VSStÖ - Sozialbroschüre 2014

Page 23

Die Voraussetzungen für den Bezug der Studienbeihilfe sind unserer Ansicht nach absolut überzogen. Das zeigt sich auch daran, dass mittlerweile weniger als 15% aller Studierenden Studienbeihilfe zugesprochen bekommen.

»» Streichung der Übergangsfristen: Diese Regelung hindert Leute daran, zwischen Abschluss des Bachelor- und Beginn des Masterstudiums Berufserfahrung zu sammeln.

Der VSStÖ fordert:

»» Die Höchststudienbeihilfe, aber auch die Klassifizierung der „zumutbaren Unterhaltsleistung der Eltern“ sollte jährlich der Inflation angepasst werden.

»» Höchststudienbeihilfe auf Armutsgefährdungsschwelle anheben.

»» Studierende mit Kind besser unterstützen durch Verdoppelung des Zuschlags.

»» In jedem Studium soll es zwei Toleranzsemester geben.

»» Stärkere Förderung internationaler Mobilität: Auslandsaufenthalte jeder Dauer sind entsprechend zu fördern, wenn dort für das geförderte Studium anrechenbare ECTS erworben wurden. Auch verpflichtende Auslandssemester sollen zu einer Verlängerung der Anspruchsdauer führen.

»» Die Gleichstellung von in Österreich lebenden Ausländer_innen in der Studienförderung. »» Abschaffung der Auswärtigkeit – gleiche Höchststudienbeihilfe für alle. »» Es sollten nur noch jene Zeiten als Vorstudienzeiten betrachtet werden, in denen auch Studienbeihilfe bezogen wurde, da die Studierenden auch nur dann auf die notwendigen Voraussetzungen achten.

vsstöinfo

[ studienbeihilfe ]

»» Doktorats- und PhD-Studien müssen eigenständig geregelt werden. Langfristig soll das VSStÖ-Modell zur sozialen Absicherung umgesetzt werden. Alle Infos unter www.vsstoe.at

»» Es muss zumindest die Wechselfrist von zwei Semestern wegfallen. Eigentlich könnte die gesamte Wechselregelung gestrichen werden, weil ohnehin nach jedem Studienwechsel erneut ein Leistungsnachweis erbracht werden muss.

23


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.