Technische Info Wandlösungen - Auszug EnEV

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Wandlösungen Bauphysik Wärmeschutz

Energiesparverordnung EnEV Die EnEV gilt für fast alle beheizten oder klimatisierten Gebäude und legt die Anforderungen an den Wärmedämmstandard und die Anlagentechnik fest. In einer Energiebilanz wird dabei der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser, sowie die Anlagenverluste nach vorgeschriebenen Verfahren berechnet. Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 folgte Deutschland in einem ersten Schritt der Europäischen Richtlinie für energieeffiziente Gebäude (EPBD) von 2010. Diese erlaubt ab 2021 nur noch Niedrigstenergie-Neubauten (bei öffentlichen Gebäuden schon ab 2019). Zukünftige Gebäude sollen demnach einen Energieverbrauch nachweisen können, der extrem niedrig ist und zu einem ganz wesentlichen Teil durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann. Zusätzlich beinhaltet das im Rahmen des Klimapakets novellierte ErneuerbareEnergien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) eine Nutzungspflicht für regenerative Energien beim Hausneubau. Zudem bestimmt es unter Anderem neue Förderkriterien für die Kraft-Wärmekopplung. Wesentliche Inhalte der EnEV 2014 / 2016 Zur inhaltlichen Abstimmung der EnEV-Novelle 2014 wurde zuvor das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) als Rechtsgrundlage geändert. Das EnEG fordert angemessene und wirtschaftlich vertretbare Anhebungen der energetischen Anforderungen von Gebäuden.

Download unter: www.wienerberger.de

Vorgaben für das Bauen n Anhebungen der energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar

2016 um durchschnittlich 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs und um durchschnittlich 20 Prozent bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle unter dem wichtigen Aspekt der wirtschaftlichen Vertretbarkeit. n Keine Verschärfung bei der Sanierung bestehender Gebäude. Vorgaben für Energieausweise n Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen

bei Verkauf und Vermietung inklusive Angabe der Energieeffizienzklasse. Diese umfasst die Klassen A+ bis H. n Präzisierung der bestehenden Pflicht zur Vorlage und Aushändigung des Energieausweises zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts. n Einführung der Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr. n Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen (gemäß EU-Vorgabe). KfW-Förderung Mit den zuvor beschriebenen höheren energetischen Anforderungen an Neubauten nach der EnEV ab 01.01.2016 entspricht der bisherige Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 nahezu den gesetzlichen Anforderungen. Aus diesem Grund wird die Förderung des KfW-Effizienzhaus 70 zum 31.03.2016 eingestellt. Weiter im Angebot bleiben die beiden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Zusätzlich führt die KfW ab dem 01.04.2016 das Effizienzhaus 40 Plus zur Förderung besonders energieeffizienter Wohngebäude ein, bei denen ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs am Gebäude erzeugt und gespeichert werden soll. Für das KfW-Effizienzhaus 55 wird zusätzlich ein vereinfachtes Nachweisverfahren „KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“ angeboten. Dieses Verfahren bietet die Auswahlmöglichkeit standardisierter Maßnahmenpakete für Gebäudehülle und Anlagetechnik.

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Technische Informationen

Vergleichswerte zur Klassifizierung der Endenergie von Gebäuden A+ 0

25

A

B 50

C 75

D 100

E 125

150

F 175

G 200

225

H >250

Einteilung in Energieeffizienzklassen Die Energieeffizienzklassen ergeben sich gemäß der nachfolgenden Tabelle unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder dem Endenergiebedarf. Energieeffizienzklasse

Endenergie klasse [kWh/(m2 a)]

A+

< 30

A

< 50

B

< 75

C

< 100

D

< 130

E

< 160

F

< 200

G

< 250

H

> 250


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