Qualitätssicherung in der Kulturellen Bildung

Page 30

28_ 3. auswertung der bkj-mitgliederbefragung

Von den Mitgliedsorganisationen auf Bundesebene geben 13 Interviewpartner/innen an, regelmäßig für andere Zuwendungsgeber Auflagen zur Qualitätssicherung/Evaluation zu erfüllen, die über die üblichen Abrechnungs- und Dokumentationspflichten hinaus reichen. Zu den genannten Beispielen gehören insbesondere: >> Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems (LQW – Lernerorientierte Qualitätstestierung) als Förderauflage des nordrhein-westfälischen Weiter­bildungsgesetztes, >> Erfüllung der Qualitätsstandards im Rahmen des FSJ ­Kultur (Quifd-Qualitätssiegel), >> Vorgaben der Agentur für Arbeit (Bildungsgutscheine, ­Bildungsurlaub), >> Besondere Evaluationsmaßnahmen in Modellprojekten des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft (BMBF), >> Auflagen zur Qualitätssicherung für das Auswärtige Amt (AA) und für Fördermaßnahmen des Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), >> Evaluationsauflagen im Rahmen einer EU-Förderung (ESFMittel), >> umfassende Selbstevaluation im Rahmen einer­Projekt­ förderung der Stiftung Jugendmarke. Bezogen auf die Bundesebene kann die Zwischenbilanz gezogen werden, dass bisher eine kleine Gruppe an Mitgliedsorganisationen aufwendige Verfahren der Qualitätssicherung für ministerielle oder andere öffentliche Zuwendungsgeber nachweisen muss. Allerdings ist davon auszugehen, dass diese Zahl steigen wird, wenn kulturelle Bildungsangebote und Kooperationsvorhaben noch intensiver als bisher in andere Politik- und Praxisfelder integriert werden, wie das folgende Beispiel des Freiwilligen Sozialen Jahres zeigt: Freiwilligendienste haben sich einem „strukturierten Qualitätsentwicklungsprozess“ nach einheitlichen Qualitätsstandards zu unterziehen. Diese gelten auch für das seit 2001 mögliche „Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur“ (FSJ Kultur). An der Entwicklung dieser Standards und an pädagogischen Rahmenrichtlinien hat die BKJ federführend mitgearbeitet. Zusätzlich zu diesen Qualitätssicherungsauflagen können Träger und Einsatzstellen des FSJ Kultur das „Quifd“-Qualitätssiegel erwerben, soweit sie eine externe Zertifizierung erfolgreich absolviert haben (siehe hierzu auch die nachfolgenden Ausführungen zur Länderebene). Landesebene Von den 13 Landesvereinigungen Kulturelle Jugendbildung (bzw. vergleichbaren Organisationen auf Landesebene) verweisen 6 Interviewpartner/innen explizit auf spezielle Zielvereinbarungen mit dem für Kulturelle Kinder- und Jugendbildung zuständigen Landesministerium bzw. mit der zuständigen Landesbehörde:

>> Mecklenburg-Vorpommern: Zielvereinbarung mit dem Ministerium für Soziales und Gesundheit mit Auflagen zur Evaluation auf Basis der Zielvereinbarung. >> Niedersachsen: Zielvereinbarung mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur u.a. mit der Auflage der ­regelmäßigen Selbstevaluation selbst gesetzter Ziele und Indikatoren mit Beschreibung der Zielerreichung. Überprüfung durch den Landesrechnungshof. >> Nordrhein-Westfalen: Wirksamkeitsdialog (im Rahmen des Kinder- und Jugendfördergesetzes) mit Zielvereinbarungen und Auflagen zur (Selbst-)Evaluation für das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit sowie Rahmenvereinbarung mit Verpflichtung zur Qualitätsentwicklung mit dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder für die Zusammenarbeit in der offenen Ganztagsgrundschule. >> Sachsen-Anhalt: Qualitätsvereinbarung mit dem ­Landesjugendamt auf Ebene der Landesvereinigung. In diesem Bundesland gibt es eine weitere Besonderheit: Das Musikschulgesetz schreibt für die staatliche Anerkennung von Musikschulen die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems vor. Das Qualitätssiegel des VdM wird vom zuständigen Landesministerium als Verfahren anerkannt. >> Schleswig-Holstein: Zielvereinbarungen mit dem Sozialministerium (mit einem geringem Anteil von ­Selbstevaluation). >> Thüringen: Kooperationsvereinbarung mit dem Kultus­ ministerium ab Sommer 2009. (Es lagen zum Zeitpunkt des Interviews noch keine Erfahrungen vor.) Die Einschätzung dieser Instrumente ist unterschiedlich. Aus Sicht der LKJ Niedersachsen wird u.a. positiv bewertet, dass sie zur Profilklärung und zur zielgerichteten Umsetzung von Kernaufgaben beitragen. Die LKJ Nordrhein-Westfalen sieht neben nützlichen Erkenntnissen für die kulturpädagogische Praxis in der Profilstärkung gegenüber der Politik und Landesregierung eine besondere Stärke. Wenn sich die Zielvereinbarung – wie in Schleswig-Holstein – jedoch nach einem längeren Entwicklungsprozess schließlich auf das Ausfüllen eines weiteren „Formulars“ reduziert, wird der Nutzen als fraglich angesehen. Für das FSJ Kultur sind die Landesvereinigungen i. d. R. als Träger bzw. Koordinierungsstelle tätig und müssen somit die trägerbezogenen Qualitätsstandards erfüllen. Drei LKJs (Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) tragen derzeit das Quifd-Qualitätssiegel.61 Da viele der LKJs (und andere Organisationen) auf regionaler und überregionaler Ebene in zahlreiche trägerübergreifende Vernetzungs- und Projektaktivitäten eingebunden sind, müssen sie sich mit unterschiedlichen Qualitätsanforderungen in der Jugend- und Kulturarbeit oder anderen gesellschaftlichen Praxis- und Politikfeldern auseinandersetzen, die im Rahmen dieser Ausführungen nicht im Einzelnen behandelt werden können. Hingewiesen werden soll in diesem Zusammenhang beispielsweise auf die LKJ Niedersachsen, die auch im Bereich der politischen Bildung agiert, auf die LAG Kinder- und

61 Besondere Regelungen sind: Die LKJ Niedersachsen ist Koordinationsbüro für Norddeutschland (Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein). Die LKJ Berlin hat die Trägerschaft für das Land Brandenburg. Die LKJ NRW ist Kooperationspartner der LAG Arbeit Bildung Kultur NRW e.V., die als Träger für das FSJ tätig ist. Für Bayern ist die BAG Spielmobile Ansprechpartner.


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.