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High Diving: Die besten Klippenspringer kommen nach Thun
from TM 02 2019
by WEBER VERLAG
Die besten Klippenspringer kommen nach Thun
Nach den spektakulären Shows in den letzten beiden Jahren kommen die besten Klippenspringerinnen und -springer auch 2019 nach Thun. Am Pfingstwochenende messen sie sich im Strandbad an der ersten offenen Schweizermeisterschaft im High Diving.
Vom 7. bis 9. Juni 2019 gibt es im Strämu in Thun wieder mutige Frauen und Männer zu bewundern, die sich von einem 20 Meter hohen Gerüst ins Wasser stürzen. Ihre kunstvollen Schrauben und Salti werden dieses Jahr von einer Jury bewertet. Wer den höchsten Schwierigkeitsgrad und die beste Ausführung zeigt, darf sich Schweizermeister nennen. An dieser offenen Schweizermeisterschaft (Swiss Open High Diving Championship) nehmen neben Athletinnen und Athleten aus der Schweiz auch High Diver aus anderen Nationen teil.
Organisatoren stammen aus Thun
Jahrelanges Training, viel Selbstdisziplin und mentale Stärke sind erforderlich, um diese anspruchsvolle Sportart, auch bekannt als Klippenspringen, auszuführen. Aufgrund der Ähnlichkeit mit dem Wasserspringen sind viele Athletinnen und Athleten aktive oder ehemalige Wasserspringer. Die Schweizermeisterschaft wird vom Verein Infinite Drop veranstaltet, der aus der World High Diving Federation (WHDF) entstanden ist. Initiiert haben die HighDivingAnlässe Stefanie Linder und Andreas Hulliger aus Thun. Die erfahrenen Organisatoren freuen sich, dass sie nach vielen Anlässen in anderen Teilen der Schweiz und Europa nun die Schweizermeisterschaft für Swiss Diving, den Schweizer Verband für Wasserspringen, durchführen dürfen: «Wir sind glücklich, bei uns zu Hause einen HighDivingWettkampf veranstalten zu können», so Andreas Hulliger.
Spektakuläre High-Diving-Show
Das Publikum kann die ersten Sprünge bereits am Trainingstag, am Freitag, 7. Juni, sehen. Am Samstag und Sonntag findet der Meisterschaftswettkampf statt. Zum Abschluss der Wettkampftage steht jeweils eine spektakuläre HighDivingShow auf dem Programm. Ausserdem werden sich die Zuschauerinnen und Zuschauer an verschiede
Bild: So sieht ein perfekter Sprung aus 20 Metern Höhe mit dem Niesen als Kulisse aus.
nen Verpflegungsständen stärken können.
Text: Infinite Drop Bild: Stefanie Linder
Schweizermeisterschaft im High Diving
Die Swiss Open High Diving Championship findet am Pfingstwochenende (8./9. Juni) statt. Die Trainings am 7. Juni sind ebenfalls öffentlich.
www.highdiving.ch
Muttertags brunch

inklusive Spa Besuch
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Mit einem neuen Garten in den Sommer
Im Frühling ist Zeit, seinen Garten herauszuputzen und neu zu gestalten. Bepflanzungen und Kleinbauten kann man in der Regel ohne Weiteres realisieren. Für einzelne Bauten braucht es jedoch eine Baubewilligung. Das Thuner Bauinspektorat erteilt gerne Auskunft.
Die warmen Temperaturen und der nahende Sommer laden viele ein, ihren Garten aufzuhübschen: ein neuer Rosenstrauch wäre zum Beispiel schön, eine Pergola oder ein neuer Sandkasten für die Kinder. Zur Freude der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind Anpflanzungen und viele Bauten ohne Baubewilligung zu realisieren. Zu den baubewilligungsfreien Bauten gehören unbeheizte Kleinbauten (z.B. Gartenhaus für Material, kleiner Velounterstand), kleine Nebenanlagen (offene Gartensitzplätze und Pergolen), kleine Spielgeräte und Sandkasten, Ställe und Gehege für einzelne Kleintiere, Zäune oder kleine Stützmauern.
Bewilligungsfreie Bauten
«Der Anbau von Hecken sowie das Anlegen kleiner Teiche und Pools sind ebenfalls baubewilligungsfrei», sagt der städtische Bauinspektor Reto Pfister. Bei den Bepflanzungen gebe es unter Umständen privatrechtliche Bestimmungen zu beachten. Auch wer ein Gartenfest plant, kann sich freuen und eine Festhütte, ein Zelt oder eine Tribüne im Garten ohne Baubewilligung aufbauen, unabhängig von der Grösse der Bauten. Allerdings nur während dreier Monate im Jahr, danach braucht es für sogenannte Fahrnisbauten eine Bewilligung, auch wenn sie schnell demontiert und versetzt werden können.
Bewilligungspflichtige Bauten
Ob etwas bewilligungspflichtig ist, hängt meist von der Grösse oder der Art der Nutzung ab. So benötigt man etwa eine Bewilligung für Velounterstände mit einer Höhe von mehr als 2,5 Metern, für Zäune und Stützmauern höher als 1,2 Meter, für gedeckte Sitzplätze oder Pergolen, für Teiche und Pools mit mehr als 15 Quadratmetern oder für Gartenhäuser, die nicht nur als Materialräume genutzt werden. Bei Spielplätzen in einer Siedlung ist die Bewilligungspflicht abhängig von der Anzahl Familienwohnungen (Wohnungen mit mehr als 3 Zimmern). «Es ist für Laien nicht ganz einfach, sich im Paragrafendschungel zurechtzufinden», sagt Reto Pfister. Der Thuner Bauinspektor und sein Team geben Bauwilligen bei konkreten Projekten gerne Auskunft.
Bild: Teiche bis zu einer Grösse von 15 Quadratmetern können in der Regel ohne Baubewilligung angelegt werden.

Text: Simone Tanner Bild: D.G. Pietsch/Pixelio
Kontakt
Bauinspektorat der Stadt Thun Industriestrasse 2, 3600 Thun Tel. 033 225 83 71 bauinspektorat@thun.ch