HEV Aargau - Wohnwirtschaft Nr 8 - September 2025

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Hauseigentümerverband Aargau www.hev-aargau.ch

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Am 28. September 2025 bietet sich die historische Chance, die Besteuerung des fiktiven Eigenmietwerts endlich auf dem Müllhaufe der Geschichte zu entsorgen. Die Präsidentin des HEV Aargau, Grossrätin Jeanine Glarner, erläutert im Interview, warum diese Abstimmung für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer entscheiden ist und welche Argumente für ein JA sprechen.

EDITORIAL 5

POLITIK

Breite Allianz für die Abschaffung des Eigenmietwerts 7 «Eigenmiet-Was»? – das Wichtigste zur Vorlage vom 28. September 2025 9 «Jetzt ist der Moment gekommen!» 13

AKTUELL

Neuer Webauftritt des HEV Aargau

RECHT

Gut begleitet durch den HEV Aargau –Unterstützung durch unsere Rechtsberatung 21 Wärmepumpen: Was es

GARTEN

FREIWILLIGKEIT STATT ZWANG

Das revidierte Energiegesetz erlaubt weiterhin die Nutzung fossiler Heizsysteme, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen und mit dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern. Für die Wahl des Energieträgers für behagliche Wärme in den eigenen vier Wänden setzt der Kanton auf Freiwilligkeit.

Adventszauber

Hygge, Hafenlichter & Hauptstadtflair

Advent in Kopenhagen & Oslo

Unsere Twerenbold-Reiseleitung erwartet uns am Flughafen Zürich. Mit einem Direktflug geht es anschliessend nach Kopenhagen

Skandinavische Lebensart und festlicher Zauber: Bei einer Stadtführung entdecken wir Kopenhagens lebendige Viertel, bevor wir uns im funkelnden Tivoli-Weihnachtsmarkt vom Duft warmer Zimtschnecken und Lichterglanz verzaubern lassen. Mit der Fähre setzen wir über nach Oslo wo königliche Pracht, das Rathaus und der berühmte Vigeland-Park im festlichen Glanz erstrahlen. Ein Ausflug zum Fram-Museum und zur Skisprungschanze Holmenkollen* mit grandiosem Ausblick und spannenden Geschichten über Polarforscher und Wintersport rundet unsere Reise ab. Zum Schluss fliegen wir voller winterlicher Eindrücke zurück in die Schweiz.

Eine Nacht im guten Mittelklasshotel Copenhagen Island Hotel (off. Kat. ****) und zwei Nächte im guten Mittelkalsshotel Thon Hotel Slottsparken (off. Kat. ****) in Oslo.

5 Tage ab CHF 1195 Flugreise

Reisedaten 2025

1: 26.11.–30.11. 2: 03.12.–07.12. 3: 10.12.–14.12.

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5 Tage im DZ 1380 1240

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Reise 1 - 45

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Eine Nacht auf dem modernen Schiff von Go Nordic Cruiseline. Dauer der Überfahrt: 10 Stunden

Buchungscode: cschkoos

Marktzauber, Lichterglanz und Kunsthandwerk

Advent in Südtirol

Im Königsklasse-Luxusbus erleben wir die Weihnachtsmärkte der Alpen.

Vier Weihnachtsmärkte, vier Städte:

In Brixen duftet es nach Zimt und Gewürzen, kunstvoll geschnitzte Krippen und feine Handwerksarbeiten säumen die Gassen. Weiter geht's ins Pustertal, wo wir in festlicher Stimmung die Ruhe der Bergwelt geniessen. Bozen empfängt uns mit goldenen Lichtern und romantischen Laubengängen, Meran mit weihnachtlichem Glanz und dem Duft frisch gebackener «Zelten» - ein Früchtekuchen. Den Ausklang erleben wir in Sterzing – umgeben von mittelalterlichem Charme, funkelnden Marktständen und einer Kulisse wie aus dem Bilderbuch. Mit stimmungsvollen Eindrücken im Gepäck treten wir die komfortable Rückreise in die Schweiz an.

Zwei Nächte im guten Mitteklasshotel Lodenwirt & Residence (off. Kat. ****) in Vintl im Pustertal.

3 Tage ab

Reisedaten 2025

1: 28.11.–30.11. 5: 08.12.–10.12.

2: 01.12.–03.12. 6: 10.12.–12.12. 3: 03.12.–05.12. 7: 12.12.–14.12. 4: 05.12.–07.12.

Pro Person Katalog- Sofortin CHF preis preis

3 Tage im DZ 440 395

Zuschlag

DZ zur Alleinbenutzung 45

Nordische Hauptstadt voller Lichter und Musik

Advent in Stockholm

Am Flughafen Zürich empfängt uns die Twerenbold-Reiseleitung. Per Direktflug erreichen wir Stockholm Anschliessend folgt die Fahrt ins pulsierende Herz der Stadt.

Schwedischer Weihnachtszauber: Bei einem Stadtrundgang entdecken wir die faszinierende Hauptstadt Schwedens mit ihren beeindruckenden Bauwerken und lebendigen Stadtteilen. Im historischen Freilichtmuseum Skansen erleben wir einen Weihnachtsmarkt voller Tradition, kunstvollem Handwerk und regionalen Köstlichkeiten. Der Weihnachtsmarkt in der Altstadt lädt mit seinem bunten Treiben und festlicher Stimmung zum Bummeln ein. Ausserdem tauchen wir ein in die schillernde Welt der Popikonen beim Besuch des berühmten Abba Museums*, bevor es für uns wieder zurück in die Schweiz geht.

4 Tage ab CHF 1040 Flugreise

Reisedaten 2025

1: 28.11.–01.12.** 2: 05.12.–08.12. 3: 12.12.–15.12.

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4 Tage im DZ 1155 1040

Zuschläge

DZ zur Alleinbenutzung 270

Reise 1 im Erstklasshotel** 130 Abba-Museum 30

Buchungscode: kchsued

Drei Nächte im guten Mitteklasshotel Clarion Hotel Sign (off. Kat. ****) in Stockholm.

Buchungscode: cschstock

Der älteste Weihnachtsmarkt Deutschlands Striezelmarkt in Dresden

Im Königsklasse-Luxusbus reisen wir ins festlich geschmückte Dresden

Zwischen barocker Pracht, Geschichte und weihnachtlichem Zauber: Wir bewundern die Frauenkirche, die Semperoper und den kunstvollen Zwinger, bevor wir in das Herz des Striezelmarkts eintauchen – ein Meer aus Lichtern, Düften und festlicher Stimmung. Hier erwarten uns neben kunstvoll gefertigten Handwerkswaren auch verführerische Köstlichkeiten wie frisch gebackener Christstollen, würzige Bratwürste, Baumstriezel und heisser Glühwein. Die lebendige Altstadt lädt uns ein, durch ihre Gassen zu flanieren, das bunte Treiben des Marktes mitzuerleben und kleine Schätze zu entdecken. Das Meissner Weihnachtsland* erwartet uns mit festlich dekorierten Hütten, traditionellem Handwerk und viel adventlicher Stimmung. Nach erlebnisreichen Tagen in Dresden machen wir uns auf den Rückweg in die Schweiz.

Drei Nächte im Erstklasshotel Elbflorenz (off. Kat. ****) in Dresden an zentraler, aber doch ruhiger Lage.

4 Tage ab CHF

Reisedaten 2025

1: 27.11.–30.11. 2: 30.11.–03.12. 3: 04.12.–07.12. 4: 07.12.–10.12. 5: 11.12.–14.12.

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4 Tage im DZ 710 640

Zuschläge

DZ zur Alleinbenutzung

Buchungscode: kchdres

**Hinweis Reise Stockholm: Reise 1 Übernachtung im Erstklasshotel Hôtel Reisen***** in Stockholm. *Wahlweise fak. Ausflug oder Hotel geniessen. Abfahrtsorte Südtirol & Dresden: Wil, Burgdorf, Winterthur, Zürich-Flughafen, Aarau, Baden-Rütihof, Basel, Arlesheim, Ebikon. Nicht inbegriffen: Annullationsschutz- & Assistance-Versicherung, Sitzplatzzuschläge (nur 1.-3. Reihe), Auftragspauschale von CHF 25 (entfällt bei Onlinebuchung). Katalogpreis: Gültig bei starker Nachfrage (ab 50% Belegung) und 1 Monat vor Abreise. Es gelten die ARV von Twerenbold Reisen AG.

Gemeinsam stärker!

«Gemeinsam kann man alles erreichen» – diese Phrase mag abgedroschen wirken, doch für politische Ziele trifft sie voll ins Schwarze. Dass wir am 28. September über die Abschaffung des Eigenmietwerts abstimmen dürfen, verdanken wir nicht zuletzt der vereinten Kraft von über 340’000 Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern, die im Hauseigentümerverband organisiert sind. Der Weg dahin war lang: Schon 2016 reichte der HEV Schweiz eine Petition zur Abschaffung des Eigenmietwerts mit über 145’000 Unterschriften bei der Bundesversammlung ein – ein starkes Signal! Doch erst dank des beharrlichen Engagements des HEV und seiner Sektionen blieb das Thema auf der politischen Agenda und kommt jetzt zur Abstimmung.

Für den Abstimmungserfolg braucht es nun aber mehr denn je unser gemeinsames Handeln. Deshalb erhalten mit dieser Ausgabe der Wohnwirtschaft erstmals alle Eigentümer-Haushalte im Kanton Aargau ein Exemplar. Darin finden Sie alle Informationen, die Sie im Hinblick auf die Abstimmung benötigen.

Egal, wie das Plebiszit ausgeht: Das gemeinsame Engagement bleibt auch künftig entscheidend, denn der politische Druck auf das Wohneigentum nimmt weiter zu. Bauund Energiegesetzgebung beschränken, verkomplizieren und verteuern Sanierungen und Neubauten und belasten Eigentümerinnen und Eigentümer mit immer neuen Auflagen. Raumplanung und Denkmalschutz entwickeln sich zunehmend zu Instrumenten, die die Eigentumsfreiheit einschränken oder gar entschädigungslose Enteignungen ermöglichen. Gleichzeitig soll das fein austarierte Mietrecht einseitig zulasten der Vermieterseite verändert werden. Und die Abgabenlast droht angesichts der angespannten Staatsfinanzen weiter zu steigen, obwohl Wohn- und Grundeigentum im Vergleich zu anderen Vermögenskategorien schon heute überproportional stark besteuert wird (Stichwort «Grundstückgewinnsteuer»).

Sie sehen, verehrte Leserinnen und Leser, auch nach einer Abschaffung des Eigenmietwerts wird der HEV unverzichtbar bleiben, um Ihre Rechte zu verteidigen und Ihre Interessen zu vertreten. Unterstützen Sie den HEV mit Ihrem Engagement – sei es als Mitglied oder durch Ihre Stimme an der Urne – denn nur gemeinsam können wir das Wohneigentum stärken. Vielen Dank, dass Sie bereits Teil der HEV-Familie sind oder es vielleicht bald werden!

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Geschäftsführer HEV Aargau

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Breite Allianz für die Abschaffung des Eigenmietwerts

Am 28. September 2025 stimmen wir über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Im Interview in dieser Ausgabe lege ich ausführlich dar, welche Argumente klar und deutlich für ein JA sprechen (vgl. Seite 13). Die Allianz, die für die Abschaffung des Eigenmietwerts einsteht, ist entsprechend breit aufgestellt.

Im Nationalrat haben die Fraktionen von SVP, FDP, Mitte-EVP und GLP «JA» gestimmt. Nur die Vertreterinnen und Vertreter von SP und Grünen lehnen die Vorlage ab. Der Ja-Stimmen-Anteil lag entsprechend bei 60,6 Prozent. Der Ständerat nahm die Vorla-

ge ebenfalls mit über 60 Prozent an. Beide Aargauer Ständeräte, Marianne Binder-Keller (Die Mitte) und Thierry Burkart (FDP), haben die Vorlage unterstützt. Auch der Regierungsrat des Kantons Aargau empfiehlt dem Stimmvolk am 28. September 2025 ein JA, wie er im Juni bekanntgegeben hat.

Auf schweizerischer Ebene stimmen mit Gewerbeverband, Bauernverband und natürlich Hauseigentümerverband gewichtige Verbände für die Abschaffung des Eigenmietwerts.

Diverse Ziele erreicht

Dass eine so breite Allianz von politischen Parteien, Institutionen und Verbänden eine Vorlage unterstützt, ist selten. Es verwundert angesichts der vielfältigen positiven Auswirkungen der Reform aber nicht. Nüchtern betrachtet, erreicht sie verschiedene Ziele, die sich unterschiedliche Parteien, Institutionen und Verbände auf die Fahne schreiben:

1. Die steuerliche Entlastung des Mittelstandes, was mit der Abschaffung dieser fiktiven Einkommenssteuer erreicht wird.

2. Die Vereinfachung des Steuersystems und damit der Abbau der Steuerbürokratie, was sowohl die Steuerämter als auch die Steuerpflichtigen entlasten wird.

3. Das Setzen richtiger finanzieller Anreize für den Abbau der europaweit höchsten Privatverschuldung, womit insgesamt die finanzielle Lage vieler Bürgerinnen und Bürger gerade hinsichtlich des Alters verbessert wird.

4. Sozialpolitische Ziele, wonach Rentnerinnen und Rentner mit tiefem Einkommen nicht mehr aufgrund der Steuerbelastung ihr Wohneigentum veräussern müssen.

Nun liegt es aber an Ihnen, geschätzte Leserinnen und Leser. Sie entscheiden am 28. September 2025, ob diese fiktive und unfaire Steuer endlich abgeschafft wird und damit die zahlreichen positiven Effekte für die Menschen in unserem Land zum Tragen kommen. Ich bin überzeugt, dass diese Reform einen echten Mehrwert für alle bringt. Deshalb danke ich Ihnen, wenn Sie ein JA auf den Stimmzettel schreiben und möglichst viele Mitbürgerinnen und Mitbürger davon überzeugen, dasselbe zu tun.

Jeanine Glarner Grossrätin, Präsidentin HEV Aargau
Danilo Pantellini: Energieberater

Einbau-Warmwasser-Wärmepumpe

Die ökologische Alternative zum Elektroboiler

Einbau-Warmwasser-Wärmepumpe

In vielen Schweizer Wohnungen wird das Warmwasser nach wie vor über einen Elektro-Einbauboiler erzeugt – mit hohem Stromverbrauch und begrenzter Effizienz. Gerade in Mehrfamilienhäusern oder grösseren Überbauungen sind diese Geräte weit verbreitet. Domotec bietet mit der neuen Nuos-E-Einbau-Warmwasser-Wärmepumpe eine clevere und kostensparende Lösung, die sich ideal für die Sanierung dieser bestehenden Einbauboiler eignet. Die Wärmepumpe ersetzt herkömmliche 200–300-Liter-Elektro-Einbauboiler effizient und umweltfreundlich – ganz ohne aufwendige Umbauarbeiten.

Einfacher Austausch, grosse Wirkung

Die Nuos E ist als Einbaugerät konzipiert und lässt sich unkompliziert an-

Weitere Informationen

stelle eines bestehenden Elektroboilers installieren. Dabei entstehen weder hohe Umrüstungskosten noch bauliche Eingriffe in die bestehende Warmwasserversorgung. Der Betrieb erfolgt über eine haushaltsübliche 230-V-Steckdose – und das mit einer Stromeinsparung von bis zu 65 %. Damit erfüllt Domotec die steigenden Anforderungen an kostengünstige und ökologische Lösungen für die Warmwasseraufbereitung in bestehenden Liegenschaften. Besonders bei Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen bietet sie eine ideale Möglichkeit zur energetischen Sanierung.

Zukunftstechnologie für bewohnte Räume

Noch vor wenigen Jahren galt der Einsatz von Warmwasser-Wärmepumpen

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in bewohnten Räumen als wenig praktikabel. Gründe dafür waren Lärm, Platzbedarf oder störende Luftströmungen. Mit der neuen Nuos E hat Domotec diese Herausforderungen gelöst: Dank modernster Wärmepumpentechnologie arbeitet das Gerät leise, effizient und unauffällig – vergleichbar mit einem Kühlschrank.

Dezentrale Lösung mit vielen Vorteilen

Die Einbau-Wärmepumpe Nuos E ist in zwei Varianten erhältlich – mit 110 oder 150 Liter Volumen. Dank intelligenter Technik liefern beide Modelle eine beeindruckend hohe Zapfmenge an Warmwasser: bis zu 690 Liter à 40 °C bei der 150-Liter-Version – genug, um einen herkömmlichen 300-Liter-Elektroboiler ohne Komfortverlust zu ersetzen. Gleichzeitig werden Wärmeverluste in Zirkulationsleitungen vermieden, da die Warmwassererzeugung dezentral und nah am Verbrauchsort stattfindet. Das spart nicht nur Energie, sondern verbessert auch die Reaktionszeiten bei Warmwasserentnahmen.

Kostengünstige Sanierung, maximale Effizienz

Die Wärmepumpe Nuos E überzeugt mit einem COP von bis zu 2,8 und Warmwassertemperaturen bis zu 60 °C –ganz ohne Elektroheizung im Wärmepumpenbetrieb. Die steckerfertige Ausführung erleichtert die Installation, massgeschneiderte Revisionshilfen unterstützen den Unterhalt. Auch bei reduzierten Platzverhältnissen – etwa in Einbauschränken – lässt sich das Gerät problemlos integrieren.

Positive Erfahrungen in der Praxis

Die Nuos E ist seit über drei Jahren in unterschiedlichen Objekten im Einsatz –von Wohnungen über Einfamilienhäuser bis hin zum Gewerbe. Die Praxiserfahrungen zeigen ein durchweg positives Bild: Trotz reduziertem Speichervolumen bleibt der Warmwasserkomfort vollständig erhalten, die Betriebsgeräusche werden als unauffällig

empfunden und selbst im reinen Wärmepumpenbetrieb deckt das Gerät den täglichen Bedarf zuverlässig ab. Besonders geschätzt werden die deutlich gesunkenen Stromkosten, die hohe Zuverlässigkeit im Betrieb und die einfache, benutzerfreundliche Handhabung.

Zusammengefasst bietet diese Lösung folgende Vorteile:

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Eine Investition, die sich lohnt Mit der Nuos-E-Einbau-WarmwasserWärmepumpe bietet Domotec eine umweltfreundliche und wirtschaftlich attraktive Lösung für die Warmwasseraufbereitung. Dank kurzer Amortisationszeit, nachhaltiger Stromersparnis und dem einfachen Eins-zu-eins-Ersatz bestehender Einbau-Boiler ist sie eine sinnvolle Investition in die Zukunft –ohne Komforteinbussen, aber mit deutlichem Effizienzgewinn.

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Die
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«Eigenmiet-Was»? – das Wichtigste zur Vorlage

vom 28. September 2025

Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für selbstgenutztes Wohneigentum gehört zu den bedeutendsten steuerpolitischen Vorlagen der letzten Jahre. Nach jahrzehntelanger politischer Diskussion liegt erstmals eine breit abgestützte Reform zur Änderung der heutigen Regelung vor. Der vorliegende Beitrag fasst die zentralen Elemente der Vorlage zusammen und erläutert, was sich für Eigentümerinnen und Eigentümer ändern würde.

Die nun vorliegende Reform, über die wir am 28. September 2025 abstimmen, ist das Resultat eines langjährigen politischen Prozesses. Ihren Anfang nahm die Entwicklung im November 2016, als der Hauseigentümerverband Schweiz über 145’000 Unterschriften für die Petition «Eigenmietwert abschaffen» sammelte und dem Parlament überreichte. Die Forderung stiess auf breite Unterstützung und setzte die politische Diskussion in Bewegung.

Langjährige Debatte

Bereits im Februar 2017 reichte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel eines Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung ein. Nach intensiven Beratungen verabschiedete die WAK-S im Mai 2021 eine konkrete Gesetzesvorlage. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen grundsätzlich und befürwortete im August 2021 in seiner Stellungnahme den eingeschlagenen Reformkurs. Im September 2021 trat der Ständerat auf die Vorlage ein und verabschiedete sie. Es folgte im Juni 2023 der Nationalrat, allerdings mit abweichenden Positionen in

einzelnen Punkten, insbesondere bei der Frage der Besteuerung von Zweitwohnungen. Um diese Differenzen zu bereinigen, führte die Kommission eine ergänzende Vernehmlassung zur sogenannten Objektsteuer auf Zweitliegenschaften durch –quasi als mögliches Ersatzvehikel für wegfallende Erträge in den Tourismuskantonen.

Die Frage des Umgangs mit Ferienwohnungen und auch andere Details blieben allerdings zwischen den Räten umstritten. Erst im Dezember 2024 konnte das Parlament in der Differenzbereinigung eine Einigung erzielen und verabschiedete die Gesetzesänderung zum Systemwechsel bei der Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum. Damit war der Weg frei für die Volksabstimmung.

Steuerpolitischer Systemwechsel Kernanliegen der Vorlage ist die Abschaffung der sogenannten Eigenmietwertbesteuerung. Bisher wird der Eigenmietwert – also der theoretisch erzielbare Ertrag, wenn man seine Liegenschaft vermieten würde – steuerlich als fiktives Einkommen in der Steuererklärung erfasst. Dies soll künftig entfallen und bedeutet damit einen steuerpolitischen Systemwechsel. Selbstbewohntes Wohneigentum würde fortan einkommenssteuerlich neutral behandelt.

Quasi die Kehrseite der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bildet der weitestgehende Wegfall der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für selbstgenutztes Wohneigentum. Dies gilt insbesondere für den Liegenschaftsunterhalt, also die Ausgaben für sogenannte werterhaltende Investitionen. Auch Investitionen in energetische

Sanierungen können beim Bund nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden, die Kantone können jedoch weiterhin Abzüge gewähren. Beim Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten bleibt hingegen alles beim Alten.

Prinzipiell ebenfalls nicht mehr abzugsfähig sind Hypothekarschuldzinsen. Damit soll der Systemwechsel nicht zuletzt einen Anreiz bieten, die Verschuldung im Laufe der Zeit stärker zu reduzieren als das heute der Fall ist. Es gibt allerdings Ausnahmen: Im Sinne der Wohneigentumsförderung nach Artikel 108 der Bundesverfassung soll ein sogenannter «Ersterwerberabzug» etabliert werden. Im ersten Steuerjahr nach dem (erstmaligen) Wohneigentumserwerb können Hypothekarschuldzinsen bis maximal CHF 10’000 durch Paare bzw. CHF 5000 durch Alleinstehende steuerlich abgezogen werden. Danach reduziert sich dieser maximal mögliche Abzug linear über die nächsten zehn Jahre (d. h. bei Paaren um CHF 1000 pro Jahr, bei Alleinstehenden um CHF 500).

Objektsteuer als Option für Kantone Ein grosser Streitpunkt in der parlamentarischen Debatte war wie einleitend erwähnt der Umgang mit der Besteuerung von Zweitliegenschaften. Tourismuskantone fürchteten bei einem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung untragbare Einbussen beim Steuersubstrat. Aus diesem Grund sieht die Vorlage die Einführung einer sogenannten Objektsteuer auf Zweitliegenschaften vor. Diese wird auf kantonaler Ebene geregelt, die

Fortsetzung Seite 11

Wie ein Pool – nur Bio?

Nachhaltiger Badespass mit Technik und Stil

Gerade in den heissen Sommermonaten sehnen sich viele nach einem erfrischenden Gewässer im eigenen Garten. Ein Pool mit Solarabdeckung, Gegenstromanlage und Wasserspeier soll es sein. Man könnte sich den Weg zur Badi und das Menschengedränge sparen – und die Bratwurst käme direkt vom eigenen Grill. Wenn da nur nicht der Chlorgeruch und die schweren Chemiekanister wären. Und was ist eigentlich mit der Nachhaltigkeit?

Immer mehr Hausbesitzer fragen sich: Gibt es eine Alternative zum klassischen Swimmingpool, die modern, komfortabel und zugleich nachhaltig ist? Unsere Antwort: ja, natürlich! Ein Biopool vereint fortschrittliche Technik mit hervorragender Wasserqualität –ganz ohne Chemie.

Technische Präzision trifft Natur pur

Ein Biopool unterscheidet sich optisch kaum von einem konventionellen Pool. Doch im Wasser arbeitet ein völlig anderes System: Statt Chlor oder anderen chemischen Zusätzen sorgt ein biologisches Filtersystem für klares Wasser. Das Herzstück dieser Technologie ist der Biofilm, in dem Mikroor-

ganismen auf natürliche Weise Nährstoffe binden. Im Gegensatz zu Schwimmteich und Naturpool kommt ein Biopool ganz ohne Pflanzen aus –und erfüllt dennoch dieselben ästhetischen und hygienischen Ansprüche wie ein klassischer Pool.

Unsichtbare Technik –sichtbarer Komfort

Die gesamte Technik – von der Pumpe bis zur Filtereinheit – ist energie- und platzsparend sowie unauffällig unter einem Liegedeck in einem Technikschacht untergebracht. Auch eine Poolabdeckung lässt sich elegant integrieren: Sie schützt vor Wärmeverlust, Verschmutzung und unerwünschtem Eindringen – ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit. Und bei Nichtgebrauch verschwindet sie vollständig aus dem Blickfeld.

Keine Wasserwechsel nötig

Ein Biopool schont Ressourcen. Denn herkömmliche Pools könnten künftig Einschränkungen bei der Wasserbefüllung erfahren. Das Wasser im Biopool bleibt über Jahre hinweg im Kreislauf und wird kontinuierlich biologisch gereinigt – komplette Wasserwechsel entfallen vollständig. Das spart nicht

nur Wasser, sondern senkt auch die laufenden Betriebskosten und ermöglicht durchgehend ungetrübten Badespass – ganz im Sinne eines ökologischen Lebensstils.

Nachhaltigkeit ohne

Kompromisse

Wer auf Bio setzt, muss auf nichts verzichten: Gegenstromanlagen, Wärmepumpen, Massagedüsen, Unterwasserbeleuchtung, Schwallduschen oder Solarabdeckungen – sämtliches Zubehör, das man von klassischen Pools kennt, lässt sich auch im Biopool realisieren. Die Wasserqualität ist zudem ideal für die Haut. So entsteht ein Badeerlebnis, das Natürlichkeit und Komfort perfekt vereint.

Fazit: mehr als ein Trend

Ein Biopool ist mehr als eine moderne Alternative – er ist Ausdruck eines neuen Bewusstseins für Lebensqualität und Umweltverantwortung. Die Zebra AG Garten & Pool bringt mit

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Biopool mit laufender Gegenstromanlage.
Biologischer Badespass auch in kleinem Garten.

Kantone können also auf die Einführung einer solchen Steuer auch verzichten. Man kann daher davon ausgehen, dass vorwiegend touristisch geprägte Kantone mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen das Instrument nutzen werden.

Soweit die neuen Regeln für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die ausschliesslich über selbstgenutzte Immobilien verfügen. Doch auch bei der Vermietung von Liegenschaften wird es einige kleine Anpassungen geben, auch wenn sich hier im Grundsatz nichts ändert: Mieteinnahmen müssen als Einkommen versteuert werden, dafür können die «Betriebsausgaben» wie Unterhaltskosten, Kosten für Instandstellung, Verwaltungskosten oder Versicherprämien weiterhin in Abzug gebracht werden. Wegfallen werden jedoch auf Bundesebene die Abzugsmöglichkeiten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie für Rückbauarbeiten.

Vermietung und Schuldzinsabzug

Bleibt noch die Frage nach dem Umgang mit Hypothekarschuldzinsen bei fremdvermieteten Immobilien. Der Gesetzgeber stand hier, vereinfacht gesagt, vor dem Problem, dass es gegenüber reinen Eigenheimbesitzern unfair wäre, wenn der Eigentümer einer vermieteten Liegenschaft die Hypothek auf dieser erhöhen und daraus resultierende Schuldzinsen voll abziehen könnte, obwohl er das Geld zum Beispiel ins selbstgenutzte Eigenheim investiert. Um dem zu begegnen, wurde der sogenannte «quotal-restriktive» Schuldzinsabzug in die Vorlage eingefügt. Der Begriff klingt deutlich komplizierter als die damit verbundene steuerpraktische Umsetzung. Die neue Regelung besagt nichts anderes, als dass der Anteil der in der Schweiz vermieteten Liegenschaften am Gesamtvermögen einer Person auch den Anteil der abzugsfähigen Schuldzinsen bestimmt. Besteht das Vermögen zum Beispiel ausschliesslich aus vermieteten Liegenschaften, können Schuldzinsen vollumfänglich abgezogen werden. Macht der Anteil 50 Prozent aus, ist es die Hälfte usw. (vgl. auch Beispiel in der Grafik).

Komplizierter als heute wird das Ausfüllen der Steuererklärung dadurch nicht. Der

Der «quotal-restriktive» Schuldzinsabzug – ein Beispiel

800’000.–Eigenheim

200’000.–Sparbuch

3’000’000.–vermietete oder verpachtete Liegenschaft

4’000’000.–Gesamtvermögen (GV)

3’000’000.–davon bilden das unbewegliche Vermögen (UV)

Bei einem Zinssatz von 2 % ergibt dies einen Schuldzins (SZ) von 20’000.–

Berechnung der Quote:

UV GV

Quote (Q) =

Das heisst in unserem Fall:

3’000’000.–4’000’000.–= 75 %

Damit sind 75 % der Schuldzinsen abzugsfähig

Der abzugsfähige Schuldzins setzt sich wie folgt zusammen:

SZ x Q = Abzug

Das heisst in unserem Fall: 20’000.– x 75 % = 15’000.–

Die restlichen 5000.–sind nicht abzugsfähig, da sie nicht auf das unbewegliche Vermögen entfallen

1’000’000.–Hypothek

Weniger kompliziert als seine Benennung: der quotal-restriktive Schuldzinsabzug.

steuerliche Vermögenswert von Liegenschaften wird auch im jetzigen System durch die Steuerämter verfügt und in die Steuererklärung übertragen. Weitere Vermögenswerte müssen ebenfalls deklariert werden. Daraus errechnet sich dann automatisch der abzugsfähige Schuldzinsanteil. Auf der anderen Seite entfallen diverse potenzielle Streitpunkte mit den Steuerämtern, zum Beispiel über die Frage, ob eine Investition werterhaltend oder wertvermehrend ist oder über die Berechnung des Eigenmietwerts.

Abstimmung nur über Objektsteuer Die Einführung einer neuen Steuer bedarf einer Verfassungsänderung. Deshalb werden wir am 28. September 2025 über die

Objektsteuer abstimmen und zur Annahme ist das Mehr von Volk und Ständen nötig. Über den eigentlichen Bundesbeschluss zur Abschaffung des Eigenmietwerts wird hingegen keine separate Abstimmung durchgeführt werden, da dessen Inkrafttreten mit der Einführung der Objektsteuer verknüpft ist. Das eine geht nicht ohne das andere.

Wann die Umsetzung der Abschaffung des Eigenmietwerts bei Annahme der Vorlage durch die Stimmbevölkerung erfolgt, ist noch offen. Bund und Kantonen wird ausreichend Zeit zur Vorbereitung des Systemwechsels eingeräumt werden müssen, weshalb mit einem Inkrafttreten frühestens per 2027 oder 2028 zu rechnen ist.

Grafik: HEV Aargau

Ökologisch und unabhängig heizen mit Energie aus der Luft

Heizungssanierung mit je einer Weishaupt-Biblock®-Wärmepumpe

In zwei zusammengebauten Nachbarhäusern wurde die zuvor gemeinsam genutzte alte Heizung durch je eine Luft/Wasser-Wärmepumpe ersetzt. Aufgrund der guten Erfahrung mit Weishaupt war die Entscheidung einfach, wiederum auf diesen Hersteller zu setzen. Die Wahl fiel auf die Biblock® 12-B-RMDAI.

Der Wärmebedarf der beiden Doppelhaushälften wurde seit vielen Jahrzehnten durch eine gemeinsame Öl-, später Gasheizung von Weishaupt zuverlässig abgedeckt. Aufgrund des Alters der Heizung und dem Wunsch, eine ökologische und unabhängige Lösung zu finden, wurde die Anlage durch je eine Biblock®-Wärmepumpe ersetzt – ein hochmodernes System, das mit seiner hohen Effizienz und dem flüsterleisen Betrieb punktet.

75 % der Energie stammen aus der Luft

Dank modernster Technik erreicht dieses System die höchste Effizienzklasse A+++. Der Leistungskoeffizient (COP) liegt bei einer Vorlauftemperatur von 35 °C bei 4,3. Das bedeutet, dass aus der Energie, die aus der Luft stammt,

mehr als das Vierfache an Heizenergie produziert werden kann. Mit diesen Werten gehört die Biblock® zu den effizientesten Systemen auf dem Markt.

Höchste Effizienzstufe A+++ dank Invertertechnik

Der innovative Scroll-Verdichter mit Drehzahlregelung moduliert die Leistung je nach Bedarf zwischen 3 und 10 kW. So ist gewährleistet, dass die Wärmepumpe genau so viel Energie verbraucht, wie gerade benötigt wird. Vor allem in der Übergangszeit, in der

die Heizungen auf «Sparflamme» laufen, erhöht diese sogenannte Invertertechnik die Effizienz erheblich. Durch die längeren Laufzeiten kann zudem die Lebensdauer des Systems verlängert werden.

Zur hohen Effizienz trägt ebenfalls die Bauweise dieses Splitsystems bei. Üblicherweise befindet sich bei SplitWärmepumpen der Verdichter im Aussengerät. Nicht so bei der Biblock® von Weishaupt, bei der sich der Scrollverdichter im Innengerät befindet. Dies hat den Vorteil, dass die Leitungen, die das Aussen- mit dem Innengerät verbinden, «kalt» sind und deshalb keine Energie verloren geht. Diese Bauweise macht auch das Aussengerät deutlich leiser, da der Verdichter das Bauteil ist, das am meisten Geräuschemissionen verursacht.

Dank tiefem Schalldruckpegel auch für angebaute Häuser ideal Die Wahl fiel auch deshalb auf die Biblock® von Weishaupt, weil das Aussengerät sehr leise ist und damit flexibel platziert werden kann. Dieses kommt in einem hochwertigen Metallgehäuse in Grau daher und setzt in Sachen Geräuschpegel einen neuen Standard. Dank des im Innengerät untergebrachten Verdichters, des flüsterleisen Eulenflügel-Ventilators und des

grossflächigen BlueFin-Verdampfers sind die Betriebsgeräusche auf ein Minimum reduziert. Dies bietet – zusammen mit der Robustheit und dem modernen Design – grösstmögliche Flexibilität bei der Aufstellung.

Hohe Serienausstattung – keine verdeckten Kosten

Auch das gute Preis-Leistungs-Verhältnis macht die Biblock® 12-B-RMDAI zu einer attraktiven Lösung. Zudem fallen dank hoher Serienausstattung keine verdeckten Kosten an. Das System ist einfach und schnell zu installieren und verursacht bauseits kaum Anpassungen. Dank der Plattformstrategie von Weishaupt sind die Ersatzteile günstig und wie bei allen Weishaupt-Geräten wurde auch bei der Biblock® Wert darauf gelegt, dass alle Komponenten gut zugänglich sind. Dies sorgt nicht nur bei der Installation, sondern auch bei der Wartung oder einer allfälligen Reparatur für Kosten- und Zeitersparnis.

Weishaupt AG

Chrummacherstrasse 8

8954 Geroldswil

Tel. 044 749 29 29 www.weishaupt-ag.ch

Fotos: Weishaupt
Die Biblock® ist eine ideale Lösung für enge Überbauungen und angebaute Wohnhäuser.
Die robusten Aussengeräte basieren auf neuester Technik.

«Jetzt ist der Moment gekommen!»

Es ist eine Schweizer Eigenart: ein fiktives Einkommen, das jährlich besteuert wird. Jeanine Glarner, Präsidentin des HEV Aargau, erklärt im Interview, warum die Abschaffung des Eigenmietwerts längst überfällig ist – und was jetzt auf dem Spiel steht.

Die Präsidentin des HEV Aargau, Jeanine Glarner, kämpft unermüdlich für die Abschaffung des Eigenmietwerts.

(pd) Frau Grossrätin Glarner, warum ist die Abstimmung vom 28. September zur Abschaffung des Eigenmietwerts für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer so zentral?

Weil sie eine jahrzehntelange Forderung des Hauseigentümerverbands endlich Wirklichkeit werden lassen kann. Die Besteuerung eines fiktiven, nicht realen Einkommens ist sachlich nicht haltbar. Jetzt können wir diesen systemischen Fehler korrigieren – zugunsten von mehr Steuergerechtigkeit, weniger Verschuldung und Eigentum als tragende Säule der Altersvorsorge.

Der Hauseigentümerverband spricht von einer historischen Chance. Was macht diese Vorlage so besonders?

Die politische Diskussion um den Eigenmietwert zieht sich seit Jahrzehnten hin. Unzählige parlamentarische Vorstösse sind versandet. Jetzt liegt nach zähem Ringen endlich eine ausgewogene Vorlage auf dem Tisch. Darum ist diese Abstimmung für uns

historisch, darauf haben wir als Verband der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer immer hingearbeitet.

Was genau ändert sich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts – und was bleibt gleich?

Neu wird der fiktive Ertrag aus dem selbstbewohnten Eigentum steuerlich nicht mehr wie ein Einkommen behandelt. Im Gegenzug entfallen gewisse Abzugsrechte wie der Unterhalt oder die Schuldzinsen. Besonders wer seine Hypothek weitgehend abbezahlt hat, profitiert netto. Gleich bleibt: Grundsteuern, Liegenschaftssteuer oder Vermögenssteuer auf dem Haus fallen weiterhin an. Und wer vermietet, versteuert nach wie vor seine Mieteinnahmen.

Weshalb ist der Eigenmietwert aus Ihrer Sicht ein ungerechtes System?

Weil er ein Einkommen besteuert, das gar nie erzielt wird. Wir sind uns wohl alle einig, dass Einkommen grundsätzlich versteuert wird, aber wer kein Einkommen erzielt,

Foto: FDP Aargau

auch keine Steuern leisten muss. Das ist normal so, nur beim Eigentum gibt es eine Ausnahme. Das ist systemisch falsch. Wer schuldenfrei ist, kann keine Schuldzinsen abziehen und wird paradoxerweise höher belastet. Das System setzt damit völlig falsche Anreize: Es begünstigt eine hohe Verschuldung und verhindert eine nachhaltige Altersvorsorge. Das ist schlicht widersinnig.

Ausserdem ist die Berechnung des Eigenmietwerts und der Umgang mit Unterhaltsabzügen von Kanton zu Kanton verschieden und auch immer wieder von plötzlichen gerichtlichen Neuinterpretationen betroffen. Das ist ungerecht und erschwert die Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Gegner behaupten, dem Staat entgingen durch die Abschaffung des Eigenmietwerts wichtige Steuereinnahmen. Was entgegnen Sie auf solche Vorwürfe?

Es ist ganz grundsätzlich falsch, wenn der Staat ungerecht besteuert, nur um Einnahmen zu generieren. Was für Konsequenzen die Reform für den Staatshaushalt hat, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab, da dieses die Abzugsmöglichkeiten der Hypothekarschuld bestimmt. Aktuell profitiert der Staat indirekt vom Tiefzinsumfeld, doch das kann sich schnell ändern. Die Reform ist unter dem Strich sicher tragbar, für den Kanton Aargau mit 1100 Mio. Franken in der Ausgleichsreserve sowieso.

Zur Abschaffung des Eigenmietwerts gehört auch die Streichung der Abzüge für den Unterhalt. Gewisse Kreise fürchten nun, dass dann die Häuser in der Schweiz verlottern. Zurecht?

Nein. Wer eine Liegenschaft besitzt, ist auch ohne steuerlichen Anreiz daran interessiert, den Wert zu erhalten. Ein gepflegtes

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Saubere Container – sauberes Wohnen

Garantiert nachhaltig

Reinigungsfachmann während der Container-Aussenreinigung.

Eine regelmässige Reinigung und Desinfektion der Abfallcontainer trägt deutlich zur Hygiene an Container-Standplätzen bei und vorhandene Bakterien können nachweislich vermindert werden. Seit über 40 Jahren übernimmt Contreag in der gesamten Schweiz die professionelle, umweltschonende Container-Reinigung. Dafür sind seit 2023 auch emissionsfreie Fahrzeuge im Einsatz.

Reinigung ohne Chemikalien, aber mit Hochdruck

An Ort und Stelle werden die Container im Inneren des speziell angefertigten Reinigungsfahrzeuges mit Hochdruckdüsen und frischem Brauchwasser aus der ARA gereinigt. Nach der anschliessenden manuellen Aussenreinigung wird jeder Container mit einem biologisch abbaubaren Desinfektionsmittel eingesprüht. Ein wichtiger Schritt, um schädliche Keime in Schach zu hal-

ten – diese werden zu 90% reduziert gemäss einer mikrobiologischen Untersuchung.

Der Umwelt zuliebe

Nur ein geschlossener Reinigungskreislauf garantiert eine umweltfreundliche Reinigung. Durch den geschlossenen Reinigungskreislauf, die separaten Frisch- und Schmutzwassertanks sowie der vorschriftsmässigen Entsorgung des Schmutzwassers nach der Reinigung in der ARA, gelangen keine Giftstoffe in die Gewässer. Ein wichtiger Aspekt für den Schutz unserer Gewässer sowie für die Einhaltung des Schweizer Gewässerschutzgesetzes.

Grösste nachhaltige Flotte der Branche

Weil der Umweltschutz bei der Contreag schon seit jeher grossgeschrieben wird, invistiert der Branchenpionier seit

2023 in nachhaltig betriebene Fahrzeuge. Durch die sukzessive Umstellung der Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Antriebe trägt sie aktiv zu einer sauberen Zukunft bei und fördert die nachhaltige Mobilität in der Branche.

Das mittelfristige Ziel ist es, bis 2030 mindestens ein Drittel der gesamten Firmenflotte emissionsfrei fahren zu lassen. Bereits per Ende Jahr 2025 wird das Familienunternehmen dieses Ziel zu 80 % erreicht haben und stellt mit fünf nachhaltigen Container-Reinigungsfahrzeugen sowie einem Lieferfahrzeug die grösste nachhaltige Flotte der Branche.

Unter Land wie über Land

Um die Reinigung der Unterflurcontainer kümmert sich die Contreag ebenfalls. Mit einem hochspezialisierten Reinigungsfahrzeug werden jegliche Wertstoffcontainer unter Land und über Land nachhaltig gereinigt. Das Fahr-

zeug verfügt über eine Wasserhochdruckanlage, eine Abfallpresse sowie einen Abfallaufbewahrungsbehälter und eine Vakuum-Sauganlage. Mit diesen Komponenten ist es der Contreag möglich, jegliche Ober- und Unterflurcontainer von innen und aussen nachhaltig zu reinigen, Material aus den Schächten abzusaugen sowie Restmengen an Kehricht mitzuführen und fachgerecht zu entsorgen.

Contreag

Container-Reinigungs AG

Römertorstrasse 1 8404 Winterthur info@contreag.ch 052 235 39 00

Mehr Infos unter: www.contreag.ch

Foto:
Archiv Contreag
Container-Reinigungs AG

Haus erhöht nicht nur die Lebensqualität, sondern auch den Marktwert. Die grosse Mehrheit wird daher auch in Zukunft regelmässig investieren. Davon abgesehen kann es ja nicht sein, dass wir mit viel Aufwand eine Steuer auf einem fiktiven Einkommen erheben, nur damit wir danach Unterhaltsabzüge tätigen können. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts haben wir die Chance, das ganze Steuersystem deutlich zu vereinfachen – die ewigen Diskussionen um den Liegenschaftsunterhalt enden und damit reduziert sich auch der Aufwand für die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie die Steuerämter. Nicht zu vergessen ist, dass durch die Abschaffung des Eigenmietwerts den Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Geld für Investitionen und Konsum zur Verfügung steht.

Der HEV Aargau sagt, dass die Abstimmung für die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer im Aargau besonders wichtig sei. Wieso diese «Sonderstellung»?

Weil im Aargau der Eigenmietwert in diesem Jahr auf 62 Prozent der Marktmiete ansteigt und diesen Herbst eine Neubewertung aller Liegenschaften ansteht. Beides zusammen führt zu deutlich höheren Vermögens- und Einkommenssteuern. Zwar wird die kantonale Steuergesetzrevision, über die wir im Mai abgestimmt haben, diese Mehrbelastung etwas dämpfen, doch nur die Abschaffung des Eigenmietwerts bringt langfristige Entlastung. Für Aargauer Eigentümerinnen und Eigentümer ist ein JA daher besonders relevant.

Was bedeutet die Abschaffung des Eigenmietwerts für die Zeit nach der Pensionierung?

Gerade für diesen Lebensabschnitt wäre die Abschaffung ein wichtiger Schritt. Wer seine Hypothek weitgehend abbezahlt hat und im Ruhestand keine grossen Investitionen mehr plant, wird oft am stärksten vom Eigenmietwert getroffen. Dabei sollte das Eigenheim gerade in dieser Lebensphase zur finanziellen Entlastung beitragen. Die Reform fördert ein schuldenfreies Leben und stärkt die Altersvorsorge.

Wie sieht die Kampagne und das Engagement des HEV Aargau aus? Immerhin gilt es eine Bevölkerung, die mehrheitlich zur Miete wohnt, von dieser Vorlage zu überzeugen.

Wir führen gemeinsam mit dem HEV Schweiz eine sachliche, aber engagierte Kampagne unter dem Motto «Wohnen ohne Sorgen». Dazu gehören zum Beispiel diese Grossauflage der «Wohnwirtschaft», aber auch Veranstaltungen, Aufklärung vor Ort oder Plakatkampagnen. Wichtig ist: Diese Reform ist nicht nur für Eigentümerinnen und Eigentümer gut, sondern auch für solche, die es werden wollen – also die Mieterinnen und Mieter. Denn beim Ersterwerb von Eigentum können die Schuldzinsen weiterhin während 10 Jahren abgezogen werden.

Wie erleben Sie persönlich die Stimmung in der Bevölkerung – gibt es Rückhalt für die Abschaffung des Eigenmietwerts?

Die Gespräche zeigen: Viele Menschen empfinden den Eigenmietwert als unfair und nicht mehr zeitgemäss. Es braucht aber noch viel Aufklärung, insbesondere, um Falschinformationen zu entkräften. Ich spüre Rückenwind, aber wir dürfen uns nicht in Sicherheit wiegen. Jede Stimme zählt.

Was passiert, wenn die Vorlage abgelehnt wird – kommt je wieder eine solche Chance? Vermutlich nicht so bald, sicher nicht in den nächsten 20 Jahren. Das vorliegende Reformpaket ist ein über mehrere Jahre hinweg ausgehandelter Kompromiss aller Interessensgruppen. Ich wüsste nicht, wie man eine Vorlage noch mehr ausbalancieren könnte. Deshalb dürfen wir diese Chance nicht verpassen. Wer für mehr Eigenverantwortung und Steuergerechtigkeit ist, muss jetzt JA sagen.

Was möchten Sie unseren Leserinnen und Lesern zum Schluss mit auf den Weg geben, gerade mit Blick auf den eigenen Beitrag bei dieser Abstimmung?

Gehen Sie unbedingt abstimmen! Und sprechen Sie mit anderen darüber. Jede Stimme macht einen Unterschied. Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben jetzt die Möglichkeit, ein jahrzehntelanges Anliegen durchzusetzen. Packen wir diese Chance gemeinsam!

Unterstützen Sie den Abstimmungskampf zur Abschaffung des Eigenmietwerts und werden Sie Mitglied im überparteilichen Aargauer Komitee. Anmeldung und weitere Informationen unter faire-steuern-aargau.ch

Clever heizen und Strom produzieren

Dachfläche doppelt nutzen mit PVT-Systemen der TerraSol AG

Der Einsatz von Wärmepumpen zur effizienten Beheizung von Gebäuden hat sich in den letzten Jahren als Standard etabliert. Im Zuge der Energiewende und des steigenden Bewusstseins für nachhaltige Technologien rücken vermehrt auch innovative Konzepte in den Fokus, die herkömmliche Systeme übertreffen. Ein besonders vielversprechender Ansatz ist die Kombination von Wärmepumpen mit PVT-Kollektoren (photovoltaisch-thermisch) zur Unterstützung/Regeneration von Erdwärmeanlagen sowie auch als Alternative zu den weit verbreiteten Luft/Wasser- Wärmepumpen.

Obwohl letztere durchaus ihre Berechtigung haben, bieten PVT-gestützte Systeme eine Reihe von signifikanten Vorteilen, die sowohl die Effizienz als auch die Wirtschaftlichkeit und den ökologischen Fussabdruck verbessern. PVT-Kollektoren von TerraSol nutzen nicht nur eine, sondern gleich zwei regenerative Energiequellen: einerseits die solare Einstrahlung und andererseits die Umgebungsluft. Auf der Vorderseite produziert das Modul

Strom – wie ein herkömmliches PVModul. Auf der Rückseite entzieht ein speziell entwickelter, ultraleichter Aluminium-Wärmetauscher dem Modul die Wärme und gibt sie über ein hydraulisches System an eine Sole/Wasser-Wärmepumpe weiter. Dort steht sie zur Wärmeerzeugung zur Verfügung. Und das – im Gegensatz zu herkömmlichen Luft/Wasser-Wärmepumpen – völlig geräuschlos.

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von PVTModulen:

Bestehend war eine Sole/WasserWärmepumpe mit einer sehr knapp dimensionierten Erdwärmesonde aus 1998 Die Bauherrschaft hatte den Wunsch nach einer energieeffizienten und zuverlässigen Anlage. Gleichzeitig sollte eine Photovoltaikanlage installiert sowie eine Heizmöglichkeit für den Aussenpool geschaffen werden.

Installiert wurde eine Wärmepumpe mit integriertem Wärmequellen-Management und eine PVT-Anlage auf dem Dach, ausserdem ein notstromfähiger

Batteriespeicher für die Photovoltaikanlage. Bis zu einer Aussentemperatur von ca. 5 °C dient die PVT-Anlage als Wärmequelle für die Wärmepumpe. Erst bei kälteren Aussentemperaturen wird auf die (bestehende) Erdwärmesonde umgeschaltet, die dadurch nur noch ca. 1/3 der Betriebsstunden abdecken muss. Über einen Wärmetauscher wird im Frühjahr die Wärme der PVT-Module genutzt, um den Pool früh in der Saison nutzbar zu machen. Wird weder vom Pool noch von der Wärmepumpe Wärme benötigt, wird die Erdwärmesonde regeneriert. Durch die damit verbundene «Kühlung» der Module verbessert sich der Stromertrag der Anlage um ca. 5–10 % pro Jahr.

Der produzierte Strom der PVT-Module wird genutzt, um den Eigenverbrauch zu decken. Bei Überschuss wird der Batteriespeicher gefüllt bzw. die Wärmepumpe aktiviert. So wird der Eigenverbrauchsanteil optimiert und der Netzbezug minimiert.

Der Betrieb der Anlage lässt sich per Fernzugang jederzeit überwachen und

gezielt optimieren. So ist gewährleistet, dass das System zuverlässig und effizient arbeitet.

Sie wollen eine neue Heizungsanlage erstellen, ein bestehendes System ersetzen oder ergänzen? Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle und massgeschneiderte Lösung –Planung, komplette Ausführung und Service inklusive.

TerraSol AG

Winkelstrasse 6

5304 Endingen 056 267 62 30 www.terrasol.ch

Grafik: Sunmaxx PVT GmbH
Foto: Sunmaxx PVT GmbH
Viermal mehr Energie aus der gleichen Fläche mit PVT-Modulen.
Strom und Wärme aus einem Modul – effizient und nachhaltig!

Neuer Webauftritt des HEV Aargau

Mit der neuen Website präsentiert sich der HEV Aargau moderner, übersichtlicher und benutzerfreundlicher denn je

Seit Kurzem verfügt der HEV Aargau über einen neuen Online-Auftritt. Dieser ist nicht nur optisch ein Gewinn, sondern auch eine ideale Gelegenheit, die zentralen Dienstleistungen des Verbands vorzustellen. In allen Bereichen begleitet der HEV Aargau seine Mitglieder und Kunden mit fundierter Fachkompetenz und praxisnaher Unterstützung.

Rechtsberatung – kompetent, persönlich, durchsetzungsstark Immobilienbesitz bringt viele Rechte, aber auch Pflichten mit sich. Ob als Eigentümer, Vermieter oder Bauherr – rechtliche Fragen stellen sich immer wieder. Die Rechtsberatung des HEV Aargau bietet Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern schnelle und kompetente Unterstützung, abgestimmt auf die jeweilige Situation. Für einfache Kurzauskünfte steht die Rechtsberatungshotline bereit, bei komplexeren Fällen erfolgt eine persönliche Beratung oder Vertretung via

Mandatsauftrag. Dabei werden nicht nur rechtliche Grundlagen erläutert, sondern auch konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche – praxisnah, klar und realistisch. Dabei stehen Sie mit Ihrem Anliegen stets im Zentrum unserer Arbeit. Die Kombination aus unkomplizierter Erreichbarkeit, fundierter Detailberatung und transparenten Tarifen schafft Vertrauen. Dank der starken regionalen Verankerung kennt das Team die lokalen Gegebenheiten und bringt diese in die Beratung ein. So entsteht eine wertvolle Unterstützung für alle, die rechtliche Sicherheit rund um ihr Wohneigentum suchen.

Bewertung – präzise Gutachten für sichere Entscheidungen

Eine solide Immobilienbewertung ist die Grundlage vieler wichtiger Entscheidungen –sei es für den Verkauf, die Vermietung oder

im Rahmen einer Erbschaft oder güterrechtlichen Auseinandersetzung. Die Bewertungsexperten des HEV Aargau erstellen jährlich über 700 Gutachten im gesamten Kanton und verbinden dabei Marktkenntnis mit methodischer Präzision. Ob Marktwert oder Mietwert: Die Ergebnisse sind fundiert, nachvollziehbar und rechtssicher. Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen liefern sie die Basis für faire Lösungen. Eine marktgerechte Bewertung ist zudem der Schlüssel für eine erfolgreiche Vermarktung. Die Expertise des HEV Aargau unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, eine realistische Preisbasis zu finden. Transparente Prozesse, Unabhängigkeit und individuelle Beratung stehen dabei im Vordergrund. Jedes Gutachten berücksichtigt Lage, Zustand, Nachfrage und vergleichbare Objekte. So entsteht eine objektive Grundlage, die Sicherheit gibt und Fehlentscheidungen verhindert.

Fortsetzung Seite 19

Die Website des HEV Aargau erstrahlt seit Kurzem im neuen Gewand.
Quelle: HEV
Aargau

Cheminéeumbau – neue Wärme

Wie moderne Feuerungssysteme Wohnkomfort und Energieeffizienz verbinden

Ein loderndes Feuer im Wohnzimmer –kaum etwas strahlt mehr Gemütlichkeit aus. Doch viele klassische Cheminées sind längst nicht mehr zeitgemäss: Sie verlieren einen Grossteil der Wärme durch den Kamin, haben einen geringen Wirkungsgrad und belasten die Umwelt. Die Lösung? Ein professioneller Cheminéeumbau hin zu einer modernen, effizienten Wohnraumfeuerung.

Von der Romantik zur Funktion Während traditionelle Cheminées oft nur 10–20 % der erzeugten Wärme an den Raum abgeben, erreichen moderne Speicheröfen Wirkungsgrade von über 80 %. Das bedeutet: deutlich mehr nutzbare Wärme bei deutlich geringe-

rem Holzverbrauch – und das bei unverändertem Feuererlebnis. «Viele unserer Kundinnen und Kunden sind überrascht und begeistert, wie viel mehr Komfort und Energieeffizienz ein Umbau bringt», erklärt Karin Bronnenhuber, Geschäftsführerin der Tiro Ofenbau AG. «Ein individuell geplanter Speicherofen sieht nicht nur gut aus, sondern sorgt auch für gleichmässige, langanhaltende Wärme – ganz ohne ständiges Nachlegen.»

Nachhaltiges Heizen mit Holz Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und bei richtiger Verbrennung CO2-neutral. Moderne Feuerungssysteme verbrennen sauber, emissionsarm und erfüllen aktuelle Umweltstandards. Auch

in gut isolierten Neubauten oder sanierten Altbauten lässt sich mit einem effizienten Ofensystem ein Grossteil des Heizbedarfs abdecken – teilweise sogar als alleinige Wärmequelle.

Massgeschneiderte Lösungen vom Fachbetrieb

Jeder Cheminéeumbau ist so individuell wie das Zuhause, in dem er steht. Deshalb bietet die Tiro Ofenbau AG nicht nur standardisierte Lösungen, sondern begleitet den gesamten Prozess – von der fachkundigen Beratung über die Planung bis zur professionellen Umsetzung. Ob ein Umbau von einem Speicherofen oder ein vollständiger Neuaufbau mit keramischem Speichersystem – alles ist möglich.

Zeit für ein Upgrade

Ein Cheminéeumbau ist nicht nur eine Investition in Energieeffizienz, sondern auch in Wohnqualität, Wärmequalität, Werterhalt und Nachhaltigkeit.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

• Wärmespeicherung statt Wärmeverlust: Herkömmliche Cheminées geben nur rund 10–20 % der Energie an den Raum ab – moderne Lösungen erreichen bis zu 80 % Wirkungsgrad.

• Nachhaltige Heiztechnik: Effiziente Feuerung mit Holz spart Energie und reduziert Emissionen – gut für Umwelt und Geldbeutel.

• Mehr Wohnkomfort: Gleichmässige Strahlungswärme, zeitgemässe Technik und stilvolles Design schaffen Behaglichkeit und Funktion in einem.

• Individuelle Gestaltung: Ob rustikal, modern oder minimalistisch – wir gestalten Ihren Cheminéeumbau nach Ihren Vorstellungen.

Lassen Sie sich beraten! Sie möchten aus Ihrem alten Cheminée eine zeitgemässe Feuerstelle mit echtem Heizwert machen?

Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit einem Umbau nicht nur Wärme, sondern echten Mehrwert schaffen.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – für nachhaltige Wärme mit Stil.

TIRO OFENBAU AG – 40 Jahre Feuer, Design und brennende Leidenschaft.

Tiro Ofenbau AG

Rehetobelstrasse 75 9016 St. Gallen 071 282 96 00 info@tiro.ch www.tiro.ch

Bauberatung – fachkundig von der Idee bis zur Umsetzung

Ein Umbau, eine Sanierung, ein Hauskauf oder ein Neubau sind oft komplexe Projekte mit rechtlichen, technischen und finanziellen Fragen. Die Bauberatung des HEV Aargau begleitet Mitglieder in jeder Phase –persönlich, neutral und auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Das Angebot reicht von der Beurteilung von Bauprojekten und der Gebäudebeurteilung vor einem Kauf über Neubau-, Zweijahresgarantie- und Vorabnahmen bis hin zur Beratung bei Umbauten, Sanierungen und Renovationen. Auch bei Baumängeln steht das Team zur Seite, entwickelt gemeinsam mit den Eigentümern Lösungsstrategien und verweist auf passende Fachstellen oder Experten. Ein besonderer Mehrwert ist die Möglichkeit, verschiedene Entwicklungsszenarien für eine Liegenschaft aufzuzeigen – als Grundlage für Investitionsentscheidungen. Ziel der Bauberatung ist es,

Ihre Immobilie zukunftssicher zu gestalten, den Wert langfristig zu erhalten und Bauvorhaben reibungslos umzusetzen. Dank der regionalen Vernetzung und der Erfahrung erhalten unsere Kunden praxisnahe Unterstützung.

Vermarktung – mit Fingerspitzengefühl zum Erfolg

Der Verkauf einer Immobilie bedeutet mehr als ein Inserat – er erfordert Marktkenntnis, Erfahrung und eine klare Strategie. Die Vermarktungsabteilung des HEV Aargau bietet ein umfassendes Dienstleistungspaket, das keine Wünsche offen lässt: von der professionellen Bewertung über die aussagekräftige Verkaufsdokumentation mit professionellen Bildern bis hin zum Reservationsvertrag mit den Käufern. Dank der grossen Mitgliederbasis von über 40’000 Haushalten im Kanton Aargau und einer gepflegten Datenbank mit Suchinteressenten können

Objekte auf Wunsch auch ohne öffentliche Ausschreibung erfolgreich vermittelt werden. Das Vermarktungsteam veröffentlicht Objekt-Inserate auf allen relevanten Plattformen, führt Besichtigungen und Verkaufsverhandlungen durch, prüft die Bonität von Interessenten und begleitet den gesamten Prozess bis zur notariellen Beurkundung. Die enge Zusammenarbeit mit den hausinternen Bewertungs-, Bau- und Rechtsabteilungen – eine im Markt wohl einzigartige Konstellation – stellt sicher, dass auch komplexe Fragen umgehend geklärt werden. Eine transparente Kommunikation sowie ein digitaler Rapport über die Verkaufsaktivitäten halten die Eigentümer stets auf dem Laufenden. So wird der Verkauf professionell, effizient und mit maximalem Erfolg abgewickelt.

Wir freuen uns auf Ihren baldigen Besuch auf unserer Website www.hev-aargau.ch

IHR KOMPETENTER PARTNER FÜR

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SCHWIMMBAD NEUANLAGEN

SCHWIMMBAD NEUANLAGEN

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GFK und Polypropylen Becken

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Becken in Glasmosaik

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Becken in Glasmosaik

Beton- und Chromstahlbecken

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Beton- und Chromstahlbecken

CSIDE Mini Gartenpools

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CSIDE Mini Gartenpools

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SCHWIMMBAD SANIERUNGEN

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Holzpools (Arizona etc.)

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Holzpools (Arizona etc.)

Beton- und GFK-Becken

Holzpools (Arizona etc.)

Beton- und GFK-Becken

Folienerneuerung

Beton- und GFK-Becken

Folienerneuerung

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Leckortung und Sanierung von Undichtheiten

Leckortung und Sanierung von Undichtheiten

Leckortung und Sanierung von Undichtheiten

SONDERANFERTIGUNGEN

SONDERANFERTIGUNGEN

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Unterwasserverglasung

Unterwasserverglasung

Wasserspiele aller Art

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Wasserspiele aller Art

Selbsttragende Konstruktionen

Wasserspiele aller Art

Selbsttragende Konstruktionen

Holzverkleidungen und vieles mehr

Selbsttragende Konstruktionen

Holzverkleidungen und vieles mehr

Holzverkleidungen und vieles mehr

Mit diesem Service ist kein WC-Ersatz mehr nötig

Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.

Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Sanitär häufig den Austausch der WCSchüssel oder der WC-Anlage. Dies löst das Problem nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.

Eine Schweizer Firma schafft es mit ihrem Vor-Ort-Service, dass jede WC-Anlage wieder wie neu aussieht und funktioniert wie am ersten Tag. Das Unternehmen Restclean ist mit seinen Servicetechnikern in der ganzen Schweiz unterwegs. Bereits 80’000 WCs hat die Firma gerettet und ihre Kunden sind von A bis Z begeistert. «Es spült tatsächlich wieder wie neu und das WC glänzt wieder wie am ersten Tag. Der Techniker hat mir seine Arbeit Schritt für Schritt erklärt – vorbildlich», meint Frau K. nach dem Besuch von Restclean.

In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verschmutzungen zurück. Oft muss jetzt die Spülung mehrfach betätigt werden.

Spült Ihr WC noch richtig?

Betätigen Sie die Spülung mit der grossen Spültaste. Stoppen Sie die Zeit von der Spülauslösung bis zur kompletten Entleerung des Spülkastens. Hat es länger als vier Sekunden gedauert? Ausserdem sollte man das

Eine gute WC-Spülung dauert rund 4 Sekunden: restclean.com/diagnose.

Spülbild dahingehend beobachten, ob die beiden Spülverläufe sich vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen.

restclean.com/diagnose

Mit diesem einfachen Test haben Sie bereits einen ersten Eindruck vom Zustand Ihrer WC-Spülung.

Schonend und natürlich

Restclean reinigt und entkalkt alle wasserführenden Kanäle Ihrer Toilette. Beginnend mit dem Spülkasten über das Spülrohr und die Keramik bis hin zum Siphon. Mit unserem patentierten Reinigungsgerät wird Ihre Toilette in einem geschlossenen Umwälzprozess durchgespült. Mit dem milden Entkalkungsmittel und der natürlichen Kraft der Baumnussschale

bieten wir Ihnen einen einzigartigen Entkalkungsservice, der Ihre WCs und die Umwelt schont.

Der Entkalkungsservice Unseren Service erhalten Sie zu fixen Pauschalen ab CHF 285.–. Wir sind in der ganzen Schweiz für Sie un terwegs. Die Fahrtkosten betragen CHF 60.–. Wir entkalken und revidie ren sämtliche Typen von WC-Anlagen. In unserem Servicefahrzeug führen wir Ersatzteile von über 15 Herstellern für Spülkastenmodelle von 1950 bis heute mit. Unsere Kompetenz über zeugt und wir stehen zu unserer Ar beit mit einer vierfachen Garantie.

Das Resultat ist eine strahlende und restlos saubere Toilette, welche wieder die Originalspülleistung erreicht, und deren Lebensdauer und Funktionalität einer neuwertigen Toilette gleichkommen.

Und der Kalk im WC ist gespült

In der Schweiz zu den gleichen pauschalen Preisen ab CHF 345.–

Telefon Mittelland-Ost 056 634 51 85

Telefon Bern 031 301 22 11

Offertanfrage mit Bild der Spültaste(n)

Mail: info@restclean.ch

SMS 079 969 78 78 www.restclean.ch

Verkalktes Spülrohr nach 10 Jahren. 100 % kalkfrei nach dem Service. Baumnussschale zur Reinigung.

SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Gut begleitet durch den HEV Aargau –Unterstützung durch unsere Rechtsberatung

Frage:

Meine Schwester und ich möchten eine Wohnung oder ein Haus kaufen, um diese/dieses anschliessend zu vermieten. Wie kann uns die Rechtsberatung des HEV Aargau bei diesem Vorhaben unterstützen?

Antwort:

Planen Sie den Erwerb einer Immobilie, so gilt es, genau hinzusehen und zu prüfen, was Sie kaufen und zu welchen Bedingungen. Bei einem bestehenden Objekt wird Ihnen ein Kaufvertragsentwurf vorgelegt, bei einem noch zu erstellenden Gebäude allenfalls verbunden mit einem Werkvertrag. Die Ausgestaltung beider Dokumente hat weitreichende Folgen für Sie als Käuferin.

Komplexer Kaufvertrag

Es empfiehlt sich, insbesondere Punkte wie Gewährleistung, Zusicherungen, Zahlungspläne oder auch die Art der Preisgestaltung unter die Lupe zu nehmen. Allenfalls sind auch Dienstbarkeitsverträge oder Grundlasten vorhanden, die auf ihren Inhalt und besonders auch auf ihre finanzielle Bedeutung hin zu prüfen sind. Beim Erwerb von

Stockwerkeigentum gilt es zudem, das Reglement in Augenschein zu nehmen, enthält es doch die elementarsten Bestimmungen zur Ausgestaltung des Stockwerkeigentums und zur Organisation der Eigentümer untereinander. Beim Kauf eines bestehenden und bereits vermieteten Investitionsobjekts sind zudem die Mietverträge zu sichten und allenfalls Mietzinsanpassungen zu prüfen. Bei all diesen Schritten kann Sie die Rechtsberatung des HEV Aargau unterstützen. Wir prüfen für Sie die Verträge und helfen Ihnen, für Verhandlungen mit der Verkäuferschaft bestens vorbereitet zu sein. Unsere Juristinnen besprechen mit Ihnen gemeinsam Ihren Vertrag und Sie haben die Möglichkeit, sämtliche Fragen zu klären. Es ist uns ein Anliegen, dass Sie wichtige Entscheidungen in Immobilienangelegenheiten mit einem guten Gefühl treffen können.

Prüfung des Werkvertrags Wenn Sie planen, zu bauen oder einen Umbau oder eine Sanierung Ihres Objekts in Betracht ziehen, prüfen wir gerne den dafür abzuschliessenden Werkvertrag für Sie. Dieser kann einige Tücken mit sich bringen: So sind auch hier die Gewährleistungsbestimmungen elementar, genauso wie die Art des vereinbarten Preises, die zugesicherten Eigenschaften des Werks oder allfällig einzuhaltende Termine. Nicht zuletzt entscheidet sich hier, was Ihre Ansprüche bei später auftretenden Mängeln oder Mehrkosten sind. Auch der Umgang mit möglicherweise auftretenden Ansprüchen aus Bauhandwerkerpfandrechten wird idealerweise bereits im Voraus vertraglich geregelt.

Stolpersteine bei der Vermietung

Bei der von Ihnen geplanten Vermietung des Kaufobjekts können wir Sie ebenfalls

umfassend unterstützen. Wir beraten Vermieterinnen und Vermieter bereits vor dem Abschluss des Mietvertrags, geben Tipps für die Auswahl von Mietern, helfen beim Ausfüllen des Mietvertrags und machen in unseren Beratungsgesprächen auf die gängigsten Stolpersteine im Mietrecht aufmerksam. So können Ihre Fragen vorab geklärt und Sie auf Ihre neue Aufgabe als Vermieterin vorbereitet werden. Oftmals ist beispielsweise die rechtsgültige Ausgestaltung der Nebenkostenvereinbarung eine grosse Hürde für Laien oder es bestehen Unsicherheiten in Bezug auf Mindestlaufzeiten, Kautionsversicherungen oder Berechnungsgrundlagen des Mietzinses.

Auch nach der Vermietung begleiten wir Sie selbstverständlich weiterhin auf Ihrem Weg als Vermieterin. Wir prüfen für Sie Nebenkostenabrechnungen, vertreten Sie bei Streitigkeiten mit Mietern (auch vor der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht), erledigen für Sie Abmahnungen, Kündigungen oder unterstützen bei Konflikten zwischen den Mietern. Nicht zuletzt führen wir als Ihre Vertreterinnen auch Mietausweisungen im summarischen Verfahren vor den Bezirksgerichten des Kantons Aargau durch, wenn Mieter das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht verlassen.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9.00 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70 (für Mitglieder bis zu 10 Minuten pro Anliegen kostenlos).

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Wärmepumpen: Was es zu wissen gilt

Die

wichtigsten

Neuerungen in Gesetz und Rechtsprechung

Die Bewilligung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe bspw. für ein Einfamilienhaus wurde für Bauwillige deutlich vereinfacht. Aufgrund der Revision der Lärmschutzverordnung (vgl. Art. 7 Abs. 3 LSV) ist die Einhaltung des Vorsorgeprinzips einfacher geworden. Weiter sind seit 1. April 2025 im Kanton Aargau auch Luft/Wasser-Wärmepumpen im Meldeverfahren bewilligungsfähig und müssen daher in vielen Fällen kein ordentliches Baubewilligungsverfahren mehr durchlaufen (vgl. § 49b BauV). Im nachfolgenden Beitrag werden die Neuerungen basierend auf der bisherigen Rechtsprechung aufgezeigt.

Nach der Definition des Bundesgerichts nutzt eine Luft/Wasser-Wärmepumpe Umgebungsluft als Wärmequelle und gibt die gewonnene Wärme an ein herkömmliches Heizungssystem oder an eine Wassererwärmungsanlage ab. Solche Luft/Wasser-Wärmepumpen erfreuen sich in den letzten Jahren grosser Beliebtheit. Nach den Zahlen der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz sind 73 Prozent aller verkauften Wärmepumpen Luft/Wasser-Wärmepumpen. Diese können im Gebäudeinnern oder aussen aufgestellt sein. Verbreitet sind auch sog. «Splitgeräte», d. h. Geräte, bei denen ein Teil aussen und ein Teil innen ist.

Rechtliche Voraussetzungen Wärmepumpen sind baubewilligungspflichtig (Art. 22 RPG). Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen daher wie jedes andere Bauvorhaben die Vorgaben der Bauordnung einhalten. Im Wesentlichen sind die Baumasse (d. h. Grenzabstände, Höhenvorgaben etc.) einzuhalten, ausserdem muss die Wärmepumpe zonenkonform sein. Bezüglich der Baumasse stellt sich insbesondere

die Frage nach dem Grenzabstand bei einer (teilweisen) Aussenaufstellung von Anlagenteilen. Im Kanton Aargau bestehen keine besonderen Vorgaben für solche Anlagenteile, d. h. es kommen die normalen Grenzabstände zur Anwendung. Entsprechend handelt es sich bspw. bei einem sog. «Splitverdampfer» um eine Baute und Anlage, welche baurechtlich wie eine Klein- resp. Kleinstbaute behandelt wird. Klein- und Kleinstbauten müssen einen Grenzabstand von 2 m einhalten (§ 19 Abs. 2 BauV).

Eigentlicher Grund für die Baubewilligungspflicht solcher Anlagen sind die Lärmemissionen. Aus diesem Grund sind in § 49 Abs. 2 lit. d BauV auch nur Kleinstbauten mit minimalen Immissionen privilegiert. Lärmemissionen sind unabhängig der Aufstellungsart vorhanden, d. h. auch Anlagen die vollständig im Innern sind, führen zu Emissionen. Typische Emissionspunkte bei Innenaufstellungen sind Zu-/

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Kanalsanierung

Abluftöffnungen wie Lichtschächte oder Fassadenöffnungen.

Beurteilung von Emissionen

Diese Emissionen führen dazu, dass neben den Regeln des Baurechts (RPG, BauG, BauV etc.) auch das Umweltschutzrecht (USG, LSV) anwendbar ist. Bei einer neuen Luft/Wasser-Wärmepumpe handelt es sich um eine ortsfeste Anlage i. S. v. Art. 7 Abs. 7 USG. Diese muss die Planungswerte einhalten. Der Baugesuchsteller muss den Nachweis, dass diese Werte eingehalten sind, mit einem Lärmschutznachweis erbringen. In der Praxis etabliert hat sich das Nachweisformular respektive die Berechnungshilfe von «Cercle Bruit», der Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute.

Die Planungswerte variieren je nach Zone und Empfindlichkeitsstufe der Zone, zudem wird zwischen Tag und Nacht unterschie-

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Wir sorgen für saubere Luft. Lüftungsreinigung

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Dominik Greder MLaw, Rechtsanwalt, MAS UZH in Real Estate, Voser Rechtsanwälte KlG, Baden

Weil Parkettpflege Vertrauenssache ist

Parkettböden professionell reinigen und ölen

Wer einen Parkettboden sein Eigen nennt, weiss: Holz lebt – und will gepflegt werden. Besonders die beliebten Landhausdielen, die in den letzten zwei Jahrzehnten in der Schweiz sehr viel verlegt wurden, stellen viele vor eine Herausforderung. Gebürstet, gefast und geölt – diese Oberflächen wirken edel, sind aber anspruchsvoll in Reinigung und Pflege.

Hier kommt die Bodenbelags-Center Huber AG aus Stetten ins Spiel: ein Familienbetrieb mit Herz, Verstand und bald 50 Jahren Erfahrung im Bodenhandwerk.

«Diese Dielen wurden in der Fabrik gebürstet – das kann man auf der Baustelle im Moment noch nicht in gleicher Qualität umsetzen», erklärt Simon Huber, Geschäftsführer in zweiter Generation. «Das macht das Schleifen und

Gebürstete und geölte Eiche-Landhausdielen.

Nachölen extrem schwierig.» Doch anstatt gleich den gesamten Boden abzutragen, setzt die Huber AG auf eine spezialisierte Reinigungstechnik.

Mit einer ausgefeilten Technik wird selbst tiefsitzender Schmutz aus der Struktur gelöst – schonend, gründlich und effizient. Danach wird der Boden fachgerecht neu geölt und gewinnt sichtbar an Ausstrahlung. Ob Eiche, Esche oder Nussbaum: Jeder Parkettbo-

den ist anders. Deshalb startet bei der Huber AG jeder Auftrag mit einer professionellen Begutachtung vor Ort. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die passenden Reinigungs- und Pflegeprodukte zum Einsatz kommen. Die Vorteile liegen auf der Hand: kein Staub durch Schleifen, kein unnötiger Materialverlust – und deutlich geringere Kosten.

Ein geölter Parkettboden braucht regelmässige Pflege – ähnlich wie ein Auto

den Service. «Ohne Wartung fährt kein Motor ewig», sagt Simon Huber. «Aber mit der richtigen Pflege kommen Sie problemlos 200’000 Kilometer weit –oder eben viele Jahre mit einem schönen Boden.»

Bodenbelags-Center Huber AG Im Stetterfeld 2 5608 Stetten www.teppichhuber.ch Foto: Huber

Ein schöner Parkettboden ist keine Frage des Zufalls – sondern das Ergebnis aus fachlicher Kompetenz, Erfahrung und vorausschauender Planung. Wer sich für das Familienunternehmen entscheidet, bekommt mehr als eine Dienstleistung: nämlich einen Partner, der Böden liebt – und sie so behandelt, als wären es die eigenen.

den. Für eine Wohnzone mit Empfindlichkeitsstufe II belaufen sie sich tagsüber auf 55 dB (A) und nachts auf 45 dB (A).

Die Einhaltung dieser Planungswerte alleine ist aber nicht ausreichend für die Lärmschutzkonformität der Anlage. Neben den Planungswerten muss das umweltschutzrechtliche Vorsorgeprinzip eingehalten werden. Das bedeutet, dass zum Schutz von Immissionen unabhängig von der Einhaltung der Planungswerte vorsorgliche Emissionsbegrenzungen geprüft und eventuell auch ergriffen werden müsse (Art. 7 Abs. 1 LSV). Die Emissionen sind so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich respektive wirtschaftlich tragbar ist (Art. 11 USG).

Die Einhaltung des Vorsorgeprinzips hat in der Vergangenheit zu erheblichen Unsicherheiten geführt. Benachbarte Grundeigentümer konnten einwenden, dass nicht alle Massnahmen nach dem Vorsorgeprinzip geprüft wurden. So müsse bspw. eine bessere Anlage mit tieferem Schallleistungspegel ausgewählt werden oder es sei eine Innenaufstellung oder eine optimierte Aussenaufstellung möglich. Diese Probleme mit dem Vorsorgeprinzip haben in der Vergangenheit zu einer umfangreichen Rechtsprechung des Bundesgerichts geführt.

Konkretisierung des Vorsorgeprinzips

Der Gesetzgeber sah sich veranlasst, das Vorsorgeprinzip zu konkretisieren. Ziel der Änderung war, das Baubewilligungsverfah-

ren bei neuen Luft/Wasser-Wärmepumpen zu vereinfachen unter gleichzeitiger Beibehaltung des Schutzes der Bevölkerung vor Lärm. Neu gilt für Anlagen, die überwiegend der Raumheizung oder der Erwärmung von Trinkwasser dienen, dass weitergehende Emissionsbegrenzungen nach dem Vorsorgeprinzip, d. h. nach Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV, nur vorgenommen werden müssen, wenn mit höchstens 1 Prozent der Investitionskosten der Anlage eine Begrenzung der Emissionen von mindestens 3 dB erzielt werden kann. Bei Anlagekosten von CHF 30’000 wären das CHF 300. Die typischen Massnahmen wie betriebliche Einschränkungen, Schalldämmhauben und Lärmschutzwände dürften üblicherweise teurer sein.

Kantonale Erleichterungen

Die Energiewende wird auch vom kantonalen Gesetzgeber im revidierten Energiegesetz umgesetzt. Neu besteht eine Meldepflicht für den Ersatz des Wärmeerzeugers (§ 7a EnG). Seit dem 1. April 2025 darf daher bei Ersatz des Wärmeerzeugers in Wohnbauten der Anteil nicht-erneuerbarer Energie 90 Prozent nicht übersteigen. Diese Anforderungen sind mit Umsetzungen einer Standardlösung oder entsprechenden Bescheinigungen nachzuweisen, in Ausnahmefällen besteht eine Härtefallregelung (Art. 7b EnG).

Aus diesem Grund hat der Kanton Aargau für den Ersatz von Luft/Wasser-Wärme-

pumpen ein Meldeverfahren eingeführt. Demnach kann ein Bauvorhaben ausgeführt werden, wenn dieses dem Gemeinderat gemeldet wurde und die Behörde innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung keine Einwände erhoben hat (§ 61a BauG). Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist ein Meldeverfahren nur in den Bauzonen möglich, sofern keine erhöhten Anforderungen an das Orts- und Landschaftsbild bestehen und keine Gebäude unter Substanzschutz betroffen sind. Voraussetzung ist, dass ein Lärmschutznachweis vorliegt, die Realisierung an einem anderen Standort lärmrechtlich nur unwesentliche Vorteile bringt und keine Abstandsunterschreitung vorliegt, die eine Ausnahmebewilligung nötig machen würde (§ 49b Abs. 1 BauV).

In diesen Fällen läuft die Baubewilligung einer neuen Luft/Wasser-Wärmepumpe ohne Auflage und damit ohne Einwendungsverfahren. Nach Ablauf der 30 Tage seit Eingang der Meldung kann die Bauherrschaft mit den Arbeiten beginnen. Betroffene Nachbarn sehen erst bei der Realisierung, dass eine Wärmpumpe gebaut wird. Sind die vorstehenden Vorgaben eingehalten, können sich benachbarte Grundeigentümer nicht gegen solche Bauvorhaben zur Wehr setzen. Falls ein Nachbar den Eindruck hat, die Anlage sei zu lärmig, bleibt ihm einzig noch das nachträgliche Immissionsschutzverfahren (§ 30 EG UWG).

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Immobilienangebote

Die Fetthenne – eine Trockenkünstlerin

Pflegeleicht, farbenfroh und ein Paradies für Insekten

Jeannine Stierli, Spreitenbach

«Blumen sind das Lächeln der Erde» – ein Zitat von Ralph Waldo Emerson. Kann man Blumen mit ihrer Schönheit, Vielfalt und Farbenpracht besser beschreiben?

Die in Dolden angeordneten vielen kleinen sternförmigen Blüten der hohen Fetthenne zaubern einem dementsprechend auch ein Lächeln ins Gesicht. Die hohe Fetthenne ist aber nicht nur ausgesprochen hübsch, die Pflanze bietet noch vieles mehr. Die Staude ist ein richtiger Schmetterlings- und Bienenmagnet. Rund um sie herrscht den ganzen Sommer über geschäftiges Treiben – ein Summen und Brummen wie ein kleines Naturkonzert direkt vor der Haustür.

Bereicherung für Insekten

Die Fetthenne ist auch ein echtes Naturtalent für trockene Standorte. Gerade in Zeiten, in denen unsere Sommer immer heisser und trockener werden, ist das ein unschätzbarer Vorteil. Ihre dicken, sukkulenten Blätter speichern Wasser wie kleine Vorratskammern. So übersteht die Pflanze auch längere Trockenphasen mühelos und verlangt dabei kaum Pflege. Regelmässiges Giessen kann man sich fast ganz sparen. Manche Sorten der Fetthenne

blühen bis in den Spätherbst. Für Bienen und andere Insekten ist das eine wichtige Nahrungsquelle, gerade dann, wenn die Blütenpracht in unseren Gärten schon deutlich nachlässt. Zudem bieten Fetthennen im Herbst mit ihrer attraktiven Herbstfärbung von Rosa über Purpur bis hin zu Braunrot einen schönen Anblick. Die Samenstände sollten im Herbst nicht entfernt werden; sie geben den Pflanzen im Winter einen natürlichen Schutz und bieten Vögeln sowie Insekten Nahrung und Unterschlupf. Viele Arten der Fetthenne sind winterhart und können ohne besonderen Schutz im Freien überleben.

Viele heimische Arten Fetthennen – lat. Sedum – gehören zur Familie der Dickblattgewächse (lat. Crassulaceae). Die Gattung zählt weltweit etwa 500 Arten, davon sind auch zahlreiche in der Schweiz heimisch. Besonders beliebt ist der Mauerpfeffer, ein immergrüner Bodendecker mit hübschen, sternförmigen Blüten, der selbst auf Garagendächern oder kargen Flächen prächtig gedeiht.

Egal ob niedrig oder hoch wachsend: Alle Fetthennen lieben Sonne, vertragen Hitze und bleiben dabei ausgesprochen genügsam. Ihr deutscher, nicht gerade schmeichelhafter Name «Fetthenne» bezieht sich auf die dicken, sukkulenten Blätter, die der Pflanze als Wasserspeicher dienen und sie so zur Trockenkünstlerin machen. Die Stauden sind ideal für Standorte, an denen andere Pflanzen Schwierigkeiten haben, zu gedeihen. Die niedrigen Arten wachsen gerne auf Garagendächern, Flachdächern und an anderen schwer zugänglichen Plätzen.

Mit der Fetthenne holen Sie sich also nicht nur eine pflegeleichte Pflanze in den Garten, sondern auch Leben und Farbe bis in den Spätherbst. Ein Gewinn für Mensch, Natur und unsere summenden Gartenfreunde.

Bienen lieben das reiche Nahrungsangebot der Fetthenne.
Foto: Jeannine Stierli

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Sie möchten Ihr Eigenheim in naher Zukunft verkaufen? Erfahrungsgemäss tauchen viele Fragen auf: Wie kann ich die übermässigen Anrufe von potenziellen Interessenten, «Traumtänzern» und aufdringlichen Immobilienmaklern unterscheiden und bewältigen? Wer soll den Verkauf durchführen? Wer trifft die Entscheidungen beim Verkauf meiner Immobilie? Den Verkauf in professionelle Hände geben und gleichzeitig jede wichtige Entscheidung selber treffen – dies scheint ein optimaler

Plan. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie angenehm dies ablaufen kann.

Das optimale Vorgehen

Lassen Sie sich beim Verkauf von einem professionellen Partner begleiten. Durch ihn und seinen Informationsfluss über den Verkauf sind Sie vollumfänglich in den Verkaufsprozess involviert und können jederzeit reagieren sowie entscheiden. Lassen Sie sich nicht von einer möglichst tiefen Verkaufsprovision blenden. Die Erstberatung, das Er-

stellen der Verkaufsbroschüre, das Bezahlen der Werbekosten sowie die Durchführung der Besichtigungen – alles sollte in der Provision enthalten sein. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch zum Notar und führen Sie durch die Haus- bzw. Wohnungsübergabe!

Der kompetente Verkaufspartner

Fragen Sie ihr Umfeld und sprechen Sie mit weiteren Vertrauenspersonen –Empfehlungen sind gerade bei einem so grossen Angebot an Immobilienmaklern sehr wichtig. Ist dies nicht möglich, lassen Sie sich auf jeden Fall Referenzen von lokalen Immobilienmaklern geben. «Unsere» Referenzen finden Sie bequem auf www.immoservice.ch/ referenzen.

Wer trifft die Entscheidungen?

Ganz einfach: Sie! Beim gesamten Verkaufsprozess geben Sie den Takt an

und treffen jede Entscheidung – gerade wir von der ImmoService Partner GmbH legen sehr grossen Wert auf dieses Vorgehen und setzen es dementsprechend konsequent um! Denn für uns gilt: Nur wenn unsere Kunden zufrieden sind, sind wir es auch. Lernen Sie uns bei einer unverbindlichen Erstberatung kennen, danach entscheiden Sie, ob wir Ihr Verkaufspartner werden dürfen und Sie uns brauchen. Wir freuen uns auf Sie!

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Der Boiler als Stromfresser?

Ein verkalkter Boiler kann erhebliche Kosten verursachen

Aufgrund der neuen Energieeffizienzverordnung (EnEV) für Wassererwärmer dürfen seit dem 1. Januar 2024 zentrale Elektro-Wassererwärmer, d. h. konventionelle Trinkwasser-Erwärmer bzw. Elektroboiler, nicht mehr importiert und ab 2025 nicht mehr installiert werden. Dies betrifft insbesondere Modelle mit einer Kapazität von 150 bis 500 Litern und einer Energieeffizienzklasse unter B.

Die Schweiz hat von der EU die Verordnung 814/2013 vom 2. August 2013 sowie die delegierte Verordnung 812/2013 vom 18. Februar 2013 übernommen. Diese Verordnungen sind Teil der Schweizer Energieeffizienzverordnung (EnEV, SR 730.02), die darauf abzielt, langfristig den Energieverbrauch in der Schweiz zu senken. Diese Vorschriften gelten für Stand- und WandTrinkwasser-Erwärmer, ausgenommen sind Hochschrank- und Einbau-Wassererwärmer mit Abmessungen nach dem Schweizer Mass-System (SMS), wie meineheizung.ch schreibt.

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Viele Faktoren beeinflussen die Effizienz und Lebensdauer eines Boilers.

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Ohne Medikamente, ohne Schmerzen – dank Infrarot

Wohltuend für Körper, Geist und Seele: die Infrarottherapie von «JENNY & WEBER»

Kurt Spühler, zuständig für AVOR/Montage bei der JEWE Handels GmbH, nutzt seit zwei Jahren eine Infrarotkabine von «JENNY & WEBER». Was als wohliges Wärmegefühl begann, wurde zur festen Routine – mit erstaunlichen Effekten auf die Gesundheit. Im Interview berichtet er über die positiven Auswirkungen auf seine Gesundheit.

Wie war Ihre Erfahrung nach der ersten Infrarotsitzung?

Bereits nach fünfzehn Minuten spürte ich eine tiefe Entspannung und angenehme Wärme.

Wozu benutzen Sie Ihre Infrarotkabine?

Ich gehe gerne im Wald walken. Vorher wärme ich mich in der Infrarotkabine auf, danach regeneriere ich dort jeweils 40 Minuten. Muskelkater oder Gelenkbeschwerden kenne ich seither nicht mehr.

Gesundheit durch Infrarot – dank «JENNY & WEBER»-Infrarotkabinen.

Wie oft verwenden Sie Ihre Infrarotkabine?

Bis zu drei Mal pro Woche.

Welchen Effekt hat die regelmässige Benutzung Ihrer Infrarotkabine?

Mein Schlaf ist erholsamer und tiefer als zuvor.

Welche Veränderungen haben Sie seit der Benutzung festgestellt?

Nach Durchzug hatte ich früher bis zu einem Monat lang Ischiasbeschwerden und nahm Schmerzmittel dagegen.

Foto: photoworkers.ch

Heute mache ich zehn Minuten Aufwärmen in der Kabine und danach Dehnübungen – wie sie mir meine PilatesLeiterin empfohlen hat. Die Probleme sind verschwunden – ganz ohne Medikamente.

Auch litt ich früher an Herzrhythmusstörungen – Extraschläge und Aussetzer. Mein Kardiologe empfahl bereits eine Katheterablation (minimal-invasiver Eingriff zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen). Seit ich die Kabine regelmässig nutze, sind diese Symptome fast völlig verschwunden. Zudem haben sich meine morgendlichen Beschwerden mit einem Gleitwirbel spürbar verbessert.

Kurt Spühler AVOR/Montage bei der JEWE Handels GmbH PROFITIEREN SIE

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• 29.08.–07.09.25, OHA Thun

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Schwachstelle Isolation

Das Bundesamt für Energie schreibt zum Thema Warmwasserbereiter: «Die Energieeffizienz von Warmwasserbereitern und Speichern wird massgeblich durch eine fachgerechte Installation, Inbetriebnahme und Wartung beeinflusst.» Ein nicht isolierter Boiler kann dabei schneller verschleissen, da er häufiger und intensiver betrieben wird. Dies kann zu höheren Wartungs- und Reparaturkosten führen, da die Komponenten stärker beansprucht werden. Ein nicht isolierter Boiler verliert zudem Wärme an die Umgebung. Dies bedeutet, dass mehr Energie benötigt wird, um das Wasser auf die gewünschte Temperatur zu bringen, weil die Wärme kontinuierlich verloren geht. Da der Boiler mehr Energie aufwenden muss, um die Temperatur zu halten, steigt auch der Energieverbrauch, was zu höheren Energiekosten führt.

Wärmeverlust durch kalkhaltiges Wasser Darüber hinaus führt stark kalkhaltiges Wasser ohne regelmässige Entkalkung schneller zu einer Ansammlung von Kalkablagerungen (Kalkstein) im Inneren des Boilers. Diese Ablagerungen können sich auf den Heizstäben oder der Heizfläche bilden und die Wärmeübertragung beeinträchtigen. Kalkablagerungen wirken als

Isolator, was bedeutet, dass der Boiler mehr Energie benötigt, um das Wasser auf die gewünschte Temperatur zu bringen. Dies führt zu einem erhöhten Energieverbrauch und höheren Betriebskosten, weil der Boiler härter arbeiten muss, um die gleiche Wassertemperatur zu erreichen, was im schlimmsten Fall zu einer Überhitzung der Heizkomponenten führen kann. Die ständige Belastung durch Kalkablagerungen und die damit verbundenen höheren Betriebstemperaturen können die Lebensdauer des Boilers erheblich verkürzen. Kalkablagerungen können auch die Wasserleitungen und -ventile verstopfen, was zu einem verringerten Wasserdruck und möglicherweise zu Problemen bei der Warmwasserversorgung führt.

Ineffizienter Boiler

Ein ineffizienter Boiler kann zu einer unzureichenden Warmwasserversorgung führen, weil er nicht in der Lage ist, das Wasser schnell genug zu erhitzen oder die gewünschte Temperatur zu halten. Wenn der Boiler beispielsweise veraltet oder schlecht gewartet ist, kann dies die Heizleistung beeinträchtigen. Auch Ablagerungen im Inneren des Boilers können die Wärmeübertragung verringern, was dazu führt, dass weniger warmes Wasser zur Verfügung steht. Dadurch kann

es vorkommen, dass das Wasser nicht ausreichend erhitzt wird oder die Warmwasserversorgung schneller aufgebraucht ist als bei einem effizienten Boiler. Regelmässige Entkalkung oder eine Wasserenthärtungsanlage zur Regulierung des Härtegrades tragen dazu bei, die Effizienz des Boilers zu steigern und seine Lebensdauer zu verlängern.

Isolierung lohnt sich

Auch die neueste Generation von Boilern benötigt in der Regel eine Isolation. Obwohl moderne Boiler oft effizienter sind und bessere Isolierungseigenschaften aufweisen als ältere Modelle, trägt eine zusätzliche Isolierung weiterhin dazu bei, Wärmeverluste zu minimieren. Die anfänglichen Kosten für die Isolierung eines Boilers sind in der Regel gering im Vergleich zu den langfristigen Einsparungen durch reduzierte Energiekosten. Eine gute Isolierung kann sich also schnell auszahlen.

Quellen

www.meineheizung.ch > Neue EnEV 730.02 www.suissetec.ch > Neue Regeln für Warmwasserbereiter ab 2025 www.bfe.admin.ch > Anforderungen für Warmwasserbereiter und -speicher

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30 Jahre Olcona

Weil ein Zuhause mehr ist als vier Wände

Seit drei Jahrzehnten begleitet die Olcona Verwaltungs AG Eigentümerinnen und Eigentümer durch alle Lebenslagen. Geschäftsführer René de Boer erzählt, wie aus Immobilien echte Zuhause werden –und was es braucht, um den Wert zu erhalten und Vertrauen über Generationen zu schaffen.

Vertrauen über Generationen

Wenn René de Boer von den vergangenen 30 Jahren spricht, leuchten seine Augen. «Wir haben alle Veränderungen des Marktes erfolgreich gemeistert –mit einem kleinen, eingespielten Team und vielen Kunden, die uns seit Jahrzehnten begleiten.» Manche Liegenschaften sind schon seit über 50 Jahren in den Händen der Eigentümer – und wurden teils noch vor Gründung des Unternehmens in die Verwaltung übernommen. Zum Portfolio gehören neben Wohnhäusern und Stockwerkeigentum auch besondere Altstadtbauten mit Geschichte. Die Kundschaft ist vielfältig: regional verwurzelt, aber auch national und international – viele Auftraggeber wohnen im Ausland und vertrauen Olcona ihre Liegenschaften in der Schweiz an. Mit Standorten in Olten, Basel und Zürich ist das Unternehmen nah an seiner Kundschaft – egal, ob es um eine Stadtwohnung, ein Mehrfamilienhaus oder ein Liebhaberobjekt geht. Und damit Erfahrung und Werte weitergege­

ben werden, bildet Olcona Lernende aus und investiert in die nächste Generation.

Mehr als Technik und Zahlen

In einer Branche, die oft auf Renditen und Quadratmeterzahlen reduziert wird, verfolgt Olcona einen anderen Ansatz: nicht einfach «Häuser füllen», sondern passende Lösungen finden –für Eigentümer und Mieter. «Wir hören zu, prüfen Substanz und Wünsche der Eigentümer und sehen, was der Markt bietet. Daraus entwickeln wir ein Gesamtkonzept – und begleiten den gesamten Weg», erklärt de Boer. Das kann vom Kauf und der Finanzierung über die Baubegleitung bis hin zur Neuvermietung reichen. Wenn eine Liegenschaft nach Jahrzehnten einen neuen

Anstrich braucht, koordiniert Olcona Sanierung, Vermarktung und Neupositionierung. So entsteht eine Zusammenarbeit, die weit über das Technische hinausgeht – und eine Vertrauensbasis, die oft ein Leben lang hält.

Anpacken, wo es nötig ist

Dass René de Boer nicht nur im Büro, sondern auch vor Ort präsent ist, hat sich herumgesprochen. Ob beim Abkleben mit Handwerkern, beim Zügeln von Möbeln oder beim Sortieren alter Kisten – er packt mit an, wenn es nötig ist. «Ich habe schon Inventuren gemacht, bei denen man nicht wusste, ob

in der Schachtel noch etwas Wertvolles steckt – und am Ende war’s nur ein einzelner Türgriff», erzählt er schmunzelnd. Verantwortung übernehmen bedeutet für ihn manchmal auch, selbst den Pinsel oder Schraubenzieher in die Hand zu nehmen.

Mit Weitblick in die Zukunft Stillstand liegt Olcona fern. Aktuell begleitet das Team zwei Grossprojekte: die Komplettsanierung zweier Wohnblöcke mit zahlreichen Wohnungen. Von der Bestandsaufnahme über die Planung und Koordination der Handwerker bis hin zur Vermarktung – Olcona übernimmt alles. «Uns ist wichtig, dass Sanierungen echten Mehrwert bringen – für den Eigentümer und für die Menschen, die dort wohnen», betont de Boer. Das bedeutet: Substanz erhalten, Wohnqualität steigern und Lösungen finden, die langfristig tragfähig sind. Ob Wohnblock, Mehrfamilienoder Einfamilienhaus – jedes Projekt wird mit derselben Sorgfalt und demselben Weitblick begleitet.

Zuhause – mehr als nur ein Ort

Auf die Frage, was «Zuhause» für ihn bedeutet, muss René de Boer nicht lange überlegen: «Für mich ist es Hygge –dieses Gefühl von Geborgenheit, Wärme und Wohlbefinden.» In den letzten zehn bis fünfzehn Jahren habe dieses Bedürfnis für viele Menschen noch ein­

mal an Bedeutung gewonnen. Das Zuhause, so de Boer, ist ein Rückzugsort mit den Menschen, die einem wichtig sind – ein Ort, an dem man gerne ist und sich ungezwungen fühlt. Genau dieses Verständnis prägt auch die Arbeit von Olcona: Liegenschaften so zu betreuen, dass sie ihren Bewohnerinnen und Bewohnern echte Lebensqualität bieten – und Eigentümern ein gutes Gefühl, wenn sie die Verantwortung in vertrauensvolle Hände legen.

Olcona in Kürze – Zuhause beginnt mit Vertrauen Seit 30 Jahren begleitet Olcona Eigentümerinnen und Eigentümer mit viel Erfahrung, Nähe und Überblick. Das Unternehmen mit Sitz in Olten und weiteren Standorten in Basel und Zürich kümmert sich um die umfassende Bewirtschaftung von Liegenschaften –von der technischen Verwaltung bis zur Betreuung von Stockwerkeigentum. Persönlich, zuverlässig und langfristig.

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Fotos: Remo Buess photography
René de Boer, Inhaber und Geschäftsführer von Olcona, im Gespräch über 30 Jahre Firmengeschichte, persönliche Beratung und darüber was ein Zuhause besonders macht.

Umwandlung von Strom in Gas

Zweistufiger Power-to-Methane-Prozess

Das Paul Scherrer Institut (PSI) forscht an verschiedenen Methoden, um selbst produzierten Strom zu speichern. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Umwandlung von überschüssigem Strom in energiereiche Gase wie Wasserstoff oder Methan. Diese Gase können dann bei Bedarf wieder in Strom oder andere Energieformen umgewandelt werden, was eine flexiblere Nutzung erneuerbarer Energien ermöglicht.

Das PSI arbeitet aktiv an der Entwicklung und Erprobung verschiedener Energiespeicherlösungen. Der Fokus liegt dabei auf Ansätzen, die sich noch in der Testphase befinden, aber grosses Potenzial haben. Ziel ist es, überschüssigen Strom effizienter zu speichern, die Versorgung stabiler zu machen und erneuerbare Energiequellen besser zu nutzen. Trotz technischer Herausforderungen sind die bisherigen Ergebnisse vielversprechend und könnten in Zukunft wichtige Fortschritte bringen:

Batteriespeicher

Am PSI werden Batteriespeicher für den Eigenbedarf von Haushalten mit Photovoltaikanlagen untersucht und weiterentwickelt, wie z. B. Lithium-Ionen-Batterien.

Power-to-Gas

Mit der Methode «Power-to-Gas» oder «Power-to-Methane» wird überschüssiger Strom genutzt, um Wasser durch Elektrolyse zu spalten und Wasserstoff zu erzeugen. Dieser Wasserstoff kann dann direkt genutzt oder

mit CO2 zu synthetischem Methan weiterverarbeitet werden, welches ins Gasnetz eingespeist werden kann.

Die Anfänge

Bereits im Jahr 1902 haben die französischen Chemiker Paul Sabatier und Jean-Baptiste Senderens entdeckt, dass Kohlendioxid (CO₂) und Wasserstoff (H₂) miteinander reagieren und dabei Methan (CH₄) sowie Wasser (H₂O) entstehen. Sei-

her wurden viele verschiedene Methoden entwickelt, um diesen Prozess zu verbessern. Heute gibt es zwei Hauptarten: Die eine nutzt bestimmte Metalle wie Nickel, um die Reaktion zu beschleunigen (katalytische Umwandlung). Die andere verwendet spezielle Mikroorganismen (biologische Umwandlung).

Gemeinsam für die Energiewende Im September 2022 konnten das Paul Scherrer Institut (PSI) und das Start-up AlphaSYNT eine wichtige Entwicklung bekanntgeben. Seit mehr als zehn Jahren arbeitet das PSI an einer Methode, um Abfälle aus Landwirtschaft und Wald in sauberes Gas oder flüssige Kraftstoffe umzuwandeln. Bei ihrer neuen Technik muss CO₂ nicht mehr extra entfernt werden. Stattdessen wird es zusammen mit Biogas in einem speziellen Reaktor, dem sogenannten Wirbelschichtreaktor, mit Wasserstoff vermischt. Durch eine chemische Re-

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Eveline Frei, Redaktorin
Ziel ist es, überschüssigen Strom effizient zu speichern.
Foto: stock.adobe.com/by-studio

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Striega-Therm informiert über den Heizungsersatz in den Kantonen Aargau und Solothurn

Besitzer von Elektro-, Öl- und Gasheizungen aufgepasst: Der Umstieg auf eine moderne Wärmepumpe war noch nie so attraktiv wie jetzt! In den Kantonen Aargau und Solothurn profitieren Hausbesitzer aktuell von grosszügigen Förderprogrammen für den Ersatz alter Heizungen.

Im Kanton Aargau unterstützt das kantonale Förderprogramm den Ersatz von Elektrospeicherheizungen durch ef fiziente Wärmepumpensysteme mit Beiträgen zwischen CHF 3200.– und CHF 7500.–, abhängig von Leistung und Gebäudegrösse.

Im Kanton Solothurn werden Förderbeiträge zwischen CHF 3550.– und CHF 9500.– gewährt, je nach Massnahme, Leistung und Gebäudegrösse. Bei der Umrüstung von dezentralen Elektroheizungen auf ein wasserge-

Verkaufsleiter Dieter Ackermann berät Sie an der Infoveranstaltung, oder bei Ihnen vor Ort.

führtes System (z. B. Bodenheizung oder Heizkörper) gibt es zusätzlich CHF 15’000.– Fördergeld (AG/SO).

Noch unsicher? Impulsberatung! Wer sich noch nicht sicher ist, ob eine Wärmepumpe die beste Lösung ist, kann eine Impulsberatung nutzen. Diese Beratung im Wert von CHF 450.– ist aktuell kostenlos und hilft, das passende fossilfreie Heizsystem für die eigene Liegenschaft zu finden. Eine Anmel-

dung zur Impulsberatung ist direkt bei uns oder über unseren Partner Jaeggi-Enertech GmbH möglich.

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Die Striega-Therm AG lädt herzlich zu Manufakturbesichtigungen mit Info -

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veranstaltungen am Standort Rothrist ein. Ein erfahrener Energieberater der Jaeggi-Enertech GmbH ist ebenfalls vor Ort und beantwortet persönlich Ihre Fragen rund um Technik, Förderung und Wirtschaftlichkeit.

Interessierte melden sich bitte frühzeitig an – die Plätze sind begrenzt! Übrigens: Für Kunden aus anderen Kantonen bieten wir auf Anfrage individuelle Beratungen zu regionalen Fördermöglichkeiten an.

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aktion entsteht dabei zusätzliches Methan. Biogas enthält schon Methan und Kohlendioxid (CO₂). Mit bestimmten Verfahren kann man aus dem CO₂ noch mehr Methan herstellen. Dieses kann ähnlich wie Erdgas genutzt werden, erklärt Tilman Schildhauer, wissenschaftlicher Leiter der Methanisierungsforschung am PSI.

Von Strom zu O2 zu Methan Power-to-Methane ist ein zweistufiger Vorgang. Zuerst wird Wasserstoff erzeugt, das nennt man «Power-to-Hydrogen». Dabei wird eine Technik namens Wasserelektrolyse angewendet: Mithilfe von Strom wird Wasser (H2O) in Wasserstoff (H2) und Sauerstoff (O) aufgespaltet. Der Strom wird dabei als chemische Energie im Wasserstoff gespeichert. In einem zweiten Schritt wird dem Wasserstoff Biogas hinzugefügt. Dadurch wird das im Biogas enthaltene Kohlendioxid in Methan (ein energiereiches Gas) und Wasser umgewandelt. Am Ende wird die Energie in Form von Methan gespeichert, das man später zur Stromerzeugung oder zur Wärmeerzeugung in Gebäuden und in Industrieprozessen nutzen kann. Dieser Vorgang nennt sich «Power-to-Methane». Diese Technologie könnte grundsätzlich überall eingesetzt werden, wo CO₂ anfällt, zum Beispiel in Kläranlagen,

Biogasanlagen, Holzvergasern, Müllverbrennungsanlagen oder auch in Zementwerken. Voraussetzung ist, dass ausreichend umweltfreundlicher Strom aus Sonne, Wind oder Wasser für den chemischen Prozess vorhanden ist. Mit dieser Methode lässt sich zum Beispiel überschüssiger Photovoltaikstrom durch Umwandlung in Methan vom Sommer in den Winter speichern.

Braucht es einen zweistufigen Prozess?

Man kann den überschüssigen Strom direkt in Wasserstoff umwandeln und ihn zum Beispiel mit Brennstoffzellen, wie in Wasserstoffautos, wieder in Strom umwandeln. Warum braucht es dann überhaupt einen zweistufigen Power-to-Methane-Prozess? Tilman Schildhauer erklärt dazu: «Wasserstoff ist ein sehr leichtes Gas und beansprucht ein enormes Speichervolumen. Die

Umwandlung in Methan ist somit platzsparender, weil Methan bei gleichem Energieinhalt nur ein Drittel des Volumens von Wasserstoff beansprucht. Zudem kann Methan bereits heute aus Biomasse gewonnen und in der bestehenden Gasnetzinfrastruktur genutzt und gespeichert werden. Methan ist eine Langzeitbatterie, von der wir bereits heute profitieren können», erklärt Tilman Schildhauer.

Quellen:

www.ingenieur.de > Gigantische Power-to-Gas-Anlage verwandelt Überschussstrom in Wasserstoff

www.agrarheute.com > Windkraft-Zoff in Niedersachsen

www.psi.ch > Mit vereinten Kräften für die Energiewende

www.tecindustry.ch > Power-to-Gas: Die CO2-Veredler

Vermarktung der «Power-to-Methane»-Umwandlung

(ef) Das Paul Scherrer Institut PSI und das Startup AlphaSYNT haben 2022 eine Kooperationsund Lizenzvereinbarung unterzeichnet, um den vom PSI entwickelten Methanisierungsprozess zu vermarkten. Damit soll künftig überschüssige Energie in Form von Methangas gespeichert werden. AlphaSYNT wurde Ende 2020 von Andreas Aeschimann (Geschäftsführer) und Luca Schmidlin (Technischer Direktor) als Start­up gegründet.

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Neues Zertifikat für Minergie-Gebäude

Kosteneinsparungen durch optimierte Einstellungen

Im Frühling 2025 lancierte Minergie das Zertifikat «Minergie-Betrieb». Bei den so zertifizierten Gebäuden wurden im laufenden Betrieb die Einstellungen der Gebäudetechnik sowie der damit verbundene Energieverbrauch anhand automatisch erfasster Energiedaten überprüft und bestätigt.

Es lohnt sich, die gebäudetechnischen Einstellung regelmässig zu überprüfen.

«Minergie-Gebäude weisen gegenüber konventionellen Neubauten eine bis zu 25 Prozent bessere Energie- und Treibhausgasbilanz auf», erklärt der Verein Minergie auf seiner Website minergie.ch. Jedoch sollte in allen Gebäuden die Haustechnik richtig eingestellt und regelmässig gewartet werden. Fehlten diese Massnahmen, werde das Potenzial für Energieeinsparungen nicht voll ausgeschöpft. Ein Grund dafür sei, laut Minergie, dass haustechnische Anlagen oftmals nur nach Standardwerten eingestellt seien, ohne die spezifische Dynamik eines Gebäudes zu berücksichtigen.

Energieeffizienz im laufenden Betrieb

Der Minergie-Baustandard garantiere die bauliche Qualität des Gebäudes bis und mit Inbetriebnahme. Um danach, also im laufenden Betrieb, fehlerhafte oder ineffizi-

ente Einstellungen zu vermeiden, lanciere Minergie das neue Zertifikat «Minergie-Betrieb», erklärt Sabine von Stockar, Leiterin Bildung und Entwicklung bei Minergie. So werde sichergestellt, dass das Potenzial der Energieeffizienz im laufenden Betrieb gewährleistet sei. Die Einführung eines neuen Zertifikates bedeute nicht, dass Minergie-Gebäude bisher nicht sehr klimafreundlich gewesen seien. «Das ist definitiv nicht der Fall. Wir müssen hier unterscheiden: Ein Minergie-Gebäude ist, auch wenn nicht alles optimal eingestellt ist, deutlich effizienter als ein gewöhnliches Gebäude. Alle Gebäude bräuchten eine regelmässige Optimierung im laufenden Betrieb».

Erste Zertifizierungen

Das Zertifikat kann frühstens nach einem Jahr Betrieb erlangt werden. Da Einstellungen in der Gebäudetechnik immer wieder Abweichungen erfahren und auch kaputt

gehen können, wird eine Rezertifizierung nach drei Jahren empfohlen. Das Zertifikat «Minergie-Betrieb» ist für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer und gerade für Immobilienbesitzende mit grossen Portfolios sowie nachhaltigen Ambitionen als Ergänzung zum Baustandard interessant.

Energieeffizienz im laufenden Betrieb «Ist die Gebäudetechnik richtig eingestellt, kann durchschnittlich eine Energieeinsparung von 15 Prozent über das ganze Portfolio erwartet werden, am einzelnen Gebäude ist sogar deutlich mehr möglich», so Sabine von Stockar. Diese Energieeinsparungen führten zudem zu deutlichen Kostenvorteilen und verlängerten die Lebensdauer der gebäudetechnischen Installationen.

Quelle: Marcel Habegger, Projektleiter Redaktion und Medienarbeit, www.minergie.ch

Eveline Frei, Redaktorin

Immobilienverkauf: Rundum-Sorglos-Paket

UTA Immobilien AG: wertvolle Tipps

Der Immobilienverkauf ist eine komplexe, zeitaufwendige Angelegenheit. Mit unserem Rundum-Sorglos-Paket nehmen wir Ihnen die Arbeit ab. Das Beste daran: Kosten entstehen erst beim Verkauf und das Honorar wird nur im Erfolgsfall fällig.

Keine Vorauszahlungen und versteckten Kosten. In unserem Paket ist enthalten:

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Ihre Anliegen und Wünsche stehen im Mittelpunkt. Wir ermitteln gemeinsam, was für Sie am besten ist und nehmen eine Marktwertschätzung vor. Der Verkaufspreis wird danach mit Ihnen zusammen festgelegt.

Verkaufsvorbereitung

Für die Erstellung der Präsentation besorgen wir wichtige Dokumente, bereiten Pläne auf und rücken Ihre Liegenschaft mittels Fotos und Luftaufnahmen

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welche Kosten auf Sie zukommen – kostenlos und unverbindlich. Inbegriffen sind die Einschätzung der Verkäuflichkeit und des Marktwerts sowie Hinweise zu Vorbereitung, Ablauf und Vorgehen beim Verkauf.

ins richtige Licht; bei Bedarf inkl. virtuellem Rundgang. Sie erhalten eine professionelle Verkaufsdokumentation, welche für die Vermarktung essenziell ist. Diese enthält alle wichtigen Angaben für Kaufinteressenten und die finanzierenden Banken.

Besichtigung und Kaufvertrag

Eine Besichtigung ist persönlich, weshalb wir keine Massenbesichtigungen anbieten. Mit potenziellen Käufern klären wir deren Bonität, schliessen eine Reservationsvereinbarung ab und beauftragen den Notar mit dem Kaufver-

trag. Dabei sind wir laufend mit der Bank des Käufers in Kontakt. Wir koordinieren die Unterzeichnung des Kaufvertrags und begleiten Sie dazu.

Hausübergabe

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Heizen mit Öl und Gas bleibt erlaubt

Kanton setzt auf sanften Übergang und Swissoil ist gerüstet

Als Sektionsleiter Energieeffizienz im Aargau unterstützt Thomas Ammann die Umsetzung von Massnahmen, die zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 und zur Versorgungssicherheit beitragen. Die Mitglieder von Swissoil, dem Verband des schweizerischen Heizölhandels, versorgen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in der ganzen Schweiz mit Heizöl. Der Verband engagiert sich für einen pragmatischen Ansatz und plädiert für mehr Freiwilligkeit bei der Energiewende, wie Geschäftsführer Ueli Bamert betont.

die nachhaltige Entwicklung der Region und eine zukunftsfähige Wirtschaft.

Herr Ammann, mit dem neuen Energiegesetz dürfen fossile Heizungen weiterhin betrieben werden. Wie sieht die langfristige Energiepolitik des Kantons aus?

Die kantonale Strategie «energieAARGAU» richtet sich nach den Energieperspektiven des Bundes und hat zum Ziel, den Kanton in eine klimafreundliche und resiliente Energiezukunft zu führen. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, der Förderung von Innovationen, der smarten Vernetzung und der effizienten Nutzung von Ressourcen setzt der Kanton ein starkes Zeichen. Als Energiekanton trägt der Aargau eine besondere Verantwortung, nicht nur für die Versorgungssi cherheit, sondern auch für den Klimaschutz,

Gibt es mit Blick auf die Energiestrategie 2050 Pläne, die Nutzung fossiler Heizungen vollständig zu verbieten?

Auch im Aargau hat die Mehrheit der Stimmberechtigten das Klimaschutz- und Innovationsgesetz befürwortet, das den Verzicht auf fossile Energieträger ab 2050 vorsieht. Unter Annahme der Lebensdauer einer Heizungsanlage von 25 Jahren sollten zur Verhinderung von Fehlinvestitionen ab sofort keine neuen fossilbetriebenen Heizungen mehr eingebaut werden. Der Aargau setzt auf Eigenverantwortung und ergreift

Welche Förderprogramme oder Anreize für den Umstieg auf erneuerbare Heizungssysteme hat bzw. unterstützt der Kanton?

Bund und Kantone betreiben gemeinsam das Gebäudeprogramm. Der Aargau kann dank eigenen Beiträgen weitere Gelder aus der CO2-Abgabe für die gezielte Förderung des Heizungsersatzes einsetzen. Besonders stark gefördert wird der Ersatz von grösseren Heizungen durch erneuerbare Alternativen und der Ersatz von Elektrodirektheizungen.

Wie plant der Kanton, den Übergang zu nachhaltigen Heizlösungen zeitlich zu steuern? Der Ersatz einer Heizung wird in der Regel auf deren Lebenszyklus abgestimmt. Wichti-

Fortsetzung Seite 43

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Reines Wasser für Ihr ganzes Zuhause

Die neue ZFA Quattro Power von Tratson

Die ZFA Quattro Power sorgt für sauberes, kalkfreies und vitalisiertes Wasser.

Wasser begleitet uns täglich – beim Trinken, Kochen, Duschen. Doch es enthält oft Stoffe, die wir lieber vermeiden: Rückstände von Medikamenten, Pestizide, Schwermetalle oder PFAS – Chemikalien, die kaum abgebaut werden. Diese Stoffe sind meist unsichtbar, können aber langfristig schaden.

Tratson, bekannt für salzfreie Kalkschutzlösungen, stellt die ZFA Quattro Power vor: eine zentrale Filteranlage kombiniert mit dem bewährten ENK Quattro Power Kalkschutzgerät. Schadstoffe werden direkt am Hauptwasseranschluss gefiltert, bevor sie ins Haus gelangen – so bleibt das Wasser rein.

Die neue Filtereinheit ergänzt die Kalkschutzgeräte von Tratson ideal. Kalk bleibt ein Thema, da er Geräte verschleisst und die Stromkosten erhöht. Deshalb wird die Filteranlage immer mit

einem ENK Quattro Power Kalkschutzgerät geliefert. So erhalten Sie nicht nur sauberes Wasser, sondern schützen auch Leitungen und Geräte – ganz ohne Salz und ohne Chemie. Wertvolle Mineralstoffe wie Calcium und Magnesium bleiben erhalten.

Zwei Filterstufen sorgen für doppelte Sicherheit: Die erste entfernt gezielt Chlor, Pestizide, Medikamentenrückstände und Schwermetalle. Die zweite Stufe filtert PFAS – sogenannte «Ewigkeitschemikalien». So wird das Wasser im Haus deutlich reiner – ob beim Trinken, Duschen oder Kochen.

Wie alle Tratson­Produkte wird auch die neue Filtereinheit in der Schweiz entwickelt und gefertigt. Die Installation ist einfach: Das kompakte Gerät (100 x 40 x 40 cm) wird mit zwei Edelstahlschläuchen am Bypass ange­

schlossen. Wer sich für diese Lösung entscheidet, schützt nicht nur seine Familie, sondern auch die Umwelt.

Mit der neuen ZFA Quattro Power erweitert Tratson sein Sortiment – und stärkt gleichzeitig seine Position als führender Anbieter für nachhaltige Wasseraufbereitung.

Tratson AG Mellingerstrasse 19 5413 Birmenstorf Tel. 044 212 22 31 info@tratson.ch www.tratson.ch

AG

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ger als ein vorzeitiger Heizungsersatz ist, beim regulären Ersatz konsequent auf erneuerbare Systeme zu setzen. Mit der Revision des Energiegesetzes ist ein erster Schritt in diese Richtung getan. Die Vorgaben erlauben den 1:1-Ersatz von fossilbetriebenen Heizungen nur dann, wenn gesetzliche definierte Standardlösungen umgesetzt werden. Alternativ kann auf Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien gewechselt werden. Vergleicht man die gesamten Lebenszykluskosten, sind diese vergleichbar mit Ölheizungen.

Herr Bamert in der Schweiz werden 40 Prozent der Gebäude mit Öl beheizt. Die Ölheiztechnik ist nach wie vor die kostengünstigste und zuverlässigste Art, die Wärme im Haus sicherzustellen.Welche Perspektiven hat die Ölheiztechnik in der Schweiz im Kontext der Energiewende?

Wir sind der Überzeugung, dass die Ölheizung noch lange eine wichtige Rolle im schweizerischen Gebäudepark spielen wird, denn die Vorteile für die Kundschaft liegen auf der Hand: Heizöl ist günstig, kann lange gelagert werden und der Kunde kann sowohl den Zeitpunkt des Kaufs als auch den Anbieter frei wählen. Dennoch nimmt der prozentuale Anteil des Heizöls am Heizmarkt langsam, aber stetig ab, da immer mehr Hausbesitzerinnen und -besitzer auf erneuerbare Heizsysteme umsteigen. Als Verband stehen wir dieser Entwicklung nicht im Weg; wir wehren uns allerdings gegen politisch verhängte Einschränkungen und Verbote. Der Umstieg muss freiwillig und ohne Zwang bleiben.

Thomas Ammann

Kantonaler Energieexperte, zentrale Anlaufstelle der energieberatungAARGAU

Die heutigen Ölheizungen erlauben, den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss im Vergleich zu älteren Modellen deutlich zu senken. Was heisst das genau?

In modernen Öl-Brennwertheizungen wird die in den Abgasen genutzte Restwärme sowie zusätzlich jene Energie, die im Wasserdampf der Abgase enthalten ist, genutzt. Dazu kommen eine gegenüber älteren Modellen verbesserte Isolation der Heizung sowie ein optimierter Brennvorgang zum Zug, womit die Effizienz um rund 30 Prozent gesteigert werden konnte. Vereinfacht gesagt: Mit der Brennwerttechnik verpufft keine Energie mehr ungenutzt und der Energieverbrauch, und folglich auch der CO2-Ausstoss, sind um 30 Prozent tiefer als bei veralteten Modellen.

Moderne Ölheizungen können mit verschiedenen erneuerbaren Energieträgern kombiniert werden. Wie bewerten Sie die Perspek-

tiven der Energiestrategie 2050 unter diesen Voraussetzungen?

Die diversen Kombinationsmöglichkeiten der Ölheizung mit erneuerbarer Energie, die ja im geltenden Aargauer Energiegesetz explizit vorgesehen sind, bieten Hauseigentümern eine gute Lösung, um bei der bewährten Ölheizung bleiben und gleichzeitig ihren CO2-Ausstoss senken zu können. Wird dabei eine sehr alte Heizung mit einer Öl-Brennwertheizung ersetzt, nimmt der Effizienzgewinn gleich nochmals deutlich zu. Aus all diesen Gründen sehen wir die moderne Ölheizung als ideale Übergangslösung hin zur angestrebten Klimaneutralität bis 2050, insbesondere für all diejenigen Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die sich eine teure erneuerbare Heizung und die damit meist nötig werdende Haussanierung nicht leisten können oder wollen.

Laut BAFU emittierten Gebäude in der Schweiz im Jahr 2020 insgesamt 9,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Das ist weniger als der Verkehr (13,7) und die Industrie (9,6). Haben Sie angesichts dieser Zahlen den Eindruck, dass die Prioritäten bei der Energiestrategie 2050 falsch gesetzt werden?

Der Ansatz, die Energiewende in denjenigen Bereichen voranzutreiben, in denen die am besten etablierten Alternativlösungen zur Verfügung stehen, ist sicher nicht falsch –und dies ist im Heizungsbereich nun mal der Fall. Dennoch zeigen die Zahlen, dass gerade im Gebäudebereich schon sehr viel gemacht wurde und dass weitere Verschärfungen der kantonalen Gesetzgebungen daher nicht angezeigt sind.

Fotos: zvg
Bamert

Watt Peak – nachhaltige Energie trifft auf Schweizer Präzision

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Neue Vorschriften für Heizungsersatz

Revidiertes Energiegesetz und Energieverordnung

Fossil betriebene Verbrennerheizungen bleiben im Kanton Aargau erlaubt, wenn nachgewiesen wird, dass sie kostengünstiger sind als umweltfreundliche Alternativen. Es wird jedoch erwartet, dass in Zukunft vermehrt auf erneuerbare Energien gesetzt wird, um die Klimaziele des Kantons zu erreichen und die Treibhausgasemissionen zu senken.

Der Austausch einer bestehenden Ölheizung durch eine neue ist auch weiterhin möglich.

Seit dem 1. April 2025 sind das revidierte Aargauer Energiegesetz und die Energieverordnung in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde auch der vereinfachte Kostennachweis eingeführt, der dazu dient, die Wirtschaftlichkeit einer neuen Ölheizung im Vergleich zu erneuerbaren Alternativen nachzuweisen. Dabei bezieht sich der Begriff «vereinfachter Kostennachweis» auf die Form der Nachweisführung, dass eine Alternative mit erneuerbarer Energie kostengünstiger ist als eine fossile Lösung. Eigentümer oder Planer müsse nur grundlegende Informationen, einfache Berechnungen oder KurzformQualifizierungen vorlegen, um nachzuweisen, dass die gewählte Lösung wirtschaftlicher ist. Das Ziel des vereinfachten Kostennachweises ist, den Aufwand zu

reduzieren und dennoch die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen.

Der Nachweis muss zeigen, dass die Energie-, Investitions- und Betriebskosten einer Ölheizung maximal 10 Prozent teurer sind als die einer vergleichbaren erneuerbaren Heizung (z. B. Wärmepumpe). Diese Anpassung gilt für Neubauten, Umbauten und Erneuerungen von Heizungsanlagen.

Auch in Minergie-Gebäuden oder Gebäuden, die die Energieeffizienzklasse D im GEAK erreichen, darf eine fossile Heizung ohne zusätzliche Auflagen installiert werden. Bei allen anderen Gebäuden muss ein Anteil von 10 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden. Hierfür stehen elf Standardlösungen (SL) zu Verfügung.

Fortsetzung Seite 47

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Sicherheit.

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Diese Lösungen sind in der Regel so ausgewählt, dass sie je nach Gebäudeart, Lage und Nutzung optimal auf die jeweiligen Gegebenheiten abgestimmt werden können. Zusätzlich ist eine zwölfte Standardlösung in Form eines Anteils von 20 Prozent Bio-Heizöl bzw. für Gasheizungen in Form von 20 Prozent Biogas möglich.

Damit die Genehmigung für Luft/Wasser-Wärmepumpen schneller und einfacher ablaufen kann, wird in den meisten Situationen das Meldeverfahren angewendet (vgl. auch Beitrag S. 23). Dadurch kann die Umsetzung der Heizsysteme vereinfacht und beschleunigt werden. Das gilt insbesondere in Baugebieten ohne besonderen Schutzstatus, sofern ein Lärmschutznachweis vorliegt und keine Abstandsunterschreitungen bestehen. Ausserdem sollen bei der Erneuerung oder beim Austausch eines Elektro-Wassererwärmers in Wohngebäuden künftig ebenfalls erneuerbare Energien genutzt werden, beispielsweise durch den Einsatz eines Wärmepumpenboilers.

Quellen:

www.ag.ch > Vorschriften und Energievollzug www.aargauerpolitik.ch > Neues Energiegesetz und Verordnung gelten ab 1. April 25 www.gesetzessammlungen.ag.ch > Anhang 8 EnergieV www.ag.ch/bvu

Anhang 8 zur Energieverordnung (EnergieV)

SL 1 Thermische Sonnenkollektoren für die Wassererwärmung

Solaranlage: Mindestfläche 2 Prozent der EBF

SL 2 Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeugung

Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger und ein Anteil an erneuerbarer Energie für Warmwasser

SL 3 Wärmepumpe mit Erdsonde, Wasser oder Aussenluft elektrisch angetriebene Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser, ganzjährig

SL 4 Mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser, ganzjährig, entweder monovalent oder bivalent mit mindestens 50 Prozent des Leistungsbedarfs und einem Wirkungsgrad von mindestens 120 Prozent

SL 5 Fernwärmeanschluss

Anschluss an ein Netz mit Wärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien

SL 6 Wärmekraftkopplung el. Wirkungsgrad mind. 25 Prozent und für mind. 60 Prozent des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser

SL 7 Warmwasserwärmepumpe mit Photovoltaikanlage Wärmepumpenboiler und Photovoltaikanlage mit mind. 5 WP/m2·EBF

SL 8 Ersatz der Fenster entlang der thermischen Gebäudehülle U­Wert vom Glas neuer ≤ 0,7 W/(m2·K)

SL 9 Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach U­Wert von bestehender Fassade/Dach/Estrichboden ≥ 0,6 W/(m2·K) und U­Wert von neuer Fassade/Dach/Estrichboden ≤ 0,20 W/(m2·K), Fläche mind. 0,5 m2 pro m2 EBF

SL 10 Grundlast­Wärmeerzeuger erneuerbar mit bivalent betriebenem fossilen Spitzenlastkessel mit erneuerbaren Energien automatisch betriebener Grundlast­Wärmeerzeuger (Holzschnitzel, Pellets, Erdwärme, Grundwasser oder Aussenluft) mit einer Wärmeleistung von mindestens 25 Prozent der im Auslegungsfall notwendigen Wärmeleistung, ergänzt mit fossilem Brennstoff bivalent betriebener Spitzenlast­Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasser, ganzjährig

SL 11 Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL)

Neu­Einbau einer kontrollierten Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und einem WRG­Wirkungsgrad von mindestens 70 Prozent

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NATÜRLICHE DÄMMUNGEN

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Nachwachsende Dämmstoffe wie Schafwolle, Kork, Flachs oder Holzfasern sind ressourcenschonend. Ihre Dämmleistung kann mit synthetischen Dämmungen mithalten. Zusammen mit diffusionsoffenen Naturputzen sorgen sie für einen ausgewogenen Feuchtehaushalt.

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– Naturputze aus Kalk und Lehm für biologisches Bauen

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Bis zu 20 % Energie einsparen mit dem Energie-Monitoring von NeoVac.

Mit dem ganzheitlichen Energie-Monitoring von NeoVac überwachen Sie den Energieverbrauch Ihrer Liegenschaft, finden energiehungrige Geräte oder Installationen und nutzen gezielt Optimierungspotenziale.

Behagliche Wärme im Wohnzimmer

Effektives Heizen mit Holz bedeutet, Wärme optimal zu nutzen

Moderne Kaminöfen minimieren Energieverluste, nutzen Wärme effizient und verteilen sie gleichmässig. Durch gezielte Luftzufuhrsteuerung und passenden Brennstoff senken sie Emissionen und verbessern die Raumluftqualität.

Ältere Cheminées haben häufig das Problem, dass warme Raumluft durch den offenen Kamin entweicht und kalte Aussenluft nachzieht. Dadurch gehen bis zu 80 Prozent der Wärme verloren. Selbst wenn das Cheminée nicht in Betrieb ist, kann warme Luft durch den Kamin entweichen. Rüstet man das Cheminée aber nach, ist es eine gute Alternative zur Zentralheizung.

Wirkungsgrad Cheminée: max. 5 Prozent Ein Cheminée mit offener Feuerstelle eignet sich kaum als Zusatzheizung, weil die Verbrennungstemperatur der Holzscheite niedrig ist und nur etwa 5 Prozent der Heizenergie genutzt werden. Zudem zieht das Feuer grosse Mengen an Raumluft an. Diese Luft wird anschliessend über den Kamin nach draussen abgeführt – zwischen 300 und 500 m³ pro Stunde. Im Winter geht dadurch viel warme Zimmerluft verloren.

Mit Keramikglasscheibe: 20 Prozent Ein Cheminée mit angebrachten Keramikglasscheiben kann die Raumluftverluste auf

etwa 50 m³ pro Stunde verringern. Die schliessbaren Keramikglasscheiben fördern zudem eine bessere Verbrennung des Holzes. Dennoch gibt auch ein solches Cheminée nicht genügend Wärme ab, um als effektive Zusatzheizung genutzt werden zu können.

Mit Wärmetauscher: 50-60 Prozent Ein Cheminée, das mit einem integrierten Wärmetauscher aus Gusseisen oder Stahl ausgestattet ist und die Luftzufuhr zum Feuer reguliert, kann einen Wirkungsgrad von 50 bis 60 Prozent erreichen. Dabei wird die abgesaugte Raumluft über die Metallrohre des Wärmetauschers erwärmt und wieder ins Zimmer zurückgeleitet.

Schwedenofen: rund 75 Prozent Ein Schwedenofen, der an den alten Schornstein angeschlossen ist, kann den Wirkungsgrad auf 60 bis 80 Prozent erhöhen. Ein Schwedenofen stellt zudem eine kostengünstigere Alternative zu einem Heissluft- oder Speichercheminée dar. Speicheröfen aus Speckstein oder Kachelöfen heizen ein Zimmer zwar weniger schnell,

Duschtrennwände und Duschkabinen

Verkauf und Montage

Der Beratungs- und Ausmass-Termin vor Ort ist unverbindlich und kostenlos.

Bad und Sicherheit GmbH, 5200 Brugg Telefon 078 406 98 83

verströmen aber eine anhaltend gleichmässige Wärme (Wirkungsgrad bis zu 80 Prozent). Es gibt auch automatische Pelletöfen, die nur alle zwei bis drei Tage nachgefüllt werden müssen.

Unterdruck kann stören

Damit die Wohnraumfeuerung optimal funktioniert, muss ausserdem darauf geachtet werden, dass durch bestimmte Geräte in der Wohnung kein Unterdruck entsteht. Verschiedene eingebaute Lüftungsanlagen, wie etwa Küchenabzüge oder Nasszellenlüftungen, können Unterdruck erzeugen. Dieser Unterdruck kann dazu führen, dass schädliche Verbrennungsabgase aus dem Ofen oder Kamin in den Wohnraum gelangen und die Luftqualität erheblich beeinträchtigen. Sie können mitunter auch gesundheitsgefährdend sein. Um dies zu verhindern, sind geeignete Massnahmen erforderlich.

Wohnraumfeuerung und Luftqualität Im Zusammenhang mit der Wohnraumfeuerung wird auch immer wieder die Diskussion um verursachte Emissionen laut. Gemäss Holzenergie Schweiz sind die Feinstaubemissionen aus Einzelraumfeuerungen jedoch seit 1990 von etwa 3000 auf weniger als 1000 Tonnen pro Jahr gesunken. Moderne Technologien in der Wohnraumfeuerung erlauben heute einen schadstoffarmen Betrieb.

Quellen: www.energie-umwelt.ch > Cheminée modernisieren www.holzenergie.ch > Einfach, sauber und klimaneutral > Richtig Feuern mit Holz www.feusuisse.ch > Vereinbarung zu Wohnraumfeuerungen und Lüftungsanlagen

Eveline Frei, Redaktion

Intelligentes Mini-Kraftwerk

Das Eigenheim von Beatrice und Ruedi Trösch im Oberaargau kann Energie erzeugen, speichern und effizient nutzen. Es verfügt über eine Luft/Wasser-Wärmepumpe in Kombination mit einer Solaranlage auf dem Dach und einer ElektroLadestation im Carport. Im Keller gibt es einen Stromspeicher, einen Boiler und einen Pufferspeicher.

Erneuerbare Energie

Eine sorgfältige Planung und fachkundige Beratung machte die Realisierung dieses modernen und nachhaltigen Zuhauses möglich. Das Eigenheim von Beatrice und Ruedi Trösch wurde im Jahr 1980 erbaut und war bislang mit einer Ölheizung ausgestattet.

Um den CO₂-Fussabdruck zu verringern und umweltfreundlicher zu heizen, entschieden sich die Hauseigentümer, auf ein erneuerbares Heizsystem umzusteigen. Für dieses bedeutende Vorhaben fanden sie in Solartech einen zuverlässigen Part-

ner, der sie persönlich und umfassend beriet und das Projekt direkt vor Ort betreute.

Fachkundige Begleitung

Laut Manuela Lüthi, Verkaufsleiterin bei Kunz Solartech, war es nach ihren Berechnungen aufgrund des Eigenverbrauchs und der Batterie sinnvoll, den westseitigen Teil des Hausdachs grösstenteils mit Solarmodulen zu belegen. Dennoch entschied sich die Bauherrschaft, das gesamte Dach zu belegen, um für den kurzfristigen Bedarf eine gewisse Reserve zu haben. Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig eine individuelle Beratung ist, um die optimale Lösung für die eigenen Bedürfnisse zu finden.

Nach 13 Jahren amortisiert Innert weniger Wochen realisierte Kunz Solartech das Projekt. Bei Investitionen von 38’500 Franken und jährlichen Einsparungen von 2900 Franken bei den Stromkosten ist die Anlage bei den aktuellen Konditio-

nen nach etwa 13 Jahren amortisiert. Bei einer geschätzten Lebensdauer von 25 Jahren könnten die Tröschs in den 12 Betriebsjahren, die nach der Amortisation der Anlage verbleiben, rund 35’000 Franken durch den selbst produzierten Strom einsparen.

Energiemanagement als Schlüssel

Ein weiterer wichtiger Baustein für die Effizienz des Systems ist das Energiemanagement. Die intelligente Steuerung dieses Mini-Kraftwerks erfolgt durch ein Energiemanagementsystem (EMS). Zunächst werden die Haushaltsgeräte versorgt, danach die Batterie, gefolgt vom Boiler und dem Elektroauto. Überschüssiger Strom, der nicht im Haushalt benötigt wird, wird ins lokale Verteilnetz eingespeist und entsprechend vergütet.

Solarstrom, Wärmepumpe und Batterie

Ruedi und Beatrice Trösch sind sehr zufrieden damit, wie sich ihr Eigenheim sukzessive in ein kleines

Kraftwerk verwandelt hat, das Erträge und Verbrauch intelligent miteinander verknüpft. Ein Haus, das mit modernster Technik ausgestattet ist, erhöht den Wert der Immobilie und senkt gleichzeitig die laufenden Betriebskosten.

Kunz Solartech und IWB: Solarexperten für EFH

Das 2016 gegründete Unternehmen Kunz Solartech zählt heute rund 30 Mitarbeitende. Von den drei Standorten Zofingen, Luzern und Solothurn aus realisiert es vielfältige Photovoltaikprojekte. Seit 2023 arbeitet das Unternehmen mit dem schweizweit tätigen Energieversorger IWB zusammen, der sich seit 150 Jahren für erneuerbare Energien einsetzt.

Kunz Solartech GmbH

Industriestrasse 3

4803 Brittnau Tel. 061 275 57 70

www.iwb.ch/kunz-solartech

Manuela Lüthi, Verkaufsleiterin von Kunz Solartech, mit dem Ehepaar Trösch.
Die Stromproduktion und der Stromverbrauch sind online jederzeit einsehbar.
Fotos: timo orubolo fotografie

Sicherer Halt bei jedem Schritt

Das eigene Zuhause ist ein Ort zum Wohlfühlen, an dem Sicherheit oberste Priorität haben sollte. Besonders Treppen bergen Risiken, die oft unterschätzt werden. Laut SUVA ereignen sich rund ein Drittel aller tödlichen Stürze in der Schweiz auf Treppen. Viele dieser Unfälle liessen sich mit einem konsequent genutzten, normgerecht montierten Handlauf vermeiden. Jede Person kann stürzen, ganz gleich, wie alt sie ist oder wie fit sie sich fühlt.

Die Fachleute für Handläufe Als spezialisierter Fachbetrieb mit 20 Jahren Erfahrung in der Nachrüstung von Handläufen im Gebäudebestand wissen wir genau, worauf es bei der Auswahl und Montage von Handläufen ankommt. Wir sind spezialisiert auf die Nachrüstung in bestehenden

Gebäuden. Ganz gleich, ob Sie einen Handlauf vom Erdgeschoss in den Keller, einen Handlauf für die zwei Stufen vor der Haustür oder für die Podesttreppe im Garten benötigen – wir sind für Sie da! Ein Handlauf bietet den besten Schutz vor einem Sturz auf der Treppe, der

leider oft schwerwiegende Folgen haben kann – sowohl gesundheitlich wie auch finanziell.

Verifizierte Produkte Unsere Handläufe erfüllen alle geltenden Normen, sind einfach zu pflegen, langlebig und besonders

robust. Weil Sicherheit auch schön sein darf, haben wir eine grosse Auswahl an attraktiven Dekoren, passend zu jedem Baustil, von traditionell bis modern. So wird Ihr Handlauf zu einem eleganten und stilvollen Element Ihrer Treppe.

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Unternehmensphilosophie Als Fachfirma garantieren wir eine normgerechte, schnelle und saubere Montage und beraten Sie kostenlos direkt vor Ort – persönlich, ehrlich und kompetent.

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Unter- oder Überversicherung vermeiden

Die Gebäudeversicherung sieht in der Regel eine jährliche automatische Anpassung an den kantonalen Baukostenindex vor. Diese Anpassung stellt sicher, dass die Versicherungssumme den Gebäudewert wieder korrekt abbildet. Wohneigentümer haben in der Regel nur dann Handlungsbedarf, wenn sie Aus- oder Umbauten vor-

nehmen, die den Wert des Wohneigentums erheblich steigern.

Korrekte Versicherungssumme

In der Hausratversicherung ist ebenfalls eine Indexierung enthalten, die steigende Wiederbeschaffungskosten, etwa durch Inflation, im Schadensfall abdeckt. Übersteigt der tatsächliche

Wert des Inventars die versicherte Summe, liegt eine Unterversicherung vor: In diesem Fall sind die Versicherungen laut Gesetz berechtigt, ihre Leistungen entsprechend zu kürzen.

Überversicherung

Wenn jemand umfangreich entrümpelt, einen Rückbau vornimmt oder den Haushalt verkleinert, weil er oder sie ins Seniorenheim zieht oder wenn die Kinder ausziehen, kann eine Überversicherung entstehen. Eine regelmässige Überprüfung des Inventarwerts ist deshalb sinnvoll, um angemessen mit einer realistischen Summe versichert zu sein.

Ihre Vorteile bei Zurich Versicherung

Zurich verhält sich in vielen Fällen grosszügiger als gesetzlich vorgeschrieben und verzichtet auf Leistungskürzungen. Wenn die vorgeschlagene Versicherungssum-

me gewählt wird, akzeptiert Zurich diese und garantiert im Schadenfall eine Leistung ohne Kürzung wegen Unterversicherung. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Bei Schäden durch Elementargefahren wie Sturm oder Hochwasser wird die Unterversicherung gesetzlich berücksichtigt und im Fall eines Totalschadens ist die ausgezahlte Summe möglicherweise zu niedrig.

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Zürcher Messe für Bauen, Wohnen und Energie

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Wir planen und realisieren für Sie Ihr Projekt, alles aus einer Hand.

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Weitere Infos auf laube-solar.ch oder kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung unter den untenstehenden Kanälen.

Wir freuen uns auf Sie.

Alles rund um PhotovoltaikAnlagen

Alternativenergiesysteme laube-solar.ch Alles aus einer Hand Seit 1996

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Wieder ruhig schlafen bei offenem Fenster

Die Rutschmann AG, ein Familienunternehmen mit rund 28 Mitarbeitenden in Ellikon an der Thur, stellt seit 1995 Insektenschutzprodukte nach Mass her.

Lästige Gäste loswerden

Ein lichtdurchflutetes und luftiges Zuhause trägt wesentlich zur Steigerung der Lebensqualität bei. Solche Räume ziehen jedoch auch viele Insekten an. Damit Sie in Ihrem lichtdurchfluteten und luftigen Zuhause unerwünschte Gäste wie Fliegen oder Stechmücken effektiv fernhalten können, bieten wir individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasste Insektenschutzgitter an.

Breite Produktpalette

Der ideale Insektenschutz ist ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt, denn jede Einbausituation ist einzigartig. Mit unserer

Foto: zvg

Ihre Vorteile

– Fordern Sie innerhalb von 24 Stunden eine unverbindliche Blitzofferte über unsere Homepage an. – Profitieren Sie von Mitte Oktober bis Februar von 10 % Winterrabatt auf alle von uns montierten Insektenschutzgitter.

Unser kompetenter Aussendienst berät Sie gerne vor Ort; oder besuchen Sie unsere über 250 m2 grosse Ausstellung in Ellikon an der Thur.

vielfältigen Produktpalette finden wir für jede Situation die passende Lösung – egal, ob für ein Schlafzimmer oder einen Gewerberaum. Dank unserer 33 Standard-Trendfarben fügen sich die individuell nach Mass gefertigten Insektenschutzgitter harmonisch in das Er-

scheinungsbild Ihres Hauses ein. Bei uns finden Sie das patentierte Transpatec-Gewebe. Dieses praktisch transparente Produkt sorgt für eine bessere Luftdurchlässigkeit und ist widerstandsfähiger gegenüber Witterungseinflüssen als herkömmliche Insektenschutzgewebe.

Rutschmann AG

Insektenschutzgitter

Uesslingerstrasse 22 8548 Ellikon an der Thur Tel. 052 369 00 69 Fax 052 369 00 68 info@rutschmann.swiss

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Mit dem Restclean-Service ist kein WC-Ersatz nötig

Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Fachmann häufig den Austausch der WC-Schüssel oder gar der ganzen WC-Anlage. Das löst das Problem jedoch nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umweltressourcen.

Patentierte Entkalkung

Hat die WC-Spülung zu wenig Druck, sind nicht verstopfte Ablaufleitungen das Problem, sondern ein verkalkter Spülkanal im Spülkasten und in der WC-Schüssel. Restclean löst diesen Kalk mit einem umwelt- und materialschonenden Verfahren. Das patentierte Entkalkungsprinzip der Firma funktioniert wie bei einer Waschmaschine im Umwälzverfahren. Für die Entkalkung muss das WC nicht demontiert werden. Eine leicht saure Reinigungslösung wird zu-

Restclean

Foto:

345 Franken). Der Besuch von Restclean ist für die Kunden ein Erlebnis und das Resultat nach der Entkalkung ist phänomenal. Der Ersatz der WC-Anlage ist acht Mal umweltbelastender als der Service von Restclean.

Die Details sind zu finden auf: www.restclean.ch/diagnose

Für eine Offertanfrage mit Bild der Spültaste(n) genügt ein Mail an info@restclean.com oder SMS/ WhatsApp an 079 969 78 78. Details zur Spüldiagnose auf www.restclean.ch/diagnose.

sammen mit einem Granulat aus Baumnussschalen durch sämtliche Spül- und Wasserverlaufskanäle des Spülkastens und der WC-Schüssel gespült. Der Kalk löst sich schnell und schonend. Der Service dauert pro WC rund eine Stunde.

Spülung beobachten

Ob das WC noch richtig spült, kann man prüfen, indem man die grosse Spültaste betätigt und das gesamte

Spülwasser ausfliessen lässt. Dauert dieser Spülvorgang länger als vier Sekunden, ist die Spülung zu schwach. Im Idealfall wird das Spülwasser zudem bis unter den vorderen Spülrand gespült und überschlägt sich kräftig in den Siphon.

Restclean-Service

Der Restclean-Service ist in der ganzen Schweiz zu fixen Serviceund Fahrpauschalen erhältlich (ab

Restclean AG

Gratistelefon 0800 30 89 30 WhatsApp/SMS 079 969 78 78

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Reto und Rolf Rutschmann mit Corinna und Andrea Rutschmann (v. h. n. v, v. l. n. r.).

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Heizöl aktuell deutlich günstiger

Stand 8. August 2025: Heizölpreise im Tief. Nutzen Sie die Gelegenheit für eine Bestellung!

Seit mehreren Handelstagen verzeichnen die internationalen Rohölmärkte einen Abwärtstrend. Der US-Rohölpreis ist zum ersten Mal seit Ende Juni unter 65 US-Dollar pro Barrel gefallen. Dieser Rückgang

wurde durch die Einführung neuer US-Strafzölle auf indische Ölimporte aus Russland ausgelöst und markiert den niedrigsten Stand seit acht Wochen.

Marktunsicherheit

Auch mögliche Zölle gegenüber China stehen im Raum. Saudi-Arabien hat die Preise für seine Exporte

nach Asien im September angehoben, was auf eine erwartete steigende Nachfrage hindeutet. Die acht Ölexport-Staaten der Gruppe Opec+ planen, ihre Förderkürzungen zu lockern, sodass im Bedarfsfall genügend Rohöl verfügbar wäre.

Energiemärkte im Blick

Die Voegtlin-Meyer AG gibt regelmässig klare Empfehlungen, je nach Situation: Jetzt bestellen, abwarten oder den Tank teilweise auffüllen.

Die Preisrückgänge der letzten Wochen, etwa 20 Rappen pro 100 Liter im Vergleich zum Vormonat, sprechen für einen Handlungsbedarf.

Die Nachfrage steigt und die Lieferzeiten könnten sich bald verlängern.

Unser Rat

Nutzen Sie die aktuell günstige Marktsituation, um Ihren Heizölvorrat ganz oder teilweise aufzufül-

Gewappnet für einen heissen

Sie möchten die heissen Tage im kühlen Schatten geniessen? Sich gleichzeitig darauf verlassen können, dass sich die Anlage bei einem heftigen Windstoss oder Platzregen selbst in Sicherheit bringt? Dann sind Sie bei der Klinso GmbH genau an der richtigen Adresse.

Breite Produktpalette

Ob Schutz vor Sonne, Wind oder ungebetenen Gästen, die Klinso GmbH sorgt mit hochwertigen Produkten und fachgerechter Montage dafür, dass Ihre individuellen Wünsche in Erfüllung gehen. Als Spezialist für Rollläden, Markisen und Insektenschutz bietet das Unternehmen massgeschneiderte Lösungen, die Wohnkomfort und Funktionalität perfekt vereinen. Dabei legt das Unternehmen besonderen Wert auf langlebige Materialien, innovative Technik und

len. So sichern Sie sich Versorgungssicherheit und Flexibilität für die kommenden Monate.

Mit News-Alert stets informiert Abonnieren Sie den kostenlosen News-Alert per SMS oder E-Mail und erfahren Sie sofort, wenn sich relevante Veränderungen am Markt abzeichnen oder konkrete Kaufempfehlungen vorliegen. So können Sie gezielt und zeitnah reagieren!

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Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch

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Sommer

Gartenbeschattung von unserem Lieferanten Stobag.

modernes Design. Doch nicht nur die Produktpalette überzeugt: Der umfassende Service der Klinso GmbH garantiert eine professionelle Beratung, eine präzise Planung und eine zuverlässige Umsetzung. Auch Reparaturen und Wartungen gehören zum Angebot, damit Ihre Anlagen stets einwandfrei funktionieren.

Sie möchten gerne vor einer Entscheidung die Produkte live begutachten und testen? Dann kommen Sie in unseren Showroom nach Staufen. Mit einem im Voraus vereinbarten Termin kann eine professionelle und ausführliche Beratung garantiert werden. Lassen Sie sich von der faszinierenden Produktewelt überzeugen.

Foto: Stobag

Mehr Informationen finden Sie auf der Website oder direkt im persönlichen Gespräch mit den Fachberatern.

Neuer Eigentümer

Wussten Sie schon, dass die im Jahre 1997 gegründete Unternehmung im Sommer 2024 in neue Hände übergeben wurde? Zusammen mit unserem neuen Eigentümer, der H.M. Storenbau GmbH, können wir Ihnen einen noch schnelleren und breiteren Service anbieten als bisher.

Klinso GmbH

Aarauerstrasse 72

5603 Staufen

Tel. 056 441 51 51

www.klinso.ch

Heizölpreise derzeit auf verbraucherfreundlichem Niveau.

Solar & Wohndesign 2025

Unschlagbarer Mehrwert: persönliche Beratung in stimmigem Umfeld.

«Die persönliche Beratung in einem stimmigen Umfeld ist und bleibt der unschlagbare Mehrwert der Messe und kann tatsächlich durch nichts ersetzt werden», so der Messeveranstalter André Biland.

Vom 18. bis 21. September 2025 findet die Zürcher Messe für Bauen, Sanieren, Wohnen und Energie statt. Ein

Event für alle, die einen Hausbau oder Umbau planen oder sich in den Bereichen Wohndesign & Innenarchitektur inspirieren lassen möchten. Messeleiter Joël Gisin weiss: «Themenspezifische Veranstaltungen gewinnen immer mehr an Bedeutung, denn der persönliche Austausch mit den Experten dient dem Publikum als ideale Entscheidungsgrundlage für

die Realisierung des individuellen Projektes.»

Plattform ZüriSOLAR

Mit der im vergangenen Jahr erstmals eingeführten Plattform ZüriSOLAR hat «Bauen & Modernisieren» ein einzigartiges Angebot im Bereich der Energiethemen geschaffen. Besucherinnen und Besucher erhalten zielgerichtete Antworten sowie individuelle Lösungen, was auf grosses Interesse stösst.

ZüriWOHNDESIGN 25

Wohndesign ist eine faszinierende Kombination aus Kunst, Funktionalität und persönlichem Stil, wobei das primäre Ziel ist, Räume zu schaffen, in denen man sich wohl und geborgen fühlt. Die «Bauen & Modernisieren» bietet dem interessierten Publikum mit ZüriWOHNDESIGN 25 eine Plattform voller innovativer

Ideen, inspirierender Trends, exklusiver Möbel und kreativer Raumkonzepte.

Weitere Messe-Highlighs

Darüber hinaus stehen über 30 Fachvorträge, Foren und Beratungsangebote zur Auswahl. Diese widmen sich den Themen Solar und Speicher, Küche und Bad, Wärmepumpen sowie Photovoltaik, Ladeinfrastruktur und E-Mobilität, Immobilienverkauf sowie Unterhalt und energetische Sanierung.

Bauen & Modernisieren

Messe Zürich

18.–21. September 2025

Do–So: 10–17 Uhr

Eintritt: Do gratis

Fr–So: CHF 10.–/Tag

Kinder bis 16 Jahre in Begleitung Erwachsener gratis

www.bautrends.ch

Modernes Design vereint mit führender Effizienz

Die Ovum-Luft-Wasser-Wärmepumpe Air Cube ACP von Suntherm ist ein flexibles vollmodulierendes Wärmepumpenmodul zum Heizen und Kühlen, welches die Energie der Umgebungsluft nutzt.

Tiefe Schallwerte

Die neuesten Modelle der ACPReihe, von Leistungsstufen 6,5 bis 20,3 kW, werden mit dem klimaneutralen Kältemittel Propan (R290) betrieben. Mit einem weltmeisterlichen SCOP-Wert von 6,02 [35], garantiert sie eine maximale Vorlauftemperatur bis zu 70 Grad und einen tiefen Schallleistungspegel von bis zu 39 dB(A) nach ERP.

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe Ovum Air Cube von Suntherm für den Garten.

Alle Modelle sind aus hochwertigen Materialien wie Aluminium und Kupfer gefertigt. Dies beugt Korrosion vor und sichert einen langlebigen Betrieb. Dank der intelligenten und kompakten Bauweise erreicht die Ovum Air Cube höchste Wirkungsgrade. Die flüsterleisen Luft-WasserWärmepumpen Air Cube von Suntherm sind ausgelegt zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasseraufbereitung. Die modernste Scroll-InverterTechnologie sichert sowohl bei tiefen Aussentemperaturen im Winter als auch in den Herbst- und Frühlingsmonaten einen äusserst effizienten

Betrieb. Die intelligente Anbindung an eine Photovoltaikanlage ist ebenso gewährleistet wie die bequeme Steuerung mittels eigener Ovum-Steuerungs-App, mit welcher Sie von überall auf Ihre Wärmepumpe zugreifen können.

Neues Angebot

Alle Wärmepumpen von Ovum werden mithilfe zusätzlicher Erfahrungen

Foto: Suntherm

von Installateuren im Tirol in Österreich entwickelt und konstruiert. Sie sind nach den Richtlinien der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) zertifiziert und daher auch fördergeldberechtigt. Für eine leise und umweltfreundliche Zukunft. Neu: Möchten Sie zusätzlich eine Photovoltaik-Anlage oder möchten Sie eines oder gar beide Systeme durch Suntherm zu vorteilhaften Konditionen finanzieren lassen? Wir bieten alles aus einer Hand.

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Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

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BALKON/SITZPLATZVERGLASUNG

Haerry & Frey AG

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BAUAUSTROCKNUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

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RUF Entfeuchtungs AG

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BAUEXPERTE

Louwenia GmbH

Bauberatung, Bautreuhand, Schadensanalyse Müliweg 1, 5033 Buchs Aargau

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BESCHRIFTUNGEN UND GRAVUREN

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Schilder – Digitaldruck – Werbeblachen – Folien etc.

Richt. Verbotsschilder-Stempel

Sonnenrain 5, 8916 Jonen

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BETON-/RISSSANIERUNGEN

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BLACHEN-SEITENWÄNDE

SCHUTZHÜLLEN/ZELTE

Blacho-Tex AG

Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass Vorstadt 6, 5607 Hägglingen

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BODENBELÄGE/TEPPICHE/ PARKETT/PVC

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Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

Teppich Kistler AG

Parkett – Teppiche – Bodenbeläge

Schützematt 2, 5316 Gippingen

Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch

Wohnbedarf Duschén AG

Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge

Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen

Tel. 056 622 18 18

info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch

BRANDSCHUTZ

Simon PROtec Systems AG

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen RWA

Allmendstrasse 38, 8320 Fehraltorf

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DACHSANIERUNGEN/ HAUSBOCKBEKÄMPFUNG

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Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG

Certum Sicherheit AG

Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116 Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle

Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg

Tel. 058 359 78 11

Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal

Tel. 058 359 78 31

Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten

Tel. 058 359 78 21

Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden

Tel. 058 359 78 41 info@certum.ch www.certum.ch

ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE

Energiefachstelle Baden

Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe Haselstrassse 15, 5400 Baden

Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs

ENTFEUCHTUNGEN

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

ENTKALKUNGEN

Boiler Meier GmbH

Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten

Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf

Tel. 079 646 90 90

Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch

FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN

bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen

Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

FASSA DENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN (FORTS.)

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

FENSTERBAU

D. Ochsenbein & Co.

Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch

Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen

Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch sim fenster ag Fensterbau, Haustüren, Hebeschiebetüren Wildischachenstrasse 14, 5200 Brugg Tel. 056 521 00 10 info@sim-fenster.ch www.sim-fenster.ch

FLACHDACHBAU

Franz Widmer AG Dächer, Fassaden, Spenglerei Fabrikweg 2, 5707 Seengen Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch

Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch

GIPSERARBEITEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

GLASDUSCHEN

Haerry & Frey AG

Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

HAUSTECHNIK

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch von Tobel Sanitär Heizung AG

Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstrasse 1c, 5405 Baden-Dättwil

Tel. 056 221 66 77 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

HAUSWARTUNGEN

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen

Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden

Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

HEIZÖL

Migrol AG

Brenn- und Treibstoffe, Holzpellets, Tankrevisionen und Boilerentkalkungen

Grenzstrasse 1, 6214 Schenkon Tel. 062 789 30 50 infoof@migrol.ch www.migrol.ch

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

HEIZUNGS-/ALTERNATIVANLAGEN

Franz Rebmann AG

Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten

Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch

Ricklin AG, Gebäudetechnik

Sanitär-Heizung-Lüftung

24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

HEIZUNGSANLAGEN/ÖLFEUERUNGEN

APT Kaminfeger AG

Kaminfegerarbeiten, Lüftungsreinigung, Brandschutzkonzepte

Leimattweg 29, 5018 Erlinsbach

Tel. 062 844 02 62 kaminfeger@tischhauser.ch www.tischhauser.ch

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik

Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm

Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte

Müllerweg 5, 4800 Zofingen

Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

Schiebler Wärmetechnik GmbH

24 Std.-Reparaturservice aller Marken

Tägerhardring 4, 5436 Würenlos

Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch

HOLZ-/FASSADENBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau

Elementbau, Dachausbau, Lukarnen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden

Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg

Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

IMMOBILIENBEWERTUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50 bewertungen@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau

Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg

Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIESNER IMMOBILIEN

Schätzung - Beratung - Verkauf

Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin

Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch

INSEKTENSCHUTZ

G + H Insektenschutzgitter GmbH

Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass Hauptstrasse 1, 4446 Buckten

Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch

SEMOFIX AG

Insektenschutz, Lichtschachtabdeckung, Innenbeschattung Unterdorf 34, 5073 Gipf-Oberfrick Tel. 062 871 63 07 montagen@semofix.ch www.semofix.ch

KALK SCHUTZ

Tratson GmbH

Kalkschutzgeräte Swiss Made Mellingerstrasse 19, 5413 Birmenstorf Tel. 044 212 22 31 info@tratson.ch www.tratson.ch

KANAL-/ABFLUSSREINIGUNG

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Hächler-Reutlinger AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

Kanalreinigung Näf GmbH Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen Industriestrasse 30, 5070 Frick Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALFERNSEHEN

Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten

Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch

Lüpold AG

Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung

Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch

KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

KÜCHENAUSSTELLUNG

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINRICHTUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINZELANFERTIGUNGEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENUMBAUTEN

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil

Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:

Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h

Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h

Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Fischbach AG

Durisolstrasse 6 a, 5612 Villmergen Tel. 056 622 84 83 info@fischbachag.ch www.fischbachag.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

KUNDENMAURER

Emmenegger Bau

Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen

Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen

Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau

Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel. 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Notter Hochbau AG

Neu + Umbau, Renovation, Unterhaltsarbeiten

Aeschstrasse 10, 5610 Wohlen

Tel. 056 618 50 00 info@nottergruppe.ch nottergruppe.ch/umbau/kundenmaurer/

LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf

Mellingerstrasse 1, 5400 Baden

Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden

Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach

Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch

Bundis AG Beratung und Immobilien Service

Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon

Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

EDELMANN IMMOBILIEN AG

Verkauf · Verwaltung · Beratung

Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach

Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung

Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen

Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 60 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG (FORTS.)

H+H IMMO AG

Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung

Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch

Markstein AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung Haselstrasse 16, 5401 Baden Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch

Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch

Pro Casa Treuhand AG Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

Räber Immo GmbH Beratung – Bewertung – Verkauf Zürcherstrasse 1, 5630 Muri Tel. 056 675 72 72 verkauf@raeber-immo.ch www.raeber-immo.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand Verkauf, Schätzung, Erstvermietung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

REVE Immobilien AG

Ihr Immobilienmakler im Aargau Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 verkauf-kld@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 verkauf@uta-immobilien.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com

WIESNER IMMOBILIEN

Schätzung - Beratung - Verkauf Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch

LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN

AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung

Seidenstrasse 3, 5201 Brugg

Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf

Mellingerstrasse 1, 5400 Baden

Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

Arealis AG

Bewirtschaftung – Vermarktung

Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden

Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch

AWB Beratungen AG

«Wir sichern Erfolg» in den Bereichen Immobilien, Steuern, Treuhand, Wirtschaftsprüfung und Gemeindeberatung Bahnhofstrasse 10, 5000 Aarau

Tel. 062 832 77 15 info@awb.ch www.awb.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer

Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach

Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch

Gfeller & Käufeler Immobilien AG Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch

K+K Verwaltungen AG

Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch

KNAP Immobilien GmbH

Ihre Liegenschaft – unsere Passion. Verwaltung, Vermietung, Verkauf Eggstrasse 205, 5732 Zetzwil Tel. 062 922 75 75 info@knap-immobilien.ch www.knap-immobilien.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

SCI-Management AG

Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil

Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG

Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

UTA Immobilien AG

Verwaltung, Verkauf

Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden

Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch

Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen

Tel. 056 268 66 68 kleindoettingen.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

WIDERØE IMMOBILIEN AG

Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum

Dammstrasse 7, 5400 Baden

Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com

LÜFTUNGSREINIGUNG

Hächler-Reutlinger AG

Lüftungsreinigungen

Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen

Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

tiventa AG

Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Raumlufthygiene

Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen

Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch

MALERGESCHÄFTE

bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

MALER-/SPRITZARBEITEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PARKETTBÖDEN

Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

PHOTOVOLTAIKANLAGEN

Go Smart Solution AG Planung, Montage, Service Langgass 11, 5244 Birrhard Tel. 056 552 09 00 info@gosmartsolution.ch www.gosmartsolution.ch

RECHTSBERATUNG

Hauseigentümerverband Aargau Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50 www.hev-aargau.ch

SANITÄRE ANLAGEN/INSTALLATIONEN

Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

SCHADSTOFFSANIERUNG

Frunz Schadstoffsanierung GmbH

Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG

TFB AG

Bauschadstoffe (Asbest etc.), Entsorgungs- & Sanierungskonzepte, Luftmessungen

Lindenstrasse 10, 5103 Möriken-Wildegg Tel. 062 887 72 50 info@tfb.ch www.tfb.ch

SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG

Ratex AG

Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung

Tel. 044 241 33 33

Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch

SCHREINERARBEITEN

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SCHREINEREI/REPARATUREN

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen

Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof

Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SMART HOME

Livina

Smart Living, Energieeffizienz, Sicherheit & Komfort

Industriestrasse 25, 5033 Buchs AG

Tel. 062 205 11 00 info@livina.io www.livina.io

SOLARWÄRME

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice

Frick/Möhlin/Rheinfelden

Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin

Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

SPENGLEREIEN

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung

Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch

Idealcasa Bauspenglerei GmbH

Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung

Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt

Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen

Tel. 056 622 94 93

info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch

STEUERBERATUNGEN

REALIT TREUHAND AG

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

STOCKWERKEIGENTUM

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

STRAUB & PARTNER AG

Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen

Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilien- und Bautreuhand

Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung

Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1

Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG

Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz

Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand

Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

STOREN

FEBERO-Storenbau AG

Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen

Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln

Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch

TANKREVISIONEN

E. Hunziker AG

Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen

Heimweg 4, 5727 Oberkulm

Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Pfister AG Tank-Revisionen

Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen

Gartenweg 180, 5077 Elfingen

Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch

TANKREVISIONEN (FORTS.)

Siegenthaler Tankrevisionen AG

Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen

Kirchstrasse 2, 5737 Menziken

Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch

Migrol AG

Brenn- und Treibstoffe, Holzpellets, Tankrevisionen und Boilerentkalkungen

Grenzstrasse 1, 6214 Schenkon Tel. 062 789 30 50 infoof@migrol.ch www.migrol.ch

TANKREVISIONEN ROPPEL AG

Revisionen, Unterhalt, Demontagen, Chemieanlagen, Regenwasseranlagen

Industrieweg 2, 4653 Obergösgen

Tel. 062 858 60 40 info@roppelag.ch www.roppelag.ch

Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau

Aumattstrasse 2, 5210 Windisch

Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

UMBAUTEN

Fischbach AG

Komplette Renovationen für Haus & Wohnung

Durisolstrasse 6 a, 5612 Villmergen

Tel. 056 622 84 83 info@fischbachag.ch www.fischbachag.ch

Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG

Neu- + Umbau, Renovation, Immobilien, Asbestsanierung Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen

Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN

Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen

Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

Notter Hochbau AG

Renovationen, Unterhaltsarbeiten, Umgebungsarbeiten Aeschstrasse, 5610 Wohlen

Tel. 056 618 50 00 info@nottergruppe.ch www.nottergruppe.ch

VORHÄNGE/INNENDEKORATIONEN

Horat Innendekorationen AG

Vorhänge – Polsterei – Eigene Werkstätte Luzernerstrasse 22, 5620 Bremgarten

Tel. 056 633 21 81 info@horat-deko.ch www.horat-deko.ch

WAND-/BODENBELÄGE

Bernasconi Boden – Decke – Wände

Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.

Feldhofweg 1, 4663 Aarburg

Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch

Zürcherstrasse 85, 5400 Baden

Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch

WÄSCHETROCKNUNG

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf

Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

WASSERSCHADENSANIERUNGEN

BUBA AG Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung

Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen

Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch

Lassen Sie Ihre Firma für ein Jahr in der gewünschten Rubrik eintragen und präsentieren Sie sich bei rund 40’000 Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern im ganzen Kanton Aargau.

Kosten für ein Jahr: Fr. 620.– (1. Rubrik) Jede weitere Rubrik pro Jahr: Fr. 560.–

Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag auf der Homepage des HEV Aargau.

RUF Entfeuchtungs AG

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen

Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.chF

WINTERGÄRTEN

Haerry & Frey AG

Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

ZIMMEREI/HOLZBAU

Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen

Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg

Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch

Hans Geissmann AG

Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise

Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen

Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch

Schellenberg Zimmermann GmbH

Innenausbau, Umbauten, Montagen Boldistrasse 6, 5415 Rieden AG

Tel. 078 636 21 84 info@schellenbergzimmermann.ch www.schellenbergzimmermann.ch

Nr. 461 September 52. Jahrgang

Auflage WEMF beglaubigt 39’334 Ex. Basis 2024/2025

Grossauflage 9/25: 140‘000 Ex. Anzahl Mitglieder: 40’042 (31. Juli 2025)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50 info@hev­aargau.ch, www.hev­aargau.ch

IBAN: CH82 0900 0000 5000 9730 2

REDAKTION

Dr. Fabian Schnell (fs), Chefredaktor Redaktion Themen: Eveline Frei (ef), 6214 Schenkon Martin Meili (mm), 5412 Gebenstorf

INSERATE

DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch

HERSTELLUNG UND VERTRIEB

Hauseigentümerverband Aargau

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50 wohnwirtschaft@hev­aargau.ch

ADRESSÄNDERUNGEN

HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, info@hev­aargau.ch

Titelbild: KI (Adobe Firefly), HEV Aargau

Der Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, Tagblatthaus, 11. OG

Schalteröffnungszeiten:

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Telefonzentrale inkl. Bestellung Vorlagen und Broschüren:

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Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev ­freiamt.ch, info@hev ­freiamt.ch

Rechtsberatung:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr:

Dr. iur. Samuel Egli, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler

a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen

Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder

b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

MLaw Dominik Peter Zürcherstrasse 8, 5620 Bremgarten

Tel. 056 204 41 41

Hauseigentümerverband Zofingen

c/o HEV Aargau, Stadttumstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50 www.hev ­zofingen.ch, info@hev ­zofingen.ch

Telefonische Rechtsberatung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

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