MM 15_11 Margit:Layout 1
18.11.2011
18:37 Uhr
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von 11–23 Uhr durchgehend warme Küche
Alle Kartengerichte auch ✩ zum Mitnehmen Schneller Zustelldienst von 17–22 Uhr
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05264-40005 Ideal für Ihre Weihnachtsfeier ! bis 40 Personen
Dr. Christoph Haidlen, Rechtsanwalt, Mediator
Wir wünschen ein frohes Fest!
leute des monats
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auf und ab – beim schifahren und am finanzmarkt
Andrea Mederle holte sich mit ihren Töchtern Anna und Theresa Motivationstipps beim »Steff« Die Vortragenden Stephans (Focke, l.) und Eberharter (2.v.r.) mit Hausherr KR Arthur Thöni (2.v.l.) und Dir. Markus Hörmann (Vorstand Volksbank) Einem waschechten Olympiasieger und mehrfachen Weltmeister konnte das Publikum in der Sky Lounge der Thöni Akademie in Telfs auf Einladung der Volksbank lauschen – Stephan Eberharter analysierte bei seinem Vortrag die Bausteine des Erfolgs und erklärte Mut, Leidenschaft und »wie Sieger denken«. Zudem konnte man von Stephan Focke, Leiter der Vermögens- und Finanzplanung der Volksbank Telfs Einleuchtendes über Zinsentwicklungen, Kapitalmärkte und Anlagemöglichkeiten in Krisenzeiten erläutern. Außer der Gastgeberfamilie von KR Arthur Thöni inter-
essierte das auch Alt-Bgm. Stephan Opperer, Künstler Johann Gapp oder die Unternehmer Edi und Elisabeth Haselwanter aus Mieming sowie Michael und Sonja Mayr, Notar Klaus Reisen- v.l. RA Christoph Haidlen, Erich berger, Roman Markowski Haslwanter (Bergbahnen Kühtai) (AVT) und Robert Horntrich. und Psychologe Bernhard Mair
Ein »sportlicher« Vortrag – Koordinationsübungen für alle!
Foto: Offer
kinder haben rechte und zeichnen sie
Die AK Tirol präsentierte in Zusammenarbeit mit den Kinderfreunden unter dem Motto »1000 Bilder und mehr« Kinderzeichnungen zum Thema Kinderrechte.
alles, was recht ist
Haftung bei Pistentouren
Mieming - Barwies
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Obsteig, Mieming: pro Lieferung + € 1,– für Mötz, Wildermieming, Holzleiten und Weisland: Zustellung ab € 20,– + € 1,50 pro Lieferung
Mittwoch Ruhetag!
In der AK Telfs wurden 30 Werke von Kindern aus Telfs und der Umgebung ausgestellt, vom »Recht auf Bildung« über das »Recht auf Dialoge« bis zum »Recht, sich schmutzig zu machen« war alles dabei. Am Foto v.l. Klaus Purner, Romana Bichler (Kinderfreunde Tirol), Sandra Leitner und Gregor Prantl.
Höchst motivierend auch das Buffet: v.l. Manuela und Ossi Leiter, Angelika Haselwanter (Altmösern) und Evelyne Krug (Tirolerhof)
Christian Hausen (Mineraliengroßhandel) und Caroline Schatzer
In Ergänzung zu meinem Artikel zu den Pistenregeln in der letzten Ausgabe, hier noch ein weiterer Hinweis zum Thema „Wintersport“: Sollte sich zwischen einem aufsteigenden Tourengeher und einem abfahrenden Wintersportler ein Unfall ereignen, sind wechselseitig Schadenersatzansprüche denkbar Haftung eines Wintersportlers gegenüber dem Tourengeher Wie allgemein bekannt ist, muss ein Wintersportler auf Grund der FISRegeln bei der Abfahrt aufmerksam und vorsichtig fahren. Die FISRegel 1 besagt generell, dass sich jeder Sportler so verhalten muss, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt, nach der FIS-Regel 2 muss bei der Abfahrt „auf Sicht“ gefahren werden, die FIS-Regel 3 legt fest, dass der von hinten kommende Wintersportler seine Fahrspur so wählen muss, dass er vor ihm befindliche Personen nicht gefährdet. Ereignet sich der Unfall deshalb, da ein Wintersportler die Pisten unaufmerksam oder mit überhöhter Geschwindigkeit benützt und daher einen Unfall mit einem aufsteigenden Tourengeher nicht verhindern kann, so wird er für die Folgen dieser Kollision verantwortlich sein und Schadenersatz zu leisten haben. Haftung des Tourengehers Aber auch der Tourengeher selbst kann schadenersatzpflichtig werden. Dies deshalb, da auch er auf Grund der FIS-Regeln verpflichtet ist, Gefahren beim Aufstieg nach Möglichkeit zu vermeiden. So muss er nach der FIS-Regel 7 generell am Pistenrand aufsteigen, da er naturgemäß in der Mitte der Piste ein größeres Hindernis für abfahrende Wintersportler darstellt. Sollte der Tourengeher z.B. in der Mitte der Piste aufsteigen, verstößt er gegen seine Pflichten auf Grund der FIS-Regeln und kann er für die durch sein Verhalten entstandenen Schäden (z.B. Verletzung des abfahrenden Wintersportlers) verantwortlich gemacht werden.
Rechtsanwalt · Mediator DR. CHRISTOPH HAIDLEN 6410 Telfs, Josef Gapp-Straße 12 Tel: 05262-68640-11, Fax: -22 E-Mail: anwalt@haidlen.at Homepage: www.haidlen.at 24. NOVEMBER 2011
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