachstehender Ämter auf den 19. Mai 2019 festgesetzt:

Die Gemeinde Ottenbach hat mit der Kantonspolizei Zürich das oben stehende Fahrzeug als herrenloses Motorfahrzeug sichergestellt.

– 3 Mitglieder der Hochbaukommission – 3 Mitglieder der Tiefbaukommission

Sofern bis am 7. März 2019 an diesem Fahrzeug keine besseren Eigentumsrechte geltend gemacht werden, gelangt es danach samt Inhalt zur Verwertung.

Es werden leere Wahlzettel verwendet. Die Wählbarkeit richtet sich nach den Vorschriften der Kantonsverfassung, dem Gemeindegesetz und dem Gesetz über die politischen Rechte.

Büelstrasse, Parkplatzregime Öffentliche Auflage für eine Abänderung der baulichen Massnahmen Tempo 30 gemäss § 16 Strassengesetz Der Parkplatz wiesenseitig auf Höhe Büelstrasse 11 wird ersatzlos aufgehoben, jener auf Höhe Büelstrasse 17 wohnhausseitig bleibt bestehen. Der Situationsplan liegt ab Publikation während 30 Tagen im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen die Projekte beim Bezirksrat Affoltern schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben. Das Einspracheverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Aeugst am Albis, 29. Januar 2019 Der Gemeinderat

Grabräumung Friedhof Affoltern am Albis Die Ruhefrist für die folgenden Gräber läuft in Kürze ab

Aufruf an FahrzeugEigentümer/-Halter

Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 8. März 2019 bei der Gemeindeverwaltung, Gemeindeschreiber, Zugerstr. 10, 8915 Hausen am Albis, schriftlich zu melden. Die Eingabe hat – nebst der Angabe des gewünschten Amts – folgende Informationen zu enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort, eventuell Parteizugehörigkeit. Zusätzlich können der Rufname sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Eigentumsrechte sind innert dieser Frist bei der Gemeindeverwaltung Ottenbach, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach geltend zu machen.

Männerchor Sängerbund am Albis

Gemeinde Ottenbach

ABSCHIED Wir trauern um unser langjähriges Aktivmitglied

Max Spillmann-Bernegger Teilrevision der Bauund Zonenordnung Öffentliche Auflage Der Gemeinderat hat am 29. Januar 2019 beschlossen: Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung wird zuhanden der Anhörung und öffentlichen Auflage gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.

Die entsprechenden Formulare sind bei der Gemeindekanzlei Hausen am Albis, gemeinde@hausen.ch, Tel. 044 764 80 20 oder www.hausen.ch erhältlich.

Die öffentliche Auflage findet während 60 Tagen vom 8. Februar bis 8. April 2019 statt. Die Unterlagen können während dieser Frist bei der Gemeindeverwaltung, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Teilrevision äussern. Einwendungen sind bis am 8. April 2019 schriftlich an den Gemeinderat, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Teilrevision entschieden.

Gemeinderat Hausen am Albis

Gemeinderat Ottenbach

Urnennischen Mauer 13 Bestattungsjahre 1996 – 1998 Urnennischen Mauer 14 Bestattungsjahre 1996 – 1998 Die erwähnten Gräber werden im Mai 2019 aufgehoben. Erdgräber/Urnengräber: Wir bitten Sie, die Pflanzen vom Grab bis am 30. April 2019 zu entfernen. Danach werden die genannten Gräber und der noch vorhandene Grabschmuck durch die Stadt geräumt. Angehörige dürfen bis am 20. April 2019 über die Grabzeichen verfügen. Ab dem 21. April 2019 bis 30. April 2019 stehen die Grabzeichen den Bildhauern zur Verfügung. Grabzeichen, welche bis am 30. April 2019 nicht abgeräumt wurden, werden durch die Stadt Affoltern am Albis entsorgt. Bei Fragen können Sie sich an das Bestattungsamt Affoltern am Albis wenden: Tel. 044 762 56 73.

Seine freudige Tenorstimme behalten wir in bester Erinnerung und sprechen seiner Familie unser herzliches Beileid aus. Männerchor Sängerbund am Albis Bezirk Affoltern Die Trauerfeier findet am Freitag, 8. Februar 2019, um 14 Uhr in der reformierten Kirche in Hedingen statt.

Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren.

ABSCHIED UND DANK Der Lebenskreis unseres Vaters, Schwiegervaters, Grossvaters (Opa), Urgrossvaters und Schwagers

Otto Studer-Merling 16. Mai 1931 – 3. Februar 2019

hat sich geschlossen. Nach einem erfüllten Leben hat dein Herz aufgehört zu schlagen. Umsorgt von deinen Lieben durftest du friedlich einschlafen. In unserer Erinnerung wirst du weiter leben. Wir vermissen dich.

Erdgräber Nummern 217 – 244 Bestattungsjahre 1997 – 1998 Urnengräber Nummern 423 – 440 Bestattungsjahr 1998

März 1940 – Januar 2019

Für die liebevolle Pflege der Teams vom Spital Affoltern und vom Senevita (3. Stock) möchten wir uns herzlich bedanken. Der Verwaltungsrat der Interkommunalen Anstalt Sozialdienst Unteramt hat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2019 das revidierte «Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung» genehmigt. Es gilt für alle Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder in einer Kinderkrippe oder einer Tagesfamilie betreuen lassen und ihren gesetzlichen Wohnsitz mit den betreuten Kindern in Bonstetten, Stallikon oder Wettswil am Albis haben. Das Reglement ersetzt das bisherige Subventionsreglement des Sozialdienstes Unteramt und tritt per 1. April 2019 in Kraft. Der Beschluss und das Reglement liegen während der Rekursfrist beim Sozialdienst Unteramt, Stallikerstrasse 6, 8906 Bonstetten, während den Öffnungszeiten (Montag und Donnerstag, 14.00 – 16.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch, 8.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr) zur Einsichtnahme ab 8. Februar 2019 auf. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A., Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Bonstetten, 31. Januar 2019

In stiller Trauer: Verena und Erich Manz-Studer Silvia Carluccio-Studer Dino und Bettina Carluccio mit Kian Sabrina und Chris Decurtins-Carluccio mit Laura und Giulia Nelly Dettwiler-Studer Sonja Lemos-Dettwiler mit Mario Priska Dettwiler Irene und Bruno Schnyder-Studer Fabio Schnyder Marina Schnyder und Joao De Freitas und alle Familienangehörigen in der Pfalz/Deutschland Die Urnenbeisetzung findet am Freitag, 15. Februar 2019, um 11 Uhr auf dem Friedhof Affoltern am Albis statt. Anschliessend Trauerfeier in der Abdankungskapelle. Allfällige Geldspenden werden wir einer wohltätigen Institution überweisen. Traueradresse: Verena Manz-Studer, Ormisstrasse 106, 8706 Meilen


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