BERLINBoxx Top 70 Januar/Februar 2015

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Wirtschaft

Problem. Doch scheinen die Behörden in Berlin bereits resigniert zu haben, dieser Lage Herr zu werden. Die Zunahme illegaler Online-Casinos und damit verbundener Schwarzgeldströme ist ein lange bekanntes Phänomen – genauso lange wird auf Durchsetzungsprobleme im Ausland verwiesen. Und die erstmalige Vergabe staatlicher Sportwettenkonzessionen ist inzwischen ein Fall für die Gerichte – zahlreiche Antragsteller haben Klage eingereicht. Beim Blick auf die Glücksspielregulierung in Europa und in Deutschland fällt auf: National und regional sind verschiedene Modelle zur Glücksspielregulierung in Kraft gesetzt worden. Auf dem Papier in Kraft gesetzt, aber faktisch kaum durchgesetzt. Ein besonders frappierendes Beispiel für das Versagen von Glücksspielregulierung bietet seit einigen Jahren der größte EU-Mitgliedstaat Deutschland. Deutschland hat in acht Jahren drei (!) Staatsverträge produziert, von denen die ersten beiden der höchstrichterlichen Prüfung nicht standgehalten haben. Aktuell deutet einiges darauf hin, dass sich die deutschen Bundesländer auch mit dem jüngsten Glücksspielstaatsvertrag übernommen haben. Das zeigt ein Blick auf die drei Bereiche, für die zentrale Zuständigkeiten geschaffen worden sind, nämlich die Vergabe von Sportwettenkonzessionen, die Errichtung einer zentralen Sperrdatei und das Unterbrechen der Zahlungswege bei nicht erlaubten Glücksspielen im Internet. Alle drei Aufgabenfelder sind entweder aus dem Zeitplan gelaufen oder haben noch keine belastbaren Ergebnisse vorzuweisen. Auch das Verbot von Casinospielen im Internet hat mit der Realität nichts zu tun. Angesichts des Ausmaßes und des mehrjährigen Wachstums des Schwarzmarkts für

Glücksspiele muss von einem strukturellen Vollzugsdefizit des Glücksspielrechts in Deutschland gesprochen werden. Was nützt ein Verbot, dass nur auf dem Papier steht? Es nutzt den Anbietern unerlaubter Glücksspiele, die mit leichter Hand und geringem Aufwand schnell zu Geld kommen. Den Verbrauchern, deren Informations- oder Schutzbedarf im Fokus stehen müsste und die stattdessen förmlich im Stich gelassen werden, nutzt es gar nicht. Dem Fiskus bekanntlich auch nicht. Regulierung besteht nicht nur aus Paragraphen, sondern auch und vor allem aus der faktischen Umsetzung der vereinbarten Regeln.

Martin Reeckmann, Regierungsdirektor a. D., ist selbständiger Rechtsanwalt in Berlin und geschäftsführender Vorsitzender des Bundesverbandes privater Spielbanken in Deutschland e.V. (BupriS). Er ist seit 1994 im Glücksspielwesen tätig und leitete bis 2002 die Glücksspielaufsicht im Land Berlin.

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