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KRYPTO-KLARHEIT DURCH

DIE MiCA-VERORDNUNG

Regulatorische Klarheit senkt das Investitionsrisiko. Mit der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets) prescht die EU regulatorisch vor und verwundert damit so manchen Marktbeobachter, der ihr nicht zugetraut hätte, einen Standortvorteil im Krypto-Markt aufzubauen.

Jetzt ist sie endgültig „durch“, die so genannte MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets). Im April stimmte das EUParlament der finalen Fassung zu. Mitte Mai gab der EU-Rat grünes Licht. Im Juni unterzeichneten Vertreter des EU-Parlaments und des EU-Rats die Verordnung „Markets in Crypto Assets“. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird sie im Juli in Krafttreten – die weltweit erste umfassende Regulierung für den Kryptosektor, beziehungsweise Web 3.0. Marktakteure aus der Blockchain und Tech-Branche sowie institutionelle Investoren vermissen schon lange regulatorische Klarheit. Marktbeobachter wundern sich großteils darüber, dass diese in der EU hergestellt wird, während die USA hinterherhinken.

Die US-Börsenaufsicht SEC steht nämlich seit Jahren in der Kritik, weil ihr vorgeworfen wird, ihren gesetzlichen Regulierungsauftrag nicht nachzukommen und stattdessen so etwas wie eine „Regulation by Punishment“ zu betreiben, indem mehr oder weniger willkürlich einzelne Kryptofirmen verklagt werden. Der Vorwurf: Sie hätten Krypto-Asstes (Coins, Token, NFTs) im Sinne unregistrierter Wertpapiere in Initial Coin Offerings (ICO) oder auch Initial Public Coin Offering (IPCO) auf den Markt gebracht. Diese weitgehend unregulierte Methode des Crowdinvestings, wird von

Blockchain- und Krypto-Unternehmen für Anschubfinanzierungen verwendet. Während in den USA große Krytpo-Unternehmen wegen dieser behördlichen Praxis ausgebremst werden, wie der Zahlungsdienstleister Ripple (XRP) oder die KryptoBörse Coinbase und immer wieder von der Verlegung der Hauptsitze gesprochen wird, ergibt sich in der EU nun im Gegensatz dazu regulartoische Klarheit an – nicht nur ICOs betreffend. Insbesondere gegen den SEC-Chairman Garry Gensler wird inzwischen in beiden dominierenden politischen Lagern in den USA – Demokraten und Republikanern – Kritik laut. Sogar Korruptionsvorwürfe stehen im Raum und ein Gesetzentwurf, der die SEC-Leitungsebene so organisieren soll, dass die „Tyrannei“ eines Einzelnen unterbunden wird, so der mitgelieferte Vorwurf bei der Einbringung des US-Gesetzentwurfes.

In der EU regelt nach Inkrafttreten im Juli hingegen im Rahmen eines 18-monatigen, gestaffelten Einführungszeitraum die beschlossene MiCA-Verordnung die Tokenisierung von übertragbaren digitalen Werten oder Rechten. Die Verordnung legt einheitliche Anforderungen an Transparenz und Offenlegung in Bezug auf die Emissionstätigkeit, den Betrieb, die Organisation und die Governance von Kryptowerte-Dienstleistern fest. Darüber hinaus sind Verbraucherschutzregeln und Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch in ihr verankert, beispielsweise durch Vorgaben, das Whitepaper zu den Krypto-Werten betreffend, dem Investoren Informationen entnehmen können.

In einer rechtlichen Würdigung und Kommentierung lobt beispielsweise Alpay Soytürk, Chief Regulatory Officer beim Handelsplatz Spectrum Markets, den Beschluss des EU-Parlaments: „Die MiCAVerordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines fairen Wettbewerbs im Sinne des regulatorischen Grundsatzes ‚gleiche Aktivität, gleiches Risiko, gleiche Regeln‘. Denn für Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen, welche als Finanzinstrumente gemäß der Finanzmarktrichtlinie MiFID gelten, sind bereits jetzt neben den Anforderungen aus der MiFID selbst die Prospektverordnung, die Transparenzrichtlinie, die Marktmissbrauchsverordnung, die Leerverkaufsverordnung, die Verordnung über Wertpapier-Zentralverwahrer und die Settlement Finality Directive anwendbar.“

Die MiCA-Verordnung wird trotz einzelner Kritikpunkte von der Krypto-Branche mehrheitlich begrüßt.

Autor:

Dr. Stefan Riedl

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