Lokales | 3
25. Juli 2018 · WochenZeitung Altmühlfranken
Kreativität unter Beweis gestellt
WZRechts-Tipp
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Landkreis vergab zum neunten Mal den Umweltpreis WeiSSenburg (do). Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat erneut das vielfältige Engagement von Kindern und Jugendlichen für den Umweltschutz gewürdigt. Insgesamt 16 Projektideen – so viele wie noch nie – wurden eingesandt. Landrat Gerhard Wägemann zeichnete nicht nur die ersten Gewinner, sondern alle Teilnehmer mit Preisgeld und Urkunde aus. „Kreativität in Sachen Umwelt war gefragt, und wer ist kreativer als Kinder“, freute sich der Landrat bei der kleinen Feierstunde im Landratsamt. Deshalb sei das Engagement der Preisträger, aber auch jedes einzelnen Bürgers wichtig, um Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz in Erinnerung zu rufen. Aufgrund der großen Resonanz in diesem Jahr sei das Preisgeld auf 3.950 Euro erhöht worden, um alle kreativen Ideen, die mit Betreuern in die Tat umgesetzt wurden, zu belohnen. Der erste Platz und 600 Euro Preisgeld
KINDER HAFTEN FÜR IHRE ELTERN - WER ZAHLT ELTERNUNTERHALT
Landrat Gerhard Wägemann (hinten rechts) freute sich über die Kreativität, die die 16 Teilnehmer bewiesen haben. Stolz präsentierten die Preisträger Urkunde und Scheck. Foto: Brigitte Dorr
wurde gleich zwei Mal vergeben. Freuen konnten sich die Evangelische Landjugend Stetten und die Kindergruppe der BUND-Naturschutz-Kreisgruppe WeißenburgGunzenhausen. Platz zwei und 500 Euro Preisgeld erhielt das Werner-von-Siemens-Gymnasium für sein außergewöhnliches Projekt „Bewusster Fleischkonsum“. Weiterhin wurden in diesem Jahr
drei dritte Preise vergeben. Neben der Evangelischen Landjugend Kreisverband GunzenhausenHeidenheim freuten sich die Alesheimer Storchenkinder vom Obst- und Gartenbauverein Alesheim und die GrundschuleSüd Gunzenhausen über je 400 Euro. Die beiden Schüler von der Montessori-Schule WeißenburgGunzenhausen Lennard Kopp
und Peer Rosenthal erhielten ein Preisgeld in Höhe von 200 Euro. Die weiteren Preise und 100 Euro gingen an die Evangelische Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ aus Pappenheim, die Katholische Kindertagesstätte St. Josef aus Gunzenhausen, die Grundschule Weißenburg, das „Haus für Kinder Sonnenschein“ in Bergen, das Simon-Marius-
Gymnasium in Gunzenhausen, die Grundschule Pleinfeld, die Staatliche Realschule Weißenburg und die Kinder- und Jugendgruppe des Heimatvereins Büchelberg. Weiterhin wurde das Projekt der Praxisklasse der StephaniMittelschule Gunzenhausen mit 50 Euro belohnt. Der Umweltpreis wird alle zwei Jahre ausgelobt.
2.800 Euro für drei Projekte N-ERGIE unterstützt ehrenamtliches Engagement Alesheim (red/ad). Im Rahmen ihrer Aktion „N-ERGIE für junge Menschen“ spendete die N-ERGIE Aktiengesellschaft 2.800 Euro an drei Projekte im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Die diesjährige Jury wählte den Obst- und Gartenbauverein Alesheim, der von der N-ERGIE 1000 Euro erhielt. Mit der Gruppe „Storchenkinder“ bewirtschaftet der Verein einen Kräuter- und Gemüsegarten. Den Kindern soll so der natürliche Lebensraum nähergebracht werden. Mit dem Geld erwirbt der Verein unter anderem neue Gartengeräte. Ebenfalls 1000 Euro erhielt die Organisation Jung hilft Alt (JuhA) der Brombachsee-Mittelschule in Pleinfeld. Die Schüler betreuen Senioren im Pleinfelder Seniorenhof auf ehrenamtlicher Basis und schaffen so eine Verbindung der
Die Preisträger freuten sich über die Spenden. Foto: Amadeus Meyer
Generationen. Die Spende ermöglicht beispielsweise Ausflüge für die gesamte Gruppe. 800 Euro gab es für das Dittenheimer Ferienprogramm. Während der Sommerferien organisieren die Verantwortlichen
jährlich mehr als 20 Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche. Das Angebot reicht von einer Schnitzelwerkstatt bis hin zu einer Dorfrallye oder Qigong. Seit zehn Jahren verzichtet die N-ERGIE auf Weihnachtsgeschen-
ke für Kunden und Partner. Stattdessen unterstützt der Energieversorger mit dem Gegenwert der Geschenke in Höhe von 40.000 Euro ehrenamtliche Projekte. An der Spendenübergabe nahmen unter anderem Horst Hien
(N-ERGIE), Bettina Mutterer („Storchenkinder“ Alesheim), 1. Bürgermeister Günter Ströbel und Barbara Metz (Dittenheimer Ferienprogramm) sowie Wally Schmitt (Projektleiterin „JuhA“ Pleinfeld) teil.
seiner Arbeit Künstler und auch Verlagsmanager kennt. Umso mehr freute ich mich, als ich ein längeres Praktikum bei der Kulturfabrik in Roth absolvieren konnte. Von dort aus entdeckte ich auch die FHAM. Bei der Kulturfabrik habe ich gemerkt, wie mich die Arbeit dort fasziniert und begeistert. Ich durfte Künstler wie Gregor Meyle betreuen, war mit organisatorischen Aufgaben und Pressearbeit betraut. Eines Tages riet mir die Chefin der Kufa, mich doch mal über den Studiengang Musik- und Kulturmanagement bei der FHAM in Treuchtlingen zu informieren. Das tat ich dann auch und bekam schnell das Gefühl, dass dies das Richtige sein könnte. Und wenn es am Ende doch nicht Musik- und Kulturmanagement wird, dann vermittelt mir der Studiengang mit seinen grundständigen BWL-Inhalten betriebswirtschaftliche Kompetenzen, die ich in vielen Berufen nutzen kann. Für die FHAM sprach auch die semi-virtuelle Form des Studiums, die viele zeitliche Freiräume
lässt und mich nicht in starre Vorlesungs- und Seminarkonzepte presst, sondern sehr individuell arbeiten lässt. Und für Treuchtlingen sprach die Nähe zu meinem Wohnort Weißenburg. Denn aus familiären und privaten Gründen zog es mich nicht zum Studium in eine teure Großstadt. Nun ist erst einmal der BWLBachelor mein Ziel. Was danach kommt, steht für mich noch nicht fest; wenn aber alles nach Plan läuft, werde ich wohl einen Master anstreben. Egal was ich einmal nach meinem Studium arbeiten werde: Ich werde darauf gut vorbereitet sein.
Wer studiert eigentlich in Treuchtlingen? Treuchtlingen (red). Diese Woche stellt sich die 22-jährige Celine Ritzer aus Weißenburg vor, die den Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit Branchenfokus Musik- und Kulturmanagement in Treuchtlingen belegt. Derzeit ist sie im fünften Semester. Ehrlich gesagt – ich wusste nie, was ich werden will. Weder in der Realschule noch in der Fachoberschule und auch nicht nach dem Fachabitur. Mich hat immer schon vieles interessiert: Musik, Tanz, Theater, aber auch Wirtschaft und Politik. Aber wie daraus einen Beruf machen? Nun studiere ich (...) Betriebswirtschaftslehre mit Branchenfokus Musik- und Kulturmanagement. In diesem Studiengang bündeln sich meine Interessen und sie lassen sich mit meinen privaten Plänen wunderbar verbinden. Vor allem aber folge ich damit dem Rat meiner Mutter: „Tu etwas, worauf du immer aufbauen und im Notfall zurückgreifen kannst, der Rest kommt dann von allein.“ Wobei es eigentlich logisch gewesen wäre, etwas Soziales zu studieren, schließlich
Celine Ritzer in der Kulturfabrik Roth Foto: privat
habe ich mein Fachabitur 2014 mit Schwerpunkt Pädagogik/Psychologie absolviert. Doch schon während dieser Zeit hatte ich irgendwie das Gefühl, dass das nicht das Richtige für mich ist. Also legte ich danach erst einmal ein Schnupperjahr ein, um alles Mögliche auszuprobieren. Ich absolvierte ein langes Praktikum in der Buchhaltung der Nürnberger Messegesellschaft und ein sehr kurzes bei einem Steuerberater.
Parallel arbeitete ich bereits im Büro eines Berufsbetreuers für psychisch kranke Menschen, wo sich soziale und wirtschaftliche Themen verbinden. Das mache ich noch heute neben dem Studium. Und dann war da immer noch meine Bühnenleidenschaft. 15 Jahre lang habe ich in einem Modern-Dance-Studio getanzt und trat dort auch auf. Mich hat schon immer das „Drumherum“ fasziniert und dementsprechend oft habe ich auch Aufführungen mit vorbereitet und organisiert. Während meiner Realschulzeit war ich begeistertes Mitglied unserer Schultheatergruppe, mit der ich auf Festivals und bayerischen Theatertagen aufgetreten bin. Außerdem spielt Musik in meinem Leben eine sehr wichtige Rolle. Ich hatte mehrere Jahre Gesangsunterricht und liebe Musik von Pop bis Reggae. Bezüge zum Thema Wirtschaft/Kultur habe ich auch über meinen Vater, der als Journalist für die Süddeutsche Zeitung arbeitet, Buchautor ist und aus
Das kann jeden treffen. Ein Elternteil muss ins Pflegeheim. Möglicherweise reicht das eigene Einkommen und VerBettina Durst mögen des Elternteils bzw. beider Eltern nicht dazu aus, um die Pflegekosten zu decken. Dann haften die Kinder anteilig nach ihrem Einkommen und Vermögen. Soweit der erforderliche Unterhalt nicht freiwillig bezahlt wird, springt der Sozialhilfeträger ein, verlangt dann aber von den Kindern umfassend Auskunft über die Einkommensverhältnisse und die Vermögenslage. Entsprechend dem Einkommen, Vermögen und sozialen Rang des unterhaltspflichtigen Kindes muss diesem ein angemessener Selbstbehalt verbleiben. Dieser wird im Elternunterhalt individuell berechnet. Dem Unterhaltspflichtigen steht grundsätzlich ein Selbstbehalt in Höhe von 1.800,00 € monatlich zu. Der Selbstbehalt bei Verheirateten beläuft sich auf 3.240,00 €. Darüber hinausgehendes Einkommen kann maximal zur Hälfte für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, im Übrigen wird der Selbstbehalt erhöht. Von den Einkünften des unterhaltspflichtigen Kindes sind sämtliche Verpflichtungen abzuziehen, z. B. bestehende Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den eigenen Kindern oder Verbindlichkeiten, die bei Eintritt der Untehaltsverpflichtung bereits vorhanden waren, nicht jedoch neu eingegangene Verpflichtungen. Absetzbar sind auch Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge, in Anbetracht unzureichender Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung auch zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen, insgesamt ca. 25% des Bruttoeinkommens. Lebt der Unterhaltsverpflichtete im Eigenheim, hat also keine Mietkosten, so wird ihm dieser Wohnvorteil als Einkommen zugerechnet. Das Einkommen des Ehepartners des unterhaltsverpflichteten Kindes spielt für die Berechnung des Unterhaltsanspruchs ebenfalls eine Rolle. Bei einer Alleinverdienerehe, bei der der Alleinverdiener unterhaltsverpflichtet ist, muss dieser für den gesamten Familienunterhalt aufkommen, was sich auf die Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Eltern auswirkt. Ist das auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommene Kind selbst nicht erwerbstätig, können dennoch Unterhaltsansprüche entstehen, wenn der verdienende Partner den Familienunterhalt sicherstellt. Das unterhaltspflichtige Kind muss dann aus seinem Arbeitslosengeld oder dem Taschengeld teilweise für den Unterhalt der EItern aufkommen. Das Vermögen des unterhaltsverpflichteten Kindes als solches kann unter bestimmten Umständen ebenfalls herangezogen werden. Hiervon nicht betroffen ist grundsätzlich das selbstbewohnte Eigenheim sowie das Vermögen, das der Unterhaltsverpflichtete für seine eigene Altersvorsorge benötigt, außerdem ein gewisses Schonvermögen, für das jedoch keine festen Werte festgeschrieben sind. Es kommt auf die individuelle Betrachtung an. Wer durch die Inanspruchnahme wegen Elternunterhalts belastet ist, tut gut daran, sich frühzeitig anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Bettina Durst Rechtsanwältin der Kanzlei meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb Fachanwältin für Familienrecht
meyerhuber rechtsanwälte Adventure Campus Hahnenkammstraße 19 91757 Treuchtlingen Telefon +49 (0)9142 806-100 info@adventure-campus.com www.adventure-campus.com facebook.com/adventurecampus
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