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Haushaltsgesetz 2023
Am 29.12.2022 wurde, nach mehreren Änderungsanträgen, das staatliche Haushaltsgesetz 2023 verabschiedet. Verschiedenste Maßnahmen in den Bereichen Steuern, Arbeit und Soziales wurden geändert, verlängert oder neu eingeführt. Nachstehend ein Überblick.
Neuerung Pauschalbesteuerung
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Für das Pauschalsystem (forfettario) galt bis 2022 die Grenze der Einnahmen bei Euro 65.000. Diese Schwelle wird nun ab 2023 auf 85.000 Euro angehoben und ist im zeitlichen Verhältnis zu berechnen. Die Voraussetzungen für das Pauschalsystem und die Besteuerung bleiben gleich – es ändert sich „nur“ die Höhe der Einnahmen. Außerdem gilt, dass bei Einnahmen zwischen 85.001 und 100.000 Euro die Pauschalbesteuerung ab dem Folgejahr verfällt, heißt trimestrales vereinfachtes Abrechnungs- system ist anzuwenden. Wird die Schwelle von 100.000 Euro überschritten, dann erfolgt der Umstieg bereits in der laufenden Steuerperiode.
Möbelbonus
Beim Möbelbonus ändert sich ab 2023 die Energieeffizienzklasse: die Backöfen müssen zumindest der Klasse A, die Wasch- und Spülmaschinen sowie die Wäschetrockner der Klasse E und die Kühlschränke und Tiefkühltruhen der Klasse F entsprechen.
Industrie 4.0
Die Steuergutschrift in Höhe von 6 % für Neuinvestitionen wird nicht mehr verlängert. Des Weiteren werden Gutschriften für die digitalen Neuinvestitionen Industrie 4.0 ab 2023 von 40% auf 20% vermindert.
Freiwillige Berichtigung (ravvedimento operoso)
Ab Januar 2023 werden Richtigstellungen von verspäteten Steuerzahlungen von 1,25% auf 5% erhöht.
Privatisierung von Betriebsimmobilien bei Einzelunternehmen
Voraussetzung für die Privatisierung ist, dass das Gut zum 31.10.2022 besessen wurde. Die Steuer beträgt 8% der Differenz zwischen dem Marktwert und dem steuerrechtlich anerkannten Wert. Anstatt des Marktwertes kann auch der Katasterwert herangezogen werden. Die Ersatzsteuer von 8% ist bis 30. November 2023 und 30. Juni 2024 zu entrichten. Die Begünstigung gilt nicht für Gesellschaften und die Entnahme muss bis zum 31.05.2023 erfolgen.
Pauschale Abfindung von Formfehler
Formfehler, welche MwSt., IRAP oder die Einkommenssteuer betreffen und bis zum 31.10.2022 entstanden sind, und nicht bereits von der Agentur der Einnahmen festgestellt, können mit einer jeweiligen Zahlung von 200 Euro pro Steuerjahr berichtigt werden. Fehler z.B. bei LIPE, zu spät versendete elektronische Rechnungen, INTRASTAT, MwSt.-Erklärungen und Meldungen.
Peletts 10% MwSt.
Der MwSt.-Satz für Pellets wird von 22% auf 10% reduziert.
Cryptowerte
Die Besteuerung wird geändert. Es werden künftig die Veräußerungsgewinne bis 2.000 Euro pro Jahr von einer Besteuerung befreit, darüber unterliegen die Gewinne einer Steuer von 16%.
Einfache Buchhaltung
Die neuen Umsatz- bzw. Erlösgrenzen für die Verwendung der einfachen Buchhaltung liegen bei Dienstleistungsunternehmen 500.000 Euro und bei Handelsunter- nehmen 800.000 Euro.
Bargeldgrenze
Die Schwelle für die Verwendung von Bargeld wird von 999,99 Euro auf 4.999,99 Euro angehoben.
Euroeinführung in Kroatien
Mit 01.01.2023 erhält Kroatien als 20. Land den Euro als Landeswährung.
Flat Tax (incrementale)
Die Erhöhung des Einkommens 2023 gegenüber dem höchsten Einkommen des Zeitraums 2020-2021-2022 wird mit einem Hebesatz von 15% besteuert. Der begünstigte Maximalbetrag beträgt 40.000 Euro.
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