08/2023
Der Autopilot kommt!
Fit für den Winter
Jubiläums-Poster
Die Schweiz bereitet sich auf die Zukunft der Auto-Mobilität vor | Seite 4
Wie Sie den eiskalten Gefahren von Schnee und Eis entgegnen | Seiten 8 & 9
Dokumentierte Zeitgeschichte. Jetzt mitmachen und gewinnen! | Seite 13
Verkehrspolitik
GNADENFRIST FÜR UKW-RADIO WIRD BIS ENDE 2026 VERLÄNGERT Seit inzwischen über zehn Jahre ist die endgültige Abschaltung der UKW-Frequenzen in der Schweiz ein Thema. Ursprünglich war die Abschaltung des analogen Radios per Ende 2022, dann per Ende 2024 geplant. Nun hat der Bundesrat das defintive Aus auf Ende 2026 festgelegt. Über Ultrakurzwelle, kurz UKW, können an einem bestimmten Ort üblicherweise maximal 10 bis 12 Programme empfangen werden. Zusätzliche Sendeplätze gibt es nicht. Darum wurde DAB+ entwickelt. Das Kürzel steht für «Digital Audio Broadc asting». Es verbreitet die Radiosignale digital über die Luft, unabhängig vom Internet. Mit DAB+ können am gleichen Ort in der Regel 50 bis 70 Programme oder auch mehr empfangen werden. Viele Vorzüge Aber nicht nur die enorme Programmvielfalt und die merklich bessere Ton qualität sprechen für DAB+. Der neue Radiostandard ist auch umweltfreundlicher. Die SRG rechnet mit Einsparungen beim Stromverbrauch im Vergleich zu
Clubmagazin ACS 08/2023 2
Das gute alte UKW-Radio. Schon lange totgesagt. Es läuft aber noch bis Ende 2026. UKW von bis zu 90 Prozent. Auch bezüglich der Kosten schneidet DAB+ besser ab, weil die Verbreitung pro Programm um ein Mehrfaches günstiger zu stehen kommt als über UKW.
Letzte Gnadenfrist für UKW gewährt Wie der Bundesrat im Oktober dieses Jahres entschieden hat, sollen die Radiosender hierzulande ihr Programm noch bis Ende 2026 über UKW verbreiten können. Damit sollen alle Beiteiligten die gewünschte Flexibilität erhalten, um den Migrationsprozess vom analogen zum digitalen Radio erfolgreich abzuschliessen. Gemäss Informationen des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) wird bereits heute Radio grossmehrheitlich digital em pfangen (81 Prozent), während die analoge Nutzung in den letzten Jahren auf 19 Prozent geschrumpft ist. Auch im Auto werden Radiosender primär digital konsumiert, zu mehr als zwei Dritteln via DAB+ oder Internet.
Editorial
05
Autobahnvignette Der Bundesrat erwägt eine Erhöhung der Vignette auf 100 Franken. Vor zehn Jahren sagte das Volk noch Nein dazu.
07
Tempo 30 Die Behörden wollen, was Tempo 30 auf Hauptverkehrs achsen anbelangt, nicht die Bevölkerung hören.
11
Herbstausfahrt Der Saison-Abschluss-Ausflug der ACS Motorrad-Gruppe führte in die Alpes Maritimes.
15
Die Polizei rät Warum eine Geschwindigkeitsharmonisierung auf der Autobahn Sinn macht.
Titelfoto: Michael Schäufele. v.l.n.r: Andreas Dürr, Präsident ACS beider Basel, Dr. Eva Biland, Vorstandsmitglied, Daniel Seiler, Ge-
DIE ZUKUNFT DER MOBILITÄT LIEGT OHNE ZWEIFEL AUF DER STRASSE
Als 18-jähriger habe ich mich im ACS-Jufala erstmals so richtig mit dem Auto und der Automobilität auseinandergesetzt. Seither sind mehrere Jahrzehnte ins Land gezogen, haben sich die einstigen Dreckschleudern aus den 60er Jahren zu eigentlichen Saubermännern gemausert. Sie wurden und werden von Jahr zu Jahr noch etwas sparsamer und sauberer – obschon das Bedürfnis nach Sicherheit und Komfort diesen Bestrebungen entgegenläuft.
schäftsführer
Impressum Herausgeber Automobil Club der Schweiz ACS Sektion beider Basel Hofackerstrasse 72, CH-4132 Muttenz Telefon +41 61 465 40 40 Fax +41 61 465 40 41 info@acsbs.ch, www.acsbs.ch Redaktion Christian Greif, ACS beider Basel Hofackerstrasse 72, CH-4132 Muttenz Telefon +41 61 465 40 40 christian.greif@acsbs.ch Inserate Regina Neuschütz ACS beider Basel, Hofackerstrasse 72 CH-4132 Muttenz
Die Entwickung aber ist unaufhaltsam und konstant. Schon in naher Zukunft wird es kaum noch einen vernünftigen Grund geben, gegen das Automobil zu sein. Die nächste Generation wird autonom und intelligent, somit noch sicherer und energieeffizienter werden. Saubere neue Treibstoffe, vom grünen Wasserstoff bis zum aus Sonnenenergie gewonnen Benzin und Kerosin, werden die Fahrzeugflotten des nächsten Jahrzehnts CO2-neutral machen. Leichtere, unbrennbare und über Jahrzehnte ohne Einschränkungen nutzbare Batterien werden die automobile Ökobilanz weiter verbessern und möglicherweise sogar als rollende Zwischenspeicher für das Gesamtenergiesystem der Zukunft dienen. Diese Entwicklungen machen – auch wenn links-grüne Protagonisten seit Jahrzehnten das Ende des Automobils heraufbeschwören – offensichtlich, dass auch in Zukunft das Auto der mit Abstand wichtigste Verkehrsträger bleiben wird. Umso elementarer ist es für die Zukunft, dass die Verkehrsin frasturktur insgesamt, vor allem aber auch die Strassen ausgebaut werden. Der vom Parlament im September beschlossene Ausbau der Nationalstrassen ist demnach nicht einfach «nice to have», eine wünschbare Option, sondern für unser Land ein «must», eine absolute Notwendigkeit.
Telefon +41 61 465 40 40 regina.neuschuetz@acsbs.ch Druck Kromer Print AG Karl Roth-Strasse 3, CH-5600 Lenzburg
So wünsche ich mir fürs 2024, dass diese Einsicht eine breite Mehrheit gewinnen wird. Und Ihnen wünsche ich für die bevorstehenden Feiertage und den bereits mit Riesenschritten auf uns zueilenden Jahreswechsel von Herzen alles Gute.
Telefon +41 62 886 33 33 Fax +41 62 886 33 34
Herzlich, Ihr
«ACS mobil!», das Verbandsorgan des ACS beider Basel, ist eine Beilage zur Publikation «AUTO». Verlag und Redaktion von «AUTO» = Automobil Club der Schweiz (ACS), Wasserwerkgasse 39, 3000 Bern 13
Andreas Dürr Präsident Clubmagazin ACS 08/2023 3
Zukunft
SCHON BALD SOLL DER AUTOPILOT DAS STEUER ÜBERNEHMEN DÜRFEN Es klingt noch wie Zukunftsmusik. Aber mit seiner nun vorgeschlagenen Verordnung legt der Bundesrat einen Meilenstein in der Entwicklung des autonomen Fahrens. Das geltende Strassenverkehrsgesetz verlangt die jederzeitige und vollumfängliche Beherrschung des Fahrzeugs. Darum gilt: Beide Hände müssen stets am Lenkrad sein, obschon heute bereits Assistenzsysteme bestimmte Aufgaben übernehmen können. Dieser Grundsatz soll nun aber gelockert werden. Die Grundlage dafür hat das Parlament im Frühling dieses Jahres gelegt und einer Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes zugestimmt, die das autonome Fahren ermöglichen soll. Zur Konkretisierung dieser Bestimmung hat der Bundesrat Mitte Oktober zwei Verordnun gen in Vernehmlassung geschickt, die definieren, was künftig im Strassenverkehr erlaubt sein soll. Verordnung über das automatisierte Fahren Nach Vorstellungen des Bundesrates benötigen auch Fahrzeuge mit Automatisierungssystem wie alle anderen Motorfahrzeuge eine Typengenehmigung, damit sie zum Verkehr zugelassen werden. Zudem sollen die Fahrzeughersteller auf umfassende Weise nachweisen müssen, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der Betriebsdauer eines Automatisierungssystems gewährleistet werden kann. Lenkerinnen und Lenker sollen neu nach Aktivierung des Automatisierungssystems die Lenkvorrichtung loslassen dürfen und müssen
den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, die Fahrzeugbedienung jederzeit wieder selbst auszuüben, wenn sie das System dazu auffordert oder das System an seine Grenze gelangt. Das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden soll auf dafür definierten und signalisierten Parkierungsflächen möglich werden. Für die Festlegung der geeigneten Flächen sind die Kantone zuständig. Verzichtet hat der Bundesrat auf Regelungen für Lieferroboter. Aus heutiger Sicht löst der Einsatz derartiger Fahrzeuge noch zu grosse Zielkonflikte aus. Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen Im Weiteren will der Bundesrat mit einer separaten Verordnung die Möglichkeit schaffen, Pilot- und Demonstrationsprojekte mitzufinanzieren, um neue Technologien zu erproben. Unterstützt werden sollen Vorhaben, die auf öffentlichen Strassen durchgeführt werden, einen positiven Effekt für einen nachhaltigen Verkehr haben und ohne Finanzhilfen nicht realisiert werden können. Dies kann sich in der Erhöhung der Verkehrssicherheit oder der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Strasseninfrastruktur niederschlagen. Der Bundesrat möchte mit automatisiert verkehrenden Fahrzeugen die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern. Zudem sollen der Wirtschaft und Verkehrsdienstleistern neue Möglichkeiten eröffnet werden. Foto: Pixabay
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LEVEL 1 ASSISTIERTES FAHREN Assistenzsysteme wie ein Tempomat oder Totwinkelwarner unterstützen den Fahrer beim Gas geben, Lenken oder Bremsen. Der Fahrer kontrolliert die Fahrumgebung.
LEVEL 2 TEILAUTOMATISIERT Technische Helfer wie Spurhalte- oder Überholassistent übernehmen bestimmte Aufgaben. Nach wie vor ist der Fahrer aber zuständig, die Fahr umgebung zu kontrollieren.
LEVEL 3 HOCHAUTOMATISIERT Der Fahrer muss das System nicht mehr dauerhaft überwachen, es kontrolliert die Fahrumgebung. Aber bei Bedarf muss der Fahrer in der Lage sein, wieder zu übernehmen.
LEVEL 4 VOLLAUTOMATISIERT Der Fahrer wird zum Passagier. Das System übernimmt alle Funktionen und gibt sie nur dann wieder ab, wenn eine Situation für das System nicht zu bewältigen ist.
LEVEL 5 AUTONOMES FAHREN Das System bewältigt alle Situtionen selbständig. Es benötigt lediglich ei ne Zieleingabe und die Freigabe zum Start. Dann steuert das Fahrzeug eigenständig das Ziel an.
News
AB DEM 1. JANUAR 2024 WERDEN ELEKTROAUTOS DER AUTOMOBILSTEUER UNTERSTELLT
229′403 Personenwagen wurden im 2022 in der Schweiz neu zugelassen. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einem Minus von 5,3 Prozent.
NATIONALSTRASSEN IN GUTEM ZUSTAND
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aufhebung der Steuerbefreiung auf Elektrofahrzeugen zur Kenntnis genommen und die Änderung der Automobilsteuerverordnung gutgeheissen. Damit will der Bundesrat den Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichern. Die Besteuerung von Elektroautos ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen hat. Grafik: Pixabay
ABBRUCH DES VERKEHRSVERSUCH LUZERNERRING Wie vom ACS befürchtet, hat die neue Spuraufteilung bei der Kreuzung Burgfelderstrasse und Luzernerring zu massiven Staus und Verkehrsverlagerungen ins Quartier geführt. Allein in der Strassburgerallee hat der Verkehr um zwei Drittel auf 1′300 Autos pro Tag zugenommen
Dauerstau am Luzerner- und am zuführenden Wasgenring. Foto: Christian Greif und damit auch die Unfallgefahr für die Kinder des dort befindlichen Isaak-Iselin Schulhauses. Zu dieser Erkenntnis ist nun auch das Basler Baudepartement gelangt. Eine Rückkehr zum vorherigen Zustand komme allerdings nicht in Frage. Bis spätestens Ende April 2024 soll eine neue Lösung erarbeitet werden.
Wie dem Netzzustandsbericht 2022 des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) zu entnehmen ist, wurden 2022 rund 1,1 Milliarden Franken in den Unterhalt des Autobahnetzes der Schweiz investiert. Damit liegen die Investionen über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. Insgesamt seien 87 Prozent der gesamten Anlagen in einem guten oder annehmbaren Zustand, schreibt das ASTRA in seinem Bericht.
AUTOBAHNVIGNETTE: BALD VIEL TEURER? Jetzt ist sie vielerorts, so auch bei der ACS-Geschäftsstelle in Muttenz, erhältlich: Die neue Autobahnvignette 2024. Bis spätestens 31. Januar des kommenden Jahres muss sie ordentlich an der Windschutzscheibe angebracht worden sein. Ansonsten droht eine Busse von 200 Franken. Die Autobahnvignette 2024 kostet wie bis anhin 40 Franken. Allerdings hat der Bundesrat im Rahmen einer Postulatbeantwortung klar gemacht, dass er eine baldige Erhöhung bis auf 100 Franken ins Auge fasse, um mehr Geld in Strassenprojekte investieren zu können. In einer ersten Stellungnahme hat der ACS klar gemacht, dass durchaus über eine künftige Finanzierung von Verkehrs infrastrukturen zu diskutieren sei, diese aber von allen Nutzern, nicht nur den Automobilisten, zu tragen seien. Im Weiteren erachtet er einen Aufschlag von 150 Prozent als ungerechtfertigt und kontraproduktiv. Immerhin müsse doch bei einem Preis von 100 Franken erwartet werden, dass viele Verkehrsteilnehmenden von der Autobahn aufs kostenlose kantonale Strassennetz ausweichen würden, was es allerdings zu verhindern gelte. Erstmals kann fürs 2024 eine E-Vignette bezogen werden (siehe QRCode). Sie wurde am 1. August 2023 eingeführt und soll die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, sondern es werden beide Varianten pa rallel eingesetzt.
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Verkehrspolitik
TEMPO 30: DER STAAT SETZT AUF FORMALISMUS STATT DEMOKRATIE Die Bevölkerung ist für Tempo 30. Aber nur in Wohnquartieren – und nicht auf Kantonsstrassen. Bestrebungen, den Entscheid dem Volk zu überlassen, werden von den Behörden auf breiter Front untergraben.
Tempo 30 auf Hauptstrassen war einst ein Tabu. Gegen den Willen der Bevölkerung wollen die Behörden dieses Temporegime nun aber durchsetzen. Grafik: Christian Greif Tempo 30 auf Quartierstrassen hat in weiten Kreisen eine grosse Akzeptanz. Anlass zu Diskussionen und rechtlichem Einspruch gibt ausschliesslich Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen. Diese können mit diesem Temporegime ihre Hauptaufgabe, nämlich Durchleiten und flüssiges Abwickeln des Verkehrs, nicht mehr erfüllen. Zudem sind die behaupteten Verbesserungen bezüglich Lärm und Luft sowie Sicherheit marginal, oder sogar kontraproduktiv. Vor allem aber gibt es einfachere und effizientere Massnahmen, welche die sen Zielsetzungen besser gerecht werden. Der Volkswille ist bekannt Genau aus diesen Überlegungen steht auch die Bevölkerung nicht hinter diesem Ansinnen. So haben 2021 mehr als 7’777 Personen in Basel-Stadt die Petition «NEIN zu Tempo 30 auf Hauptstrassen» unterzeichnet. Auch repräsentative Umfragen zeigen dasselbe Bild: Wie mehrere Studien des renommierten Meinungsforschungs-Instituts LINK belegen, sehen in beiden Basler Halbkantonen zwei Drittel der Bevölkerung keinen Sinn darin, Tempo 30 flächendeckend, also auch noch auf Hauptverkehrsachsen, einzuführen.
Demokratisierung gefordert Anreas Dürr, seines Zeichens Präsident des ACS beider Basel, aber auch der FDP-Fraktion Baselland, hat deshalb im Januar dieses Jahres die Motion «Tempo 30 nur mit demokratischer Legitimation» eingereicht. Das Begehren wurde von einer deutlichen Mehrheit des Landrates gutgeheissen und dem Regierungsrat zur Beantwortung überwiesen. Ende Oktober hat der Regierungsrat nun seinen Bericht zur erwähnten Motion veröffentlicht. Er macht darin geltend, beide Forderungen seien rechtsungültig. Sowohl jene, die verlangt, Tempo 30 auf Kantonsstrassen müsse durch einen zustimmenden Beschluss der betroffenen Gemeinde legitimiert werden, als auch jene, wonach auch bereits beschlossene oder eingeführte Tempo-30-Massnahmen auf Kantonsstrassen rückgängig zu machen seien, sofern die Gemeindemehrheit die Zustimmung verweigere. Gemäss Bundesrecht sei für die Anordnung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen ausschliesslich der Kanton zuständig. Er könne – selbst im Falle eines abschlägigen Bescheids einer Gemeinde – Tempo 30 anordnen. Die Motion sei deshalb abzuschreiben.
Andreas Dürr hat deutliche Worte für das Vorgehen: «Der Regierungsrat hat ein Gutachten bestellt, das fälschlicherweise davon ausgeht, man wolle dem Regierungsrat die Hoheit über das Kantonsstrassennetz entziehen. Dem ist aber nicht so. Die Motion verlangt nur, dass es für den Fall eines Antrages einer Gemeinde an den Regierungsrat zur Einführung von Tempo 30 einen Beschluss der Gemeindeversammlung oder des Einwohnerrates braucht, mit anderen Worten der Antrag eines Gemeinderates nicht reicht. Dass der Regierungsrat rein theoretisch auch ohne Antrag seitens einer Gemeinde Tempo 30 einführen kann, steht nicht zur Diskussion, wobei er für sein Tätigwerden ja selbst einen Antrag aus der Gemeinde verlangt.» Das Geschäft wird derzeit in der Kommission behandelt, sodass es möglicherweise noch in diesem Jahr, ansonsten im Januar 2024 zur Behandlung im Landrat kommen wird.
DER KOMMENTAR Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Nach diesem Motto wehren sich die Behörden auf allen Ebenen gegen ein Mitspracherecht der Bevölkerung bei der Einführung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen. Einerseits wird auf begründete Kritik überhaupt nicht eingegegangen, sondern mangels überzeugender Gegenargumente auf ein bestelltes Gutachten verwiesen, welches die Notwendigkeit der Massnahme belege. Andererseits sollen Bestrebungen, das Volk bei der Tempo-30-Frage mitreden zu lassen, im Keime erstickt werden. Weder die Motion der FDP noch die Volksinitiative unserer Kollegen vom TCS, die in dieselbe Richtung zielt, sollen rechtsgültig sein. Bleibt zu hoffen, dass die Demokratie schlussendlich doch noch obsiegen wird. Christian Greif
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Service
SICHER DURCH DEN WINTER
Das Fahrverhalten den winterlichen Verhältnissen anpassen gehört zu den wichtigsten Regeln. Mit Blättern bedeckte Strassen, aufkom mender Nebel und Windstürme sind un trügliche Zeichen, dass die kalte Jahres zeit gekommen ist. Vorsicht heisst das oberste Gebot, um Glatteis, glitschigen Strassenverhältnissen und fehlender Sicht entgegenzutreten. Vor allem nachts und bei schlechter Sicht sollten Fahr zeuglenkende dem Verkehrsgeschehen noch mehr Aufmerksamkeit schenken. Geschwindigkeit anpassen Passen Sie die Geschwindigkeit den Ver hältnissen an, damit beim plötzlichen Auftauchen eines Fussgängers, eines Velofahrers oder eines Tieres auf der dunklen Fahrbahn rechtzeitig reagiert werden kann. Besondere Vorsicht ist in Kurven und beim Signal «Wildwechsel» geboten. Letz
teres zeigt an, dass mit Tieren auf der Strasse gerechnet werden muss. Sehen und gesehen werden! Mehr Sichtbarkeit im Strassenverkehr bedeutet mehr Sicherheit. Denn gerade bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind Farben und Details schlecht erkennbar. Deshalb ist in der Schweiz seit 1. Januar 2014 auch Fahren mit Licht am Tag Pflicht. Stellen Sie sicher, dass die Scheinwerfer Ihres Wagens funktionstüchtig und nicht verschmutzt sind. Schalten Sie rechtzeitig auf Abblendlicht, um entgegenkommende Fahrzeuglenker nicht zu blenden und schauen Sie nicht in die Scheinwerfer, sondern fixieren Sie den rechten Strassenrand als Orientierungshilfe. Ein immer oft gesehenes Ärgernis sind in übertriebener Vorsicht angezündete Ne-
Fotos: Pixabay & Wikimedia belschlussleuchten, die allerdings lediglich den Hintermann blenden. Bis vor zehn Jahren durften die grellroten Lichter nur eingeschaltet werden, «wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder starkem Regen weniger als 50 Meter beträgt». Weil diese Regelung wenig praktikabel und etwas gar streng war, wurde per Anfang 2014 die Beschränkung von 50 Metern aufgehoben. Dennoch gilt: Nebelschlussleuchten sind – wie der Name besagt – für Situationen mit dichtem Nebel gedacht: Sobald die Sicht wieder besser ist, müssen sie unverzüglich ausgeschaltet werden. Bei schlechtem Wetter kann sich der Bremsweg deutlich verlängern. Berücksichtigen Sie deshalb die Faustregel für den richtigen Abstand von mindestens dem halben Tachowert in Metern.
48 Mio. CHF
1,6 Millimeter
kostete im vergangenen Jahr der Winterdienst für die Nationalstrassen. Damit wird deren Verfügbarkeit und der Verkehrsfluss auch im Winter sichergestellt.
Profil müssen Auto- und Motorradreifen in ganz Europa im Minimum aufweisen, um ein sicheres Fahren zu gewährleisten. Empfohlen ist eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern.
8 Clubmagazin ACS 08/2023
Service
Tipp 1
Scheibenwischerpflege Die Wischblätter sollten regelmässig mit einem feuchten Tuch gereinigt und von etwelchen Schmutzresten befreit werden. Der Versuchung, festgefrorene Wischergummis mit Muskelkraft von der Windschutzscheibe zu reissen, sollte man widerstehen und stattdessen mit Enteiserspray ans Werk gehen. Dem Festfrieren kann vorgebeugt werden, indem nach dem Abstellen des Autos eine Folie unter die Wischer geklemmt wird oder die Wischarme so aufgestellt werden, dass sie nicht auf der Windschutzscheibe aufliegen.
Tipp 2
Sommerreifen im Winter? Die hierzulande oft milden Winter lassen die Frage aufkommen, ob sich das Aufziehen von Winterreifen überhaupt lohnt, ob man darauf auch verzichten kann. In der Tat gibt es – im Gegensatz zu unseren Nachbarländern Deutschland und Österreich – in der Schweiz keine Winterreifenpflicht. Allerdings ist im Strassenverkehrsgesetz festgeschrieben, dass ein Fahrzeug nur in betriebssicherem Zustand verkehren darf. Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, muss deshalb mit einer Bestrafung rechnen. Zudem droht allen, die in ihrer Motorfahrzeugpolice keinen
Grobfahrlässigkeitsschutz in tegriert haben, auch ein Rückgriff durch den Versicherer. Rechtzeitig – gemäss Faustregel im Oktober – Winterreifen zu montieren lohnt sich also.
auf Brücken, Strassenkuppen, lichtarmen Waldstücken sowie auf Strassen entlang von Flüssen und Bächen geboten, weil sich an solchen Stellen bei entsprechender Temperatur gerne Glatteis bildet.
Tipp 3
Klare Sicht ist Pflicht All jene, die ihr Fahrzeug über die Nacht in einer Garage oder unter einem Carport stehen haben oder über eine Standheizung verfügen, können sich glücklich schätzen. Für alle anderen ist nach einer eiskalten Nacht Kratzen angesagt. Nicht nur die Frontscheibe, sondern sämtliche Scheiben sowie Seitenspiegel müssen gänzlich von Eis und Schnee befreit werden. Nur ein Guckloch freizu kratzen kostet im schlimmsten
Tipp 5
Der Trick gegen den Zwick
Fall den Führerausweis. Auch Blinker, Scheinwerfer und Rücklichter müssen sauber sein. Es empfiehlt sich, die Scheiben auch innen zu reinigen. Mit Glasreiniger und einem fu selfreien Mikrofasertuch geht das ruckzuck.
Kaum dass die kältere Jahreszeit angebrochen ist, fängt wieder der Ärger mit dem unangenehmen «Zwick» an. Jedes Mal, wenn Sie nach einer Fahrt aus dem Auto steigen, entlädt sich Ihr – infolge Reibung auf der Polsterung – statisch aufgeladener Körper. Ein kleiner Trick hilft gegen diesen Zwick: Fassen Sie – bevor Ihre Füsse den Boden berühren – mit der Hand an den Türrahmen oder ein anderes Metallteil und ersparen sich dadurch den unangenehmen Stromschlag.
Tipp 4
Tipp 6
Um unfreiwillige Schleuderpartien zu vermeiden, sollte man kurz nach dem Losfahren eine Bremsprobe machen, um die Rutschfestigkeit der Strasse zu prüfen. Selbstverständlich ist vor diesem Manöver ein Blick in den Rückspiegel zu werfen, um sicherzustellen, dass damit keine anderen Verkehrsteilnehmenden gefährdet werden. Um ein Ausbrechen des Wagens zu verhindern, sollten insbesondere in Kurven abrupte Bremsmanöver oder heftige Lenkbewegungen vermieden werden. Besondere Vorsicht ist
Nur mit einer funktionierenden Beleuchtung ist in der dunkleren Jahreszeit der Durchblick gewährleistet – und sind Sie sicher auf winterlichen Strassen unterwegs. Erhebungen zeigen, dass gegen die Hälfte der Autofahrenden mit defekter oder fehlerhaften Beleuchtung unterwegs sind. Kontrollieren Sie die deshalb regelmässig, ob ihre Bremslichter, das Abblendund Fernlicht korrekt funktionieren.
Runter vom Gas
Richtige Beleuchtung
20′000 Unfälle
1978
mit Wildtieren ereignen sich in der Schweiz im Durchschnitt pro Jahr. Unter die Räder kommen vor allem Rehe, Rotfüchse und Dachse. In rund hundert Fällen werden Verkehrsteilnehmende zum Teil schwer verletzt.
wurde das sogenannte ABS, das Antiblockier-System, serienmässig als neuer Sicherheitsstandard eingeführt. Es gewährleistet, dass das Fahrzeug auch bei stärkeren Bremsmanövern lenkbar bleibt.
Clubmagazin ACS 08/2023 9
ACS PREMIUM Grenzenlose Mobilität und Unabhängigkeit
Mit der ACS Premium Mitgliedschaft profitieren Sie neben unseren exklusiven Club- und Partnervorteilen von einem Maximum an Versicherungsleistungen und Kostendeckungen beim Pannendienst, beim Annullierungs-, Reise- und Verkehrsrechtsschutz sowie bei der Nutzung von Mietfahrzeugen und Motorfahrzeugen von Dritten.
ac s.ch /premium
Motorrad-Gruppe
BEGEISTERNDE PÄSSEFAHRT 2023 IN DIE ALPES-MARITIMES Die Alpes-Maritimes im Südosten Frankreichs bergen zahlreiche Schätze wie überwältigende Landschaften, bewahrte Natur und ein grossartiges Kulturerbe. Genau die richtige Destination für die ACS Moto-Gruppe. Im Vergleich zu anderen Anlässen nahm zwar eine eher kleine Truppe an der diesjährigen Herbstausfahrt teil. Aber das tat der guten Stimmung keinen Abbruch, im Gegenteil! Unterwegs fahren wir ja ohnehin nicht alle zusammen und an den Abenden hatten wir am gleichen Tisch Platz und lernten uns näher kennen. Über luftige Höhen Am ersten Tag, quasi zum Einfahren, führte uns die Route über den Col du Pillon und den Col de la Croix nach Martigny, wo dann mit dem Grossen St. Bernhard ein erster Höhepunkt auf dem Programm stand. Mit 2′469 Metern über Meer nicht nur bezüglich Höhe, sondern auch landschaftlich. Angekommen in Aosta, unserem ersten Etappenziel, genossen wir einen Apéro und ein ausgezeichnetes Abend essen in einem Restaurant inmitten der alten Stadtmauern. Vor dem Schlafengehen machten einige von uns noch Schritte in der Altstadt. Am zweiten Tag ging die Tour bei wunderschönem Wetter weiter über den Kleinen St. Bernhard, den Col de l’Iséran, Col du Télégraphe, Col du Galibier und den Col du Lautaret. Mit dem Col de l’Iséran (2770 m) überquerten wir den höchsten befahr-
Der Col d’Izoard ist mit seinen 2′360 Metern der dritthöchste Pass auf der Route des Grandes Alpes. Foto: Ruedi Staechelin
baren Alpenpass. Müde von einer eher langen Etappe übernachteten wir in LaSalle-les Alpes, kurz vor Briançon.
Faszinierende Hügel Tag vier kurvten alle rund um die spektakuläre Schlucht von Verdon, dem franzö-
Blick auf den türkisfarbenen Fluss Verdon, der durch den etwa 21 Kilometer langen und bis zu 700 Meter tiefen Canyon fliesst. Foto: Thomas Richard Mitten in den französischen Seealpen boten sich am dritten Tag verschiedene Routen an, von kurz (135 km / 2h 30) bis lang (310 km / 5 h 30), die beide ihre Anhänger fanden. Auf jeden Fall am Anfang des Tages mit dabei waren der Col d’Izoard (2360 m) und der Col de Vars (2111 m). Die beiden nächsten Nächte verbrachten wir im gleichen Hotel in La Foux d’Allos mit heftig von uns genutztem Pool, südlich von Barcelonnette, wo wir einerseits sehr gut gegessen haben, die In frastruktur andererseits aber vernachlässigt war. Wir waren beinahe die einzigen Gäste. Die Sommersaison war beendet und fast alle Geschäfte und Hotels im Ort geschlossen.
sischen «Grand Canyon». Ein unvergessliches Erlebnis! Am nächsten Tag trennten sich unsere Wege: Einige fuhren wieder nordwärts und kamen nach einer Übernachtung in Albertville bei leider dichtem Verkehr über den Col des Montets und den Col de la Forclaz nach Martigny, von dort über den Col des Mosses nach Hause. Die andere Hälfte lockte das Mittelmeer und die Cote d’Azur und sie setzten die Reise mit eigener Planung fort. Glück mit dem Wetter, phantastische Landschaften, interessante Strassen, Super Atmosphäre in der Gruppe: Was will man mehr? Les absents ont toujours tort!
Ruedi Staechelin
Clubmagazin ACS 08/2023 11
Classic-Gruppe
ÜBER DIE HOCH- UND TALSTRASSEN DES SCHWARZWALDS Am 20. Oktober 2023 haben sich 23 Geniesserinnen und Geniesser mit elf schönen Oldies um 14 Uhr in Binzen zum Start in die Herbstausfahrt des ACS beider Basel getroffen. Passend zur späten Jahreszeit war das Wetter anfänglich eher feucht. Aber nur ganz kurz. Schon nach einer knappen Stunde trocknete es ab und wurden wir für die nächsten zwei Tage mit Sonne verwöhnt. Von Binzen aus ging es rund 125 Kilometer auf Landstrassen Richtung Norden bis ins beschauliche Städtchen Gengenbach mit seiner historischen Altstadt, wo wir im Hotel «Pfeffer und Salz» abstiegen. Zur Begrüssung genossen wir einen Sektempfang und erste Plaudereien. Dann Entgegennahme der Zimmerkarten sowie Zimmerbezug. Den Abend schlossen wir bei
Herrlicher Ausblick vom Mummelsee in die Rheintalebene.
Foto: B. & F. Meier
einem gemeinsamen Abendessen im Hotel – ein kulinarischer Hochgenuss – ab.
Das bekannte Restaurant «Hexenlochmühle» bei Furtwangen. Von Freudenstadt gings dann zurück ins Kinzigtal nach Gengenbach. Die Strecke auf sehr schönen und auch spannenden Strassen bot zwar Möglichkeiten, Abkürzungen zu nehmen, aber auch die eine oder andere «Bergwertung» mit einzubauen, was einige Teilnehmende auch ausgiebig genossen. Am Samstagabend der nächste Gaumengenuss: Ein fünfgängiges Winzerüberraschungsmenue mit Weinbegleitung. Das Schönste jedoch: ein gemütliches Zusammensein mit wirklich tollen Menschen. Am Sonntag nach dem Frühstück ging es dann ganz gemütlich nach Hause zurück. Adrian Bielser 12 Clubmagazin ACS 08/2023
Foto: B. & F. Meier
Ein Höhepunkt nach dem anderen Am Samstag war geplant, von Gengenbach südlich bis Zell und dann in einer grosszügigen Schlaufe, eigentlich einer Acht um den Schwarzwald Nationalpark, zu fahren. Schlussendlich nahmen wir die Route von Zell Richtung Nord auf der Schwarzwald-Tälerstrasse bis hoch nach Sand. Von dort Richtung Süd auf der Schwarzwald-Hochstrasse bis Freudenstadt. Der Einkaufsbummel war dann doch nicht ganz so teuer wie befürchtet, da etliche Läden bereits am frühen Samstagnachmittag geschlossen hatten.
Das Kloster Allerheiligen, ein ehemaliges Prämonstratenser-Chorherrenstift. Foto: B. & F. Meier
News
JUBILÄUMS-POSTER ZU GEWINNEN! Zum 125 Jahre Jubiläum des ältesten Automobilclubs der Schweiz hat der ACS etwas ganz Besonderes erschaffen. Etwas Bleibendes, das ein Stück Zeitgeschichte dokumentiert und den Wert für die Zukunft bewahrt. In der schnelllebigen digitalen Welt bremsen wir ab und reflektieren die Automobilität im Wandel der Zeit. Das Auto feiert eine unglaubliche Erfolgsstory und die Technologie entwickelt sich rasant weiter. Ob Status, Kult, Legende, Erfolg, Hightech, Zukunft, alles steckt im Mythos, der die Automobilität auslöst. Der ACS beider Basel verlost unter den Einsendungen bis zum 31.12.23 eines dieser einzigarten Plakate im Format A1, das in limitierter Auflage von nur 125 Stück produziert wurde. Zu jedem ACS Jubiläumsplakat gibt es ein nummeriertes und unterschriebenes Echtheitszertifikat. Mitmachen mit Mail an info@ acsbs.ch oder Postkarte mit Stichwort «Jubiläums-Poster» an ACS beider Basel, Hofackerstr. 72, 4132 Muttenz. Viel Glück!
2258,9 KM
BALD NOCH HÖHERE STEUERN FÜR SUVS? Sie sind sehr beliebt. Auch in Basel-Stadt. Die «Sports Utility Vehicles», kurz SUVs. Auch als Elektrofahrzeuge. Sie überzeugen mit besserer Sicht, bequemerem Einsteigen, viel Platz und mehr Sicherheit. Dem Trend zu grösseren und schwereren Autos will der grüne Grossrat, Raphael Fuhrer, Präsident der Umwelt- und Verkehrskommission im Grossen Rat jetzt aber ein Ende setzen. Er hat deshalb eine Motion im Grossen Rat eingereicht, die verlangt, dass Besitzerinnen und Besitzer von grossen und wenig emissionsarmen Fahrzeugen über die Motorfahrzeugsteuern massiv stärker zur Kasse gebeten werden sollen als bisher. Daniel Seiler, Geschäftsführer des ACS beider Basel und ebenfalls Grossrat, findet eine solche SUV-Steuer eine schlechte Idee: «Die Batterien machen Elektroautos grundsätzlich recht schwer und aufgrund der Sicherheitssysteme sind neue Autos oft auch breiter. Eine stärkere Besteuerung solcher Fahrzeuge aufgrund ihres höheren Gewichts würde dem Ziel einer schnellen Dekarbonisierung entgegenlau fen. Schwere und viel CO2 emit tierende Fahrzeuge werden heute bereits stärker besteuert.»
VOLLANSCHLUSS AESCH DEM BUND ÜBERGEBEN
lang war das Schweizer Nationalstrassennetz Ende 2022. Erstmals wurden darauf mehr als 29 Milliarden Fahrzeugkilometer zurückgelegt.
NUR WER LEUCHTET, WIRD GESEHEN Die 4 wichtigsten Tipps für Sichtbarkeit: Auf Velo, E-Bike, Töff und zu Fuss: Helle Kleider, leuchtende Farben und reflektierende Materialien tragen. Das Velo mit Lichtern und Reflektoren ausstatten. Beim Auto, Töff und E-Bike: Licht an und Scheinwerfer sauber halten. Auf Trottinetten, Skateboards und Co.: Nachts oder bei schlechter Sicht Lichter verwenden. Quelle: bfu
Mitte Oktober wurde nach vier Jahren Bauzeit der A18-Vollanschluss Aesch dem Bundesamt für Strassen ASTRA übergeben. Die Inbetriebnahme des Vollanschlusses sei nicht nur für die Gemeinde Aesch ein Gewinn, sondern für die ganze Region, hielt Regierungsrat Isaac Reber (rechts im Bild) in seiner kurzen Ansprache fest. Dass es sich der Kanton dabei nicht einfach gemacht habe, betonte ASTRA-Direktor Jürg Röthlisberger, «weil ihm dieses Projekt zu wichtig war: Er hat sich aktiv dafür eingesetzt, den Ausbau zum Vollanschluss noch vor der Übergabe der Strasse an den Bund umzusetzen.» Foto: zVg Clubmagazin ACS 08/2023 13
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WIESO DAS TEMPO BEI GROSSEM VERKEHRSAUFKOMMEN SENKEN? Das Ziel der Baselbieter Verkehrspolizei ist nicht nur die Verkehrssicherheit nachhaltig und langfristig im ganzen Kanton auf einem hohen Niveau zu gewährleisten, sondern auch den Verkehr flüssig zu halten. Die Nationalstrassen sind das Rückgrat des Schweizer Strassennetzes. Sie binden die Schweiz ans europäische Strassennetz an, verknüpfen die Landesteile untereinander und nehmen einen erheblichen Teil des Verkehrs in den Städten und Agglomerationen auf. Auf die Nationalstrassen entfällt ein überproportional grosser Anteil aller auf Schweizer Strassen erbrachten Fahrleistungen. Wie gross
den letzten fünf Jahren keine signifikante Veränderung eingestellt. Im langfristigen Rückblick zeigt sich eine Zunahme der Stauursache «Überlastung». Ihr Anteil an den Stauursachen hat in den letzten Jahren um ca. 20 % zugenommen. Da Kapazitätserweiterungen nicht immer möglich sind und deren Realisierung lange dauert, muss die vorhandene Infrastruktur ideal ausgelastet werden. Wenn
Im Video (Link über QR-Code abrufbar) erklärt das Bundesamt für Strassen, weshalb eine Geschwindigkeitsharmonisierung mit Gefahrenwarnung Sinn macht. Quelle: ASTRA die Bedeutung der Nationalstrassen ist, zeigt der Vergleich mit dem Anteil der Nationalstrassen an der Länge des gesamten Strassennetzes: Auf einer Länge von weniger als 3 Prozent des gesamten Strassennetzes werden gut 40 Prozent des Strassenverkehrs der Schweiz abgewickelt. Der Verkehr auf dem Nationalstrassennetz hat sich in den letzten 60 Jahren mehr als verfünffacht. Bis ins Jahr 2040 ist mit einem weiteren Verkehrswachstum zu rechnen. Ständige Staus wegen Überlastung Bereits heute kommt es aufgrund der Verkehrsbelastung auf stark befahrenen Nationalstrassenabschnitten regelmässig zu Staus und stockendem Verkehr. An der Verteilung der Stauursachen hat sich in
der Verkehr dicht wird, entsteht Stau vor allem wegen Bremsmanövern. Diese sind oft die Folge von zu dichtem Auffahren und von (oft unnötigen) Spurwechseln. Gerade Drängler handeln egoistisch und verursachen hinter sich Stau.
hen auch weniger Unfälle ereignen, steigt die tatsächliche Verkehrsleistung in der Realität sogar noch mehr. Da diese reduzierte, maximale Höchstgeschwindigkeit in verkehrsschwachen Zeiten aber unnötig ist, werden auf Autobahnen immer häufiger dynamische Systeme mit LED-Tafeln eingesetzt. Mit diesen Systemen, die auch vor Gefahren warnen, lässt sich die Verkehrsleistung steigern und Staus treten deutlich später ein. Oft haben Verkehrsteilnehmer das Gefühl, dass diese Systeme die Geschwindigkeit zu früh senken (zum Beispiel auf der linken Spur kann man problemlos noch schneller fahren). Wichtig ist aber, dass diese Systeme die Geschwindigkeit im richtigen Moment reduzieren und sie machen dies deswegen vollautomatisch je nach Verkehrssituation. So werden die Spurwechsel und die deswegen häufigen Bremsmanöver auf der langsameren Spur frühzeitig reduziert. Damit dies funktioniert, sind aber folgende Punkte wichtig: die signalisierte Geschwindigkeit und Sicherheitsabstände grosszügig einhalten; unnötige Spurwechsel vermeiden und nötige Spurwechsel vorausschauend und frühzeitig vornehmen. Da dies leider nicht alle einhalten und damit die anderen mit Stau bestrafen, wird die Polizei die Einhaltung der Geschwindigkeitslimits und der Abstände in solchen Abschnitten zukünftig stärker kontrollieren. Major Christian Egeler Leiter der Verkehrspolizei Baselland
Leistungsoptimierung notwendig In der Verkehrswissenschaft hat sich klar gezeigt, dass die Leistung eines Autobahnabschnitts steigt, wenn alle möglichst gleich schnell fahren und genügend Abstand einhalten, damit auch bei (nötigen) Spurwechseln nicht eine Brems-Kettenreaktion eintritt. Das Optimum bezüglich Verkehrsleistung zeigt sich bei rund 75 bis 85 km/h. Da sich bei einem harmonisierten VerkehrsgescheClubmagazin ACS 08/2023 15
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