Dhl einfuhr und zollvorschriften 032014

Page 1

Einfuhr- und Zollvorschriften

Ägypten

ISO-Ländercode: EG Verbotene Gegenstände: Lebende Schweine, genießbare lebende Vögel und Geflügel, Zuchthühner; Fleisch, Innereien und Schweinefett; Schlachtvögel und -geflügel; Vogellebern. Bedingt zur Einfuhr (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände: Fisch aller Arten; Geflügelfett; Oliven; verpackter Weichkäse, mindestens 500 g schwer; Alkohol; Ethylen; Zigaretten und Zigarren; Benzinoktan; gewöhnliche Seife, Toilettenseife und Rasierseife; Bengalische Zündhölzer; Waren aus Natur- oder Kunstleder und aus Pelzen, mit Ausnahme der zur industriellen Sicherheit verwendeten; Feinseide, Wolle, Leinen; geknüpfte und gewebte Teppiche; Seidengewebe, gewebt; Schuhe aller Art; Rohrleitungen und Rohre aus Eisen oder Stahl, mit Ausnahme von rostanfälligen Rohren; elektrische Kabel und Isolierdrähte; Nickelbatterien, Energie erzeugende Geräte, elektronische Rechner; Treibgas-Sprühbehälter aus Aluminium; Löffel, Kellen, Gabeln und Messerwaren. 

Molkereiprodukte; Vogeleier; Naturhonig; andere Nahrungsmittel tierischen Ursprungs mit Ausnahme von: Weichkäse, Schaider-Käse aus Holland, Naturhonig und Eiern (noch auszubrütende Eier ausgenommen).

Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter mit Ausnahme von: Haschisch, Betäubungsmitteln und Opium.

Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren mit Ausnahme von: Schweinefleisch und Fischkonserven außer Thunfisch.

Die Genehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörden ist erforderlich für: Lebende Bäume und andere Pflanzen; Blumenzwiebeln, Wurzeln und Ähnliches; Schnittblumen und Zierblätter; genießbare Gemüse und bestimmte Wurzeln und Knollen; genießbare Früchte und Nüsse, Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen; Kaffee, Tee, Mate und Gewürze; Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen; Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Flechtstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs. Schusswaffen erfordern die Vorlage einer Genehmigung und Bewilligung der zuständigen Behörde für öffentliche Sicherheit. Begleitpapiere: Zollinhaltserklärung(en): a)

Pakete: 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.

b)

Briefe mit Wareninhalt und Päckchen: Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in arabischer, englischer oder französischer Sprache; wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet: 3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in arabischer, englischer oder französischer Sprache.

Hinweis: Die Deutsche Post AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einfuhr- und Zollvorschriften, weil ihr nicht immer rechtzeitig und vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im Bundesgebiet, bei den Industrie- und Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw. im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Grund solcher Informationen oder besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der Deutschen Post AG enthaltener Einfuhr- und Zollvorschriften versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen und er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen, Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.

Stand: März 2014


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.