VDBUM Info 2 2011

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VORSCHRIFTEN & VERORDNUNGEN

Arbeitskreis selbstfahrende Arbeitsmaschinen Während des VDBUM GroĂ&#x;seminars 2009 wurde ein Arbeitskreis seitens des VDBUM ins Leben gerufen, der sich um die Genehmigungsverfahren beim Zulassen und Betreiben von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen im Ăśffentlichen StraĂ&#x;enverkehr kĂźmmert. Die Teilnehmer dieses Arbeitskreises stammen aus diversen Baufirmen und haben gemeinsam die Probleme in den einzelnen Regionen bzw. auch die Schwierigkeiten bei der Bestellung von Neumaschinen zusammengetragen. Hier half eindeutig das starke Netzwerk des VDBUM. In verschiedensten Betrieben wurden Erfahrungen zusammengetragen und Besonderheiten herausgestellt. Es folgten einige weitere Arbeitssitzungen und als Ergebnis wurde eine Präsentation hervorgebracht, in der viele Besonderheiten zusammengetragen sind, Genehmigungsverfahren abgefragt werden kĂśnnen, und beispielhaft alle notwendigen Dokumente

hinterlegt sind. Weiterhin gibt es Informationstabellen, die z.B. Ăźber Definitionen von Baustellen informieren, FĂźhrerscheinklassen und notwendige Papiere darstellen, die beim Betreiben der Maschinen mitgefĂźhrt werden mĂźssen und vielerlei Dinge mehr. In einem groĂ&#x;en Bauunternehmen wurde z.B. eine MĂśglichkeit erarbeitet, die Baustellenversorgung unter bestimmten Umständen mautfrei abzuleisten. Diese und ähnliche Aktionen sind mit entsprechenden Fotos und Darstellungen abgebildet und helfen den Fuhrpark- und MTALeitern bei ihren täglichen Aufgaben. Die angesprochene Präsentation ist eine lebendige Einrichtung, die durch die Ideen der Teilnehmer des Arbeitskreises ständig erweitert wird. Wer Interesse hat, kann den derzeitigen Stand dieser Präsentation gegen eine geringe SchutzgebĂźhr in der Zentrale des VDBUM anfordern. Info: www.vdbum.de ě?‹

SEMINAR

Vergaberecht und Bauvertragrecht Wer kennt das nicht: Eine Baustelle kann nicht rechtzeitig gestartet werden, während des Bauablaufs werden Ă„nderungen verordnet oder Zusatzaufträge vereinbart, der Bauablauf wird gestĂśrt und die Baufrist kann nicht eingehalten werden. Die Ăźbliche Frage lautet dann: Wer zahlt die Zeche? Der Einsatz innovativer Verfahren und Technologien ist in Ausschreibungen selten vorgesehen. Dabei kĂśnnen Bauunternehmer sich im Rahmen von Nebenangeboten Ăźber den Einsatz von neuen Verfahren klare Wettbewerbsvorteile verschaffen. Hier sind jedoch einige wichtige formelle und inhaltliche Punkte zu beachten. Ein Seminar der Mts-Akademie vermittelt vor dem Hintergrund dieser zwei typischen Ausgangssituationen praxisorientiertes Grundlagenwissen, Bewertungsrichtlinien und Argumentationshilfen von formal korrekten Nebenangeboten und Hintergrundwissen fĂźr die rechtliche Zuordnung von Pauschalpreisverträgen. Was sind verbindliche Fristen? Ist ein Bauzeitenplan verbindlich? Welche inhaltlichen Neuerungen bringt die VOB/A mit sich? Das sind nur einige von vielen Fragen, die im Seminar in diesem Zusammenhang beantwortet werden mĂźssen. Als Zielgruppe gibt die MtsAkademie Bauleiter sowie Vertreter der Ăśffentlichen Hand, Ingenieure, Planer, Techniker, Poliere und Meister an. Jeder Teilnehmer erhält nach Seminarende ein Zertifkat, das ihm die erlangte Sachkunde bestätigt. WeiterfĂźhrende Informationen hält die Mts-Akademie bereit. Info: www.mts-akademie.de ě?‹

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