UNTERWEGS
Hütten: alles geregelt?! Die Hütten- und Tarifordnung (HüOTO) ist eines der wichtigsten Regelwerke für Alpenvereinshütten. Ein Blick hinein. Carolin Scharfenstein
H Hüttenruhe ab 22:00 Uhr
üttenruhe, Nächtigungstarife, Bergsteigeressen – nur drei Schlagworte, die in der Hüttenund Tarifordnung neben vielen anderen Themen geregelt werden. Der Ursprung der HüOTO liegt in den Tölzer Richtlinien aus 1923 und späteren Fassungen. Viele Regeln wurden angepasst, manche bestehen aber bis heute – wie die Hüttenruhe zum Beispiel. Was nach Klassenfahrt klingt, hat auf der Hütte einen nachvollziehbaren Grund – um für die am darauffolgenden Tag geplante Bergtour gerüstet zu sein, wurde die Hüttenruhe ab 22 Uhr festgelegt.
Illustrationen: Valentina Recheis/himmel
Eine geruhsame Nacht
Kein Vorrecht mehr für Alpenvereinsmitglieder gegenüber Nichtmit gliedern bei der Vergabe der Schlafplätze
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Das Schlafen auf der Hütte war und ist einer der Hauptgründe für den Erbau von Alpenvereinshütten. Daher lag der Schwerpunkt der Hüttenordnungen viele Jahre auf der Zuteilung der Schlafplätze, seit einigen Jahren gibt es jedoch kein Vorrecht mehr für Mitglieder der Alpenvereine gegenüber Nichtmitgliedern. Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz haben lediglich Erkrankte oder Verletzte und Rettungsmannschaften im Dienst. Zu schwer ist diese Umsetzung von Mitgliedervorrechten auf Hütten. So müssten Nichtmitglieder immer bis spätabends warten, bis ihnen ein SchlafBergauf