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Gemeinsam in die digitale Zukunft

from eGovernment 6/2023
by vit
Beim 16. eGovernment Summit kommen Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft in diesem Jahr auf dem Bonner Petersberg zusammen. Unter dem Motto „Mission (im)possible? Deutschland.Zukunft.Digital“ diskutieren sie aktuelle Themen rund um die digitale Transformation der Verwaltung.
rokratische Alltagsaufgaben zur Erbringung von Verwaltungsleistungen sollen vollautomatisiert und damit wirklich digital sein“, fasst Meyer-Falcke zusammen. Das bedeute im Endeffekt eine No Stop Agency, die 24/7/365 ohne direkte Betreuung durch Verwaltungsbeschäftigte zur Verfügung steht, während die Verwaltung ihre Beschäftigten an anderer Stelle effizienter einsetzen kann.
Über alle Ebenen hinweg Allein wird es den Verwaltungen jedoch nicht gelingen, dieses Mammutprojekt zu stemmen. Dafür braucht es eine ebenenübergreifende Zusammenarbeit. Diese gelinge am wirkungsvollsten durch gemeinsame Teams, erklärt Schallbruch. „Erfolgreiche gemeinsame Projekte schaffen Vertrauen. Vorgaben, Standards und Gremienbeschlüsse sind hierfür ein wichtiger Rahmen, aber sie können die praktische Zusammenarbeit nicht ersetzen.“
Ziel des Summits ist die Erarbeitung gemeinsamer Ansätze und Handlungsmodelle zur Bewältigung der aktuellen politischen, gesellschaftlichen und administrativen Herausforderungen durch die IT – und mithilfe der IT
Das OZG wurde zwar nicht wie geplant umgesetzt, die Verwaltungsdigitalisierung angestoßen hat es jedoch auf jeden Fall. „Durch die bisherige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist bereits vieles ins Rollen gekommen. Wir haben ebenenübergreifend neue, innova-
Thomas
Auch Prof. Meyer-Falcke, CIO von Nordrhein-Westfalen, spricht sich für optimierte Strukturen wie etwa IT-Konsolidierung und ein digitalfreundliches Recht aus. „Nur so können wir den Ballast abwerfen, der einen nutzerfreundlichen tive Strukturen geschaffen. Jetzt geht es darum, daran anzuknüpfen und die Verwaltungsdigitalisierung weiter kooperativ und zielgerichtet zu gestalten“, bringt Fedor Ruhose, CIO von RheinlandPfalz, den Status quo auf den Punkt. „Neben digitalen und komfortablen Angeboten für Bürger und Unternehmen brauchen wir modern gestaltete interne Bearbeitungsprozesse. Dazu müssen digital-taugliche Rechtsvorschriften erlassen und beispielsweise moderne Authentifizierungsmethoden wie die Online-Ausweisfunktion zugelassen werden“, erklärt

Wandel der ‚Papierwelt’ in die digitale Welt so herausfordernd macht. Der Gedanke ‚Was wir vorher analog gemacht haben, bilden wir jetzt einfach digital ab’ ist nicht mehr zeitgemäß. Wir müssen ‚echte’ digitale Leistungen schaffen.“
Daher sei die Digitalisierung der Öffentlichen Hand mit einem Appell verbunden: „Digitalisierung lebt von neuen Ideen und manchmal radikalen Ansätzen“, erklärte er. Dies bedeute auch, Ansätze frühzeitig zu erproben und nicht erst, wenn die Lösung „perfekt“ erscheint – „kurzum: mehr Agilität, weniger Bedenken“.
„Die zwei größten Aufgaben der Verwaltungsdigitalisierung in den kommenden Jahren sind Ende-zuEnde digitalisierte Prozesse und die Registermodernisierung sowie deren funktionale Integration in die Online-Dienste“, ergänzt Christian Pfromm, CDO Hamburg. Der Umfang dieses Projektes bringe allerdings Herausforderungen mit sich, die nur bewältigt werde können, wenn die bestehenden Strukturen, die in den letzten fünf Jahren geschaffen wurden, genutzt und bewahrt werden können, so Fedor Ruhose. „Genauso müssen alle Dienstleistungen der Verwaltung intelligent vernetzt werden“, fügt Meyer-Falcke hinzu. So sei es beispielsweise offensichtlich, dass bei Geburt eines Kindes nicht nur eine Geburtsurkunde ausgestellt werden müsse, sondern auch gleich ein Antrag auf Kindergeld von den Eltern gestellt werden sollte. Eine weitere Herausforderung liegt laut Martin Schallbruch, CEO der govdigital eG, im Bereich Skalierung. „Wir schaffen es bislang nicht ausreichend, vorhandene Lösungen in die Fläche zu bringen. Wir brauchen dazu rechtlich-organisatorische Vereinfachungen und eine einheitlichere Infrastruktur“, fasst er zusammen. Hier spielen sicherlich auch die EfA-Leistungen eine entscheidende Rolle. „EfA-Leistungen können zum Erfolgsbaustein für die digitale Verwaltung in Deutschland werden. Dazu müssen aber die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachnutzung praktikabel ausgestaltet sein“, erklärt Popp. Die Vorteile der Digitalisierung liegen jedenfalls klar auf der Hand: „Bedürfnisorientierte Verwal- tungsdigitalisierung bietet enormes Potential: sei es im Umgang mit dem demografischen Wandel, beim Ausbau des transparenten Dialogs in der Gesellschaft, der Förderung von Start-Ups und KMU, der Stärkung der Krisenresilienz oder als Möglichkeit klimapositiver Entwicklungen“, so Meyer-Falcke. „Jeder Bürger, der sein Anliegen und die nötigen Unterlagen digital einreicht, entlastet die Beschäftigten in der Verwaltung von aufwändigen Doppelerfassungen“, ergänzt Popp und folgert: „Die ohnehin schwindenden Personalressourcen können dann konzentriert für die notwendige Bearbeitung der Anliegen eingesetzt werden. Das gilt auch für die Verwaltungen in den Kommunen.“
„Damit ist die Zielsetzung der digitalen Transformation klar: Bü-
Der Wille dazu sei auch vielerorts vorhanden, ist sich Popp sicher. „Das zeigen unsere bisherigen Umsetzungserfolge, beispielsweise bei der EfA-Leistung ‚Online-Anzeige’, für die der Freistaat Sachsen im Themenfeld ‚Recht und Ordnung’ verantwortlich ist. Statt selbst etwas Neues zu entwickeln, haben wir die im Saarland und Rheinland-Pfalz seit Jahren erfolgreich genutzte Lösung ‚OnlineWache’ gemeinsam mit diesen beiden Ländern angepasst.“ Seit Jahresbeginn werde sie nun als bundesweite EfA-Lösung eingesetzt und bereits von zehn Bundesländer genutzt – für ein weiteres Land ist der Anschluss geplant. „Diese hohe Akzeptanz erreichen wir nur durch gemeinsames Handeln und transparente Kommunikation“, so Popp. Ähnlich sieht es Pfromm: „Die Digitalisierung der Verwaltung hat vielfältige Kooperationen zwischen den Ländern und mit dem Bund hervorgebracht, die es zuvor so nicht gegeben hat.“ Die Kommunikationswege mussten erst mal etabliert werden, inzwischen verfüge man jedoch über gemeinsame Datenbestände für den Informationsfluss und Zusammenarbeitsplattformen für die Kommunikation.

„In diesem Jahr sind auch wieder viele Live-Treffen hinzugetreten, die die Zusammenarbeit noch weiter verbessern.“
Man müsse aber auch sagen, dass es ein Fehler war, die Rolle der Kommunen etwa bei der OZG-Umsetzung nicht von Anfang an berücksichtigt zu haben, gesteht Ruhose. „Der IT-Planungsrat hat diese Probleme erkannt. Wir haben uns darauf verständigt, einen Kommunalpakt auf den Weg zu bringen. Ein zentraler Bestandteil wird die Sicherstellung eines ebenenübergreifenden Informationsflusses sein.“ Auch in RheinlandPfalz lege man ein besonderes Augenmerk darauf und habe sich daher mit den Kommunalen Spitzenverbänden frühzeitig auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, das bedeutend, Wissenstransfer zu schaffen und Kommunikation zu fördern, um gemeinsam übergreifende Ziele zu verfolgen und von funktionierenden Ideen zu lernen.
Gemeinschaftsprojekt IT-Sicherheit
Das gilt auch für das Thema Datenschutz. „Digitale Verwaltungsangebote werden vom Bürger nur akzeptiert, wenn sie sicher funktionieren und die sensiblen Daten wirkungsvoll vor Missbrauch geschützt werden“, ist Popp überzeugt. Mit der zunehmenden Digitalisierung würden jedoch neue Konzepte und Strategien zum Absichern von Daten und Informationen erforderlich, ergänzt Pfromm.
„Blicken wir auf die Gesamtsituation in der Bundesrepublik, rücken die Länder und der Bund immer enger zusammen. Die vertiefte Kooperation mit dem Bund bietet den Ländern Zugriff auf das Fachwissen der Bundesbehörden (BSI) und damit Unterstützung in verschiedenen Kompetenzfeldern.“
„Der Cyberraum eröffnet große Chancen, macht Staat und Gesellschaft aber gleichzeitig auch angreifbar“, Fedor Ruhose, CIO von Rheinland-Pfalz in Bund und Ländern umzusetzen. Darüber hinaus seien die föderalen Strukturen jedoch gut und sinnvoll. „Sie müssen jedoch eng miteinander vernetzt werden“, so Meyer-Falcke. „Ein Beispiel: Für einen digitalen Behördengang benötigen Sie als Bürger lediglich ein Smartphone und Ihren Personalausweis. Auf Seiten der Behörden aber benötigen Sie ein zentrales digitales Identitätsmanagement, Zugriff auf diverse digitale Register und die vollständige Kompatibilität verschiedener heterogener IT-Strukturen, die mitunter seit Jahrzehnten zum Teil völlig unabhängig voneinander gewachsen sind.“ Über alle diese Ebenen müsse in jedem Schritt sichergestellt werden, dass die Informationen zu jeder Zeit vollständig sicher verarbeitet werden.
Christian Pfromm, CDO der Hansestadt Hamburg: „Mit der zunehmenden Digitalisierung werden neue Konzepte und Strategien zum Absichern von Daten und Informationen erforderlich“ auch den Informationsfluss bis auf die kommunale Ebene sicherstellen soll.



Der oftmals verschriene Föderalismus habe aber auch seine Vorteile, ist Meyer-Falcke sicher: „Der Föderalismus und die kommunale Selbstverwaltung sind verfassungsrechtlich geschützte Güter, deren Vorzüge beträchtlich sind. Dezentrale Machtverteilung wirkt ausgleichend und stabilisierend, sorgt für wechselseitige Kontrolle, gegenseitige Rücksichtnahme und Kompromisszwang. Doch darüber hinaus werden auch vielfältige wirtschaftliche, politische und kulturelle Kraftzentren ermöglicht, die letztendlich Aufgaben- und Bürgernähe bedeuten und der Politik damit Zugang zu regionalen Herausforderungen schaffen. Nicht zuletzt bedeutet Vielfalt auch einen Wettbewerb um die besten Lösungen.“ Natürlich sei es in Folge
Kontakt & Infos zum eGovernment Summit: Vogel IT-Akademie, Ltg. Daniela Schilling Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86156 Augsburg Eva Kanzler Tel. 0821/2177-203, Fax 0821/2177-237 eva.kanzler@vogel.de
Auch Meyer-Falcke sieht beim Thema Datenschutz Kompetenz- und Zuständigkeitsfragen als eine der größten Herausforderungen:
„Bund, Länder und Kommunen haben jeweils verschiedenartige Rechte und Pflichten. Innerhalb des Bundes und der Länder gilt zudem das Ressortprinzip und für die Kommunen das Recht auf Selbstverwaltung“, begründet er dies. In NRW setze man daher auf interkommunale und ebenenübergreifende Handlungsansätze, die auf Expertise vor Ort mit gezielten Entlastungen und zentralen Initiativen der Landesebene paaren.
„In Informationssicherheitsfragen existiert beispielsweise in beratender Funktion das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“, bringt auch er die Sicherheitsbehörde ins Spiel. Im IT-Planungsrat habe man sich geeinigt, die BSIGrundschutzkonzepte verbindlich
Bei der Informationssicherheit gelte daher – wie beim OZG – das EfAPrinzip. „Wir benötigen hierzu Standards und ein ganzheitliches Konzept“, folgert der CIO NRWs. „Ziel muss es sein, Informationssicherheit in sämtlichen Bereichen der Verwaltungsdigitalisierung zu verankern und von Anfang an mitzudenken“, ist auch Ruhose überzeugt. Das gehe jedoch nicht ohne entsprechende Investitionen.
„Jedes IT-Projekt sollte ein eigenes Budget für diese Zwecke einplanen und entsprechende Personalressourcen vorhalten“, schließt er. Neben den rein technischen Maßnahmen müsse man jedoch auch den Menschen im Blick behalten, ergänzt Meyer-Falcke. Die meisten Beschäftigten seien keine Experten für Informationssicherheit. „Hier helfen nur verbessertes Onboarding sowie gezielte Kampagnen oder Trainings zur Verbesserung der Awareness.“
Über die Landesgrenze hinaus
Die Digitalisierungsbestrebungen hören jedoch nicht an der Grenze auf. Auch auf EU-Ebene spielen talkompetenzen und die Förderung der digitalen Bildung. Denn eine digital souveräne Gesellschaft ist auch widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe, Manipulation und Desinformation.“ daher digitale Kompetenzen eine wichtige Rolle.
Auch Popp rückt die digitale Souveränität in den Fokus: „Open Source ist ein Handlungsfeld, das bislang zu wenig Beachtung erfahren hat. Um die digitale Souveränität zu stärken, muss die Verwaltung selbstbewusster am Markt agieren und mit den Anbietern auf Augenhöhe verhandeln.“ Das erreiche man, indem man sich besser untereinander abstimmt und die Interessen gemeinsam am Markt vertritt.
„Eine europäische Digitalpolitik muss den Anspruch haben, weltweite Standards und Maßstäbe zu definieren: für den internationalen Datenverkehr und in der Digitalwirtschaft, im Bereich der Cybersicherheit und beim Datenschutz“, fasst Ruhose zusammen. Ähnlich sieht es Pfromm: „Für eine digitale Wirtschaft und Gesellschaft wird dabei insbesondere die Nutzung und der Schutz von Daten eine essenzielle Grundlage des Handelns sein. Hier brauchen wir gemeinsame europäische Verabredungen, um auch zukünftig das Vertrauen der Menschen und Märkte zu erhalten.“
Man brauche die europäische Perspektive aber auch für eine offene, demokratische Gestaltung des digitalen Raums und den Schutz der Bürgerrechte im digitalen Zeitalter, so Ruhose. „Grundlage einer solchen demokratischen Digitalisierung sind der Ausbau von Digi-
Überregulierung gilt es dabei zu vermeiden. „Die letzten Jahre waren geprägt durch eine Fülle neuer Digitalregulierung auf EU-Ebene. Hier sollte die EU eine Pause einlegen und die nächsten Jahre vor allem der Infrastruktur und der Innovation widmen“, so Schallbruch.
Die gezielte Förderung von digitalen Schlüsseltechnologien müsse stattdessen weiter ausgebaut und der Aufbau modernster europäischer Infrastrukturen höher priorisiert werden.
Fazit
„Herausforderungen meistert man am besten gemeinsam und dafür ist ein intensiver Austausch ein ganz wichtiger Faktor“, so Pfromm. Dies sei auf dem eGovernment Summit möglich. „Die Veranstaltung gibt eine Plattform, um über die gemeinsame Gestaltung von Strukturen zu diskutieren, unsere Vernetzung zielorientiert auszubauen und das Ziel zu verfolgen, über alle Ressortgrenzen hinweg modern, effizient und standardisiert zu handeln“, so MeyerFalcke. na
„Neben digitalen und komfortablen Angeboten für Bürger und Unternehmen brauchen wir modern gestaltete interne Bearbeitungsprozesse“, Prof. Thomas Popp, CIO des Landes Sachsen und Staatssekretär für Digitale Verwaltung
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