Geschäftsbericht Deutsch

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2.19 Immaterielle Vermögenswerte 2.19.1 Goodwill Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode (Purchase-Methode), wie unter Erläuterung 2.2 beschrieben, dargestellt. Der Goodwill entspricht dem Überschuss der Akquisitionskosten über der Beteiligung des Konzerns am Verkehrswert des erworbenen Nettovermögens. Die nicht beherrschten Anteile werden entsprechend ihrem Anteil am Verkehrswert des erworbenen Nettovermögens erfasst. Goodwill wird nicht abgeschrieben, aber an jedem Bilanzstichtag auf mögliche Wertminderungen untersucht. Bei der Beurteilung des Goodwills hinsichtlich einer möglichen Wertminderung wird der realisierbare Wert auf der Basis der Geldfluss generierenden Einheit, welcher der Goodwill zugerechnet wird, ermittelt. Der realisierbare Wert ergibt sich aus dem höheren von Fair Value abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert den realisierbaren Wert, wird die Differenz als Wertminderung erfasst. Die Schätzung der künftigen diskontierten Geldflüsse, der entsprechenden Diskontierungssätze und der Wachstumsraten basiert in hohem Masse auf Einschätzungen und Annahmen des Managements. Die tatsächlich erzielten Geldflüsse und Werte können demnach stark von den erwarteten künftigen Geldflüssen und den damit in Verbindung stehenden, mittels Diskontierungstechniken ermittelten Beträgen abweichen.

2.19.2 Übriges immaterielles Anlagevermögen Zugänge von Lizenzen, Software, IT-Entwicklungen, Marken und Kundenbeziehungen werden zu ihren Anschaffungskosten erfasst. Das immaterielle Anlagevermögen wird ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern es nutzen kann, in gleichmässigen Raten verteilt über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte wird regelmässig überprüft. Sämtliche identifizierbaren immateriellen Güter (zum Beispiel Marken und Kundenbeziehungen), die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden anlässlich der Ersterfassung zu ihrem Fair Value bilanziert. Das übrige immaterielle Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und linear über die geschätzte Nutzungsdauer zulasten der Erfolgsrechnung abgeschrieben: – Lizenzen und Software 3 – 5 Jahre – Marken 3 – 5 Jahre – Kundenbeziehungen 10 – 15 Jahre


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