WAHLEN

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Kanton Basel-Stadt

MERKZETTEL


WIE GEBE ICH MEINE STIMME AB?

BRIEFLICHE STIMMABGABE •

Legen Sie nur einen Wahlzettel pro Vorlage ins Kuvert (Stimmrechtsausweis). Sie das Adressfeld und übergeben Sie das Kuvert unfrankiert der Post.

• E ntfernen

>

W ir empfehlen Ihnen, das Kuvert bis spätestens Dienstag vor dem Wahltermin einzuwerfen. Es muss bis zum Wahlsamstag, 17. Oktober 2015, 12.00 Uhr, bei der zuständigen Stelle eingetroffen sein. Später eingehende Wahlzettel werden nicht berücksichtigt.

• S ie

können Ihr Kuvert auch persönlich in den Gemeindebriefkasten werfen: B ASEL: Eingangstür des Rathauses, Marktplatz 9 (nachts ab 19.00 Uhr geschlossen) > R IEHEN: Gemeindehaus, Wettsteinstrasse 1 und Rauracher-Zentrum, Zugang «In den Neumatten» > B ETTINGEN: Gemeindehaus, Talweg 2 >

PERSÖNLICHE STIMMABGABE AN DER URNE • D er

Stimmrechtsausweis (Kuvert) und den Wahlzettel können Sie in einem der Wahllokale zu den angegebenen Zeiten abgeben. Das Adressfeld darf bei persönlicher Stimmabgabe nicht entfernt werden.

ELEKTRONISCHE STIMMABGABE • A uslandschweizerinnen

und Auslandschweizer, die im Stimmregister des Kantons Basel-Stadt eingetragen sind, haben ausserdem die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben.


Sehr geehrte Wahlberechtigte

AM 18. OKTOBER SIND WAHLEN: Sie haben die Möglichkeit, die baselstädtischen Vertreterinnen und Vertreter für das Schweizer Bundesparlament zu bestimmen. Das Parlament – auch Bundesversammlung genannt – ist in zwei gleichberechtigte Kammern unterteilt: • Der

Nationalrat stellt die Volksvertretung dar: Seine 200 Mitglieder repräsentieren die Gesamtbevölkerung der Schweiz. Aus dem Kanton Basel-Stadt werden aufgrund seiner Bevölkerungszahl jeweils fünf Mitglieder in den Nationalrat gewählt.

• Der

Ständerat hingegen bildet das föderalistische Element. Hier bringen sich die Kantone beim Bund ein, wobei die 46 Mitglieder des Ständerats unabhängig von den Weisungen ihrer Kantone handeln. In der Regel hat jeder Kanton zwei Abgeordnete im Ständerat, aus politischen Gründen stehen jedoch dem Kanton Basel-Stadt und auch Basel-Landschaft, Obwalden, Nidwalden, Appenzell-Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden je nur ein Sitz zu.

Die eidgenössischen Rätinnen und Räte versammeln sich in der Regel vier Mal pro Jahr im Bundeshaus in Bern zu ihren ordentlichen Sitzungen. Jede dieser Sessionen dauert drei Wochen und ist öffentlich. Im Nationalrat und im Ständerat werden die Gesetze auf Bundesebene erlassen, und die Revisionen der Bundesverfassung vorbereitet. Diese Rechtsetzungskompetenz ist von zentraler Bedeutung. Daneben haben die beiden Kammern noch andere Aufgaben: etwa die Genehmigung von Staatsverträgen, die Wahl des Bundesrates und des Bundesgerichts sowie die obersten Entscheide im Bereich des Finanzhaushaltes. Schliesslich beaufsichtigt die Bundesversammlung die Tätigkeit von Bundesrat, Bundesverwaltung und Bundesgericht. Sie sehen, liebe Wahlberechtigte: Am 18. Oktober können Sie die politischen Weichenstellungen in der Schweiz entscheidend mitbestimmen. Gehen Sie an die Urne, wählen Sie! Basel, im Herbst 2015


WIE FÜLLE ICH DIE WAHLZETTEL AUS? NATIONALRATWAHL

WAHL VON 5 MITGLIEDERN DES NATIONALRATS Sie können 5 Mitglieder des Nationalrats wählen. Dafür haben Sie die beigefügten grauen Wahlzettel mit Vordruck 1 , Parteilisten 1 – 8, 10 – 15, 17 – 27 2 und Wahlzettel ohne Vordruck (Freie Liste 3 ) zur Auswahl.

So wählen Sie gültig: 1

WAHLZETTEL >

Verwenden Sie nur einen Wahlzettel (graues Papier)

dem Wahlzettel dürfen nur Namen von vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten stehen. • Der gleiche Name darf insgesamt höchstens zweimal aufgeführt werden; Wiederholungszeichen sind unzulässig und werden als leere Linien behandelt. • Es dürfen höchstens 5 Namen mit Nummern eingetragen sein. • Wahlzettel dürfen nur handschriftlich verändert werden (das Überkleben von Listen mit Namen ist z. B. nicht gestattet). • Wahlzettel ohne Kandidatennamen sind ungültig. • Auf

2

PARTEILISTE Sie können eine Parteiliste verwenden und diese unverändert einlegen,

oder Namen Kandidierender streichen, Namen Kandidierender zweimal aufführen (kumulieren), • die Namen Kandidierender einer anderen Parteiliste eintragen (panaschieren), • die vorgedruckte Ordnungsnummer und Listenbezeichnung streichen oder durch eine andere ersetzen. • die • die


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FREIE LISTE Sie können aber auch die Freie Liste benutzen und Namen wählbarer Kandidatinnen und Kandidaten eintragen und Listenbezeichnung oder Ordnungsnummer einer Parteiliste anbringen.

• die • die

>

Bitte trage Sie beim Ausfüllen auch die Nummer der kandidierenden Person ein und schreiben den Namen in BLOCKSCHRIFT.

>

Leere Linien auf einem Wahlzettel, auf dem eine Listenbezeichnung oder die Ordnungsnummer einer Parteiliste angegeben ist, gelten als Zusatzstimmen für die entsprechende Liste.

>

Fehlen Bezeichnung und Ordnungsnummer oder enthält der Wahlzettel mehr als eine der eingereichten Listenbezeichnungen oder Ordnungsnummern, fallen die leeren Linien ausser Betracht.

WAHLVERFAHREN: Der Nationalrat wird nach dem Proporzwahlverfahren (Verhältniswahl) gewählt. Die Mandate werden nach der Anzahl gültiger Parteistimmen verteilt. Als Parteistimmen gelten die Stimmen für Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Zusatzstimmen. Wählbar sind nur die auf den Parteilisten vorgeschlagenen Kandidierenden.


WIE FÜLLE ICH DIE WAHLZETTEL AUS? STÄNDERATWAHL

1. WAHLGANG

WAHL EINES MITGLIEDS DES STÄNDERATS Kanton Basel-Stadt

Sie können ein Mitglied des Ständerats wählen.

Wahl eines Mitglieds des Ständerates vom 18.des Oktober 2015 berechtigten Kantons Basel-Stadt.

In den Ständerat wählbar sind die auf dem Stimmzettel Vorgeschlagenen, sowie alle Stimm-

Erster Wahlgang Wahlzettel >

Setzen Sie auf dem Ständerats-Wahlzettel ein deutliches Kreuz.

Wählbar sind alle Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt. Es darf nur ein Feld angekreuzt werden.

Max. Kreuzen Sie Ihre Wahl im gewünschten Feld deutlich an.

1

richtig

1

falsch Korrektur

Arbeiterpartei Basel-Stadt Umweltpartei Basel-Stadt Partei der unabhängigen Kritik (PduK)

Sie Muster könnenDaniela, Dr. phil. II, 1973

bisher

Leiterin Umweltförderung BS und BL, Chemikerin

• eine

vorgeschlagene Kandidatin bzw. einen vorgeschlagenen Kandidaten ankreuzen

2

Zentrumspartei Basel

oderFortschrittspartei Basel-Stadt (FP) Biermann Michael, pol., 1953 • auf die leere Linie lic. denrer.Namen einer Advokat, Gastwirt

wählbaren Person einfügen und

ankreuzen.

3

Nationalliberale Partei (NLP) Adler Maximilian, 1950 Unternehmensjurist, Grossrat, Vizepräsident NLP

>

E s darf nicht mehr als ein Name einer wählbaren Person aufgeführt bzw. angekreuzt werden. 4

Liberale Unionisten-Partei Basel-Stadt

Schiffer Christine, 1963 Unternehmerin, Vorstand IG NWCH

WAHLVERFAHREN: Der Ständerat wird nach dem Majorzwahlverfahren gewählt. Im ersten Wahlgang ist diejenige Person gewählt, die das absolute Mehr erreicht und die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigt.


WAS TUN BEI

VERLUST DER WAHLUNTERLAGEN? • Stimmberechtigte,

die glaubhaft machen, ihren Stimmrechtsausweis (Kuvert) nicht erhalten oder verloren zu haben, können bis spätestens Freitag, 16. Oktober 2015, 16.00 Uhr, in ihrer Wohngemeinde neue Wahlunterlagen beziehen:

> > >

B ASEL: bei Wahlen und Abstimmungen, Marktplatz 9, Tel +41 61 267 70 49 R IEHEN: bei der Gemeindeverwaltung, Wettsteinstrasse 1, Tel +41 61 646 81 11 B ETTINGEN: bei der Gemeindeverwaltung, Talweg 2, Tel +41 61 606 99 99

WEITERE INFORMATIONEN • W eitere

Informationen zur Wahl erhalten Sie im Internet unter: www.wahlen.bs.ch

• W ie

die Wahlzettel richtig ausgefüllt werden, sehen Sie im Film unter: www.xxx.ch

Herausgeberin: Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Staatskanzlei, Abteilung Kommunikation Rathaus, Marktplatz 9, 4001 Basel www.bs.ch Basel, September 2015 Gedruckt auf 100% entfärbtem Altpapier


ÖFFNUNGSZEITEN DER

WAHLLOKALE >

D as Stimmrecht darf nur in der Wohngemeinde ausgeübt werden.

BASEL • • •

Rathaus, Marktplatz 9, Bahnhof SBB, Centralbahnstrasse 18, 1. Stock, Polizeiwache Clara, Clarastrasse 38,

• S amstag,

17. Oktober 2015, 14.00 bis 17.00 Uhr Sonntag, 18. Oktober 2015, 9.00 bis 12.00 Uhr

RIEHEN • Gemeindehaus, Wettsteinstrasse 1, Sonntag, 18. Oktober 2015, 10.00 bis 12.00 Uhr

BETTINGEN • Gemeindehaus, Talweg 2, Sonntag, 18. Oktober 2015, 11.30 bis 12.00 Uhr


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