MODE IST BEWEGUNG
Herstellung Präsentation Bereitstellung
Das Parkhaus befindet sich auf der Potdamer Straße in Berlin. Innerhalb des Gebiets gibt es viele kulturelle Einrichtungen wie Galerien, Museen, Theater und Medien. Die Potdamer Straße ist ebenfalls bekannt für ihre Modekultur. Durch die wesentlichen Ergebnisse aus der Analyse wird das stilliegende Parkhaus in eine bewegungsreiche Modewerkstatt umgewandelt. Das Ziel bei diesem Entwurf war es, durch gezielte Eingriffe in den Bestand ein gut funktionierendes Gesamtkonzept zu schaffen, und dabei trotz umfangreicher Veränderungen die grundlegende Bestandsstruktur zu bewahren.
Nutzungsverteilung Mode
PARKEN IST STILLSTAND
Horizontalität / Vertikalität
4 Werkstatt Vorbereitung Foyer Ausstellung Verkauf
Student Besucher Werkstatt
Zunächst wurde das Parkhaus bis zum Untergeschoss durchstanzt und eine neue Kubatur eingesetzt. Assoziativ zum Studentenwohnheim wird so eine Vertikalität in der Horizontalität des Parkhauses geschaffen. Die kleinen Öffnungen an der Ost- und West Fassade wurden fortgeführt. So steht die neue Kubatur im Einklang mit dem Parkhaus und die Sonneneinstrahlung wird gestalterisch genutzt. Der Kubatur wurde zusätzlich ein lichtdurchlässiges Kassettendach verliehen. Hierbei wird Bezug auf die bestehende Kassettendecke des Parkhauses genommen. Die zum Innenhof gerichtete Fassade erhält durch großzügige Öffnungen einen neuen Charakter und schafft eine Beziehung von innen und außen. Die Rampensituation wird mit der Öffnung der Fassade auch von außen sichtbar. Durch eine Verbindung des außenliegenden Treppenhauses mit dem Studentenwohnheim wird ein direkter Zugang zum Moderaum ermöglicht.
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A A B B D D E E C C
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Grundriss Erdgeschoss
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Grundriss 1.Obergeschoss
Grundriss 2.Obergeschoss
Ansicht Nordwest
Bei der Fassadengestaltung wurde darauf geachtet, dass trotz des Durchstanzens der Bestandscharakter der Parkhausfassade erhalten bleibt. Um dies zu verstärken wurde zwischen bestehenden und neu eingesetzten Öffnungen differenziert. An den Bestandöffnungen werden die Fenster nicht in die Leibung eingesetzt, sodass eine Unterscheidung von alt und neu sichtbar wird. Mit diesen Eingriffen geht der Bestandscharakter nicht verloren. In Anlehnung zu der Materialität des Parkhauses wird die neue Kubatur auch aus Beton hergestellt. Die horizontalen Linien im Beton nehmen Bezug zum Thema Horizontalität in der Vertikalität auf. Die Frontfassade des Bestandgebäudes wird in den ursprünglichen Zustand aus Sichtbeton zurückgeführt, damit die neue Kubatur mit der Frontfassade harmoniert.
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Grundriss 3.Obergeschoss
Schnitt A-A
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Schnitt C-C
Schnitt B-B
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Ansicht Nordost
Schnitt E-E
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Schnitt D-D
Straßenansicht Nordwest
Um die Präsenz des Parkhauses zu stärken, wurde besonderes Augenmerk auf den Straßenraum gelegt. Da die Erschließung zum Parkhaus ausschließlich durch den Durchgang erfolgt, wird dieser um ein Geschoss erhöht. So wird der Eingang zum Parkhaus einladender gestaltet und eine Sichtbarkeit des Parkhauses erreicht. In Bezug auf die neue Kubatur im Innenhof wurde der Moderaum erhöht. Durch die Erhöhung sowie die kleinen Öffnungen wird ein Wiedererkennungswert erreicht. So bildet der Moderaum einen „kleinen Bruder“ der neuen Kubatur. Die Fassade des Moderaums besteht aus geschliffenem Waschbeton, um sich von der umliegenden Fassade abzuheben und gleichzeitig harmonisch in die Bestandbebauung einzufügen.
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Gestaltung der Innenstadt
Innenstadt Duisburg
Im Rahmen des städtebaulichen Entwurfs wurde die Innenstadt Duisburgs mit der Referenz - Schöneberg 1, Berlin von Paul Mebes - bearbeitet. Die Aufgabe teilte sich in eine Gruppen- und Einzelarbeit auf, wobei das Gebiet mit der Gruppe entworfen wurde und anschließend einzelne Bereiche jeweils als Individualaufgabe bearbeitet wurden. Das Ziel dieses Projekts war die Wiederbelebung der Innenstadt durch viele unterschiedliche Wohngebäude und Plätzen. Dabei wurde strengstens auf die Einbindung der fünf Denkmäler in das Gebiet acht gegeben.
ENTWURF FILM VII IV VI II VI VII IV VI IV VI VI VI VI VII VI VII VII IV VI IV VI VII V V VI V VII IV IV II II VI
STÄDTEBAULICHER
Ansicht Nord
Ansicht Südost
Regelgeschoss
Ansicht Ost
Erdgeschoss
Schnitt
5. Obergeschoss
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ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEMÄß BAUO NRW
I.Äußerliche Gestaltung der baulichen Anlagen
gemäß §9 und 89 BauO NRW
1.Gestaltung der Fassaden
Alle Gebäude im Planungsparameter weisen die gleichen Materialitäten und die horizontale Anordnung von Gesimsen auf. Der Sichtbeton findet sich im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss. Die weiteren Geschosse sind mit Klinkern zu planen.
Die Übergang zwischen dem 1. und 2. Obergeschoss ist durch ein Gesimsband in einer Höhe von 0,80m darzustellen. Die weiteren Gesimse sind unterhalb der Fenster zu platzieren. Der Fassadenabschluss ist ebenfalls mit Sichtbeton zu planen. Die Höhe von 0,50m ist obligatorisch. Es sind stehende Fensterformate zu verwenden.
Die Durchgänge an der Nordfassade sind über zwei Geschosse zu planen. Die Sichtbetonstützen haben die Maße 0,80x0,80m und sind im Raster von 2,80m aufzustellen.
Zulässige Materialien für die Fassade im Planungsparameter sind rote Klinker (Vollstein) und blassroter Sichtbeton. Die Fensterrahmen sind aus dunklem Aluminium zu erstellen.
Die Geschosshöhe liegt bei 3,00m. Die Erdgeschosse ohne Hochparterre haben eine Höhe von 4,00m. Bei öffentlichen Nutzungen im Erdgeschoss wird ein hoher Anteil an Verglasung vorgesehen. Bei Wohnnutzung im Erdgeschoss muss eine Hochparterre von +1,00 OKFF geplant werden.
2.Gestaltung und Nutzung der Dachflächen
§9 Abs.1 Nr.20 und 25 BauGB
Der einzig zulässige Dachtypus ist das Flachdach. Die Dächer sind auf einer mindestens 8 cm starken Substratschicht mit einer standortgerechten Vegetation extensiv zu begrünen und unter
Berücksichtigung der FLL-Dachbegrünungsrichtlinien herzustellen. Auf diesen Dachflächen wird die Nutzung von solarer Energie vorgesehen. Die Gebäude mit vier Geschossen müssen eine Dachterrasse aufweisen. Die Dachterrassen unterteilen sich dabei in Gemeinschaftsflächen und privat nutzbare Flächen.
II.Gestaltung der nicht bebauten Grundstücksflächen
§9 Abs.4 BauGB und §89 BauO NRW
1.Platz Auf dem öffentlichen Platz werden einreihige Sitzmöglichkeiten entlang der Grünflächen platziert. Zulässige Materialien für die Sitzbänke sind Holz und Aluminium.
2.Innenhöfe
Gebäude links:
Der Innenhof wird als Gemeinschaftsbereich genutzt. Den Wohnungen im Erdgeschoss wird zusätzlich eine privater Bereich zugeordnet.
Gebäude rechts:
Der Innenhof ist parzelliert.
3.Bodenbelag
Im gesamten Planungsparameter sind versickerungsfähige graue Betonplatten in den Maßen 0,35mx0,35m zu verwenden.
4.Müllbehälter
Die Müllbehälter dürfen nur in vorgesehene Räume aufgestellt werden. Diese müssen von der Straßenseite erreichbar sein. Dieser Bereich soll sich an die weitere Fassadengestaltung anpassen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Anordnung der Müllbehälter in die Tiefgarage.
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNG
I.Art und Maß der baulichen Nutzung
Im Geltungsbereich der Planungsparameter setzt der Bebauungsplan ein Urbanes Gebiet (MU) nach §6a BauNVO fest.
In den im Bebauungsplan festgesetzten urbanen Gebiet (MU) sind gem. §6a Abs.2 BauNVO folgende Nutzungen zulässig:
1.Wohngebäude, 2.Geschäfts- und Bürogebäude, 3.Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
4.sonstige Gewerbebetrieb, 5.Anlagen für Verwaltung sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
Die genaue Festsetzung der Bereiche erfolgt in den Planzeichnungen.
MU1 Eine reine Wohnnutzung ist ab dem 1. Obergeschoss obligatorisch.
MU2 Es ist nur eine reine Wohnnutzung gestattet.
MU3 Es ist keine Wohnnutzung im Erdgeschoss gestattet. Zugelassen sind hier nur Schank- und Speisewirtschaften. In den oberen Geschossen ist eine reine Wohnnutzung zulässig.
MU4 Treppenhaus zur Erschließung der Dachterassen
II.Maß der baulichen Nutzung gemäß §9 Abs.1 Nr.1 BauGB i.V.m. §§16-18 BauNVO
Die maximale Grundflächenzahl (GRZ) gem. §17 BauNV beträgt 0,8.
Die maximale Geschossflächenzahl (GFZ) gem. §17 Abs.1 beträgt 3,0.
§9 Abs.1 Nr.1 BauGB
Aus städtebaulichen Gründen wird die GFZ in Teilbereichen von 3,0 auf 3,64, 4,35, 4,44, 4,61, 4,75 und 5,56 erhöht.
Höhe der baulichen Anlagen
Die Höhe der baulichen Anlagen wird gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB i. V. m. § 16 BauNVO entsprechend der Maße in der Planzeichnung als absolute Höhe über NHN als zwingenden Maß festgesetzt. Als unterer Bezugspunkt wird die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe 33,10m ü. NHN angenommen. Als oberer Bezugspunkt für die Ermittlung der Höhe der baulichen Anlagen gilt der höchste Punkt der Oberkante der Attika. Die zulässigen Höhen gem. §18 Abs.1 BauNVO sind im Planungsgrundriss für alle Bereiche festgesetzt.
Zulässige Überschreitungen
Die im Bebauungsplan festgesetzten Gebäudeoberkanten können ausnahmsweise durch technische Anlagen/Aufbauten wie z. B. Aufbauten für Aufzüge, Treppenanlagen, Lüftungs- und Kühlaggregate und PV-Anlagen bis zu einer Höhe von max. 2,0 m überschritten werden.
III.Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche
§9 Abs.1 Nr.2 BauGB i.V.m. §22-23 BauNVO
Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die geschlossene Bauweise gemäß §22 Abs.3 BauNVO festgesetzt.
Zulässige Überschreitungen der Baugrenze
Baugrenzen, welche in der Planzeichnung mit »ÜS« gekennzeichnet sind, dürfen gemäß § 9 Abs. 1 Nr.
2 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 3 BauNVO durch untergeordnete Bauteile wie z. B. Balkone, aus der Fassade bis zu 1,5m hervortretende. Dabei dürfen die genannten untergeordneten Bauteile in der Summe nicht mehr als 1/2 der jeweiligen Länge der Baugrenze in Anspruch nehmen.
IV.Grünflächen und Anpflanzung von Bäumen
§9 Abs.1 Nr.20 und 25 BauGB
1 Öffentliche Grünflächen
Die öffentlichen Grünflächen innerhalb des Platzes sind als extensive Rasenflächen anzulegen. Auf dieser Grünfläche werden Baumreihen platziert. Die Bäume außerhalb des Platzes bleiben erhalten.
2 Private Grünflächen
Die Grünflächen auf dem Privatgrundstück können als extensive oder intensive Rasenfläche angelegt werden.
3 Bäume Innerhalb des Geltungsbereichs sind entsprechend der zeichnerisch festgesetzten Standorte kleinkronige, mittelkronige und großkronige Bäume gemäß Gehölzliste zu pflanzen. Alle zu pflanzenden Bäume sind dauerhaft fachgerecht zu pflegen und bei Entfall gleichwertig zu ersetzten.
Gehölzliste
A Kleinkronige Bäume: Amberbaum (Liquidamer styracifua Paarl), Felsenbirne (Amelancier arborea Robin Hill), Spitz-Ahorn (Acer platanoides Columnare)
B Mittelkronige Bäume: Amberbaum (Liquidamer styracifua Moraine), Feldahorn (Acer campestre Elssrijk), Rotahorn (Acer freemanii Autumn Blaze)
C Großkronige Bäume: Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Spitzahorn (Acer platanoides), Stieleiche (Quercus robur)
GSEducationalVersion ÜS ÜS 31,48 5,00 23,76 25,26 11,96 11,685 3,99 12,00 6,99 9,43 4,76 18,31 995 3,69 5 14,32 29,385 28,45 6,095 8,00 9,18 4,60 12,00 39,84 12,00 5,71 4,76 69,45 18,99 50,26 15,30 22,95 ±32,40
B: 5,35m H: 7,35m MU1 VII FD g 2% Gutenbergstraße 58,9m ü. NHN öffentliche Dachterrasse mit Hochbeeten private Dachterasse Poststraße MU1 VI FD g 2% MU2 IV FD g 2% MU1 VI FD g 2% MU1 VI FD g 2% MU1 VI FD g 2% MU2 IV FD g 2% 0,79 5,56 0,79 5,56 0,79 5,56 0,5 3,0 0,74 4,44 0,61 3,64 0,61 3,64 55,85m ü. NHN 55,95m ü. NHN 56,05m ü. NHN 56,05m ü. NHN 48,4m ü. NHN 48,4m ü. NHN EE EE OK Attika 22,85m über Gehweg MU4 FD g 2% 50,95m ü. NHN 0,79 5,56 OK Attika 25,8m über Gehweg OK Attika 15,3m über Gehweg OK Attika 22,75m über Gehweg OK Attika 22,95m über Gehweg OK Attika 22,95m über Gehweg EE EE EE 23,03 5,49 2,90 7,43 9,825 ÜS B B B B B A C ÜS MU4 FD g 2% 50,95m ü. NHN 0,61 3,64 1 1 1 2 3 3 3 3 3 3 3
Gutenbergstraße
Art der baulichen
§9
Maß der baulichen Nutzung
§9 Abs.1 Nr.1 BauGB und §16 BauNVO
Art der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl (GRZ)
Geschossflächenzahl (GFZ)
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
§22 und §23 BauNVO
Baulinie
Baugrenze
Verkehrsflächen
§9 Abs.1 Nr.11 BauGB
Straßenverkehrsfläche
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Private Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Straßenbegrenzungslinie
Grünflächen und Bäume
§9 Abs.1 Nr.20 und 25 BauGB
Öffentliche Grünflächen
Private Grünflächen
Sonstige Planzeichen
OK Attika über NHN
Zahl der Vollgeschosse
MU
Fußgängerbereich
Radweg
Verkehrsberuhigter Bereich
Anpflanzung: Bäume
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (§9 Abs.7 BauGB)
Abgrenzung unterschiedlicher Maß der baulichen Nutzung (§16 Abs.5 BauNVO) und unterschiedlicher Art baulicher Nutzung
lichte Maße von Öffnungen in Gebäuden
Geschlossene Bauweise g ÜS N 42,16 12,00 76,94 5 6,00 12,00 18,98 12,245 4,84 7,00 32,21 35,39 12,16 45,18 3,19 11,275 12,00 12,00 9,18 4,60 12,24 22,08 40,16 5,10 3,00 3,00 ±33,10 ±31,80 +0,00 +25,80 +22,75 +15,30 PLANZEICHENERKLÄRUNG Planersteller:in 841 x 594 A1 Blattgröße Maßstab Datum 1:500 27.09.2023 Zehra Nur Kurnaz BEBAUUNGSPLAN Matrikelnummer 205897 BEAUFTRAGUNG DURCH: Lehrstuhl Städtebau Prof.Dipl.Arch. ETH Anna Jessen Prof.Dipl.Arch. ETH Ingemar Vollenweider Dipl.-Ing. Marcus Patrias August-Schmidt-Straße 8 44227 Dortmund PLANUNG DURCH: B.Sc. Zehra Nur Kurnaz Bunsenstraße 40 59229 Ahlen BAUVORHABEN: Quartier Duisburg Mitte Gemarkung: Duisburg Flurstücke: 110, 123, 128, 193, 195, 196 , 170, 245, 246, 248, 250, 251, 260, 262, 266, 268, 269, 281, 282, 287, 289, 298, 303-305, 312-317, 366, 367 ± 0,00 = 33,10 m üNHN = OK FFB EG PLANINHALT: Bebauungsplan Straßenquerschnitt Textliche Festsetzung BAULEITPLANUNG SOMMERSEMESTER 2023 LEHRSTUHL STÄDTEBAU PROF. ANNA JESSEN & PROF. INGEMAR VOLLENWEIDER M 1:500 M 1:500
Nutzung
Abs.1
Nr.1 BauGB
Urbane Gebiete
§6a BauNVO
Dachform
Bauweise Dachneigung 1 2 3 4 5 6 7 8 1 2 3 4 5 6 7 8
öffentliche Dachterasse mitHochbeeten privateDachterasse Obermauerstraße Kuhlenwall B: 3,60m H: 7,35m B: 3,60m H: 7,35m MU1 VII FD g 2% 58,8m ü. NHN 0,62 4,35 MU1 VI FD g 2% 0,62 4,35 private Dachterasse 55,55m ü. NHN MU2 IV FD g 2% 0,62 4,35 MU1 VI FD g 2% 0,77 4,61 MU3 VI FD g 2% 0,79 4,75 MU2 IV FD g 2% 0,79 4,75 48,4m ü. NHN MU3 VI FD g 2% 0,77 4,61 55,45m ü. NHN 55,6m ü. NHN 55,7m ü. NHN 48,4m ü. NHN Baugrenze dürfen um bis zu 1,5m auf 1/2 der Fassadenflächen überschritten werden Platzfür Außengastronomie Erhalt: Bäume MU4 FD g 2% 0,79 4,75 50,95m ü. NHN MU4 FD g 2% 50,95m ü. NHN 0,62 4,35 25,8m Gehweg EE EE OK Attika 15,3m über Gehweg OK Attika 25,7m über Gehweg OK Attika 22,45m über Gehweg OK Attika 22,35m über Gehweg OK Attika 22,5m über Gehweg EE OK Attika 22,6m über Gehweg EE B A C 1 1 1 2 3 3 3
ÜBERLAGERUNG UND ÜBERSCHREITUNG DER ABSTANDSFLÄCHEN
Die ermittelten Abstandsflächen orientieren sich gemäß §6 Abs.1-13 BauO NRW
I.Zulässige Abstandsflächen
Die Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück, sowie öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bis zu deren Mitte. (§6 Abs.2 BauO NRW) In Einzelfällen darf die Abstandsfläche zugunsten der städtebaulichen Gestaltung über die Mitte der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen überschreiten.
(§9 Abs.1 Nr.2a BauGB)
Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden, die an die Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn die planungsrechtlichen Vorschriften
1.an die Grenze gebaut werden muss, oder
2.an die Grenze gebaut werden darf, wenn gesichert ist, dass auf dem Nachbargrundstück ohne Grenzabstand gebaut wird (§6 Abs.1 BauO NRW)
Abstandsflächen, die in einem Winkel von mehr als 75 Grad zueinander stehen, dürfen sich überdecken. (§6 Abs.3 Nr.1 BauO NRW)
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt im urbanen Gebiet 0,4 x H, zu öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen 0,2 x H, aber mindestens 3m. (§6 Abs.5 BauO NRW)
H beschreibt die Wandhöhe. (§6 Abs.4 BauO NRW)
Balkone und Gesimse wurden vernachlässigt sofern sie nicht mehr als 1,50m vor die Außenwand vortreten. (§6 Abs.6 BauO NRW)
II.Überschreitung der Abstandsflächen
Abstandsflächen dürfen sich ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstrecken, wenn öffentlichrechtlich gesichert ist, dass sie nur mit in der Abstandsfläche zulässigen baulichen Anlagen überbaut werden; Abstandsflächen dürfen auf die auf diesen Grundstücken erforderlichen Abstandsflächen nicht angerechnet werden. (§6 Abs.2 BauO NRW)
In diesem Fall wird eine Baulast im Abstandsflächenplan gekennzeichnet. Diese Erklärung gilt als Baulast, Baulastenverzeichnis gemäß §85 BauO NRW.
BERECHNUNGSTABELLE ABSTANDSFLÄCHEN
Gebäude 1/1.1/1.3
(25,70m+25,70m) : 2 (25,80m+25,80m) : 2 (25,70m+25,80m) : 2 (22,65m+22,75m) : 2 (21,75m+21,75m) : 2
01.3a
01.3b
Gebäude 2
Gebäude 3
01.3d (17,85m+17,85m) : 2 (3,00m+3,00m) : 2 (3,00m+3,00m) : 2 (22,85m+22,95m) : 2 (22,85m+22,95m) : 2 (21,85m+21,85m) : 2 (21,95m+21,95m) : 2 (21,95m+21,95m) : 2
Gebäude 4/4.1/4.2
zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig zulässig zulässig zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig
zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig
zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig zulässig zulässig
04.2a 04.2b (3,00m+3,00m) : 2 (21,95m+21,95m) : 2 (22,95m+22,95m) : 2 (22,95m+22,95m) : 2 (22,95m+22,95m) : 2 (22,95m+22,95m) : 2 (21,95m+21,95m) : 2 (21,95m+21,95m) : 2 (21,95m+21,95m) : 2 (21,95m+21,95m) : 2 (21,95m+21,95m) : 2 (15,30m+15,30m) : 2 (14,30m+14,30m) : 2 (14,30m+14,30m) : 2 (14,30m+14,30m) : 2 (14,30m+14,30m) : 2
Gebäude 5/5.1/5.2/5.3
(22,75m+22,85m) : 2 (21,75m+21,85m) : 2 (25,70m+25,70m) : 2 (25,70m+25,60m) : 2 (25,60m+25,60m) : 2 (24,70m+24,60m) : 2 (25,70m+25,60m) : 2 (25,70m+25,60m) : 2 (22,35m+22,45m) : 2 (21,35m+21,45m) : 2 (15,30m+15,30m) : 2 (14,30m+14,30m) : 2
05.3a 05.3b
Gebäude 6/6.1/6.2
06.2a
05.3c (3,00m+3,00m) : 2 (3,00m+3,00m) : 2 (15,30m+15,30m) : 2 (15,30m+15,30m) : 2 (14,30m+14,30m) : 2 (14,30m+14,30m) : 2 (3,00m+3,00m) : 2 (3,00m+3,00m) : 2
06.2b
06.2c
2 (22,60m+22,60m) : 2 (22,60m+22,60m) : 2 (21,50m+21,60m) : 2 (22,25m+22,50m) : 2 (22,25m+22,25m) : 2 (22,25m+22,35m) : 2
Gebäude 7 (22,25m+22,25m) : 2 (22,25m+22,25m) : 2 (22,25m+22,50m) : 2
zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig zulässig
zulässig
zulässig
zulässig, städtebaulich gewünscht
zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig
zulässig
zulässig
zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig
zulässig
zulässig
zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig, < 0,5 x öffentl. VF
zulässig,
zulässig,
zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig, < 0,5 x öffentl. VF
zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig, < 0,5 x öffentl. VF
zulässig zulässig zulässig
zulässig,
zulässig, Baulast zulässig, < 0,5 x öffentl. VF
zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig, < 0,5 x öffentl. VF zulässig zulässig zulässig
GSEducationalVersion
: 2 25,75m x 0,2
(25,70m+25,80m)
städtebaulich gewünscht
gewünscht
städtebaulich gewünscht
städtebaulich
zulässig,
städtebaulich gewünscht 5,15 4,54 10,32 9,08 5,72 7,14 5,15 8,70 3,06 3,00 4,56 8,72 4,58 4,58 8,74 8,78 4,59 4,59 8,78 9,18 8,78 5,72 8,78 8,78 8,78 5,72 3,00 4,54 4,59 15,30 22,95 ±32,40
01a Gebäude
gemäß §6 Abstandsflächen BauO NRW 01b 01c 01d 01.1a 01.1b 01.1c 01.1d 02a 01.2a 01.2b 04.1a 02b 03a 03b 03c 03d 03e 04a 04b 04c 04d 04e 04f 04g 04h 04i 04j 04k 04l 04.1b 04.1c 04.1d 04.1e 05a 05b 05c 05d 05e 05f 05.1a 05.1b 05.2a 05.2b 06.1b 06a 06b 06c 06d 06e 06.1a 06.1c 06.1d 07a 07b 07c 07d 07e 07f Mittlere Gebäudehöhe [m] (15,30m+15,30m) : 2 (14,30m+14,30m) :
(22,50m+22,60m)
Berechnung Abstandsflächen H x Faktor [m] Tiefe Abstandsflächen [m] Bewertung 25,70m x 0,2 25,80m x 0,4 25,75m x 0,2 22,70m x 0,2 22,70m x 0,4 21,75m x 0,4 15,30m x 0,2 14,30m x 0,4 22,80m x 0,2 21,80m x 0,4 22,90m x 0,2 22,90m x 0,2 21,95m x 0,4 21,95m x 0,4 21,85m x 0,4 22,95m x 0,2 22,95m x 0,2 22,95m x 0,2 21,95m x 0,4 22,95m x 0,4 21,95m x 0,4 15,30m x 0,2 14,30m x 0,4 14,30m x 0,4 14,30m x 0,4 14,30m x 0,4 25,70m x 0,2 25,65m x 0,2 25,60m x 0,4 24,65m x 0,4 25,65m x 0,4 22,40m x 0,2 21,40m x 0,4 15,30m x 0,2 14,30m x 0,4 22,55m x 0,2 22,60m x 0,2 22,60m x 0,4 21,55m x 0,4 15,30m x 0,2 14,30m x 0,4 15,30m x 0,2 14,30m x 0,4 22,375m x 0,2 22,25m x 0,2 22,30m x 0,2 22,25m x 0,4 22,25m x 0,4 22,375m x 0,4 5,14m 5,15m 5,15m 10,32m 4,54m 9,08m 8,70m 3,06m 5,72m 4,56m 4,58m 4,58m 4,59m 4,48m 8,72m 8,78m 8,78m 8,74m 8,56m 8,78m 9,18m 3,06m 5,72m 5,72m 5,72m 5,72m 5,14m 5,13m 10,24m 10,26m 9,86m 3,06m 5,72m
2
: 2 (22,60m+22,60m) :
3,00m x 0,2 3,00m x 0,4 17,85m x 0,4 21,95m x 0,4 21,95m x 0,4 21,95m x 0,4 21,95m x 0,4 3,00m x 0,4 3,00m x 0,4 3,00m x 0,2 22,60m x 0,2 3,00m x 0,4 3,00m x 0,2 (22,65m+22,75m) : 2 0,60m 1,20m 7,14m zulässig mind. 3m zulässig 4,59m 4,59m 8,78m 8,78m 8,78m 8,78m 8,78m 14,30m x 0,4 14,30m x 0,4 5,72m 5,72m (14,30m+14,30m) : 2 (14,30m+14,30m) : 2 1,20m 0,60m 1,20m zulässig, < 0,5 x öffentl. VF 4,51m 4,52m 4,52m 9,04m 8,62m 3,06m 3,06m 5,72m 5,72m 0,60m 1,20m zulässig, < 0,5 x öffentl. VF 4,475m 4,45m 4,46m 8,90m 8,90m 8,95m (3,00m+3,00m) : 2 3,00m x 0,4 1,20m 01.3c (3,00m+3,00m) : 2 3,00m x 0,4 1,20m zulässig mind. 3m 04.2c (3,00m+3,00m) : 2 3,00m x 0,4 1,20m 05.3d (17,85m+17,85m) : 2 17,85m x 0,4 7,14m zulässig (3,00m+3,00m) : 2 3,00m x 0,4 1,20m 06.2d (17,85m+17,85m) : 2 17,85m x 0,4 7,14m (3,00m+3,00m) : 2 3,00m x 0,4 1,20m 22,70m x 0,2 4,54m (22,65m+22,75m) : 2 25,65m x 0,2 5,13m zulässig mind. 3m zulässig mind. 3m zulässig mind. 3m zulässig mind. 3m zulässig mind. 3m zulässig mind. 3m zulässig mind. 3m zulässig, < 0,5 x öffentl. VF Gebäude FD 25,75m 01.1a 01.1b 01.1c 01.1d 01.2a 01.2b 02a 02b 03a 03b 03c 03d 03e 04a 04b 04c 04d 04e 04f 04g 04h 04i 04l 04j 04k 04.1a 04.1b 04.1c 04.1d 04.1e D D D A A A A A A A A D D Gebäude 1.1 FD 22,70m Gebäude 2 FD Gebäude 3 FD Gebäude 4 FD Gebäude 4.1 FD 15,30m Gebäude 1.2 FD 15,30m 21,70m 14,30m 14,30m 22,80m 21,80m 22,90m 21,90m 22,95m 21,95m 01.3d 01.3a 01.3b 01.3c D D D D A D D 04.2a 04.2b 04.2c 01c C Gebäude 1.3 FD 3,00m 17,85m Gebäude 4.2 FD 3,00m
Gebäudestempel
PLANZEICHENERKLÄRUNG
Gebäudenummer 1 Dachform 2
Mittlere Gebäudehöhe (Attikahöhe) zum Innenhof 4
Gebäudeeinheit
01 a,b,c,… A 1 2 3
berechnete Abstandsfläche
Fälle nach §6 BauO NRW
Planzeichen
Straßenverkehrsfläche
Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs
Baulast
Parzellengrenze
Berechnungsgrundlage
H = TH + (x) * DH
H effektive Höhe
TH Höhe bis Traufe/Attika
DH Höhe Traufe bis First
x = 0 bei Dachneigung < 45°
x = 0,3333 bei Dachneigung > 45° und < 70°
x = 1 bei Dachneigung > 70° oder wenn giebelständig
§6 Abs.4 BauO NRW
Fälle
Überlagerte Abstandsflächen zulässig/ nicht zulässig
Umgebungsgebäude außerhalb des Geltungsbereichs
nicht zulässige Abstandsflächen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (§9 Abs.7 BauGB)
Tiefe der Abstandsflächen nach §6 Abs.5 BauO NRW urbanes Gebiet MU
A = H * 0,20 zu öffentlichen Verkehrsflächen
A = H * 0,40 zu privaten/eigenen Verkehrsflächen Abstandsfläche mindestens 3m
A Abstandsflächen überschneiden sich auf eigenem Grundstück > 75° zulässig
B Abstandsflächen liegen auf dem Nachbargrundstück. Es muss eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem anderen Grundstückseigentümer geschlossen werden (Baulast). Andernfalls muss die Gebäudehöhe oder -geometrie angepasst werden.
C Abstandsflächen überlagern sich mit Abstandsflächen eines Nachbargebäudes nicht zulässig, außer es ist städtebaulich gewünscht
D Abstandsflächen fallen auf eigenes Gebäude zulässig
E Abstandsflächen fallen auf das Nachbargebäude nicht zulässig, außer es ist städtebaulich gewünscht
PLANINHALT:
Abstandsflächenplan
Straßenquerschnitt
Berechnung Abstandsflächen
BAUVORHABEN:
BEAUFTRAGUNG DURCH:
Lehrstuhl Städtebau
Prof.Dipl.Arch. ETH Anna Jessen
Prof.Dipl.Arch. ETH Ingemar Vollenweider
Dipl.-Ing. Marcus Patrias
August-Schmidt-Straße 8 44227 Dortmund
PLANUNG DURCH:
B.Sc. Zehra Nur Kurnaz
Bunsenstraße 40 59229 Ahlen
M 1:500
M 1:500
Matrikelnummer
N 10,24 10,26 3,06 5,14 5,14 5,13 5,13 4,48 3,00 5,72 7,14 4,51 4,52 4,52 3,06 9,04 8,62 5,72 3,00 4,475 4,45 4,46 8,95 ±33,10 ±31,80 +0,00 +25,80 +22,75 +15,30
Planersteller:in 841 x 594 A1 Blattgröße Maßstab Datum 1:500 27.09.2023 Zehra Nur Kurnaz ABSTANDSFLÄCHENPLAN
205897
Quartier Duisburg Mitte Gemarkung: Duisburg Flurstücke: 110, 123, 128, 193, 195, 196 , 170, 245, 246, 248, 250, 251, 260, 262, 266, 268, 269, 281, 282, 287, 289, 298, 303-305, 312-317, 366, 367 ± 0,00 = 33,10 m üNHN = OK FFB EG BAULEITPLANUNG SOMMERSEMESTER 2023 LEHRSTUHL STÄDTEBAU PROF. ANNA JESSEN & PROF. INGEMAR VOLLENWEIDER Mittlere Gebäudehöhe (Attikahöhe) 3 4 Gebäude 1 25,75m 01a Gebäude 5 FD 25,65m 24,65m Gebäude 5.2 FD 15,30m 14,30m Gebäude 6 FD 22,55m 21,55m Gebäude 6.1 FD 15,30m 14,30m Gebäude 5.1 FD 22,40m 21,40m Gebäude 7 FD 22,30m 05a 05b 05c 05e 05f D D A D A D 05.1a 06a 06b 06c 06d 06e 06.1a 06.1b 06.1c 05.2a 05.2b 05.3d 06.1d 07a 07b 07c 05.3a 05.3b 05.3c D D D 06.2a 06.2b 06.2c D D D 06.2d 9,86 8,56 8,908,90 01b 01d 05d A A C E A B B 05.1b 07d 07e 07f Gebäude 6.2 FD 3,00m 17,85m Gebäude 5.3 FD 3,00m 17,85m C
Die Bachelorthesis fokussiert sich auf den Entwurf einer Aula neben einer Realschule in Köln Deutz. Das Ziel des Entwurfs war es eine Aula zu errichten die sich an die Schule anpasst und diese nicht in den Hintergrund stellt. Dabei wird zudem die L-Form gewählt damit ein Hof zwischen der Schule und der Aula entstehen kann. Der Innenraum und der Außenraum interagieren miteinander. Zudem werden Merkmale im Innenraum im Außenraum widergespiegelt. Dazu gehören zum einen die Aula, welche im Außenbereich auch als Outdoor-Aula vorhanden ist, zum anderen die Unterzüge der Aula und des multifuktionalen Raums, die an der Fassade als Sturz weitergeführt werden.
22
Deutz,
Backstein, Wand, Aula Köln, Deutz BACHELOR
Kostüm Maske S F Lager M k R 23
DACHAUFBAU
EXTENSIVE DACHBEGRÜNUNG
VEGETATIONSSCHICHT MIND. 5CM
FILTERSCHICHT FILTERVLIES
WASSERSPEICHER, DRÄNSCHICHT 2,5CM
WURZELSCHUTZFOLIE
TRENN- UND GLEITSCHICHT
BITUMENABDICHTUNG 2-LAGIG
GEFÄLLEDÄMMUNG EPS 2% 4-23,5CM
DÄMMUNG EPS 10CM
DAMPFSPERRE
STAHLBETONDECKE 35CM
STAHLBETONUNTERZUG 150/30CM
AKUSTIKSEGEL AUS HOLZ MIT LOCHUNG
WANDAUFBAU
KLINKER 11,5CM
LUFTSCHICHT 2CM
DÄMMUNG MINERALWOLLE 16CM
STAHLBETON 36,5CM
WANDAUFBAU UNTERGESCHOSS
PERIMETERDÄMMUNG XPS 16CM
MAUERWERKSSPERRE 5MM
STAHLBETON 36,5CM
GIPSPUTZ 1CM
FUNDAMENT STAHLBETON 80/100CM
MAGERBETON 5CM
KAPILLARBRECHENDE SCHICHT 12CM
DECKENAUFBAU PARKETT 1CM ZEMENTESTRICH 6CM PE FOLIE TRITTSCHALLDÄMMUNG EPS 8CM STAHLBETON 35CM GIPSPUTZ 1CM 24
TRENNWAND STAHLBETONFERTIGTEIL NICHT TRAGEND 12CM TRENNWANDSYSTEM T: HOLZPFOSTEN-RIEGEL BAUWEISE MIT FLÄCHENBÜNDIGER VERGLASUNG 12CM VERDUNKLUNGSVORRICHUNG DECKENAUFBAU PARKETT 1CM HEIZESTRICH/ ZEMENTESTRICH 6CM PE FOLIE TRITTSCHALLDÄMMUNG EPS 8CM STAHLBETON 35CM GIPSPUTZ 1CM BODENAUFBAU EPOXIDHARZBESCHICHTUNG 1CM ESTRICH 6CM PE FOLIE TRITTSCHALLDÄMMUNG EPS 8CM PE FOLIE STAHLBETON 35CM PE FOLIE PERIMETERDÄMMUNG XPS 16CM MAGERBETON 5CM PE FOLIE KAPILLARBRECHENDE SCHICHT 12CM WANDAUFBAU STAHLBETONFERTIGTEIL 150/11,5CM LUFTSCHICHT 2CM DÄMMUNG MINERALWOLLE 16CM STAHLBETONUNTERZUG 36,5CM MARKISOLETTE ATTIKA AUFBAU STB-FERTIGTEIL 2% GEFÄLLE 15,2CM BITUMENBAHN DÄMMUNG 10CM DAMPFSPERRE 25
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2022 - 2024