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Nachmeldung der Gästebetten
Nach Beschluss der Landesregierung im Herbst 2022 können touristische Betriebe bis innerhalb 31. März 2023 evtl. Bettennachmeldungen bei der jeweiligen Gemeinde beantragen. Seit kurzem stehen die Formulare und Informationen zu der Vorgehensweise betreffend Bettennachmeldung zur Verfügung. Wir haben Ihnen nachstehend die vorliegenden, allgemeinen Informationen zusammengefasst.
Bettennachmeldung: Informationen zur Antragstellung
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Seit kurzem liegt das Formular für Antragsstellung um Bettenerhöhung vor und die Anträge können somit eingereicht werden. Das Formular für die Antragsstellung um Bettennachmeldung finden Sie auf unserer Website. Wir empfehlen zudem die detaillierten Informationen auf der Website der jeweiligen Gemeinde abzurufen. Das Formular zur Beantragung um Bettenerhöhung muss ausgefüllt und digital unterzeichnet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit das Formular händisch auszufüllen und zu unterschreiben, in diesem Fall ist eine Kopie der Identitätskarte dem Antrag beizulegen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular inkl. der erforderlichen Anlagen sollte anschließend vorzugsweise über die PEC-Mail an die PEC-Adresse der entsprechenden Gemeinde über- mittelt werden. Die Übermittlung über die PEC-Adresse hat den Erhalt einer Empfangsbestätigung zum Vorteil.
Folgende Pläne sind als Anhang mit dem Antrag beizulegen:
1. Plan, aus welchem die gesamten Schlafgelegenheiten (Betten, Schlafsofas usw.) für Gäste über 14 Jahre ersichtlich sind
2. Plan, wo die erforderlichen zusätzlichen Parkplätze eingezeichnet sind, welche aufgrund der Bettenerhöhung erforderlich sind. Die Information betreffend der notwendigen Anzahl der Parkplätze, kann auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, in Erfahrung gebracht werden.
Voraussetzungen für die Antragsstellung um Bettennachmeldung
Grundlage für die gerechtfertigte Betten- nachmeldung ist der folgende Vergleich zwischen der Nächtigungen im Jahr 2019 und der SUAP-Meldung: sofern im Jahr 2019, zu einem frei wählbaren Datum, die Anzahl der Gäste über 14 Jahre höher ist als in der SUAP-Meldung, ist die Voraussetzung für den Antrag um Bettennachmeldung gegeben. Es gilt also nicht jenen Tag zu wählen, an welchem die höchste Gästeanzahl vorliegt, sondern jenen Stichtag 2019, an welchem die meisten Personen über 14 Jahre im Betrieb genächtigt haben.
Und so können Sie die entsprechende Überprüfung der Nächtigungen 2019 durchführen:
- Betriebe, welche den Touristmanager nutzen, sehen dort den Tag mit der höchsten Anzahl an Nächtigungen 2019 im Dashboard. Voraussetzung hierfür ist, dass der Touristmanager bereits im Jahr 2019 ge- nutzt wurde und die entsprechenden Gäste korrekt eingetragen wurden.
- Betriebe, welche nicht den Touristmanger nutzen, finden im TIC-Web den neuen Menüpunkt namens „Bettenstopp“. Unter diesem Menüpunkt, öffnet sich eine Maske, in welcher die fünf nächtigungsstärksten Tage im Jahr 2019 mit Datum und Anzahl an Personen angezeigt werden.
- Die Überprüfung kann auch über ein anderes Hotelprogamm oder mittels anderer nachweisbaren Quellen erfolgen (z.B. Gästemeldungen, Tabellen, E-Mail Verkehr oder Rechnungen).
Weitere Voraussetzungen
-Kontrolle der Einstufungskriterien: Die touristische Unterkunft muss weiterhin die Kriterien der jeweiligen Einstufungskategorie erfüllen.
-Einhaltung der geltenden urbanistischen, baulichen und hygienisch-gesundheitlichen Einstufungskriterien.
Die entsprechenden Mindestflächen der Räumlichkeiten sind im Landesdekret vom 27. August 1996, Nr. 32 im Artikel 3 aufgelistet.
-Überprüfung der erforderlichen Parkplätze und entsprechende Einzeichnung in den Plänen. Die Anzahl der Parkplätze unterscheiden sich je nach Gemeinde. Die Information betreffend der erforderlichen Parkplätze, sind auf der Website der jeweiligen Gemeinde ersichtlich.
Frist für die Antragsstellung
Der Antrag um Bettenerhöhung muss innerhalb 31. März 2023 bei der jeweiligen Gemeinde über die PEC-Adresse eingereicht werden. Sofern der Antrag nicht innerhalb dieser Frist eingereicht wird, wird die Beherbergungskapazität an der aktuell vorliegenden SUAP-Meldung gemessen. Die darin enthaltene Bettenanzahl gilt als Beherbergungskapazität für Gäste über 14 Jahre. Personen unter 14 Jahre werden in dieser Begrenzung nicht berücksichtigt.
Die Nachmeldung der Gästebetten ist NICHT verpflichtend, es bleibt jedem Betrieb selbst überlassen, ober er Interesse an der Erhöhung der Bettenanzahl hat.
Kontrollen und Strafen vorgesehen
Nach der Frist der Antragsstellung vom 31. März 2023 wird die Gemeinde Kontrollen zur Einhaltung der Bettenobergrenze durchführen. Betriebe, welche mehr Gäste beherbergen als laut jeweiliger SUAP-Meldung zulässig, müssen mit einer Strafe im Ausmaß des Hundertfachen der Gemeindeaufenthaltsgebühr rechnen und zwar für jede Person, welche die zulässige Bettenobergrenze verletzt.
Unsere Empfehlung
Wir als Verband empfehlen allen Mitglie- dern zunächst zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Bettennachmeldung gegeben wären. Sofern eine Erhöhung der Bettenanzahl gerechtfertigt ist, ist es grundsätzlich für die gesamte Kategorie der Privatvermieter sinnhaft die Nachmeldung zu beantragen. Es bleibt aber schlussendlich eine unternemerische Entscheidung jedes Vermieters, ob Interesse an der Nachmeldung besteht.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Nachmeldung!
Auf Wunsch können wir die Bettennachmeldung für Sie übernehmen.
Sofern wir die Nachmeldung für Sie übernehmen sollen, können Sie sich gerne per E-Mail service@suedtirolprivat.com oder telefonisch unter 0471 978 321 bei uns zu melden.
Wir benötigen für die Nachmeldung die folgenden Unterlagen:
1. Die aktuelle SUAP Gemeindemeldung
2. Grundriss der Ferienwohnungen/Zimmer mit Flächenangabe und Zuordnung der Baueinheit
3. Katasterauszug
4. Kopie der Identitätskarte
5. Anzahl der ordnungsgemäß gemeldeten Nächtigungen von Gästen über 14 Jahren an einem frei gewählten Stichtag 2019
6. PEC- E-Mail Adresse des Betriebes
Hinweis: Die Kosten für die Bettennachmeldung werden individuell je nach Aufwand berechnet.