WK Live 04/2018 Burggrafenamt, Vinschgau

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LIVE

Nr. 4 August '18

Unser Mitarbeitermagazin • Il nostro giornale interno

Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale - D.L. 353/2003 (convertito in Legge 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE/BZ - Taxe Perçue; no. 8/2016, pubblicazione a scadenza bimestrale

DESIGN TRIFFT AUF RETTUNGSDIENST Die weiß-orangen Einsatzfahrzeuge des Landesrettungsvereins sind auf Südtirols Straßen allgegenwärtig und sind aus der Wahrnehmung der Bevölkerung wohl kaum wegzudenken. Ebenso die Mitarbeiter in gelber Dienstkleidung, die beinahe symbolisch für schnelle und kompetente Hilfe im Notfall stehen und eine starke Präsenz signalisieren. Aber sind Farben und Design unserer operativen Diensttätigkeit heute noch zeitgemäß? Und entspricht dieses Erscheinungsbild einer modernen Rettungsorganisation? Wir blicken zurück auf die vergangenen Jahrzehnte und wagen einen Blick in die Zukunft.

Einsatzfahrzeuge in den 1990er Jahren: Von Beige auf Orange-Weiß Im Jahre 1997 wurde für den gesamten Fuhrpark des Landesrettungsvereins ein neues Corporate Design festgelegt. In den Jahren zuvor hatten gesetzliche Regelungen (siehe Infokasten) eine Anpassung notwendig gemacht: Die bis dahin beigefarbenen Fahrzeuge mussten landesweit angepasst werden, um diesen

Vorgaben zu entsprechen. Die damals eingeführte Beklebung mit weiß-orangem Farbmuster auf weißem Hinter-

Gesetzliche Vorgaben zum Erscheinungsbild von Ambulanzen Das Ministerialdekret 533 von 1987 schreibt vor, dass Ambulanzfahrzeuge zu 60 Prozent weiß lackiert sein und einen orangen Streifen tragen müssen. Das Dekret regelt zudem auch die Breite und Leuchtfähigkeit des Rundumstreifens: So ist festgelegt, dass der Streifen ohne Unterbrechung

grund hat bis heute Gültigkeit und wurde bis auf kleinere Adaptierungen kaum verändert.

über drei Seiten des Einsatzfahrzeuges laufen muss. Die Mindestbreite des Streifens beträgt bei Krankentransportwagen zehn Zentimeter, bei Rettungstransportwagen 20 Zentimeter. Ebenso festgehalten ist, dass der blaue Rettungsstern „Star of Life“ jede Seite des Fahrzeuges zieren muss und dabei nicht kleiner als 21 Zentimeter dargestellt werden darf.

DIE THEMEN: NEUE EINSATZBEKLEIDUNG + 24-STUNDEN-DIENST + PROJEKT HELFMO MITNONDO + NEUER GESUNDHEITSFOND + DAS FREIWILLIGENIMAGE + 33 SEKTIONEN HABEN GEWÄHLT + ITLS TRAININGSZENTRUM + ERSTES JUGENDCAMP UVM.1


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