Burgenlands Wirtschaft Ausgabe 5/2019

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Geschäftsführer fällt aus INFO Was passiert, wenn der handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH ausfällt?

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ehlt der zur Vertretung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erforderliche Geschäftsführer und läuft die Gesellschaft damit Gefahr, ­ handlungsunfähig zu sein, kann das Firmenbuchgericht einen Notgeschäftsführer bestellen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die ­Gesellschafter der GmbH nicht selbst rechtzeitig einen neuen Geschäftsführer ernennen. Das Gericht wird jedoch nicht von Amts wegen aktiv, sondern

auf Antrag eines Beteiligten. Dabei kann es sich um einen Gesellschafter, einen Gläubiger, einen Mitarbeiter oder eine Behörde handeln. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Einsetzung eines Not­ geschäftsführers. Zudem gebührt ihm für die Dauer seiner Tätigkeit eine angemessene Entlohnung. Ein Geschäftsführer kann wegen seines Rücktrittes, eines längeren Auslandsaufenthaltes, des Verlustes seiner Geschäftsfähigkeit oder einer langen

Krankheit verhindert sein. Eine kurze Erkrankung oder eine rein körperliche Behinderung reicht aber nicht aus, ihn durch einen Notgeschäftsführer ersetzen zu lassen. Die Bestellung eines solchen erlischt mit dem Wegfall des Bestellungsgrundes. Das kann die Ernennung eines neuen Vertreters durch die Gesellschafter oder die „volle Funktionstauglichkeit“ des bisherigen Geschäftsführers (zum Beispiel durch Genesung) sein. wko.at

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Nr. 509.04.19 · Mai 10:58 2019


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