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Die neue Webseite der Kinder- und Jugendarbeit Spiez – aktuell und informativ
from SI Juni 2017
by WEBER VERLAG
G E M E I N D E
Durchklicken durch den neuen Webauftritt der Kinder- und Jugendarbeit Spiez lohnt sich. Erfahre mehr über aktuelle Angebote und Projekte.
Mit dem neuen Design der Webseite will die Kinder- und Jugendarbeit Spiez (KJAS) ihre Zielgruppe noch besser ansprechen. • Unter der Rubrik «News» sowie in der «Agenda» sind alle bevorstehenden Angebote aufgelistet. Genauere Informationen befinden sich unter «Angebote». • Das Spielmobil sowie der Bunker an der Kirchgasse 9 können auch über die Webseite gemietet werden. • Der Jugendrat Spiez hat auch seinen Platz auf der neuen
Webseite. Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren, welche ihren Wohnsitz in Spiez haben, können als Teil des Jugendrates aktiv in Spiez mitwirken. • Hilfreiche Links zu allgemeinen wie auch jugendspezifischen Themen geben erste Informationen.
Bei Interesse oder Fragen hilft die KJAS gerne weiter (siehe Kasten).
Abteilung Soziales Kinder- und Jugendarbeit
Brauchst du Hilfe? Kontaktiere uns!
Abteilung Soziales Kinder- und Jugendarbeit (KJAS) Thunstrasse 6 3700 Spiez Tel. 033 655 33 11 kjas@spiez.ch www.kjas.ch
G E M E I N D E
Stopp der Brandgefahr in Einstellhallen: Freie Fluchtwege, keine Materiallager!
Alle zwei bis drei Wochen bricht in einer Einstellhalle im Kanton Bern ein Brand aus – mit oft hohem Sachschaden. Dies lässt sich vermeiden. Einige Tipps.
Gutes Beispiel einer Einstellhalle: freie Fluchtwege, keine brandgefährlichen Materiallager.

Im Kanton Bern entstehen in Einstellhallen jährlich rund 20 Brände. Hoher Sachschaden ist oftmals die Folge davon. Im schlimmsten Fall fordern sie auch Menschenleben. Um dies zu vermeiden, stehen die Feuerwehr und die Abteilung Bau mit Rat und Tat zur Seite und beraten auf Wunsch auch direkt vor Ort.
Was muss beachtet werden, damit das Brandrisiko möglichst gering gehalten werden kann? Die wichtigsten Hinweise:
Keine Zweckentfremdung oder Materiallager in öffentlichen Einstellhallen …
Öffentliche Einstellhallen – etwa im Gemeindezentrum Lötschberg, in der Migros, im Beo Center oder im Bahnhof – sind für den Publikumsverkehr, also für dauernd wechselnde Benutzer, geöffnet. Sie dürfen für keine anderen Zwecke verwendet werden. In öffentlichen Einstellhallen ist es nicht erlaubt, irgendwelche Materialien zu lagern.
… und auch nicht in privaten Einstellhallen
Im Gegensatz zu öffentlichen Einstellhallen mit Publikumsverkehr gelten Einstellhallen mit mehrheitlich fix vermieteten Parkplätzen – etwa in einer Wohnüberbauung – als privat. Auch private Einstellhallen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Insbesondere dürfen keine Werkstätten für Unterhalts- oder Reparaturarbeiten eingerichtet werden. Auch Material darf nicht gelagert werden – mit wenigen Ausnahmen (siehe Kasten).
Fluchtwege, Sicherheitsbeleuchtung
Ganz wichtig ist es, Fluchtwege immer frei zugänglich und frei passierbar zu halten. Türen in Fluchtwegen müssen

sich ohne Hilfsmittel leicht und in Fluchtrichtung öffnen lassen. In Fluchtwegen dürfen keine brennbaren Materialien gelagert oder eingebaut werden. In Parkhäusern und Einstellräumen ohne Tageslicht sind Ausgänge und Fluchtwege mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen zu kennzeichnen. In Fluchtwegen ohne Tageslicht (Korridore, Treppenanlagen) ist eine netzstromunabhängige Sicherheitsbeleuchtung zu installieren und regelmässig zu überprüfen.
Gut auffindbare Löschgeräte
Löschgeräte müssen gut erkennbar und leicht zugänglich sein. Wo nötig, ist der Standort von Löschgeräten durch Markierungen oder Hinweistafeln zu kennzeichnen. Die Löschgeräte müssen jederzeit ohne fremde Hilfsmittel rasch in Betrieb genommen und eingesetzt werden können. Sie sind in Fluchtwegen (z.B. Korridoren, Treppenanlagen, Vorplätzen) oder innerhalb von Brandabschnitten in unmittelbarer Nähe von Ausgängen, die als Fluchtwege dienen, bereitzustellen.
Wenn es trotzdem brennt …
Im Brandfall ist sofort die Feuerwehr via 118 zu alarmieren. Vorsicht bei eigenen Löschaktionen, diese sind gefährlich. Brennende Autos beispielsweise setzen äusserst giftige Rauchgase frei. Wenige Atemzüge reichen, um tödliche Vergiftungen zu erleiden. Weisen Sie die Feuerwehr bei ihrer Ankunft wenn möglich ein.
Abteilung Sicherheit/Abteilung Bau Kommando Feuerwehr
Schlechtes Beispiel einer Einstellhalle: versperrte Fluchtwege, gelagerte Materialien, welche die Brandgefahr erhöhen.
Weitere Informationen und Kontakte
Die Broschüre «Brandsicherheit in Einstellhallen» kann bei der Gebäudeversicherung Bern unter www.gvb.ch bezogen werden. Weitere Auskünfte erteilen die Feuerwehr oder die Abteilung Bau gerne.

Kontakt Feuerwehr Spiez
siehe www.feuerwehr-spiez.ch oder Tel. 033 655 33 55 feuerwehrsekretariat@ spiez.ch
Kontakt Abteilung Bau
Tel. 033 655 33 22 bau@spiez.ch
Was darf in privaten Einstellhallen gelagert werden?
• pro Abstellplatz zusätzlich zum Motorfahrzeug: 1 Schrank mit 0.5 m3 Inhalt aus brennbarem Material oder mit 1m3
Inhalt aus nicht brennbarem Material für Zubehör, das zur Pflege des Fahrzeugs verwendet wird • ein Satz Pneus • sperrige Sportgeräte wie Ski,
Schlitten, Surfbretter usw. • Velos, Mopeds, Anhänger, Leitern • Brennbares Material soll generell auf das Minimum reduziert werden
Was darf in privaten Einstellhallen nicht gelagert werden?
• leicht brennbare Stoffe (Papier, Stroh,
Heu, Kehricht usw.) • Chemikalien (Farben, Lacke usw.) • Treibstoffe wie Benzin (dürfen auch nicht umgefüllt werden) • (Brenn-) Holz, Kunststoffkisten,
Harassen, Kartons usw. • Flüssiggasflaschen (auch nicht im
Auto oder Camper) • Campingartikel wie Zelte, Liegestühle usw.