KYCM
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WOLFSBURGER KURIER
Sonntag, den 8. Januar 2017
STELLENMARKT IM KURIER Sprechstunde bei der IHK
Wir suchen für sofort
WOLFSBURG. Die Industrieund Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg unterstützt mit kostenlosen Sprechtagen zur Unternehmensnachfolge in der IHK-Geschäftsstelle in Wolfsburg. Am Mittwoch, 18. Januar, 15 bis 18 Uhr, geht es um die steuerlichen und rechtlichen Fragen zu einer konkret anstehenden Betriebsübergabe. Neben Beratern der IHK stehen den Unternehmen ein Steuerberater und Fachanwalt sowie Vertreter des Vereins
- Fachverkäuferin für Schreibwaren in Teilzeit für 2, 3 oder 4 Tage/Woche sowie Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an: WKS Kaufhaus GmbH · z. Hd. Herrn Lange Porschestraße 34 · 38440 Wolfsburg oder per Mail an: info@wks-kaufhaus.de Bitte keine telefonische Anfrage!
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Am 19. Januar berät Heiko Knopp über den Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Heiko Knopp berät in der Bibliothek
Informationen für den Wiedereinstieg
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WOB 1
WOLFSBURG. Der Wiedereinstiegsberater der Arbeitsagentur Wolfsburg, Heiko Knopp, steht am 19. Januar von 10 bis15 Uhr in der Stadtbibliothek Wolfsburg, Porschestraße 51, für Gespräche und Fragen zur Verfügung. „Herzlich eingeladen sind alle interessierten Frauen und Männer, die nach einer beruflichen Pause wieder durchstarten möchten und nicht bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet sind“, erklärte Wiebke Saalfrank, Sprecherin der Agentur für Arbeit Wolfsburg. Knopp beantwortet an diesem Tag alle Fragen rund um den Wiedereinstieg, informiert zu regionalen Arbeitsmarktgegebenheiten und -chancen und
gibt Tipps zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ebenso können Bewerbungsunterlagen besprochen und mögliche Wege der Qualifizierung aufgezeigt werden. Weiterhin stellt er bei Bedarf auch die Unterstützungsmöglichkeiten und das Dienstleistungsportfolio der Arbeitsagentur vor. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Weitere Auskünfte erteilt Heiko Knopp vorab unter der Rufnummer 05361/4368333.
WOLFSBURG. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg zur Informationspflicht von Arbeitgebern, Wechselt ein Arbeitnehmer von Vollzeit in Teilzeit, muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht über die negativen Folgen auf die betriebliche Altersversorgung aufklären. So weit geht seine Fürsorgepflicht nicht. Umgekehrt ist er auch nicht berechtigt, den Arbeitnehmer die Teilzeit auszureden. Dies entschied das Landesarbeitsgerichts Nürnberg am 21. Dezember 2015. Der Kläger im betreffenden Fall arbeitete von 1980 bis 2004 in Vollzeit und war ab März 2004 in Teilzeit zu 50 Prozent beschäftigt. Insgesamt hat er 281 Monate in Vollzeit und 102 Monate in Teilzeit gearbeitet. 1990 sagte ihm sein Arbeitgeber eine betriebliche Zusatzversorgung zu. Danach sollte er ab dem 65. Lebensjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 75 Prozent des letzten Gehalts unter Anrechnung der Altersrente erhalten. Es handelte sich also
um eine betriebliche Aufstockung der staatlichen Rente. Nachdem der Mann zum 1. September 2012 mit 63 Jahren in den Ruhestand gegangen war, erhielt er unter Berücksichtigung der Teilzeit 73 Prozent. Der Mann fühlte sich benachteiligt und meinte, einen ungekürzten Anspruch zu haben. Er klagte auf einen weiteren Zuschuss. Die Klage war jedoch erfolglos. Der Arbeitgeber habe eine Kürzung für Teilzeitarbeitnehmer vornehmen dürfen. Andernfalls käme es zu einer „Überversorgung“. Von einer solchen sei dann auszugehen, wenn der ehemalige Mitarbeiter mit dem Ruhegehalt insgesamt mehr erhielte, als er zuletzt verdient habe. Dies wäre in diesem Fall gegeben. Auch sei der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Mitarbeiter über die nachteiligen Folgen eine von diesem beantragte Teilzeit aufzuklären.
Sieben Tipps für die nächste erfolgreiche Bewerbung
„Fehler können einen schnell ins Abseits befördern“
Infotermin 12.01. · 19.01. · 26.01. 15:00 Uhr
Löwen Play GmbH · Recruiting Im Tiergarten 30 · 55411 Bingen Auskünfte von 9 bis 12 Uhr unter: 06721 155-555
Wirtschaftssenioren als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Teilnehmer werden gebeten, mit der Anmeldung einen Fragebogen bei der IHK einzureichen. Über die Eingabe der Nummer 15152630 in das Suchfeld auf www.ihklueneburg.de gelangt man direkt zur Anmeldung und zum Fragebogen. Weitere Informationen und Beratungstermine gibt es bei Ute Jaster unter 05361/295423 oder jaster@lueneburg.ihk.de.
WOLFSBURG. Bewerbungsunterlagen sind der Türöffner zum Job. Nur wenn sie möglichst perfekt sind, wird auch das Unternehmen merken, dass der Bewerber der beste Kandidat für die ausgeschriebene Stelle ist. „Überzeugend, fehlerfrei und vollständig muss eine Bewerbung sein, es ist der erste Kontakt zum Unternehmen und quasi die Visitenkarte des Bewerbers, mit ihr macht er Werbung in eigener Sache“, meint Petra Timm, Sprecherin eines Personaldienstleisters. Fehler würden eine Bewerbung schnell ins Abseits befördern. Das gelte im Übrigen gleichermaßen für klassische Bewerbungen wie bei Bewerbungen bei einem Personaldienstleister. „Auch der Personaldisponent muss wissen, wo jemand eingesetzt werden kann, damit am Ende alle zufrieden sind – der Bewerber und die Firma, die den Zeitarbeitsjob anbietet“, so Timm. Die sieben wichtigsten Tipps für eine gelungene Bewerbung:
Ausbildung oder des Studiums noch ehrenamtlich engagiert hat, beispielsweise in einem Verein. - Schlüsselbegriffe einfügen: Manche Unternehmen lassen Online-Bewerbungen heute automatisch nach Schlüsselbegriffen scannen. Daher sollte man die in der Stellenausschreibung geforderten Kompetenzen mit
den entsprechenden Schlüsselbegriffen eigener Kenntnisse aufführen. - Das Anschreiben sollte möglichst auf eine DIN-A-4-Seite passen. Im Internet findet man Muster für den Aufbau und die Gestaltung von Anschreiben und Lebenslauf. - Fehler vermeiden: Rechtschreibfehler befördern Bewerbungen oftmals direkt in den Papierkorb, sie sind Zeichen mangelnder Akribie. Besonders peinlich sind Fehler im Namen
des Ansprechpartners. - Eine seriöse E-Mail-Adresse sollte beim Verschicken der Unterlagen obligatorisch sein. Digitale Unterlagen kann man entweder in einer pdf-Datei verschicken oder auf zwei pdfDateien aufteilen: Anschreiben und Lebenslauf kommen in die erste, Arbeitsproben, Zeugnisse und alles Weitere in die zweite. - Beim Foto nicht sparen: Ein Fotograf weiß, worauf es bei Bewerbungsfotos ankommt, Selfies sollten tabu sein.
- Eine Stellenausschreibung genau lesen: Welche meiner bisherigen Ausbildungs- oder Tätigkeitsschwerpunkte passen zu dem, was die Firma sucht? Entsprechend individuell muss das Anschreiben formuliert sein, Massenbewerbungen sind tabu. - Teamfähig, flexibel, kommunikativ, kreativ: Mit solchen Floskeln können Personalverantwortliche nicht viel anfangen, man findet sie in beinahe jeder Bewerbung. Besser ist es, konkret zu werden: Belastbarkeit kann man etwa damit belegen, dass man sich während der
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Wenn alle Bewerbungsunterlagen vollständig sind, sollte man sie vor dem Versand noch einmal gründlich kontrollieren. Foto: djd/randstad/thx