AKS Schulmanifest

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Wir verstehen Bildung als lebenslangen Prozess. Durch sie haben alle Personen die Möglichkeit, sich in ihrem Leben zu entfalten und ihre Ziele zu erreichen. Durch Bildung sind wir befähigt, selbstständig Entscheidungen zu treffen und verschiedenste Situationen kritisch zu hinterfragen. Gleichzeitig kann Bildung nicht in Zahlen oder Fakten gemessen werden, da unsere Definition von Bildung mehr ist, als das bloße Auswendiglernen. Bildung bedeutet für uns, dass man sich mit einem Thema auseinandersetzen kann und gleichzeitig lernt, den Bereich zu hinterfragen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Doch nicht nur das, Bildung bedeutet auch, dass man dazu befähigt ist, das eigene Handeln stetig zu reflektieren und in der Lage ist, dieses zu verändern. Außerdem bedeutet Bildung, dass man lernt, sich in die eigenen Angelegenheiten einzumischen und hat somit einen starken demokratischen, sowie partizipativen Charakter. Bildung muss für alle Personen gratis zugänglich sein. Denn nur so kann garantiert werden, dass alle die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, sich zu entfalten und weiterzubilden. Bildung ist das wichtigste Gut in unserer Gesellschaft und deshalb müssen alle Kinder bereits so früh, wie möglich, gefördert und in ihren Interessen gestärkt werden. Nur so kann garantiert werden, dass sich alle Kinder zu starken, selbstbewussten und kritischen Erwachsenen entwickeln können.

Die Schule denen, die darin lernen!

Unser Schulmanifest

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Aktion kritischer SchĂźler_innen Amtshausgasse 4 1050 Wien 01 523 12 43 aks@aks.at www.aks.at facebook.com/aktionkritischerschuelerInnen twitter.com/aks_at instagr.am/aks_at ZVR: 270200209

Wien, Mai 2016


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Vorwort

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Wir setzen uns als Aktion kritischer Schüler_innen für eine sozial gerechte, angstfreie und demokratische Schule und Gesellschaft ein. Im Rahmen unserer Diskussionen kritisieren wir immer wieder das österreichische Schulsystem und versuchen Alternativen aufzuzeigen. Das Schulmanifest hat dabei die Aufgabe, alle Forderungen, die wir an die Politik und die Gesellschaft stellen, in sich zu vereinen und eine Schule zu zeichnen, die wir gerne besuchen möchten.

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Das AKS Schulmanifest erhebt keinen Anspruch darauf, jederzeit über Nacht umsetzbar zu sein, sondern es geht darum, aufzuzeigen, wie wir Schüler_innen uns die Schule vorstellen und wie die Rahmenbedingungen sein müssen, damit man gerne in die Schule geht und sich in allen möglichen Bereichen weiterentwickeln kann. In unserem Modell stehen im Mittelpunkt die Schüler_innen. Wir fordern eine Schule, die sozial gerecht, angstfrei und demokratisch ist. Eine Schule in die man gerne geht und traurig wird, wenn die Ferien beginnen.

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Zu Beginn skizzieren wir unser Verständnis von Bildung und Schule, gefolgt von einer Schule, in die wir gerne gehen würden. Am Ende befinden sich Punkte, die sich bereits im aktuellen System verändern müssen, sowie verschiedene Konzepte, die wir ausgearbeitet haben.

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Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Unser Schulmanifest

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Aktion kritischer SchĂźler_innen


Inhaltsverzeichnis Vorwort

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Inhaltsverzeichnis Bildung Schule

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Vorschulische Bildung Das Modell Rahmenbedingungen

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Die Gesamtschule Die Grundschule Das Modell der Grundschule Das Modulsystem Das Modell des Modulsystems Alternative zur Oberstufe Jede_r Schüler_in wählt Fächer im Ausmaß von 30 Wochenstunden.

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Finanzierung und Verwaltung Finanzierung Verwaltung Bildungsdirektionen Bedarfsorientierung statt Schulautonomie

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Lehrer_innenausbildung Ausbildung der Kindergartenpädagog_innen Grundlagen der Lehrer_innenausbildung Inhalt der Lehrer_innenausbildung

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Pädagogik und Lehrplan Unterricht Pädagogik – Rahmenbedingungen Dialog der Unterrichtspartner_innen Bewusste Koedukation durchführen Unterstützungspädagog_innen Verpflichtendes Lehrer_innenfeedback Bewegung- und Sporterziehung Bertelsbacher Konsens Fach für soziales Lernen und politische Bildung Sexualpädagogik Ziele fortschrittlicher Sexualpädagogik sind: Fächerübergreifender Unterricht Geschlechtersensibler Unterricht Offenes Gespräch Heteronormativität aufbrechen Verhütung Externe Auseinandersetzung Geschichteunterricht Ethikunterricht

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Unser Schulmanifest

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Leistungsbeurteilung Bildungsstandards Das Modell Standards vs. Individuelle Unterrichtsgestaltung: Weiterentwicklung der Bildungsstandards Matura und Schulabschluss

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Schuldemokratie und Schüler_innenvertretung Schüler_innenvertretung Eigenes Budget und geeignete Infrastruktur für Schüler_innenvertretungen Protestrecht für Schüler_innen Mitbestimmung bei der Direktor_innenbestellung Direktwahl der Unterstufen-Schüler_innenvertretung Wahl der Schüler_innenvertretungen Klassenrat Modell des Klassenrates Schüler_innenvollversammlungen Modell Schulparlament Demokratie auf allen Ebenen Grundschul-Modell Unabhängiger Schulrechtssenat Kontrollausschuss für Lehrer_innen Schüler_innenparlament Landes- und Bundesschüler_innenvertretung Wahl der Landes- und Bundesschüler_innenvertretung

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Lebensraum Schule Das Gebäude Ausstattung der Räume Bibliothek Unterrichtsmaterialien Schulbücher Mediation und Peer-Projekte Schulpsycholog_innen Schulärzt_innen

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Wir sprechen uns aus gegen: Die Ökonomisierung von Schule Das Ausnützen von Macht Den monotonen Unterricht Unterrichtbeginn um 8:00 Punktuelle Leistungsüberprüfungen Unsichtbarmachung von Schüler_innen Diskriminierung in der Schule Religion an der Schule Differenziertes Schulsystem Gegen Gesamtschule als Schulversuch

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Schuldemokratie und Schüler_innenvertretung Ablauf der Wahlen zur Landesschüler_innenvertretung Grundsätzliches

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Aktion kritischer Schüler_innen


Ablauf des Hearings Ablauf der Wahl In jedem Fall verboten Schulrecht Schulbesuchsrecht für Schüler_innenorganisationen

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Berufsschulen und Lehrlingspolitik Lernen und leben in der Berufsschule Arbeiten im Betrieb Lehrlinge mit Matura

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Neue Mittelschule

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Nachhilfe

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Grundsicherung für Schüler_innen

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Beihilfen

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Öffentliche Verkehrsmittel

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Schüler_innenzeitung

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Antiableismus in der Schule

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Containerklassen

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Nachprüfungen

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Antirassismus in der Schule

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Datenschutz

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Dokumentation der Bildungslaufbahn

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Konzept Politische Bildung als eigenständiges Unterrichtsfach Einleitung Methodik Kindergarten Grundschule Ab 5. Schulstufe Lehrer_innenausbildung

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Schüler_innenparlamente Ziel der Schüler_innenparlamente Aktuelle Situation Aufgaben den Schüler_innenparlaments Teilnehmer_innen beim Schüler_innenparlament Vorbereitung des Schüler_innenparlaments Das Plenum Die Ausschüsse Das Plenum Vorsitz des Schüler_innenparlaments Eröffnung der Sitzung Antragsstellung Antragserklärung Antragsdiskussion Beschlussfassung und Abstimmung

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Unser Schulmanifest

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Die Vorsitzenden der Ausschüsse während der Plenarsitzung Ordnungsruf während der Diskussion im Plenum Gäst_innen und Referent_innen Ausschüsse Eröffnung einer Ausschusssetzung Antragsstellung Antragsdiskussion Beschlussfassung und Abstimmung Mehr Schuldemokratie durch Schulautonomie Abschaffung des Landesschulrates Schulautonomie gemeinsam mit Mitbestimmung denken Schulautonomie

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Aktion kritischer Schüler_innen

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Bildung

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Wir verstehen Bildung als lebenslangen Prozess. Durch sie haben alle Personen die Möglichkeit, sich in ihrem Leben zu entfalten und ihre Ziele zu erreichen. Durch Bildung sind wir befähigt, selbstständig Entscheidungen zu treffen und verschiedenste Situationen kritisch zu hinterfragen. Gleichzeitig kann Bildung nicht in Zahlen oder Fakten gemessen werden, da unsere Definition von Bildung mehr ist, als das bloße Auswendiglernen. Bildung bedeutet für uns, dass man sich mit einem Thema auseinandersetzen kann und gleichzeitig lernt, den Bereich zu hinterfragen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Doch nicht nur das, Bildung bedeutet auch, dass man dazu befähigt ist, das eigene Handeln stetig zu reflektieren und in der Lage ist, dieses zu verändern. Außerdem bedeutet Bildung, dass man lernt, sich in die eigenen Angelegenheiten einzumischen und hat somit einen starken demokratischen, sowie partizipativen Charakter. Bildung muss für alle Personen gratis zugänglich sein. Denn nur so kann garantiert werden, dass alle die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, sich zu entfalten und weiterzubilden. Bildung ist das wichtigste Gut in unserer Gesellschaft und deshalb müssen alle Kinder bereits so früh, wie möglich, gefördert und in ihren Interessen gestärkt werden. Nur so kann garantiert werden, dass sich alle Kinder zu starken, selbstbewussten und kritischen Erwachsenen entwickeln können.

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Die Schule ist ein Ort, an dem Schüler_innen die Möglichkeit haben sollen, sich zu entfalten und sich mit den Themenbereichen zu beschäftigen, die sie interessieren. Neben einer großen Themenauswahl ist auch die Förderung aller einzelnen Schüler_innen wichtig, da nur so sichergestellt werden kann, dass sich auch alle wohlfühlen.

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Neben dem Unterricht verstehen wir auch die Pausen und das persönliche Lebensumfeld in der Schule als Raum, in dem man neue Dinge lernt. Deswegen muss auch der Umgang miteinander ein respektvoller sein. Schüler_innen und Lehrer_innen müssen als gemeinsame Lernpartner_innen gesehen werden, denn nur, wenn man auf einer persönlichen, respektvollen und gleichberechtigten Ebene miteinander kommuniziert, lernt man auch gerne. Deshalb ist unsere Schule auch frei von jeglichem Druck und basiert darauf, die Neugier und den Lernwillen der Schüler_innen zu stärken und sie so dazu zu motivieren, sich mit neuen Themen zu beschäftigen. Die Schule ist der Raum, in dem alle Schüler_innen unterstützt werden müssen. Da jedoch die Lebensrealitäten aller Schüler_innen verschieden sind, muss darauf geachtet werden, dass man auf alle einzeln eingehen kann. Um sicher zu stellen, dass sich alle Schüler_innen wohl fühlen und sich entfalten können, gibt es schon im Kindergarten soziales Lernen. Dabei stehen Kompetenzen, wie gewaltfreie Kommunikation, und Werte wie Gleichberechtigung im Vordergrund.Wir verstehen Schule als dynamischen Raum, in dem alle Beteiligten sich einbringen können und nicht nur das Unterrichtsleben mitgestalten, sondern auch über die Räumlichkeiten entscheiden können. Wir möchten eine Schule, in der alle gemeinsam und voneinander lernen.

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Schule ist für uns Schüler_innen mehr als nur der Ort, an dem wir neue Dinge lernen. Die Schule ist der Ort, an dem wir den Großteil unserer Zeit verbringen und daraus ergibt sich, dass nicht nur die Lehrer_innen, sondern auch das Schulgebäude auf unsere Bedürfnisse eingehen muss. Unsere Schule ist nicht nur frei von sozialen, sondern auch von infrastrukturellen Barrieren. In unserer Schule ist kein Platz für Kleidungsvorschriften, denn alle Schüler_innen sollen die Möglichkeit haben, sich in den verschiedensten Weisen zu entfalten. Da wir eine Schule wollen, die alle Schüler_innen besuchen können – egal, welche Herkunft, welches Geschlecht, welchen sozialen Hintergrund, welche Religion sie haben; egal ob sie körperlich oder geistig behindert1 sind oder nicht, ist eine ganztätig geführte, inklusive Gesamtschule der Rahmen, in dem wir lernen möchten.

Schule

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1 Wir verwenden den Terminus „behindert“ in unserem Schulmanifest, da Menschen, die Beeinträchtigungen haben, in ihrem Handeln von der Gesellschaft behindert werden und wir diese Diskriminierung auf diese Art sichtbar machen wollen.

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Vorschulische Bildung

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Das Modell

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Mit dem Eintritt in die Schule haben die Kinder nicht nur bereits eine hohe soziale Intelligenz, sondern können sich auch mit und ohne Sprache ausdrücken und sind auf Konfliktsituationen vorbereitet. Kinder lernen Diversität zu schätzen und haben die Fähigkeit, aus Fehlern zu lernen. Kinder mit Behinderungen werden als große Bereicherung der Gruppe gesehen, nicht ihre Schwächen, sondern ihre Stärken sind ausschlaggebend.

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Die Kindergartenpädagog_innen werden durch eine akademische Ausbildung zu Expert_innen, ihre gesellschaftliche Stellung wird stark aufgewertet. Durch kleinere Gruppen, mehr Personal und eine den Bedürfnissen der Kinder entsprechenden Umgebung stehen den Kindern alle Türen offen, die Welt und eigene Stärken zu entdecken.

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Rahmenbedingungen

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Ab 3 Jahren ist der Besuch einer Kindergartenstätte zumindest halbtags verpflichtend, um schon von früh an soziale Kompetenzen zu fördern und gesellschaftlich bedingte Ungleichheiten zu beseitigen. Es muss auch die Möglichkeit bestehen, das Kind ganztags betreuen zu lassen, wenn dies von den Eltern gewünscht wird. Bei der individuellen Zeiteinteilung müssen die Kindergärten flexibel sein, um sich optimal an die Arbeitszeiten der Eltern anpassen zu können.

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Eine Standard-Kindergartengruppe besteht neben Reinigungs- und Kochpersonal aus einem_r ausgebildeten und erfahrenen Pädagog_in und einem_r Auszubildenden, die zusammen ca. 12 Kinder beaufsichtigen. Dadurch kann eine bestmögliche Betreuung jedes Kinders gewährleistet werden und auf Förderpotential und Begabungen individuell eingegangen werden. Die Kindergartengebäude sind komplett barrierefrei gestaltet, um den Alltag für Kinder mit Behinderungen so angenehm wie möglich zu machen und problemlos inklusive Gruppentätigkeiten zu ermöglichen. Außerdem ist genügend Platz für Spiel-, Lern- und Ruheorte zur Verfügung. Dabei sind Gärten und Spielplätze essentiell, damit auch genügend Raum für Bewegung vorhanden ist.

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Die Kinder müssen sich im Kindergarten rund um die Uhr wohl fühlen und selbstständig oder mit anderen Kindern neue Dinge lernen können. Der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung und bietet viel Platz für spielendes Lernen, wobei ein Schwerpunkt in der Aneignung von sozialen Kompetenzen durch das gemeinsame Spielen und Lernen mit anderen Kindern liegen muss. Im Kindergarten lernen die Kinder aus Erfahrungen lernen und lösen gemeinsam Konflikte. Dabei werden sie von den Pädagog_innen begleitet.

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Die ständige Förderung der Wissensgier der Kinder, sowie die spielerische Entdeckung der individuellen Interessen und Talente, sind wichtige Aufgaben des Kindergartens. Das Angebot an Aktivitäten ist kreativ und breit gefächert, um allen Kindern die Möglichkeit zu bieten, sich auf einem ganz eigenen Weg und mit aller benötigten Zeit zu entwickeln

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Auf die Sprachförderung wird ein großer Schwerpunkt gelegt. Dabei werden Bilingualität und Sprachförderung nicht als Last, sondern als Chance gesehen – auch für einsprachig

Das Ziel der vorschulischen Bildung ist die bestmögliche, individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes und das Erlernen sozialer Kompetenzen. Der Kindergarten fördert vorurteilsfreies, aufgeschlossenes und sozial kompetentes Verhalten bei Kindern. Dabei wird Mehrsprachigkeit als Chance gesehen. Deswegen lernen Kinder mit Migrationshintergrund neben Deutsch auch ihre eigene Erstsprache. Die natürliche Neugier und der innere Drang, Neues zu lernen, werden durch den Kindergarten verstärkt, denn die Kinder sollen nach dem Kindergarten alle Voraussetzungen und Grundlagen für eine spannende Schulzeit besitzen.

Um die bestmöglichen Voraussetzungen für die Schule und das gesamte spätere Leben zu sichern, muss sich an den jetzigen Grundlagen des Kindergartens einiges ändern. Da sehr viele Eltern nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um einen Kindergartenplatz zu finanzieren, muss dieser bundesweit für alle Kinder von 0-6 Jahren komplett kostenlos (und ohne Nebenkosten) sein. Es muss ebenfalls gewährleistet sein, Kinder, wenn die Notwendigkeit besteht, halbtags oder ganztags in einer Gruppe mit bester pädagogischer Betreuung unterbringen zu können.

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Aktion kritischer Schüler_innen


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aufgewachsene Kinder. Auf der anderen Seite bekommen Kinder mit Migrationshintergrund die Möglichkeit, neben ihrer Erstsprache auch Deutsch leicht zu erlernen. Gleichzeitig wird den Kindern von Beginn an geschlechtergerechte, sensible und bewusste Sprache beigebracht, um ihnen von früh an die Wichtigkeit und Stärke von Sprache vor Augen zu führen.

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Bei der Begrüßungsrunde am Morgen wird den Kindern genügend Platz zum Austausch gegeben um über Erfahrungen des vorigen Tages in der Gruppe zu reflektieren und gemeinsam in den bevorstehenden Tag zu starten. Ebenfalls kann bei dieser Morgenrunde oder bei weiteren Gruppenbesprechungen über Probleme und Regeln in der Gruppe gesprochen und eine für alle funktionierende Lösung gefunden werden. Wichtig ist hierbei ein demokratischer Verlauf, der den Kindern erlaubt, an der Gestaltung des Kindergartenalltags zu partizipieren. Damit wird schon im Kindergartenalter das Demokratieverständnis gefördert. Ein besonderes Augenmerk wird nicht nur auf die Inklusion von Kindern mit Migrationshintergrund gelegt, sondern auch auf die Inklusion von Kindern mit Behinderungen. Durch gemeinsames Spielen und Lernen in der Gruppe wird Vorurteilen entgegengewirkt, da die Kinder lernen, Diversität zu schätzen und als Stärke wahrzunehmen. Außerdem wird mit der Hilfe von geschlechterneutralen Spielsachen der Bildung von geschlechterspezifischen Rollenbildern entgegengewirkt.

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Um einen guten Kontakt zwischen den Pädagog_innen und den Eltern zu ermöglichen, gibt es einen monatlichen Elternabend, bei dem der Informationsaustausch möglichst einfach und effektiv funktioniert. Mittels solcher Abende ist es möglich, Eltern über besondere Begabungen und Lernfortschritte ihrer Kinder zu informieren. Um den Übergang in die Schule bestmöglich vorzubereiten, werden die Kinder im Jahr vor ihrer Einschulung durch spielerische Übungen und einen Tagesplan mit mehr Fixzeiten auf die Schule neugierig gemacht und gut auf die erste Klasse vorbereitet.

Unser Schulmanifest

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Die Gesamtschule

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Um allen Schülerinnen* und Schülern* die gleichen Chancen und Möglichkeiten bieten zu können, braucht es die Gesamtschule als einzige Schulform. Die Gesamtschule geht auf die Interessen und Stärken der einzelnen Schüler_innen ein und zeichnet sich somit durch ein vielfältiges Bildungsangebot aus. Gleichzeitig bereitet sie die Schülerinnen* und Schüler* auf das Leben vor. Sie wird von allen Schüler_innen im Alter von 6 bis 18 besucht und gliedert sich in die Grundschule, Mittel- und Oberstufe. Je länger die Schüler_innen in der Schule sind, desto mehr Wahlfreiheit haben sie.

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Es ist notwendig, dass alle finanziellen Aufwände, die mit der Schule im Zusammenhang stehen, vom Staat übernommen werden. Doch nicht nur das, es ist generell wichtig, dass Kinder als Kinder gesehen werden und nicht nach verschiedenen Merkmalen, wie Herkunft, Geschlecht oder Religion, beurteilt werden. In der Schule muss jedes Kind gefördert werden. So kann gezielt einer Elitenbildung entgegengewirkt werden. Um ein bestmögliches Betreuungsangebot sowie die Unterstützung der Schüler_innen zu gewährleisten, wird die Gesamtschule ganztägig geführt. Da die Schüler_innen den ganzen Tag in der Schule verbringen, gibt es in der Schule eigenes Kochpersonal, das den Schüler_innen gesunde Ernährung ermöglicht. Die Mahlzeiten sind kostenfrei, damit alle Schüler_innen davon profitieren können.

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Um einen abwechslungsreichen Tag mit vielen verschiedenen Möglichkeiten Neues zu lernen, zu ermöglichen, können die Schüler_innen an der Schule nicht nur den Unterricht besuchen und neue Dinge lernen, sondern es gibt auch freie Lernzeiten und ein breites Angebot an Aktivitäten, die die Schüler_innen belegen können. Hierbei können u.A. Musikinstrumente erlernt und verschieden Sportarten ausgeübt werden.

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Die Grundschule ist ein wichtiger Teil der Schulbildung. Sie hat die Aufgabe, den Kindern die wichtigen Grundlagen, wie Schreiben, Lesen und Rechnen, sowie soziale Kompetenzen näher zu bringen. Es ist wichtig, dass selbstständiges Arbeiten und Eigenverantwortung, um die natürliche Neugier der Kinder zu bewahren. Außerdem bildet Selbstständigkeit die Grundlage für eine positive Schullaufbahn und ist eine wichtige Kompetenz für lebenslanges Lernen. Der Unterricht steht ganz im Zeichen von selbstständigem und zielorientiertem Lernen. Durch die Auflösung von Jahrgängen und das Einführen der Ganztagsform wird der soziale Zusammenhalt gefördert.

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Die Grundschule wird als gebundene Ganztagsschule geführt – der Unterricht findet so auf den ganzen Tag verteilt statt. Unterricht und Freizeit, Entspannungsphasen, freie Lernphasen, gemeinsames und individuelles Lernen wechseln sich ab. Dabei werden die 50-MinutenEinheiten aufgelöst, um den Schüler_innen die Möglichkeit zu geben, sich – so lange, wie sie wollen – mit einem Thema zu beschäftigen.

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Der Unterricht in der Grundschule beginnt um 9.00 Uhr, wobei es von 8.30 bis 9.00 Uhr für alle Schüler_innen die Möglichkeit gibt, gemeinsam in der Schule zu frühstücken und so gemeinsam den Tag zu beginnen. Außerdem gibt es für Eltern, die schon vor 8.30 zu arbeiten beginnen, ab 7.00 Uhr das Angebot zur Betreuung der Kinder in der Schule.

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Die Klassenverbände bilden sich aus je fünf Schüler_innen der 6-10-Jährigen. Dadurch wird die Schüler_innenzahl auf maximal 20 pro Klasse beschränkt. So wird erreicht, dass Schüler_innen mit einer schnelleren Auffassungsgabe mit der höheren Jahrgangsstufe mitlernen bzw. den Schüler_innen aus niedrigeren Jahrgangsstufen helfen können. In diesem System ist es praktisch unmöglich durchzufallen, da man auch, wenn ein Fach oder Arbeitsaufträge wiederholt werden müssen, in demselben Klassenverband bleibt. Ist die Leistung einer Schülerin* oder eines Schülers* nicht genügend, so wenden die Lehrer_innen und Betreuer_innen starke individuelle Betreuung für dieses Kind auf, um so an persönlichen Schwächen zu arbeiten. Die Klasse wird von 2 Lehrer_innen begleitet, welche nur für diese Klasse zuständig sind

Die Grundschule

Das Modell der Grundschule

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Aktion kritischer Schüler_innen


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Schon in der Grundschule wird ein Schwerpunkt auf Mitbestimmung gelegt. Deshalb gibt es monatliche Klassenräte2 , welche den Schüler_innen die Möglichkeit geben, sich selbst in den Unterricht einzubringen und ihn selbst aktiv zu gestalten.

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Damit Schüler_innen in ihrer Bildungslaufbahn Schwerpunkte nach ihren eigenen Interessen und Begabungen setzen können, ist es notwendig das Modulsystem einzuführen. Denn nur so, kann auch individuelle Förderung für alle Schüler_innen garantiert werden. Falls ein_e Schüler_in ein Modul nicht positiv abschließt, muss der_die Schüler_in das Modul wiederholen.

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Das Modulsystem wird in zwei Teile untergliedert. Die Mittelstufe ist für die 10-16-jährigen und die Oberstufe ist für die 16-18-jährigen Schüler_innen. Der Unterricht in der Mittel- und Oberstufe beginnt – wie in der Grundschule - um 9.00 Uhr, wobei es von 8.30 bis 9.00 Uhr für alle Schüler_innen die Möglichkeit gibt, gemeinsam in der Schule zu frühstücken und so gemeinsam den Tag zu beginnen. Die Schüler_innen haben die Möglichkeit, bis spätestens 19:00 in der Schule zu sein.

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Das Modell des Modulsystems

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Die Anzahl der verpflichtenden Fächer ist unter dem Gesichtspunkt der Allgemeinbildung in den Jahren noch relativ hoch. Es gibt verstärkt fächerübergreifendes Arbeiten um den großen Zusammenhang der verschiedenen Fachspezifika behandeln zu können. Punktuell entscheiden Schüler_innen, in welchem Fach sie sich vertiefen.

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In der Oberstufe wird die Anzahl der vertiefenden und frei wählbaren Kurse erhöht, denn von nun an können die Schüler_innen über ihren Stundenplan selbst entscheiden. Dabei bleiben Deutsch und eine Fremdsprache als verpflichtende Fächer bestehen. Weiters ermöglichen aufbauende Kurspakete einen praxisnahen Unterricht in der Oberstufe. So ist es beispielsweise möglich, im Fach Geschichte praxisnahen Unterricht in Form von Archivtätigkeiten, Arbeiten mit Quellen und Textanalyse oder im technischen Bereich in Werkstätten tätig zu sein.

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Schüler_innen, die nach der Mittelstufe nicht mehr weiter die Oberstufe im gleichen Ausmaß besuchen wollen, sondern einen Beruf erlernen möchten, haben die Möglichkeit, weniger Module zu wählen und gleichzeitig damit zu arbeiten zu beginnen.

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Das Modulsystem

Mittelstufe

Oberstufe

Alternative zur Oberstufe

Jede_r Schüler_in wählt Fächer im Ausmaß von 30 Wochenstunden.

Da zusammenhängendes Verstehen nur möglich ist, wenn man sich kontinuierlich mit einem Thema befasst, wird die Wochenstundeneinteilung aufgebrochen. Dabei gibt es die Möglichkeit, Kurse zu besuchen, die beispielsweise nur ein Semester in geblockter Form stattfinden, um sich in kurzer Zeit intensiv mit einem Thema zu beschäftigen. Die Module werden nicht nur nach Themenbereichen, sondern auch nach Intensivität aufgeteilt. Je nachdem, ob man „leicht“, „mittel“ oder „schwer“ auswählt, hat man die Möglichkeit eine verschiedene Anzahl an Wochenstunden ein Modul zu machen. Im Unterschied zu den Modulen für die 10 – 16-Jährigen sind die Module der Oberstufe um einiges spezifischer, damit die Interessensgebiete der Schüler_innen gezielt angesprochen werden.

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Die genaue Aufgabe und Ablauf von einem Klassenrat wird in dem Kapitel zu Schuldemokratie genauer ausgeführt. 2

Unser Schulmanifest

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Finanzierung und Verwaltung

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Die Finanzierung der Kindergärten, sowie Schulen und Hochschulen wird vom Bund übernommen. Dabei wird darauf geachtet wo Personen sind, die noch mehr gefördert werden müssen. Diese Bildungseinrichtungen bekommen mehr Geld, um die Förderung leisten zu ermöglichen. In allen bildungspolitischen Fragen stehen die Lernenden im Mittelpunkt. Der Staat hat die Aufgabe allen einen freien Schulzugang zu gewährleisten und ihnen die bestmögliche Bildung zu geben.

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Das Bundesministerium für Bildung ist für alle Kindergärten, Grundschulen, Mittelstufen und Oberstufen zuständig. In den Zuständigkeitsbereich fallen neben der Lehrer_innenaus- und weiterbildung und den Lehrplänen, auch die Finanzierung und die Instandhaltung der Schulgebäude. In den Bundesländern sind die Bildungsdirektionen die direkten Ansprechpartnerinnen der Schulen und sind vor allem für die Qualitätssicherung zuständig.

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Direkt dem Bund sind die Bildungsdirektionen unterstellt – wobei es mindestens eine pro Bundesland gibt. Diese Zahl kann jedoch je nach Bedarf beliebig erweitert werden, um sogar Bildungsdirektionen für einzelne Schulstandorte zur Verfügung zu stellen. Doch auch wenn hiervon mehrere vorhanden sind, gibt es unter den einzelnen Bildungsdirektionen keine hierarchischen Strukturen, denn jede Bildungsdirektion ist für sich nur dem Bund unterstellt. Die Bildungsdirektionen dienen den Schulen, Schüler_innen aber auch Lehrer_innen als direkte Ansprechstellen und als Verbindungsglied zwischen dem Bildungsministerium und den Schulen. In ihren Aufgabenbereich fallen die Ausführung und Vollziehung der vom Bund beschlossenen Gesetze und die Schulevaluierung. Gleichzeitig bilden die Bildungsdirektionen die Ansprechpartnerinnen für die Landesschüler_innenvertretung.

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Durch eine klar definierte und strukturierte, einheitliche Schulverwaltung, die vom Bund geregelt wird, kann jährlich viel Geld eingespart werden. Durch diesen Schritt im Verwaltungswesen können die finanziellen Ressourcen für die Lehrer_innenbestellung verwendet werden. Die Anstellung der Lehrer_innen vom Bund kann eine einheitliche Bezahlung gewährleisten und auch das Abzweigen von Geldern verhindern. Dies gewährt sowohl Transparenz sowie absolute Gleichberechtigung der Lehrer_innen.

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Schule muss die Freiheit haben, auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Schüler_innen eingehen zu können. Schule darf aber nicht in die absolute Autonomie entlassen werden, die wieder ein mehrklassiges Schulsystem zur Folge hätte.

Finanzierung

Verwaltung

Bildungsdirektionen

Bedarfsorientierung statt Schulautonomie

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Aktion kritischer Schüler_innen


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Lehrer_innenausbildung Ausbildung der Kindergartenpädagog_innen

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Mit der Ausbildung der Pädagog_innen steht und fällt die Qualität eines jeden Kindergartens. Ein Lehramtsstudium inklusive jährlichem Praxisteil steigert das Fachwissen und somit die Qualität der Ausbildung. Anschließend daran können sich die Pädagog_innen noch mittels eines Masterstudiums auf bestimmte Fachbereiche der Kindergartenpädagogik (z. B. Mehrsprachigkeit) spezialisieren. Diese hochwertige und attraktive Ausbildung trägt auch dazu bei, das Ansehen des Berufs der_des Kindergartenpädagog_in wesentlich zu steigern. Die Förderung von Männern* in dem vermeintlichen Frauen*beruf Kindergartnpädagog_in ist ein weiterer wichtiger Punkt, um typische Rollenbilder zu überwinden.

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Neben der Ausbildung ist die regelmäßige Fortund Weiterbildung der Kindergartenpädagog_innen notwendig, da es essentiell ist, den neuesten Standards in Sachen Kinderbetreuung und Förderung zu entsprechen. Dazu dienen vermehrte Weiterbildungsveranstaltungen und Kongresse, auf denen sich Expert_innen auf diesem Gebiet austauschen können. Weiters ist es wichtig, dass den Kindergartenpädagog_innen Pädagog_innen in Ausbildung zur Seite stehen. Dies gestaltet erstens die Ausbildung der angehenden Pädagog_innen sehr praxisnahe und zweitens sind diese eine Bereicherung für die Kindergärten.

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Um die hohen Standards halten zu können, ist deren Kontrolle notwendig. Es finden daher in regelmäßigen Abständen unangekündigte Überprüfungen der Kindergärten statt, um auf etwaige Verbesserungen hinzuweisen, sowie Feedback und Anregungen zu geben. Für diese Kontrollen sind die Bildungsdirektionen zuständig.

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Die Ausbildung für alle Lehrberufe finden an der Universität statt und ersetzt die Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule, BAKIP oder sonstigem. Alle Lehramtsstudent_innen absolvieren einen gemeinsamen pädagogischen Grundstock, der für alle Berufsfelder der selbe ist. Die Spezialisierung in ein konkretes Berufsfeld erfolgt nach der Absolvierung des Grundstocks. Somit wird gewährleistet, dass alle Lehramtsstudent_innen eine gemeinsame Basis an Wissen und Kompetenz erwerben und der Wechsel zwischen den einzelnen Berufen einfacher möglich wird.

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Die Lehrer_innenausbildung beinhaltet die Erlernung von verschiedenen Unterrichtsmethoden, um auf alle Schüler_innengruppen verschieden eingehen zu können. So können manche Schüler_innen besser aus Büchern lernen, während andere wiederum besser durch Recherchearbeit im Internet viel lernen – auf diese Situationen müssen die Lehrer_innen vorbereitet werden.

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Im Lehramtsstudium muss ein Augenmerk auf die Ausgewogenheit zwischen Pädagogik und Fachwissen gelegt werden. Weiters muss die Lehrer_innenausbildung garantieren, dass Lehrer_innen die Fähigkeit erlenen, soziales Lernen in allen Fächern einfließen zu lassen. Die Lehrer_innen lernen bereits im Studium, dass ihre Aufgabe nicht nur die reine Wissensvermittlung an Schüler_innen ist, sondern dass es darum geht, den Schüler_innen in allen möglichen Lebenssituation zur Seite zu stehen. Das beginnt bei Konflikten mit Mitschüler_innen und geht weiter bis zur Sensibilisierung zum Thema Sexualität, um den Schüler_innen in ihrer Identitätsentwicklung beizustehen. Ebenfalls ist es notwendig, reflexive Koedukation3 im Unterricht anwenden zu können.

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Die Schüler_innen sind meist diejenigen, die am besten wissen, wie der Unterricht interessant und motivierend gestaltet werden kann. Daher sollen Leramtsstudent_innen bei Besuchen an Schulen und in Klassen Rücksprache mit der dortigen Schüler_innenvertretung und mit Schüler_innen allgemein halten.

Grundlagen der Lehrer_innenausbildung

Inhalt der Lehrer_innenausbildung

3Was

reflexive Koedukation bedeutet wird in dem Kapitel zu Unterricht näher behandelt.

Unser Schulmanifest

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Pädagogik und Lehrplan

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Die Unterrichtsmethoden sind so verschiedenen, wie es die verschiedenen Fächer sind. Es ist notwendig auf die verschiedenen Lerntypen der Schüler_innen einzugehen und dementsprechend den Unterricht zu gestalten. Neben Gruppenarbeiten und freien Lernzeiten, gibt es Exkursionen.

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Ein gleichberechtigtes Miteinander von Lehrer_innen und Schüler_innen führt zu höherer Zufriedenheit aller Unterrichtspartner_innen. Um dieses gleichberechtigte Miteinander zu ermöglichen, müssen sich Schüler_innen und Lehrer_innen auf gleicher Augenhöhe begegnen und als Partner_innen im Lernprozess sehen. Gleichzeitig werden Schüler_innen individuell gefördert.

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Schüler_innen und Lehrer_innen begegnen sich auf gleicher Augenhöhe. Dazu ist ein stetiger Dialog zum Austausch der Unterrichtspartner_innen notwendig. Um Hierarchien zwischen Schüler_innen und Lehrer_innen entgegenzuwirken, werden Lehrer_innen beim Vornamen genannt und der Umgang miteinander ist menschlich und respektvoll. Dazu gehört nicht nur, dass man die eigene Meinung äußern kann, sondern auch, dass man während dem Unterricht essen, trinken und die Toilette aufsuchen darf ohne nachzufragen. Im Dialog ist vor allem gegenseitiges Vertrauen im Vordergrund.

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Lehrer_innen müssen schon während des Studiums auf geschlechtersensibles Verhalten sensibilisiert werden und die Geschlechterrollen und –verhältnisse in der Klasse ständig reflektieren und auf diese reagieren. Im Rahmen des Team-Teachings unterrichtet in jeder Klasse ein Mann* und eine Frau*, um eine Vorbildwirkung für die Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern vorzuleben. Einerseits wird in koedukativen Gruppen auf Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern reagiert, andererseits werden vor allem technische und naturwissenschaftliche Fächer nur für Mädchen* angeboten, um ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich in einer geschlossenen Gruppe mit männer*dominierten Themen zu beschäftigen.

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Um die Umsetzung des Lehrplans und die Qualität des Unterrichts zu gewährleisten, werden zusätzlich Unterstützungspädagog_innen eingesetzt. Die Unterstützungspädagog_innen sind Lehrer_innen aus der jeweiligen Schule, die für die Dauer ihrer Unterstützungstätigkeit in anderen Klassen selbst eine geringere Anzahl an Stunden unterrichten. Sie nehmen in regelmäßigen Abständen am Unterricht des jeweiligen Faches teil, beobachten und evaluieren die Qualität des Unterrichts nach verschiedenen Kriterien. Einerseits wird evaluiert, ob die Ziele des Lehrplans, also sowohl die Erfüllung der Bildungsstandards als auch die individuellen Zielsetzungen im Rahmen des Erweiterungsstoffes, erreicht werden. Andererseits analysieren die Unterstützungspädagog_innen das Verhältnis zwischen den Lehrer_innen und Schüler_innen, deren Mitentscheidungsmöglichkeiten am Unterricht und die pädagogische Qualität des Unterrichts.

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Die Evaluierung des Unterrichts darf keinesfalls auf einem Kontrollverhältnis basieren, sondern soll vielmehr die Feedbackkultur unter Pädagog_innen, sowie innerhalb des Klassenverbandes (inklusive Lehrer_in) fördern. Die Unterstützungspädagog_innen führen im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Schüler_innen persönliche Gespräche darüber, wie sie die Unterrichtsgestaltung erleben, ob der Lehrplan inklusive Bildungsstandards und individueller Themensetzung erfüllt wird, wie das Verhältnis zwischen ihnen und den Lehrer_innen funktioniert, ob sie ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten wahrnehmen können, etc. Dies dient dazu, die persönlichen Eindrücke der Schüler_innen in die Evaluierung des Unterrichts aufzunehmen und als Grundlage für Verbesserungsvorschläge zu nutzen.

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Die Ergebnisse der Analyse des Unterrichts und der Gespräche mit den Schüler_innen stellen die Basis der Feedbackgespräche mit den Lehrer_innen dar, die ebenfalls in regelmäßigen Abständen

Unterricht

Pädagogik – Rahmenbedingungen

Dialog der Unterrichtspartner_innen

Bewusste Koedukation durchführen

Unterstützungspädagog_innen

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Aktion kritischer Schüler_innen


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stattfinden. Den Lehrer_innen wird somit ermöglicht, ihren Unterricht weiterzuentwickeln und zu verbessern, indem sie das Feedback der Schüler_innen und ihrer Kolleg_innen in ihre Methodik einfließen lassen.

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Mindestens ein Mal pro Semester müssen sich alle Lehrer_innen einem verpflichtenden Lehrer_innenfeedback unterziehen. Neben diesem anonymen Feedback ist es essentiell, die Feedbackkultur an Schulen im Allgemeinen zu stärken – nur durch gegenseitiges, regelmäßiges und vor allem persönliches Feedback können sowohl Schüler_innen als auch Lehrer_innen an sich selbst arbeiten, wissen über ihre Stärken und Schwächen Bescheid und profitieren von konstruktiven Verbesserungsvorschlägen.

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Ein koedukativer Turnunterricht, in dem Mädchen* und Jungen* gemeinsam beschließen können, was ihnen Spaß macht bzw. welche Sportarten sie ausüben wollen, garantiert, dass die Interessen der Schüler_innen im Vordergrund stehen und nicht auf Rollenbilder eingegangen wird. Damit das geschieht, muss im Vorhinein auf demokratischer Ebene beschlossen werden, welche Sportarten die Klasse ausüben will. Mit einer Lehrerin* und einem Lehrer* ist es einfach, die Wünsche parallel zueinander umzusetzen. Somit dient der Turnunterricht zur Entfaltung der individuellen Fähigkeiten und Ablenkung vom Schulalltag.

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In der Schule wird der Bertelsbacher Konsens vor allem in den Fächern Politische Bildung und Ethik angewendet. In diesem Konsens legen Prinzipien für den Politikunterricht fest, wir sind jedoch überzeugt davon, dass diese Prinzipien in mehreren Fächern Anklang finden müssen. Das Überwältigungsverbot legt dabei fest, dass Lehrer_innen den Schüler_innen keine Meinungen aufzwingen dürfen. Die Kontroversität stellt sicher, dass die Themen kontrovers dargestellt werden, um die freie Meinungsbildung der Schüler_innen zu gewährleisten. Und beim Prinzip der Schüler_innenorientierung wird beachtet, dass die Schüler_innen innerhalb eines Thema ihre persönliche Lage erkennen, ihre Position dazu analysieren und sich aktiv an Prozessen zu partizipieren.

Verpflichtendes Lehrer_innenfeedback

Bewegung- und Sporterziehung

Bertelsbacher Konsens

Fach für soziales Lernen und politische Bildung 4

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Es ist notwendig soziale Kompetenz, Demokratiebewusstsein, Sensibilisierung auf Antidiskriminierung und politische Bildung als Unterrichtsprinzipien festzuschreiben und rund um die Uhr in der Schule einfließen zu lassen. Dabei muss Demokratie auch wirklich gelebt werden, um verstanden werden zu können. Zusätzlich braucht es ein eigenes Fach, in dem sich die Kinder und Jugendlichen mit aktuellen politischen Themen, mit Demokratie und mit sozialem Miteinander beschäftigen.

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In der Grundschule sind die Ziele des Faches das spielerische Erlernen von Demokratie, das Erlernen vom Umgang mit einer Gruppe und die Fähigkeit zum gemeinsamen Treffen von Entscheidungen. Kinder lernen so schon sehr früh, sich für ihre Mitmenschen verantwortlich zu fühlen und Entscheidungen nicht aus einem egoistischem, sondern einem gemeinschaftlichen Prinzip heraus zu treffen.

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Ab der 5. Schulstufe werden einerseits die Grundzüge demokratischer Gesellschaften erlernt. Andererseits liegt der Fokus des Faches darauf, Diskussionen zu führen und sich mit aktuellen Geschehnissen in Politik und Gesellschaft zu Beschäftigen. Zusätzlich sind geschlechtersensible Aufklärung, die persönliche Identität, sexuelle Orientierung und (vermeintliche) Geschlechterunterschiede Teil des Faches.

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Dies ist gekoppelt mit einer intensiven Selbstreflexion und der eigenen derzeitigen Situation in der Gesellschaft und näheren Umgebung. Hierfür ist es notwendig, besonders die Reflektion von 4 Auf den Seiten 37 und 28 kann das Konzept der AKS zum Fach Politische Bildung genauer nachgelesen werden.

Unser Schulmanifest

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Geschlechterrollen und der Situation von Frauen* in unserer Gesellschaft aufzuzeigen. Durch das Sichtbarmachen von Frauen* durch die spezifische Beschäftigung von Frauen*politik, -geschichte und -rechten soll das Bewusstsein für die Wichtigkeit von Gleichberechtigung in der Gesellschaft erweitert werden. Dieses Fach vermittelt den Schüler_innen, dass sie selbst Teil in der Findung eines guten Zusammenlebens sind. Es soll vermittelt werden, wie sich Schüler_innen so gut wie möglich selbst und andere vertreten und aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft partizipieren können.

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Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem Thema Nationalsozialismus finden Exkursionen zu ehemaligen, auch internationalen, Stätten des Nationalsozialismus sowie zu anderen Gedenkstätten statt. In dem Rahmen wird vor allem auch der Austrofaschismus besprochen. Somit gibt es aktive Gedenkarbeit an Schulen. Zusätzlich dazu bildet Rechtsextremismus einen weiteren Schwerpunkt, in dessen Rahmen die ausführliche und stetige Auseinandersetzung mit aktuellen rechtsextremen Vorkommnissen und Ereignissen steht. Rechtsextremismus ist somit ein offizieller Lehrplaninhalt mit eigenen Unterrichtsmaterialien, in denen auch rechtsextreme Organisationen und deren Zusammenhänge sowie Verknüpfungen mit der FPÖ beleuchtet werden. Im Rahmen dieses Themengebiets werden Lehrer_innen natürlich sensibilisiert, um die Inhalte verständlich den Schüler_innen beibringen zu können.

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Sexualität und Identität sind zwei Themen, die alle Menschen ihr Leben lang begleiten. Deswegen werden diese Themen bereits in der Schule altersadäquat mit den Schüler_innen besprochen. Dabei werden nicht nur die von der Gesellschaft vorgegebenen Normen besprochen, sondern es wird die Vielfalt aller Identitäten und Sexualitäten thematisiert. Neben beispielsweise Homo-, Biund Heterosexualität sowie Inter- und Asexualtität, gibt es auch Raum für z.B. Trans*-Identitäten und die Diversität von Beziehungsformen.

Sexualpädagogik

Ziele fortschrittlicher Sexualpädagogik sind:

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Sexualpädagogik ist kein eigenes Fach, vielmehr wird die Thematik in verschiedenen Fächern behandelt. So sind biologische Aspekte Teil des Biologieunterrichts, während die gesellschaftlichen Aspekte im Unterricht Soziales Lernen und Politische Bildung behandelt werden.

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Der Unterricht wird geschlechtersensibel gestaltet. Das bedeutet, dass auf Männer* und Frauen* bei gewissen Themen getrennt eingegangen werden muss. Persönliche Themen, die das eigene Geschlecht bzw. den Umgang mit Intimitäten betreffen, können leichter in geschlechtergetrennten Gruppen besprochen werden. Den Schüler_innen soll gezeigt werden, dass individuelle Gefühle und Entwicklungen normal sind. Themen, die im Moment nur auf biologischer Basis behandelt werden, müssen in Einbezug des persönlichen Empfindens besprochen werden. Trotzdem müssen Männer* auch mit „Frauen*themen“ und umgekehrt Frauen* mit „Männer*themen“ konfrontiert werden. Das passiert im koedukativen Unterricht.

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Der Unterricht basiert auf Diskussionen in denen Lehrer_innen als Gleichberechtigte wahrgenommen werden und die Schüler_innen dazu anregen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Außerdem finden auch anonyme Fragerunden statt, um den Schüler_innen das Ansprechen von Tabuthemen zu erleichtern. Denn Themen, wie Selbstbefriedigung, alternative Beziehungsformen, sexuelle/sexualisierte Gewalt, Pornografie und Prostitution müssen besprochen werden. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf sexuelle/sexualisierte Gewalt gelegt, während Pornografie und die Darstellung der Frau* kritisch hinterfragt werden.

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Den Schüler_innen wird klargemacht, dass es eine Vielzahl an Identitäten, Sexualitäten und Beziehungsformen gibt und dass Heterosexualität nicht die Norm ist. Jeder Mensch hat seine eigene Sexualität, die nicht vom gesellschaftlichen oder biologischen Geschlecht abhängig ist. Außerdem werden Rollenbilder in Beziehungen kritisch hinterfragt und die typische Unterteilung in Frau* und Mann* aufgebrochen.

Fächerübergreifender Unterricht

Geschlechtersensibler Unterricht

Offenes Gespräch

Heteronormativität aufbrechen

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Aktion kritischer Schüler_innen


Verhütung

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Im Unterricht muss klar sein, dass Verhütung nicht nur Frauen*sache ist. Spezifisch wird auch die Verhütung bei Homosexualität besprochen. Doch das Thema Verhütungsmittel wird im Unterricht nicht nur besprochen, sondern die Schüler_innen haben in der Schule auch kostenlosen Zugang zu den verschiedensten Verhütungsmittel, sowie zur Pille danach.

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Die Themen Sexualität und Identität werden nicht nur in der Schule besprochen. Um einen offenen Umgang mit den Themen zu erreichen, werden Exkursionen gemacht, bei denen man sich intensiv mit Sexualität und Identität beschäftigen kann.

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Der Geschichteunterricht behandelt nicht nur westeuropäische Geschichte, sondern die Globale. Dabei werden vor allem die geschichtlichen Kontexte diskutiert und der Fokus liegt auf der gesamtgesellschaftlichen Analyse zu einer bestimmten Zeit. Dabei werden sowohl Erfolge, als auch Niederlagen diskutiert. Themen wie Antirassismus müssen auch in einem geschichtlichen Kontext in der Schule besprochen werden.

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Demokratie ist nicht bloß ein Teil der Politischen Bildung, sondern muss auch im geschichtlichen Rahmen diskutiert werden. Somit ist die Behandlung revolutionärer Geschichte auch als Teil des Geschichteunterrichts zu verstehen.

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Im Ethikunterricht werden die Themen Moral und Werte behandelt. Darüber hinaus handelt es sich dabei nicht nur um westeuropäische Ethik, sondern globale Ethik und globales Lernen sind ein zentrale Bestandteil dieser Unterrichtseinheiten. Im Unterricht wird nicht nur über verschiedene Weltanschauungen und Perspektivengesprochen, sondern diese werden auch kritisch hinterfragt. Die bundesweite Einführung des Ethikunterrichts bedeutet automatisch, dass Religionsunterricht bzw. allgemein Religionen außer im Ethikunterricht nicht länger Teil der Schule sind und somit auch keine religiösen Symbole mehr in dem Schulgebäude zu finden sind.

Externe Auseinandersetzung

Geschichteunterricht

Ethikunterricht

Unser Schulmanifest

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Leistungsbeurteilung

Die Schule ist ein Ort, frei von Druck und leistungsorientiertem Denken. Der Fokus der schulischen Bildung liegt darauf, Schüler_innen zu unterstützen, zu fördern und ihnen Feedback zu ihrer Arbeit zu geben. Die Rückmeldung für erbrachte Leistungen erfolgt durch mündliches sowie schriftliches Feedback der Lehrer_innen des jeweiligen Faches. Um Problemen, wie stupides Auswendiglernen von Fakten, entgegenzuwirken, geben die Lehrer_innen Feedback an verschiedene Projekte, die die Schüler_innen im Rahmen des Faches ausarbeiten. Zum Ende des Semesters bekommen die Schüler_innen ein Qualifikationsprofil, in dem die Lehrer_innen auflisten in welchen Themenbereichen sich der_die Schüler_in positiv hervorgetan hat und auch in welchen Bereichen der_die Schüler_in noch gefördert werden muss.

Bildungsstandards

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Die Schule ist ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche ein möglichst hohes Level an Allgemeinbildung aufbauen und Grundkompetenzen wie vernetzendes Denken, kritisches Hinterfragen und Reflektieren oder auch die Fähigkeit zum eigenständigen Lernen und Arbeiten erlernen.

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Einheitliche, bundesweite Bildungsstandards stellen die Qualität des Unterrichts sicher und gewährleisten, dass Jugendliche in ganz Österreich in den Kernbereichen jedes Faches zu einem gewissen Zeitpunkt einen annähernd gleichen Wissensstand aufweisen. Ebenfalls ist es ein wesentlicher Faktor für die soziale Gerechtigkeit an Schulen, dass alle Schüler_innen über ein gewisses Maß an Wissen und Kompetenzen verfügen – unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund, ihrem Geschlecht oder ihrer Herkunft. Neben der Vermittlung essentieller Bildungsstandards muss ebenfalls die individuelle Unterrichtsgestaltung eine große Rolle spielen. Schüler_innen legen gemeinsam mit ihren Lehrer_innen fest, wo Schwerpunkte im Unterricht gesetzt werden und welche Themen sie vertiefend behandeln. Der Unterricht richtet sich nach den persönlichen Interessen der Schüler_innen und der Klassengemeinschaft aus.

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Das Modell

Bildungsstandards decken inhaltliche sowie kompetenzorientierte Bereiche ab. Die inhaltlichen Kompetenzen sind auf den Kernstoff des Lehrplans auszurichten. Bei den kompetenzorientierten Standards werden keine konkreten Inhalte festgelegt, sondern sie verlangen, Wissen anwenden zu können und daraus eigene Meinungen zu entwickeln, zu hinterfragen und zu reflektieren. Die Erfüllung der Standards in den einzelnen Fällen muss für alle Schüler_innen Österreichs erfüllbar sein. Dies bedeutet allerdings keinesfalls, dass sich der Unterricht auf die Standards beschränkt, da diese als Mindeststandards konzipiert sind. In der Unterrichtsgestaltung wird ebenfalls ein großes Augenmerk daraufgelegt, was zusätzlich zu den Standards erlernt wird.

Standards vs. Individuelle Unterrichtsgestaltung:

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Die Beschäftigung mit Themen und Fähigkeiten, die der Kernstoff des Lehrplans vorgibt, nimmt zwei Drittel der Unterrichtszeit in Anspruch. Das restliche Drittel der Unterrichtsgestaltung wird im Rahmen des Erweiterungsstoffes individuell gestaltet und auf die Interessen der Schüler_innen abgestimmt. Die Entscheidungen darüber, welche Themen dieses Erweiterungsstoffes behandelt und wo Schwerpunkte gesetzt werden, werden demokratisch im Klassenrat getroffen.

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Der Klassenrat hat außerdem eine wichtige Rolle im Prozess der Evaluierung der Unterrichtsgestaltung. Es ist notwendig, diesem den Lehrplan und die Bildungsstandards transparent offen zu lesen, damit auch im Klassenrat diskutiert werden kann, ob diese erfüllt werden bzw. erfüllt werden können. Auch die pädagogische Methodik wird hier thematisiert. Der Klassenrat bietet somit eine wichtige Überprüfungsinstanz.

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Weiterentwicklung der Bildungsstandards

Die Bildungsstandards werden regelmäßig reflektiert und an neueste Erkenntnisse und Gegebenheiten angepasst, um einen aktuellen und fortschrittlichen Unterricht zu garantieren. In die Weiterentwicklung der Bildungsstandards werden alle Betroffenen einbezogen – vor allem die Schüler_innen.

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Aktion kritischer Schüler_innen


Matura und Schulabschluss

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Zum Schulabschluss verfassen die Schüler_innen eine wissenschaftliche Arbeit. Diese bietet einerseits die Möglichkeit, sich fächerübergreifend über ein Thema zu informieren und fordert andererseits auf, sich mit einem Thema aus Eigeninitiative auseinanderzusetzen und selbst Forschungsarbeit zu leisten. Diese Arbeit wird stets von einem_r Lehrer_in begleitet, jedoch können auch andere Fachkräfte zur Beratung und Betreuung hinzugezogen werden.

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Bei dieser Form des Schulabschlusses wird längere Zeit an einem Projekt gearbeitet und das Thema ausführlich behandelt. Dadurch kommt es zu einer tieferen Auseinandersetzung mit dem Thema. Zum Abschluss wird die Arbeit präsentiert und es gibt ein Prüfungsgespräch. Das Zeugnis der Abschlussklasse bzw. die Zeugnisse der einzelnen abgeschlossenen Module stellen gemeinsam mit der wissenschaftlichen Arbeit den Schulabschluss und damit die Studienberechtigung dar.

Unser Schulmanifest

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Schuldemokratie und Schüler_innenvertretung

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Die Schüler_innenvertretung ist die Interessensvertretung aller Schülerinnen* und Schüler* und wird deshalb von alle Schülerinnen* und Schülern* der Schule gewählt. Die Schüler_innenvertretung hat den selben Stellenwert wie eine Gewerkschaft und gesetzliche Interessensvertretungen (wie z.B. Arbeiter_innenkammer), denn genau wie diese Institutionen ist die SV die Vertretung einer großen Gruppe von Menschen, welche vom System benachteiligt werden und deshalb eine starke Stimme brauchen, die für sie spricht. Damit es dieses Verständnis von Vertretungsarbeit geben kann, wird der Schüler_innenvertretung verschiedene Möglichkeiten der Mitbestimmung gegeben. Die Schüler_innenvertretung wird in den Wochen zwischen dem Schulbeginn und der 2. Oktoberwoche gewählt.

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Schüler_innenvertretung

Eigenes Budget und geeignete Infrastruktur für Schüler_innenvertretungen

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Damit die Schüler_innenvertretung effizient und professionell arbeiten kann, bedarf es einer zur Verfügung gestellten Infrastruktur – angefangen von einem Raum in der Schule, der von der Schüler_innenvertretung für Besprechungen und zum Lagern von Materialien verwendet werden kann, über die Nutzung von Kopierern, Fax-, Telefongeräten und anderen Schuleinrichtungen.

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Des weiteren benötigt die Schüler_innenvertreutng ein eigenes Budget, um unabhängig von Elternverein oder anderer Sponsor_innen arbeiten zu können. Dieses Budget ist der Schüler_innenvertretung vom Schulbudget zur Verfügung zu stellen. Die Höhe bemisst sich nach der Anzahl der Schüler_innen der Schule – beginnend bei einem Sockelbeitrag von 500€. Gehen in die Schule mehr als 500 Schüler_innen, erhöht sich der Sockelbeitrag um 100€ pro 100 Schüler_innen. Damit ist gewährleistet, dass auch die Schüler_innenvertretung von kleinen Schulen ein Budget hat, mit dem sie arbeiten kann. Die Budgetkontrolle obliegt der Schüler_innenvollversammlung. Dabei wird zum einen bei jeder Schüler_innenvollversammlung ein Finanzbericht präsentiert sowie diskutiert und zum anderen müssen alle Ausgaben der Schüler_innenvertretung durch die Schüler_innenvollversammlung beschlossen werden.

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Protestrecht für Schüler_innen

Wenn massive Ungerechtigkeiten und Missstände auftreten und die Möglichkeiten während Sitzungen mit den Schulpartner_innen der Schüler_innenvertretung auf allen Ebenen ausgeschöpft sind, gibt es für Schüler_innen die Möglichkeit, auf solche untragbaren Zustände aufmerksam zu machen – beispielsweise durch einen Streik, eine Demonstration oder diverse Formen von Aktionismus. Dieses Recht ist gesetzlich verankert, damit sich die Schüler_innenvertretung darauf berufen kann.

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Das Protestrecht kommt den Schüler_innen individuell zu, da es dazu keinen Mehrheitsbeschuss aller Schüler_innen einer Schule braucht. Für die Teilnahme an Versammlungen im beschlossenen Rahmen erfahren die Schüler_innen keine Benachteiligungen in der Schule, denn das Fehlen ist aufgrund von legitimierten Protestmaßnahmen zu entschuldigen. Eine landesweite Vernetzung zur Besprechung und Koordination ist sinnvoll. Bei diesem Prozess nimmt die jeweilige Landesschüler_innenvertretung eine zentrale Rolle ein.

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Mitbestimmung bei der Direktor_innenbestellung

Es gibt im Rahmen der Schüler_innenvollversammlung ein Hearing, bei dem alle Schüler_innen das Recht haben, dabei zu sein und Fragen zu stellen. Die Schüler_innenvertretung übernimmt gemeinsam mit einem_r Lehrer_in die Moderation. Auf der Grundlage dieses Hearings wird von Schüler_innenvertretung und Lehrer_innenvertretung eine Reihung der Kandidat_innen vorgenommen. Zusätzlich gibt es eine Feststellung der Kompetenz durch unabhängige Expert_innen, welche ebenfalls in die Reihung miteinfließt. Diese Reihung wird der Bildungsdirektion vorgelegt.

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Die Entscheidung der Bildungsdirektion wird den Schüler_innen und Lehrer_innen bekannt gemacht. Beide Institutionen haben die Möglichkeit ein Veto gegen die Entscheidung einzulegen, wenn sie mit dem_der Kandidat_in nicht einverstanden sind. Tritt dies ein, muss die Bildungsdirektion erneut beraten und einen alternativen Vorschlag erarbeiten.

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Aktion kritischer Schüler_innen


Direktwahl der Unterstufen-Schüler_innenvertretung

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Die Wahl der Unterstufen-Schüler_innenvertretung wird an die der Oberstufe angepasst. Alle Schüler_innen der Unterstufe sind dabei wahlberechtigt und auch ein Hearing zur Vorstellung der Kandidat_innen ist verpflichtend.

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An allen Schulen erfolgt die Wahl der Schüler_innenvertretung durch die Schüler_innen. Den Schüler_innen wird die Gelegenheit gegeben, die Kandidat_innen bei einem Hearing kennenzulernen und mit ihnen in Diskurs zu treten. Die Reihung der Kandidat_innen erfolgt nach den erzielten Wahlpunkten.

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Der Klassenrat ist eine Versammlung aller Schüler_innen einer Klasse und des_der Lehrer_in des jeweiligen Faches.

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Der Klassenrat plant die Unterrichtsgestaltung und trifft diverse Vereinbarungen, die die Klasse betreffen. Er findet in jedem Fach mindestens zwei Mal im Semester statt. Jede teilnehmende Person hat eine Stimme (also auch der_die Lehrer_in) wobei Entscheidungen mit einfacher Mehrheit getroffen werden. Wer den Klassenrat moderiert, wer das Protokoll schreibt und die Themen, die besprochen werden, werden individuell festgelegt. Im Klassenrat wird einerseits der Erweiterungsstoff, der ein Drittel des Unterrichts beansprucht, festgelegt. Gemeinsam wird diskutiert, wo inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden, welche aktuellen Themen behandelt werden, etc. Andererseits wird im Klassenrat die Unterrichtsmethodik (z.B. Diskussionen, Gruppenarbeiten, Exkursionen, etc.) und die Leistungsfeststellung besprochen. Der Klassenrat geht außerdem auf zwischenmenschliche Probleme ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze.

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Die Schüler_innenvollversammlung ist eine Versammlung aller Schüler_innen einer Schule, wobei pro Semester mindestens drei Schüler_innenvollversammlungen abgehalten werden.

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Wahl der Schüler_innenvertretungen

Klassenrat

Modell des Klassenrates

Schüler_innenvollversammlungen Modell

Moderiert wird die Schüler_innenvollversammlung von der Schüler_innenvertretung oder einer gewählten Moderation. Es werden neben innerschulischen Themen, die schulautonomen Tage, Schulversuche oder eine Schüler_innenzeitung, auch überschulische Themen, sofern sie die Schule betreffen, besprochen. Hierzu zählen z.B. Gesetzesänderungen oder Unterstützung von Protesten. Die Positionen der Schüler_innen werden ausdiskutiert und von der im Schulparlament eingebracht. An der Schüler_innenvertretung Schüler_innenvollversammlung müssen alle Schüler_innen der Schule teilnehmen und jede_r Schüler_in ist stimmberechtigt. Die Schüler_innenvollversammlung wird durch den Beschluss der Schüler_innenvertretung, durch die Mehrheit der Klassensprecher_innen oder mindestens ein Drittel aller Schüler_innen einberufen. Der Schüler_innenvollversammlung obliegt die Kontrolle der Budgetmittel der Schüler_innenvertretung. Alle Schüler_innen haben auf Verlangen das Recht, dieses Budget einzusehen.

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Schulparlament

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Demokratie auf allen Ebenen

Alle Belange, die die Schule betreffen, werden im Schulparlament diskutiert und beschlossen. Dabei bilden alle Klassensprecher_innen der Mittel- sowie Oberstufe und die Schüler_innenvertretung die Vertretung der Schülerinnen* und Schüler* und erhalten 60% der Stimmen. Auf die Vertreter_innen der Lehrer_innen fallen die restlichen 40% der Stimmen. Die Direktion hat im Schulparlament kein Stimmrecht und Eltern können zu Beratungszwecken hinzugezogen werden, haben aber kein Stimmrecht.

Grundschul-Modell

In der Grundschule findet mindestens einmal im Semester ein Klassenrat statt. Dabei werden Ausflüge und Projekte geplant, der Lehrplan vorgestellt und besprochen, sowie

Unser Schulmanifest

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660 661 662 663

gruppendynamische Akzente gesetzt. Außerdem werden Schüler_innenvollversammlungen auf Grundschulebene gefördert. Die Kinder lernen so früh, in einer Gruppe zu diskutieren und gemeinschaftliche Entscheidungen zu treffen. Alle Pflichtschulen ab der Sekundarstufe 1 wählen die landes- und bundesweite Vertretung.

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Der Unabhängige Schulrechtssenat besteht aus einem Team von Jurist_innen, die Expert_innen auf dem Gebiet des Schulrechts sind und gegenüber der Bildungsdirektion nicht weisungsgebunden sind. Die Hauptaufgabe des unabhängigen Schulrechtssenats ist es, für die Beachtung der Rechte der Schüler_innen Sorge zutragen und im Falle von Rechtsverletzungen einzuschreiten. Schüler_innen können sich jederzeit an den Schulrechtssenat wenden, wenn sie glauben, in ihren Rechten beschnitten worden zu sein. Der Fall wird dann vom unabhängigen Schulrechtssenat überprüft.

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Wird eine Rechtsverletzung festgestellt, sind die weiteren Schritte situationsabhängig. Bei weniger gravierenden Fällen kann, wenn der_die betroffene Schüler_in einverstanden ist, ein vermittelndes Gespräch mit Moderation folgen. In einem solchen Gespräch muss zumindest ein Mitglied der Schüler_innenvertretung anwesend sein. Ist eine Einigung nicht möglich, informiert der unabhängige Schulrechtssenat die Bildungsdirektion über den Sachverhalt und kann weitere Maßnahmen, wie z. B. die Vorladung des_der Lehrer_in anordnen. Außerdem kann der unabhängige Schulrechtssenat einen Kontrollausschuss für Lehrer_innen einberufen. In besonders schwerwiegenden Fällen von Rechtsverletzungen an Schüler_innen, die vor Gericht verhandelt werden, übernimmt ein Mitglied des unabhängigen Schulrechtssenats die weitere gerichtliche Betreuung. Der unabhängige Schulrechtssenat hat Verschwiegenheitspflicht, darf also einen Sachverhalt nur mit der Einwilligung des_der betroffenen Schüler_in weiterleiten. So ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass sich Schüler_innen den Mitgliedern des unabhängigen Schulrechtssenats tatsächlich anvertrauen.

685 686 687 688 689

Eine weitere Kompetenz des unabhängigen Schulrechtssenats ist die Beaufsichtigung der Wahlen zur Landesschüler_innenvertretung im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften zur Gewährleistung einer demokratischen und fairen Wahl. Er fungiert hier als Wahlbeobachter. Sollten Missstände aufgedeckt werden, hat der Senat die Kompetenz, die Wahlen als ungültig zu erklären. In diesem Fall muss die Wahl am nächstmöglichen Termin wiederholt werden.

690 691 692 693 694 695

Im Kontrollausschuss sitzen jeweils ein Mitglied des unabhängigen Schulrechtssenats und der Landesschüler_innenvertretung, sowie die Schüler_innenvertretung der betroffenen Schule. Auch die Lehrer_innenvertretung der Schule und die landesweite Lehrer_innenvertretung kann jeweils eine Person zum Ausschuss delegieren. Der Ausschuss hat den Sachverhalt von verschiedenen Seiten zu beleuchten – dazu sind alle Beteiligten anzuhören.

696 697 698 699 700 701

Alle Delegierten haben das Recht, Personen vorzuladen, die vor dem Ausschuss befragt werden. Der Ausschuss wird mit einem Bericht abgeschlossen, in dem festgelegt wird, wie mit der Situation weiter umgegangen werden soll. Die Entscheidung des Kontrollausschusses ist für die Bildungsdirektion bindend. Die Möglichkeiten an Maßnahmen reichen hier von einer Verwarnung bis hin zu verpflichtender Fortbildung, der Einberufung einer Disziplinarkonferenz und einem temporären Unterrichtsverbot des_der Lehrer_in.

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Schüler_innenparlament 5

Unabhängiger Schulrechtssenat

Kontrollausschuss für Lehrer_innen

Das Schüler_innenparlament findet mindestens viermal im Jahr statt. Dabei wird versucht, durch wechselnde Austragungsorte möglichst viele Schüler_innen aus allen Teilen eines Bundeslandes zu erreichen. Vor jedem Schüler_innenparlament werden regionale Klassensprecher_innenkonferenzen abgehalten, bei denen gemeinsam mit den Schüler_innenvertretungen Anträge für das Schüler_innenparlament diskutiert und erarbeitet werden. Für das Schüler_innenparlament sind pro Schule ab der Gesamtschule drei Personen delegiert – das können Mitglieder der Schüler_innenvertretung, sowie interessierte

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Unser gesamtes Modell zum Schüler_innenparlament befindet sich auf den Seiten 40-43.

Aktion kritischer Schüler_innen


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Schüler_innen sein. Wer zum Schüler_innenparlament fährt, wird auf der Schüler_innenvollversammlung besprochen. Weiters können interessierte Schüler_innen als Gäst_innendelegierte am Schüler_innenparlament teilnehmen.

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Das Recht, Wortmeldungen zu machen und Anträge zu stellen, kommt Delegierten sowie Gäst_innendelegierten zu, das Stimmrecht gilt nur für ordentlich Delegierte. Um die Umsetzung der am Schüler_innenparlament positiv abgestimmten Anträge zu gewährleisten, stellt die Landesschüler_innenvertretung am letzten Schüler_innenparlament des Schuljahres einen ausführlichen Tätigkeits- und Finanzbericht vor. Alle Schüler_innen können jederzeit online Einsicht in den Budgetbericht der Landesschüler_innenvertretung nehmen.

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Die Schüler_innenvertretung agiert nicht nur auf der Schulebene, sondern ist auch auf landessowie bundesweiter Ebene aktiv. Das Landes- sowie Bundesschüler_innenvertretung wird für eine Amtsperiode von zwei Jahren gewählt, wobei man auch in der Landes- bzw. Bundesschüler_innenvertretung aktiv sein kann, wenn man nicht mehr zur Schule geht (wenn man im letzten Schuljahr gewählt wurde).

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Sie haben die Aufgabe, die Schüler_innen in ihrem Tätigkeitsbereich zu vertreten und gemeinsam mit den Bildungsdirektionen oder dem Bundesministerium für Bildung Verbesserungen im Schulsystem zu erarbeiten. Sie haben auch das Recht alle Schüler_innen auf ihr Recht zum Protest aufmerksam zu machen und somit landes-, sowie bundesweite Aktionen zu planen. Die Landes- sowie Bundesschüler_innenvertretung kann ihr Budget selbst verwalten, hat Stimmrecht in allen Gremien sowie Protestrecht und mindestens 4 Sitzungen mit dem_der Bundesminister_in oder der Bildungsdirektion pro Jahr. Bei diesen Sitzungen, welche von der Landes- bzw. Bundesschüler_innenvertetung einberufen werden können, müssen die verantwortlichen Entscheidungsträger_innen persönlich die Vorschläge der Landes- bzw. Bundesschüler_innenvertetung anhören. Außerdem wird ein Landesbzw. Bundesschüler_innenvertetung-Sekretariat eingerichtet, das die Landesbzw. Bundesschüler_innenvertetung von organisatorischer Arbeit entlastet. Die Landesschüler_innenvertretung hat ein zentrales Büro, in dem zum einen das Sekretariat arbeitet und zum anderen Schüler_innen die Möglichkeit haben direkt um Hilfe bitten zu können.

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Die Landesschüler_innenvertretung und Bundesschüler_innenvertretung wird in der ersten Dezemberwoche für zwei Jahre gewählt. Zur Wahl zugelassen ist jede Einzelperson oder jedes Team, sofern sie in einer Frist von drei Wochen nach der Wahl der Schüler_innenvertretung 200 Unterstützungserklärungen aus mindestens fünf (Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Wien) oder drei (Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Kärnten, Burgenland) Schulen sammeln können. Die Unterstützungserklärungen werden online auf einer moodle-ähnlichen Plattform abgegeben, wo sich auch die Kandidat_innen oder Teams mit Videos und ihrem Programm, in einem vereinheitlichten Layout, vorstellen können.

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Nach diesen drei Wochen können alle, die genügend Unterstützungserklärungen gesammelt haben, weitere drei Wochen lang ihr Programm auf einer unabhängigen Onlineplattform, direkt an den Schulen oder über die Schulsprecher_innen in den Schulen vorstellen. Zusätzlich wird ein Vorstellungsvideo aller kandidierenden Teams oder Einzelpersonen im Rahmen einer Schüler_innenvollversammlung an allen Schulen des Bundeslandes gezeigt. Die Wahl selbst findet vor Ort in den Schulen statt, wobei die vom unabhängigen Schulrechtssenat gebildete Wahlkommission den fairen Ablauf der Stimmabgabe stichprobenartig kontrolliert.

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Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit die vorgeschlagene Liste umzureihen, also Vorzugsstimmen abzugeben. So können die 12-20 zu vergebenden Wahlpunkte in beliebiger Reihenfolge vergeben werden. Sollten Wahlpunkte an eine_n Kandidat_in einer anderen Liste vergeben werden, sind die Punkte ungültig. Die Anzahl der Wahlpunkte entscheidet über die Reihenfolge der Kandidat_innen. Stimmberechtigt sind alle Schülerinnen* und Schüler* des Bundeslandes. Gewählt werden jeweils 6-10 Vertreter_innen und 6-10 Ersatzmitglieder, wobei die Mandatsverteilung nach dem System nach D’Handt erfolgt. Dabei ist wichtig, dass die 50%Frauen*quote eingehalten wird, damit alle Schülerinnen* und Schüler* so gut, wie möglich vertreten werden können. Die Wahl der Landesschulsprecher_innen erfolgt nicht automatisch

Landes- und Bundesschüler_innenvertretung

Wahl der Landes- und Bundesschüler_innenvertretung

Unser Schulmanifest

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durch den Gewinn der meisten Stimmen, da die unterschiedlichen Teams zu Koalitionsverhandlungen gezwungen sein werden und die Landesschulsprecher_innen mit Mehrheit der Mandatar_innen der LSV gewählt wird.

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Die Wahl der Bundesschüler_innenvertretung findet zum selben Zeitpunkt statt. BSVKandidat_innen dürfen nicht für die Landesschüler_innenvertetung des selben Jahres kandidieren, brauchen aber wie die LSV-Kandidat_innen und Teams 1.000 Unterstützungserklärungen.

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Aktion kritischer Schüler_innen


Lebensraum Schule

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Die Schule ist der Ort, an dem die Schüler_innen die meiste Zeit verbringen. Deshalb muss sich die Schule an die Bedürfnisse der Schüler_innen anpassen. Der Lebensraum Schule muss als weiterer Aspekt in der Bildung junger Menschen gesehen werden.

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Das Schulgebäude ist ein offener, mit Sonnenlicht durchfluteter Raum, in dem man sich wohl fühlt. Es ist selbstverständlich, dass sich die Schule an die Bedürfnisse der Schüler_innen anpasst. Es gibt nicht nur Lernräume, sondern auch Rückzugsorte, sowie Räume, die nur von FLIT*-Personen betreten werden können. Um den Lärmpegel in der Schule zu senken, gibt es Schalldämmung im ganzen Gebäude. Das Thema Nachhaltigkeit wird nicht nur im Unterricht besprochen, sondern in der Schule direkt gelebt. Deswegen gibt es in der ganzen Schule Mülltrennung und auch die Raumwärme wird immer den Umständen angepasst, damit nicht zu viel Wärme aus dem Raum entweichen oder in den Raum eindringen kann.

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In den Räumen gibt es verschiedene Sitzmöglichkeiten für die Schüler_innen. Neben der Möglichkeit auf Sitzsäcken oder einer Couch zu lernen, gibt es auch die klassische Stuhl-TischKombination. Dabei wird stets darauf geachtet, dass die Sitzgelegenheiten gesund sind, beispielsweise durch ergonomische Stühle. Jeder Lernraum ist mit einer Tafel ausgestattet, die indirekt beleuchtet wird, damit alle Schüler_innen das ganze Tafelbild gut sehen können. Neben der Tafel gibt es weitere Materialien, mit denen der Unterricht durchgeführt werden kann, wie z.B. Flip Charts oder Beamer. Da in der Schule nicht nur mit Büchern, sondern auch mit neuen Technologien gearbeitet wird, ist es notwendig, dass in allen Räumen genügend Steckdosen vorhanden sind. Um allen Schüler_innen Zugang zum Internet zu ermöglichen, gibt es zum einen gratis W-Lan an der Schule und zum anderen ausreichend Computer, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird auch im Unterricht behandelt, welche Möglichkeiten Computer bieten und mit welchen Betriebssystemen sie verwendet werden können. Großes Augenmerk wird dabei vor allem auf Open Source Programme gelegt.

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Um freies Lernen zu ermöglichen gibt es in jeder Schule eine Bibliothek mit einem breiten Angebot an Literatur. So gibt es neben Büchern, die sich mit Wissenschaft, Geschichte, Politik, etc. beschäftigen, auch klassische Romane. Weiters werden alle gesellschaftspolitischen Themen abgedeckt. Neben dem Angebot in der Bibliothek werden alle Bücher auch online zur Verfügung gestellt, damit sie mehrere Schüler_innen gleichzeitig verwenden können.

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In allen Unterrichtsmaterialien wird auf Diversität geachtet. Nicht nur bei den Themen, die behandelt werden, sondern auch dabei wie Personen abgebildet oder Beispiele formuliert werden. Dabei zieht sich eine antidiskriminierende, geschlechtergerechte und geschlechtersensible Sprache durch alle Materialien.

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Es ist wichtig, dass man die Inhalte bestmöglich versteht, um sich mit ihnen auseinandersetzen zu können. Deswegen bekommen alle Schüler_innen, nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, die Schulbücher in ihrer Erstsprache, um den Einstieg in die Schule zu ermöglichen.

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Da es in den meisten Fällen leichter ist, mit gleichaltrigen Personen über ein Problem zu reden, gibt es an jeder Schule Peer-Mediator_innen zu verschiedenen Themen. Um ein antirassistisches Umfeld zu ermöglichen, gibt es neben Antirassismus-Beauftragten Lehrer_innen auch Antirassismus-Peers.

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In jeder Klasse gibt es mindestens eine_n Mediator_in. Diese können sich auf freiwilliger Basis für diese Funktion kandidieren und werden dabei von den Schüler_innen der Klasse gewählt, um Seminare zur Weiterbildung zu besuchen. Die Mediator_innen der einzelnen Klassen bilden gemeinsam Mediationsteams, die Konflikte zwischen Schüler_innen lösen sollen. Die Ausbildung

Das Gebäude

Ausstattung der Räume

Bibliothek

Unterrichtsmaterialien

Schulbücher

Mediation und Peer-Projekte

Unser Schulmanifest

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der Mediator_innen direkt an den Schulen erfolgt durch das kooperative Kommunikationstraining. Hierbei ist das Ziel die Vermittlung von Soft-Skills sowie Instrumenten zur Analyse und Lösung von Konflikten. Um sicher zu gehen, dass bei Konflikten die Schüler_innen nicht mit Gewalt bestraft werden, sondern durch Mediation zu einer Lösung kommen, müssen auch Lehrer_innen Fortbildungsveranstaltungen besuchen, um klasseninterne Konflikte so früh wie möglich zu erkennen und darauf reagieren zu können.

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Da die Peer-Mediator_innen nicht auf alle Probleme eingehen und sie in dem Ausmaß, wie es vielleicht notwendig ist, begleiten können, gibt es zusätzlich an der Schule Schulpsycholog_innen, um das soziale Miteinander an der Schule weiter zu fördern.

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Neben Schulpsycholog_innen an den Schulen, gibt es auch Schulärzt_innen, sie sich um die körperliche Gesundheit der Schüler_innen kümmern.

Schulpsycholog_innen

Schulärzt_innen

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Aktion kritischer Schüler_innen


835 836

Wir wissen nicht nur, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit wir gerne in die Schule gehen, sondern wir wissen auch, welche Punkte auf keinen Fall eintreten dürfen.

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Wir sprechen uns aus gegen:

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Bildung muss frei von wirtschaftlichen Zielen sein. Im Vordergrund muss das Stärken von Schüler_innen stehen. Damit verbunden ist, dass der Schulbesuch nicht mit Kosten verbunden sein darf. Wir sprechen uns gegen Schulgebühren sowie verstecktes Schulgeld aus. Ebenso müssen Privatschulen der Vergangenheit angehören, denn nur so kann garantiert werden, dass die Schüler_innen nicht in verschiedene Gruppen selektiert werden, wobei manche Gruppen mehr Chancen und Möglichkeiten haben als andere. Die Schule darf kein Ort sein, an dem man Druck auf Schüler_innen ausübt und sie zu Dingen zwingt, die sie nicht machen wollen. Im Vordergrund muss immer das Interesse der Schüler_innen stehen. Ebenso müssen die Ziffernnoten der Vergangenheit angehören. Die Ziffernnoten sind nur die Überreste von der Industrialisierung und haben keine Aussagekraft über die Fähigkeiten der Schüler_innen.

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Auch an Hochschulen sprechen wir uns gegen jegliche Maßnahmen aus, die verhindern, dass alle studieren können – damit meinen wir Studiengebühren genau so wie Zugangsbeschränkungen. Auch nach dem Abschließen der Schulen müssen alle Personen die gleichen Möglichkeiten haben. Deswegen: gegen Studiengebühren und für einen freien Hochschulzugang.

853 854 855 856 857

Bildung darf nicht nur in Verbindung mit Kindergarten, Schule oder Hochschule gesehen werden, sondern Bildung ist ein lebenslanger Prozess. Deshalb gibt es auch nach diesen Bildungsinstitutionen weiterhin die Möglichkeit, sich kostenfrei zu bilden. Darunter fällt nicht nur das gebührenfreie Nachholen von Schulabschlüssen, sondern es gibt es die Möglichkeit sich Bildungskranz zu nehmen, um sich außerhalb des Berufes weiterbilden zu können.

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Schüler_innen und Lehrer_innen müssen auf einer Eben miteinander kommunizieren, denn nur so kann das Lernen für alle angenehm sein. Deshalb sprechen wir uns gegen die Vormachtstellung der Lehrer_innen aus. Lehrer_innen dürfen nicht die Macht, die sie haben, dazu ausnützen das Leben der Schüler_innen schwerer zu machen, sondern müssen den Schüler_innen zur Seite stehen und ihnen bei den verschiedensten Problemen helfen und Lösungswege aufzeigen. Nicht nur Lehrer_innen, sondern auch Direktor_innen müssen auf der gleichen Eben mit Schüler_innen kommunizieren. Die Direktor_innen müssen auf die Schüler_innen eingehen können, denn nur so können Probleme an der Schule direkt an der Wurzel gefasst und gelöst werden.

868 869 870 871 872 873 874 875 876

Um alle Lerntypen der Schüler_innen ansprechen zu können ist es notwendig, verschiedene Unterrichtsmethoden anzuwenden. Deshalb sprechen wir uns gegen den Frontalunterricht als primäre Unterrichtsform aus. Die verschiedenen Themenbereiche müssen durch ein vielfältiges Lernangebot vermittelt werden. Weiters sind die 50-Minuten-Einheiten viel zu kurz um sich ausreichend mit einem Thema beschäftigen zu können. Um die umfassende Auseinandersetzung zu gewährleisten muss dieses Modell aufgebrochen und an die jeweiligen Inhalte angepasst werden. Doch die Methoden sind nur ein Teil im Unterricht. Wir sprechen uns für moderne Lehrpläne aus. Jahrzehnte alte Lehrpläne müssen endlich der Vergangenheit angehören.

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Unterrichtbeginn ist österreichweit zwischen 7:30 und 8:30. Dieser Zeitraum ist jedoch viel zu früh, denn das Hirn kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht auch Hochtouren arbeiten. Selbst die Wissenschaft spricht sich mittlerweile gegen diese Uhrzeit für den Unterricht aus.

881 882

Wir fordern, den Unterricht erst nach einem gemeinsamen Start in den Tag um 9:00 zu beginnen!

Die Ökonomisierung von Schule

Das Ausnützen von Macht

Den monotonen Unterricht

Unterrichtbeginn um 8:00

Unser Schulmanifest

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Punktuelle Leistungsüberprüfungen

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Punktuelle Leistungsüberprüfungen, wie Schularbeiten Tests sowie die Matura, versuchen das Wissen von Schüler_innen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu überprüfen. Diese Überprüfungen kritisieren wird aus verschiedenen Gründen. Die punktuellen Leistungsüberprüfungen testen das Wissen aus dem Kurzzeitgedächtnis. Denn Schüler_innen lernen gezielt für die Unterrichtsstunden, in denen der Test, die Schularbeit oder die Matura stattfindet. Kurz danach wird das Gelernte wieder vergessen. Hinzu kommt, dass die Themenbereiche stets auf Daten und Fakten basieren und Kompetenzen wie vernetzendes Denken kaum berücksichtigt werden. Ebenso wird nicht auf die psychische/körperliche Verfassung der Schüler_innen eingegangen – weder während der Leistungsüberprüfung, noch auf den Druck, der durch die Überprüfungen auf die Schüler_innen ausgeübt wird.

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Aus diesen Gründen sprechen wir uns gegen punktuelle Leistungsüberprüfungen aus.

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Unsichtbarmachung von Schüler_innen

Schüler_innen sitzen im aktuellen Schulsystem immer am kürzeren Ast. Es wird von Lehrer_innen, Eltern, der Direktion und auch von der Politik vermittelt, dass Schüler_innen zu jung seien, um sich eine eigene Meinung zu bilden und sich deswegen nicht in bildungspolitische Diskussionen einmischen sollen. Wir sprechen uns Schüler_innen werden in schulpolitischen Diskussion kaum mit eingebunden – egal ob es dabei um den Unterrichtsstoff, Änderungen am Schulgebäude und im Lehrpersonal, oder um bundesweite Entscheidungen geht. Deshalb fordern wir mehr Mitbestimmung für alle Schülerinnen* und Schüler*.Denn ist das doch absurd, Schüler_innen sind die Gruppe, die am meisten von schulpolitischen Änderungen betroffen sind und gleichzeitig am wenigsten gefragt werden.

905 906

Damit die Schule ein Ort sein kann, an dem sich alle wohlfühlen ist es notwendig, dass alle mitentscheiden können.

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Gesellschaftspolitik und Bildungspolitik werden in der öffentlichen Diskussion immer als zwei getrennte Bereiche behandelt. Aber gesellschaftliche Dynamiken machen vor den Schultüren keinen Halt! Somit gibt es die verschiedensten Diskriminierungsformen auch in der Schule. Da man nur dann gut lernen kann, wenn man sich wohl fühlt und von Mitmenschen respektiert wird, so wie man ist, sprechen wir uns gegen Diskriminierung in der Schule aus.

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Wir fordern die Gleichberechtigung aller Menschen, egal woher sie kommen, wie sie sprechen, wen sie begehren, welches Geschlecht sie haben oder wie sie sich fortbewegen. Dafür ist die Sichtbarmachung von Diskriminierung im Unterricht und wie man dagegen aufstehen kann ein wichtiger Schritt. An der Schule selbst muss es einen Antidiskriminierungs-Grundsatz geben, damit alle Schüler_innen von klein auf lernen alle anderen Menschen zu respektieren und nicht verschiedene Kategorien, wie Herkunft oder Geschlecht, in den Vordergrund zu stellen.

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In der Schule müssen sich alle Schüler_innen wohl fühlen können. Wen jedoch nur eine Religion in den Vordergrund gerückt wird und die anderen nicht einmal besprochen, kann das nicht funktionieren. Deshalb sprechen wir uns gegen Religion an der Schule aus! Dazu zählen neben dem Religionsunterricht auch religiöse Symbole, die an den Klassenwänden hängen.

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Schule muss den Anspruch haben alle Schülerinnen* und Schüler* zu unterstützen und zu stärken. Im aktuellen Schulsystem herrscht jedoch große Selektion. Dabei geht es weniger um die Stärken der Schüler_innen, sondern um ihre soziale, finanzielle und familiäre Herkunft. Je nachdem, welche Herkunft man hat, entscheidet sich der Bildungsweg – hauptsächlich nach den ersten Jahren in der Volksschule. Wenn man nach der Volksschule die AHS-Unterstufe besucht ist die Wahrscheinlichkeit, die Schule mit der Matura zu beenden und anschließend zu studieren viel höher als, wenn man nach der Volksschule in eine Neue Mittelschule wechselt.

932 933 934

Wir sprechen uns klar gegen das differenzierte Schulsystem und die damit einhergehende soziale Selektion in der Schule aus. Wir fordern die Gesamtschule, damit alle Schüler_innen die gleichen Möglichkeiten bekommen.

Diskriminierung in der Schule

Religion an der Schule

Differenziertes Schulsystem

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Aktion kritischer Schüler_innen


Gegen Gesamtschule als Schulversuch

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Die Gesamtschule ist der vorherrschende Streitpunkt in der österreichischen Schulpolitik – die eine Gruppe spricht sich für die Einführung der Gesamtschule aus, die andere spricht sich klar dagegen aus. Die Kompromisslösung aus dieser Diskussion sind Gesamtschul-Schulversuche. Das Konzept der Gesamtschule kann jedoch nicht funktionieren, wenn es gleichzeitig noch andere Schule gibt. Nur wenn alle Schulen in Gesamtschulen geändert werden, können die positiven Aspekte des Gesamtschulmodells sichtbar werden.

942 943

Aus diesem Grund sprechen wir uns gegen die Gesamtschule als Schulversuch aus und fordern die flächendeckende Einführung der Gesamtschule.

Unser Schulmanifest

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944 945 946

Um Schüler_innen ein angenehmes Schulleben ermöglich zu können, ist es im aktuellen System leider notwendig, Positionen zu verschiedenen Problemen zu beziehen und Lösungsvorschläge zu geben.

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Schuldemokratie und Schüler_innenvertretung

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Der Ablauf der Wahlen zur Landesschüler_innenvertretung sind im aktuellen Schulgesetz nicht nicht geregelt. Das führt dazu, dass die Wahlen in jedem Bundesland verschieden Ablaufen und somit immer wieder Probleme auftauchen. Um diesen entgegenzuwirken fordern wir, dass der Ablauf der Wahlen zur Landesschüler_innenvertretung bundesweit nach folgendem Modell durchgeführt wird:

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Am direkten Wahlort ist Wahlwerbung verboten, das bedeutet, vor dem Gebäude der Wahlen stehen die wahlwerbenden Gruppen und im Gebäude selbst sind nur autorisierte Personen, deren Auftreten sich auf Aufsichtsfunktionen beschränken. In den Wahlkabinen werden vom Landesschulrat Wahlvorschläge gehängt. Vor dem Wahllokal steht eine Person vom Landesschulrat, die die Aufgabe hat, zu beobachten, dass keine Fehler begangen werden.

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Der Beginn der Wahlen ist zwischen 8:00 und 8:30. Die Wahlkabinen werden nach dem Hearing der kandidieren Teams geöffnet und danach hat man drei Stunden lang die Möglichkeit zu wählen, bevor die Wahlkabinen wieder geschlossen werden. Zwei Wochen vor dem Wahltag gibt es eine Besprechung mit dem Landesschulrat, der Landesschüler_innenvertretung und den kandidierenden Teams, bei dem der Ablauf des Hearings besprochen werden. Dabei müssen vor allem folgende Fragen geklärt werden: Wer darf beim Hearing zuhören/zusehen? Wer darf Fragen an das kandidierende Team stellen? Werden die Bereiche AHS, BMHS und BS getrennt oder nicht? Welche Hilfsmittel – wie z.B. Beamer, Tafel, etc. – dürfen verwendet werden?

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Das Hearing dient dazu, dass die kandidierenden Teams ihre Projekte vorstellen. Während dem Hearing können nur die Landesschüler_innenvertretung, die Schüler_innenvertretungen des Bundeslandes und der Landesschulrat sitzen. Wobei nur die Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Außerdem werden von den kandidierenden Teams Schiedsrichter_innen nominiert, um einen fairen Ablauf des Hearings zu garantieren. Jede kandidierende Person hat die Möglichkeit drei bis fünf Minuten lang zu reden. Die Hearings der drei Bereiche AHS, BMHS und BS finden grundsätzlich gleichzeitig statt, allerdings gibt es nach Absprache der kandidierenden Teams die Möglichkeit diese Regelung zu ändern.

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Die Wahllokale sind drei Stunden lang geöffnet und die Wahl selber findet in einer Wahlkabine statt. Im Wahllokal befindet sich nur der Landesschulrat und bei Bedarf ausgewählte Personen der Landesschüler_innenvertretung. Es ist darauf zu achten, dass falls dabei nur Vertreter_innen einer der kandidierenden Teams sind, Vertreter_innen der anderen kandidierenden Teams hinzugezogen werden müssen.

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Der Landesschulrat/die Landesschüler_innenvertretung darf keines der kandidierenden Teams bevorzugen. Außerdem dürfen den Wahlberechtigten keine Wahlzettel aus der Hand gerissen werden. Die Wahlkabinen dürfen weder verfrüht geschlossen werden, noch darf die Landesschüler_innenvertretung in der Wahlkabine bzw. in den Wahlräumen sein.

Ablauf der Wahlen zur Landesschüler_innenvertretung

Grundsätzliches

Ablauf des Hearings

Ablauf der Wahl

In jedem Fall verboten

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Aktion kritischer Schüler_innen


988 989 990 991 992 993 994 995

Schulrecht

Der Großteil des Schulgesetztes wurde in den 1960er und 1970er Jahren beschlossen und ist somit schon sehr veraltet. Wir fordern die generelle Überarbeitung der Schulgesetze sowie die Anpassung an das 21. Jahrhundert – dabei reichen die geforderten Änderung von der Abschaffung der Ziffernnoten bis hin zu einer Änderung der Leistungsbeurteilung sowie der Aktualisierung der Lehrpläne. Außerdem fordert wir eine Meldestelle für Schulrechtsverletzungen. Dabei soll nicht nur eine Statistik von Schulrechtsanrufen geben, sondern auch jedes Jahr ein Schulrechtsreport erstellt werden.

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Schulbesuchsrecht für Schüler_innenorganisationen

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Daher fordern wir uneingeschränktes Schulbesuchsrecht für Organisationen, die sich die Interessensvertretung von Schüler_innen zum Ziel gemacht haben und die gesetzliche Verankerung davon. Außerdem soll das Verteilen von Materialien vor und in den Schulen erlaubt sein.

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Die AKS ist eine Organisation von und für Schülerinnen* und Schüler*, die es sich zum Ziel gemacht hat, Schüler_innen bestmöglich zu vertreten und sich für ihre Rechte einzusetzen. Die AKS ist zwar durchaus eine politische Organisation – aber keine Parteipolitische. Aus diesem Grund sollte es der AKS in keiner Schule verwehrt werden, mit der Schüler_innenvertretung oder den Schüler_innen in Kontakt zu treten. Jede Schülerin* und jeder Schüler* sollte die Möglichkeit haben, sich das gesamt Spektrum ihrer Interessenvertretung anzuschauen, ohne durch die Schulleitung und den Lehrer_innen in irgendeiner Weise beeinflusst zu werden

Berufsschulen und Lehrlingspolitik

Das grundsätzliche Problem ist, dass Lehrlinge in der öffentlichen Diskussion mehrheitlich als Arbeiter_innen und nicht auch als Schüler_innen gesehen werden. Daraus ergibt sich, dass die Bedingungen von Berufsschüler_innen schlechter sind, als die von Schüler_innen der Allgemein höher bildenden bzw. den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.

Lernen und leben in der Berufsschule

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An Berufsschulen gibt es an vielen verschiedenen Orten Baustellen, die behoben werden müssen. Im Unterricht reicht es z.B. nicht, wenn die Lehrer_innen nur fachlich kompetent sind, sondern wir fordern auch eine pädagogische Ausbildung für alle Berufsschul-Lehrer_innen, damit sie einen sinnvollen Umgang mit Schüler_innen lernen. Weiters müssen die Berufsschulen mit den entsprechenden Unterrichtsmaterialien ausgestattet sein, damit die Schüler_innen gut lernen können.

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Neben der Verbesserung des Unterrichts, muss auch die Mitbestimmung der Schüler_innen eine Rolle spielen. Um das Recht der Mitbestimmung nützen zu können, ist es natürlich auch notwendig, Schüler_innen über ihre Rechte zu informieren und ihnen generell Informationen, die das Schul- und Berufslebe betreffen zukommen zu lassen. Besonders im Bereich des Schulunterrichtgesetzes fordern wir zum einen Einhaltung und zum anderen Sanktionen gegen Lehrer_innen, falls sie es nicht einhalten. Ein weiterer wichtiger Teil ist die die direkte Wahl aller Berufsschüler_innenenvertretungen – egal ob auf Schul-, Landes- oder Bundesebene. Dabei ist auch die Regelmäßigkeit der Schulgemeinschaftsausschüsse an den Berufsschulen direkt ein wichtiger Faktor, denn nur so können Schüler_innen im aktuellen System bei schulinternen Entscheidungen mitbestimmen.

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Da viele Schüler_innen während der Zeit, in der sie die Berufsschule besuchen, im Internat leben müssen, ist es notwendig diese auch an die Berufsschüler_innen anzupassen. Es soll nicht nur für alle Schüler_innen möglich sein, sich in den Internaten wohl zu fühlen, sondern die Regeln dort müssen auch an das Jugendschutzgesetz angepasst werden – wie z.B. bei der Frage der Ausgehzeiten.

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Wir fordern die bestmögliche Ausbildung der Lehrlinge am Arbeitsplatz. Zusätzlich müssen Lehrlinge endlich als vollständige Teile der Betriebe wahrgenommen werden und dementsprechend fair entlohnt werden. Die Zeit, in der Lehrlinge Arbeiten erledigen, die nichts

Arbeiten im Betrieb

Unser Schulmanifest

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mit ihrer Ausbildung zu tun haben, muss endlich vorbei sein! Im Zuge dessen ist es auch notwendig, dass es für alle Lehrlinge Kündigungsschutz gibt. Natürlich muss auch direkt in den Betrieben ein respektvoller und antidiskriminierender Umgang herrschen. Dabei ist es auch notwendig geschützte Lehrplätze für Lehrlinge mit Behinderung zu haben.

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Lehrlinge mit Matura

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Daher fordern wir die Abänderung der berufsintegrierten Modelle, um etwaige Nachteile für Lehrlinge aufzuwiegen und die objektive Zustimmungsregelung zu berufsintegrierten Modell, um die Möglichkeit der „Lehre mit Matura“ nicht vom arbeitgebenden Betrieb anhängig zu machen. Außerdem sprechen wir uns für die Errichtung eines Vertretungsmodell für Besucher_innen der „Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung“.

Wenn Lehrlinge Matura machen wollen, dass müssen sie zu oder begleitend zur normalen Lehre einen „Vorbereitungskurs zur Berufsreifeprüfung“ absolvieren, welcher mit diversen Hürden gespickt ist. Im Grunde gibt es zwei Modelle: Das Berufsintegrierte, wobei die Maturakurse entweder statt Arbeitszeit stattfinden oder die Maturakurse durch eine Lehrzeitverlängerung im Ausmaß eines halben Jahres ausgewogen werden. Diese weisen die Schwachpunkte auf, dass sie (a) die Zustimmung des Lehrbetriebs benötigen, (b) beim Modell mit Lehrzeitverlängerung sich monetäre Nachteile für den Lehrling (aliquote Entschädigung) ergeben bzw. (c) der Lehrling einen Nachteil beim Modell ohne Laufzeitverlängerung durch weniger Anwesenheitszeit im Betrieb erfährt. Das berufsbegleitende Modell ist zwar unabhängig vom Lehrbetrieb, dennoch muss der Lehrling ein bis drei Abend im Kurs verbringen, welche jedoch nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden. In allen Modellen fehlt außerdem eine akzeptable Vertretung der Lehrlinge, da diese Kurse weder über Klassensprecher_innen vertreten werden, noch eine Vertretung gegenüber der Arbeitgeber_innen aufweisen.

Neue Mittelschule

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Grundsätzlich begrüßen wir die Neue Mittelschule als Zwischenschritt zur ganztägigen Gesamtschule. Es ist jedoch notwendig auf zwei Punkt hinzuweisen: zum einen darf die Regierung das Ziel der Gesamtschule durch die Neue Mittelschule nicht als erreicht ansehen und zum anderen müssen sich die Bedingungen an den Neuen Mittelschulen noch verbessern, um die Förderung und Unterstützung aller Schüler_innen zu erreichen. Dafür müssen verschiedene Bereiche der Neuen Mittelschule näher beleuchtet werden:

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Der Unterricht an den Neuen Mittelschulen muss ausnahmslos in allen Fächern von zwei Lehrer_innen gehalten werden, um genug Ressourcen für alle Schüler_innen zu haben. Dabei fordern wir auch, dass bei jedem Lehrer_innen-Duo mindestens eine_r eine akademische Ausbildung haben muss. Gleichzeitig fordern wir eine Klassenschüler_innenhöchstzahl von 20 Personen, sowie allgemein den Ausbau der Schulgebäude der Neuen Mittelschule. Nur so können die Schüler_innen in einem angenehmen Umfeld lernen. Die bereits begonnene Adaptierung des Lehrplans der Neuen Mittelschule zur Förderung von projektbezogenen Arbeiten und selbstständigem Wissenserwerb muss auch ausgebaut werden. Nur so können alle Schüler_innen – egal welche Lerntypen sie haben – viel Lernen und gleichzeitig Spaß beim Lernen haben. Dabei ist es auch notwendig, Schüler_innen dazu zu motivieren, sich gegenseitig zu helfen.

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Das Ziel der Neuen Mittelschule muss sein, die Schüler_innen in ihren Interessen zu Stärken und in ihren Schwächen zu fördern. Zum Ende der Neuen Mittelschule müssen alle Schüler_innen eine umfangreiche Berufsberatung bekommen, um ihnen auch den Übertritt in eine höhere Schule zu ermöglichen.

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Nachhilfe ist noch immer ein Problem, da sie stark von der finanziellen Stärke der Schüler_innen bzw. ihrer Eltern abhängt. Wenn man finanziell stark ist, ist es kein Problem, sich Nachhilfe leisten zu können. Um sozialer Selektion entgegenzuwirken ist es notwendig, dass Nachhilfe nicht nur kostenlos ist, sondern auch, dass sie von Lehrer_innen und fachlich bzw. pädagogisch kompetenten Personen direkt an der Schule angeboten wird.

Nachhilfe

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Aktion kritischer Schüler_innen


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Grundsicherung für Schüler_innen

Um sicher zu stellen, dass alle Schüler_innen die gleichen Möglichkeiten und Chancen haben können, ist es nicht nur notwendig die Gesamtschule einzuführen und dementsprechend alle Schüler_innen gleich zu behandeln – egal welche Herkunft, Sexualität oder welches Geschlecht sie haben, sondern auch wichtig, für alle Schüler_innen eine Grundsicherung einzuführen. Diese muss an alle Schüler_innen nach Abschluss der Pflichtschule direkt ausgezahlt werden, damit die Selbstbestimmtheit der Bildungslaufbahn sichergestellt werden kann. Dabei ist auch die Gegenfinanzierung der Grundsicherung mittels direkter Steuern, als Mittel aktiver Umverteilung von oben nach unten. Die Grundsicherung darf von keinen „Erfolgsfaktoren“ wie z. B. Noten oder der Ausbildung abhängen.

Beihilfen

Derzeit besteht eine Notenabhängigkeit (Notendurchschnitt von 2,9), um Beihilfen überhaupt beanspruchen zu können. Zudem ist es auch nur dann möglich, Beihilfen zu erhalten, wenn die Schulstufe zum ersten Mal besucht wird. Gerade Jugendliche, die sich in der Schule schwer tun, von zu Hause kaum bis gar nicht unterstützt werden und sich Nachhilfe nicht leisten können, beenden sich hier in einem Teufelskreis. Damit alle dieselben Chancen haben, muss garantiert werden, dass alle Schüler_innen die Unterstützung bekommen, die sie benötigen.

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Derzeit dürfen nur Staatsbürger_innen, Bürger_innen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und Schüler_innen, deren Eltern fünf Jahre lang Einkommenssteuern gezahlt haben, sowie den Wohnsitz in Österreich haben, Beihilfen beanspruchen. Problematisch ist das besonders für Jugendliche, die in endlosen Asylverfahren feststecken. Dennoch besuchen alle dieselbe Schule und somit sind Asylwerber_innen und Flüchtlinge genauso von allen Aufgaben und finanziellen Belastungen des Schulbesuchs betroffen und müssen ebenso das Recht auf Beihilfen erhalten. Derzeit dürfen nur Schülerinnen* und Schüler* ab der zehnten Schulstufe Beihilfen beanspruchen. Dies schließt alle Volksschüler_innen, Hauptschüler_innen und Schüler_innen, die eine Unterstufe, eine Polytechnische Schule oder eine Sonderschule besuchen, aus. Die Beihilfen können also erst ab einem Zeitpunkt beansprucht werden, wenn viele schon die Schule abgebrochen haben.

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Es ist notwendig die Beihilfen von Noten unabhängig zu machen! Stattdessen muss man nur eine Schulbesuchsbestätigung vorweisen können. Außerdem muss man Beihilfen auch beantragen können, wenn man eine Schulstufe wiederholen muss. Weitere Faktoren, wie die Höhe des Gehalts der Eltern, dürfen auch nicht in die Höhe der Beihilfen einfließen. Allerdings müssen Faktoren, wie die Wohnsituation der Schüler_innen, beachtet werden. Grundsätzlich müssen alle Schüler_innen ab Beginn der Schulpflicht Schulbeihilfe beantragen können.

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Die Auszahlung der Beihilfe soll schon bei ein- bis dreitägigen Veranstaltungen erfolgen und es soll mindestens die Hälfte der anfallenden Kosten finanziert werden. Als langfristiges Ziel sollen Ausflüge ohne Selbstbehalte stattfinden bzw. die Beihilfe den vollen Betrag ersetzen. Der Höchstbeitrag der Beihilfe von 1.310€ soll der Inflation angepasst um 20% erhöht werden.

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Öffentliche Verkehrsmittel müssen allen Jugendlichen gratis zur Verfügung stehen.

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Schüler_innenzeitungen sind im Moment stark von Firmen abhängig, da sie Sponsoring ansuchen müssen, um die Zeitungen produzieren lassen zu können. Um diesem Problem entgegenzuwirken, müssen Schüler_innenzeitungen von staatlicher Stelle gefördert werden.

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Problemen, wie Antiableismus muss sofort entgegengewirkt werden. Schüler_innen mit Behinderungen werden immer wieder von der Schule benachteiligt – es wird zu wenig auf die

Öffentliche Verkehrsmittel Schüler_innenzeitung

Antiableismus in der Schule

Unser Schulmanifest

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eingegangen und dadurch werden sie nicht ausreichend gefördert. Klassen in denen Schüler_innen mit Behinderungen sind, müssen zusätzliche Stützlehrer_innen erhalten, um das Förderungsdefizit ausgleichen zu können. Außerdem fordern wir für Schüler_innen, die behindert werden, zusätzliche – vom Staat finanzierte – Therapie.

Containerklassen

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Jedes Jahr müssen an Österreichs Schulen tausende Schülerinnen* und Schüler* aus Platzmangel abgewiesen werden. Aus diesem Grund sehen sich viele Schulen gezwungen, für die Übergangszeit bis zur Genehmigung und Fertigstellung der dringend erforderlichen Ausbauarbeiten, Containerklassen einzurichten. Diese mehr oder weniger guten Ersatzunterrichtsräume sind aber nur eine minimale und sehr kurzsichtige Lösung, in den meisten Fällen gar nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Doch für die zuständigen Ämter scheint diese „Verbesserung“ der Lage lediglich ein Grund dafür zu sein, die notwendigen Erweiterungen noch länger hinauszuzögern. Das stellt besonders die betroffenen Schulen vor ein großes Problem, da die Kosten für die Container aus dem schuleigenen Budget finanziert werden müssen. Den darauf resultierenden Sparmaßnahmen fallen Freigegenstände und Schulveranstaltungen, aber auch die generelle Unterrichtsqualität, zum Opfer.

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Deshalb fordern wir, dass die Beschaffungs- und Unterhaltskosten der Container in Zukunft vom Bund getragen werden und hoffen, dass dadurch in baldiger Zukunft jeder Schülerin* und jeder Schüler* die bestmögliche Bildung zur Verfügung steht. Desweitern fordern wir, dass die notwendigen Klassenräume schleunigst gebaut werden. Die Container dürfen nicht Dauerzustand bleiben.

Nachprüfungen

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Im aktuellen Schulsystem ist vorgesehen, dass bei negativem Abschließen eines Faches, die Möglichkeit besteht, am Anfang des neuen Schuljahres eine Nachprüfung zu machen um die Note zu verbessern und somit in die nächste Schulstufe aufzusteigen. Diese Nachprüfungen sind immer an den ersten zwei Schultagen. Dadurch kann man nicht mit der Klasse in das neue Schuljahr starten.

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Wir fordern, dass die Nachprüfungen in der vorletzten und letzten Ferienwoche stattfinden, damit alle Schüler_innen einer Klasse gemeinsam in das Schuljahr starten können.

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Problemen wie Antirassismus muss man sofort entgegenwirken. Deshalb fordern wir die Ausweitung der Förderungen für antirassistische Projektinitiativen z.B. „Schule ohne Rassismus“ der Asylkoordination durch das Bildungsministerium.

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Mittlerweile gibt es an jeder Straßenecke Kameras – nicht nur in in Restaurant oder öffentlichen Plätzen, sondern auch in der Schule. Hauptargument für Kameras ist die Bekämpfung der steigenden Kriminalität. Sie sollen das schnelle Eingreifen bei Übergriffen oder Diebstählen gewährleisten. Doch was geschieht mit den Aufzeichnungen? Die Daten können zur Überwachung von Personen nützen oder das Arbeitsverhalten und Tätigkeiten in einer Firma oder der Schule aufzeichnen. Denn dass die Kameras nicht nur zum Schutz dienen, sondern auch leicht zu anderen Zwecken hergenommen werden können, ist klar. Deswegen sprechen wir uns gegen (Video-)Überwachung am kompletten Schulgebäude aus. Damit verbunden positionieren wir uns auch gegen die Einführung von Chipkarten Schüler_innen sowie gegen Zugangscodes bei Schulcomputern, die die Aufzeichnung und Überwachung der Tätigkeiten von Schüler_innen ermöglichen.

Antirassismus in der Schule

Datenschutz

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Aktion kritischer Schüler_innen


Dokumentation der Bildungslaufbahn

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Um genaue Daten über die Bildungswege in Österreich zu erhalten, entstand unter Bildungsministerin Gehrer das Bildungsdokumentationsgesetz. Im Zuge dieses Gesetzes sollten die Bildungsdaten aller Schüler_innen gespeichert werden – inklusive Religionszugehörigkeit, Klassenbucheinträgen und Schulwechseln. Damit nicht genug – die Daten sind mit ihrer Sozialversicherungsnummer verknüpft und so eindeutig einer Schülerin* oder einem Schüler* zuordenbar. Zwar heißt es, dass diese Informationen rein für statistischen Zwecke erhoben werden und damit der Zugang zu diesen personenbezogenen Daten nur für die Statistik Austria und das Ministerium möglich ist, jedoch gilt diese Gesetzeslage nicht für immer – angesichts der 60-jährigen Speicherdauer kann eine zukünftige Gesetzesänderung durchaus auch heutige Schüler_innen treffen. Es darf nicht sein, dass die_der Arbeitgeber_in der Zukunft Klassenbucheinträge als Grundlage für Einstellung oder nicht Einstellung heranziehen kann. Bildungsministerin Schmied hat eine Überarbeitung des Bildungsdokumentationsgesetzes angekündigt, passiert ist allerdings noch immer nichts, um diese Daten zu anonymisieren. Eine Verschlüsselung der Daten durch die Statistik Austria lässt eine Entschlüsselung durch ebendiese zu. Die Daten können also weiterhin gegen Schüler_innen verwendet werden.

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Daher fordern wir nicht nur die gänzliche Rücknahme des Bildungsdokumentationsgesetzes, sondern auch die komplette Vernichtung aller personenbezogenen Daten und keine Speicherung von personenbezogenen Daten, welche die Bildungslaufbahnentscheidungen, sowie Noten und das Verhalten in der Schule treffen.

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Konzept Politische Bildung als eigenständiges Unterrichtsfach

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Einleitung

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Im Jahr 1978 wurde der Grundsatzerlass beschlossen, der die Grundlage für das Unterrichtsprinzip politische Bildung in Österreichs Schulen bildet. Dieser wichtige Schritt wies zum ersten Mal auf, dass die Förderung von demokratischem Bewusstsein und sozialpolitischer Verantwortung unabdingbar für die Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Ganzen und der persönlichen Entfaltung jedes einzelnen Menschen sind. Laut ebendiesem Grundsatzerlass, sollen folgende Punkte als Ziele im Rahmen des Lehrplans angestrebt werden:

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1. 2. 3. 4.

5.

Schüler_innen sollen die Fähigkeit erlernen, gesellschaftliche Strukturen wie Wertvorstellungen, Herrschafts- bzw. Machtverhältnisse und politische Institutionen in ihrer Verhältnismäßigkeit zu erkennen. Politische Bildung soll das Verständnis erwecken, dass einem funktionierenden demokratischen System die Partizipation jedes Einzelnen und die verantwortungsbewusste Nutzung von Mitbestimmungsmöglichkeiten zu Grunde liegen. Den Schüler_innen soll bewusst werden, dass politische Alternativen durchaus legitim sind, sofern diese den Grundsätzen der Allgemeinen Menschenrechte entsprechen und sie mit der Demokratie vereinbar sind. Die Prinzipien des Österreichischen Rechtsstaates, wie die Verfassung- bzw. Rechtsordnung, die Unabhängigkeit, die Erhaltung der Demokratischen Freiheiten und der defensive Charakter unserer Landesverteidigung müssen den Schüler_innen umfassend näher gebracht werden. Die Bereitschaft und die Fähigkeit, für die Menschenwürde und die Freiheit jedes einzelnen einzutreten, Vorurteile abzubauen und sich auch für Benachteiligte einzusetzen, muss bei allen Schüler_innen gefördert werden.

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Obwohl bereits gesellschaftliche Fortschritte hierbei auf diese Unterrichtsprinzipien zurückzuführen sind, ist es nichtsdestotrotz unabdingbar, in dieser, durch zunehmende Kompliziertheit aller Lebensbereiche und jugendliche Politikverdrossenheit gekennzeichneten Zeit, politische Bildung als eigenständiges Unterrichtsfach zu installieren. Wenngleich das Wahlalter 2007 auf sechzehn Jahre runtergesetzt wurde, sank im Schnitt jedoch die Wahlbeteiligung in den letzten Jahren. Der Grund dafür ist, natürlich neben dem oftmals in Österreich gehandhabten negativen politischen Stil, wohl auch mangelndes Verständnis für die zentrale Funktion demokratiepolitischer Partizipation und deren Auswirkung in unserem alltäglichen Leben. Die Förderung des Bewusstseins, dass jede einzelne Person eine durchaus fundamentale Rolle in einem gesellschaftspolitischen innne hat, muss ein wesentlicher Bestandteil der schulischen Ausbildung kommender Generationen werden.

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Doch auch die Tatsache, dass sich gesellschaftliche Konflikte bereits in der Schule entwickeln und manifestieren, zeigt auf, dass Sensibilisierungsarbeit auf Antidiskriminierung und das Bewusstmachen sozialer Verantwortung im Schulalltag zu kurz kommen. Problemfelder wie Sexismus, Rassismus oder Ausgrenzung aufgrund der sozialen Situation werden meist nicht, beziehungsweise zu oberflächlich, behandelt. Das eigenständige Fach Politische Bildung soll eine Plattform bieten, um gegen ebendiese Missstände vorzugehen.

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Da die gesellschaftliche Prägung jedoch bereits im Kindesalter beginnt, sind wir der Meinung, dass die Förderung und Stärkung sozialer Verantwortung bereits im Kindergarten beginnen muss. Hierbei kann man auf spielerische Art und Weise den Grundstein für die in den nächsten Jahren folgende politische Bildung legen.

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In der Grundschule sollten Schüler_innen demokratische Grundformen, ebenfalls spielerisch, erlernen. Durch das verstärkte Einsetzen von Gruppenarbeiten erwerben Kinder die Fähigkeit, Entscheidungen aus einem gemeinschaftlichen Verständnis zu treffen und sich für ihre Mitmenschen verantwortlich zu fühlen.

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Aktion kritischer Schüler_innen


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Ab der 5. Schulstufe werden den Schüler_innen Grundzüge demokratischer Gesellschaften beigebracht. Hierbei liegt von Beginn an der Fokus darauf, Diskussionen zu führen und sich mit aktuellen Geschehnissen in Politik und Gesellschaft zu beschäftigen. Dies soll zu Förderung eines kritischen Bewusstseins führen.

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Methodik

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Kindergarten

In diesem Alter muss den Kindern beigebracht werden, Differenzen, die zwischen ihnen und ihren gleichaltrigen Mitmenschen bestehen, zu akzeptieren und zu tolerieren. In einer globalisierten Welt wie dieser, ist es von großer Relevanz, dass man bereits von Kindesalter an ein Verständnis für interkulturelles Lernen und Akzeptanz gegenüber für eine_n selbst Unbekanntes entwickelt. Ebenfalls sollen die Kinder lernen, Streitigkeiten und Konflikte mit Mitmenschen im Diskurs zu lösen und Gewaltanwendung als Schlichtungsmittel zu verurteilen. Weiters müssen die ersten Schritte gelegt werden, den eigenen Sprachgebrauch zu reflektieren.

Grundschule

In der Grundschule sollte Schüler_innen erstmals die Möglichkeit geboten werden, demokratische Prozesse aktiv zu erfahren. Neben der verstärkt einzusetzenden Gruppenarbeit, wird in jeder Klasse ein Klassenrat installiert. Hierbei wird pro Woche eine Stunde verwendet, in der Schüler_innen gemeinsam mit der_dem Hauptlehrer_in kleine Entscheidungen, bezüglich der Gestaltung des Unterrichts und die Schüler_innen betreffende klassenorganisatorische Dinge entscheiden. Somit lernen die Kinder, wie man in der Gruppe demokratisch legitimierte Entscheidungen trifft und für die eigenen Wünsche und Vorstellungen eintritt. Weiters wird ein Teil des Deutschunterrichts der reflektierten Verwendung von Sprache gewidmet sein. Somit stärken die Schüler_innen ihr Verständnis, dass Sprache Bilder im Kopf erzeugt und somit einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf ihr Umfeld hat.

Ab 5. Schulstufe

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Ab der 5. Schulstufe soll zum ersten Mal das tatsächliche eigentsändige Fach politischen Bildung bestehen. Dies soll während der gesamten folgenden Schulstufen wöchentlich jeweils zwei Stunden in Anspruch nehmen. Anfangs sollen die Schüler_innen eine Einführung in die Grundzüge bestehender demokratischer Strukturen erhalten. Neben dem Vergleichen eben dieser verschiedenen Systeme, müssen auch aktuelle gesellschaftspolitische Geschehnisse im Unterricht behandelt werden. Dies soll auf Basis von Diskussionen geschehen, um die Schüler_innen zu ermutigen, eine eigene Meinung zu bilden und diese auch auszudrücken. Auch die österreichische Parteienlandschaft muss natürlich Teil des Lehrplans sein, jedoch muss hierbei vor allem darauf geachtet werden, dass die zu übermittelnden Informationen sachlich und neutral dargestellt werden, um eine parteiliche Indoktrinierung von Schüler_innen zu verhindern.

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Zusätzlich soll verstärkt geschlechtersensible Aufklärung, die die persönliche Identität, sexuelle Orientierung und (vermeintliche) Geschlechterunterschiede behandelt, Teil des Faches sein. Dies ist mit einer intensiven Selbstreflexion der eigenen Situation in der Gesellschaft und der der näheren Umgebung gekoppelt. Hierfür ist es notwendig, besonders die Reflexion von Geschlechterrollen und der Situation von Frauen* in unserer Gesellschaft aufzuzeigen. Somit wird das Bewusstsein für die Wichtigkeit einer gleichberechtigten Gesellschaft geschaffen.

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Um auch in der Schule Demokratie aktiv zu leben, darf, neben dem bereits in der Grundschule eingeführten Klassenrat, die eigene Vertretungsarbeit nicht zu kurz kommen. Der Aufbau und die Aufgaben der Schüler_innenvertretung müssen jeder Schülerin* und jedem Schüler* bekannt sein. Durch die Einführung der Direktwahl der Landes- und Bundesschüler_innenvertretung wird Demokratie endlich auch Praxis im Schulsystem.

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Lehrer_innenausbildung

Um politische Bildung im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes Politische Bildung unterrichten zu können, wird der Abschluss der Lehramtstudien Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung benötigt. Dies setzt voraus, Politikwissenschaft und Soziologie als eigene Lehramtstudien einzuführen und flächendeckend anzubieten. Die sich diese Ausbildung erst im Laufe der Jahre perfektionieren müsste, ist nach der abgeschlossenen Ausbildung alle zwei Jahre ein Seminar zu besuchen. Zusätzlich sollen politikdidaktische Lehrveranstaltungen in jedem Lehramtstudium

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eingeführt werden. So können angehende Lehrer_innen bestmöglich auf ihre Aufgabe vorbereitet und politische Bildung zu einem fixen Bestandteil des Unterrichts eingeführt werden.

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Aktion kritischer Schüler_innen


Schüler_innenparlamente

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Demokratie muss bereits in der Schule gelebt werden. Es kann nicht reichen, die Definition von Demokratie für einen Text auswendig zu lernen, alle Schülerinnen* und Schüler* müssen die Möglichkeit bekommen, sich in ihre eigenen Angelegenheiten einzumischen. Nur so kann garantiert werden, dass Partizipation bereits in jungen Jahren ein wichtiger Teil aller Menschen ist.

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Das Ziel der Schüler_innenparlamente ist es, der Landes- und Bundesschüler_innenvertretung bei ihrer Aufgabe als überregionale Interessensvertretung der Schüler_innen zu helfen und mit Kritik und Anregungen zu einer lebendigen und kraftvollen Vertretung der Schüler_innen zu machen! Durch die Aufwertung der Landesschüler_innenvertretung ist aber auch gleichzeitig Verantwortung verbunden, derer wir uns stets bewusst sein müssen, um glaubwürdig die Interessen der Schüler_innen vertreten zu können.

Ziel der Schüler_innenparlamente

Aktuelle Situation

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Nach der aktuellen gesetzlichen Lage sind Schüler_innenparlamente ausschließlich Projekte der Landesschüler_innenvertretungen und haben keine juristische Verankerung. Dementsprechend kann sich auch die Landesschüler_innenvertretung aussuchen, wie oft Schüler_innenparlamente einberufen werden, wie sie gestaltet werden und was sie mit den Ergebnissen macht.

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Es gibt einerseits die Möglichkeit zu sagen, das Schüler_innenparlament ist ein Projekt der Landesschüler_innenvertretung, was dort gemacht wird hat keinen Einfluss auf die Arbeit der Landesschüler_innenvertretung. Wenn die Landesschüler_innenvertretung es für notwendig hält, kann sie das Schüler_innenparlament zur Stärkung ihrer Position gegenüber Medien oder Behörden nützen, ansonsten dient es hauptsächlich zur Vernetzung der Schüler_innenvertretung und zur Stärkung des Infoflusses. Andererseits besteht die Möglichkeit zu sagen, das Schüler_innenparlament ist die legislative Gewalt der Schüler_innenvertretung, also die gesetzgebende, während die Landesschüler_innenvertretung, ähnlich einer Regierung die exekutive Gewalt der Schüler_innenvertretung ist, also die ausführende Kraft. Dementsprechend gäbe es einen engen Zusammenhang zwischen Schüler_innenparlament und Landesschüler_innenvertretung. Die Landesschüler_innenvertretung müsste ihre Arbeit vor dem Schüler_innenparlament rechtfertigen, und die vom Schüler_innenparlament angegebene Richtung auszuführen.

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Aufgaben den Schüler_innenparlaments

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Wichtig ist dabei, dass die jeweilige Vertretungsebene ihre Aufgabe – die Schüler_innen zu vertreten – wahrnimmt und nicht nach den eigenen, persönlichen Interessen arbeitet. Um das garantieren zu können, müssen die Schüler_innenvertretung, Landesschüler_innenvertretung und Bundesschüler_innenvertretung bei den Schüler_innenparlamenten regelmäßig berichten, welche Aufgaben sie bereits erfüllt haben und welche noch in welcher Form umgesetzt werden.

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Teilnehmer_innen beim Schüler_innenparlament

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In unserem Modell sieht das folgendermaßen aus:

Wir als AKS fordern die gesetzliche Verankerung der Schüler_innenparlamente nicht nur auf landes- und bundesweiter Ebene, sondern auch direkt an den Schulen. Dabei ist uns vor allem wichtig, dass alle Schülerinnen* und Schüler* die Möglichkeit, haben daran teilzunehmen und gemeinsam über die Arbeit der jeweiligen Vertretung zu reden. Wir sehen das Schüler_innenparlament als das Gremium, das über die Arbeit der jeweiligen Vertretung entscheidet und dessen Beschlüssen im Anschluss Schüler_innenvertretung, Landesschüler_innenvertretung oder Bundesschüler_innenvertretung umsetzen muss.

Da die Schüler_innenvertretung, Landesschüler_innenvertretung und Bundesschüler_innenvertretung ALLE Schüler_innen im jeweiligen Betätigungsfeld vertreten muss, ist es nur logisch, dass so viele Schüler_innen wie möglich an den Schüler_innenparlamenten teilnehmen.

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Schüler_innenvollversammlung An den Schüler_innenvollversammlung – also den Schüler_innenparlamenten an den Schulen – nehmen alle Schüler_innen teil. Landesweite Schüler_innenparlamente An den landesweiten Schüler_innenparlamenten können aus jeder Schule 3 Personen teilnehmen. Welche 3 Personen das sind, wird bei der Schüler_innenvollversammlung entschieden. Wichtig ist dabei zu sagen, dass die Schüler_innenvertretung nicht automatisch teilnehmen kann, sondern diese auch über die Schüler_innenvollversammlung beschlossen werden muss. Bundesweite Schüler_innenparlamente An bundesweiten Schüler_innenparlamenten können nach dem gleichen Schlüssel wie bei landesweiten Schüler_innenparlamente Schüler_innen teilnehmen. Wichtig ist dabei zu sagen, dass die Mitglieder der Landesschüler_innenvertretung nicht automatisch teilnehmen, sondern auch von der eigenen Schule nominiert werden müssen. Insgesamt können beim Bundesweiten Schüler_innenparlament 200 Personen delegiert sein. Dabei haben alle Bundesländer zehn fixe Plätze und die restlichen 110 werden nach D’Hondt gemessen an der Schüler_innenzahl des Bundeslandes verteilt. Welche Schüler_innen die Bundesländer vertreten, wird auf den landesweiten Schüler_innenparlamenten beschlossen.

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Mit diesem System lernen die Schüler_innen zum einen, dass sich jemand für ihre Interessen stark macht und können die Ergebnisse davon selber erleben. Zum anderen kann dadurch auch sichergestellt werden, dass die Schüler_innenvertretung sich an die Beschlüsse, die an ihrer Schule gefasst worden sind, halten.

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Als Vorbereitung für die landes- und bundesweiten Schüler_innenparlamente gibt es regionale Klassensprecher_innenkonferenzen, auf denen alle Klassensprecher_innen und Schüler_innenvertretungen gemeinsam diskutieren und Anträge für die Schüler_innenparlamente ausarbeiten. Es können auch Anträge eingebracht werden, wenn an so einer Klassensprecher_innenkonferenz nicht teilgenommen werden kann.

Vorbereitung des Schüler_innenparlaments

Das Plenum

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Im Plenum werden alle rechtmäßig eingebrachten Anträge diskutiert. Das Plenum ist aber einer Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten beschlussfähig. Alle Anträge gelten mit einfacher Mehrheit als angenommen. Der Vorsitz des Schüler_innenparlaments und die Landesschulsprecher_innen vertreten das Parlament und dessen Entscheidungen nach außen. Die Fahrtkosten werden für alle Delegierten rückerstattet.

Die Ausschüsse

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Neben mindestens 4 Plenarsitzungen pro Schuljahr finden weiters verschiedene Ausschüsse, über das Jahr verstreut, statt. Die Ausschüsse sind frei wählbar und auch während des Jahres wechselbar. Um als ordentliche_r Delegierte_r mit Stimmrecht zu einem Ausschuss zugelassen zu werden, gelten die selben Bestimmungen, wie auch bei den landes- und bundesweiten Schüler_innenparlamenten. Die Schüler_innenvollversammlung kann Schüler_innen in die jeweiligen Ausschüsse entsenden.

Das Plenum

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Vorsitz des Schüler_innenparlaments

Den Vorsitz führen die jeweiligen Landesschulsprecher_innen abwechselnd. Sie haben die Aufgabe als Vorsitzende des Schüler_innenparlaments die Interessen und Beschlüsse des Schüler_innenparlaments nach außen, der Öffentlichkeit gegenüber zu repräsentieren und sind an die Beschlussfassungen des Plenums gebunden. Der Vorsitz hat die Diskussion zu leiten und über die Einhaltung der Geschäftsordnung zu wachen. Es ist untersagt, dass der Vorsitz zum Antrag Wortmeldungen abgibt. Die Aufgabe beschränkt sich auf das Leiten der Diskussion und einer Moderation des Ablaufs.

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Aktion kritischer Schüler_innen


Eröffnung der Sitzung

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Eine Sitzung kann nach dem Feststellen der Anwesenheit von mindestens einem Drittel aller Delegierten durch die_den Vorsitzende_n bzw. den von ihr_ihm beauftragten Mitgliedern der Landesschüler_innenvertretung eröffnet werden. Danach referiert der_die Vorsitzende die Tagesordnung und übergibt das Wort der_den ersten Antragssteller_in.

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Grundsätzlich kann jedes Mitglied des Schüler_innenparlaments einen Antrag einbringen. Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung durch die_den Vorsitzende_n und ihre_seine Stellvertreter_innen eine Stunde vor Sitzungsbeginn. Sollte die_der Vorsitzende und ihre_seine Stellvertreter_innen unterschiedlicher Auffassung bezüglich der Annahme des Antrags sein, so ist es notwendig die gesamte Landes- oder Bundesschüler_innenvertretung in die Entscheidung, ob die Antragsformulierung gültig ist oder nicht, einzubinden.

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Antragsstellung

Antragserklärung

Jeder Antrag ist vor der Abstimmung dem Schüler_innenparlament vorzulegen und entsprechend zu erklären. Hierfür gilt eine Redezeit von max. acht Minuten, die jedoch gegebenenfalls erweitert bzw. gekürzt werden kann.

Antragsdiskussion

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Nach der Antragserklärung besteht die Möglichkeit, Fragen bezüglich des zuvor formulierten und erläuterten Antrags an die_den Antragssteller_in zu stellen. Hierfür wird eine Redner_innenliste angelegt über deren Einhalt der Vorsitz zu wachen hat. Die Redner_innenliste wird bei Beginn der Erläuterung des Antrags eröffnet und kann bei Bedarf bereits vor Diskussionsbeginn erstellt werden. Anmeldungen hierfür sind direkt der_dem Vorsitzenden mitzuteilen, die_der ist gleichzeitig für eine lineare, geschlechtergerechte Reihung der Wortmeldungen verantwortlich. Bei normaler Anfrage besteht eine Redezeit von fünf Minuten, die jedoch gegebenenfalls durch den Vorsitz erweitert bzw. gekürzt werden kann. Während der Diskussion ist es möglich, Erweiterungs- und Abänderungsanträge zu den Forderungspunkten zu stellen.

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Nach Beendigung der Antragsdiskussion, d.h. wenn die Redner_innenliste geschlossen wurde, sind alle im Plenum anwesenden Mitglieder des Schüler_innenparlaments zur Abstimmung berechtigt. Alle Entscheidungen benötigen eine einfache Mehrheit. Um den Antrag als angenommen zu behandeln ist es jedoch notwendig, dass mehr als die Hälfte der Delegierten sich im Plenum befinden. Bei einem Gleichstand an Stimmen gilt der Antrag als abgelehnt.

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Beschlussfassung und Abstimmung

Die Vorsitzenden der Ausschüsse während der Plenarsitzung

Während der Plenarsitzung verfügen die Vorsitzenden der Ausschüsse über einige Sonderrechte. Sie haben so beispielsweise die Möglichkeit, sich bei einem Diskussionsbeitrag bezüglich ihres Ressorts sofort auf die Redner_innenliste setzen zu lassen und unmittelbar nach Beendigung der Wortmeldung einen mit drei Minuten bemessenen Kommentar abzugeben.

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Ordnungsruf während der Diskussion im Plenum

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Gäst_innen und Referent_innen

Die_Der Vorsitzende* hat die Aufgabe bei Wortmeldungen, die beleidigenden oder herabwürdigenden Charakters sind, den_die Sprecher_in in Form eines Ordnungsrufs darauf aufmerksam zu machen. Sollte dies zu keiner Änderung der Diskussionskultur führen besteht die Möglichkeit nach einem zweiten Ordnungsruf, die Redezeit für beendet zu erklären bzw. nach einem dritten Ordnungsruf ihm_ihr das Rederecht ganz zu entziehen und im schlimmsten Fall des Saals zu verweisen.

Bei Themengebieten, wie Schulrecht oder Jugendpartizipation, bietet es sich an, Referent_innen aus dem Landesschulrat oder aus dem Landesjugendreferat einzuladen. Besonders Jurist_innen können eine unglaubliche Hilfe sein und die Teilnehmer_innen des Schüler_innenparlamente können nicht den gleichen Überblick und die gleiche Expertise haben wie Expert_innen und kennen gleichzeitig nicht die vielen Möglichkeiten, wie die Schulgesetzt interpretiert werden kann.

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Ausschüsse

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Eröffnung einer Ausschusssetzung

Eine Ausschusssitzung kann nach dem Feststellen der Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Ausschussmitglieder durch den Vorsitz eröffnet werden. Danach referiert sie_er die Tagesordnung und eröffnet nach der gemeinsamen Einsicht der Unterlagen die Diskussion.

Antragsstellung

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Genau wie im Plenum, kann auch im Ausschuss jedes Mitglied einen Diskussionsantrag einbringen. Es gibt hierbei kein Recht auf Ablehnung des Antrags durch den Vorsitz. Jede Idee und jeder Vorschlag kann im Ausschuss vorgebracht werden.

Antragsdiskussion

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Nach der Erklärung steht der Vorschlag zur Diskussion. Bei Bedarf kann hierfür eine Redner_innenliste angelegt werden und eine Beschränkung der Redezeit eingeführt werden.

Beschlussfassung und Abstimmung

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Nach Beendigung der Antragsdiskussion, d.h. wenn die Redner_innenliste geschlossen wurde, sind alle anwesenden Mitglieder des Ausschusses zur Abstimmung berechtigt. Alle Entscheidungen benötigen einer einfachen Mehrheit. Bei einem Gleichstand an Stimmen gilt der Antrag als abgelehnt.

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Aktion kritischer Schüler_innen


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Mehr Schuldemokratie durch Schulautonomie

In der österreichischen Schulverwaltung sind viele Schwachstellen zu finden. Das Bildungsministerium ist verantwortlich für die Gesetzgebung, die Gestaltung der Lehrpläne, das Lehrer_innendienstrecht, sowie die Lehrer_innenausbildung, den Qualitätsrahmen und die Bildungsstandards. Außerdem ist das Ministerium verantwortlich für die Bestellung und Finanzierung der Bundeslehrer_innen stellt jedoch auch die finanziellen Mittel für die Landeslehrer_innen an die Länder bereit. Die Landesschulräte jedoch sind auch verantwortlich für die Verwaltung der Landeslehrer_innen.

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In den Ländern gibt es zwei Stellen, die für schulische Fragen verantwortlich sind: die Abteilung in der Landesregierung und den Landesschulrat.

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Die Abteilung in der Landesregierung ist unter anderem verantwortlich für die Verwaltung und Zuteilung der Landeslehrer_innen und für Ausführungsgesetze. Der Landesschulrat ist verantwortlich für den Vollzug der Bundesschulen, Zuteilung der Bundeslehrer_innen und die Schulaufsicht. Die Abteilung in der Landesregierung kann auch Aufgaben an den Landesschulrat übertragen. Dem Landesschulrat sitzt die_der Landesschulratspräsident_in vor. Der_die Landesschulratspräsident_in ist gleichzeitig auch die_der Landeshauptfrau_mann. Die Funktion der_des Präsident_in führt jedoch der_die amtsführende Landesschulratspräsident_in aus!

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Der Landesschulrat ist als Institution veraltet und in dieser Form nicht zielführend. Viele der Aufgaben, die beim Landesschulrat liegen, sollte der Bund übernehmen. Auch die Aufsplittung von Landesschulratspräsident_in und amtsführende_r Landesschuratspräsident_in ist nicht sinnvoll.

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Anstatt des Landesschulrates fordern wir die Einführung von Bildungsdirektionen, die als Bindeglied zwischen den Schulen und dem Bildungsministerium fungieren. Diese Bildungsdirektionen sind für die Ausführung und Vollziehung der vom Bund beschlossenen Gesetze zuständig. Die zentralen Aufgaben der Bildungsdirektionen sollen die Planung des regionalen Bildungsangebotes, die bedarfsgerechte Verteilung der Ressourcen an die Schulen, sowie die Schulerhalterschaft und die Unterstützung und Begleitung der Schulen sein.

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Wenn man Schulautonomie nur mit den Aspekten der Unterrichtsmittel, der Lehrer_innenbestellung und der bedarfsorientierten Verteilung des Budgets betrachtet, zeigt sich ganz klar, dass es für Schüler_innen keine Möglichkeit gibt, sich aktiv in schulbezogene Entscheidungsprozesse einzubringen. Der Schritt, dass Schulen autonomer handeln können, kann jedoch auch als Möglichkeit für mehr Mitbestimmung und Schuldemokratie verstanden werden.

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Sobald die Schulen eigenständiger bestimmte Dinge entscheiden können, müssen alle, die es betrifft, die Möglichkeit haben, mitzureden und mitzuentscheiden. Das betrifft nicht nur die Lehrer_innen, sondern vor allem die Schüler_innen. Schüler_innen sind die Personengruppe in der Schule, die am meisten von schulischen Entscheidungen betroffen sind und gleichzeitig am wenigsten gefragt werden. Es ist an der Zeit, dass man die Mitbestimmungsmöglichkeiten für uns Schüler_innen ausbaut!

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Durch Schüler_innenvollversammlungen, , an den Schulen können Entscheidungen gemeinsam diskutiert und getroffen werden. Bei den Schüler_innenvollversammlungen haben alle Schüler_innen Rede- und Stimmrecht. Somit kann garantiert werden, dass jede Stimme gehört wird. Die Ergebnisse der SVVen müssen von der Direktion und von den Lehrer_innen ernstgenommen und die Ziele gemeinsam von allen verfolgt werden.

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Der Schulgemeinschaftsausschuss muss dahingehend geändert werden, dass die Kompetenzen der Schüler_innen ausgebaut werden. Dabei muss auch darauf geachtet werden, dass die Vertreter_innen der Schüler_innen zahlenmäßig die gesamten Schüler_innen repräsentieren.

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Doch auch bundesweit muss es mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten geben. Zum einen müssen Schüler_innen die Möglichkeit haben, ihre landes- und bundesweite Vertretung direkt wählen zu

Abschaffung des Landesschulrates

Schulautonomie gemeinsam mit Mitbestimmung denken

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können, zum anderen muss es die Möglichkeit geben, dass sie diese Vertretungsarbeit mitgestalten können. Mittels landes- und bundesweiten Schüler_innenparlamenten kann garantiert werden, dass die Interessen der Schüler_innen vertreten werden.

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Schule muss die Freiheit haben, auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Schüler_innen eingehen zu können. Jedoch darf es nicht passieren, dass Schulen in die absolute Autonomie entlassen werden, denn das hat zur Folge, dass ein mehrklassiges Schulsystem entsteht. Die Kompetenzen über die Gesetzgebung und den Lehrplan müssen beim Bildungsministerium bleiben. Über Fördermaßnahmen in der Klasse oder Schule soll vor Ort entschieden werden können. Dabei müssen immer die Schülerinnen und Schüler miteinbezogen werden.

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Schulautonomie kann gut funktionieren und großen Output haben, wenn sie bei den richtigen Punkten ansetzt. Dazu gehören weder die eigenständige Bestellung der Lehrerinnen und Lehrer durch die Schule noch die Verlagerung der bundesweiten Kompetenzen auf die landesweite Ebene. Im Mittelpunkt müssen hier - sowie auch in jeder anderen schulpolitischen Diskussion die Schülerinnen und Schüler stehen.

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Schulautonomie beginnt da, wo man sich überlegt, wie man das Schulleben für Schüler_innen besser machen kann und endet dort, wo beschlossen wird, dass man jede Schülerin und jeden Schüler ernst nimmt und ihnen mehr Mitbestimmung ermöglicht. Es muss bedacht werden, dass Schülerinnen und Schüler zu den Themen, die sie betreffen, auch einen Standpunkt haben und diese Meinungen müssen auch ernst genommen werden. Nur so können alle Schülerinnen und Schüler als starke, selbstständige und selbstbewusste Individuen von der Schule in das weitere Leben gehen.

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In jeder Diskussion, die über die Schule gefühlt wird, muss man aufhören über die 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler zu reden, sondern man muss beginnen MIT ihnen zu reden und gemeinsam Konzepte und Strategien für eine sozial gerechte, angstfreie und demokratische Schule auszuarbeiten.

Schulautonomie

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Aktion kritischer Schüler_innen


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FĂźr eine angstfreie, demokratische und sozial gerechte Schule und Gesellschaft!

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Aktion kritischer SchĂźler_innen


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