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Pendlerförderung leicht verständlich – alle neuen Regelungen inklusive! II. Fragenkatalog A. Pendlerpauschale allgemein
Konkrete Antworten auf die 20 häufigsten Fragen
II. Fragenkatalog A. Pendlerpauschale allgemein Frage 1) Ist ein Arbeitnehmer bei zwei Arbeitgebern beschäftigt, steht trotz- 169 dem maximal ein Pendlerpauschale in vollem Ausmaß (3/3) zu. Was bedeutet das im Zusammenhang mit der Haftung des Arbeitgebers? Muss er der Tatsache Rechnung tragen, dass der andere Arbeitgeber bereits ein Pendlerpauschale berücksichtigt? Antwort: Bei mehreren Dienstverhältnisses berücksichtigt jeder Arbeitgeber (insofern ein Formular L 34 abgegeben wurde) das Pendlerpauschale nach den Verhältnissen des jeweiligen Dienstverhältnisses (dh unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Pendlerpauschale bei einem anderen Arbeitgeber berücksichtigt wird). Eine etwaige Korrektur der Freibeträge (Pendlerpauschale) sowie des Pendlereuro erfolgt im Wege der Veranlagung (s Rz 135 ff). Frage 2) Wie erfolgt die Aliquotierung des Pendlerpauschale bei Eintritt bzw 170 Austritt des Arbeitnehmers – vor allem dann, wenn eine gebrochene Abrechnungsperiode vorliegt (Lohnzahlungszeitraum Kalendertag)? Antwort: Grundsätzlich leitet sich der Anspruch auf das Pendlerpauschale immer aus der Anzahl der zurückgelegten Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte pro Kalendermonat ab. Das heißt, auch in jenen Monaten, in denen der Arbeitnehmer in ein Beschäftigungsverhältnis eintritt oder austritt, ist die entsprechende Anzahl zu prüfen und das I. Die neue Pendlerförderung Pendlerpauschale daher gegebenenfalls zu aliquotieren. In weiterer Folge muss das zustehende Pendlerpauschale entsprechend der Aliquotierungsvorschriften (dividiert Jahreskarte ist bis Ende Dezember gültig und muss vom Arbeitnehmer nicht re redurch 360 mal den entsprechenden Kalendertagen) aliquotiert werden. Siehe I.A.9.a). tourniert werden. Der Arbeitgeber muss 2/12 (für die Monate November und Dezember) der Frage 3) Wann ist der nächstgelege Wohnsitz und wann der Familienwohnsitz 171 LohnverKosten der Jahreskarte als Sachbezug (sonstiger Bezug) im Zuge der Lohnver für Zwecke des Pendlerpauschales maßgeblich? rechnung berücksichtigen. Antwort: Grundsätzlich ist es aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmung möglich, dass Pendlerpauschale im Kalendermonat entweder für Fahrten vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte oder für Fahrten vom nächstgelegenen Wohnsitz zur Arbeitsstätte geltend zu machen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Fahrten auch Praxistipp: tatsächlich vom entsprechenden Wohnsitz erfolgen. Siehe Rz 139 ff. Wird das Jobticket nach Beendigung des Dienstverhältnisses nicht vom JahresFrage 4) Was ist der Familienwohnsitz und wie erfolgt der Nachweis, ob ein Fa- 172 Arbeitnehmer zurückgefordert – beispielsweise, weil es sich um eine Jahres karte handelt, die dem Verkehrsverbund nicht retourniert werden kann – ist milienwohnsitz vorliegt? für die restliche Zeit ein Sachbezug anzusetzen. Der Sachbezug wirkt sich je jeAntwort: Indizien für das Vorliegen eines Familienwohnsitzes können beispielsdoch nicht nur im Bereich der Lohnsteuer, sondern auch in den Bereichen weise entsprechende Meldungen im Zentralen Melderegister sein (zB Meldung über Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag und Kommu Kommueinen Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen und seiner Gattin). nalsteuer aus. Damit für den Arbeitgeber keine weiteren Kosten entstehen, Zur genauen Definition siehe Rz 45 und e) sowie Rz 139 ff. kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Kostenbeitrag in der Höhe des (Rest-)Werts des Jobtickets verrechnen. Damit muss abgabenrechtlich 59 kein Sachbezug beim Arbeitnehmer erfasst werden. Damit wird der Arbeitgeber auch nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen sowie Lohnnebenkosten belastet. Wird ein Jobticket lediglich für eine Teilstrecke (der Strecke Wohnung – Arbeits- 109 stätte bzw retour) zur Verfügung gestellt, kann für die übrige Teilstrecke, soweit die Voraussetzungen vorliegen, ein Pendlerpauschale geltend gemacht werden.8) Die Höhe des Pendlerpauschales für die Teilstrecke ist jedoch mit dem fiktiven Pendlerpauschale für die Gesamtstrecke (inklusive Werkverkehr) begrenzt. Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer hat seinen Wohnsitz in Tulln, die Arbeitsstätte liegt in Wien. Der Arbeitgeber überlässt allen Arbeitnehmern ein Jobticket (Netzkarte der Wiener Linien) für die Stadt Wien. Der Arbeitnehmer kann für die Wegstrecke von Tulln zur Wiener Stadtgrenze, soweit für diese Teilstrecke die Voraussetzungen für ein Pendlerpauschale erfüllt sind, ein entsprechendes Pendlerpauschale geltend machen.
Gespickt mit Praxistipps und Beispielen aus dem Alltag
Beispiel 2: Die Gesamtstrecke Wohnung – Arbeitsstätte beträgt 52 km. Der Arbeitnehmer wird auf einer Teilstrecke von 31 km im Werkverkehr befördert. 8) Eine überwiegende Beförderung im Werkverkehr ist dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum (im Werkverkehr) befördert wird (vgl LStR 2002 Rz 748).
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Die neue Pendlerförderung Autor e n : Hofbauer · Krammer
Die Mitte März verlautbarten Neuerungen zur neuen Pendlerförderung traten rückwirkend mit 1. 1. 2013 in Kraft. Dieses Praxishandbuch bietet alles, was Sie dazu wissen müssen: • Ausweitung des Pendlerpauschales auf Teilzeitbeschäftigte • Pendlereuro, -zuschlag und -ausgleichsbetrag • steuerliche Vorteile durch das Jobticket • korrekte Aufrollung uvm
R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 013
Mit • mehr als 70 Beispielen • vielen Praxishinweisen sowie • Checklisten und übersichtlichen Tabellen. Der Fragenkatalog samt Lösungen am Ende des Buches lässt keine Unklarheiten mehr offen.
Die Autoren RR ADir. i.R. Josef Hofbauer ist Vortragender und Fachbuchautor auf dem Gebiet der Lohnverrechnung und war Mitarbeiter im bundesweiten Fachbereich der Finanzverwaltung. Mag. (FH) Michael Krammer ist Mitarbeiter in der Fachabteilung Lohnsteuer im BMF. 2013. X, 88 Seiten. Br. EUR 24,– ISBN 978-3-214-08466-0
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