zek Hydro - Ausgabe 4 - 2020

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HYDRO

Standpunkt

Wer braucht schon Beistand? Es gibt wohl kaum einen Kleinkraftwerksbetreiber in Österreich, der nicht schon mindestens einmal mit den für ihn zuständigen Behörden und ihren Vertretern Kontakt hatte. Denken wir nicht nur an den sehr oft steinigen und endlos scheinenden Weg zu einer neuen Bewilligung, sondern auch an Änderungen oder Anpassungen des bereits vorhandenen Wasserrechtes auf Wunsch des Berechtigten aber auch auf Wunsch der Behörde. Häufige Stichworte dazu sind Fischaufstiegssysteme und Pflichtwasserabgaben. Im Falle einer neu zu bewilligenden Anlage steht der Bauherr ja zumeist in enger Abstimmung mit dem hoffentlich fachkundigen und erfahrenen Planer, dessen Aufgabe es auch ist, das Projekt gegenüber den Behörden darzustellen und bis zur Erteilung der Bewilligung zu vertreten und dessen Umsetzung zu erkämpfen. Dafür bekommt er auch sein Honorar. Der Planer ist zumeist Techniker und das ist auch richtig so. Aber in unseren Zeiten haben Projekte auch viele andere, nicht technische Aspekte zu berücksichtigen, die außerhalb des Kompetenzbereiches eines Technikers liegen und von diesem auch nicht glaubhaft vertreten und argumentiert werden können. Als Beispiel dafür seien einmal mehr ökologische Themen genannt. Somit liegt es auch im Verantwortungsbereich des technischen Planers, sich personell um Fachkompetenz zu kümmern, die er selbst nicht abdeckt – also z.B. einen kundigen Ökologen beizuziehen. Auch die Behörde folgt diesem Prinzip und zieht nach Ermessen fachkundige Sachverständige nicht nur für Wasserbau, sondern z.B. auch für Ökologie, Fischerei, Forstwesen, Elektrotechnik u.a. bei. Im Zuge einer Verhandlung, in der Argumente ausgetauscht und bewertet und weit in die Zukunft tragende Entscheidungen getroffen werden, ist es also nur fair und gerecht, sich auch als Konsenswerber mit entsprechender Kompetenz zu umgeben. Zugegeben – das kostet etwas Geld, aber die Erfüllung einer möglicherweise nicht berechtigten Forderung der Behörde, die man fachkundig hätte zurückweisen können, kostet viel mehr Geld. Noch prekärer wird die Situation, wenn eine Forderung der Behörde ins Haus flattert, und es aktuell gar keinen Planer gibt. So mancher Wasserberechtigte nimmt es auf die leichte Schulter und verzichtet aus Sparsamkeit auf fachlichen Beistand welcher Art auch immer. Ohne solide Argumente und Fachkompetenz wird es aber ganz schwer, Behördenforderungen zu beurteilen, zu bewerten und gegebenenfalls auch abzuwehren. Und es geht nicht nur um potentielle Forderungen der Behörde, sondern auch um jene anderer Interessensvertreter wie z.B. der Fischerei. Vergessen wir letztlich auch nicht, dass jeder Verhandlungsleiter in der Regel Jurist, also rechtskundig ist. Das Wasserrecht ist ein Spezialgebiet, das einer Foto: Pelikan

Vielzahl von Juristen wohl namentlich bekannt ist, aber nur wenige werden diesbezüglich auch Erfahrung aufweisen können. Aber genau um diese geht es, wenn in einer Wasserrechtsverhandlung Entscheidungen getroffen werden. Somit ist auch die Beiziehung eines Wasserrechtskundigen keineswegs unpassend, sondern wird nur dazu beitragen, ein Gleichgewicht unter den Beteiligten herzustellen. Und noch ein letzter Satz aus der Praxis: Niedergeschriebenes lässt sich ganz schwer ändern. Versuchen sie also bei noch nicht endgültig geklärten Themen eine Verschriftlichung zu vermeiden und bieten Sie lieber dazu eine noch nähere Untersuchung an. Ich drücke Ihnen für Ihren nächsten Behördenkontakt beide Daumen!

Herzlich

Ihr Pelikan

Innovations for waterpower all over the world.

Prof. Dr. Bernhard Pelikan

Trash Rack Cleaning Systems Hydro Mechanical Equipment BRAUN Maschinenfabrik Ges.m.b.H. Gmundner Str. 76 4840 Vöcklabruck / AUSTRIA E-Mail:office@braun.at

MASCHINENFABRIK

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www.braun.at

August 2020

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29.07.2020 10:36:41


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