WAHLEN

Page 3

Sehr geehrte Wahlberechtigte

AM 18. OKTOBER SIND WAHLEN: Sie haben die Möglichkeit, die baselstädtischen Vertreterinnen und Vertreter für das Schweizer Bundesparlament zu bestimmen. Das Parlament – auch Bundesversammlung genannt – ist in zwei gleichberechtigte Kammern unterteilt: • Der

Nationalrat stellt die Volksvertretung dar: Seine 200 Mitglieder repräsentieren die Gesamtbevölkerung der Schweiz. Aus dem Kanton Basel-Stadt werden aufgrund seiner Bevölkerungszahl jeweils fünf Mitglieder in den Nationalrat gewählt.

• Der

Ständerat hingegen bildet das föderalistische Element. Hier bringen sich die Kantone beim Bund ein, wobei die 46 Mitglieder des Ständerats unabhängig von den Weisungen ihrer Kantone handeln. In der Regel hat jeder Kanton zwei Abgeordnete im Ständerat, aus politischen Gründen stehen jedoch dem Kanton Basel-Stadt und auch Basel-Landschaft, Obwalden, Nidwalden, Appenzell-Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden je nur ein Sitz zu.

Die eidgenössischen Rätinnen und Räte versammeln sich in der Regel vier Mal pro Jahr im Bundeshaus in Bern zu ihren ordentlichen Sitzungen. Jede dieser Sessionen dauert drei Wochen und ist öffentlich. Im Nationalrat und im Ständerat werden die Gesetze auf Bundesebene erlassen, und die Revisionen der Bundesverfassung vorbereitet. Diese Rechtsetzungskompetenz ist von zentraler Bedeutung. Daneben haben die beiden Kammern noch andere Aufgaben: etwa die Genehmigung von Staatsverträgen, die Wahl des Bundesrates und des Bundesgerichts sowie die obersten Entscheide im Bereich des Finanzhaushaltes. Schliesslich beaufsichtigt die Bundesversammlung die Tätigkeit von Bundesrat, Bundesverwaltung und Bundesgericht. Sie sehen, liebe Wahlberechtigte: Am 18. Oktober können Sie die politischen Weichenstellungen in der Schweiz entscheidend mitbestimmen. Gehen Sie an die Urne, wählen Sie! Basel, im Herbst 2015


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.