POSITIONSPAPIER Wirtschaftsrat: Für die Wirtschaft liest sich der Entwurf zum Klimaschutzplan 2050 wie ein Horrorkatalog Wolfgang Steiger: „Neue deutsche Alleingänge helfen dem Klima nicht und bürden uns weitere immense volkswirtschaftliche Kosten auf.“ Der Wirtschaftsrat kritisiert den Klimaschutzplan 2050 des Bundesumweltministeriums (BMUB). Die Pläne gehen weit über die bestehenden europäischen Ziele und Instrumente zum Klimaschutz hinaus. Die Ziele des vorgelegten Entwurfs sind wage. Es fehlt ihnen an ökonomisch nachvollziehbaren sowie technologisch umsetzbaren Vorgaben, wie sie erreicht werden sollen. Ihre Umsetzung würde den deutschen Sonderweg in der Klimapolitik weiter verfestigen und Desinvestitionen sowie die schleichende Deindustrialisierung des Standorts Deutschland massiv befördern. Statt auf nationale Alleingänge zu setzen, sollten der europäische Emissionshandel gestärkt und das Pariser Klimaabkommen global umgesetzt werden. Eine einseitige nationale Klimaschutzpolitik belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie und gefährdet Investitionen. Bundesminister Gabriel hält auch beim Klimaschutzplan an seinem altbekannten Schlingerkurs zwischen den Positionen des Wirtschaftsministers und des SPD-Vorsitzenden fest: Zwar hat er die vom Bundesumweltministerium vorgesehene Halbierung der Emissionen des Energiesektors um 170 Millionen Tonnen Kohlendioxid, ebenso wie den Kohleausstieg bis 2050, aus dem Entwurf gestrichen. Dies ändert aber wenig daran, dass der Klimaschutzplan ein Horrorkatalog für die Wirtschaft darstellt, der sie nicht nur mit neuer Bürokratie überzieht, sondern auch teuer zu stehen kommt: Mit massiven Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes, das Wachstum und die Arbeitsplätze in Deutschland. Deshalb setzt sich der Wirtschaftsrat dafür ein, vor Verabschiedung des Klimaschutzplans 2050 eine breite gesellschaftliche und parlamentarische Debatte zu den Auswirkungen der geplanten klimapolitischen Zielvorgaben für Gesellschaft und Industrie zu führen. Der Wirtschaftsrat möchte diese Debatte mitanstoßen und steuert diese Positionen bei: Monitoring gleichrangig an wirtschaftlichen Indikatoren ausrichten. Oberste Prämisse muss es sein, dass alle Maßnahmen im Klimaschutz die vollständigen Wertschöpfungsketten, und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft berücksichtigen. Folglich darf sich das im Klimaschutzplan angestrebte Monitoring nicht allein darauf beschränken, Reduktionsziele einzuhalten. Stattdessen sollte bei der Definition von Monitoring-Kriterien eine Verbindung zwischen Klimaschutz, Investitionen und Wirtschaftsentwicklung angestrebt werden. Neben den Klimaschutzzielen müssen die Ziele zur Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und Anteile der Industrie am Bruttoinlandsprodukt gleichrangig berücksichtigt werden. Der Klimaschutzplan sollte zudem eine Folgekostenabschätzung beinhalten. Grundlegendes Ziel muss sein, Treibhausgase zu den geringstmöglichen Kosten zu vermeiden und den Aufbau weiterer Bürokratie zu vermeiden.
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