KW 11-2018

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15. MÄRZ: TAG DER RÜCKENGESUNDHEIT

Wochenanzeiger

SPEZIAL

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Gesundheit spezial: Tag der Rückengesundheit · Gesundheit spezial: Tag der Rückengesundheit · Gesundheit spezial: Tag der Rückengesundheit · Gesundheit

RÜCKENSCHMERZEN AUF DEN ZAHN GEFÜHLT

GRIPPE UND ARBEIT

CMD als Ursache für zahlreiche Beschwerden Landkreis · Nahezu jeder Deutsche ist im Laufe seines Lebens von Schmerzen und Verspannungen im Nacken- und Schulterbereich betroffen. Doch nicht immer verursachen Probleme mit der Wirbelsäule oder Rückenmuskulatur diese Beschwerden. Erst wenn Schmerzen im Kieferbereich, Knackgeräusche beim Kauen oder Sprechen sowie eingeschränkte Beweglichkeit im Kiefergelenk auftreten, suchen viele Patienten den Zahnarzt auf. „Ursache der Probleme kann ein Funktionseinschränkung des Kauapparats sein, die sogenannte Craniomandibuläre Dysfunktion oder kurz CMD“, bemerkt Zahnärztin und Oralchirurgin Dr. Thea Lingohr MSc. FEHLFUNKTION DURCH INDIVIDUELLE URSACHEN In Deutschland leiden dem CMDDachverband zufolge etwa sieben Millionen Menschen an dieser Krankheit, die vermehrt ab einem Alter von Mitte 30 auftritt. „Liegen die Kiefergelenke nicht symmetrisch übereinander oder verhindern schadhafter Zahnersatz, Zahnfehlstellungen oder

fehlende Zähne ein harmonisches Aufeinanderbeißen, ergeben sich oftmals zahlreiche Probleme im Nackenund Rückenbereich“, erklärt Dr. Lingohr. Traumatische Veränderungen des Kiefers, als Folge von Verkehrsunfällen und Stürzen, oder falsche Sitz- und Schlafhaltungen können ebenso CMD verursachen, so die Medizinerin. Die Folgen reichen von Kopf- und Rückenschmerzen über Sehstörungen und Tinnitus bis hin zu Schmerzen des Kehlkopfes, Schwindelgefühlen und Zähneknirschen. Eine Aufbiss-Schiene gleicht Fehlstellungen aus und stoppt mögliches Zähne-

Was macht man im Krankheitsfall?

knirschen. Zusätzlich könne eine begleitende Physiotherapie zum Behandlungserfolg beitragen. Deshalb empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt, Physiotherapeuten und Orthopäden. HILFE ZUR SELBSTHILFE

Landkreis · Wer krank ist, hat die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und alles zu unterlassen, was die Genesung gefährden könnte. Um zu klären, wie das im Alltag aussieht, beantworten ARAG- Experten Fragen zum Thema.

Zusätzlich zur Behandlung beim Facharzt kann man auch selbst etwas gegen akute Schmerzen unternehmen. Neben viel Bewegung und regelmäßigen Dehnübungen der Rücken- und Nackenmuskulatur wirken Saunagänge und Rotlichtbehandlungen häufig schmerzlindernd bei Verspannungen. Kälte hingegen wirkt entzündungshemmend. Zur Verringerung von Stress helfen Yoga- Übungen und autogenes Training ebenso wie Meditation und das Abschalten von technischen Geräten. kol/fla

Ich bin krankgeschrieben. Kann ich Einkaufen gehen? Der Gang in den Supermarkt oder die Apotheke ist in der Regel erlaubt. ARAG Experten warnen allerdings vor ausgedehnten Shoppingtouren, die sind tabu. Wer sich dabei erwischen lässt, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung.

Rückenschmerzen können durch Kieferfehlstellungen entstehen. Bild: Ralf Baumgarten/Praxis Dr. Lingohr & Kollegen

Was ist, wenn mich die Grippewelle im Urlaub erwischt? Krankheitstage zählen nicht als Urlaub. Der Urlaubsanspruch verlängert sich um die Tage, an

Darf ich trotz Krankschreibung Sport treiben? Hat der Arzt Bettruhe verordnet, sollten sich auch Fitnessfanatiker daran halten. Bei weniger schweren Erkrankungen können Spaziergänge an der frischen Luft heilungsfördernd sein. Sicherheitshalber sollte aber das Okay des Arztes eingeholt werden.

denen der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Wichtig: Der Arbeitgeber sollte schnellstmöglich (z.B. über Fax, Email, Telegramm) informiert werden. Ferner muss der Arbeitnehmer Adresse und Telefonnummer hinterlassen, unter der er erreichbar ist. Außerdem muss die Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Ab wann muss dem Arbeitgeber die Krankschreibung vorliegen? ARAG Experten raten erkrankten Arbeitnehmern, den Chef, das Sekretariat oder die Personalstelle sofort zu verständigen. Sofort heißt, an dem Morgen des ersten Tages der Erkrankung. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Tag vorzulegen. Wichtig: Arbeitsvertraglich kann geregelt sein, dass der Arbeitnehmer ab dem ersten Tag ein Attest vorzulegen hat. Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, dass der Arbeitgeber bereits nach dem ersten Tag ein Attest verlangen kann, wenn er befürchtet, von seinen Angestellten getäuscht zu werden. pe

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