VSStÖ - Sozialbroschüre 2014

Page 24

Leistungsnachweis an Pädagogischen Hochschulen An Pädagogischen Hochschulen müssen nach zwei Semestern positive Scheine über mindestens 30 ECTS vorgelegt werden. Wer sein Studium noch vor der Hochschulwerdung der PHs, also an einer pädagogischen Akademie vor 2007/2008 begonnen hat, kann den Studienerfolg auch nach der folgenden Methode belegen: Im 2. Semester müssen Zeugnisse im Umfang von sieben Wochenstunden aus den Pflichtgegenständen des ersten Semesters, deren Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein darf, erbracht werden. Nach dem 2. Semester müssen zehn Wochenstunden aus dem 2. Semester mit 2,5 Notenschnitt und nach dem vierten und sechsten Semester 20 Wochenstunden (2,5 Notenschnitt) aus den jeweils vorherigen zwei Semestern nachgewiesen werden, sowie (an den Pädagogischen Hochschulen) die Zeugnisse über die Lehrübung mit einem Notenschnitt von maximal 3. Im siebten Semester kann dann noch Studienbeihilfe bezogen werden, wenn die Akademie eine Bestätigung ausstellt, dass der_die Studierende an der Diplomarbeit schreibt.

Studienwechsel Das Studium darf zweimal gewechselt werden. Ein zulässiger Studienwechsel liegt dann vor, wenn du die vorherige Studienrichtung nicht mehr als zwei Semester inskribiert warst.

24

Ein Wechsel zu einem schon einmal betriebenen Studium gilt auch als Studienwechsel (z.B. JusBWL-Publizistik-Jus: der letzte Wechsel besiegelt das Ende des Studienbeihilfenanspruchs). Die Studienwechselregelung wurde insofern entschärft, als dass es möglich ist, auch bei einem späteren Wechsel nochmals Studienbeihilfe zu erhalten – nämlich dann, wenn du in der neuen Studienrichtung gleich viele Semester gemeldet bist, wie in den zuvor betriebenen. Angerechnete Lehrveranstaltungen aus dem Vorstudium können diese Wartezeit verkürzen. Bei einem Studienwechsel nach dem 1. Semester kann beim geforderten Leistungsnachweis (nach dem 2. Semester) der Studienerfolg je zur Hälfte aus beiden Studienrichtungen nachgewiesen werden. Nach den ersten beiden Semestern der neuen Studienrichtung ist der geforderte Leistungsnachweis im vollen Umfang vorzulegen. Wichtig ist aber, dass du einen neuen Antrag stellst! Nicht als Studienwechsel gilt folgendes: »» die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des_der Studierenden zwingend herbeigeführt wurden (z.B. bleibende Handverletzung bei Klavierstudium, Allergie gegen bestimmte Laborstoffe bei Chemiestudent_innen); »» bei denen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden.


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.