Produktliste 2014
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Produktliste 2014 Pflanzenschutz
NUFARM DEUTSCHLAND GMBH Im MediaPark 4e 50670 Kรถln
Tel.: 0221-179 179-0 www.nufarm.de
BERATUNGS-HOTLINE: 0221-179 179-99
Stand: Januar 2014
KONTAKT IN NOTFร LLEN 0043-7 32 69 14 24 66
Inhalt
■■
■■
Ihre Ansprechpartner Verkauf und Beratung Kundenservice Kommerzielles Management
............................................................................................................ 4 ............................................................................................................ 5 ............................................................................................................ 6
Anwendungszeitraum Frühjahr Herbizide/Fungizide/Insektizide:
Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Hafer........ 8 Sommerweizen, Sommergerste........................................................ 9
Herbst Herbizide: Herbizide/Insektizide Herbizide/Insektizide/Fungizide/ Pflanzenstärkungsmittel: Beizen/Herbizide/ Fungizide/Insektizide: Herbizide/Insektizide: Fungizide:
Weizen, Gerste, Roggen, Triticale................................................... 10 Mais.................................................................................................. 11 Raps.................................................................................................. 11 Kartoffeln......................................................................................... 12 Zuckerrüben..................................................................................... 13 Wein................................................................................................. 14
■■
16 Mischbarkeit der Nufarm-Produkte ......................................................................................................... 22
■■
17 Registrierte Marken der Hersteller .......................................................................................................... 25
■■
18 Abstandsauflagen der Produkte im Ackerbau........................................................................................... 26
■■
21 Abstandsauflagen der Produkte in Kernobst, Weinbau, Wiesen und Weiden........................................ 30
■■
Transport
.......................................................................................................... 31 22
■■
Umgang und Lagerung
.......................................................................................................... 36 24
2
Inhalt
Produktinformation Alliance® Alliance®® Super Aniten ® Aniten®MZ Super Areva Canvas® Carmina® 640 neu ! Carmina® Alliance® Pack Cueva® Duplosan® Flamenco® FS Juwel® Top Kaiso® Sorbie Kyleo® ® neu ! Prolectus * Refine® Extra SX® Risolex® Shaktis® ® neu ! Soleil * Spodnam® DC Targa® Super TristarTM TM ! neu Wetcit Zeagran® ultimate ■■
.......................................................................................................... 28 .......................................................................................................... 28 40 .......................................................................................................... 40 83 .......................................................................................................... 50 .......................................................................................................... 58 .......................................................................................................... 72 .......................................................................................................... 74 .......................................................................................................... 88 .......................................................................................................... 98 ........................................................................................................ 112 ........................................................................................................ 138 ........................................................................................................ 162 ........................................................................................................ 175 ........................................................................................................ 176 ........................................................................................................ 186 ........................................................................................................ 192 ........................................................................................................ 200 ........................................................................................................ 202 ........................................................................................................ 210 ........................................................................................................ 226 ........................................................................................................ 240 ........................................................................................................ 246
Allgemeine Informationen Haftung ........................................................................................................ 256 Kanne leer? Kanne her! ........................................................................................................ 257 Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, insbesondere für den Schutz der Anwender............................................................................................ 258 Verzeichnis von Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen.......................................... 261 Vorbeugende Maßnahmen und Erste Hilfe bei Vergiftungsfällen......................................................... 265 R-Sätze......................................................................................................................................................... 267 S-Sätze......................................................................................................................................................... 271 H-Sätze........................................................................................................................................................ 274 P-Sätze......................................................................................................................................................... 276 EUH-Sätze.................................................................................................................................................... 280 Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln als gefährliche Zubereitungen nach GefStoffV............... 285 Gefahrensymbole und Gefahrbezeichungen............................................................................................ 286 ■■
* Zulassung wird erwartet
3
Ihre Ansprechpartner
VERKAUF UND BERATUNG____________________________________________________________ Hans Stadler Regionalleiter östliches Bayern und Kulturenmanager Getreide Mobil: 01 51-12 11 13 85 Tel.: 0 91 74-97 15 45 0 91 74-97 60-44 Fax: E-Mail: Hans.Stadler@de.nufarm.com
Joachim Fauteck Regionalleiter Niedersachsen-Ost, Sachsen-Anhalt und Kulturenmanager Mais und Kartoffeln Mobil: 01 71-33 39 287 0 58 03-98 74 70 2 Tel.: Fax: 0 58 03-98 74 70 3 E-Mail: Joachim.Fauteck@de.nufarm.com
Jörg Wickfelder Regionalleiter Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg Mobil: 01 51-14 70 40 01 03 83 21-66 07 02 Fax: E-Mail: Joerg.Wickfelder@de.nufarm.com
Ralf Niehaus Regionalleiter Schleswig-Holstein, Niedersachsen-West, NRW-Nord Mobil: 01 71-5 53 37 46 Fax: 0 59 63-98 27 55 E-Mail: Ralf.Niehaus@de.nufarm.com
Stefan Gockel-Böhner Regionalleiter Rheinl.-Pfalz, Saarland, Hessen Süd, NRW-Süd Mobil: 01 75-1 60 82 29 Fax: 0 22 42-8 74 56 42 E-Mail: Stefan.Gockel-Boehner@de.nufarm.com
4
Ihre Ansprechpartner
Torsten Mörstedt Regionalleiter Thüringen, Sachsen, Kurhessen, Nordbayern Mobil: 01 75-7 25 62 15 Fax: 0 36 43-85 20 57 E-Mail: Torsten.Moerstedt@de.nufarm.com
Philipp Schmidtsdorff Regionalleiter Baden Württemberg, westliches Bayern Mobil: 01 51-121 066 44 Fax: 0 76 41-93 58 84 9 E-Mail: Philipp.Schmidtsdorff@de.nufarm.com
Kundenservice_____________________________________________________________________ Carmen Laurentz Kundenservice Tel.: 02 21-179 179-10 Mobil: 01 75-1 60 82 65 Fax: 02 21-179 179-50 E-Mail: Carmen.Laurentz@de.nufarm.com
Michael Plotzitza Kundenservice Tel.: 02 21-179 179-13 Mobil: 01 51-12 11 17 42 Fax: 02 21-179 179-50 E-Mail: Michael.Plotzitza@de.nufarm.com
5
Ihre Ansprechpartner
Kommerzielles Management______________________________________________________ Franz Loderer Kommerzieller Manager Mobil: 01 60-90 74 22 18 Tel.: 0 84 58-42 82 0 84 58-380 24 Fax: E-Mail: Franz.Loderer@de.nufarm.com
Stefan Gockel-Bรถhner Kommerzieller Manager Mobil: 01 75-1 60 82 29 Fax: 0 22 42-8 74 56 42 E-Mail: Stefan.Gockel-Boehner@de.nufarm.com
6
Ihre Ansprechpartner
7
Anwendungszeitraum Frühjahr WINTERWeizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Hafer____________________ n Herbizide n Fungizide n Insektizide
Alliance®(1) Aniten® Super Refine® Extra SX® TristarTM Flamenco® FS(2) Juwel® Top Soleil®* Kaiso® SorbieTM
(1)
8
39 49 61 69
Ende der Blüte
Mitte Blüte
Beginn Blüte
Mitte Ähren schieben
Beginn d. Ähren schiebens
Grannenspitzen
LigulaStadium
Beginn d. 5. Be9 und mehr 1ErscheiLigula- GrannenÄhren stockungsBestock Knoten- nen Fah Stadium spitzen schiebens trieb ungstriebe Stadium nenblatt 1KnotenStadium
1. Bestockungstrieb
Erscheinen Fahnenblatt
9 und mehr Bestock ungstriebe
1-Blatt- 3-BlattStadium Stadium
5. Bestockungstrieb
1. Bestockungstrieb
3-BlattStadium
Vorauflauf
1-BlattStadium
Vorauflauf
2521 30/31 32 292113 37 25 39 37 4937 51 554939 6149 13 11 09 13 2129 13 11 21 29 11 211321 09 25 21 13 25 13 21 25 11 25 21 29 25 25 29 2932 3125 29 31 31 2129 31 372537 31 29 31 25 39 37 39 3139 39 39 49 31 49 39 37 39 31 3951 49 09 10/11 13 29 3149 37 39 65 59CH 29BBCH 25 30/31 30/31 29 32 32 30/31 37 21 37 39 39 372937 49 49 51 29 5137 4949 55 49 55 61 3761 55
nicht in Hafer · (2) In Gerste nur bis BBCH 51 · *Zulassung wird erwartet
49
Anwendungszeitraum Frühjahr SOMMERWeizen, Sommergerste____________________________________________________ n Herbizide n Fungizide n Insektizide
Alliance® Aniten® Super(3) Refine® Extra SX® TristarTM Flamenco® FS(2) Juwel® Top Soleil®* Kaiso® SorbieTM
(3)
39 49 61 69
Ende der Blüte
Mitte Blüte
Beginn Blüte
Mitte Ähren schieben
Beginn d. Ähren schiebens
Grannenspitzen
LigulaStadium
Beginn d. 5. Be9 und mehr 1ErscheiLigula- GrannenÄhren stockungsBestock Knoten- nen Fah Stadium spitzen schiebens trieb ungstriebe Stadium nenblatt 1KnotenStadium
1. Bestockungstrieb
Erscheinen Fahnenblatt
9 und mehr Bestock ungstriebe
1-Blatt- 3-BlattStadium Stadium
5. Bestockungstrieb
1. Bestockungstrieb
3-BlattStadium
Vorauflauf
1-BlattStadium
Vorauflauf
H 2521 30/31 32 292113 37 25 39 37 4937 51 554939 6149 13 11 09 13 2129 13 11 21 29 11 211321 09 25 21 13 25 13 21 25 11 25 21 29 25 25 29 2932 3125 29 31 31 2129 31 372537 31 29 31 25 39 37 39 3139 39 39 49 31 29 39 37 39 31 3951 49 09 10/11 13 29 3149 37 39 65 29BBCH 25 30/31 30/31 29 32 32 30/31 37 21 37 39 39 372937 49 49 51 49 5137 4949 55 49 55 61 3761 55
Nur in Sommergerste
9
49
Anwendungszeitraum HERBST Weizen, Gerste, Roggen, Triticale_________________________________________________ n Herbizide
Gerste
Alliance® Carmina® 640 Carmina® Alliance® Pack
Roggen
Alliance® Carmina® 640 Carmina® Alliance® Pack
Triticale
Alliance® Carmina® 640 Carmina® Alliance® Pack
Weizen
Alliance®
BBCH BBCH
Carmina® 640 Carmina® Alliance® Pack
09 BBCH 11 13 110911 11 132113 25 29 3125 37 39 37373137 37 49 BBCH BBCH BBCH BBCH BBCH 00 09 09 0909 09 11 09 1113 13 1321 21 13 21 21 21 2521 25 25 25 29 29 31 37 31 10/11 25 2929 29 29 31 3131 39
Vorauflauf
10
Auflaufen
1-BlattStadium
3-BlattStadium
1. Bestockungstrieb
5. Bestockungstrieb
9 und mehr Bestockungstriebe
0
Anwendungszeitraum
Mais_______________________________________________________________________________ n Herbizide n Insektizide
Zeagran® ultimate Kaiso® Sorbie
BBCH 10 11
11 09 11 11 11 11 11
1. Laubblatt entfaltet
13 1313 13 12
13 13 21 13 14 14
2. Laubblatt entfaltet
3. Laubblatt entfaltet
14 14
25 14
16 29 14
4. Laubblatt entfaltet
16
31 16 16 19 37 16 16
6. Laubblatt entfaltet
19 39 19
19 49 19
9 und mehr Laubblätter entfaltet
RAPS________________________________________________________________________________ n n n n
Herbizide Insektizide Fungizide Pflanzenstärkungsmittel
Flamenco® FS Spodnam® DC
Targa® super Kaiso® Sorbie
BBCH
11 09
2-Blattstadium
11
14
13
32
21
6–8-Blattstadium Längenwachstum
61 25
65 29
Blühbeginn
Vollblüte
3169
Ende der Blüte
37
75
39
Fruchtbildung
11
49
Anwendungszeitraum
Kartoffeln_______________________________________________________________________ n n n n
Beizen Herbizide Fungizide Insektizide
Shaktis® Canvas® + Mancozeb
Kaiso® Sorbie
Targa® super
Risolex®
BBCH
09 00
1109–10
Auflauf/Beginn Blattentwicklung
12
13 21–29
Entwicklung von Seiten sprossen
21 30–39
2551–59
Längenwachstum des Hauptspros- Entwicklung der ses/Schließen des Blütenanlagen Bestandes
2960–69
Blüte
31 80–89
37
Frucht- und Samenanlage
91–97 39
Absterben
49
Anwendungszeitraum
Zuckerrüben______________________________________________________________________ n Herbizide n Insektizide
Targa® super Kaiso® Sorbie
BBCH
09
10
11
13 12
Keimblattstadium
21
2-Blattstadium
14 25
29
4-Blattstadium
16
31
6-Blattstadium
37 33
39
49
Kurz vor Reihenschluss
WEIN______________________________________________________________________________ n Fungizide
Cueva® (Splittingverfahren) Prolectus®*
BBCH
01 09
11
11–19
Beginn KnospenBlatt schwellen entwicklung
13
55
Erscheinen der Blütenanlagen
21
61
Beginn der Blüte
25
71
Fruchtansatz
29
73
31
75
37
Beeren schrotBeeren erbsenkorngroß, Traugroß, Trauben ben beginnen hängen sich abzusenken
81
39
Beginn der Reife
* Zulassung wird erwartet
13
49
Mischbarkeit der Nufarm-Produkte
Herbizide Alliance Aniten Super Arelon Top Ariane C Artus Atlantis WG Atlantis OD Attribut Axial 50 EC Biathlon Broadway Caliban Top Ciral Concert SX Duplonsan DP Duplosan KV Fox Gropper SX Herbaflex Hoestar Super Husar Power Set Lentipur 700 Pixie Mextrol DP Monitor Platform S Pointer SX Primus Perfect Ralon Super PP Refine Xtra SX Starane 180 Starane XL Traxos Trioflex Tristar U 46 D fluid D 46 M fluid Zoom
Getreide/Frühjahr: Herbizide + Herbizide/ Wachstumsregler/Insektizide
Mischungspartner
Herbizide Alliance® Aniten® Super Duplosan® DP Refine® Extra SX® Tristar® Mischung möglich
3 3 3 3 3
X
3 3 3 3 3 2 2 2 2
3 2 2
X
3 2
3
2
X
3
3
X
3
3 3 3
X
3 3 3 3
3
3
X
3 3 3
3
Mischung nicht möglich
nicht getestet/oder es liegen keine Erfahrungen vor/keine Zulassung
1 = bis 1.000 a.i./ha CTU 2 = bis 900 a.i./ha Wuchsstoff 3 = empfohlener Mischpartner
Die Gebrauchsanweisung des Mischpartners ist grundsätzlich zu beachten.
Generell sollte bei mehr als drei Mischpartnern eine Spezialberatung unter 02 21-179 179-99 nachgefragt werden!
Herbizide Absolute M Alister Alliance Arelon Top Altantis WG Axial 50 Bacara Boxer Brazzos Cadou SC Carmina 640 Ciral Falcon Fenikan Herbaflex Herold SC Lentipur 700 Lexus Malibu Picona Pointer SX Primus Ralon Super Stomp Aqua Topik Insektizide Bulldock Decis Fastac Super Kontact Kaiso Sorbie Karate Zeon Trafo
Getreide/Herbst: Herbizide + Herbizide/Insektizide
Mischungspartner
Herbizide Alliance® Carmina® 640 Carmina® Alliance® Pack Mischung möglich
X
3 3
Mischung nicht möglich
3 3 3
X X
3
nicht getestet/oder es liegen keine Erfahrungen vor/keine Zulassung
1 = bis 1.000 a.i./ha CTU 2 = bis 900 a.i./ha Wuchsstoff 3 = empfohlener Mischpartner
Die Gebrauchsanweisung des Mischpartners ist grundsätzlich zu beachten.
Generell sollte bei mehr als drei Mischpartnern eine Spezialberatung unter 02 21-179 179-99 nachgefragt werden!
14
Mischbarkeit der Nufarm-Produkte
X
3 3 3 3 3
XXX
AHL pur AHL in Wasser (1:3) Spurennährstoffe
Zorro Pack Wachstumsregler Camposan Extra Meddax Top Moddus Stabilan 720 Insektizidz Bulldock Danadim Progress Fastac Super Kontact Kaiso Sorbie Karate Zeon Trafo
Getreide/Frühjahr: Herbizide/Fungizide + AHL pur/AHL/Spurennährstoffe
Mischungspartner
Herbizide/Fungizide Alliance® Aniten® Super Flamenco® FS Juwel® Top Ralon® Super PP Refine® Extra SX® Tristar® Kaiso® Sorbie *bis 50 l/ha
XX X ** X ** XXX X X
*
**max. 20l/ha AHL
Mischungspartner
Fungizide Acanto Adexar Agent Alto 240 Amistar Opti Amistar Oprti Gladio Pack Bravo Capalo Caramba Champion Cirkon Corbel Credo Diamant Champion Diamant Fandango Input Spezial Flexity Flamenco FS Folicur Gladio Input Xpro Juwel Top Matador Opus Top Pronto Plus Prosaro Seguris Osiris Stratego Talius Taspa Tilt, Achat Twist Vegas Wachstumsregler Camposan Extra Medax Top Moddus Stabilan 720 Insektizide Biscaya Bulldock Decis Fastac Super Kontakt Kaiso Sorbie Karate Zeon Pirimor Trafo
Getreide/Frühjahr: Fungizide/Insektizide + Fungizide/Wachstumsregler/Insektizide
Fungizide Flamenco® FS Juwel® Top Insektizide Kaiso® Sorbie Mischung möglich
X
Mischung nicht möglich
nicht getestet/oder es liegen keine Erfahrungen vor/keine Zulassung
1 = bis 1.000 a.i./ha CTU 2 = bis 900 a.i./ha Wuchsstoff 3 = empfohlener Mischpartner
Die Gebrauchsanweisung des Mischpartners ist grundsätzlich zu beachten.
Generell sollte bei mehr als drei Mischpartnern eine Spezialberatung unter 02 21-179 179-99 nachgefragt werden!
15
Mischbarkeit der Nufarm-Produkte
Fungizide Cantus Gold Carmaba Folicur Ampera Proline Insektizide Biscaya Bulldock Decis Fastac Super Kontact Kaiso Sorbie Karate Zeon Talstar Tepeki Trafo Sikkationsmittel Basta Reglone zugel.Glyphosate
Raps: Fungizide + Fungizide/Insektizide/Sikkationsmittel
Mischungspartner
Mischung möglich
X
Mischung nicht möglich nicht getestet/oder es liegen keine Erfahrungen vor/keine Zulassung
1 = bis 1.000 a.i./ha CTU 2 = bis 900 a.i./ha Wuchsstoff 3 = empfohlener Mischpartner
Fungizide Flamenco® FS Kaiso® Sorbie Spodnam® DC
XXX XXX
Die Gebrauchsanweisung des Mischpartners ist grundsätzlich zu beachten. Generell sollte bei mehr als drei Mischpartnern eine Spezialberatung unter 02 21-179 179-99 nachgefragt werden!
Herbizide Arrat Bromoterb Calaris Callisto Cato Clio + Dash Clio Super Clio Top BMX Dual Gold Elumis Pack Gardogold Harmonyx SX Laudis Terra Pack Mais Banvel WG MaisTer Mikado Milagroforte Peak Pack Mirano Komplett Nicosulfuron Produkte Spectrum Plus Pack Stomp Acqua Sucessor T Successor Top Pack Tacco Task Terano Zintan Pack
Mais: Herbizide + Herbizide
Mischungspartner
Herbizide Zeagran® Ultimate Mischung möglich
X
Mischung nicht möglich
nicht getestet/oder es liegen keine Erfahrungen vor/keine Zulassung
1 = bis 1.000 a.i./ha CTU 2 = bis 900 a.i./ha Wuchsstoff 3 = empfohlener Mischpartner Die Gebrauchsanweisung des Mischpartners ist grundsätzlich zu beachten. Generell sollte bei mehr als drei Mischpartnern eine Spezialberatung unter 02 21-179 179-99 nachgefragt werden!
Fungizide Acrobat plus WG Areva MZ Curzate M WG Dithane Neo Tec Epok Funguran Infinito Manex 4L Polyram WG Ranman Ranman Top Revus Revus Top Ridomil Gold MZ Shirlan/Banjo/Terminus Signum Tanos Tattoo Tridex DG Trimangol Valbon Vondac DG Insektizide Biscaya Bulldock Dantop Decis flüssig Fastac SC Super Contact Kaiso Sorbie Karate Zeon NeemAzal T/S Novodor FC Pirimor Granulat Plenum 50 WG Talstar Tamaron Teppeki
Kartoffeln: Fungizide + Fungizide/Insektizide
Mischungspartner
Kartoffelfungizide Canvas® Kaiso® Sorbie Shaktis® Mischung möglich
X
Mischung nicht möglich
nicht getestet/oder es liegen keine Erfahrungen vor/keine Zulassung
1 = bis 1.000 a.i./ha CTU 2 = bis 900 a.i./ha Wuchsstoff 3 = empfohlener Mischpartner Die Gebrauchsanweisung des Mischpartners ist grundsätzlich zu beachten. Generell sollte bei mehr als drei Mischpartnern eine Spezialberatung unter 02 21-179 179-99 nachgefragt werden!
16
Registrierte Marken
Registrierte Marken der Hersteller______________________________________________ ■■
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Alliance® Reg. Marke der Nufarm Gruppe Aniten® Super Reg. Marke der Nufarm Gruppe Canvas® Reg. Marke von Nissan Chemicals Carmina® 640 Reg. Marke der Nufarm Gruppe
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■■
TristarTM Reg. Marke der Dow AgroSciences GmbH WetcitTM Reg. Marke der Oro agri Zeagran® ultimate Reg. Marke der Nufarm Gruppe Weitere Warenzeichen: Registrierte Marken der Hersteller
Cueva® Reg. Marke der Neudorff GmbH KG Flamenco® FS Reg. Marke der BASF Juwel® Top Reg. Marke der BASF, lizenziert an Nufarm Kaiso® Sorbie Reg. Marke der Nufarm Gruppe Kyleo® Reg. Marke der Nufarm Gruppe Prolectus® Reg. Marke von Sumitomo Chemicals Refine® Extra SX® Reg. Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company Risolex® Reg. Marke von Sumitomo Chemicals Shaktis® Reg. Marke von Nissan Chemicals Soleil® Reg. Marke von Sumitomo Chemicals Spodnam® DC Reg. Marke der Nufarm Gruppe Targa® Super Reg. Marke von Nissan Chemicals
17
Abstandsauflagen Ackerbau
Abstand zu Gewässern (m) Produkt
Aufwandmenge
Anwendungsbestimmung
65 g/ha
NW468, NW605, NW 606
20
NW468, NW607
k.A.
5
5
15
10
*
*
5
Alliance® 100 g/ha
2,0 l/ha
NG 403, NW468, NW605, NW606
Anwenbei Abdriftauf Flä- dungsbereduktion chen mit stimmung StanStan>2% dard dard 90 % 75 % 50 % Hang90% 75% 50% neigung bei Abdriftreduktion
5
5
10
1,5 l/ha
NG 403, NW468, NW605, NW606
NW 701: Randstreifen 10 m
NT101
20
0
0
0
NT108
25
5
5
25
NG 404: Randstreifen 20 m
(WW, WG, WR, T)
Aniten® Super
Abstand zu Saumstrukturen (m)
5
*
*
5
*
*
*
*
NW 468, NG 337 NG 405, NG 414, NW 605, NW 606
10
*
5
5
NW 468, NW 642, NW 608 (HuK) NW 609
5m (Pfl.höhe > 50 cm)
Nützlinge
Bienen
Wasserorganismen
NW262, NN100 NB6641 NW264, NW265
NW262, NN160, NB6641 NW264, NN165 NW265 NT103
20
0
20
20
0
0
0
0
NN1842 NB6641 NW264
20
0
20
20
NW262, NN160, NB6641 NW264, NN165 NW265
0
0
0
0
0
0
0
0
(SG, Hafer)
Canvas®
0,5 l/ha 2,5 l/ha
Carmina® 640
3,5 l/ha 2 - 5 l/m² (Rosen Freiland)
0,2 - 0,5 ml/m² (Rosen HuKFreiland)
NW 468, NW 642
15
5
5
10
NG 404: Randstreifen 20 m
NT 103
8 l/ha (Kartoffel Freiland)
0,8 ml/m² Cueva®
NW 468, NW 642
NN 234, NW262, NN2842, NB6641 NW264 NO686
(Kartoffel HuKFreiland)
13,5-22,5 l/ha (Tomate) 1,35-2,25 l/ha (Tomate HuK-Freiland)
NW 468, NW 642, NW 605, NW 606, NW 608 (HuK),
NW 609
5m (Pfl.höhe > 50 cm)
*
5
10
0
0
0
0
10
*
5
5
0
0
0
0
4,0 l/ha (Basisaufwand) Kelter- und Tafeltrauben
18
Abstandsauflagen Ackerbau
Abstand zu Gewässern (m) Produkt
Aufwandmenge
Anwendungsbestimmung
2,3 l/ha
NW 468, NW605 NW 606
10
*
5
5
0
0
0
0
2,0 l/ha
NW 468, NW605 NW 606
10
*
5
5
0
0
0
0
15
5
5
10
NW 701: Randstreifen 10 m
0
0
0
0
10
5
5
10
NW 705: Randstreifen 5m
0
0
0
0
NT108
25
5
5
25
NN400, NB6623 NW262 NN410 NB6641 Nw264
Flamenco® FS
NW468, NW605, NW606
Anwenbei Abdriftauf Flä- dungsbereduktion chen mit stimmung StanStan>2% dard dard 90 % 75 % 50 % Hang90% 75% 50% neigung bei Abdriftreduktion
(W, G, R)
Juwel® Top
Abstand zu Saumstrukturen (m)
1l/ha
NW468, NW605, NW606 (Weidelgras, Gräser, H, T)
Nützlinge
Bienen
Wasserorganismen
NN161, NN165, NW262, NB6641 NN170, NW264, NN1842
NN130, NN160, NW262, NN165, NB6641 NW264, NN170, NW265 NN1842
Kaiso® Sorbie
150 g/ha
NW468, NW605-1 NW606
20
5
5
10
Kyleo®
5l/ha
NW468, NW605-1, NW606
5
*
*
5
*
NT109
25
5
25
25
NW262, NN100, NB6641 NW264, NN2002 NW265
Refine® Extra SX®
60 g/ha
NW468, NW609
5
*
*
*
NW701: 10m
NT103
20
0
20
20
NN165, NW262, NN170, NB6641 NW265 NN260
Risolex®
200 g/dt
NW467
Shaktis®
2,0 kg/ha
NW468, NW605, NW606
10
*
5
5
**
**
**
**
**
**
Soleil®**
NN160, NW262, NB663 NN165 NW264
**
NT109
25
5
25
25
**
**
**
**
**
NN400 NB6641 **
NW262, NW264
**
**
1,25 l/ha (Raps, Futtererbse, Bohne)
Spodnam® DC
0,7 l/ha (Sikkation Raps)
1,5 l/ha (Grasssamen)
* Im Rahmen der Zulassung wurde kein Mindestabstand zu Gewässern festgesetzt, allerdings muss das Pflanzenschutzgesetz beachtet werden: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht oder unmittelbar an Gewässern angewendet werden. ** Zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht bekannt (Zulassung wird erwartet); k.A. = keine Anwendung keine zusätzliche Festsetzung; Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Anwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
19
Abstandsauflagen Ackerbau
Abstand zu Gewässern (m) Produkt
Targa® Super
Aufwandmenge
1,25 l/ha 2,0l/ha 1,5 l/ha
Tristar®
2 x 0,3 l/ha (Zwiebel)
WetcitTM
0,05 - 0,3 % i.d.R. 0,1 %Konz. der Spritzbrühe
Zeagran® ultimate
2,0 l/ha
Anwendungsbestimmung
Abstand zu Saumstrukturen (m)
Anwenbei Abdriftauf Flä- dungsbereduktion chen mit stimmung StanStan>2% dard dard 90 % 75 % 50 % Hang90% 75% 50% neigung bei Abdriftreduktion
NW 468, NW642 NW468, NW607
k.A.
5
10
15
NW 468, NW 605, NW 606
10
*
5
5
NW468, NW 605, NW 606
10
*
5
5
NW 706: Randstreifen 20 m
NT102
20
0
0
20
NT103
20
0
20
20
NT101
20
0
0
0
0
0
0
0
20
0
20
20
NT 103
Nützlinge
Bienen
Wasserorganismen
NN261, NW262, NN160, NB6641 NW264, NN165, NW265 NN170 NN165, NW262, NN170, NB6641 NW264, NN260, NW265 NN1842
NW262, NN400 NB6641 NW264, NW265
* Im Rahmen der Zulassung wurde kein Mindestabstand zu Gewässern festgesetzt, allerdings muss das Pflanzenschutzgesetz beachtet werden: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht oder unmittelbar an Gewässern angewendet werden. ** Zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht bekannt (Zulassung wird erwartet); k.A. = keine Anwendung keine zusätzliche Festsetzung; Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Anwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
20
Abstandsauflagen Kernobst, Weinbau, Wiesen und Weide
Abstand zu Gewässern (m) Produkt
Cueva®
Aufwandmenge
10 l/ha und je m Kronenhöhe (Apfel)
Kaiso® Sorbie**
150 g/ha
Aufwendungsbestimmung
Standard
bei Abdriftreduktion 90%
75%
50%
NW 468, NW 642, NW 607
k.A.
15
20
k.A.
NW468, NW605-1 NW606
20
5
5
10
Abstand zu Saumstrukturen (m) Anwendungsauf Flächen bestimbei Abdriftreduktion mung Stanmit > 2 % Hangdard 90% 75% 50% neigung
NT108
0
0
0
0
25
5
5
25
Prolectus®**
WetcitTM
0,05 - 0,3 % i.d.R. 0,1 %Konz. der Spritzbrühe
* Im Rahmen der Zulassung wurde kein Mindestabstand zu Gewässern festgesetzt, allerdings muss das Pflanzenschutzgesetz beachtet werden: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht oder unmittelbar an Gewässern angewendet werden. k.A. = keine Anwendung ** Zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht bekannt (Zulassung wird erwartet); keine zusätzliche Festsetzung; Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Anwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
21
Transport
Produkteigenschaften zur sicheren Handhabung von Pflanzenschutzmitteln beim Transport____________________________________________________________________ Versandgebinde
Handelsname
Alliance®
ADR / GGVS / GGVE
Inhalt
Bruttogewicht in kg
Gebindeart
Anzahl pro Palette
10 x 250 g
4,90
Umkarton
108
8 x 1 kg
10,94
Umkarton
30
4 x 2,4 kg 10,37
Umkarton
40
UN Nr.
Bezeichnung im Beförderungspapier
Tunnelcode
Klasse/ Verpackungsgruppe
Höchstzulässige Ges.menge (l;kg) je Befördeinheit
3077
Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g., (Diflufenican, Metsulfuron-methyl)
E
9/III
1.000 1
Aniten® Super
4x5l
24,22
Umkarton
40
Umweltgefährdender Stoff, 3082 flüssig, n.a.g. (Ioxyniloctanoat, Mecoprop-P)
Canvas®
4x5l
23,41
Umkarton
40
3082
Carmina® 640
2x10 l
25,05
Umkarton
36
200 l
219,00
Fass
4
Cueva®
Multiplikator
E
9/III
1.000
1
Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g., (Amisulbrom)
E
9/III
1.000
1
3082
Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g., (Chlortoluron, Diflufenican)
E
9/III
1.000
1
3082
Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Kupferoktanoat)
E
9/III
1.000
1
2 x 10 l
22,30
Umkarton
36
2 x 10 l
20,00
Umkarton
36
1l
12,00
Umkarton
60
Flamenco® FS
2 x 10 l
23,25
Umkarton
39
3082
Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g., (Solvent Naphtha, Prochloraz, Fluquinconazol)
E
9/III
1.000
1
Juwel® Top
4x5l
23,20
Umkarton
40
3082
Umweltgefährdender Stoff, Flüssig n.a.g. (Fenpropimorph, Kresoxim-methyl, Epoxiconazol)
E
9/III
1.000
1
12 x 600 g
8,43
Umkarton
60 3077
Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (Lambda-Cyhalothrin)
E
9/III
1.000
1
Duplosan® DP
Kaiso® Sorbie
22
4 x 3 kg
9,88
Umkarton
40
Transport
Produkteigenschaften zur sicheren Handhabung von Pflanzenschutzmitteln beim Transport____________________________________________________________________ Versandgebinde
Handelsname
Kyleo®
ADR / GGVS / GGVE
Inhalt
Bruttogewicht in kg
Gebindeart
Anzahl pro Palette
15 l
15,00
Kanister
51
4x5l
20,00
Umkarton
40
640 l
640,00 Container
1
Prolectus®** 12x1 kg
0,00
Flasche
0
5x1500 g
9,14
Umkarton
36
Refine® Extra SX®
UN Nr.
Bezeichnung im Beförderungspapier
Tunnelcode
Klasse/ Verpackungsgruppe
Höchstzulässige Ges.menge (l;kg) je Befördeinheit
3082
Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (2,4-D, Glyphosate)
E
9/III
1.000
1
3077
Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (Fenpyrazamine)
9/III
1.000
0
3077
Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g., (Thifensulfuron Methyl, Tribenuron Methyl)
E
9/III
1.000
1
Multiplikator
10 x 250 g
3,52
Umkarton
72
Risolex®
1 x 5 kg
5,50
Eimer
80
3077
Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g., (Tolclofos-methyl)
E
9/III
1.000
1
Shaktis®
1 x 10 kg
10,00
Sack
50
3077
Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g., (Tolclofos-methyl)
E
9/III
1.000
1
Soleil®**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
Spodnam® DC
4x5l
21,66
Umkarton
36
3082
Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Di-1-p-menthene)
E
9/III
1.000
1
Targa® Super
2 x 10 l
20,60
Umkarton
40
3082
Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Quizalofop-pethyl Lösung)
E
9/III
1.000
1
4x5l
23,36
Umkarton
40 3082
Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Bromoxynil, Ioxynil, Fluroxypyr)
E
9/III
1.000
1
3082
Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Terpenkohlenwasserstoff)
E
9/III
1.000
1
3082
Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Terbuthylazin, Bromoxyniloctanoat/heptanoat)
E
9/III
1.000
1
Tristar ™ 12 x 1 l
14,76
Umkarton
60
4x5l
5,00
Umkarton
40
WETCITTM
Zeagran® ultimate
12 x 1 l
1,00
Umkarton
40
15 l
17,49
Kanister
48
** Zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht bekannt (Zulassung wird erwartet)
23
Umgang und Lagerung
Angaben zu den Inhaltsstoffen Handelsname
Verwendungszweck
Formulierungstyp
Alliance®
Herbizid
WG
600,00 g/kg Diflufenican, 60,00 g/kg Metsulfuron-methyl
Aniten® Super
Herbizid
EC
180 g/l Ioxynil, 290 g/l Mecoprop-P
Canvas®
Fungizid
SC
200,00 g/l Amisulbrom
Carmina® 640
Herbizid
SC
600,00 g/l Chlortoluron, 40,00 g/l Diflufenican
Carmina® Alliance Pack
Herbizid
***
***
Cueva®
Fungizid
SC
Duplosan® DP
Herbizid
Flamenco® FS
Wirkstoffe
andere kennzeichnungspflichtige Stoffe
Symbol
keine
N, Xi
Lösungsmittel Naphta
Xn, N
Alkylpolyglucoside
N
keine
Xn, N
***
***
100,00 g/l Kupferoktanoat
keine
N
SL
600 g/l Dichlorprop-P
keine
Xn
Fungizid
SE
54 g/l Fluquinconazol, 174 g/l Prochloraz
Lösungsmittel Naphtha
Xn, N
Juwel® Top
Fungizid
SE
125,00 g/l Kresoxim-methyl, 125,00 g/l Epoxiconazol, 150,00 g/l Fenpropimorph
keine
Xn, N
Kaiso® Sorbie
Insektizid
SE
50,00 g/kg Lambda-Cyhalothrin
keine
Xn, N
Kyleo®
Herbizid
SL
240 g/kg Glyphosat, 160 g/kg 2,4 D
keine
Xi, N
Prolectus®**
Fungizid
WG
**
**
** = Zulassung wird erwartet *** = siehe Soloprodukt
24
Umgang und Lagerung
Kennzeichnung gem. GefStoffVO
Lagerkl. LGK
Flammpunkt in Grad C
13
Keine Daten verfügbar
Wasservollstrahl
0 bis 30
SP001, R 22, R 36, R 43, R 50/53, R 63, R 65, R 66, R 67, S 2, S 13, S 24, S 26, S 35, S 36/37/39, S 46, S 57, S 62, RA059, RA060
10
75 °C
Wasservollstrahl
0 bis 40
SP001, R 50/53, S 2, S 13, S 35, S 36, S 57
12
nicht entflammbar
Wasservollstrahl
0 bis 40
Wasservollstrahl
0 bis 40
***
***
R-und S-Sätze
SP001, R 36/38, R 50/53, S 2, S 13, S 20/21, S 24/25, S 36/37, S 46, S 61
Symbol (CLP)
GHS07, GHS09
H-und P-Sätze
SP001, H315, H319, H410, P280, P302+P352, P305+P351 +P338, P501, P102
nicht geeignete Löschmittel
Lagertemperatur
SP001, R 40, R 43, R 50/53, SP001, H317, H351, H361, R 63, S 2, S 13, S 20/21, GHS07, GHS08, H410, P273, P101, P102, S 24, S 36/37, S 46, S 60, GHS09 P281, P501 S 61
1210
>100 °C
***
***
***
12
nicht anwendbar
Wasservollstrahl
0 bis 20
12
> 100 ° C
Wasservollstrahl
0 bis 40
SP001, R 22, R 36, R 48/22, R 51/53, R 67, S 2, S 13, R 20/21, S 35, S 36, S 46, S 57
12
nicht entflammbar
Wasservollstrahl
0 bis 30
SP001, H317, H319, H410, H351, H361fd, P280, P201, SP001, R 40, R 43, R 50/53, GHS08, GHS07, P264, P272, P302+P352, R 62, R 63, S 2, S 13, S 24, GHS09 P308+P313, P333+P313, S 35, S 36/37, S 46, S 57 P337+P313, P363, P261, P391
12
>100 °C
Wasservollstrahl
-10 bis 40
SP001, R 22, R 36, R 50/53, S 2, S 13, S 20/21, S 25, S 35, S 36, S 46, S 57
11
keine Daten verfügbar
Wasservollstrahl
0 bis 30
12
nicht entflammbar
Wasservollstrahl
0 bis 40
**
**
**
**
***
***
SP001, R 50/53, S 1/2, S 13, S 29, S 35, S 36, S 46, S 57 SP001, R 22, R 41, R 52/53, S 1, S 2, S 13, S 20/21, S 26, GHS07, GHS05 S 35, S 46, S 57
SP001, H302, H318, P264, P270, P280, P301+P312, P310, P330, P501, RA009
SP001, R 43, R 50/53, S 2, S 13, S 24/25, S 57, S 61
GHS07, GHS09
H317, H319, H400, H411, P264, P273, P280, P391, P501, P302+P352, P305+P351+P338, EUH2080026, EUH401
**
**
**
25
Umgang und Lagerung
Angaben zu den Inhaltsstoffen Handelsname
Verwendungszweck
Formulierungstyp
Herbizid
SG
333,00 g/kg Thifensulfuron Methyl, 166,00 g/kg Tribenuron Methyl
Risolex®
Beizmittel
DS
100,00g/kg Tolclofos-Methyl
Shaktis®
Fungizid
WG
30g/kg Amisulbrom, 600g/kg Mancozeb
Refine® Extra SX®
Soleil®**
andere kennzeichnungspflichtige Stoffe
Wirkstoffe
Natriumcarbonat, Trinatriumphosphatdodecahydrat
N
O-2,6-dichloro-4-methylphenyl O,O-dimethyl phosphorothioate Precipitated silicate
Xi, N
Natriumdiisopropylnaphthalin-sulfonat
N, Xn
**
**
keine
Xi, N
**
**
Spodnam® DC
Pflanzenstärkungsmittel
SE
Terpene Polymer
Targa® Super
Herbizid
EC
46,30g/l Quizalofop-P
Lösungsmittel Naphtha
Xn, N
Tristar™
Herbizid
EC
100,00g/l Ioxynil, 100,00g/l Bromoxynil, 100,00g/l Fluroxypyr
Lösungsmittel Naphtha
N, Xn
WETCIT™
Zusatzstoff
SL
8 % Alkoholethoxylat
Kohlenwasserstoffe Orangenterpene
Xn, N
Zeagran® ultimate
Herbizid
SE
250,00g/l Terbuthylazin, 100,00g/l Bromoxynil
Lösungsmittel Naphtha Tributylphenolalkylpolyglykolether
Xn, N
* = keine Information ** = Zulassung wird erwartet *** = siehe Soloprodukt
26
**
Symbol
Umgang und Lagerung
Kennzeichnung gem. GefStoffVO
R-und S-Sätze
Symbol (CLP)
H-und P-Sätze
SP001, R 50/53, S 2, S 13, S 20/21, S 24, S 35, S 37, S 46, S 57 SP001, R 43, R 51/53, S 2, S 13, S 20/21, S 23, S 36/37/39, sx056, S 61, RA035
GHS07, GHS09
SP001, H317, H411, P261, P280, P363, P273, P501
SP001, R 43 , R 50/53, R 63, S 2, S 13, S 24, S 35, S 36/37, S 46, S 57, RA016 **
**
**
Lagerkl. LGK
Flammpunkt in Grad C
11
keine Daten verfügbar
Wasservollstrahl
0 bis 50
13
nicht entflammbar
Wasservollstrahl
-30 bis 40
11
nicht anwendbar
Wasservollstrahl
0 bis 40
**
**
nicht geeignete Löschmittel
Lagertemperatur
**
**
SP001, R 38, R 43, R 50/53, S 2, S 13, S 23, S 24/25, S 35, S 61
10
>100 °C
Wasservollstrahl
0 bis 40
SP001, R 20, R 38, R 41, R 43, R 51/53, R 65, S 2, S 13, S 24, S 26, S 35, S 37/39, S 57, S 62
10
76 °C
Wasservollstrahl
0 bis 40
SP001, R 20/22, R 36/38, R 43, R 50/53, R 63, R 65, R 67, S 2, S 13, S 20/21, S 24, S 35, S 36/37/39, S 57, S 62, RA036, RA059
10
69 °C
Wasservollstrahl
-5 bis 30
R 20, R 36, R 43, R 51/53, S 2, S 13, S 24/25, S 26, S 37, S 61
12
>93 °C
Wasservollstrahl
0 bis 35
SP001, R 22, R 43, R 50/53, SP001, H302, H317, R 63, S 2, S 13, S 24, S 29, GHS07, GHS08, H361D, H410, P261, P280, S 35, S 36/37, S 46, S 61, GHS09 P308+P313, P501 RA036, RA066, sx056
10
>100 °C
Wasservollstrahl
0 bis 40
27
Alliance®
Alliance®
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Alliance® ist das Ganzjahresherbizid zur Bekämpfung wichtiger Getreideunkräuter. Problemunkräuter wie Kamille, Storchschnabel, Knöterich, Ausfallraps und Ackerstiefmütterchen werden von dieser neuen Kombination wirkungssicher bekämpft, ohne die Kultur zu schädigen.
Mehr g wirkun Boden öherem h k n a d teil DFF-An Vorteile -
Blatt- und Bodenwirkung Hervorragend verträglich in jeder Tankmischung mit Herbiziden Früher Einsatz in AHL (pur oder in Wasser) Einsetzbar im Frühjahr und Herbst
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Alliance® Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern sowie Windhalm im Nachauflauf Herbst und Frühjahr in Winter- und Sommergetreide Produkttyp: Herbizid Wirkstoffe: 600,00 g/kg Diflufenican (60,0% w/w) , 60,00 g/kg Metsulfuron-methyl (6.0% w/w) Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat Packungsgröße: H80537 10x250 g Umkarton H80538 8x1 kg Umkarton H80854 4x2,4 kg Umkarton
006366-00
N Umweltgefährlich Xi Reizend SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 36/38 Reizt die Augen und die Haut. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
VON DER Zulassungsbehörde FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale
Gemeiner Windhalm, Einjährige Zweikeimblättrige Unkräuter
Sommergerste, Sommerweichweizen
Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale
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(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Für die Herbstanwendung gilt : 50%: 10 m 75%: 5 m 90%: 5 m
Für die Frühjahrsanwendung gilt: 50%: 15 m 75%: 5 m 90%: 5 m
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(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Für die Anwendung im Herbst gilt: Abstand: 20 m (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Für die Anwendung im Frühjahr gilt: 50%: 15 m 75%: 5 m 90%: 5 m
Gebrauchsanleitung
Wirkungsweise___________________________________________________________ Alliance® enthält zwei Wirkstoffe die sich in ihrer Wirkung ergänzen: Metsulfuron-methyl wird systemisch über Blatt und Wurzel in die Pflanze aufgenommen. Der Wirkstoff wird dann mit dem Saftstrom in der Pflanze verteilt. Es kommt zu einer Inaktivierung der Aminosäuresynthese durch Hemmung des Enzyms AcetolactatSynthase (ALS). Nach der raschen Hemmung der Wachstumsspitzen von Wurzeln und Spross beginnt ein angsamer Absterbeprozess. Diflufenican wirkt als Kontakt- und Bodenherbizid auf die keimenden Unkräuter indem es die Carotinoid Biosynthese unterbindet. Dadurch kommt es zunächst zu einer Aufhellung des Blattgewebes und zum anschließenden Absterben. Ausreichend Bodenfeuchtigkeit ist günstig für eine gute Wirkung. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Diflufenican: F1 Metsulfuron-methyl: B
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Wirkungsspektrum______________________________________________________ sehr gut bis gut bekämpfbar Stiefmütterchen, Ehrenpreis, Taubnessel, Besenrauke, Wegrauke, Erdrauch, Hohlzahn, Ackerhellerkraut, Kamille, Klatschmohn, Kornblume (max. 2 Blattstadium), Raps, Storchschnabel, Vogelmiere, Vergissmeinnicht, u.v.a Teilwirkung gegen Klettenlabkraut, Gemeiner Windhalm n Besondere Hinweise n Resistenzmanagement Alliance enthält die Wirkstoffe Metsulfuron-methyl und Diflufenican. Metsulfuron-methyl zählt zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, dessen Wirkungsmechanismus in der Gruppe B der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist. Diflufenican gehört zur Gruppe der Pyridincarobxamide, dessen Wirkungsmechanismus in der Gruppe F1 der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist. Weitere Informationen siehe Internet: http://plantprotection.org Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf dem demselben Schlag eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich. Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.: - Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen/Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkmechanismus besitzen - Fruchtfolgegestaltung - Bodenbearbeitung - Saattermin - Zugelassene Aufwandmenge nicht unterschreiten
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Sommergerste, Sommerweichweizen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Gemeiner Windhalm, Einjährige Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht Anwendungszeitpunkt: Im Nachauflauf Frühjahr, zwischen BBCH 13-29 der Kultur Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1
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Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 100 g/ha Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l/ha Wasser Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. (WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstände: 50% : 15 m 75% : 5 m 50% : 5 m ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht Anwendungszeitpunkt: Im Nachauflauf Herbst, zwischen BBCH 10-29 der Kultur Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 65 g/ha Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
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Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. (WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. (WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50% : 10 m 75% : 5 m 90 % : 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 20 m ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht Anwendungszeitpunkt: Im Nachauflauf Frühjahr zwischen BBCH 13-29 der Kultur Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen
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Aufwandmenge: 100 g/ha Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l/ha Wasser Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. (WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstände: 50% : 15 m 75% : 5 m 90% : 5 m ________________________________________________________________________________________________ n Verträglichkeit Alliance wird nach bisheriger Kenntnis von allen Wintergersten-, Winterweichweizen-, Winterrogenund Wintertriticalesorten, sowie Sommergersten- und Sommerweichweizensorten gut vertragen. n Nachbau WP 710 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps sind möglich. Bei vorzeitigem Umbruch können Mais, Sommergerste oder Sommerweizen nach vorheriger Pflugfurche nachgebaut werden. Untersaaten dürfen nicht in mit Alliance behandeltem Getreide erfolgen.
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Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Mischbarkeit Alliance ist nach bisherigen Ergebnissen mischbar mit allen handelsüblichen Herbiziden. Mischpartner in fester Form werden als erstes Produkt in den Tank gegeben. Grundsätzlich ist bei der Mischung mit Fungiziden wie folgt vorzugehen: 1.Tank zu 1/3 mit Wasser füllen 2. Mischungspartner bei laufendem Rührwerk einzeln nacheinander zusetzen. 3. Fass bis zu ¾ bei laufendem Rührwerk auffüllen. 4. Tank mit Wasser auffüllen. 5. Mischung umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an. Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankabfüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3 - 1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschlalten 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln 4. Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tnak geben 5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen 7. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.
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n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt notwendig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorrichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Min. einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Rest von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. (WH951) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten. n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________ n Einfluss auf Nutzorganismen (NN100) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Hinweise für transport und lagerung________________________________ n Transport ADR 9/III, UN 3077 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 °C abkühlen. n Lagerung LGK nach TRGS 510: 13 So lagern, dass Betriebsfremdekeinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermittel und deren Verpackungen zu erfolgen.
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Aniten® Super
Aniten® Super
Das frühe Getreideherbizid
Flüssiges Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Sommer- und Wintergetreide. Neue einzigartige und patentierte BEE-Formulierung.
Perfekt gemischt, EISKALT erwischt.
Vorteile -
Ab 4 °C sichere Wirkung Schnell regenfest Flexibel mischbar Breite Wirkung gegen zweikeimblättrige Unkräuter inkl. Ehrenpreis, Klette, Kornblume und Taubnessel
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Aniten® Super Aniten® Super Flüssiges Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Sommer- und Wintergetreide. 024166-00
Aniten® Super
Produkttyp: Herbizid Wirkstoffe: 180 g/l Ioxynil als 241,3 g/l Octansäureester (21,9% w/w) , 290 g/l Mecoprop-P als 425,3 g/l Butoxyethylester (38,7 % w/w) Formulierung: Emulsionskonzentrat Packungsgröße: H80408 4x5 l Umkarton
Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R 36 Reizt die Augen. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 Berührung mit der Haut vermeiden. S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Enthält Ioxynil-octanoat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Mecoprop-Butoxyethylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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Aniten® Super
Aniten® Super
VON DER Zulassungsbehörde FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Zweikeimblättrige Unkräuter
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale
Zweikeimblättrige Unkräuter
Sommergerste, Hafer
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 5 m 75%: * 90%: * (NG403) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März. (NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
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Aniten® Super Gebrauchsanleitung
Aniten® Super wirkt in Winter- und Sommergetreide (Sommergerste, Hafer) gegen zweikeimblättrige Unkräuter einschl. Klettenlabkraut, Ackerhohlzahn und Kamille. Mecoprop-P liegt in der patentierten BEE-Formulierung als hochaktiver Buthoxyethylester (BEE) vor. Durch diese neue Formulierung dringen die Wirkstoffe nach der Spritzung sofort über die Blätter in die Unkrautpflanzen ein. Das Produkt besitzt hierdurch auch bei kalten Temperaturen eine sehr gute Wirkung. Phenoxycarbonsäuren, zu denen der Wirkstoff Mecoprop-P gehört, sind künstliche Auxine, deren Konzentrationen in sensiblen Pflanzen mangels rascher Metabolisierung dauerhaft zu hoch bleibt. Die Folge ist eine Überanregung von Stoffwechsel und Wachstum, indem die Auxin-Rezeptoren ständig besetzt bleiben. Letztendlich „verhungern“ die Pflanzen, indem der Nährstofftransport im Phloem gestört wird. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Ioxynil: C3 Mecoprop-P: O
Wirkungsspektrum______________________________________________________ Gut bekämpfbar Ackerdistel, Ackerhahnenfuß, Ackerhohlzahn (bis 4-Blattstadium), Ackersenf, Ackerspörgel, Ackerstiefmütterchen (bis 4-Blattstadium), Gemeiner Rainkohl, Hederich, Hirtentäschel, Kamillearten (bis 4-Blattstadium), Klatschmohn, Klettenlabkraut, Knötericharten, Kornblume, Melde, Saatwucherblume (bis 2-4 -Blattstadium), Vogelmiere, Wickenarten Weniger gut bekämpfbar Ackerstiefmütterchen (größer 4-Blattstadium), Ackerwinde, Erdrauch, Ehrenpreisarten, Saatwucherblume (4-6-Blattstadium), Taubnesselarten, Vergissmeinnicht Nicht ausreichend bekämpfbar Saatwucherblume (ab 6-Blattstadium) n Besondere Hinweise Aniten Super wirkt praktisch witterungs- und regenunabhängig. Es sollte jedoch nicht bei Regen gespritzt werden. Regenfest nach 30 Minuten! Die Frühjahrsanwendung von Aniten Super kann ab beginnendem Wachstum der Unkräuter bereits bei Temperaturen von + 4 Grad Celcius erfolgen. Bei Gefahr von Nachtfrost sollte Aniten Super nicht angewandt werden.
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Aniten® Super
Wirkungsweise___________________________________________________________
Aniten® Super
Aniten® Super
Untersaaten: Getreidebestände, in denen Klee- oder Luzerneuntersaat schon eingesät ist oder erst eingesät werden soll, können nicht mit Aniten Super behandelt werden. Vorsicht bei Nachbarkulturen! Genügend Abstand einhalten! Schäden durch Abdrift möglich, insbesondere bei Reben, Hopfen, Raps und Tabak. Nicht in der Nähe von Weinbergen spritzen. Der Gehalt an freien Phenolen in den technischen Wirkstoffen Mecoprop und Mecoprop-P einschließlich deren Salze und Ester darf 15 g/kg nicht überschreiten.
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Sommergerste, Hafer Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen im Frühjahr, zwischen BBCH 13-29 der Kultur Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,5l/ha Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l/ha Wasser Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
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Pflanzen/-erzeugnisse: Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen im Frühjahr, zwischen BBCH 13-29 der Kultur Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2 l/ha Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l/ha Wasser Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
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(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m ________________________________________________________________________________________________
Aniten® Super
Aniten® Super
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m ________________________________________________________________________________________________ n Verträglichkeit Aniten Super ist nach unseren Erfahrungen für alle Sorten der empfohlenen Kulturarten im Allgemeinen gut verträglich. WP733 In Sommergerste und Hafer sind Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. WP778 In Roggen sind Ertragsminderungen möglich. n Nachbau Die Anwendung von Aniten Super hat keinerlei Einfluss auf die nachfolgende Kultur.
Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Mischbarkeit Aniten Super ist nach bisherigen Ergebnissen mischbar mit: Herbiziden:Ralon Super PowerPlus (bis 1,5l/ha Aniten Super), Axial 50, Isoproturon-haltigen Präparaten Wachstumsreglern: Stabilan 720 (CCC) Nicht mischbar mit: Break Thru, Medax Top, Moddus, AHL Mischpartner in fester Form werden als erstes Produkt in den Tank gegeben. Grundsätzlich ist bei der Mischung mit Fungiziden wie folgt vorzugehen: 1.Tank zu 1/3 mit Wasser füllen 2. Mischungspartner bei laufendem Rührwerk einzeln nacheinander zusetzen. 3. Fass bis zu ¾ bei laufendem Rührwerk auffüllen. 4. Produkt immer zuletzt in die Tankmsichung geben. 5. Tank mit Wasser auffüllen. 6. Mischung umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an.
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n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötig wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3 -1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen. n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
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Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten
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n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
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Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS220) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten. n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen.
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Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________ n Einfluss auf Nutzorganismen (NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Hinweise für transport und lagerung________________________________ n Transport ADR 9,/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 °C abkühlen. n Lagerung LGK nach TRGS 510: 10 Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.
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Canvas®
+ Mancozeb
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Der perfekte Knollenschutz Canvas ist einflüssiges Kontaktfungizid für die Krautfäulebekämpfung. Besonders effektiv ist Canvas in der Tankmischung mit Mancoceb. Diese Mischung zeigt gegen Krautfäule synergistische, die Erwartungen übertreffende Ergebnisse in Bereiche wirkungsdauer und regenbeständikeit. Weitere Pluspunkte sind die Wirkung gegen Alternaria und die sporenabtötende Wirkung. Aus dieser sporenabtötenden Wirkung resultiert ein hervorragendes Plus gegen Knolleninfektionen mit Braunfäule.
Vorteile - Krautfäulbekämpfung und Alternariabekämpfung* - Ertragsabsicherung - Knollenschutz * Wirkungen gegen Alternaria beruht auf eigenen Erfahrungen!
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Canvas® Canvas® Produkttyp: Fungizid Wirkstoff: 200,00 g/l Amisulbrom (17,7 % w/w) Formulierung: Suspensionskonzentrat Packungsgröße: H80413 4x5 l Umkarton 006282-00
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
VON DER Zulassungsbehörde FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)
Kartoffel
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Gebrauchsanleitung
Wirkungsweise___________________________________________________________ Canvas® enthält den Wirkstoff Amisulbrom, der zur chemischen Gruppe der Sulfonamide gehört. Der Wirkungsmechanismus beruht auf einer „multi-site“ Unterbrechung der mitochondrialen Atmung. Amisulbrom greift in verschiedene Stadien der pilzlichen Entwicklung ein, so z.B. in die Entstehung, Keimung und Mobilität der Zoosporen sowie das Myzelwachstum. Der Wirkstoff hat keine systemischen Eigenschaften sondern wirkt als protektives Kontaktmittel. Dadurch ist die Gefahr der Bildung von
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N Umweltgefährlich
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resistenten Stämmen gering. Auf Grund der nicht-systemischen Wirkung wird vorhandener Befall nicht bekämpft. Die weitere Ausbreitung der Infektion wird jedoch zuverlässig unterbunden. Neben der Wirkung gegen Kraut- und Stängelinfektionen schützt Amisulbrom auch vor Knolleninfektionen, dadurch, dass die Zoosporen abgetötet werden, bevor sie die Knollen infizieren können. Die bei der Lagerung auftretende Braunfäule wird dadurch gemindert. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Amisulbrom: C4
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Wirkungsspektrum______________________________________________________ sehr gut bis gut bekämpfbar Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) n Besondere Hinweise n Spritztechnik Beim Ausbringen von Canvas ist auf eine gleichmäßige Benetzung der Kartoffelpflanze zu achten. Bewährte Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha. Bei Kartoffeln mit starker Krautentwicklung und bei Stängel- Phytophthora sollte eine höhere Wassermenge genommen werden. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. n Ausbringung der Spritzbrühe Ständige Kontrolle des Verbrauchs der Spritzbrühe während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- udn Dosiermessgerät bietet sich als technsiches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Canvas ist bereits eine Stunde nach Applikation regenfest. Canvas sollte auf das trockene Blatt gespritzt werden. Tankmischungen sollten ein bis zwei Studnen antrocknen können. Nicht bei einsetzendem Regen spritzen. WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffel Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) Anwendungsbereich: Freiland
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Stadium der Kultur: Von Beginn Bestandschluss: 10% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich bis Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung (BBCH 31-90) Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. Die Aufrufe des örtlichen Warndienstes sind zu beachten. Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 Abstand: 7 bis 10 Tage Intervall zwischen zwei Applikationen: Bei starkem Befallsdruck und schnellem Stängelwachstum sollten die Spritzungen im Abstand von 7 Tagen erfolgen. Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 0,5 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser Wartezeit: 7 Tage (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. ________________________________________________________________________________________________ n Verträglichkeit Canvas erweist sich in allen bisher getesteten Kartoffelsorten als gut verträglich. Abdrift auf Nachbarkulturen ist zu vermeiden. n Nachbau Nach dem Einsatz von Canvas können alle Kulturen im Rahmen der üblichen Fruchtfolge sowie nach vorzeitigem Umbruch nachgebaut werden.
Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Mischbarkeit Canvas ist nach bisherigen Ergebnissen mischbar mit: Herbiziden: handelsüblichen Kartoffelherbiziden Fungiziden: handelsüblichen Kartoffelfungiziden Insektizide: handelsüblichen Kartoffelinsektiziden Aus eigener Erfahrung empfehlen wir eine Kombination aus 0,3 l/ha Canvas + 1,8 kg/ha Mancozeb.
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Mischpartner in fester Form werden als erstes Produkt in den Tank gegeben. Grundsätzlich ist bei der Mischung mit Fungiziden wie folgt vorzugehen: 1.Tank zu 1/3 mit Wasser füllen 2. Mischungspartner bei laufendem Rührwerk einzeln nacheinander zusetzen. 3. Fass bis zu ¾ bei laufendem Rührwerk auffüllen. 4. Produkt immer zuletzt in die Tankmischung geben. 5. Tank mit Wasser auffüllen. 6. Mischung umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen
Canvas®
Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns als nicht mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an. Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötig wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3 -1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, ev, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.
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Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.
n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten. n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
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n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
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n Hinweise für den Arzt Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.
Canvas®
Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________ n Einfluss auf Nutzorganismen (NN1842) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise für transport und lagerung________________________________ n Transport ADR 9/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 °C abkühlen. n Lagerung LGK nach TRGS 510: 12 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!
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Carmina® 640
Die gute Fee im Herbst
Carmina® 640
Carmina 640 bietet im Herbst ein sehr breites Wirkungsspektrum gegen Windhalm, Einjährige Rispe, Ackerfuchsschwanz und bedeutende Getreideunkräuter, besonders Kornblume.
Vorteile -K omplettlösung gegen Windhalm, Einjährige Rispe und bedeutende Getreideunkräuter, besonders Kornblume - Boden- und Blattaktiv - Breites Einsatzfenster – früh bis spät (BBCH 10-29) - Zwei Wirkmechanismen - erhöhte Wirksamkeit
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Carmina® 640 Carmina® 640 Herbizid zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm und zweikeimblättrige Unkräuter im Wintergetreide im Herbst. Produkttyp: Herbizid Wirkstoffe: 600,00 g/l Chlortoluron (50,9 % w/w) , 40,00 g/l Diflufenican (3,4 % w/w) Formulierung: Suspensionskonzentrat Packungsgröße: H80450 2x10 l Umkarton
006284-00
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 24 Berührung mit der Haut vermeiden. S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
VON DER Zulassungsbehörde FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
Acker-Fuchsschwanz
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
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Carmina® 640
GHS07 Reizend GHS08 Gesundheitsschädlich GHS09 Umweltgefährlich
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(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NG337) Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten. (NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. (NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
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(NG414) Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1,5 %. (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
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Carmina® 640 Gebrauchsanleitung
Wirkungsweise___________________________________________________________ Chlortoluron wird sowohl über die Wurzeln als auch über die Blätter aufgenommen und erfasst daher bereits vorhandene wie auch später keimende Ungräser und Unkräuter. Bei der Nachauflaufanwendung wird Chlortoluron von den Ungräsern überwiegend über die Wurzeln aufgenommen, während bei den Unkräutern die Hauptwirkung über die Blätter erfolgt. Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist daher wichtig für eine gute Ungraswirkung. Ähnlich wie Chlortoluron wird auch Diflufenican sowohl über die Wurzeln als auch über die Blätter bereits vorhandener wie auch später keimender Unkräuter aufgenommen. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Chlortoluron: C2 Diflufenican: F1
Gut bekämpfbar mit 3,5 l/ha Ackerfuchsschwanz Weidelgras aus Samen im Vorauflauf (nach eigener Erfahrung). Gut bekämpfbar mit 2,5 l/ha Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Ackerfrauenmantel, Ackerhellerkraut, Ackerhundskamille, Ackersenf, Acker-Spörgel, Ackerstiefmütterchen, Ackervergissmeinnicht, Ehrenpreis-Arten, Gemeiner Erdrauch, Hederich, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Klatschmohn (bis 2-Blattstadium), Klettenlabkraut (bis 2-Blattstadium), Knöterich-Arten, Kornblume (bis 4-Blattstadium), Krähenfuß, Kreuzkraut, Melden-Arten, Rainkohl, Saatwucherblume, Storchschnabel-Arten (bis 2-Blattstadium), TaubnesselArten, Vogel-Sternmiere, Rauke-Arten Weniger gut bekämpfbar Hundspetersilie ab 4-Blattstadium: Ausfallraps, Klatschmohn, Kletten-Labkraut Nicht ausreichend bekämpfbar Distel n Besondere Hinweise Bei verstärkter Nachtfrostgefahr nicht mehr spritzen. Wenn die Ungräser das 4-Blattstadium noch nicht überschritten haben, ist die Wirkung am Besten. Carmina 640 enthält Chlortoluron und Diflufenican. Chlortoluron gehört zur Gruppe der Harnstoffe. Der Wirkmechanismus ist in die Gruppe C2 der HRAC-Klassifizierung eingestuft.
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Wirkungsspektrum______________________________________________________
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Diflufenican gehört zur Gruppe der Pyridincarboxamide. Der Wirkmechanismus ist in die Gruppe F1 der HRAC-Klassifizierung eingestuft.. Weitere Informationen dazu siehe im Internet: http://plantprotection.org Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Schlag eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich. Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.: - Wechsel von Wirkstoffen und Spritzfolgen - Fruchtfolgegestaltung - Bodenbearbeitung - Saattermin Das Wintergetreide sollte gleichmäßig, mindestens 2-3 cm tief gedrillt werden.. Feuchter Boden und Niederschläge nach der Spritzung fördern die Wirkung. Extrem trockener Boden beeinträchtigt bzw. verzögert die Wirkung. Auf humusreichen Böden und Moorböden ist mit einer Minderwirkung zu rechnen. Nach der Behandlung sollte keine Bodenbearbeitung mehr durchgeführt werden. Untersaaten sind nicht möglich. Zwischen der Anwendung von Carmina 640 und einer Kalkstickstoffgabe sollte eine Zeitspanne von mindestens 4 Wochen liegen. Auf Gülleflächen, die mit Carmina 640 behandelt wurden, können unter Umständen Wirkungsminderung auftreten. Flächen, die zu Staunässe neigen, sind von der Behandlung auszuschließen. Wegen des Risikos von Kulturschäden sollten Getreideschläge auf sehr sandigen, sehr leichten oder sehr steinigen Böden nicht behandelt werden. Eine Nachauflaufbehandlung von Beständen, die unter Stress, Frost, Krankheit oder Nährstoffmangel leiden, ist zu vermeiden. Ungeschützte Saat kann geschädigt werden.
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Acker-Fuchsschwanz Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht (BBCH 10-29 ) Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen Herbst Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1
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(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m 75%: 5 m 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m (WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. (WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. (NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstrei-
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Anwendungstechnik: spritzen Ständige Kontrolle des Verbrauchs der Spritzbrühe während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dossiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Aufwandmenge: 3,5 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F).
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fen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Im Nachauflauf im Herbst. Mit dem Austreten des ersten Blattes aus der Koleoptile bis zum Ende der Bestockung (BBCH 10-29). Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen Herbst Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Ständige Kontrolle des Verbrauchs der Spritzbrühe während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dossiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Aufwandmenge: 2,5 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F). (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 5 m 75%: 5 m 90%: *
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(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m (WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. (WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. (NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. ________________________________________________________________________________________________ n Verträglichkeit Carmina 640 wird nach bisheriger Kenntnis in allen Wintergersten- Winterroggen- und Triticalesorten gut vertragen. In Winterweichweizen Sortenverträglichkeit beachten. Verträglich: Actros Chevalier Hermann Levendis Pepital Tarso Adler Cubus Hybnos 1 Limes Petrus Tiger Akratos Dekan Hybred Ludwig Potenzial Tommi Akteur Discus Hycory Manager Profilus Toras Alves Drifter Inspiration Matrix Retro Torrild Apache Edgar JB Asano Meister Ritmo Tuareg Ararat Esket Jenga Mirage Sailor Türkis Arktis Estevan Julius Monopol Schamane Winnetou Astardo Euclide Kerubino Mulan Skagen Zobel Batis Farandole Kometus Orcas Skalmeje Brilliant Frument Kranich Pamier Smaragd Bussard Genius Kredo Paroli Sokrates Buteo Hattrick Lahertis Pegassos Sophytra
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Nicht verträglich: Anthus Capnor Format Lear Muskat Premio Aron Egoist Global Lucius Nelson Primus Atomic Erasmus Hyland Magister Norin Salutos Attlas Event Hystar Magnus Phare Tabasco Biscay Famulus Impression Mercato Pius Tarkus Zappa Nicht behandeln: - Frostgeschädigte, aufgefrorene, schwache, flach wurzelnde oder kranke Wintergetreidebestände. - Wintergetreide auf leichten, gleichzeitig humusarmen und durchlässigen Böden
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n Nachbau WP710 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps sind möglich. Im Rahmen der Fruchtfolge ist bei praxisüblicher Bodenbearbeitung (10-15 cm) der Nachbau aller Kulturen nach der Ernte möglich. Untersaaten dürfen nicht in mit Carmina 640 behandeltem Wintergetreide erfolgen. Bei vorzeitigem Umbruch behandelter Kulturen durch ungünstige Verhältnisse (z.B. Frost) ist eine Neubestellung mit Winterweizen (Sortenverträglichkeit beachten) und Winterroggen von Herbst bis Winter möglich. Bei Umbruch im Frühjahr können Sommerweichweizen und Sommergerste (nicht Durum-Weizen), Mais, Kartoffeln nachgebaut werden. Beim Nachbau von Sommerweichweizen und Sommergerste ist auf eine gut mischende Bodenbearbeitung zu achten.
Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Mischbarkeit Carmina 640 ist nach bisherigen Ergebnissen mischbar mit: Herbiziden, Fungiziden, Insektiziden. Bei der Mischung mit AHL ist Folgendes zu beachten: a) AHL mit Wasser im Verhältnis 1:3 gemischt. Carmina 640 kann direkt der verdünnten AHL zugegeben werden. b) AHL konzentriert, d.h. unverdünnt: Carmina 640 vorher (!) mindestens im Verhältnis 1:1 mit Wasser mischen und erst dann der AHL zugeben. Mischpartner in fester Form werden als erstes Produkt in den Tank gegeben.
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Grundsätzlich ist bei der Mischung mit Fungiziden wie folgt vorzugehen: 1.Tank zu 1/3 mit Wasser füllen 2. Mischungspartner bei laufendem Rührwerk einzeln nacheinander zusetzen. 3. Fass bis zu ¾ bei laufendem Rührwerk auffüllen. 4. Produkt immer zuletzt in die Tankmischung geben. 5. Tank mit Wasser auffüllen. 6.Mischung umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns als nicht mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an.
n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötig wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3 -1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen. n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, ev, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.
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Mischungen sind umgehend auszubringen um Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
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Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
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Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. (VH375) Im technischen Wirkstoff Chlortoluron darf der Gehalt an 3-(3-Chlor-4-tolyl)-1-methylharnstoff und 3-(4-Tolyl)-1,1-dimethylharnstoff jeweils 8 g/kg nicht übersteigen. (WH951) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.
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n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt.
Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________ n Einfluss auf Nutzorganismen (NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
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n Gewässerschutz (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. 50%: 5 m, 75%: 5 m, 90%: *
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(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 10 m (NG337) Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten. (NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. (NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen. (NG414) Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1,5 %.
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n Saumstrukturen Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Hinweise für transport und lagerung________________________________
n Lagerung LGK nach TRGS 510: 1210 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!
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n Transport ADR 9/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 °C abkühlen.
Carmina® Alliance® Pack
Carmina® Alliance® Pack Die neue Herbstformel gegen Windhalm und Unkräuter auch in Weizen Die Komplettlösung Carmina® Alliance® Pack ist im Herbst die sichere Formel für eine zuverlässige und breitwirksame Windhalm- und Unkrautkontrolle in Winterweizen, inklusive Dauerwirkung.
Carmina® Alliance® P.
Vorteile - günstiger Preis - gut verträglich, insbesondere in auf leichten Standorten im Weizen und Roggen - stark gegen Windhalm, Klatschmohn, Storchschnabel, Ausfallraps und Kornblume
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Carmina速 Alliance速 Pack
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Cueva®
Einzigartiger Kupferwirkstoff mit Doppelwirkung gegen Echten und Falschen Mehltau! Cueva enthält als Wirkstoff Kupferoktanoat. Dabei handelt es sich um eine Verbindung aus Oktansäure, einer natürlichen Fettsäure und Kupfer. Cueva ist ein Kontaktfungizid, das eine vorbeugende (protektive) Wirkung gegen pilzliche Krankheitserreger besitzt. Die in Cueva enthaltenen Fettsäuren ermöglichen darüber hinaus eine gute Bekämpfung von Echtem Mehltau. Ferner ist von Cueva eine Nebenwirkung bei der Bekämpfung des Roten Brenner bekannt.
Vorteile
Cueva®
- Einziger Kupferwirkstoff mit Doppelwirkung gegen Echte und Falsche Mehltaupilze - Für den Einsatz im ökologischen Anbau zugelassen - Breites Anwendungsgebiet inkl. Weinbau, Gemüsebau, Ackerbau und Obstbau
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Cueva® Cueva® Cueva das Kupfer-Fettsäure-Präparat mit Doppelwirkung gegen Echte und Falsche Mehltaupilze. Produkttyp: Fungizid Wirkstoff: 100,00 g/l Kupferoktanoat (10,0 % w/w) Formulierung: Suspensionskonzentrat Packungsgröße: H80638 200 l Fass H80639 2x10 l Umkarton
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N Umweltgefährlich SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa)
Rosen im Gewächshaus
Rost (Phragmidium mucronatum)
Rosen im Freiland
Schorf (Venturia spp.)
Apfel
Kraut- und Braunfäule (Phythophtora infestants)
Tomaten im Freiland
Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestants)
Kartoffel
Echter Mehltau (Uncinula necator) und Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Weinrebe
Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa)
Rosen im Freiland
Cueva®
VON DER Zulassungsbehörde FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:
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(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Weinbau: 50% und 75%: 5 m, 90%: * Tomate (Pflanzenhöhe über 50 cm: 50%: 10 m, 75%: 5 m, 90%: *) (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Tomate (Pflanzenhöhe über 50 cm) : 10 m Weinbau: 10 m
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(NW608) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Rosen, Tomate (Pflanzenhöhe über 50 cm): 5 m (NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächen-
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gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Rosen (Pflanzenhöhe bis 50 cm): 5 m
(NT620) Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfenanbau: 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. (NW604) Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Gebrauchsanleitung
Wirkungsweise___________________________________________________________ Cueva® ist ein Kontaktfungizid, das eine vorbeugende (protektive) Wirkung gegen pilzliche Krankheitserreger besitzt. Kupferverbindungen haben sich seit mehr als 100 Jahren als Fungizide gegen Falsche Mehltaupilze bewährt. Die in Cueva® enthaltenen Fettsäuren ermöglichen jetzt auch die Bekämpfung von Echten Mehltaupilzen. Echte Mehltaupilze Die in Cueva® enthaltenen Fettsäuren wirken auf das Pilzgeflecht und die Sporen von Echten Mehltaupilzen. Falsche Mehltaupilze Die entscheidende Wirkungskomponente sind die Cu2+ Ionen, die in die Pilzspore eindringen. Dort bewirken die Kupferionen eine Blockierung der Enzym-Reaktionen, was zum Absterben der Pilzsporen von Falschen Mehltaupilzen führt. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Kupferoktanoat: M1
Echter und Falscher Mehltau Rost n Besondere Hinweise Behandeln bis zur sichtbaren Benetzung. Wird Cueva im Sprühverfahren mit verringerter Wasseraufwandmenge ausgebracht, darf diese höchstens um die Hälfte reduziert werden. Auf eine gleichmäßige Verteilung des Spritzbelages ist zu achten. Jede Gasse ist zu befahren.
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Wirkungsspektrum______________________________________________________
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In Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand. Ständige Kontrolle des Verbrauchs der Spritzbrühe während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dossiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden.Cueva wird vorbeugend (protektiv) bei Infektionsgefahr oder nach Warndiensthinweis angewandt. Im Regelfall ist die Behandlung bei Infektionsbedingungen nach 7 bis 10 Tagen bzw. nach mehr als 20 mm Niederschlag zu wiederholen. Auf eine gleichmäßige Benetzung sämtlicher Pflanzenteile ist zu achten. n Anwendungsempfehlung Weinbau Cueva ist im Weinbau hervorragend für die Anti-Resistenzstrategie sowie die Abschlussbehandlung geeignet. Wird Cueva im Sprühverfahren mit verringerter Wassermenge ausgebracht darf diese höchstens um die Hälfte reduziert werden. Auf eine gleichmäßige Verteilung des Spritzbelages ist zu achten. Jede Gasse ist zu befahren.
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung
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OBSTBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Apfel Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Schorf (Venturia spp.) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: 2 %ig entspricht 10 l/ha und je m Kronenhöhe (Wasseraufwand 500 l/ha und je m Kronenhöhe). Anwendungszeitpunkt: vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Max. Zahl der Behandlungen: in dieser Anwendung max. 3 für die Kultur bzw. je Jahr max. 3 Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen Aufwandmenge: 10 l/ha und je m Kronenhöhe Wasseraufwandmenge: maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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(WH915) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 75%: 20 m 90%: 15 m ________________________________________________________________________________________________ ACKERBAU
(NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. ________________________________________________________________________________________________
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Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffel Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestants) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Max. Zahl der Behandlungen: in dieser Anwendung max. 10 für die Kultur bzw. je Jahr max. 10 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2%ig entspricht 8 l/ha Wasseraufwandmenge: Bewährte Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wartezeit: 14 Tage
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ZIERPFLANZENBAU
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Pflanzen/-erzeugnisse: Rosen im Freiland Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: in dieser Anwendung max. 15 für die Kultur bzw. je Jahr max. 15 im Abstand von: 7 bis: 10 Tagen Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 0,5 %ig entspricht: Pflanzengröße bis 50 cm: 2 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 5 l/ha Wasseraufwandmenge: Bewährte Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: Pflanzenhöhe über 50 cm: 5 m (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. gültig für Pflanzenhöhe bis 50 cm (WH915) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Rosen im Freiland Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Rost (Phragmidium mucronatum) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur:
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Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: in dieser Anwendung max. 3 für die Kultur bzw. je Jahr max. 15 im Abstand von 7 bis 10 Tagen Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 0,5%ig entspricht: Pflanzengröße < 50 cm: 2 l/ha Pflanzengröße 50 - 125 cm: 5 l/ha Wasseraufwandmenge: Bewährte Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Pflanzen/-erzeugnisse: Rosen im Gewächshaus Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) Anwendungsbereich: Gewächshaus Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: in dieser Anwendung max. 15 für die Kultur bzw. je Jahr max. 15 im Abstand von 4 bis 8 Tagen Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 0,5 %ig entspricht Pflanzengröße < 50 cm 2 l/ha = 0,2 ml/m² Pflanzengröße 50-125 cm 5 l/ha = 0,5 ml/m² Wasseraufwandmenge: Bewährte Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (WH915) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). ________________________________________________________________________________________________
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(WW750) Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. (WH915) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. ________________________________________________________________________________________________
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GEMÜSEBAU
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Pflanzen/-erzeugnisse: Tomaten im Freiland Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Kraut- und Braunfäule (Phythophtora infestants) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Max. Zahl der Behandlungen: in dieser Anwendung max. 12 für die Kultur bzw. je Jahr max. 12 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 13,5 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 18 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 22,5 l/ha Wasseraufwandmenge: Bewährte Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wartezeit: 7 Tage (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: Pflanzenhöhe über 50 cm: 50% : 10 m 75% : 5 m 90% : * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: Pflanzenhöhe über 50 cm: 10 m (NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich
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vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: Pflanzenhöhe bis 50 cm: 5 m ________________________________________________________________________________________________ ACKERBAU
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 5 m 75%: 5 m 90%: * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m ________________________________________________________________________________________________
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Pflanzen/-erzeugnisse: Weinrebe Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Echter Mehltau (Uncinula necator) und Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 10 In der Kultur bzw. je Jahr: 10 Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen Aufwandmenge: Basisaufwand:: 4 l/ha ES 61:: 8 l/ha ES 71:: 12 l/ha ES 75:: 16 l/ha Wasseraufwandmenge: Bewährte Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wartezeit: 35 Tage
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n Verträglichkeit Cueva ist in den empfohlenen Aufwandmengen und Anwendungshäufigkeiten gut pflanzenverträglich. Bei übermäßiger Feuchtigkeit und Kälte können bei kupferempfindlichen Kulturarten und - sorten Blattflecken auftreten. Im Apfelanbau sind bei empfindlichen Sorten und ungünstiger Witterung Fruchtberostungen möglich. Im Weinbau darf Cueva, wenn mit verringerter Wasseraufwandmenge gearbeitet wird, max. 2-fach konzentriert gespritzt werden.
Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Mischbarkeit Cueva ist nach bisherigen Ergebnissen mischbar mit vielen Fungiziden und Insektiziden. Aufgrund der Vielzahl der angebauten Pflanzenarten und - sorten, können keine spezifischen Mischbarkeitsempfehlungen gegeben werden. Mischpartner in fester Form werden als erstes Produkt in den Tank gegeben. Grundsätzlich ist bei der Mischung mit Fungiziden wie folgt vorzugehen: 1.Tank zu 1/3 mit Wasser füllen 2. Mischungspartner bei laufendem Rührwerk einzeln nacheinander zusetzen. 3. Fass bis zu ¾ bei laufendem Rührwerk auffüllen. 4. Produkt immer zuletzt in die Tankmischung geben. 5. Tank mit Wasser auffüllen. 6.Mischung umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns als nicht mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.
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Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an. Mischungen sind umgehend auszubringen um Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
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n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötig wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3 -1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen. n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, ev, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.
n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
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n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
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Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten. n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
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Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________ n Einfluss auf Nutzorganismen (NN234) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. (NN2842) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. (NO686) Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Hinweise für transport und lagerung________________________________ n Transport ADR 9/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 °C abkühlen.
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n Lagerung LGK nach TRGS 510: 12 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!
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Duplosan DP ®
Vorteile - Mit Sulfonyharnstoffen sehr gut mischbar und sehr gut verträglich - Schließt Wirkungslücken gegen Knötericharten, Spörgel, Gänsefuß- und Meldearten - Unterstützt die Wirkung gegen Distel-, Wicken- und Windenarten
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Unkrautbekämpfungsmittel gegen Mischverunkrautung, insbesondere Knöterich-Arten, Klettenlabkraut und Vogelmiere oder Vogelsternmiere in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommerweizen, Sommergerste, Hafer und Grassamenbau.
Duplosan® DP
Duplosan® DP
043729-00
Produkttyp: Herbizid Wirkstoff: 600 g/l Dichlorprop-P 55 % w/w Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat Packungsgröße: H80022 2x10 l Umkarton H80055 12x1 l Umkarton
Xn Gesundheitsschädlich SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R 41 Gefahr ernster Augenschäden. R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. S 1 Unter Verschluss aufbewahren. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Zweikeimblättrige Unkräuter
Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste
Zweikeimblättrige Unkräuter
Sommerweichweizen, Sommergerste, Hafer
Zweikeimblättrige Unkräuter
Gräser
Zweikeimblättrige Unkräuter
Gräser
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Von der Zulassungsbehörde gemäSS $18a PflSchG genehmigte Anwendungsgebiete Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung: Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Wiesen-Kerbel
Wiesen und Weiden
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
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Pflanzen/-erzeugnisse: Wiesen und Weiden Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Wiesen-Kerbel Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Spätsommer bis Herbst UND nach der letzten Nutzung bei 15-20 cm Unkrauthöhe Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 2,5 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 28 Tage (VV207) Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. ________________________________________________________________________________________________
Gebrauchsanleitung
Wirkungsweise___________________________________________________________ Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Dichlorprop-P: O
Wirkungsspektrum______________________________________________________ Gut bekämpfbar Ackerdistel-Arten, Ackerhellerkraut, Ackersenf, Ackerspörgel, Ampfer-Arten, Gänsefuß-Arten, Gemeiner Huflattich, Gemeines Hirtentäschel, Hederich, Kamille-Arten (kleine Rosette), Kletten-Labkraut, Knöterich-Arten, Melde-Arten, Vogelmiere, Wicke-Arten, Winde-Arten, u.a. Weniger gut bekämpfbar Ehrenpreis-Arten, Kamille-Arten (große Rosette), Kornblume, Mohn-Arten, u.a. Nicht ausreichend bekämpfbar Hahnenfuß-Arten, Taubnessel-Arten, u.a. n Besondere Hinweise wichtige Anmerkungen: Nicht mehr spritzen, wenn das Getreide zu schossen beginnt! Anwendung bei wüchsigem, wenigstens
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GRÜNLAND
Duplosan® DP
Duplosan® DP
für einige Stunden regenfreiem Wetter bringt größten Erfolg. Nicht anwenden, wenn das Getreide durch Frost, Nässe, Walzen, Eggen u.a. geschwächt oder wenn Nachtfrost zu befürchten ist. Weiterhin nicht anwenden in Getreide, in das Untersaaten eingesät sind oder eingesät werden sollen!
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung Pflanzen/-erzeugnisse: Gräser Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: BBCH 13-39 Anwendungszeitpunkt: Im Grasanbau nach Ausbildung des letzten Blattes (BBCH 13-39) Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 2,5 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-600 l/ha Wartezeit: 28 Tage (WA730) Anwendung nur in Beständen, die der Saatguterzeugung dienen. (WH916) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). (WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Gräser Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: BBCH 13-39 Anwendungszeitpunkt: Im Grassamenbau nach Ausbildung des letzten Blattes (BBCH 13-39) Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 2,5 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-600 l/ha Wartezeit: 28 Tage
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(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich. (WA730) Anwendung nur in Beständen, die der Saatguterzeugung dienen. (WH916) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). ________________________________________________________________________________________________ ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Sommerweichweizen, Sommergerste, Hafer Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: BBCH 13-29 Anwendungszeitpunkt: im Frühjahr nach Ausbildung des 3.-4. Blattes bis Ende Bestockung (BBCH 1329) Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 2,5 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-600 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibtbzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (WH916) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: BBCH 13-29 Anwendungszeitpunkt: Im Frühjahr nach Ausbildung des 3.-4. Blattes bis Ende Bestockung (BBCH 1329) Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1
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Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2,5 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 - 600 l Wasser Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibtbzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (WH916) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). ________________________________________________________________________________________________ n Verträglichkeit Aufgrund bisheriger Erfahrungen ist Duplosan DP in allen Sorten der folgenden Grasarten verträglich: Bastardweidelgras, Deutsches Weidelgras, Einjähriges Weidelgras, Festulolium, Glatthafer, Goldhafer, Knaulgras, Rohrschwingel, Rotschwingel, Schlafschwingel, Straußgras, Welsches Weidelgras, Wiesenfuchsschwanz, Wiesenlieschgras, Wiesenrispe, Wiesenschwingel n Nachbau Bei vorzeitigem Umbruch Nachbau von breitblättrigen Kulturen frühestens 4 Wochen nach der letzten Spritzung.
Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Mischbarkeit Duplosan DP ist nach bisherigen Erkenntnissen mischbar mit: - Getreidefungiziden - Getreideherbiziden - Harnstoff bis zu 50 kg N/ha oder mit AHL (Markenware) bis zu 50 l/ha (zur Verminderung des Verätzungsrisikos einer AHL-Wassermischung darf das Verhältnis 3 Teile Wasser : 1 Teil AHL nicht unterschritten werden) Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns als nicht mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an. Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
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n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötig wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3 -1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen. n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, ev, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
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Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS220) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowei die Hinweise zu Beseitigung von präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten. n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Symptome: Schwitzen, Kopfschmerzen, Schwäche, Durchfall, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Speichelfluss, Magenschmerzen, Unscharfes Sehvermögen, Muskelzittern, Krämpfe, Reflexverlust, Herz- und Kreislaufstörungen, Koma symptomatische Behandlung. Bei Verschlucken: Magenspülung Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________ n Einfluss auf Nutzorganismen (NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. (NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. (NN170) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen.
Hinweise für transport und lagerung________________________________ n Transport ADR entfällt, UN entfällt Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 °C abkühlen. n Lagerung LGK nach TRGS 510: 12 So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter -5 Grad Celsius und nicht über 40 Grad Celsius, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.
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Flamenco® FS
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Wenn Septoria, dann Flamenco® FS
Flamenco® FS ist ein leistungstarkes Fungizid mit exzellenter Kurativleistung. Die Kombination der Wirkstoffe Fluquinconazol und Prochloraz ist dabei der Garant für eine sichere Bekämpfung von Septoria tritici, Septoria nodorum, Echten Mehltau, Braunrost, Gelbrost, Zwergrost, Halmbasiskrankheit, Blattfleckenkrankheit, Netzfleckenkrankheit in Weizen, Gerste, Roggen und Triticale. Nach eigenen Erfahrungen auch gleichzeitige Wirkung gegen DTR. Flamenco FS ist auch zugelassen in Raps gegen Weißstängeligkeit.
Vorteile -
Kurativ und protektiv gegen Rhynchosporum, Septoria und Rostarten Schnelle Wirkung auch bei kühlen Temperaturen Erfasst alle relevanten Erreger im T1-T2 Segment Günstige Abstandsauflagen Das Azol für Kombinationen und effektives Resistenz-Management Stark gegen resistente Septoria tritici Stämme dank Prochloraz
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Flamenco® FS Flamenco® FS Flüssiges Fungizid zur breiten Bekämpfung von pilzlichen Krankheiten in Getreide. 004579-00
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Produkttyp: Fungizid Wirkstoffe: 54 g/l Fluquinconazol (5% w/w) , 174 g/l Prochloraz (16% w/w) Formulierung: Suspoemulsion Packungsgröße: H80021 2x10 l Umkarton
Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R 36 Reizt die Augen. R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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VON DER Zulassungsbehörde FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides)
Weizen
Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Weizen
Blatt- und Spelzbräune (Septoria nodorum)
Weizen
Septoria Blattdürre (Septoria tritici)
Weizen
Braunrost (Puccinia recondita)
Weizen
Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Gerste
Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides)
Roggen
Septoria Arten (Septoria spp.)
Triticale
Braunrost (Puccinia recondita)
Triticale
Gelbrost (Puccinia striiformis)
Triticale
Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum)
Raps
Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres)
Gerste
Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis)
Gerste
Zwergrost (Puccinia hordei)
Gerste
Rhynchosporium Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis)
Roggen
Braunrost (Puccinia recondita)
Roggen
Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Roggen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
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reduzierte Abstände: 50%: 5 m 75%: 5 m 90%: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m
Gebrauchsanleitung
Wirkungsweise___________________________________________________________ Flamenco® FS ist ein protektiv, kurativ und eradikativ wirkendes Fungizid mit sehr breitem Wirkungsspektrum. Über den Eingriff in die Ergosterolbiosynthese wird der Aufbau pilzlicher Membranen gestört. Prochloraz wird schnell in die Pflanzenzellen aufgenommen und erzielt dadurch eine gute Anfangswirkung, während Fluqinconazol aufgrund seiner Molekülstruktur langsam in das Pflanzengewebe eindringt. Aufgrund der guten Regenfestigkeit (1 Std.) von Fluquinconazol sowie des geringen Dampfdrucks kommt es zu einer lang anhaltenden permanten Wirkstoffaufnahme in die Pflanze, was zu einer guten Dauerwirkung führt. Die beiden Wirkstoffe Prochloraz und Fluquinconazol in der speziellen Formulierung ergänzen sich daher in idealer Weise. (FRAC-Gruppe) Fluquinconazol: G1
Wirkungsspektrum______________________________________________________ Flamenco® FS wirkt gegen die wichtigsten Blatt- und Ährenkrankheiten sowie gegen die Halmbruchkrankheit an Getreide. Flamenco® FS wirkt im Raps gegen Sclerotinia sclerotiorum. n Besondere Hinweise Die Anwendung von Flamenco FS hat keinerlei Einfluss auf die nachfolgende Kultur.
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Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung
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ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Gerste Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Grannenspitzen (BBCH 29 bis 49) Anwendungszeitpunkt: ab Fr端hjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome BBCH 29-49 Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2 l/ha Wartezeit: 49 Tage ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Gerste Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Grannenspitzen (BBCH 29-49) Anwendungszeitpunkt: ab Fr端hjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome BBCH 29-32 Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2 l/ha Wartezeit: 49 Tage ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Gerste Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Grannenspitzen
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Pflanzen/-erzeugnisse: Gerste Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zwergrost (Puccinia hordei) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Grannenspitzen Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome BBCH 29-49 Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2 l/ha Wartezeit: 49 Tage ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Raps Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Ab BBCH 61-65: Die Anwendung erfolgt im Frühjahr ab Beginn der Blüte (BBCH 61) i.d.R. nach Warndiensthinweis. Der optimale Zeitpunkt ist erreicht wenn ca. 50 % der Blüten am Haupttrieb offen sind und bereits abgefallene Blütenblätter im Bestand zu finden sind (BBCH 65). Spätester Anwendungstermin ist Ende der Blüte (BBCH 69). Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2,0 l/ha Wartezeit: ________________________________________________________________________________________________
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Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome BBCH 29-49 Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2 l/ha Wartezeit: 49 Tage ________________________________________________________________________________________________
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Pflanzen/-erzeugnisse: Roggen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Braunrost (Puccinia recondita) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ende der Blüte Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2,3 l/ha Wartezeit: 35 Tage ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Roggen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome BBCH 29-61 Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2,3 l/ha Wartezeit: 35 Tage ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Roggen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis 2-Knoten-Stadium Anwendungszeitpunkt: bei Befall BBCH 29-32 Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2,3 l/ha Wartezeit: 35 Tage ________________________________________________________________________________________________
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Pflanzen/-erzeugnisse: Roggen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Rhynchosporium Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2,3 l/ha Wartezeit: 35 Tage ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Triticale Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Braunrost (Puccinia recondita) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 29-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2,3 l/ha Wartezeit: 35 Tage ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Triticale Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Gelbrost (Puccinia striiformis) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 29-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2,3 l/ha Wartezeit: 35 Tage ________________________________________________________________________________________________
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Pflanzen/-erzeugnisse: Triticale Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Septoria Arten (Septoria spp.) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 29-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2,3 l/ha Wartezeit: 35 Tage ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Blatt- und Spelzbräune (Septoria nodorum) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 29-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2,3 l/ha Wartezeit: 35 Tage ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Braunrost (Puccinia recondita) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 29-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2,3 l/ha Wartezeit: 35 Tage ________________________________________________________________________________________________
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Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 29-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2,3 l/ha Wartezeit: 35 Tage ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis 2-Knoten-Stadium (BBCH 29-32) Anwendungszeitpunkt: bei Befall Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2,3 l/ha Wartezeit: 35 Tage ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Septoria Blattdürre (Septoria tritici) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 29-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2,3 l/ha Wartezeit: 35 Tage ________________________________________________________________________________________________
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n Verträglichkeit Flamenco FS erwies sich in der empfohlenen Aufwandmenge in allen Getreidearten (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale) sowie Raps als sehr gut pflanzenverträglich.
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Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
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Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. (VH600-1) Der Gehalt an Dioxinen im technischen Wirkstoff Prochloraz darf die in der jeweiligen aktuellen Fassung der Chemikalien-Verbotsverordnung genannten Grenzwerte für Dioxine nicht überschreiten.
n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Symptome: Schwäche, Muskelzittern, Magen-Darm-Beschwerden Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________ n Einfluss auf Nutzorganismen (NN161) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. (NN170) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.
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(NN1842) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Hinweise für transport und lagerung________________________________ n Transport ADR 9/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 °C abkühlen. n Lagerung LGK nach TRGS 510: 12 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!
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Starke Leistung für schlaue Rechner
Juwel Top ist bis heute ein sehr wirtschaftlicher und zuverlässiger Partner in allen Getreidearten. Es wirkt sicher gegen viele relevante Krankheiten. Es eignet sich in Kombination mit Prochloraz hervorragend für eine Grundreinigung in Weizen (Fußkrankheiten, Septoria, Rost). Hervorragend eignet sich Juwel Top in Roggen (z.B. Braunrost und Rhynchosporum) und Triticale (z.B. Septoria Arten). Besonders die breite, nachhaltige krankheitsbekämpfende Wirkung und die einfache Anwendung machen das Produkt interessant. Bereits durch eine Einfachbehandlung können Mehrerträge erreicht und Gewinne erzielt werden.
Vorteile -
Protektive und kurative Wirkung Überzeugend in der Breitenwirkung gegen Krankheiten Zuverlässig und wirtschaftlich Für sichtbar vitale Pflanzen
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Juwel® Top Juwel® Top Fungizid mit protektiver und kurativer Wirkung gegen Blatt- und Ährenkrankheiten in Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer, Weidelgras-Arten und Gräsern 024437-00
GHS08 Gesundheitsschädlich GHS07 Reizend GHS09 Umweltgefährlich SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 Berührung mit der Haut vermeiden. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Produkttyp: Fungizid Wirkstoffe: 125,00 g/l Kresoxim-methyl (11,7 % w/w) , 125,00 g/l Epoxiconazol (11,7 % w/w) , 150,00 g/l Fenpropimorph (14 % w/w) Formulierung: Suspoemulsion Packungsgröße: H80627 4x5 l Umkarton
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VON DER Zulassungsbehörde FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Weizen
Braunrost (Puccinia recondita)
Weizen
Gelbrost (Puccinia striiformis)
Weizen
DTR Blattdürre (Drechslera tritici-repentis)
Weizen
Septoria Blattdürre (Septoria tritici)
Weizen
Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum)
Weizen
Zwergrost (Puccinia hordei)
Gerste
Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporum secalis)
Gerste
Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres)
Gerste
Braunrost (Puccinia recondita)
Roggen
Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis)
Roggen
Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum)
Triticale
Von der Zulassungsbehörde gemäSS $18a PflSchG genehmigte Anwendungsgebiete Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung: Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Braunrost (Puccinia recondita)
Weidelgras Arten zur Saatguterzeugung
Pilzliche Blattfleckenerreger
Gräser zur Saatguterzeugung
Haferkronenrost (Puccinia coronata)
Hafer
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Weidelgras Arten zur Saatguterzeugung Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Braunrost (Puccinia recondita) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von 20 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 2-Knoten-Stadium bis Beginn der Blüte: 10 % der Blüten offen (BBCH 32-61) Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
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(NW705) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m , 75%: 5 m , 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Weidelgras-Arten: 10 m ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Gräser zur Saatguterzeugung Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Pilzliche Blattfleckenerreger Anwendungsbereich: Freiland
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Max. Zahl der Behandlungen: in dieser Anwendung max. 1 für die Kultur bzw. je Jahr max. 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/haI Wasseraufwandmenge: von 150 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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Stadium der Kultur: von 20 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 2-Knoten-Stadium bis Beginn der Blüte: 10 % der Blüten offen (BBCH 32-61) Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: in dieser Anwendung max. 1 für die Kultur bzw. je Jahr max. 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: von 150 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NW705) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m , 75%: 5 m , 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Gräser: 10 m ________________________________________________________________________________________________
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(NW705) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. (WW7041) Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m , 75%: 5 m , 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführen-
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Pflanzen/-erzeugnisse: Hafer Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Haferkronenrost (Puccinia coronata) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von 2-Knoten-Stadium bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 32-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: in dieser Anwendung max. 1 für die Kultur bzw. je Jahr max. 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: von 150 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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der, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Hafer: 10 m ________________________________________________________________________________________________
Gebrauchsanleitung
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Wirkungsweise___________________________________________________________ Juwel® Top ist ein Produkt mit drei verschiedenen Wirkstoffen. Kresoxim-methyl breitet sich – ausgehend von Wirkstoffdepots – überwiegend auf dem Blatt aus und gelangt so an den Wirkort. Zusätzlich wird der Wirkstoff translaminar verlagert. Epoxiconazol und Fenpropimorph werden von der Pflanze sehr schnell aufgenommen und systemisch verteilt. Durch die schnelle Wirkstoffaufnahme bzw. die Bindung in der Wachsschicht der Blätter ergibt sich eine hohe Regenfestigkeit. Juwel® Top zeichnet sich durch eine über mehrere Wochen anhaltende Wirkung gegen Pilzkrankheiten aus. Dabei ist die Wirkung temperaturunabhängig, so dass sowohl während heißer trockener als auch bei kühler feuchter Witterung die volle Leistung erreicht wird. Über die fungizide Leistung hinaus bewirkt Juwel® Top einen deutlich sichtbaren Vitalitätseffekt durch den positiven Einfluss auf physiologische Abläufe in der Pflanze. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Kresoxim-methyl: C3 Epoxiconazol: G1 Fenpropimorph: G2
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Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung
Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 25-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Bei Neubefall ist eien zweite Spritzung möglich. Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: von 200 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m , 75%: 5 m , 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Weizen: 15 m
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(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. (WW7041) Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Braunrost (Puccinia recondita) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 25-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Bei neubefall ist eine zweite Spritzung möglich. Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1 l/ha Wasseraufwandmenge: von 200 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m , 75%: 5 m , 90%: 5 m
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(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Weizen: 15 m (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Gelbrost (Puccinia striiformis) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 25-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: von 200 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflä-
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chengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m , 75%: 5 m , 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Weizen: 15 m (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: DTR Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 25-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: von 200 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im
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Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m , 75%: 5 m , 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Weizen: 15 m (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. (WW7041) Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Septoria Blattdürre (Septoria tritici) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 25-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m , 75%: 5 m , 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Weizen: 15 m (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. (WW7041) Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 25-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen
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(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m , 75%: 5 m , 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Weizen: 15 m (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Gerste Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zwergrost (Puccinia hordei) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 25-61)
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Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m , 75%: 5 m , 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Gerste: 15 m (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. ________________________________________________________________________________________________
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(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m , 75%: 5 m , 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Gerste: 15 m (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind,
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Pflanzen/-erzeugnisse: Gerste Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporum secalis) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 25-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Gerste Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 25-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m , 75%: 5 m , 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Gerste: 15 m (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen
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Pflanzen/-erzeugnisse: Roggen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Braunrost (Puccinia recondita) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 25-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m , 75%: 5 m , 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Roggen: 15 m
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Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. ________________________________________________________________________________________________
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(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Roggen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 25-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m , 75%: 5 m , 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer
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Pflanzen/-erzeugnisse: Triticale Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 25-61) Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NW705) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. (WW7041) Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements.
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- eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Roggen: 15 m (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. ________________________________________________________________________________________________
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(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m , 75%: 5 m , 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Triticale: 10 m ________________________________________________________________________________________________ n Verträglichkeit Juwel Top erweißt sich in den empfohlenen Aufwandmengen in allen genannten Kulturarten als gut pflanzenverträglich.
Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Mischbarkeit Juwel Top ist mischbar mit: Fungiziden: z.B. Corbel® Herbiziden, z.B. Basagran® DP, Biathlon®, Starane® XL, TristarTM, U 46® M-Fluid Insektiziden: z.B. Perfekthion®, Sumicidin® Alpha, Fastac® SC Super Contact Wachstumsreglern: z. B. Stabilan® 720 und Medax® Top Düngern: Düngern der Marken Basfoliar® und Nutrimix® fluid Der Zusatz von AHL oder Harnstoff ist möglich. Der Einsatz von über 20 l bzw. kg Produkt/ha kann bei hohen Temperaturen und niedriger Luftfeuchte Schäden bei einigen Weizensorten verursachen. Mit reinem AHL ist Juwel® Top nicht mischbar.
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Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann Juwel® Top und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben. Bei Mischungen mit ethephonhaltigen Wachstumsreglern unbedingt die Gebrauchsanleitung dieser Produkte beachten. Von Mischungen mit morpholinhaltigen Fungiziden gemeinsam mit ethephonhaltigen Wachstumsreglern wird abgeraten.
Mischungen umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötig wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3 -1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen. n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, ev, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.
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Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an. Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Arbeitspausen vermeiden und während unvermeidbarer Standzeiten das Rührwerk laufen lassen. Mit Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten
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Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
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n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.
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n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
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n Hinweise für den Arzt Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. Sofortmaßnahmen: Elementarhilfe, Dekontamination und symptomatische Behandlung Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________ n Einfluss auf Nutzorganismen (NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. (NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. (NN170) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. (NN1842) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Hinweise für transport und lagerung________________________________
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n Transport ADR 9/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter -10 °C abkühlen. n Lagerung LGK nach TRGS 510: 12 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!
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Kaiso® Sorbie
Blitzschnell und zielsicher gegen Schadinsekten
Mit Kaiso® Sorbie bringt Nufarm erstmalig eine neue Formulierungstechnik im Pflanzenschutz zum Einsatz: Die SorbieTM-Technik.
Kaiso® Sorbie
Einfache Anwendung In Kaiso® Sorbie wird die schnelle und langanhaltende Wirkung von Lambda-Cyhalothrin besser formuliert als bisher. Mit Hilfe der SORBIE™-Technologie wird eine neuartige, emulgierbare Trockenformulierung (EG) hergestellt, die sich sehr schnell und vollständig im Wasser auflöst und dabei den angelagerten Wirkstoff freigibt. Die Spritzlösung ist in 20 Sekunden bereit und kombiniert eine hervorragende Sofortwirkung (Knock-Down-Effekt) mit einer guten Dauerwirkung.
Vorteile -
Staubfrei* und dosierbar mit jedem Messbecher Sekundenschnell aufgelöst Spritzlösung in 20 Sekunden bereit Sofort- und Dauerwirkung B4-Einstufung
rbie.de
iso-so ww.ka
fw nfos au I r h e M
* unter normalen Transport- und Anwendungsbedingungen
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Kaiso® Sorbie Kaiso® Sorbie Kaiso Sorbie ist ein Pyrethroid-haltiges Insektizid zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Insekten im Ackerbau und in Sonderkulturen. Produkttyp: Insektizid Wirkstoff: 50,00 g/kg Lambda-Cyhalothrin (5% w/w) Formulierung: EG (emulgierbares Granulat) Packungsgröße: H80554 12x600 g Umkarton H80769 4x3 kg Umkarton
006387-00
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R 36 Reizt die Augen. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 25 Berührung mit den Augen vermeiden. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Kaiso® Sorbie
Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich
Kaiso® Sorbie
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VON DER Zulassungsbehörde FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Beißende und saugende Insekten, Zweiflügler/ Diptera (Fliegen und Mücken)
Erbse
Rapserdfloh (Psylloides chrysocephala)
Raps
Großer Rapsstängelrüssler (Ceutorhynchus napi), Gefleckter Kohltriebrüssler (Ceutorhynchus quadridens), Kohlschotenrüssler (Ceutorhynchus assimilis)
Raps
Rapsglanzkäfer (Meligethes aeneus)
Raps
Kohlschotenmücke (Dasineura brassicae)
Raps
Blattläuse
Raps
Beißende Insekten
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe, etc.) Beten (Rote-, Gelbe-, Weiße Bete, Kohlrübe)
Fritfliege (Oscinella frit)
Wiesen und Weiden (Neueinsaat oder Nachsaat)
Beißende und saugende Insekten ausgenommen Erdbeerblütenstecher (Anthonomus rubi)
Erdbeere (Vermehrungsanlage)
Saugende Insekten
Speisezwiebel
Beißende und saugende Insekten
Teekräuter
Beißende Insekten
Radieschen, Meerrettich, Rettich
Beißende und saugende Insekten
Buschbohne
Beißende und saugende Insekten
Hülsengemüse (Trockengemüse)
Fritfliege
Zuckermais
Beißende und saugende Insekten
Senf
Beißende und saugende Insekten
Krambe
Beißende und saugende Insekten
Leindotter
Beißende und saugende Insekten
Futtererbsen (zur Saatguterzeugung)
Beißende und saugende Insekten
Ackerbohne (zur Saatguterzeugung)
Beißende und saugende Insekten (ausgenommen: Möhrenfliege)
Möhre
Beißende und saugende Insekten (Rübenfliege (Pegomyia betae), Raupen, Wanzen, Blattläuse)
Futterrübe, Zuckerrübe
Beißende und saugende Insekten (Blattrandkäfer (Sitona lineatus), Larven, Blattläuse)
Ackerbohne
Beißende und saugende Insekten (Blattrandkäfer (Sitona lineatus), Erbsenwickler (Cydia nigricana), Thripse, Blattläuse)
Futtererbse
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Kaiso® Sorbie
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Fritfliege (Oscinella frit)
Mais
Beißende und saugende Insekten
Gräser (zur Saatguterzeugung)
Fritfliege (Oscinella frit)
Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer)
Blattläuse
Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer)
Getreidewickler (Cnephasia pumicana), Getreidewanze (Eurygaster maura), Getreidehähnchen (Oulema lichensis)
Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer)
Thripse
Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer)
Blattläuse als Virusverktoren
Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer)
Blattläuse
Kartoffel
Blattläuse als Virusverktoren
Kartoffel
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung unmittelbar in oder an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 10 m 75%: 5 m 90%: 5 m (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand bei konventioneller Anwendungstechnik: 20 m
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(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Gebrauchsanleitung
Kaiso® Sorbie
Wirkungsweise___________________________________________________________ Kaiso Sorbie ist ein synthetisches Pyrethroid, das den Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin enthält. Lambda-Cyhalothrin gehört zu den Pyrethroiden (IRAC Klasse 3A). Das Präparat wirkt als Kontakt- und Fraßmittel gegen saugende und beißende Insekten. Nach erfolgter Aufnahme verteilt sich der Wirkstoff im gesamten Körper des Insekts. Es kommt zu einer dauerhaften Öffnung der Na+Kanäle der Nervenzellen, wodurch das Insekt gelähmt wird und anchließend stirbt. Bereits kurz nach Aufnahme ist das Insekt in der Regel bewegungsunfähig. Darüber hinaus besitzt der Wirkstoff eine Repellent-Wirkung, deren Dauer allerdings von äußeren Faktoren, wie beispielsweise Zuflug abhängig ist. Die Anfangswirkung setzt i.d.R. rasch ein. Gründliche Benetzung ist erforderlich, da der Wirkstoff nicht systemisch ist, also innerhalb der Pflanze nicht verlagert wird. Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Lambda-Cyhalothrin: 3A
Wirkungsspektrum______________________________________________________ sehr gut bis gut bekämpfbar beißende und saugende Insekten n Besondere Hinweise Durch Temperaturen von > 25 ° C kann die Wirksamkeit von Pyrethroiden eingeschränkt werden. Bei der Anwendung von Wirkstoffen aus der chemischen Klasse der Pyrethroide, zu denen auch Lambda-
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Kaiso® Sorbie
Cyhalothrin gehört, ist das Auftreten resistenter Schädlinge nicht auszuschließen. Unter besonders ungünstigen Umständen kann dies zu einer Minderwirkung führen. Sollte trotz empfehlungsgerechter Anwendung von Lambda-Cyhalothrin ein Wirkungsabfall festgestellt werden, ist sofort mit entsprechenden Insektiziden anderer Wirkstoffgruppen weiter zu behandeln. Im Falle eines Wirkungsrückgangs, der im Einzelfall nicht vorhersehbar ist, kann keine Haftung übernommen werden. n Spritztechnik Beim Ausbringen von KaisoSorbie ist auf eine gleichmäßige Verteilung der Spritzbrühe zu achten, besonders bei versteckt siedelnden Schädlingen. Überdosierung und Abdrifft sind zu vermeiden. n Ausbringung der Spritzflüssigkeit Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung
Pflanzen/-erzeugnisse: Ackerbohne Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende und saugende Insekten (Blattrandkäfer (Sitona lineatus), Larven, Blattläuse) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten und nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 7 Tage (VV603) Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Ackerbohne (zur Saatguterzeugung) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende und saugende Insekten Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
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ACKERBAU
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Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 7 Tage ________________________________________________________________________________________________
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Pflanzen/-erzeugnisse: Futtererbse Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende und saugende Insekten (Blattrandkäfer (Sitona lineatus), Erbsenwickler (Cydia nigricana), Thripse, Blattläuse) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: bei Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufrufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 7 Tage (VV603) Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Futtererbsen (zur Saatguterzeugung) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende und saugende Insekten Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 7 Tage ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Futterrübe, Zuckerrübe Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende und saugende Insekten (Rübenfliege (Pegomyia betae), Raupen, Wanzen, Blattläuse) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufrufen
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Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 28 Tage (WW7091) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. ________________________________________________________________________________________________
Kaiso® Sorbie
Pflanzen/-erzeugnisse: Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Fritfliege (Oscinella frit) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: 1. und 3. Laubblatt entfaltet Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 35 Tage (VV603) Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Blattläuse Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Herbst (Virusverktoren), nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 35 Tage
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(VV603) Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Getreidewickler (Cnephasia pumicana), Getreidewanze (Eurygaster maura), Getreidehähnchen (Oulema lichensis) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Herbst (Virusverktoren), nach Erreichen von Schadschwellen oder nach Warndienstaufrufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 35 Tage
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(VV603) Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Thripse Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: ab Beginn des Ähren-/Rispenschiebens Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen eines Schwellenwertes oder nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 35 Tage (VV603) Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Blattläuse als Virusverktoren Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Herbst (Virusverktoren), nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufrufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1
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Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 35 Tage (VV603) Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Gräser (zur Saatguterzeugung) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende und saugende Insekten Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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(VV212) Behandeltes Pflanzgut/Saatgut nicht verzehren und nicht verfüttern, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Gut. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffel Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Blattläuse Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwert oder nach Warndienstaufrufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 14 Tage (WW7091) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. (WW720) Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.
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(WW750) Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Krambe Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende und saugende Insekten Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Kaiso® Sorbie
(VV211) Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffel Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Blattläuse als Virusverktoren Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufrufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 14 Tage (WW7091) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. (WW720) Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.
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(WW750) Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Leindotter Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende und saugende Insekten Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Pflanzen/-erzeugnisse: Mais Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Fritfliege (Oscinella frit) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: von 1. Laubblatt entfaltet bis 3. Laubblatt entfaltet Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufrufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Raps Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Rapserdfloh (Psylloides chrysocephala) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Herbst, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
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(VV211) Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut. ________________________________________________________________________________________________
Kaiso® Sorbie
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 56 Tage
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(VV603) Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. (WW7091) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Raps Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Großer Rapsstängelrüssler (Ceutorhynchus napi), Gefleckter Kohltriebrüssler (Ceutorhynchus quadridens), Kohlschotenrüssler (Ceutorhynchus assimilis) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 56 Tage (VV603) Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. (WW7091) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Raps Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Rapsglanzkäfer (Meligethes aeneus) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
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Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 56 Tage
Pflanzen/-erzeugnisse: Raps Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Kohlschotenmücke (Dasineura brassicae) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach Erreichen von Schwellenwert oder nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 56 Tage (VV603) Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Raps Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Blattläuse Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 56 Tage
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(VV603) Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. (WW7091) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. ________________________________________________________________________________________________
Kaiso® Sorbie
(VV603) Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Senf Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende und saugende Insekten Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwert oder nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 56 Tage
Kaiso® Sorbie
(WW7091) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. (VV603) Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Wiesen und Weiden (Neueinsaat oder Nachsaat) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Fritfliege (Oscinella frit) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: 1. bis 3. Laubblatt entfaltet Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 400-600 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. ________________________________________________________________________________________________ GEMÜSEBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Buschbohne Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende und saugende Insekten
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Pflanzen/-erzeugnisse: Erbse Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende und saugende Insekten, Zweiflügler/Diptera (Fliegen und Mücken) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 400-600 l/ha Wartezeit: 7 Tage ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Hülsengemüse (Trockengemüse) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende und saugende Insekten Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 400-600 l/ha Wartezeit: 7 Tage ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Möhre Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende und saugende Insekten (ausgenommen: Möhrenfliege) Anwendungsbereich: Freiland
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Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 400-600 l/ha Wartezeit: 7 Tage ________________________________________________________________________________________________
Kaiso® Sorbie
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 400-600 l/ha Wartezeit: 14 Tage ________________________________________________________________________________________________
Kaiso® Sorbie
Pflanzen/-erzeugnisse: Radieschen, Meerrettich, Rettich Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende Insekten Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 400-600 l/ha Wartezeit: 14 Tage (WW7091) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe, etc.) Beten (Rote-, Gelbe-, Weiße Bete, Kohlrübe) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende Insekten Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 400-600 l/ha
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Wartezeit: 28 Tage ________________________________________________________________________________________________
(WW7091) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. (WH950) Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Teekräuter Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende und saugende Insekten Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 400-600 l/ha Wartezeit: 14 Tage ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Zuckermais Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Fritfliege Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: 1. bis 3. Laubblatt entfaltet
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Pflanzen/-erzeugnisse: Speisezwiebel Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Saugende Insekten Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 400-600 l/ha Wartezeit: 28 Tage
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Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schaderreger Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 400-600 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. ________________________________________________________________________________________________
Kaiso® Sorbie
OBSTBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Erdbeere (Vermehrungsanlage) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Beißende und saugende Insekten ausgenommen Erdbeerblütenstecher (Anthonomus rubi) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 400-600 l/ha Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (VV600) Erntegut nicht verzehren. ________________________________________________________________________________________________ n Verträglichkeit Kaiso Sorbie ist nach bisheriger Kenntnis in der angegebenen Dosierung voll verträglich. n Nachbau Nach dem Einsatz von Kaiso Sorbie können im Rahmen der üblichen ackerbaulichen Fruchtfolge (auch bei vorzeitigem Umbruch) alle Kulturen angebaut werden.
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Kaiso® Sorbie
Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Mischbarkeit Kaiso Sorbie ist mit zahlreichen Herbiziden, Fungiziden, Wachstumsreglern und Blattdüngern mischbar. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: 0221-179 179 99) an. Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, ev. zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.
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n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötig wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3 -1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.
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n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
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Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SB193) Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.
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n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
n Einfluss auf Nutzorganismen (NN400) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. (NN410) Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. (NB6623) Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-BiosyntheseHemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410, beachten. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________
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Hinweise für transport und lagerung________________________________ n Transport ADR 9/III, UN 3077 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 °C abkühlen.
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n Lagerung LGK nach TRGS 510: 11 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!
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NEU
Unaufhaltsam....gegen Ungräser und Unkräuter! Kyleo® ist eine neue Wirkstoffkombination aus Glyphosat und Wuchsstoff (2,4-D), die eine starke Wirkung gegen Unkrauter, Ungräser wie auch Wurzelunkräuter, Ausfallgetreide und -raps gewährleistet.
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Vorteile - Perfekte Verbindung von Glyphosat und Wuchsstoff - Hohe Wirkungssicherheit gegen Ungräser und Unkräuter, insb. Problemunkräuter - Schnelle Aufnahme
de
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Kyleo® Kyleo® Kyleo® ist ein flüssiges nichtselektives Herbizid zur Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern im Ackerbau, Obstbau und Nichtkulturland. Produkttyp: Herbizid Wirkstoffe: 240 g/l Glyphosat (27,9 % w/w) , 160 g/l 2,4 D (32,0 % w/w) Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat Packungsgröße: H80553 15 l Kanister H80778 4x5 l Umkarton H80796 640 l Container
007200-00
Xi Reizend N Umweltgefährlich SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
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VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter
Kernobst
Zweikeimblättrige Unkräuter
Kernobst (nach der Ernte)
Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter
Steinobst
Zweikeimblättrige Unkräuter
Steinobst (nach der Ernte)
Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter
Ackerbaukulturen (Stoppelbehandlung nach der Ernte)
Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter
Nichtkulturland (ohne Holzgewächse)
Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Mais, Sorghum-Hirse (vor der Saat)
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(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Technik: 50 % Driftminderung Abstand: 5 m
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(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung unmittelbar in oder an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m
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(NS660) Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. (WP740) Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
Wirkungsweise___________________________________________________________ Kyleo ist ein nichtselektives, tolloaminfreies Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Beide Wirkstoffe werden über die grünen Teile der Pflanzen aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome), verteilt. So werden ein und mehrjährige Unkraut- und Ungras-Arten sicher erfasst. Wirkungssymptome treten bei den meisten einjährigen Unkräutern bei wüchsiger Witterung bereits nach wenigen Tagen auf, bei mehrjährigen Unkräutern und Ungräsern verstreichen 7 Tage und mehr bis zum Wirkungseintritt. Bei kühler und bewölkter Witterung verzögert sich die Wirkung weiter. Die Pflanzen beginnen zu welken, werden gelb und vertrocknen später vollständig. Kyleo ist ein nichtselektives Totalherbizid: bei direktem Kontakt mit grünen Pflanzenteilen von Kulturpflanzen werden diese geschädigt! Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Glyphosat: G 2,4 D: O
gut bekämpfbar Ackerfrauenmantel, Ackerfuchsschwanzgras, Ackergänsedistel, Ackergauchheil, Ackerhellerkraut, Ackerhundskamille, Ackerkratzdistel, Ackerschmalwand, Ackersenf, Ackerspörgel, Ackersteinsame, Ackerstiefmütterchen, Ackervergissmeinnicht, Ackerwinde, Amaranth (Rauhaariger), Ausfallerbsen, Ausfallgetreide, Ausfalllupinen, Ausfallraps, Beinwell, Berufskraut (Kanadisches), Besenrauke, Bingelkraut (Einjähriges), Borstenhirse, Ehrenpreisarten, Erdrauch, Fingerhirse (Blut-), Flughafer, Franzosenkraut, Gänsefußarten, Hederich, Hirtentäschelkraut, Hohlzahnarten, Hühnerhirse, Kamille (Echte), Klatschmohn, Klettenlabkraut, Knaulgras, Knöterich (Floh-), Knöterich (Vogel-), Kohl-Gänsedistel, Kompasslattich, Kornblume, Kreuzkraut (Gemeines), Löwenzahn (Gemeiner), Malve, Mäusegerste, Melde (Gemeine), Nachtschatten (Schwarzer), Ölrettich, Pfeilkresse, Phacelia, Portulak (Gelber), Quecke (Gemeine), Rainkohl (Gemeiner), Reiherschnabel, Rispengras (Einjähriges), Rispengras (Gemeines) Rittersporn, Rot-Schwingel, Ruchgras (Gemeines), Saatwucherblume, Samtpappel, Stechapfel (Gemeiner), Storchschnabelarten, Taubnesselarten, Trespen, Vogelmiere, Wegericharten, Wegrauke, Weidelgrasarten, Weinbergslauch, Wickenarten, Wiesenkerbel, Windenknöterich, Windhalm, Wolfsmilch (Sonnen-), Zaunwinde, Zweizahn (Behaarter)
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Wirkungsspektrum______________________________________________________
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weniger gut bekämpfbar Ackerminze, Acker- und Sumpfschachtelhalm, Beifuß (Gemeiner), Brennnessel, Fingerkraut (Gänse-), Gänseblümchen, Gemeiner Beinwell, Gundermann, Hahnenfußarten, Honiggras, Huflattich, Hundespetersilie, Hundszahngras, Jakobs-Kreuzkraut, Kartoffeldurchwuchs, Klee (Rot-), Klette (Große), Knöterich (Landwasser-), Luzerne, Möhre (Wilde), Platterbse (Knollen-), Rainfarn, Rasenschmiele, Schafgarbe (Gemeine), Springkraut (Echtes), Weißklee, Wiesenkopf (Großer) nicht ausreichend bekämpfbar Ampferarten, Bärenklau, Giersch, Schilffrohr, Seggen, Weidenröschen (Schmalblättriges) n Applikationszeitpunkt Nach Auflauf der Ungräser bzw. Unkräuter, wenn genügend Blattmasse vorhanden ist. Eigene Erfahrungen haben gezeigt, dass die Wirkstoffaufnahme durch die Cuticula des Blattes bei einer Umgebungstemperatur von 8 °C bis 25°C und einer relativen Luftfeuchte von 60% begünstigt wird. n Regenstabilität Kyleo® ist mit Netzmittel formuliert. Dieses ermöglicht nicht nur eine sehr gute und gleichmäßige Benetzung der Blattoberfläche, sondern auch eine sehr gute und schnelle Penetration der Cuticula des Blattes. Sobald diese durchdrungen ist, sind die Wirkstoffe regenfest. Bisherige Erkenntnisse zeigen bei bis zu 10 mm Niederschlag bereits nach 1 Stunde Regenbeständigkeit und bei stärkeren Niederschlägen nach ungefähr 3 Stunden.
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n Besondere Hinweise Das Herbizid Kyleo® enthält die herbiziden Wirkstoffe Glyphosat und 2,4-D. Glyphosat gehört zur HRACGruppe G (Glyzine) wohingegen 2,4-D zu der HRAC-Gruppe O (synthetische Auxine) gehört. Weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide .ber mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich. Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.: - Im Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen - Fruchtfolgegestaltung - Bodenbearbeitung - Saattermin n Für die Anwendung in Kern- und Steinobst gilt: Kyleo® nach den Vorgaben der Guten Fachlichen Praxis ausbringen. Bei der Spritzung keine grünen und unverholzten Pflanzenteile besprühen. Keine Anwendung nach Entfernung der Wassertriebe bevor abgeschlossener Wundheilung. n Spritztechnik Beim Ausbringen von Kyleo® ist auf eine gleichmäßige Benetzung der Unkräuter zu achten. Bewährte Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Überdosierungen können Schäden an den Folgekulturen verursachen.
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Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren. n Restmengenverwertung Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung
Pflanzen/-erzeugnisse: Ackerbaukulturen (Stoppelbehandlung nach der Ernte) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Stoppelbehandlung, nach der Ernte Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 5 l/ha je nach Größe der Unkräuter, Rhizom-bildende Unkräuter stets mit 5 l/ha behandeln, um eine möglichst große Wirkung auf die Rhizome zu gewährleisten Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt. (WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Mais, Sorghum-Hirse (vor der Saat) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: vor der Saat Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
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ACKERBAU
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In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 5 l/ha je nach Größe der Unkräuter, Rhizom-bildende Unkräuter stets mit 5 l/ha behandeln, um eine möglichst große Wirkung auf die Rhizome zu gewährleisten Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter. ________________________________________________________________________________________________ OBSTBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Kernobst Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 5 l/ha je nach Größe der Unkräuter, Rhizom-bildende Unkräuter stets mit 5 l/ha behandeln, um eine möglichst große Wirkung auf die Rhizome zu gewährleisten Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 30 Tage (Frühjahrsanwendung)
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(WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Kernobst (nach der Ernte) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: nach der Ernte Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 5 l/ha je nach Größe der Unkräuter, Rhizom-bildende Unkräuter stets mit 5 l/ha behandeln, um eine möglichst große Wirkung auf die Rhizome zu gewährleisten Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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(WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Steinobst Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 5 l/ha je nach Größe der Unkräuter, Rhizom-bildende Unkräuter stets mit 5 l/ha behandeln, um eine möglichst große Wirkung auf die Rhizome zu gewährleisten Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 30 Tage (Frühjahrsanwendung)
Pflanzen/-erzeugnisse: Steinobst (nach der Ernte) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: nach der Ernte Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 5 l/ha je nach Größe der Unkräuter, Rhizom-bildende Unkräuter stets mit 5 l/ha behandeln, um eine möglichst große Wirkung auf die Rhizome zu gewährleisten Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Nichtkulturland (ohne Holzgewächse) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungszeitpunkt: Frühling bis Sommer Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen
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(WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter. ________________________________________________________________________________________________
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Aufwandmenge: 5 l/ha je nach Größe der Unkräuter, Rhizom-bildende Unkräuter stets mit 5 l/ha behandeln, um eine möglichst große Wirkung auf die Rhizome zu gewährleisten Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter. (NS660) Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. ________________________________________________________________________________________________
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n Verträglichkeit Kyleo® ist ein nichtselektives Herbizid, welches zur Stoppelbehandlung bzw. vor der Saat zum Einsatz kommt. Bisherige Versuche haben keinerlei Unverträglichkeiten auf Wintergerste, -weizen, -roggen und Triticale-Sorten sowie Sommergerste und Sommerweizensorten gezeigt. Getreide kann 3 Tage nach der Anwendung gesät werden, Mais nach 7 Tagen. n Nachbau Abstände bis zur Aussaat sind wie folgt zu beachten: Kyleo enthält 2,4 D. Die Aufnahme und Wirkung dieses Wuchsstoffes erfolgt im allgemeinen über den grünen Blattapparat. Allerdings können sensible Kulturen auch bei Kontakt des Keimlings mit geringen Mengen von Restwirkstoff im Boden mit Auflaufverzögerung oder Absterben reagieren. Deshalb geben wir aufgrund unserer Erfahrungen folgende Hinweise: Ausreichende Abstände einhalten zwischen Anwendung und Aussaat: - Vor Kartoffel, Sonnenblumen, Zuckerrüben und Gemüse => 60 Tage - Vor Luzerne, Ackerbohnen, Erbsen, Flachs, Raps, Senf => 28 Tage - Vor Mais und Sorghumhirse , Zwischenfrucht Phacelia => 14 Tage - Vor Getreide => 3 Tage
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Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Mischbarkeit Kyleo® wird im Rahmen des bestimmungsgemäßen Einsatzes in der Stoppel bzw. vor der Saat im äußersten Falle mit einem weiteren Herbizid gemischt. Hierbei haben bisherige Untersuchungen keine chemisch-physikalischen Unverträglichkeiten bei der Mischung mit anderen Herbiziden gezeigt. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: 0221-179 179-99) an. Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlenen Tankmischungen, insbesondere Mehrf gemeine Schafgarbeschungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötig wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3 -1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.
Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, evtl. zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.
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n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen.
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n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
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Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.
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n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________
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(NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. (NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
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n Gewässerschutz (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise für transport und lagerung________________________________ n Transport ADR 9/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 °C abkühlen.
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n Lagerung LGK nach TRGS 510: 12 So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0°C und über 40°C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.
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Prolectus®
* Perfekter Schutz gegen Botrytis im Weinbau und im Erdbeeranbau Prolectus® ist ein neuartiges Botrytizid mit dem Wirkstoff (Fenpyrazamin) aus der Gruppe der Hydroxyanilide (Frac G3). Prolectus bietet eine äußerst robuste Wirksamkeit und einen flexiblen Einsatz. Zudem zeichnet sich Prolectus durch eine exzellente Regenfestigkeit aus.
Vorteile
Prolectus®
- Robuste und flexible Wirksamkeit - Sehr gute Regenfestigkeit - 1,2 kg/ha
* Zulassung wird erwartet
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Refine® Extra SX®
Refine® Extra SX®
Breit, sicher, temperaturunabhängig
Refine ExtraSX gehört zur neuen Generation von Sulfonylharnstoffen, die nach innovativen SX Formulierungstechnologie hergestellt werden. Mit der neuen wasserlöslichen Granulatformulierung werden eine schnellere und höhere Bioverfügbarkeit des Wirkstoffes Tribenuron Methyl sowie eine bessere Wirkung erreicht. Die Spritzenreinigung nach dem Einsatz von Refine ExtraSX wird sicherer und einfacher.
Refine ExtraSX ist ein Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Winterweichweizen, Winterroggen, Triticale, Wintergerste, Sommerweichweizen, Sommergerste und Hafer.
Vorteile -
Schnellere und höhere Bioverfügbarkeit des Wirkstoffes Höhere Wirkungssicherheit Ausgezeichnete Breitenwirkung Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
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Refine® Extra SX® REFINE® EXTRA SX® ist ein wasserlösliches Granulat zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale, Sommerweichweizen, Sommergerste und Hafer.
006099-00
Produkttyp: Herbizid Wirkstoffe: 333 ,00 g/kg Thifensulfuron Methyl (33,3 % w/w) , 166,00 g/kg Tribenuron Methyl (16,7 % w/w) Formulierung: Wasserlösliches Granulat Packungsgröße: H80410 5x1500 g Umkarton H80411 10x250 g Umkarton
N Umweltgefährlich SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 24 Berührung mit der Haut vermeiden. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen Klettenlabkraut
Winterweichweizen, Winterroggen, Triticale, Wintergerste
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Klettenlabkraut
Sommerweichweizen, Sommergerste, Hafer
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Refine® Extra SX®
Refine® Extra SX®
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(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Abstand (Ackerbaukulturen): 5 m (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Abstand: 10 m
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Gebrauchsanleitung
Wirkungsweise___________________________________________________________ Refine Extra SX ist ein hochaktives Herbizid aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe. Die Wirkstoffe werden über die Wurzeln und Blätter aufgenommen und schnell in der Pflanze verteilt. In empfindlichen Pflanzen hemmt Refine Extra SX das Enzym ALS, das für die Bildung wichtiger Aminosäuren notwendig ist. Es tritt sofort ein Wachstumsstillstand in den Vegetationspunkten an Wurzeln sowie Spross ein. Es beginnt ein Absterbeprozess, der sich über mehrere Wochen erstrecken kann. In der Getreidepflanze hingegen werden die Wirkstoffe schnell abgebaut. Die Nährstoffkonkurrenz der empfindlichen Unkräuter zur Kulturpflanze endet ab dem Zeitpunkt der Behandlung. Die beste und schnellste Wirkung erzielt Refine Extra SX gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Thifensulfuron Methyl: B
Wirkungsspektrum______________________________________________________ Gut bekämpfbar: Ampfer-Arten, Ackerfrauenmantel, Gänsedistel, Weißer Gänsefuß (bis 4-Blattstadium), Hederich, Ackerhellerkraut, Hirtentäschel, Hohlzahn-Arten, Hundspetersilie, Kamille-Arten, Klatschmohn, Knöterich-Arten, Kornblume *, Ackerkratzdistel, Gemeines Kreuzkraut, Ackerlichtnelke, Ackerminze, Wilde Möhre, Gemeiner Rainkohl, Ausfallraps, Ackersenf, Ausfallsonnenblumen, Ackerspörgel, Ackerstiefmütterchen *, Taubnessel-Arten, Ackervergissmeinnicht, Vogelmiere, Wicken-Arten, Winde-Arten, Storchschnabel. *Gute Wirkung bei kleinen Unkräutern (bis 5 cm) Weniger gut bekämpfbar: Persischer Ehrenpreis, Saatwucherblume Nicht ausreichend bekämpfbar: Efeublättriger Ehrenpreis *, Gemeiner Erdrauch *, Klettenlabkraut * (Teilwirkung von ca. 75%) * Durch Zusatz von Aniten Super 1,5 l/ha wird eine sehr gute Wirkung erzielt. n Besondere Hinweise Die Wirkung von Refine Extra SX ist weitgehend unabhängig von der Witterung. Die Anwendung ist auch bei kühlen Temperaturen möglich. Nicht bei Nachtfrostgefahr oder nach Frost spritzen. Zur vollen Ausnutzung der Blattaktivität sollte 2 Stunden nach der Behandlung kein Regen fallen.
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Refine® Extra SX®
Refine® Extra SX®
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Refine Extra SX sollte nicht angewendet werden, wenn der Bestand durch Frost, Staunässe, Trockenheit, Nährstoffmangel oder andere Umstände geschwächt ist. Vom Einsatz auf extrem leichten Sandböden wird abgeraten. Bei Nichtbeachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen können Schäden am Getreide auftreten. Untersaaten: Getreidebestände mit Untersaaten (Leguminosen oder Gräser) dürfen nicht mit Refine Extra SX behandelt werden. Refine Extra SX enthält die Wirkstoffe Tribenuron und Thifensulfuron als Methylester. Beide gehören zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkmechanismus in die Gruppe B der HRAC Klassifizierung eingestuft ist. Weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotecttion.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre hinweg auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich. Geeignete Resistenvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen wie z. B.: - Wechsel von Wirkstoffen bzw. Spritzfolgen/Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkmechanismus haben. - Fruchtfolgegestaltung - Bodenbearbeitung - Saattermin
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Sommerweichweizen, Sommergerste, Hafer Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Klettenlabkraut Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet (BBCH 13-29) bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht. Stadium Schadorganismus: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter ausgenommen: Kletten-Labkraut Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen im Frühjahr. Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 60 g/ha
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Wasseraufwandmenge: von 200 bis 400 l/ha 200 l/ha sollten nicht unterschritten werden. Bei dichten Beständen 400 l/ha verwenden, um eine ausreichende Benetzung der Unkräuter zu gewährleisten. Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Winterweichweizen, Winterroggen, Triticale, Wintergerste Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen Klettenlabkraut Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet (BBCH 13-29) bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht. Stadium Schadorganismus: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut. Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen im Frühjahr. Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 60 g/ha Wasseraufwandmenge: von 200 bis 400 l/ha 200 l/ha sollten nicht unterschritten werden. Bei dichten Beständen 400 l/ha verwenden, um eine ausreichende Benetzung der Unkräuter zu gewährleisten. Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. ________________________________________________________________________________________________
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Refine® Extra SX®
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n Verträglichkeit Refine Extra SX ist in allen Winterweichweizen-, Wintergersten-, Winterroggen-, Triticale-, Sommerweichweizen-, Sommergersten- und Hafersorten verträglich. n Nachbau Nach der Ernte des behandelten Getreides können Getreide, Raps, Rüben, Kartoffeln und Mais nachgebaut werden. Ist ein vorzeitiger Umbruch erforderlich, können Sommerweizen, Hafer oder Sommergerste nachgebaut werden. Wirkung auf breitblättrige Kulturpflanzen: Breitblättrige Kulturpflanzen (z.B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse) sind gegenüber Refine Extra SX sehr empfindlich. Vermeiden Sie unbedingt Abdrift oder Verwehen der Spritzbrühe auf diese Kulturen oder auf Flächen, die für den Anbau dieser Kulturen vorgesehen sind.
Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Mischbarkeit Refine Extra SX ist mischbar mit: - Herbizide: Duplosan DP, Duplosan KV, Aniten Super, Pixie, Tristar, Juwel Top, Starane XL, Mextrol DP, Ralon Super, U46 M-Fluid, Isoproturon-Präparate - Fungizide: Harvesan, Acanto, Talius, Flamenco FS - Wachstumsregler: Stabilan 720 - Flüssigdünger: Blattdünger, Harnstoff und Ammonnitrat-Harnstoff-Lösung (AHL) Bei einer Tankmischung mit AHL (pur) wird Refine Extra SX in einer geringen Menge Wasser vorgelöst und erst dann der AHL beigegeben. Nicht mischen mit: -Wachstumsregler: Nicht mit ethephonhaltigen Wachstumsreglern mischen. Dreiermischungen bestehend aus Refin Extra SX, Stabilan 720 (CCC) und Fungiziden zur Bekämpfung von Blattkrankheiten sollten nicht zur Anwendung kommen. Für evtl. negative Auswirkungen von Tankmischungen mit, von uns als nicht mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Genrell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an. Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Arbeitspausen vermeiden und während unvermeidbarer Standzeiten das Rührwerk laufen lassen. Mit Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
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n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötig wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3 -1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen. n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, ev, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
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Refine® Extra SX®
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Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SPo5) Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. (EUH 401 ) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. (EUH 2080062 ) Enthält Tribenuron-Methylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. (SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. (WH951) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten. n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. Sofortmaßnahmen: Elementarhilfe, Dekontamination und symptomatische Behandlung Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
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Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________ n Einfluss auf Nutzorganismen (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. (NN170) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. (NN260) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Hinweise für transport und lagerung________________________________ n Transport ADR 9/III, UN 3077 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 °C abkühlen. n Lagerung LGK nach TRGS 510: 11 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!
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Refine® Extra SX®
Refine® Extra SX®
Risolex®
Risolex®
Die Standardbeize gegen Rhizoctonia Einfach - Unkompliziert - Sicher Risolex ist ein Beizmittel, das speziell gegen bodenbürtige Infektionen mit Rhizoctonia solani, dem Haupterreger der Auflaufkrankheiten an Kartoffeln wirkt.
Vorteile -
Sicherer Schutz gegen Rhizoctonia solani Sicherer Feldaufgang Absicherung der Erträge und der Qualität keine spezielle Technik notwendig – Anwendung direkt in der Legemaschine
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Risolex® Risolex® Produkttyp: Beizmittel Wirkstoff: 100,00 g/kg Tolclofos-Methyl (10 % w/w) Formulierung: Saatgutpuder oder Trockenbeize Packungsgröße: H80742 1x5 kg Eimer
Xi Reizend N Umweltgefährlich SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Dieses Produkt und seinen Behälter der Problementsorgung zuführen. S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen Enthält Tolclofos-methyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Rhizoctonia solani
Kartoffel
(NW467) Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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Risolex®
033282-00
Risolex® Gebrauchsanleitung
Risolex®
Wirkungsweise___________________________________________________________ Risolex ist ein Beizmittel speziell gegen knollenbürtige Infektionen mit Rhizoctonia solani, dem Haupterreger von Auflaufkrankheiten an Kartoffeln (Pockenkrankheit, Wurzeltöterkrankheit, Weißhosigkeit oder Stängelfäule). Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Tolclofos-Methyl: F3
Wirkungsspektrum______________________________________________________ Rhizoctonia solani, der Haupterreger von Auflaufkrankheiten an Kartoffeln (Pockenkrankheit, Wurzeltöterkrankheit, Weißhosigkeit oder Stängelfäule).
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffel Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Rhizoctonia solani Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: BBCH00-03 Anwendungszeitpunkt: beim Legen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: beizen Aufwandmenge: 200 g/dt Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. ________________________________________________________________________________________________
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n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (ST1202) Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.
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Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________
Risolex®
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n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Symptome: Atembeschwerden, Erbrechen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Muskelzittern, Schwäche Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. Behandlung: symptomatisch behandeln. Kein Atropin geben! Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________ n Einfluss auf Nutzorganismen (NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. (NB663) Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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Risolex®
Hinweise für transport und lagerung________________________________
n Lagerung LGK nach TRGS 510: 13 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!
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Risolex®
n Transport ADR 9/III, UN 3077 Produkt darf während des Transportes nicht unter -30 °C abkühlen.
Shaktis®
Shaktis®
Der Rundumschutz für Ihre Kartoffeln!
Shaktis ist eine Fertigformulierung für die Bekämpfung von Blatt- und Stängelphytophtora sowie Alternaria. Hervorragende Formulierungseigenschaften ermöglichen eine gute Benetzung und Regenstabilität. Die Formulierung beeinflusst ebenfalls positiv die Regenfestigkeit des Wirkstoffes Mancozeb. Shaktis sichert Ihre Erträge!
Vorteile - I deale Wirkstoffkombination aus dem neuen Wirkstoff Amisulbrom und dem protektiven Kontakfungizid Mancozeb ab Blühbeginn - Bekämpft Blatt- und Stängelphytophthora und Alternaria - Sichert Ihere Erträge - Schnelle Regenfestigkeit nach 1 bis 2 Stunden - Starke sporizide Wirkung
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Shaktis® Shaktis® Shaktis ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule (Phytphthora infestants) in Kartoffeln. Produkttyp: Fungizid Wirkstoffe: 30 g/kg Amisulbrom (3% w/w) , 600 g/kg Mancozeb (60% w/w) Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat Packungsgröße: H80539 1x10 kg Sack
006417-00
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 Berührung mit der Haut vermeiden. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestants)
Kartoffeln
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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Shaktis®
N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich
Shaktis® Gebrauchsanleitung
Shaktis®
Wirkungsweise___________________________________________________________ Shaktis enthält die Wirkstoffe Amisulbrom und Mancozeb. Amisulbrom, das zur chemischen Gruppe der Sulfonamide gehört, unterscheidet sich hinsichtlich des Wirkmechanismus deutlich von dem anderer Fungizide. Durch die „multi-site“ Unterbrechung der mitochondrialen Atmung greift Amisulbrom in verschiedene Stadien der pilzlichen Entwicklung ein, so z.B. in die Entstehung, Keimung und Mobilität der Zoosporen sowie des Myzelwachstums. Mancozeb hemmt die Zoosporenkeimung. Auf Zellebene unterbricht der Wirkstoff den Stoffwechsel an mehreren Stellen innerhalb des Citratzyklus. Durch diese „multi-side“ Wirkung wird die Entstehung und Vermehrung resistenter Pilzstämme verhindert. Beide Wirkstoffe haben keine systemischen Eigenschaften, sondern wirken als protektive Kontaktmittel. Dadurch, und durch die ergänzende Wirkung beider Substanzen, ist die Gefahr der Bildung von resistenten Stämmen gering. Aufgrund der nicht-systemischen Wirkung wird vorhandener Befall nicht bekämpft. Die weitere Ausbreitung der Infektion wird jedoch zuverlässig unterbunden. Neben der Wirkung gegen Kraut- und Stängelinfektionen schützt Amisulbrom auch vor Knolleninfektionen. Dies geschieht durch die Abtötung der Zoosporen, bevor diese die Knollen infizieren können. Dadurch wird die bei Lager auftretende Braunfäule vermindert. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Amisulbrom: C4 Mancozeb: M3
Wirkungsspektrum______________________________________________________ Kraut- und Knollenfäule (Phytphothera infestants).
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffeln Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestants) Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Von Beginn Bestandschluss: 10% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
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Shaktis®
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 5 m 75%: 5 m 90%: *
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bis Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung (BBCH 31-90). Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Frühjahr und Sommer. Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 7-10 Tagen Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2 kg/ha Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wartezeit: 7 Tage
Shaktis®
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m (WW764) Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. ________________________________________________________________________________________________ n Verträglichkeit Shaktis erwies sich in allen bisher getesteten Kartoffelsorten als gut verträglich.
Shaktis®
n Nachbau Nach dem Einsatz von Shaktis können alle Kulturen im Rahmen der üblichen Fruchtfolge sowie nach vorzeitigem Umbruch nachgebaut werden.
Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Mischbarkeit Shaktis ist mischbar mit den gängigen Kartoffelfungiziden, -herbiziden und -insektiziden. Es empfiehlt sich, Mischpartner in fester Form als erstes in den Tank zu geben. Mischungen umgehend ausbringen. Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an. Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Arbeitspausen vermeiden und während unvermeidbarer Standzeiten das Rührwerk laufen lassen. Mit Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötig wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3 -1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.
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Shaktis®
6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen. n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen.
Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben
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Shaktis®
Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, ev, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.
Shaktis®
ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Shaktis®
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten. n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. Sofortmaßnahmen: Elementarhilfe, Dekontamination und symptomatische Behandlung Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
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Shaktis®
Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________ n Einfluss auf Nutzorganismen (NN400) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Shaktis®
Hinweise für transport und lagerung________________________________ n Transport ADR 9/III, UN 3077 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 °C abkühlen. n Lagerung LGK nach TRGS 510: 11 Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.
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Soleil®
Soleil
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Die Qualitätsversicherung im Getreide!
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Soleil® ist eine neue Wirkstoffkombination aus Bromuconazol und Tebuconazol für die Ährenbehandlung im Getreide insbesondere gegen Fusarium aber auch Rost und andere Blattkrankheiten.
Vorteile – Neues Triazolprodukt ermöglicht Wirkstoffwechsel in der Spritzfolge – Zuverlässige Wirkung, besonders gegen Fusarium und Rostarten – Ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis
* Zulassung wird erwartet
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Spodnam® DC
Lassen Sie Ihre Erträge nicht platzen!
Mit dem Pflanzenstärkungsmittel Spodnam DC ist Schotenplatzen kein Thema mehr. Spodnam DC erhöht die Platzfestigkeit und wirkt wie eine Ausfallbremse. Gehen Sie entspannt in die Rapsernte und ernten Sie alles, was gewachsen ist.
Spodnam® DC
Vorteile -
Sichert Schoten und Erträge Ermöglicht die Ernte zum besten Termin Steigert die Ausnutzung der Mähdrescherleistung Erhöht Wirtschaftlichkeit und Gewinn
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Spodnam® DC Spodnam® DC Produkttyp: Pflanzenstärkungsmittel Wirkstoff: Terpene Polymer (50 - 60 % w/w) Formulierung: Suspoemulsion Packungsgröße: H80452 4x5 l Umkarton
Xi Reizend N Umweltgefährlich SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 38 Reizt die Haut. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Platzfestigkeit der Schoten
Raps
Platzfestigkeit der Hülsen; Halt der Karyopse
Futtererbsen, Ackerbohnen
Halt der Karyopse
Grassamen
Sikkationszusatz
Raps
Spodnam® DC
VON DER Zulassungsbehörde FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:
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Spodnam® DC Gebrauchsanleitung
Wirkungsweise___________________________________________________________ Terpene Polymer: Spodnam DC ist ein einzigartig formuliertes Polymer aus der Gruppe der Terpene. Spodnam DC bildet eine semipermeable Schicht über den Schoten. Feuchtigkeit kann nach der Behandlung nicht mehr in die Schoten eindringen und verhindert so ein vorzeitiges Aufplatzen der Schoten. Zugleich kann Feuchtigkeit aus dem Schoteninneren nach Außen entweichen. Dadurch wird eine gleichmäßige Abreife ermöglicht. Die Schoten bleiben flexibel und biegsam.
Wirkungsspektrum______________________________________________________ Stärkung des Schotenverschlusses in Raps.
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung
Spodnam® DC
ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Futtererbsen, Ackerbohnen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Platzfestigkeit der Hülsen Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Futtererbsen: obere Hülsen verfärben sich gelb (BBCH 75) Ackerbohnen: obere Hülsen werden reif. Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,25 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: keine ________________________________________________________________________________________________
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Spodnam® DC
Pflanzen/-erzeugnisse: Raps Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Platzfestigkeit der Schoten Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Applikationsbeginn ab der Verfärbung der Schoten Dunkelgrün nach Hellgrün. Letzte Applikation : gelbe Schotenfarbe; Schoten biegsam (Kreisbildung ohne Aufplatzen der Schote möglich). Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Regenfest nach 30 MInuten. Aufwandmenge: 1,25 l/ha Wasseraufwandmenge: 300- 500 l/ha. Die Wassermenge ist in Abhängigkeit der Bestandesdichte anzupassen. Wartezeit: keine ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Raps Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Sikkationszusatz Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Zum Zeitpunkt der Glyphosatanwendung. Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 0,7 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 l/ha Wartezeit: keine ________________________________________________________________________________________________
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Spodnam® DC
Pflanzen/-erzeugnisse: Grassamen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Halt der Karyopse Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: 10 Tage nach der Hauptblüte oder im Splitting nach der Hauptblüte und 10 Tage später. Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,5 l/ha; zweimal gegenläufig 0,75 l/ha. Oder im Splitting jeweils 0,75 l/ha. Wasseraufwandmenge: 400 l/ha Wartezeit: keine ________________________________________________________________________________________________
Spodnam® DC
n Verträglichkeit Spodnam DC erwies sich in der empfohlenen Aufwandmenge in Raps als sehr gut pflanzenverträglich. Folgende Kulturen werden in keiner Weise beeinflusst. n Nachbau Die Anwendung von Spodnam hat keinerlei Einfluss auf die nachfolgende Kultur.
Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________
Spodnam® DC
n Mischbarkeit Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an. Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Arbeitspausen vermeiden und während unvermeidbarer Standzeiten das Rührwerk laufen lassen. Mit Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötig wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3 -1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen. n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, ev, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.
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Spodnam® DC
Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten. n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken:
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n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten.
Spodnam® DC
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
Hinweise für transport und lagerung________________________________ n Transport ADR 9/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 °C abkühlen.
Spodnam® DC
n Lagerung LGK nach TRGS 510: 10 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!
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Spodnam速 DC
Spodnam速 DC
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Targa® Super
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Räumt gründlich auf bei Gräsern Targa super, eine Fertigformulierung mit dem Wirkstoff Quizalofop-P-Ethyl wirkt zuverlässig gegen einjährige Schadgräser, wie Ackerfuchsschwanz, Windhalm und Flughafer. Ebenso werden Ausfallgetreide, Quecke, Hirsearten, Weidelgräser und Trespen sicher bekämpft.
Vorteile
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Targa® Super Targa® Super Flüssiges Spezialherbizid zur Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras) und Gemeine Quecke in Winterraps, Futterund Zuckerrüben, Kartoffeln und im Gemüsebau.
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Produkttyp: Herbizid Wirkstoff: 46,30 g/l Quizalofop-P als Ethylester 50,00 g/l (5,2 % w/w) Formulierung: Emulsionskonzentrat Packungsgröße: H80641 2x10 l Umkarton
Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich
Targa® Super
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R 38 Reizt die Haut. R 41 Gefahr ernster Augenschäden. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 Berührung mit der Haut vermeiden. S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
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Targa® Super
VON DER Zulassungsbehörde FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Einjährige einkeimblättrige Ungräser (ausgenommen Einjähriges Rispengras)
Winterraps (Anwendung im Herbst)
Gemeine Quecke
Winterraps (Anwendung im Herbst)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen einjähriges Rispengras)
Winterraps (Anwendung im Frühjahr)
Gemeine Quecke
Winterraps (Anwendung im Frühjahr)
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras)
Kartoffel
Gemeine Quecke
Kartoffel
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Zuckerrübe, Futterrübe
Gemeine Quecke
Zuckerrübe, Futterrübe
Von der Zulassungsbehörde gemäSS $18a PflSchG genehmigte Anwendungsgebiete Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung: Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Einjährige einkeimblättrige Ungräser (ausgenommen Einjähriges Rispengras)
Wurzelzichorie, Chicoree, Spinat, Möhre, Schnitt- und Stielmangold
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(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NT102) Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für die Aufwandmenge von 1,25 l/ha. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
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(NT103) Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für die Aufwandmenge von 2,0 l/ha. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzen/-erzeugnisse: Wurzelzichorie, Chicoree, Spinat, Möhre, Schnitt- und Stielmangold Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einjährige einkeimblättrige Ungräser (ausgenommen Einjähriges Rispengras) Anwendungsbereich: Freiland Stadium Schadorganismus: 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar. Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 1, 25 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha Wartezeit: Wurzelzichorie, Chicoree: keine; Möhre: 42 Tage; Spinat, Schnitt- und Stielmangold: 28 Tage
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GEMÜSEBAU
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(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. ________________________________________________________________________________________________
Gebrauchsanleitung
Wirkungsweise___________________________________________________________
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Targa Super enthält den Wirkstoff Quizalofop-P-Ethyl (Wirkmechanismus HRAC Gruppe A). Es wirkt vorzugsweise über das Blatt und wird deshalb gegen bereits aufgelaufene Ungräser angewendet. Der Wirkstoff dringt rasch in die Blätter ein und wird mit dem Saftstrom in die Meristeme transportiert, wo er die weitere Entwicklung stoppt. Die Wirkung tritt innerhalb von 10 bis 14 Tagen nach der Spritzung ein und wird durch Wärme und hohe Luftfeuchtigkeit beschleunigt. Die Gräser verfärben sich, die Haupttriebe sterben danach allmählich ab (lassen sich leicht herausziehen). Targa Super wirkt unabhängig von der Bodenart. In mehrjährigen Gräsern wird der Wirkstoff aufgrund seiner systemischen Eigenschaften in die unterirdischen Organe verlagert. Dort wird der Wiederaustrieb verhindert. Wüchsiges Wetter beschleunigt auch hier das rasche Absterben der Pflanzen. Targa Super ist eine Fertigformulierung, die bereits Netzmittel enthält, sodass eine Zugabe von weiteren Netzmitteln nicht erforderlich ist. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Quizalofop-P: A
Wirkungsspektrum______________________________________________________ sehr gut bis gut bekämpfbar mit 1,25 l/ha Ausfallgetreide aller Getreidearten, Acker-Fuchsschwanz, Windhalm, Trespen, Flughafer, Hirsearten sehr gut bis gut bekämpfbar mit 2,0 l/ha Quecke. Nach der Behandlung auflaufende Gräser werden nicht erfasst.
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Nicht ausreichend bekämpfbar Einjhähriges Rispengras n Besondere Hinweise Targa super wird im Nachauflaufverfahren gegen Ungräser einschließlich Ausfallgetreide im Winterraps, Zucker- und Futterrüben und Kartoffeln eingesetzt. Die Anwendung sollte erfolgen, wenn die Masse der Unkräuter aufgelaufen ist. Die Applikation wird mit üblicher Spritztechnik ausgeführt. Targa super wirkt nur gegen ein- und mehrjährige Ungräser einschließlich Ausfallgetreide. Aufgrund seiner guten Kulturverträglichkeit kann sich der günstige Anwendungstermin ausschließlich nach der Entwicklung der Ungräser richten. Der optimale Spritzzeitpunkt liegt dann vor, wenn sich die Masse der aufgelaufenen Ungräser im 3-Blatt-Stadium befindet. Eine gute Wirkung gegen Quecke wird dann erzielt, wenn die Quecke genügend Blattmasse zur Aufnahme des Wirkstoffes gebildet hat, d.h. ca. 1520 cm hoch ist. Wenn Quizalofop-P als Ethylester oder andere Wirkstoffe derselben Gruppe (Aryloxyphenoxypropionate (HRAC Gruppe A)), deren Wirkung auf einer Hemmung der Acetyl-CoA Carboxylase der Pflanze beruht, über mehrere Jahre auf den selben Ackerschlägen eingesetzt werden, kann es zur Selektion von resistenten Biotypen kommen. Eine Resistenzbildung kann durch geeignete acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen und durch Wechsel zu Herbiziden mit einem anderen Wirkmechanismus oder Tankmischungen mit Produkten unterschiedlicher Wirkmechanismen, vermieden oder verlangsamt werden. Dementsprechend sollte nicht in jedem Glied der Fruchtfolge ein Wirkstoff aus der Gruppe der Aryloxyphenoxypropionate eingesetzt werden. Getreidekulturen sowie Futtergräser sind empfindlich gegenüber Targa super und können durch eine Behandlung geschädigt werden. Abdrift oder Verwehungen von Spritzbrühe auf diese benachbarten Kulturen sind unbedingt zu vermeiden. Targa super kann in Futter- und Zuckerrüben ohne Sorteneinschränkung eingesetzt werden. Neben der gezielten Bekämpfung von Ungräsern und Ausfallgetreide ist Targa super auch arbeitswirtschaftlich in Kombination mit anderen gebräuchlichen Rübenherbiziden gegen breitblättrige Unkräuter mischbar.
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung
Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffel Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras) Anwendungsbereich: Freiland Stadium Schadorganismus: 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar Anwendungszeitpunkt: im Frühjahr nach dem Auflaufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1
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ACKERBAU
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Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 1, 25 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha Wartezeit: 45 Tage (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. (WH916) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). ________________________________________________________________________________________________
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Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffel Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Gemeine Quecke Anwendungsbereich: Freiland Stadium Schadorganismus: Stadium des Schadorganismus: Behandlung bei 15-20 cm Unkrauthöhe Anwendungszeitpunkt: Frühjahr nach dem Auflaufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 2 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha Wartezeit: 45 Tage (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. (WH916) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). ________________________________________________________________________________________________
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Pflanzen/-erzeugnisse: Winterraps (Anwendung im Frühjahr) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen einjähriges Rispengras) Anwendungsbereich: Freiland Stadium Schadorganismus: 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar Anwendungszeitpunkt: Frühjahr nach dem Auflaufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,25 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha Wartezeit: 75 Tage
Pflanzen/-erzeugnisse: Winterraps (Anwendung im Frühjahr) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Gemeine Quecke Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr nach dem Auflaufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha Wartezeit: 75 Tage (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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(NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. (WH916) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). ________________________________________________________________________________________________
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(WH916) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Winterraps (Anwendung im Herbst) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einjährige einkeimblättrige Ungräser (ausgenommen Einjähriges Rispengras) Anwendungsbereich: Freiland Stadium Schadorganismus: 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar. Anwendungszeitpunkt: Im Herbst nach dem Auflaufen. Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,25 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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(NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. (WH916) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Winterraps (Anwendung im Herbst) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Gemeine Quecke Anwendungsbereich: Freiland Stadium Schadorganismus: Applikation bei 15-20 cm Unkrauthöhe. Anwendungszeitpunkt: im Herbst nach dem Auflaufen.
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Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. (WH916) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). ________________________________________________________________________________________________
(NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. (WH916) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht
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Pflanzen/-erzeugnisse: Zuckerrübe, Futterrübe Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium Schadorganismus: 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach dem Auflaufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 1,25 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Zuckerrübe, Futterrübe Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Gemeine Quecke Anwendungsbereich: Freiland Stadium Schadorganismus: Behandlung bei 15-20 cm Unkrauthöhe Anwendungszeitpunkt: Frühjahr nach dem Auflaufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 2 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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(NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. (WH916) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). ________________________________________________________________________________________________
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n Verträglichkeit Targa Super ist gegenüber den zugelassenen Kulturen sehr verträglich. Sorteneinschränkungen sind bis jetzt nicht bekannt. Bei Kartoffelsorten können unter extremen Anwendungsbedingungen vereinzelt weiße Aufhellungen an Blättern auftreten, die sich in der Regel schnell wieder verwachsen. Der Einsatz in Saatkartoffeln ist möglich, da keine Verwechslungsmöglichkeiten dieser Flecken mit Viruskrankheiten der Kartoffeln besteht. n Nachbau Nach Anwendung von Targa Super sind keinerlei Nachbaubeschränkungen zu beachten. Bei eventuellem Umbruch kurz nach der Anwendung und Nachbau von Getreide bitte Beratung anfordern.
Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Mischbarkeit Tankmischungen oder Spritzfolgen mit anderen Rapsherbiziden im Nachauflauf sind möglich. Targa Super kann in Rüben mit Nachauflaufherbiziden gegen zweikeimblättrige Unkräuter gemischt werden, jedoch empfehlen wir, nicht mehr als ein Herbizid zuzumischen. In Kartoffeln raten wir von solchen Mischungen ab, weil die Pflanzenschäden hervorrufen können. Die Anwendungshinweise der Hersteller sind zu beachten. Nach der Anwendung von clomazonehaltigen Mitteln sollte ein Abstand von mindestens 14 Tagen bis zum Einsatz von Targa Super eingehalten werden.
n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötig wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3 -1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.
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Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an. Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Arbeitspausen vermeiden und während unvermeidbarer Standzeiten das Rührwerk laufen lassen. Mit Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
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n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, ev, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
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Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SE120) Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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(SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. (WH950) Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. (WH916) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten. n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter Eine Magenspülung sollte nicht erforderlich sein. jedoch wird empfohlen, Medizinalkohole und Natriumsulfat zu verabreichen, wenn eine größere Menge aufgenommen wurde.
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Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.
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Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________ n Einfluss auf Nutzorganismen (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. (NN170) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. (NN261) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. (NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. n Gewässerschutz (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise für transport und lagerung________________________________
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n Transport ADR 9/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 °C abkühlen. n Lagerung LGK nach TRGS 510: 10 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!
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Tristar™
Tristar™
ch Zulassung au üse! m e lg in Zwiebe
Die einfache Komplettlösung mit Kletten- und Breitenwirkung Tristar® ist ein wuchsstofffreies Nachauflaufherbizid für den Einsatz in Winter- und Sommergetreide gegen schwer bekämpfbare Unkräuter, insbesondere Klette, Ackerhohlzahn, Ehrenpreis, Knöterich und Taubnessel. Tristar ist eine Kombination der Wirkstoffe Fluroxypyr, Bromoxynil und Ioxynil und wird aufgrund der Esterformulierung schnell von den Unkräutern aufgenommen. Das systemische Fluroxypyr greift in die Eiweißbildung ein, die Kontaktherbizide Bromoxynil und Ioxynil hemmen die Photosynthese. Nach dem Antrocknen des Spritzbelages ist Tristar nach ca. einer Stunde regenfest.
Vorteile -
Breites Wirkungsspektrum Hohe Veträglichkeit in allen Getreidearten, auch in Hafer Idealer Mischpartner Schnelle Wirkstoffaufnahme in die Pflanze Schnelle Regenfestigkeit (ca. 1 Stunde nach der Behandlung)
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Tristar™
Produkttyp: Herbizid Wirkstoffe: 100,00 g/l Ioxynil als Oktansäureester 134,00 g/l (12,4 % w/w) , 100,00 g/l Bromoxynil als Oktansäureester 146,00 g/l (13,5% w/w) , 100,00 g/l Fluroxypyr als 1-Methyl-hepthylester 144,00 g/l (13,3% w/w) Formulierung: Emulsionskonzentrat Packungsgröße: H80346 4x5 l Umkarton H80347 12x1 l Umkarton
Tristar™
Tristar™
043720-00
N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R 36/38 Reizt die Augen und die Haut. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 24 Berührung mit der Haut vermeiden. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Enthält Bromoxynil Octansäureester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Ioxynil-octanoat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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VON DER Zulassungsbehörde FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Triticale, Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Sommerweichweizen, Sommergerste, Hafer
Von der Zulassungsbehörde gemäSS $18a PflSchG genehmigte Anwendungsgebiete Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung: Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Gräser (in Beständen zur Saatguterzeugung)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zwiebelgemüse (Nutzung als Trockenzwiebel)
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Gräser (in Beständen zur Saatguterzeugung) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar (BBCH 13-29). Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen im Frühjahr. Max. Zahl der Behandlungen: in dieser Anwendung max. 1 für die Kultur bzw. je Jahr max. 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,5 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstände: 50%: 15 m 75%: 10 m 90%: 5 m (VV207) Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. ________________________________________________________________________________________________ GEMÜSEBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Bis zum 4-Blatt-Stadium (BBCH 14) Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen im Frühjahr. Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 0,3 l/ha
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Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 5m 75%: 5 m 90%: * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Zwiebelgemüse (Nutzung als Trockenzwiebel) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Bis zum 4-Blatt-Stadium (BBCH 14) Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen im Frühjahr bis zum 4-Blatt-Stadium. Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Im Abstand von 5 bis 7 Tagen. Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 0,3 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber
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einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50% : 5 m 75% : 5 m 50% : * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m ________________________________________________________________________________________________
Gebrauchsanleitung
Wirkungsweise___________________________________________________________ Tristar ist ein wuchsstofffreies Herbizid und wird aufgrund der Esterformulierung schnell von den Unkräutern aufgenommen. Nach dem Antrocknen des Spritzbelages ist Tristar nach ca. einer Stunde regenfest. Das systemische Fluroxypyr greift in die Eiweißbildung ein, die Kontaktherbizide Bromoxynil und Ioxynil hemmen die Photosynthese. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Ioxynil: C3 Bromoxynil: O
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Wirkungsspektrum______________________________________________________ sehr gut bis gut bekämpfbar Klettenlabkraut wird in allen Entwicklungsstadien sicher erfasst. Ackerhellerkraut, Ackerhohlzahn, Ackerstiefmütterchen (bis 2-Blatt-Stadium), Ackervergissmeinnicht, Ampfer Arten, Brennnessel, Ehrenpreis, Franzosenkraut, Hederich, Hirtentäschelkraut, Weißer Gänsefuß, Kamille (bis einschl. Rosettenstadium), Ampferblättriger Knöterich, Knöterich Arten, Klatschmohn, Kornblume, gemeines Kreuzkraut, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel, Vogelmiere, Wicke, Ausfallraps (bis 2-Blatt-Stadium). Weniger gut bekämpfbar Erdrauch, Saatwucherblume Nicht ausreichend bekämpfbar Gräser n Besondere Hinweise Schäden an der Kulturpflanze (Sommergetreide) sind möglich. Stroh von behandeltem Getreide nicht für Strohballenkulturen verwenden. Nach eigener Erfahrung ist mit Tristar bereits mit einer Aufwandmenge von 1,25 l/ha eine gute Wirkung zu erzielen.
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Triticale, Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis 1-Knoten-Stadium (BBCH 1331). Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen im Frühjahr. Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,5 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstände: 50 %: 15 m 75%: 10 m 90%: 5 m (WH916) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). ________________________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Sommerweichweizen, Sommergerste, Hafer Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht (BBCH 13-29). Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen im Frühjahr.
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Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 1,5 l/ha. Bei frühzeitigem Einsatz kann die Menge auf 1,0 l/ha reduziert werden, wenn die Unkräuter das 4-Blatt-Stadium nicht überschritten haben. Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstände: 50%: 15 m 75%: 10 m 90%: 5 m (WH916) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht
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ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). ________________________________________________________________________________________________ n Verträglichkeit Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, z.B. vor zu erwartenden Nachtfrösten oder starken Temperaturschwankungen, kann durch die Zumischung von Gräserherbiziden/Halmverkürzern oder N-Düngern die Gefahr von Unverträglichkeiten entstehen (besonders in Roggen). Die Anwendung von Tristar in Tankmischungen sollte dann nicht ausgeführt werden. Hafer nicht in Kombination mit Flüssigdüngern behandeln. Durch Staunässe oder Trockenheit geschwächte Getreidebestände sowie bei Nachttemperaturen unter 5 Grad nicht behandeln. Klee- und Luzerneuntersaaten nicht behandeln. Klee und Luzerne können 14 Tage nach der Anwendung eingesät werden. n Nachbau Nach Anwendung von Tristar sind keinerlei Nachbaubeschränkungen zu beachten.
Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Mischbarkeit Nach eigener Erfahrung hat sich in Wintergetreide die gemeinsame Ausbringung von Tristar mit AHL pur (150-200 l/ha) zu Vegetationsbeginn gegen zweikeimblättrige Unkräuter bewährt. Die Aufwandmenge kann dabei auf 1,0 l/ha Tristar reduziert werden. Gegen kleine Unkräuter wird eine zusätzliche Wirkungsverstärkung erzielt. Während der Vegetation kann die Mischung 1,25 l/ha Tristar + AHL (Achtung: Nicht bei Hafer) + Wasser ausgebracht werden. Das Mischungsverhältnis AHL zu Wasser soll mindestens 1:3 betragen, d.h. 50 l AHL auf mindestens 150 l Wasser. Reihenfolge bei der Mischung: Wasser, AHL, Tristar. Achtung: Diese Empfehlungen beziehen sich ausschließlich auf Kombinationen mit AHL Markenware (pH-Wert 6,5; keine mit Wasser verschnittene Ware). Die Mischung darf nicht auf nasse Bestände ausgebracht werden. Kranke oder durch Frost geschwächte Bestände nicht mit AHL behandeln. Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an. Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Arbeitspausen vermeiden und während unvermeidbarer Standzeiten das Rührwerk laufen lassen. Mit Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
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n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötig wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3 -1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen. n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, ev, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
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Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten. n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. Sofortmaßnahmen: Elementarhilfe, Dekontamination und symptomatische Behandlung Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
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Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________ n Einfluss auf Nutzorganismen (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. (NN170) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. (NN1842) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. (NN260) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Hinweise für transport und lagerung________________________________ n Transport ADR 9/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter -5 °C abkühlen. n Lagerung LGK nach TRGS 510: 10 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!
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WETCITTM
WETCITTM
Wetcit ist die Mischung aus einem natürlichen Pflanzenextrakt und biologisch abbaubarem Netzmittel. Es kombiniert die Eigenschaften von „Öl“ und „Netzmittel“. Die lipophile Eigenschaft von Öl verbessert die Benetzung von wachsartigen Oberflächen, wie z.B. der Kutikula und von Insekten oder Pilzstrukturen.
Der neue, universelle Zusatzstoff für viele Pflanzenschutzmaßnahmen im Ackerbau und in Sonderkulturen.
Vorteile - Verbessert die Benetzung - Vermindert die Abdrift - Reduziert die Wassermenge bis zu 30 %!
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WETCITTM WETCITTM Zusatzstoff für die Anwendung im Ackerbau und Feldgemüsebau zur Verbesserung der Benetzung und Haftung der Spritzbrühe.
WETCITTM
Produkttyp: Zusatzstoff Wirkstoff: 8 % Alkoholethoxylat (10-20 % w/w) Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat Packungsgröße: H80797 4x5 l Umkarton H80798 12x1 l Umkarton
Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R 36 Reizt die Augen. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Additiv
in allen Kulturen einsetzbar
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WETCITTM Gebrauchsanleitung
WETCITTM
Wirkungsweise___________________________________________________________ Wetcit ist ein Zusatzstoff für Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmitteln auf Basis von pflanzlichen Extrakten und Fettalkoholethoxylat. Aufgrund der hervorragenden benetzenden und haftenden Eigenschaft von Wetcit wird die Wirkungssicherheit der Tankmischungspartner optimal verbessert. Zudem wird durch den regelmäßigen Gebrauch von Wetcit die Ablagerung von Pflanzenschutzmittelresten im Spritztank, sowie das Verstopfen der Düsen verhindert. Aufgrund der einzigartigen Kombination der Inhaltsstoffe von Wetcit wird die Oberflächenspannung des Wassers stark verringert, sodass ein gleichmäßiger Spritznebel konstanter Teilchengröße entsteht. Dadurch können vor allem schwer zugängliche Bereiche der Kulturen, beispielsweise bei dichtem Laubbesatz, besser behandelt werden. Des Weiteren überwindet Wetcit die wasserabweisende Wachsschicht der Pflanzen, wodurch die Spritzbrühe besser an der Blattoberfläche haftet und die Pflanzenschutzmittel in das Zellgewebe transportiert werden können. Diese Haftungseigenschaften von Wetcit verbessern ebenso die Wirkung von Kontaktinsektiziden und -fungiziden, da die Mittel besser an der wachsartigen Oberfläche der Insekten, sowie an der äußeren hydrophoben Schicht der Pilze anhaften.
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: in allen Kulturen einsetzbar Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Anwendungsbereich: Freiland Max. Zahl der Behandlungen: gemäß der sachgerechten Anwendung des Mischpartners Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: WETCIT wird in der Regel mit 0,1 %-iger Konzentration der Spritzbrühe zugesetzt. Bei Mehrfachmischungen, insbesondere bei Zuckerrüben (z.B. Herbizide oder Wachstumsregler) empfehlen wir die Aufwandmenge um die Hälfte zu reduzieren, sprich mit 0,05%-iger Konzentration der Spritzbrühe zusetzten. Mögliche Aufwandmenge von 0,05 bis 0,3 %. Wasseraufwandmenge: 100 l/ha Wasser mit 0,1 l WETCIT (bei 0,1% Spritzbrühe) oder 0,05 l WETCIT (bei 0,05% Spritzbrühe)
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200 l/ha Wasser mit 0,2 l WETCIT (bei 0,1% Spritzbrühe) oder 0,1 l WETCIT (bei 0,05% Spritzbrühe) Wartezeit: gemäß der sachgerechten Anwendung des Mischpartners ________________________________________________________________________________________________
Der Einsatz zum Zeitpunkt der Fruchtbildung bei Kernobst, Tafeltrauben und anderen empfindlichen Kulturen sollte vermieden werden. Bei Kulturen, die empfindlich auf EC Formulierungen, kupfer-, oder chlorpyrifoshaltige Produkten reagieren, sollte WETCIT mit Vorsicht ausgebracht werden.
Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Mischbarkeit WETCIT ist mit allen zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, sowie Blattdüngern mischbar. Da die Kompatibilität mit anderen Produkten von vielen Faktoren abhängen kann, ist es vor allem bei kupferhaltigen bzw. schwefelhaltigen Produkten, vorteilhaft vorab die Mischbarkeit in einem Eimer zu testen. Antischaummittel können notwendig sein. Dieses beeinflusst jedoch nicht die Wirksamkeit. Mischungen umgehend ausbringen. Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an. Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Arbeitspausen vermeiden und während unvermeidbarer Standzeiten das Rührwerk laufen lassen. Mit Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung WETCIT muss als letzte Komponente in den zuvor mit 2/3 - 3/4 der benötigten Wassermenge gefüllten Tank hinzugefügt werden. n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen.
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n Verträglichkeit Die Ausbringung sollte wenn möglich nicht bei hohen Temperaturen erfolgen.
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Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, ev, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.
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Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten. n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen.
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Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut, Sensibilisierung Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
Hinweise für transport und lagerung________________________________ n Transport ADR 9/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 °C abkühlen. n Lagerung LGK nach TRGS 510: 12 Produkt nur im Originalbehälter, dicht verschlossen und beschriftet aufbewahren. An einem frischen, trockenen und gut belüfteten Ort, vor Sonnenlicht, Hitze und Feuchtigkeit geschützt aufbewahren. Nicht in der Nähe von Flammen und Wärmequellen aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Kinder und die Öffentlichkeit vom Aufbewahrungsbereich fernhalten.
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Superbreite Wirkung gegen Unkräuter im Mais Zeagran ultimate ist ein Maisherbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter mit einer neu entwickelten Formulierung. Die MIXED-ESTER-Formulierung von Zeagran ultimate ist hochverträglich und zeichnet sich durch hervorragende Michbarkeit aus.
Zeagran ultimate ist ein Maisherbizid zur Belämpfung von einjährigen zweikeimblättrige Unkräutern im Mais.
Vorteile - Starke Sofortwirkung und Dauerwirkung - Superbreite Wirkungsspektrum gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter - Hervorragend verträglich in Mais
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Zeagran® ultimate Zeagran® ultimate Flüssiges Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Mais. 006176-00
Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 Berührung mit der Haut vermeiden. S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen Enthält Bromoxynil Octansäureester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Bromoxynil-heptansäureester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Dieses Produkt und seinen Behälter der Problementsorgung zuführen.
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung
Kulturen/Objekte
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Mais
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Produkttyp: Herbizid Wirkstoffe: 250,00 g/l Terbuthylazin (22,8 % w/w) , 100,00 g/l Bromoxynil als 143,10 g/l Octanoat (6,6% w/w)/Heptanoat (6,4% w/w) Formulierung: Suspoemulsion Packungsgröße: H80409 15 l Kanister
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(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50%: 5 m 75%: 5 m 90%: * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m (NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
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Zeagran® ultimate Gebrauchsanleitung
Durch die MIXED- ESTER Formulierung in Zeagran ultimate werden die Wirkmechanismen der Wirkstoffe Terbuthylazin und Bromoxynil optimal kombiniert. Bromoxynil wird als Kontaktherbizid über das Blatt aufgenommen und verstärkt aufgrund des Schlitteneffektes zusätzlich die blattaktive Wirkung des Terbuthylazin, welches ansonsten vorwiegend über den Boden wirkt - auch gegen größere Unkräuter und triazinresistente Arten. Zeagran ultimate bekämpft sowohl aufgelaufene als auch nachkeimende Unkräut6er. Durch die Kombination der beiden Wirkstoffe entfaltet es ein breites Wirkungsspektrum und bringt auch auf anmoorigen Böden, humusreichen Böden, Gülleflächen eine zuverlässige Wirkung. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Terbuthylazin: C1 Bromoxynil: C3
Wirkungsspektrum______________________________________________________ Gut bis sehr gut bekämpfbar Ackerhellerkraut, Ackerhohlzahn, Ackersenf, Stiefmütterchen, Vergissmeinnicht, Amaranth , Ausfallraps, Ausfallsonnenblumen, Bingelkraut, Ehrenpreisarten *, Erdrauch, Flohknöterich, Franzosenkraut, Gänsefußarten, gemeines Kreuzkraut, Hederich, Hirtentäschel, Hundspetersilie, Kamillearten, Klettenlabkraut, kleine Brennnessel, Kornblume, Melde, Schwarzer Nachtschatten o , Storchschnabel *, Taubnesselarten, Vogelmiere, Vogelknöterich, Wicken, Windenköterich. o Spätkeimer werden nicht immer ausreichend erfasst. * kleine Stadien, 2-4 Blatt Weniger gut bekämpfbar Ackerkratzdistel, Ackergänsedistel (nur Sämlinge werden erfasst), Ackerminze, Wurzelunkräuter Nicht ausreichend bekämpfbar Ackerwinde, Ackerfuchsschwanz, Ausfallgetreide, Einjährige Rispe, Flughafer, Hirsen, Landwasserknöterich n Besondere Hinweise Zeagran ultimate erfasst auch bereits aufgelaufene triazinresistente Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras). Bei wenig ausgebildeter Wachsschicht, z.B. nach längeren Niederschlägen, können Blattaufhellungen oder Blattverätzungen auftreten, die sich jedoch wieder auswachsen. Es sollte daher keine Anwendung kurz nach Regenperioden sowie bei Nachtfrostgefahr erfolgen. Nur gesunde, nicht frostgeschädigte Maisbestände behandeln. Keine Anwendung auf taunassen bzw. noch feuchten Maispflanzen. Nach längeren Regenperioden empfehlen wir, ein bis zwei sonnige, warme Tage abzuwarten, damit keine zu starke Wirkstoffaufnahme über die nach Regen gut benetzbare Wachsschicht auf den Maisbeständen erfolgt.
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Wirkungsweise___________________________________________________________
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Bromoxynil gehört zur Gruppe der Nitrile, Terbuthylazin gehört zur Gruppe der Triazine. Deren jeweiliger Wirkmechanismus ist in die Gruppe C3 bzw. C1 der HRAC-Klassifizierung eingestuft; weitere Informationen siehe www.hracglobal.com. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre hinweg auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich. Geeignete Resistenvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen wie z. B.: - Wechsel von Wirkstoffen bzw. Spritzfolgen/Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkmechanismus haben. - Fruchtfolgegestaltung - Bodenbearbeitung - Saattermin Von einer Behandlung auf extrem durchlässigen Böden (sehr leichte Sandböden, Karstböden mit nur geringer Oberbodenauflage) ist abzusehen. Spritzbrühe nicht auf Brachflächen oder Wegrändern ausbringen. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.
Hinweise zur sachgerechten anwendung_____________________________ n Anwendung ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Mais Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Von 2. Laubblatt entfaltet bis 6. Laubblatt entfaltet (BBCH 12-16). Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen. Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 2 l/ha Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Wartezeit: 60 Tage (WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. (WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich. (WP775) Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich. ________________________________________________________________________________________________
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n Verträglichkeit Zeagran ultimate ist nach bisheriger Kenntnis in allen Silo- und Körnermaissorten verträglich. Schäden an der Kulturpflanze sind möglich. Diese Schäden treten mitunter in Form von Blattverätzungen auf. Die Pflanzenentwicklung wird jedoch nicht behindert. In Vermehrungsbeständen mit Inzuchtlinien empfehlen wir wegen der gegebenen Sortenvielfalt keine Anwendung von Zeagran ultimate ohne Vorprüfung auf Verträglichkeit.
Hinweise zur Anwendungstechnik_____________________________________ n Mischbarkeit Zeagran ultimate ist mit zahlreichen Maisherbiziden mischbar. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel. 0221-179179-99) an. Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Tankmischungen mit Öl-Zusätzen oder Flüssigdüngern können zu Blattschäden in Mais führen. Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötig wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3 -1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen. n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen.
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n Nachbau Nach dem Einsatz von Zeagran ultimate können im Rahmen der üblichen Fruchtfolge alle ackerbaulichen Hauptkulturen nachgebaut werden. In extrem trockenen Jahren und ungünstigen Anbaubedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich. Bei vorzeitigem Umbruch kann nur Mais nachgebaut werden.
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Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, ev, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.
Zeagran® ultimate
Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle.
Hinweise zum Schutz des Anwenders__________________________________ n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SF189) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
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(SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS220) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. (WH951) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
n Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. n Hinweise für den Arzt Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: http://www.nufarm.com/DE/Sicherheitsdatenbltter
Hinweise zum Umweltverhalten________________________________________ n Einfluss auf Nutzorganismen (NN400) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.
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n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Hinweise für transport und lagerung________________________________
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n Transport ADR 9/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 °C abkühlen. n Lagerung LGK nach TRGS 510: 10 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!
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Allgemeine Informationen
Haftung___________________________________________________________________________ Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Die Produktliste entbindet nicht vom Lesen des Etikettes bzw. Packungsbeilage. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels jedoch außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc., können Einfluss auf die Wirkung des Produktes nehmen. Diese kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können die Vertreiber oder Hersteller nicht haften. ■■
Stand Januar 2014
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Allgemeine Informationen
Kanne leer? Kanne her!___________________________________________________________
® = eingetragene Marke des IVA
Leere Behälter von Pflanzenschutzmitteln können gebührenfrei für den Landwirt überall in Deutschland an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA® abgegeben werden. Die Sammelaktionen finden regional gestaffelt zwischen Juni und November statt, wobei die einzelnen Sammelstellen einen bis vier Tage lang geöffnet sind. Orte und Termine sind beim Handel oder über Internet (www.pamira.de) zu erfahren. Für die Anlieferung müssen die Behälter auf dem Etikett das PAMIRA®-Zeichen tragen und sauber gespült sein. Das Spülen soll immer beim Ansetzen der Spritzbrühe erfolgen und das Spülwasser dem Tank beigegeben werden. An den Sammelstellen sind die Behälter offen und sortiert nach Kunststoff und Metall anzuliefern. Behälter über 60 l müssen vorher durchtrennt werden. Verschlüsse sind separat abzugeben. Die Sauberkeit der Behälter wird an der Sammelstelle kontrolliert. Ungespülte Kanister und solche mit Produktresten müssen vom Landwirt als Sondermüll entsorgt werden.
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Allgemeine Informationen
Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, insbesondere für den Schutz der Anwender_____________________________________ Der Hersteller macht durch einen gesonderten Absatz in der Gebrauchsanleitung auf die Gefahren für die Anwender beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel aufmerksam. Der Anwender der Pflanzenschutzmittel aber hat die Pflicht, durch sorgfältiges Beachten der Hinweise der Gebrauchsanleitung und des Etiketts sich und seine Umgebung zu schützen. Die Vorsichtsmaßnahmen gelten grundsätzlich für die Anwendung aller Pflanzenschutzmittel, ein schließlich solcher, die nicht nach Gefahrstoff-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sind. Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln empfehlen wir als Arbeitskleidung den „Standardanzug Pflanzenschutz” und beim Ansetzen von Spritzbrühe zusätzlich Schutzhandschuhe („UniversalSchutzhandschuh Pflanzenschutz”) zu tragen. Die Angaben auf den Packungen, insbesondere das Kennzeichnungsfeld sowie die Gebrauchsanleitung sind sorgfältig zu beachten. Die Etiketten auf den Umkartons enthalten wichtige Hinweise zu Transport und Lagerung. Pflanzenschutzmittel stets unter Verschluss aufbewahren und nicht in die Hände von Kindern gelangen lassen. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren, möglichst weit entfernt von Wohnplätzen und von Lagerräumen für Lebens- und Futtermittel. Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln nur zuverlässigen, körperlich und geistig geeigneten Personen übertragen. Sie über die Gefahren beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen unterrichten. Minderjährige, schwangere Frauen, stillende Mütter sowie Kranke dürfen nicht beauftragt werden. Personen, die Arzneimittel nehmen und Hautverletzungen haben, sind besonders gefährdet (Arzt befragen). Gefahrenhinweise und spezielle Vorsichtsmaßnahmen auf dem Etikett oder in der Gebrauchsanleitung beachten! Pflanzenschutzmittel mit dem Totenkopfzeichen sind giftig. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel ist ganz besondere Vorsicht geboten. Bei der Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln geeignete Schutzkleidung tragen. Beim Umgang mit dem unverdünnten Pflanzenschutzmittel über dem Schutzanzug eine lange Gummischürze tragen. Beim Hinweis auf mögliche Augenschädigung auf dem Etikett dichtabschließende Schutzbrille tragen.
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Allgemeine Informationen
Bei Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel sowie unter bestimmten Arbeitsbedingungen (geschlossene Räume, dichte hohe Bestände) ist ein Atemschutz notwendig. Deshalb die speziellen Hinweise auf dem Etikett und in der Gebrauchsanleitung beachten. Spritzbrühen und Köder nach Möglichkeit im Freien ansetzen, sonst für gute Lüftung sorgen. Keinesfalls in bewohnten Räumen, in Küchen, Ställen oder Lagerräumen für Lebens- und Futtermittel. Die Behälter der Mittel sorgfältig entleeren und nach Ansetzen der Spritzbrühen nachspülen. Den Bedarf an Spritzbrühe genau berechnen (!), die sachgemäße Beseitigung ist sehr aufwendig (vgl. auch Spritzflüssigkeitsreste). Beim Herstellen von Spritzflüssigkeiten, Ködern usw. keine Küchen- oder Essgeräte, Tränk- oder Futter kübel, Waschgefäße usw. verwenden, sondern nur für diesen Zweck bestimmte und besonders gekennzeichnete Behälter. Beschmutzte Gegenstände sofort nach Gebrauch gründlich mit Wasser waschen. Die angesetzte Spritzflüssigkeit, die fertigen Köder usw., die unverbrauchten Handelspräparate und die benutzten Gerätschaften und Geräte nicht unbeaufsichtigt stehen lassen. Insbesondere vor Kindern sichern! Gefahr für Nutztiere! Zum Ausbringen der Pflanzenschutzmittel nur von der Biologischen Bundesanstalt anerkannte und einwandfrei funktionierende Geräte benutzen. Überdosierungen vermeiden! Vor, während und unmittelbar nach der Arbeit keinen Alkohol trinken. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Einatmen von Staub, Spritzwolken, Dämpfen oder Gasen unbedingt vermeiden. Vorsicht in hochwüchsigen Anlagen wie Hopfengärten, Obst- und Stangenbohnenanlagen sowie Weinbergen, ggf. Hut mit breiter Krempe tragen. Berührung der Mittel mit Augen und Haut vermeiden, verstopfte Spritzdüsen keinesfalls mit dem Mund ausblasen! Spritzer sofort mit Wasser und Seife gründlich abwaschen (Wasser und Seife mitführen!). Mit Pflanzenschutzmitteln oder Spritzflüssigkeit durchnässte Arbeitskleidung sofort wechseln. Möglichst in den frühen Morgenstunden arbeiten, kühle und ruhige Witterung nutzen. Bei Hitze und Schwüle besteht erhöhte Gefahr und in geschlossenen Beständen (Rebanlagen, Obstplantagen, Hopfengärten) kann Atemschutz erforderlich werden. Beim Arbeiten auf Abdrift der Nebel-, Spritz-oder Stäubewolken achten, die Menschen, Tiere, Nachbarkulturen oder Oberflächengewässer schädigen können! Bei Abdrift auf Nachbarkulturen, besonders auf Wiesen und Weiden sowie auf Gewässer, deren Nutzer benachrichtigen!
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Allgemeine Informationen
Bei ersten Anzeichen von Unwohlsein die Arbeit abbrechen, aus dem Arbeitsbereich gehen und Verbindung mit einem Arzt aufnehmen. Nach der Arbeit benutzte Geräte reinigen. Spritzflüssigkeitsreste und Spülflüssigkeiten von Geräten nicht in Gewässer, Abflüsse, Entwässerungsund Straßengräben, Schächte, Drainagen fließen lassen, sondern auf den zuvor behandelten Flächen mit Wasser verdünnt ausbringen. Nach der Arbeit Kleidung wechseln und Gesicht und Hände mit Seife waschen. Pflanzenschutzmittelreste keinesfalls vergraben oder verschütten, sondern der kommunalen Abfall beseitigung zuführen. Leere und gespülte Pflanzenschutzmittelbehälter im Giftraum bis zur IVA-Sammelaktion (PAMIRA) aufbewahren und dann abliefern. Die in der Gebrauchsanleitung gegebenen Hinweise zur Beseitigung sind zu beachten. Niemals Pflanzenschutzmittel zur Aufbewahrung in andere Gefäße (Flaschen, Eimer, Krüge) umfüllen. Nur in Originalbehältern lagern! Die Schutzkleidung nach der Benutzung täglich reinigen. Schutzhandschuhe nach dem Gebrauch vor dem Ausziehen gründlich abwaschen. Personen, die längere Zeit oder regelmäßig mit Pflanzenschutzmitteln umgehen, sollten einer regel mäßigen ärztlichen Kontrolle (z. B. alle 1/2 Jahre) unterliegen.
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Allgemeine Informationen
Verzeichnis von Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen Mit 24-Stunden-Dienst, soweit nicht anders vermerkt BERLIN Information und Beratung Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben (BBGes) Institut für Toxikologie, Klinische Toxikologie und Giftnotruf Berlin Oranienburger Straße 285, 13437 Berlin Tel.: 0 30/1 92 40 Notruf Fax: 0 30/3 06 86-8 12 mail@giftnotruf.de E-Mail: Internet: www.bbges.de oder www.giftnotruf.de BERLIN Information, Beratung, Behandlung Charité – Universitätsmedizin Berlin Campus Virchow-Klinikum Klinik für Nephrologie und internistische Intensivmedizin Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin Tel: 0 30/4 50-50 Fax: 0 30/4 50-55 39 15 nephrologie@charite.de E-Mail: Internet: www.charite.de/nephro/ BONN Information, Beratung, Behandlung:* Informationszentrale gegen Vergiftungen Zentrum für Kinderheilkunde der Universitätsklinik Bonn Adenauerallee 119, 53113 Bonn Tel.: 02 28/1 92 40 Notruf oder 02 28/2 87-33 14 E-Mail: gizbn@ukb.uni-bonn.de Internet: www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale/ * Nur Kinder im Rahmen der allgemeinen Behandlung, keine Hämoperfusion
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Allgemeine Informationen
ERFURT Information und Beratung: Giftnotruf Erfurt Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, und Thüringen c/o HELIOS Klinikum Erfurt Nordhäuser Str. 74, 99089 Erfurt 03 61/7 30 73-0 (Diensthabender) Tel.: Fax: 03 61/7 30 73-17 ggiz@ggiz-erfurt.de E-Mail: Internet: www.ggiz-erfurt.de FREIBURG Information, Beratung, Behandlung Universitätsklinikum Freiburg, Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Vergiftungs-Informations-Zentrale Mathildenstr. 1, 79106 Freiburg Tel.: 07 61/1 92 40 Notruf Fax: 07 61/2 70-44 57-0 giftinfo@uniklinik-freiburg.de E-Mail: Internet: www.giftberatung.de
GÖTTINGEN Information und Beratung Giftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GIZ Nord) Universität Göttingen Bereich Humanmedizin Robert-Koch-Str. 40, 37075 Göttingen Tel.: 05 51/19 24-0 Notruf oder 05 51/38 31 80 Fax: 05 51/3 83 18 81 E-Mail: giznord@giz-nord.de Internet: www.giz-nord.de GREIFSWALD Information und Beratung Institut für Pharmakologie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Friedrich-Loeffler-Straße 23, 17487 Greifswald 0 38 34/86 56 30 Tel.: Fax: 0 38 34/86 56 31 E-Mail: pharmako@uni-greifswald.de Internet: www.medizin.uni-greifswald.de/pharmako/
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Allgemeine Informationen
HOMBURG Information, Beratung, Behandlung Universitätsklinikum des Saarlands, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Informations- und Beratungszentrum für Vergiftungsfälle Kirrberger Straße, Gebäude 9 66421 Homburg/Saar Tel.: 0 68 41/1 92 40 Notruf oder 0 68 41/16-3 00 00 oder 0 68 41/16-83 14 giftberatung@uniklinikum-saarland.de E-Mail: Internet: www.uniklinikum-saarland.de/de/informationen/notfall LEIPZIG Information und Beratung: Toxikologischer Auskunftsdienst – Institut für Klinische Pharmakologie der Universität Leipzig Härtelstraße 16–18, 04107 Leipzig Tel.: 03 41/9 72 46 60 (nur tagsüber) 03 41/9 72 46 69 Fax: Internet: www.uni-leipzig.de/~pharmk/ MAINZ Information, Beratung, Behandlung Giftinformationszentrum (GIZ) Klinische Toxikologie, Gebäude 605 – Station 2A (Intensiv) II. Medizinische Klinik + Poliklinik der Universität Mainz Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz 0 61 31/1 92 40 Notruf oder Tel.: 0 700 Giftinfo (Handy) oder 0 61 31/23 24 66 Fax: 0 61 31/23 24 69 E-Mail: mail@giftinfo.uni-mainz.de Internet: www.giftinfo.uni-mainz.de MÜNCHEN Information, Beratung, Behandlung Toxikologische Abteilung der II. Medizinischen Klinik rechts der Isar der Technischen Universität München Ismaninger Str. 22, 81675 München Tel.: 0 89/1 92 40 Notruf Fax: 089/41 40 24 67 E-Mail: tox@lrz.tum.de Internet: www.toxinfo.org/about/giz.html
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Allgemeine Informationen
NÜRNBERG Information, Beratung, Behandlung Giftinformationszentrale der Medizinischen Klinik 2, Klinikum Nürnberg Nord Toxikologische Intensivstation Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, 90340 Nürnberg Tel.: 09 11/3 98-24 51 Fax: 09 11/3 98-21 92 (8.00–16.00 Uhr) giftnotruf@klinikum-nuernberg.de E-Mail: Internet: www.klinikum-nuernberg.de/DE/neber-nns/Notfall.html ROSTOCK Zentrum für Pharmakologie und Toxikologie Schillingallee 70, 18057 Rostock Tel.: 03 81/4 94-70 11 03 81/4 94-70 22 Fax: E-Mail: ukj@med.uni-rostock.de Internet: www.ukj.med.uni-rostock.de/zpt WIEN Vergiftungsinformationszentrale Wien Stubenring 6, A-1010 Wien Tel.: 00 431/40 4 06 43 43 (Notruf) 00 431/40 66 848 E-Mail: viz@meduniwien.ac.at Internet: www.meduniwien.ac.at/viz/
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Allgemeine Informationen
Vorbeugende MaSSnahmen und Erste Hilfe bei Vergiftungsfällen* ������������ Wenn sich bei der Arbeit (oder danach) Kopfschmerzen, starker Schweißausbruch, Übelkeit, Durchfall, Schwindelgefühl oder andere auffällige Gesundheitsstörungen zeigen, muss die Arbeit sofort eingestellt und der Vergiftete aus dem Arbeitsbereich gebracht werden. Es ist umgehend ein Arzt hinzuzuziehen. Alles, was auf Art und Menge des Giftes hinweist (Gebrauchs anleitung, Verpackung, Rest von Pflanzenschutzmitteln, Erbrochenes usw.), für den Arzt bereithalten. Der Vergiftete soll im Freien oder in einem gut gelüfteten Raum in die „stabile Seitenlage” gebracht werden. Jede übermäßige Bewegung und Anstrengung muss vermieden werden. Bei schwerer Vergiftung unverzüglich Rettungswagen oder Feuerwehr benachrichtigen! Ist dies nicht möglich, so müssen die Arbeitskollegen den Vergifteten so schnell wie möglich in ein Krankenhaus, eine Rettungsstation oder eine Arztpraxis bringen! Die Erste-Hilfe-Maßnahmen sollen sofort, gegebenenfalls während des Transports des Vergifteten zum Krankenhaus, zur Rettungsstation oder zur Arztpraxis, vorgenommen werden. Atemwege des Vergifteten freimachen! Bei Verlegung der Atemwege durch zurückfallende Zungenwurzel Kopf in den Nacken überstrecken. Mit dem Finger Fremdkörper (z. B. Zahnprothese) herausnehmen. Beschmutzte und beengende Kleidung entfernen! Gesicht und Haut mit Wasser und Seife von Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln reinigen. Bei Verschlucken sofort Arzt holen. Wenn kein Arzt erreichbar, Erbrechen auslösen durch Trinken von Wasser bzw. warmer Kochsalzlösung (1 Esslöffel Kochsalz auf 1 Glas Wasser) oder durch Reizung der Rachenhinterwand (Finger in den Hals stecken). Gaben von Medizinalkohle (2–3 Esslöffel Granulat oder Tabletten mit Wasser zu einer Aufschwemmung verrührt) können im Magendarmkanal noch nicht resorbierte Giftstoffe binden. Niemals Rizinusöl, Milch, Eiweißprodukte oder Alkoholika verabreichen, da diese Mittel die Resorption der Giftstoffe beschleunigen! Bei Aussetzung der Atmung muss künstliche Atemspende gegeben werden! Die Atemspende mit dem Munde wird grundsätzlich von Mund zu Nase ausgeführt (unter Verwendung eines dazwischenzubringenden Taschentuches). Bei künstlicher Atemspende muss der Vergiftete auf dem Rücken liegen und sein Kopf stark zurückgebeugt werden. Die ersten Beatmungsstöße sind entscheidend! Nach 10–20 kräftigen Atemstößen 30 Sekunden Pause! Dann ohne Kraftanstrengung weiterbeatmen.
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In vielen Fällen treten Unwohlsein bzw. die Vergiftungserscheinungen erst Stunden nach der Aufnahme des Pflanzenschutzmittels auf. Ist daher eine Vergiftung zu befürchten, da ein Verschlucken von Pflanzenschutzmitteln, eine anhaltende Benetzung der Haut oder ein längeres Einatmen von Spritznebel erfolgte, so ist mit den Gegenmaßnahmen, insbesondere Aufsuchen eines Arztes nicht zu warten, bis ein Unwohlbefinden auftritt. Der Erfolg der Hilfsmaßnahmen wird durch frühzeitige Behandlung wesentlich begünstigt. Insbesondere bei Kindern muss ohne jeden Verzug ein Krankenhaus aufgesucht werden. Aus demselben Grunde ist ein Unwohlsein am Abend nach dem Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln ernst zu nehmen und ein Arzt (Krankenhaus) zu konsultieren. Auskunft und Beratung in Vergiftungsfällen erteilen die Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen. Weitere Hinweise für geeignete Therapiemaßnahmen in Vergiftungsfällen mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln können der Publikation des IVA, Industrieverband Agrar e.V. „Wirkstoffe in Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln; Physikalischchemische und toxikologische Daten“ 3. Auflage, Sept. 2000, entnommen werden. * Auszug aus Richtlinien des Bundesinstitutes für Gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und der Biologischen Bundesanstalt.
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Risiko- und Sicherheitssätze
R-Sätze_____________________________________________________________________________ R1 Im trockenem Zustand explosionsgefährlich. R2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich. R3 R4 Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen. Beim Erwärmen explosionsfähig. R5 R6 Mit und ohne Luft explosionsfähig. R7 Kann Brand verursachen. Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. R8 R9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. Entzündlich. R 10 R 11 Leichtentzündlich. R 12 Hochentzündlich. R 13 (veraltet) Hochentzündliches Flüssiggas. (Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) R 14 Reagiert heftig mit Wasser. R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen. Selbstentzündlich an der Luft. R 17 R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luft-Gemische möglich. R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden. R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R 23 Giftig beim Einatmen. Giftig bei Berührung mit der Haut. R 24 R 25 Giftig beim Verschlucken. R 26 Sehr giftig beim Einatmen. R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. R 28 Sehr giftig beim Verschlucken. R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. R 30 Kann bei Gebrauch leichtentzündlich werden. R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen. R 34 Verursacht Verätzungen. R 35 Verursacht schwere Verätzungen. R 36 Reizt die Augen. R 37 Reizt die Atmungsorgane. R 38 Reizt die Haut. R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
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Risiko- und Sicherheitssätze
R 41 Gefahr ernster Augenschäden. R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 43 R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. Kann Krebs erzeugen. R 45 R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen. R 47 (veraltet) Kann Missbildungen verursachen. (Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. R 49 R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen. R 51 Giftig für Wasserorganismen. Schädlich für Wasserorganismen. R 52 R 53 Kann in Gewässer längerfristig schädliche Wirkung haben. Giftig für Pflanzen. R 54 R 55 Giftig für Tiere. R 56 Giftig für Bodenorganismen. Giftig für Bienen. R 57 R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkung auf die Umwelt haben. Gefährlich für die Ozonschicht. R 59 R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R 62 R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R 65 R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. R 68 Irreversibler Schaden möglich. R 100 Enthält ... (Name des sensibilisierenden Stoffes vom Hersteller anzugeben). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Kombinationen der R-Sätze_______________________________________________________ R 14/15 R 15/29 R 20/21 R 20/21/22 R 20/22 R 21/22 R 23/24 R 23/24/25 R 23/25 R 24/25
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Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. Giftig beim Einatmen und Verschlucken. Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
Risiko- und Sicherheitssätze
R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung der Haut. R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. R 26/28 R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Reizt die Augen und die Atmungsorgane. R 36/37 R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. R 36/38 Reizt die Augen und die Haut. Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R 37/38 R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 39/24 R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 39/27 R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 40/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 40/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 40/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 40/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. R 40/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 40/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 40/22 R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
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Risiko- und Sicherheitssätze
R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. R 68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
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Risiko- und Sicherheitssätze
S-Sätze____________________________________________________________________________ S1 Unter Verschluss aufbewahren. S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kühl aufbewahren. S3 S4 Von Wohnplätzen fern halten. Unter ... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben). S5 S6 Unter ... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben). S7 Behälter dicht geschlossen halten. Behälter trocken halten. S8 S9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S 10 (veraltet) Inhalt feucht halten. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) S 11 (veraltet) Zutritt von Luft verhindern. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) Behälter nicht gasdicht verschließen. S 12 S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten. S 14 Von ... fern halten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben). Vor Hitze schützen. S 15 S 16 Von Zündquellen fernhalten – nicht rauchen. Von brennbaren Stoffen fern halten. S 17 S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken. S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen. S 22 Staub nicht einatmen. S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben). S 24 Berührung mit der Haut vermeiden. S 25 Berührung mit den Augen vermeiden. S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser auspülen und Arzt konsultieren. S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben). S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S 30 Niemals Wasser hinzugießen. S 31 (veraltet) Von explosionsfähigen Stoffen fern halten (dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.). S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. S 34 (veraltet) Schlag und Reibung vermeiden. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der efStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
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Risiko- und Sicherheitssätze
S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (Material vom Hersteller anzugeben). S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete S 42 Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben). S 43 Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: „Kein Wasser verwenden“). S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, Etikett vorzeigen). Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 46 S 47 Nicht bei Temperaturen über ... C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben). S 48 Feucht halten mit ... (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben). Nur im Originalbehälter aufbewahren. S 49 S 50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben). Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. S 51 S 52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden. S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Diesen Stoff und seinen Behälter auf entsprechend genehmigter Sondermülldeponie S 56 entsorgen. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. S 57 S 59 Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen. Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. S 60 S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen S 62 und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 100 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Kombination der S-Sätze_________________________________________________________ S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren S 3/7/9 (veraltet) Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. S 3/9 S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
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Risiko- und Sicherheitssätze
S 3/14 An einem kühlen, von ... entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten. S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... C aufbewahren. S 7/47 S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren.
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Gefahrenhinweise
H-Sätze___________________________________________________________________________ H200 Instabil, explosiv H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng-und Wurfstücke. H202 H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng-und Wurfstücke. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng-und Wurfstücke. H204 H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. H220 Extrem entzündbares Gas. Entzündbares Gas. H221 H222 Extrem entzündbares Aerosol. Entzündbares Aerosol. H223 H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H226 H228 Entzündbarer Feststoff. Erwärmung kann Explosion verursachen. H240 H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. H242 Erwärmung kann Brand verursachen. Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. H250 H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H252 H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H272 H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. H281 Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -Verletzungen verursachen. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H300 Lebensgefahr bei Verschlucken. H301 Giftig bei Verschlucken. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. H311 Giftig bei Hautkontakt. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden H319 Verursacht schwere Augenreizung. H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
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Gefahrenhinweise
H331 Giftig bei Einatmen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H334 H335 Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H336 H340 Kann genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. H350 Kann Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen < konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt > <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht> Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H361D H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H370 Schädigt die Organe <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Schädigt die Organe : Leber, Augen..... H370a H371 Kann die Organe schädigen <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekann> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. H372 Schädigt die Organe <alle betroffenen Organe nennen> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. H373 Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
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Sicherheitshinweise
P-Sätze___________________________________________________________________________ P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Etikett lesen. P103 P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P202 P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. Von Kleidung/.../brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. P220 P221 Mischen mit brennbaren Stoffen/... unbedingt verhindern. Kontakt mit Luft nicht zulassen. P222 P223 Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern. P230 Feucht halten mit ... P231 Unter inertem Gas handhaben. Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen. P231+P232 P232 Vor Feuchtigkeit schützen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. Nur im Originalbehälter aufbewahren. P234 P235 Kühl halten. Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. P235+P410 P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung/... verwenden. P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Druckminderer frei von Fett und Öl halten. P244 P250 Nicht schleifen/stoßen/.../reiben. P251 Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P263 Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden. P264 Nach Gebrauch ... gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P282 Schutzhandschuhe/Gesichtsschild/Augenschutz mit Kälteisolierung tragen. P283 Schwer entflammbare/flammhemmende Kleidung tragen.
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Sicherheitshinweise
P284 Atemschutz tragen. P285 Bei unzureichender Belüfung Atemschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: P301 P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301+P330 +P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: P302 P302+P334 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. P302+P350 P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P303 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): P303+P361 +P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304 BEI EINATMEN: P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P304+P341 BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: P305+P351 +P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P306 BEI KONTAMINIERTER KLEIDUNG: P306+P360 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. BEI Exposition: P307 P307+P311 BEI Exposition: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P308 BEI Exposition oder falls betroffen P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P309 BEI Exposition oder Unwohlsein: P309+P311 BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P311 GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P313 Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). Besondere Behandlung (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). P321 P322 Gezielte Maßnahmen (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). P330 Mund ausspülen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P332 Bei Hautreizung:
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Sicherheitshinweise
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333+P313 P334 In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. Lose Partikel von der Haut abbürsten. P335 P335+P334 Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/ nassen Verband anlegen. P336 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. P337 Bei anhaltender Augenreizung: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 P338 Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P340 Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P341 Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P342 Bei Symptomen der Atemwege: P342+P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. P350 P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Mit viel Wasser und Seife waschen. P352 P353 Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P360 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P363 P370 Bei Brand: P370+P376 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. P370+P378 Bei Brand: ... zum Löschen verwenden. P370+P380 Bei Brand: Umgebung räumen. P370+P380 +P375 Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P371 Bei Großbrand und großen Mengen: P371+P380 +P375 Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P372 Explosionsgefahr bei Brand. P373 KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. P374 Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung. P375 Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P376 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P378 ... zum Löschen verwenden.
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Sicherheitshinweise
P380 Umgebung räumen. P381 Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. P390 P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. ... aufbewahren. P401 P402 An einem trockenen Ort aufbewahren. P402+P404 In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P403 P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren. P403+P235 P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P406 In korrosionsbeständigem/... Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren. P407 Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. P410+P403 Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen. P411 Bei Temperaturen von nicht mehr als ... °C/...aufbewahren. P411+P235 Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als ... °C aufbewahren. P412 Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen. P413 Schüttgut in Mengen von mehr als ... kg bei Temperaturen von nicht mehr als ... °C aufbewahren P420 Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. Inhalt in/unter ... aufbewahren P422 P501 Inhalt/Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen.
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Ergänzende Gefahrenmerkmale/Kennzeichnungselemente
EUH-Sätze EUH 001 In trockenem Zustand explosionsgefährlich. EUH 006 Mit und ohne Luft explosionsfähig. Reagiert heftig mit Wasser. EUH 014 EUH 018 Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden. Kann explosionsfähige Peroxide bilden. EUH 019 EUH 029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. EUH 031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. EUH 032 EUH 044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. Die Ozonschicht schädigend. EUH 059 EUH 066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH 070 Giftig bei Berührung mit den Augen. Wirkt ätzend auf die Atemwege. EUH 071 EUH 201/ 201A Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten. Achtung! Enthält Blei. EUH 202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. EUH 203 Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 205 EUH 206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können. EUH 207 Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten. EUH 208 Enthält Mancozeb (ISO). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Propiconazol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080001 EUH 2080002 Enthält Propiconazol und Methylketoxim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080003 Enthält Propiconazol und BROWN HM 2763. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080004 Enthält Propiconazol und 2-Butanonoxim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080005 Enthält Propiconazol, 2-Butanonoxim und Kobalt(2+)Oktoat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080006 Enthält Propicoanzol, 2-Butanonoxim und (Kobalt(2+)Carboxylat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080007 Enthält Propiconazol und Kobaltoktoat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080008 Enthält Propicoanzol und Kobalt(2+)Carboxylat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080009 Enthält Dichlofluanid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080010 Enthält Dichlofluanid, Kobaltoktoat und 2-Butanonoxim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080011 Enthält Dichlofluanid und Methylketoxim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080012 Enthält Dichlofluanid und Kobalt(2+)Oktoat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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Ergänzende Gefahrenmerkmale/Kennzeichnungselemente
EUH 2080013 Enthält Dichlofluanid, Propiconazol und 2-Butanonoxim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080014 Enthält Tolylfluanid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080015 Enthält Tolylfluanid und 2-Butanonoxim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Trifloxystrobin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080016 EUH 2080017 Enthält Trifloxystrobin und 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080018 Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080019 Enthält Metazachlor und 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H isothiazol-3-on (3:1Gemisch, CAS-Nr. 55965-84-9). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080020 Enthält Chloridazon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Pendimethalin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080021 EUH 2080022 Enthält Propamocarb-(hydrochlorid). Kann allerlgische Reaktionen hervorrufen. Enthält Dichlorprop-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080023 EUH 2080024 Enthält Bentazon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080025 Enthält Cyprodinil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080026 EUH 2080027 Enthält Fosthiazat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Quinoxyfen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080028 EUH 2080029 Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080030 Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Pirimicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080031 EUH 2080032 Enthält Cinidon-ethyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080033 Enthält Flufenacet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Metiram. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080034 EUH 2080035 Enthält 8-Hydroxichinolin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080036 Enthält Fenpropidin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080037 Enthält Indoxacarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080038 Enthält Propaquizafop. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080039 Enthält Spirodiclofen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080040 Enthält Spiroxamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080041 Enthält Tritosulfuron. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080042 Enthält Imazalil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080043 Enthält Folpet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080044 Enthält Clodinafop-propargyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080045 Enthält Cloquintocet-mexyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080046 Enthält Pethoxamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080047 Enthält Tolclofos-methyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080048 Enthält Bromoxynil Octansäureester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080049 Enthält Fenoxaprop-P-ethyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080050 Enthält Chlorthalonil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080051 Enthält Thiophanat-methyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080052 Enthält Vinclozolin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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Ergänzende Gefahrenmerkmale/Kennzeichnungselemente
EUH 2080053 Enthält (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol (Codlemone). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080054 Enthält Thiram. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080055 Enthält Triclopyr Butoxyethylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält 2,4-D Ethylhexylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH 2080056 EUH 2080057 Enthält Acequinocyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080058 Enthält Tebufenpyrad. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Triadimefon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080059 EUH 2080060 Enthält Sulcotrion. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Bromoxynil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080061 EUH 2080062 Enthält Tribenuron-Methylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080063 Enthält Dimethachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält gamma-Cyhalothrin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080064 EUH 2080065 Enthält Dimethenamid-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Maneb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080066 EUH 2080067 Enthält Dichlorvos. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080068 Enthält Bifenthrin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080069 EUH 2080070 Enthält Ioxynil-octanoat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Mecoprop-Butoxyethylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080071 EUH 2080072 Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080073 Enthält Tolylfluanid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080074 Enthält Bromoxynil-heptansäureester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080075 Enthält Benthiavalicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Esfenvalerat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080076 EUH 2080077 Enthält Pyroxsulam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080078 Enthält Dimethoat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080079 Enthält Tembotrione. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080080 Enthält Dithianon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080081 Enthält Cydia pomonella Granulovirus, mexikanisches Isolat (CpGV). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080082 Enthält Bromoxynil-Butyrat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080083 Enthält Flurochloridon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080084 Enthält Bacillus subtilis Stamm QST 713. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080085 Enthält Quinoclamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080086 Enthält Propineb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080087 Enthält Chlorpyrifos-methyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080088 Enthält Spirotetramat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080089 Enthält Captan. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080090 Enthält Bacillus thuringiensis subsp. Tenebrionis. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080091 Enthält Carbendazim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080092 Enthält Clethodim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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Ergänzende Gefahrenmerkmale/Kennzeichnungselemente
EUH 2080093 Enthält 2-Butanonoxim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080094 Enthält UV-Schutzmittel TINUVIN 5151. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Kolophonium (CAS-Nr. 8050-09-7). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080095 EUH 2080096 Enthält Cobaltcarboxylate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen Enthält Kobaltoktoat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080097 EUH 2080098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080099 Enthält Terpentinöl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Natriumdodecylsulfat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH 2080100 EUH 2080101 Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080102 Enthält Methenamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080103 Enthält Hexamethylentetramin (Urotropin). Kann allergische Reaktionen hervorrufen Enthält Paraformaldehyd. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080104 EUH 2080105 Enthält Chloracetamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Diphenylmethandiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080106 EUH 2080107 Enthält Toluoldiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080108 Enthält polymerisches Methylendiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen Enthält Fettalkoholethoxylat-alkylether. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080109 EUH 2080110 Enthält Parfümöl Jeanny 77000 G. Kann allergische Reaktionen hervorrufen Enthält Benzyloxymethanol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080111 EUH 2080112 Enthält Isoxadifen-ethyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080113 Enthält 2-Aminosulfonyl-N,N-dimethylnicotinamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080114 Enthält 1-Dodecyl-2-pyrrolidon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080115 Enthält Maleinsäureanhydrid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH 2080116 Enthält 'VPA-M F 36081' (Duftstoffmischung, mit Limonen "CAS-Nr. 138-86-3" und anderen Duftstoffen). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080117 Enthält Geronol CF/AS 30 mit einer Mischung aus quarternären AmmoniumVerbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH 2080118 Enthält Preventol D 2. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080119 Enthält Clopyralid-ethanolamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080120 Enthält 2-Ethylhexylacrylat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH 2080121 Enthält 2-[2-(1-chlorocyclopropyl)-2-hydroxy-3-phenylpropyl]-2,4-dihydro-3H1,2,4triazole-3-thione. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080122 Enthält 4-Fluoro-3-(trifluoromethyl)phenol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080123 Enthält Methenamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080124 Enthält Lactose. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080125 Enthält Benzylsalicylat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080126 Enthält POE-Isotridecyloxypropanamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080127 Enthält POE-Tallowalkylamin, hydriert. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080128 Enthält POE-Tallowamin (CAS-Nr. 61791-26-2). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080129 Enthält Morwet 3008 Powder. Kann allergische Reaktionen hevorrufen. EUH 2080130 Enthält Natrium-Maleat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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Ergänzende Gefahrenmerkmale/Kennzeichnungselemente
EUH 2080131 Enthät Triclopyr. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080132 Enthält Fenproximat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080133 Enthält Copolymer aus Maleinsäureanhydrid und Diisobutylen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080134 Enthält Alkylnaphthalinsulfonsäure, Polymer mit Formaldehyd, Natriumsalz. Kann allergische Reaktionen hervorrufen." EUH 2080135 Enthält Bacillus thuringiensis ssp. kurstaki Stamm HD-1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080136 Enthält Bifenazate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Harnstoff-Formaldehyd-Kondensat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080137 EUH 2080138 Enthält 'Dowicil 75 Preservative'. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080139 Enthält Isopyrazam. Kann allergische Reaktionen hrvorrufen. Enthält Picloram. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080140 EUH 2080141 Enthält Piniennadelöl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Deiquatdibromid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080142 EUH 2080143 Enthält Prosulfocarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080144 Enthält Monoethanolamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Fenhexamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080145 EUH 2080146 Enthält Docusat-natrium. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Azadirachtin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 2080147 EUH 209/ 209A Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden. Kann bei Verwendung entzündbar werden. EUH 210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält Propamocarb-(hydrochlorid). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH-2080022
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Allgemeine Informationen
KennzeIcHnung Von PflanzenscHutzMItteln als gefäHrlIcHe zubereItungen nacH g efstoffV __________________________________________________________________ Pflanzenschutzmittel werden aufgrund ihrer Eigenschaften von Verordnungen erfasst und entsprechend eingestuft und gekennzeichnet. Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV vom 26. Oktober 1993, geändert 25. Juli 1994) mit den Anhängen I bis 111 regelt die Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe und Zubereitungen. Schädlingsbekämpfungsmittel werden in Anhang 11 Nr. 2 gesondert behandelt. Für die nach GefStoffV eingestuften Pflanzenschutzmittel erscheinen entsprechend den Produkteigenschaften auf jeder Verpackung Gefahrensymbole schwarz auf orangegelbem Grund, außerdem die Gefahrenbezeichnungen sowie Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze). Diese und weitere vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Angaben sind in einem Kennzeichnungsfeld besonders herausgestellt. Giftige Pflanzenschutzmittel enthalten auf den Packungen stets Angaben über die Art des Giftes sowie Vorsichtsmaßnahmen. Soweit möglich, sind auch Antidote aufgeführt.
gefahrensymbole und gefahrenbezeichnungen Schwarzer Aufdruck auf orangegelbem Grund t+
t
Xn
Xi
sehr giftig
giftig
gesundheitsschädlich
reizend
c
f
n
ätzend
leichtentzündlich
umweltgefährlich
285
Allgemeine Informationen
Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen Schwarzer Aufdruck mit rotem Rahmen
GHS01
GHS02
GHS03
GHS04
Explosionsgefährlich
Leichtentzündlich
Brandfördernd
Unter Druck stehende Gase
GHS05
GHS06
GHS07
GHS08
Ätzend
Giftig/Sehr giftig
Reizend
Gesundheitsschädlich
GHS09
Umweltgefährlich
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Notizen
287
Notizen
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Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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* * * Zulassung wird erwartet
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