Ral anhang 05 transport montageanweisungen kastenmoebel

Page 1

Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 – Anhang 05

Transport- und Montageanweisungen für Kastenmöbel nach den Transportrichtlinien RAL-GZ 430 Für alle Mitarbeiter aus den Bereichen Kundendienst – Montage - Logistik

Inhaltsverzeichnis 1.

Das Lieferfahrzeug

2.

Der Kofferaufbau + Pflege

3.

Die Verladung

4.

Das Montagezubehör

5.

Das Montagewerkzeug

6.

Der Möbeltransport zum Kunden

7.

Die Entladung

8.

Der Transport vom Fahrzeug

9.

Die Möbelmontage

10.

Das Einweisungsgespräch

11.

Das Abnahmeprotokoll

12.

Rücknahme von beanstandeten Möbeln

13.

Informationen zur Möbel,- Geräte- und Gebäudeanschlusstechnik

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.

Stand: 2016

Seite 1 von 14


Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 – Anhang 05

1. Lieferfahrzeug Das Lieferfahrzeug muss dem hohen Anspruch einer transportgerechten Möbelanlieferung entsprechen. Als mobiler Werbeträger ist das Lieferfahrzeug eine Visitenkarte eines jeden Unternehmens! Deshalb gelten folgende Regeln: • Bei einer Prüfung und Kontrolle aller Fahrzeuge – und verkehrstechnisch relevanten Vorgaben - dürfen keine Mängel erkennbar sein. • Der optimale Zustand der Fahrzeugfederung, sowie der Bereifung verhindert ein unnötiges Aufschaukeln oder ungedämpfte Stöße. • Bei Nichtbeachtung können Möbelpackstücke beschädigt werden. • Das Fahrzeug sollte regelmäßig gepflegt werden und sauber erscheinen.

2. Kofferaufbau und Pflege Sattelanhänger Wechselkoffer / Wechselanhänger LKW / Container Die Wände sollten mit flächengleichen Zurrleisten in mindestens 3 unterschiedlichen Höhen ausgestattet sein. Die Zurrpunkte sind fest und sicher. Die Kofferwände sind so konstruiert, dass diese gegen Druckstellen einen ausreichenden Schutz gewährleisten. Der Laderaumboden ist vor dem Verladen und nach der Liefertour grundsätzlich besenrein. Er ist glatt und sauber und weist keinerlei Unebenheiten auf, die das Möbelstück beim Ziehen über die Ladefläche beschädigen können. Die Entladekante ist gerundet und im sauberen Zustand. Wasserschutz: Der Koffer ist jederzeit gegen Spritz-, Regen- und Schwitzwasser gesichert. Zusatzausstattung: Möbeldecken (Regel pro zwei Kubikmeter 1 Decke) ggf. Schaumstoffe etc. Zurrgurte (gemäß DIN EN 12195-2) ohne Knoten / sauber und griffbereit Sackkarre Trittleiter (dreistufig)

3. Verladung (siehe Richtlinien VDI 2700 Bl. 6 „Transportsicherung“ DIN EN ISO 780)

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.

Stand: 2016

Seite 2 von 14


Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 – Anhang 05

Bei der Verladung einer Kommission müssen alle Packstücke anhand der Ladeliste auf Vollständigkeit überprüft werden.

(Collianzahl)

Alle Packstücke müssen vor der Verladung genau auf mögliche Beschädigungen geprüft werden. Packstücke dürfen grundsätzlich niemals auf der Kante/Ecke abgesetzt werden. Beim Aufstapeln von Packstücken gilt die Regel leicht auf schwer. Beim Aufstapeln auf einen Kücheneckschrank ist zum Schutz grundsätzlich eine Schonerplatte zu verwenden. Die Verladung darf nur unter Berücksichtigung aller Hinweise auf dem Packstück erfolgen sowie den Vorgaben der DIN EN ISO 780.

Quelle: DIN EN ISO 780

A = Hier oben B = Vorsicht zerbrechlich / zerbrechliches Packgut C = Vor Nässe und Feuchtigkeit schützen "Regenschirm" D = Vor Hitze schützen (auch: vor Sonneneinstrahlung schützen) E = Vor Kälte schützen F = Hier anschlagen (Kette) (An dieser Stelle die Seile oder Ketten zum Hochheben der Verpackung anbringen.) G= Vor Hitze und radioaktiven Strahlen schützen Ja = Gabelstapler hier ansetzen Jb = Gabelstapler hier nicht ansetzen K = Leicht entzündlich L = Schwerpunkt hier M = Sperrschicht nicht beschädigen N = russisches Schwerpunkt-Zeichen O = chinesisches Schwerpunkt-Zeichen P = Feuerlöscher R = maximal zulässige Auflast S = Nicht stapeln Ta = Klammern in Pfeilrichtung (Hier klammern) Tb = nicht klammern U = zulässiger Temperaturbereich Va = Lagerung auf gesichertem Gelände Vb = Lagerung unter Schutzdach Vc = Lagerung in Räumen mit Plustemperatur Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.

Stand: 2016

Seite 3 von 14


Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 – Anhang 05

3.1. Hinweise 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4

Vorsicht „Glas“ zerbrechliches Gut Hinweis „Stellkante/Sackkarre“ Hinweis „Front“ Hinweis „Oben“

3.2. Vor dem fachgerechten Anbinden mit knotenfreien und nicht verdrehten Zurrgurten sind die Größe und das Gewicht der Packstücke zu beachten. Beachten Sie folgende Faktoren: 1.2.1 Reibfähigkeit, verrutschen 1.2.2 Gleitfähigkeit, verschieben 1.2.3 Kippen, stürzen und fallen

3.3. Langteile 1.3.1 Fronten, Seitenteile, Kranzleiste 1.3.2 Achtung: Aufrecht tragen Gegen Umfallen sichern Nicht wanken Nicht über die Ecke kippen Nicht über die Ecke ziehen Nicht an den Bereifungsbändern ziehen oder tragen Stellkante beachten Nicht hart auf der Ecke abstellen Vertikal aufrichten (Knickgefahr) Sachte anlehnen Beim Sichern nicht durchbiegen Verdächtige Verpackungen und Geräusche prüfen Nicht hohl liegend verladen

3.4. Kleinteile – kleine Packstücke Kleine Packstücke sollten nach Möglichkeit zum Zwischenbauen verwendet werden. Sie müssen gegen ein Verrutschen und Fallen gesichert werden.

3.5. Möbelfronten (Hochschränke) Fronten müssen zum besonderen Schutz immer zwischen Außen und Mittelseiten gestellt werden.

3.6. Möbel mit vormontierten Fronten (Schubkästen/Türen/Klappen) müssen so gepackt werden, dass die Front nicht durch andere Packstücke beschädigt werden kann. Im Zweifelsfall muss das Packstück vor der Sicherung mit einer Möbeldecke zusätzlich geschützt werden.

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.

Stand: 2016

Seite 4 von 14


Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 – Anhang 05

3.7. Spiegel - Glasteile Sind besonders gefährdet, dürfen niemals auf der Kante abgestellt werden und müssen grundsätzlich mit Decken / Pappen etc. geschützt werden.

3.8. Kommoden – Konsolen – Kücheneckunterschrank Je nach Art des Packstücks sollte die Verladung immer so erfolgen, dass die Aufkleber die Stellrichtung vorgeben. Wenn keine Aufkleber vorhanden sind muss die Verpackung so gut sein, dass die Packs in allen Richtungen gleich sind. Packstücke beim Stapeln nicht schieben sondern nur korrekt auflegen. Die Last muss so übertragen werden, dass sie durch die Eckschutzkanten am Korpus abgesichert ist. Der Kücheneckunterschrank muss vor dem Aufstapeln mit anderen Packstücken grundsätzlich mit einer Schonerplatte gesichert werden.

3.9. Elektrogeräte Die Handhabung der Verladung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben.

4. Das Montagezubehör • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

Transporthandschuhe mit Handflächen – Rutschschutz Baumwollhandschuh, weiß (für die Montage von Hochglanz-Bauteilen und satinierten Glasflächen) Sicherheitsschuhe, entsprechend den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Schuhüberzieher gegen Verschmutzung Rutschfeste Unterlage zum Abstellen von Möbelteilen Saubere Decken zum Ablegen von Werkzeug, Maschinen, oder als Abstellschutz (Wandschutz beim Kunden) Mobiler Standstrahler und Taschenlampe Wasserwaagen, Winkel, 2 x Metermaß Trittleiter, Montageböcke mit Stellschutz Staubsauber und Bohrlochbesen oder Blasebalg Keile und Plättchen zum Ausrichten Klingengeschützes Messer zum Öffnen von Kartonagen Winkel, Keilleisten und Zubehör für Wandbefestigung und Absicherung Schrauben und Dübel für unterschiedlichen Verankerungsgrund 2 x Dreifachsteckdose mit Verlängerungskabel Geräte zur Ortung von Strom und Wasser Kunststoff/Glasreiniger (Korrekturanlöser) Zwei Saugnäpfe für Glaseinlegeböden Möbelwachs, Hartwachs, Füllspachtel Schmelzwichtel, Retuschierstift, Ziehklinge, Kombi-Lackhobel Sprühdose 1 x ansatzlos 1x Schleierweg 1 Set Kerami-Fill Saubere Baumwolltücher, Papierrolle (saugfähig)

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.

Stand: 2016

Seite 5 von 14


Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 – Anhang 05

Stift für eine Wasser, Öl- und Schmutz abweisende Versiegelung von Holzflächen

5. Das Montagewerkzeug - Grundsatz Vor dem Einsatz eines Werkzeugs ist zu prüfen, ob dieses Werkzeug oder Zubehör mit dem vom Hersteller oder dem laut Montageanweisung vorgeschriebenen Werkzeug übereinstimmt und für die fachgerechte Montage geeignet ist. Bei der Verwendung von elektrischen oder mit einem Akku angetriebenen Maschinen sind die Schutz- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers genau zu befolgen. 5.1. Die notwendigen Werkzeuge sollten nach dem jeweiligen Montageaufwand zusammengestellt und auf ihre Funktion geprüft werden. 5.2. Verbrauchtes und abgenutztes Werkzeug oder Zubehör, durch deren Einsatz Beschädigungen entstehen können, dürfen für die Möbelmontage nicht mehr eingesetzt werden. 5.3. Spezialwerkzeug, welches vom Hersteller im Beschlagkarton zur Montage und Demontage beigelegt wird, muss nach der fachgerechten Montage an den Kunden im Rahmen des vorgeschriebenen Einweisungsgespräches (lt. Fachgeschäftsverpflichtung) mit der Montageanweisung und den Lieferpapieren nachweislich übergeben werden. 5.4. Der ausgebildete Monteur ist verpflichtet darauf zu achten, dass alle Werkzeuge oder Maschinen immer den sicherheitsrelevanten Vorschriften des Herstellers entsprechen und auch so eingesetzt werden. 5.5. Das Montagewerkzeug muss auf dem Fahrzeug transportgerecht gesichert werden, damit es nicht verrutschen und damit andere Packstücke beschädigen kann. 5.6. Achten Sie bei der Verwendung der Werkzeuge und Maschinen auf die regelmäßige Sicherheitsprüfung nach Vorgabe BGVA3.

6. Der Möbeltransport zum Kunden Folgende Fehler können zu Beschädigungen oder Totalschaden von Möbeln und Packstücken führen: • • • • • • • •

Heftiges Anfahren an Verkehrsampeln, Bergstraßen etc. Heftiges Anfahren oder Vollbremsung Unachtsame Fahrt durch Kurven (Aufschaukeln) Zu schnelle Fahrt auf Straßen mit Straßenschäden Nichtbeachtung von Wallüberfahrten in verkehrsberuhigten Zonen Schnelles Überfahren von Bahnübergängen Überfahren von Bordsteinkanten Entladen der Möbel in „Bergab“-Richtung

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.

Stand: 2016

Seite 6 von 14


Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 – Anhang 05

• • •

Nach jeder Entladestelle müssen die Packstücke neu gesichert werden Hochgeladene Kartons und Kleinpackstücke müssen nach unten gesetzt werden, anschließend auf die Ladefläche gestellt und neu gesichert werden Überlange Bauteile müssen gesichert und an der Bordwand des Koffers befestigt werden

7. Die Entladung 7.1. Beim Lösen der Gurte ist darauf zu achten, dass die Möbel nicht kippen oder verrutschen und dadurch andere Packstücke beschädigen können. 7.2. Vorsicht bei Schalenpackstücken wie Blenden, Bettseiten und Profilen - diese Packstücke bilden durch ihre geringe Stellfläche einen außerordentlich hohen Kippund Rutschmoment. 7.3. Packstücke dürfen niemals auf der Ecke abgesetzt werden da sie einer extrem hohen Stauchgefahr ausgesetzt sind. Ein Ziehen oder Schieben der Möbel über die Ladefläche kann bei unsachgemäßer Handhabung dazu führen, dass empfindliche Bauteile, wie Füße, Sockelblenden oder Korpuskanten beschädigt werden. Druckstellen und Kantenbeschädigungen sind die Folge. 7.4. Heben oder ziehen Sie die Packstücke niemals an der Transportbereifung, da das Einschneiden der Bereifung Schäden an Front- und Korpuskanten verursacht. Packstücke sollten ohne ausreichenden Abstellschutz niemals auf der Kante abgestellt werden. Achten Sie immer auf die besonders gekennzeichneten Flächen (z.B. Stellkanten). Bei Nichtbeachtung sind Druckstellen und Kantenbrüche die Folge. 7.5. Damit die Packstücke beim Heben und Tragen nicht verrutschen können, ist das Tragen von Schutzhandschuhen mit einem rutschgesicherten Handflächenbelag empfehlenswert. 7.6. Bei der Feststellung von verursachten Transportschäden sind diese umgehend der Kundendienstleitung zu melden.

8. Der Transport vom Fahrzeug in die Räumlichkeiten des Endkunden oder in Ausstellungskojen 8.1. Der Transportweg sollte frei von Hemmnissen sein, die das Möbelstück oder andere Einrichtungsgegenstände (Lampen, Bilder usw.) beschädigen oder durch das Möbelstück selbst beschädigt werden können. 8.2. Bei Treppenaufgängen muss die Machbarkeit auf Durchführung des Transportes mit dem voraussichtlichen Risiko einer möglichen Sachbeschädigung vorab genau geprüft werden. Der gleiche Grundsatz ist für schmale Flure und Türdurchgänge bindend.

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.

Stand: 2016

Seite 7 von 14


Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 – Anhang 05

8.3. Die eventuelle Demontage eines Möbels zur Transporterleichterung darf nur unter der Berücksichtigung der Montageanleitung erfolgen. 8.4. Türen und Klappen sind nach der Demontage grundsätzlich mit Möbeldecken zu schützen. Bei der Demontage von Schubkästen achten Sie um Beschädigungen zu vermeiden dringend darauf, dass die Demontage jeweils mit dem unteren Schubkasten beginnt, damit Blenden und Zargen nicht beschädigt werden. Das Abstellen in der Kundenwohnung hat grundsätzlich auf einem Abstellschutz zu erfolgen. Bei im Korpus fixierten Glas- oder Holzböden prüfen Sie die Fixierung oder entfernen Sie zur Sicherheit die Böden vor einem Weitertransport. 8.5. Das Absetzen oder Verkanten beim Transportvorgang ist zu vermeiden. Es birgt das Risiko von Brüchen und Beschädigungen.

8.1. Transport vom Fahrzeug 8.1.1 Beim Transport von überlangen Teilen (Kranzprofile, Arbeitsplatten, Wandabschlussprofile) ist beim Tragen auf die Bruchgefahr von möglichen Sollbruchstellen (Bohrungen für Beleuchtungen usw.) sowie auf den zu berücksichtigenden Schwenkbereich zu achten. 8.1.2 Beim Einsatz von Transporthilfsmitteln wie z.B. Rollerwagen, Möbelhunden, Sackkarren oder Tragegurten ist darauf zu achten, dass diese fachgerecht eingesetzt werden. Vermeiden Sie dringend das Heben, Ziehen und Tragen an Bereifungsbändern - dieses führt in der Regel immer zu Schäden an den Möbeln. 8.1.3 Nach dem Auspacken von Möbeln und Möbelteilen ist darauf zu achten, dass keine Beschädigungen an den Möbeln sind. Nach dem Auspacken sind die Bauteile sicher auf einer weichen und rutschfesten Unterlage abzustellen, so dass keinerlei Schäden an den Möbeln oder anderen Sachen zu einer Beschädigung führen. (Vorsicht bei Parkett oder Laminatböden). Sollten Möbelteile an der Wand abgestellt werden, achten Sie darauf, dass keine Verschmutzungen oder Beschädigungen entstehen können. 8.1.4 Das Abstellen von Möbelteilen sollte nach Möglichkeit für ein besseres Anheben auf Styropor-Verpackungen erfolgen. 8.1.5 Verpackungsteile, die als Montagehilfe gekennzeichnet sind, müssen bei der Montage für ihren speziellen Verwendungszweck eingesetzt werden (z.B. Styropor, Kantenschutz oder Sockelpackstücke).

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.

Stand: 2016

Seite 8 von 14


Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 – Anhang 05

9. Die Möbelmontage Stellfläche: Die Montage darf nur auf einer ebenen, festen und starren Fläche erfolgen (prüfen Sie vorab die Stellfläche mit der Wasserwaage). Im Bedarfsfall muss für die horizontale Ausrichtung das Möbel unterlegt werden. Die Maßbestimmung erfolgt immer vom höchsten Punkt aus. Die Montage erfolgt nach Prüfung mit der Wasserwaage waagerecht und somit im vorgesehenen Winkel. Hängefläche und Belastung: Achten Sie darauf, dass der Verankerungsgrund zur Befestigung einer Lastaufnahme die geeigneten Vorraussetzungen erfüllt. Im Bedarfsfall ist vor dem Einsetzen eines Wandbefestigungsbeschlags durch Schienen oder Hakenbefestigung mit Dübeln eine Probebohrung durchzuführen um festzustellen welche Dübelart für eine korrekte Wandbefestigung benötigt wird. Achtung! Die von den Herstellern mitgelieferten Dübel und Schrauben eignen sich nur für „Festmauerwerk“! Die Montage erfolgt nach Prüfung mit der Wasserwaage lotrecht und somit im vorgesehenen Winkel. Einstell- oder Befestigungsschrauben an den Möbeln per Hand und nicht mittels Akkuschrauber einstellen. Zerlegte Möbel müssen grundsätzlich nach der Montageanweisung des Herstellers vormontiert und montiert werden. Vor- und teilmontierte Möbel müssen grundsätzlich nach der Montageanweisung des Herstellers montiert werden. Wohnraum – Küche - Schlafzimmer – Esszimmer

9.1.

Die Möbelmontage

9.1.1 Vollmontierte Möbelteile (Küchenschränke usw.) müssen nach dem korrekten Ausrichten in der Montagereihenfolge und nach der Montagezeichnung des Herstellers montiert werden. Verwenden Sie bei einer Korpusreihenmontage zur korrekten Ausrichtung Klemmzwingen. 9.1.2 Türen, Klappen, Schiebeelemente: Die Montage erfolgt unter Berücksichtigung eines harmonischen Gesamtbildes mit einer korrekten Ausrichtung von Flächen- und Fugenbild. 9.1.3 Möbel und Kippmoment: Wenn bei leerem Korpus und geöffneten Türen oder beladenen Schubkästen ein Kippmoment entstehen kann, müssen die Möbel aus Sicherheitsgründen grundsätzlich an der Wand befestigt werden. 9.1.4 Sicherung gegen ein Herunterfallen und Abscheren: Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Möbelfachmonteurs, dass unter möglicher Fehlanwendung ein Möbel so montiert ist, dass im Umgang des gewöhnlichen Gebrauchs eine sichere Nutzung gewährleistet ist.

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.

Stand: 2016

Seite 9 von 14


Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 – Anhang 05

Zusätzliche Sicherungen, wie Keilleisten, Winkel oder Füllstücke mit Abschersicherung sind grundsätzlich als Sicherung zu verwenden. (Tipp: machen Sie Fotos von der Wandmontage) 9.1.5 Einbau von Zusatz-Funktionsteilen: Bei der Montage von zusätzlichen Funktionsteilen ist die dazugehörige Einbauanweisung des Herstellers zu beachten. 9.2.

Die Möbelmontage

9.2.1 Bei nachträglichen technischen Maßveränderungen von Möbeln und Bauteilen ist die Hersteller-Gewährleistung eingeschränkt oder ausgeschlossen. Diese dürfen grundsätzlich nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Kunden durchgeführt werden. 9.2.2 Berücksichtigung von Funktions- und Montagemaßen Montageluft – nach oben Kippwinkel bei hohen Teilen - Höhenmaß + ca. 2 % Montageluft bei Eckumbauten ca. 20 mm pro Wand – Schenkelseite Bitte überprüfen Sie den Winkel vorab mit dem Winkelmesser

9.3. Die Möbelmontage 9.3.1 Sach- oder Personenschäden Bei einer Nichtbeachtung der Montage- oder Einbauanweisungen sind die Herstellergarantie und die Herstellerprodukthaftung eingeschränkt oder 1 werden gänzlich ausgeschlossen. 9.3.2 Beschädigungen in der Verpackung Sollten Möbel in der Verpackung beschädigt sein, wird für die Beanstandung die genaue Beschreibung des Schadensbildes (mit 4 x Fotos) benötigt: 1) Ganzes Möbel 2) Betroffenes Möbelteil

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.

3) Schadstelle 4) Aufkleber

Stand: 2016

Seite 10 von 14


Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 – Anhang 05

Zur besseren Ansicht ist die Markierung mit einem Metermaß (Zollstock) notwendig. Fotografieren Sie auf jeden Fall den Aufkleber auf dem beschädigten Packstück um eine schnelle und korrekte Ersatzlieferung zu ermöglichen. 10. Das Einweisungsgespräch Laut gesetzlicher „Fachgeschäftsverpflichtung“ ist jedes Fachgeschäft verpflichtet, den Kunden über • Handhabung und Funktion • Pflege und Wartung der gelieferten Sache • Risiken bei möglichen Fehlanwendungen durch eine praktische Einweisung mit Übergabe der Produktbeschreibung zu informieren - „Produktinformationspflicht“. Die praktische Unterweisung erfolgt durch den Möbelfachmonteur mit einer korrekten Erklärung von: • • • • •

Pflegehinweise zur Erstreinigung Hinweise zugehöriger „Pflege-Sets“ (Massivholz/Hochglanz) Verhaltensregeln im Umgang und Gebrauch Sicherheitshinweise auf unsachgemäßen Gebrauch Übergabe von Hersteller Spezialwerkzeug

Die theoretische Unterweisung erfolgt durch die nachweisliche Übergabe von: • • • •

Aufbau- und Montageanweisungen Möglichen Einbauanweisungen und Schaltplänen Produktinformationen Pflegeanweisungen

Die Übergabe sollte unterschriftlich vom Kunden bestätigt werden! Die nachweisliche Nichtbeachtung dieser Fachgeschäftsverpflichtung kann als Sachmangel ausgelegt werden.

11. Das Abnahmeprotokoll 11.1. Ein korrektes Abnahmeprotokoll mit Unterschrift des Kunden ist anzufertigen. 11.2. Folgende Bausteine sollte ein ordnungsgemäßes Abnahmeprotokoll enthalten: • • • • • • •

Kundenname, oder bekannter Bevollmächtigter, der die Lieferung annimmt. Ort, Straße, Uhrzeit Lieferschein und Kaufvertrags-Nummer Art des Möbels (Küche, Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer) Wurden die vollständig gelieferten Möbel ordnungsgemäß und wie vereinbart montiert? Wurden alle Möbel exakt ausgerichtet? Sind alle Anschlüsse korrekt montiert und funktionell geprüft?

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.

Stand: 2016

Seite 11 von 14


Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 – Anhang 05

• • • • • •

Wurden alle Funktionsteile auf ihre korrekte Funktion geprüft ? Wurden bei der genauen Überprüfung sichtbare Mängel festgestellt? Ist das optische und harmonische Gesamtbild der montierten Möbel korrekt? Wurden beim Transport andere Möbel oder Sachen beschädigt? Wurden Ihnen alle Lieferpapiere komplett übergeben? Wurde Ihre Wohnung in einem sauberen, einwandfreien Zustand verlassen?

12. Rücknahme von beanstandeten Möbeln 12.1. Die Ursache eines Schadensbildes ist vielfältig und sollte genau analysiert werden, damit Fehlerquellen früh erkannt werden können, um diese auch zukünftig abzustellen. 12.2. Eine schnelle und korrekte Bearbeitung kann nur durch eine exakte Beschreibung vom Schadensbild durchgeführt werden! Hilfreich sind die Original - Packstückaufkleber. 12.3. Wichtiger Hinweis: „Retouren sind zu behandeln wie Neuware“ 12.4. Ersatzlieferung/Austausch • Beschreibung des genauen Schadenbildes grundsätzlich mit Foto und der ISTund SOLL-Angabe • Sollte nach Prüfung des Schadenbildes eine unsachgemäße Behandlung des Möbels durch einen anderen Verursacher festgestellt werden, kann im besten Fall eine Erledigung durch Kulanzlieferung (Austausch aus Kulanz - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) erfolgen. • Alternativ erfolgt eine Lieferung gegen Berechnung. 12.5. Möbel oder Bauteile zur Aufarbeitung • Beschreibung des genauen Schadenbildes sowie der IST- und SOLL-Angabe • Genaue Anweisungen zur Aufarbeitung • Sofortige Info durch den Kundendienst an den Hersteller • Verpackung mit Kartonagenschutz und Bläschenfolie • Verpackungshinweis „Retoure zu Aufarbeitung“ • Die Ware muss auf dem gesamten Transportweg noch aufmerksamer behandelt werden als Neuware

13.

Informationen zur Möbel-, Geräte- und Gebäudeanschlusstechnik

Alle Elektroanschlüsse dürfen nur von dafür ausgebildetem Personal montiert werden! 13.1. Technische Grundlagen • Elektrische Anlagen in Möbeln nach DIN VDE 0100 Teil 724 • Beleuchtungsanlagen in Möbeln nach DIN VDE 0100 Teil 559 Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.

Stand: 2016

Seite 12 von 14


Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 – Anhang 05

• • •

Leuchten, Kabel,- und Leitungen nach DIN EN 60598/ VDE 0711 mit Prüfzeichen Leuchten, Sicherheitstrafo, Konverter, nach DIN VDE 0710 Teil 14 mit Kennzeichnung Anschluss und Verbindungselement nach DIN EN 60320

13.2. Beratungspflichten und Verkaufsgrundlagen Der Möbelkäufer ist verpflichtet bauwerksbedingte Gegebenheiten und Hemmnisse anzuzeigen! Sind Hemmnisse im Kaufvertrag nicht angezeigt, hat der Monteur die Sorgfaltspflicht vor der Montage folgende Details zu prüfen, die eine korrekte Montage hemmen, einschränken oder gegebenenfalls ausschließen. Grundlage für die Prüfung ist ein elektronischer Bau- und Leitungsfinder für: • elektrische Leitungen • Wasser/Abwasserleitungen • Heizungsrohre – Wand- und Fußbodenheizung • Kommunikations-/TV-Anschlüsse • Gasanschlüsse Beim Anschluss von Dunstabzugshauben müssen offene Feuerstellen und offene Kamine berücksichtigt werden, hier ist eine zusätzliche Schaltung mit einer Kippsicherung zum Fenster notwendig um eine ausreichende Luftmenge im Raum zu gewährleisten. 13.3. Herdstelle mit Gasanschluss Die Montage darf nur durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgen. 13.4. Technische Informationen • Netz- und Antennenanschluss hinter/über Medienelementen • Euro-Steckdosenleiste mit Überspannung für Geräteanschlusstechnik • Trennung strom- und signalführende Kabelverbindungen • Wandmontagen: Prüfung der Wandbeschaffenheit erforderlich • Montageposition ist aus der Planungshöhe lt. Zeichnung ersichtlich Kabelaustritt mittig hinter der Rückwand • Bei Wandborden 300 mm von Aussenkanten • Ein oder Anbau mit Netzanschluss (Festanschluss nur durch Elektrofachkraft) • Getrennte Schaltkreise sind auf Anfrage möglich • Steuerung von Fuß-, Funk-, Dimm,- oder IR-Schalter • Kabelverbindungen „auf Wandputz“ mit überstreichbarem Kabelkanal • Kabelverbindung „unter Wandputz“ mit Leerrohr Ø 20 mm 13.5. Gebäudeanschluss Einbaulage elektrischer Bauteile zu Netzanschluss nur nach Herstelleranweisung.

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.

Stand: 2016

Seite 13 von 14


Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 – Anhang 05

13.6. Elektro- oder Sanitärfestanschluss nur durch Elektro- oder Sanitärfachkraft

13.7. Vorsicht - Induktionsstrom Kleben Sie Kabelführungen immer getrennt ab – verlegen Sie die Kabel nach Möglichkeit nicht über Kreuz, damit eine negative Induktionsstrom-Reaktion auszuschließen ist. 13.8. Sicherheits- und Warnhinweise • Stromzufuhr ist bei der Montage, Reinigung oder Wartung elektrischer Geräte zu unterbrechen. • Kleinkinder sollten keine Elektrogeräte bedienen oder erreichen können. • Elektrische Geräte dürfen nicht zugestellt oder zugehängt werden (Wärmestau und Gefahr durch Überhitzung • Ersatzteile dürfen nur ausgetauscht werden bei gleicher Bauart und gleicher Stromstärke und –spannung.

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.

Stand: 2016

Seite 14 von 14


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.