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Mietwohnungen mit Kaufoption: Erst mieten später kaufen

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WAG for Kids

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WAG-Mietwohnungen mit Kaufoption:

Erst mieten, später kaufen

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Erst wohnen, später kaufen: Diese optimale Möglichkeit Eigentum zu erwerben, gibt es jetzt bei zwei konkreten Projekten der WAG in Linz und Windischgarsten. Ihr Vorteil liegt auf der Hand: Sie wohnen auf Probe in Ihrer Mietwohnung und lernen das Wohngebiet mit all seinen Vorzügen kennen und schätzen, bevor Sie sich zum Kauf entschließen. Ihr Mietvertrag ist dabei unbefristet, das heißt Sie können Ihre Wohnung selbstverständlich auch weiterhin als MieterIn bewohnen. Hinsichtlich der Kaufoptionen gibt es einige grundsätzliche Unterschiede zwischen geförderten und freifinanzierten Objekten.

Ihre Wohnung ist für Sie reserviert und gesichert!

Mit der Kaufoption ist Ihre Wohnung gesichert: Es besteht kein Zwang zu kaufen, jedoch können Sie sich zu genau festgelegten Zeitpunkten* zum Erwerb Ihrer Wohnung entscheiden.

Wohnen am Wasserwald

Schumannstraße/Wiener Straße Linz Fünf freifinanzierte und 17 geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption

In unmittelbarer Nähe zum Wasserwald entstehen in der Wiener Straße/Schumannstraße insgesamt fünf freifinanzierte und 17 geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption. Die fünf freifinanzierten Wohnungen teilen sich in zwei Gartenwohnungen mit großzügigen Terrassen und drei Maisonettewohnungen mit über 90 Quadratmetern Wohnfläche auf zwei Ebenen. Die geförderten Mietwohnungen verfügen ebenfalls über Gärten bzw. Balkone. Jeder Wohnung ist ein Parkplatz zugeordnet. Das Linzer Erholungsgebiet „Wasserwald“ ist in nur wenigen Gehminuten erreichbar und kann zum Laufen oder Spazieren für die ganze Familie genutzt werden. Das moderne und attraktive Projekt bietet Familien mit Kindern wie auch anspruchsvollen Singles oder Paaren eine schöne, urbane Wohnmöglichkeit mit perfekter Infrastruktur!

Baubeginn: Sommer 2021 Fertigstellung: voraussichtlich Winter 2022

Wohnungen in der Ferienregion Windischgarsten

Neun freifinanzierte Mietwohnungen mit Kaufoption

Die Wohnanlage mit 9 freifinanzierten Mietwohnungen in Windischgarsten überzeugt durch die schöne Lage mit Blick auf ein herrliches Bergpanorama. Die Wohnungen mit drei oder vier Räumen verfügen über Terrassen mit Eigengärten oder Balkone und sind barrierefrei über einen Lift erschlossen. Neben einer guten Nahversorgung zeichnen sich die Wohnungen durch den schönen Gebirgs-Blick aus. Jeder Wohnung ist ein privates Kellerabteil zugeordnet. Zusätzlich stehen den BewohnerInnen ein gemeinsamer Kinderwagenraum und ein überdachter Fahrrad-Abstellplatz im Erdgeschoß zur Verfügung. Die gute Lage verspricht ruhiges, familienfreundliches Wohnen, mit kurzen Wegen für alle Besorgungen des täglichen Lebens, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad möglich sind. Für Freizeitspaß ist in Windischgarsten gesorgt: Egal ob Familien mit Kindern oder anspruchsvolle Singles – in dieser Gemeinde wohnen Sie dort, wo andere Urlaub machen.

Baubeginn: Sommer 2021 Fertigstellung: voraussichtlich Frühjahr 2023

Die WAG beauftragt daraufhin einen Sachverständigen, der den Kaufpreis nach dem Verkehrswert Ihrer Immobilie festlegt. Der Bau- und Grundkostenbeitrag, den Sie bei Bezug der Wohnung bezahlt haben, wird auf den Kaufpreis angerechnet**.

Bei den freifinanzierten Projekten in Windischgarsten und der Schumannstraße können Sie ab dem 11. Jahr nach Erstbezug mit einem Preisabschlag von fünf Prozent kaufen. Nur für die geförderten Wohnungen gilt: Die in der Miete enthaltenen Tilgungen werden auf den Kaufpreis angerechnet.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

- Unbefristeter Mietvertrag - Sie wohnen auf „Probe“ und können später kaufen - Keine Provision – Sie kaufen direkt von der WAG - Kein Kaufzwang – Sie bleiben MieterIn, so lange Sie möchten - Ihre Wohnung ist mittels Kaufoption für Sie gesichert - Investitionen in die Wohnung (z.B. Einrichtung) zahlen sich aus - Günstiger Kaufpreis durch Steuervorteile (5%) – nur bei freifinanzierten Objekten - Planungssicherheit für die Eigentumsbildung - Niedriger Eigenmitteleinsatz

* Kaufoption bei frei finanzierten Wohnungen: 11., 16. und 21. Jahr nach Erstbezug (dazwischen und danach gibt es keine Kaufmöglichkeit!). Kaufoption bei geförderten Wohnungen: 6., 11., 16. und 21. Jahr nach Erstbezug (dazwischen und danach gibt es keine Kaufmöglichkeit!) ** 1 % des Baukostenbeitrags pro Jahr wird „verwohnt“, das heißt zum Abzug gebracht.

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