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Streit um TI-Pauschale für Apotheken

from eGovernment 6/2023
by vit
Um eRezepte zu bearbeiten, sollten Apotheken die Telematikinfrastruktur (TI) auf dem neuesten Stand halten. Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Kostenerstattung für die TI sind jedoch gescheitert. Jetzt ist das Bundesgesundheitsministerium am Zug.
Nach einem holprigen Start nahm die Nutzung des eRezepts zuletzt Fahrt auf: Seit September 2022 müssen die Apotheken elektronische Rezepte bearbeiten können; Anfang Mai meldete die Gematik über 1,7 Millionen eingelöste digitale Verschreibungen. Wenn diese nun ab Mitte 2023 zusätzlich auch mit der elektronischen Gesundheitskarte eingelöst werden können, werde das „den Weg für ein medienbruchfreies Einlösen von eRezepten in der Apotheke ebnen“, wie Gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken gegenüber der Healthcare-DigitalRedaktion erklärte.
Ebenfalls zur Jahresmitte, ab 1. Juli 2023, sollen die Apotheken die Kosten für die notwendige Telematik-Infrastruktur (TI) über eine Pauschale von den Krankenkassen erstattet bekommen. Über die Höhe dieser Pauschale sollten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis 30. April einigen – das gelang nicht. Laut DAV betrafen die Meinungsverschiedenheiten die Höhe der monatlichen Pauschale, Art und Umfang der notwendi- gen TI-Komponenten sowie die Behandlung von Alt- und Neufällen. Der Apothekerverband wirft den Krankenkassen vor, diese wollten zwar den Versicherten moderne Versorgungsangebote machen, jedoch kein Geld für notwendige Investitionen und Betriebskosten ausgeben: „Die Krankenkassen blockieren die Apotheken, beim eRezept auf dem neuesten Stand zu bleiben, und treffen damit vor allem ihre eigenen Versicherten“, so DAV-Vorstand Anke Rüdinger. Vom GKV-Spitzenverband heißt es dazu: „Wir bedauern sehr, dass es bei der neuen Finanzierungs- vereinbarung zur Telematikinfrastruktur aufgrund der zum Teil sehr unterschiedlichen Positionen zu keiner Einigung bei den Verhandlungen gekommen ist, zumal die Verhandlungen zunächst durchaus konstruktiv verliefen.“ Entsprechend der gesetzlichen Regelung (§379 Sozialgesetzbuch V) ist nun das Bundesgesundheitsministerium in der Pflicht, den Vereinbarungsinhalt innerhalb von zwei Monaten festzulegen. Eine bislang geltende TI-Refinanzierungsvereinbarung zwischen Krankenkassen und Apotheken läuft Ende Juni aus. nh
„Wenn Dokumententation schlecht gemacht ist, wird sie zur Bürokratie“
Verbindliche IT-Standards gefordert
Der Marburger Bund formuliert eine klare Forderung Richtung Politik: IT-Hersteller brauchen verpflichtende IT-Standards. „Alle Dokumentationen, die den Standards nicht entsprechen, sind auszusetzen“, heißt es von der Interessensvertretung der Ärzte.
Der Marburger Bund hat in einem Beschluss der 141. Hauptversammlung den Gesetzgeber aufgefordert, zur Dokumentation von administrativen und medizinischen Daten im Gesundheitswesen verbindliche Standards für IT-Hersteller vorzugeben. Demnach sollte jede Information, die nicht einem zeitlichen Wandel unterworfen sei, während eines Behandlungsfalles nur einmal eingegeben werden müssen. Und: Gesetzgeberische Vorgaben zur Qualitätssicherung dürften nur dann umgesetzt werden, wenn diese IT-Standards erfüllt seien.
Krankenhäuser ihre IT-, IoT- und IoMT-Geräte managen und sichern
„Krankenhausinformations- (KIS) und Praxisverwaltungssysteme
(PVS) müssen über geeignete, vom Hersteller zu erfüllende Maßnahmen, wie z. B. digitale Automatisierung von Abläufen, so gestaltet sein, dass innerhalb des Systems
Daten ohne erneute Eingabe ausgetauscht werden können. Subsysteme müssen Informationen über Schnittstellen beziehen“, fordern die Delegierten im Beschluss.
Dafür sei es erforderlich, dass Informationen auf „Feldebene“ komplett standardisiert werden.
„Ärztinnen und Ärzte sind sich bewusst, dass durch die Dokumen-
Task Force
Entbürokratisierung tation von Daten eine wichtige Grundlage für Transparenz, Wissen und neue Erkenntnisse geschaffen wird. Wenn Dokumentation aber schlecht gemacht ist, wird sie zur Bürokratie“, heißt es vom Marburger Bund. su
Softwareanbieter seien gesetzlich auf eine Datenarchitektur mit standardisierten Schnittstellen zu verpflichten: In ihrem ersten Zwischenbericht führt die Task Force „Entbürokratisierung“ des Marburger Bundes weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf.
Ergebnisse und Vorschläge Der Zwischenbericht der Task Force„Entbürokratisierung“ ist online als PDF abrufbar: [ https://voge.ly/vglc2fl/ ]
Erfahren Sie von Mirko Bülles, Director Technical Account Management, wie deutsche Krankenhäuser eine

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• Netzwerksegmentierung vornehmen, um besser gegen Angriffe geschützt zu sein, die Patientensicherheit zu gewährleisten und den Anforderungen des B3S gerecht zu werden.
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NicolaHauptmann
RedakteurinHealthcareDigital
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