retail medianet
Obsoleszenz
Empire kauft für 4,25 Mrd. € den kanadischen Ableger von Safeway Seite 17
Geplanter Verschleiß von elektronischen und technischen Geräten Seite 18
Freitag, 14. Juni 2013 – 15
zischfrisch
Lipton Lemon Zero, Cafissimo Grand Classe Kahawa Machare, Goldkehlchen Cider, Egger Sprizz und Egger Grapefruit-Radler. Seite 19
interimschef
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Big Deal
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© Top Spirit
inside your business. today.
Martin Wild ist vorübergehend als CEO bei Redcoon eingesetzt worden Seite 20
Billa präsentiert seine Premium-Eigenmarke
© A.T. Kearney
short
© Bolton/Richard Tanzer
© Rewe International /APA-Fotoservice/Rossboth
Wachstumsmärkte Im von Berater A.T. Kearney erstellten Ranking der besten internationalen Wachstumsmärkte liegt Brasilien zum dritten Mal in Folge auf Platz 1. Besonderes Augenmerk sollte aber laut Mirko Warschun (Bild) auf den ‚Schwarzen Kontinent‘ gelegt werden; dort sei das Potenzial massiv. Seite 17
Nachhaltigkeit Bolton, Europas Nummer 1 bei Dosenthunfisch, will sein Angebot an nachhaltigem Thunfisch erweitern und diesen mit der Angel fangen. Kontrollen und Qualitätsansprüche bei der Produktion sollen transparent sein. Damit hebt das Unternehmen seinen Anteil an nachhaltigen Produkten auf 45%. Seite 18
Premium-Bekenntnis Billa-VD Josef Siess (li.) preist die neue Premium-Linie „Billa Corso“ an. Mit Gelbanteil und barocken Kupferstichen sollen Konsumenten das von Sophie Karmasin gewürdigte „Besondere“ erleben. Seite 16
Kartellrecht Bundeswettbewerbsbehörde will Spielregeln zwischen Handel und Industrie
Wien. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat ihren Standpunkt zu vertikalen Preisbindungen veröffentlicht – und lädt Branchenteilnehmer wie Konsumentenschützer ein, bis August ihre Standpunkte darzustellen. Resultat daraus soll dann eine verbindliche Leitlinie sein, die genau definiert, ab wann man von einer Preisabsprache sprechen kann und inwieweit Preisempfehlungen legal sein können. Laut Entwurf liegen vertikale Preisabsprachen vor, wenn Lieferanten (Produzenten) mit ihren Händlern das Preisniveau abstimmen, das die Händler von ihren
© BWB/Foto Wilke
Preisabsprachen klar definieren
Theodor Thanner präsentierte Leitlinien für kartellrechtgemäßes Verhalten.
Kunden verlangen sollen. Vorgegebene Mindestpreise und Preisvereinbarungen für den Weiterverkauf sind verboten, weil sie den preislichen Wettbewerb beschränken und ein höheres Preisniveau bewirken. In der österreichischen Praxis würden oft zusätzlich zu diesen Preisbindungen horizontale Abstimmungselemente (zwischen Handelsunternehmen) auftreten oder Absatzkanäle behindert werden. Ebenso unzulässig sind Gebietsabsprachen. Die gute Nachricht: Eine unverbindliche Preisempfehlung ist rechtens. (red)
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Rio Mare achtet auf Nachhaltigkeit bei Fang und Genuss. Daher wird nun auch unser Thunfisch für Insalatissime bestandsschonend per Hand geangelt und nicht mit Netzen gefangen. „Qualität mit Verantwortung“ aus dem Meer auf Ihren Tisch. www.riomare.at
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